Basiswissen Arbeitsstätten Arbeitsstättenverordnung Technischer ArbeitnehmerInnenschutz Barrierefreiheit

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1 Basiswissen Arbeitsstätten Arbeitsstättenverordnung Technischer ArbeitnehmerInnenschutz Barrierefreiheit Büro-bg GmbH Archenweg 52, 6020 INNSBRUCK Tel: 0512/ home:

2 Grundlagen: ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) Arbeitsstättenverordnung (AStV) Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz BGStG ÖNORM B 1600 (Barrierefreies Bauen) ÖNORM B 1601 OIB Richtlinien (RL4) 2

3 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ArbeitnehmerInnenschutzgesetz bildet den Rahmen Konkretisierung in der Arbeitsstättenverordnung Pflichten der Arbeitgeber (Sicherheit und Gefahrenschutz) Arbeitsplatzevaluierung (Ermitteln, Beurteilen von Gefahren) technischer ArbeitnehmerInnenschutz wird abgeleitet Arbeitsstätten (Schwerpunkte: z.b. Brandschutz; Nichtraucherschutz) Arbeitsmittel (Maschinen, Apparate, Geräte) Arbeitsstoffe (explosiv, gesundheitsgefährdend) Arbeitsverfahren (Schutz des Lebens und der Gesundheit der AN Arbeitsaufgaben Ausbildung und Unterweisung der Arbeitnehmer 3

4 Arbeitsstättenverordnung Was wird geregelt: Allgemeine Bestimmungen für Arbeitsstätten Sicherung der Flucht Anforderungen an Arbeitsräume Sanitäre Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen Erste Hilfe und Brandschutz 4

5 Arbeitsstättenverordnung Arbeitsstätten sind alle baulichen Anlagen und Teile von baulichen Anlagen, zu denen ArbeitnehmerInnen im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben. Beispiel: Arbeitsräume, Gänge, Stiegenhäuser, Lager, Geräteräume, Sanitärräume und Pausenräume. Verpflichtung: Arbeitsstätten entsprechend Vorschriften, Gesetzen und behördlichen Vorschreibungen einrichten und betreiben. 5

6 Arbeitsstättenverordnung Arbeitsräume sind alle jene Räume, in denen sich ArbeitnehmerInnen der Zweckbestimmung des Raumes entsprechend, während ihrer Arbeit, im regulären Betriebsablauf aufhalten. Beispiel: Büros, Behandlungsräume, Archive nicht Sanitär- und Aufenthaltsräume. 6

7 Arbeitsstättenverordnung AStV-Anforderungen: geringe körperliche Belastung (gkb) (überwiegend sitzende Tätigkeit) z.b. Büro normale körperliche Belastung (nkb) (überwiegend im Stehen, leicht manuell) hohe körperliche Belastung (hkb) (schwere körperliche Arbeit) Davon hängen Anforderungen an Arbeitsräume ab! 7

8 Arbeitsstättenverordnung Sicherung der Flucht Fluchtweg: Breite > 1,0 m (bis 20 Personen), Weglänge Arbeitsraum zu Fluchtweg < 10 m; Fluchtweglänge < bis 40 m Fußboden,- Wand- und Deckenoberflächen aus schwer brennbaren und schwach qualmenden Materialien Sicherheits- und Fluchtwegbeleuchtung jederzeit ungehindert benützbar nicht verstellt oder eingeengt (keine Gegenstände die leicht verschoben oder umgestoßen werden können; keine gefährlichen Stoffe/Gase) Türen: > 0,8 m (bis 20 Pers.); >0,9 m (bis 40 Personen) Absturzsicherungen: Höhe 1,0 m ab 60 cm Absturzhöhe; Höhe 1,10 m ab 12 m Absturzhöhe 8

9 Arbeitsstättenverordnung Anforderungen an Arbeitsräume Widmung (Baurecht/ Wohnungseigentumsrecht): Änderung des Verwendungszweckes (Wohnung als Büro/Praxis) Behördenverfahren notwendig! WEG: Regelung im Wohnungseigentumsvertrag beachten; ggf. Beschlüsse notwendig! Ev. zusätzliche Genehmigungen (z.b. Arbeitsstättenbewilligung; Strahlenschutzgesetz) 9

10 Arbeitsstättenverordnung Anforderungen an Arbeitsräume Raumhöhe: >3 m; gkb: 2,5 m (< 100 m²); 2,8 m ( m²) Bodenfläche: >8 m² + 5 m² je weiterem AN Luftraum: je AN: 12 m³ (gkb), 15 m³ (nkb), 18 m³ (hkb), + 10 m³ je weiterer Person natürliche Belichtung: > 10% der Bodenfläche direkt ins Freie Sichtverbindung: > 5% der Bodenfläche ins Freie (ortsgebundene Arbeitsplätze z.b. Sprechstundenhilfe; AssistentInnen) Beleuchtung: entsprechend Sehaufgabe Vorsicht! Beklebung Fenster mit Folien Vergrößerung der Flächen 10

11 Arbeitsstättenverordnung Anforderungen an Arbeitsräume Raumklima: C (max. 0,1 m/s), C (0,2 m/s), mind. 12 C (0,35 m/s) natürliche Lüftung: (> 2% der Bodenfläche bzw. bei mechanischer Beund Entlüftung eine Frischluftmenge 35 m³, 50 m³, 70 m³ spezielle Einrichtungen: Strahlenschutz, Schallschutz, Gase, Giftschrank Es bestehen Ausnahmebestimmungen. Diese sind im Einzelfall abzuklären. 11

12 Arbeitsstättenverordnung Sanitäre Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen Trink- und Waschwasser (Temperatur; Qualität; Hygiene ) getrennte Toiletten für AN und Patienten (1 Toilette für je 15 AN, nach Geschlecht getrennt, wenn 5 Frauen und 5 Männer regelmäßig, gleichzeitig anwesend; Waschgelegenheit etc., Türe nach außen aufgehend und von außen öffnend, Notrufreinrichtung, Vorraum) Waschgelegenheit (Duschen bei umfassender Reinigung) Kleiderkästen und Umkleideräume (mindestens versperrbare Aufbewahrungsmöglichkeit) 12

13 Arbeitsstättenverordnung Erste Hilfe und Brandschutz Erste Hilfe Ausstattung entsprechend Anzahl AN und Verletzungsgefahr mit Anleitung Arbeitgeber muss Erst-HelferInnen bestellen Löschhilfen: z.b.: Feuerlöscher, Löschdecken (Kennzeichnung) 13

14 Arbeitsstättenverordnung Sonstiges Prüfung Feuerlöscher (alle 2 Jahre) Sicherheitsbeleuchtungen Alarmeinrichtung, Rauchmelder (z.b.: jährlich) Klima- oder Lüftungsanlage (Hygiene) Aufzüge (meist Objektverwaltung zuständig) automatische Türen und Tore Elektrische Anlagen (Anlagenbuch gemäß ETV) spezielle Betriebseinrichtungen Gasanlagen Hinweis: Verkehrssicherungspflicht 14

15 Arbeitsstättenverordnung Behörde und Hilfestellung Beratung und Überwachung der Einhaltung des ArbeitnehmerInnenschutzes erfolgt durch die Kontrollbehörde. Diese dürfen den Betrieb betreten, Auskünfte einholen und in Unterlagen Einsicht nehmen! zuständig für das Bundesland Tirol: ARBEITSINSPEKTORAT INNSBRUCK 6020 Innsbruck, Arzler Straße 43a Telefon: +43 (512)

16 Barrierefreiheit Basis: Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz Nicht alleine physische, psychische und geistige Beeinträchtigung sondern auch Lebenssituationen mit besonderer Aufmerksamkeit (z.b. krankheitsbedingte Einschränkungen, Eltern mit Kinderwägen) Nachweis des behindertengerechten Zuganges zur Arztpraxis gemäß ÖNORM B 1600 und B

17 Barrierefreiheit Was ist eine ÖNORM: Ein dokumentierter Stand der Technik mit Empfehlungscharakter Gesetzgeber kann Normen für verbindlich erklären Ziel: Den Bedürfnissen behinderter Menschen entgegenzukommen und eine barrierefreie Erreichbarkeit einer Ordination zu ermöglichen (von der Straße in die Ordination und in der Ordination). 17

18 Barrierefreiheit Barrierefreie Stellplätze für PKW Nähe Haupteingang ausreichende Bewegungsfläche Markierung und Kennzeichnung 18

19 Barrierefreiheit Personenaufzüge stufenlose Erreichbarkeit Bewegungsfläche vor dem Aufzug (Wendekreis150 cm) Mindestfahrkorbgröße 140/110 cm (Türe 90 cm) Bedienelemente: Höhe cm; Kontrast 19

20 Barrierefreiheit Rampen Längsgefälle < 6%; kein Quergefälle Bewegungsflächen; keine Treppen unterhalb der Rampe Handläufe und Radabweiser ab 4% Gefälle Breite >120 cm Oberfläche rutschfest 20

21 Barrierefreiheit Vertikale Verbindungswege Handläufe Querschnitt mm Höhe cm; ggf. 2. Handlauf auf Höhe 75 cm Treppen Kontraststreifen Aufmerksamkeitsfeld 21

22 Barrierefreiheit In der Ordination Empfang geeignet für Patienten sitzender Position Seh- und Hörhilfen sowie Sitzmöglichkeiten bereitstellen Platzbedarf berücksichtigen Taktile Leitsysteme Induktive Höranlage 22

23 Barrierefreiheit Sanitärräume/Toiletten Mindestens ein barrierefreier WC-Raum (geschlechtsneutral) Anfahrtsmöglichkeiten sicherstellen! Bewegungsfläche >150 cm Durchmesser Größe: gut: 220/215 cm; mindestens: 215/1,65 cm 23

24 Barrierefreiheit Sanitärräume/Toiletten Handwaschbecken max. 20 cm in Bewegungsfläche Ausstattung (Halte- und Stützgriffe; WC-Sitz; Handwaschbecken; Armaturen) 24

25 Barrierefreiheit Türen und Anfahrtsflächen Rollstuhl Anfahrtsfläche bei Drehflügeltüren Türen müssen leicht bedienbar sein Selbstschließung vermeiden (ausgen. Brandschutz) max. Kraftaufwand Türöffnung 25 N sonst Motorunterstützung Markierung von Glastüren 25

26 Tipp Prüfung des Verwendungszweckes der Arbeitsstätte bei Baubehörde/ WEG Vertrag Beratungsgespräch beim Arbeitsinspektorat Detailprüfung durch Fachplaner hinsichtlich ASt-V, ÖN B 1600 und Vertiefungsnormen, Baugesetze etc. Kostenklärung bei nachträglichen Umbauten mit VermieterIn regeln. 26

27 Tipp Broschüre der ÖAEK,,Der Weg zur barrierefreien Ordination Leitfaden Sozialministerium,,Gestaltung von Arbeitsstätten 27

28 Kontakt Ärztekammer für Tirol Anichstraße Innsbruck Telefon: +43 (512) kammer@aektirol.at 28

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