Ihre Ansprechpartner in der Region Innsbruck und Umgebung:

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1 Ihre Ansprechpartner in der Region Innsbruck und Umgebung: Andrea Kolb Wohnbau-Beratung Tel: 0512 / andrea.kolb@volksbank-tis.at Bettina Harm Wohnbau-Beratung Tel: 0512 / bettina.harm@volksbank-tis.at Dietmar Obojes Wohnbau-Beratung Tel: 0512 / dietmar.obojes@volksbank-tis.at

2 Kostenfreie Volksbank-Hotline Ihre Ansprechpartner im Tiroler Oberland: Rupert Peer Region Telfs Firmenkunden-Betreuung und Wohnbau-Beratung Tel: / rupert.peer@volksbank-tis.at Werner Boppert Region Imst Privatkunden-Betreuung und Wohnbau-Beratung Tel: / werner.boppert@volksbank-tis.at Anton Brandner Region Reutte Firmenkunden-Betreuung und Wohnbau-Beratung Tel: / anton.brandner@volksbank-tis.at

3 Ihre Ansprechpartner im Tiroler Unterland: Stefan Angerer Großraum Schwaz und Zillertal Leiter Privatkunden-Betreuung Tel: / stefan.angerer@volksbank-tis.at Angelika Katzmayr Schwaz und Umgebung Wohnbau-Beratung Tel: / angelika.katzmayr@volksbank-tis.at Hannes Rupprechter Großraum Wörgl und Umgebung Privatkunden-Betreuung und Wohnbau-Beratung Tel: / hannes.rupprechter@volksbank-tis.at Wolfgang Zebenholzer Kitzbühel und Umgebung Firmenkunden-Betreuung und Wohnbau-Beratung Tel: / wolfgang.zebenholzer@volksbank-tis.at

4 Ihre persönliche Wohnbau-Information

5 In einer Zeit des allgemeinen Wohlstandes ist für viele das eigene Heim, eine Traumwohnung oder einfach ein behagliches Zuhause ein selbstverständlicher Wunsch. Nicht selten aber wird die Freude über das Projekt durch falsche Kosteneinschätzung bzw. Fehler in der Planung oder Finanzierung getrübt. Setzen daher auch Sie auf die Qualität und langjährige Erfahrung der Volksbank Tirol Innsbruck- Schwaz AG als Wohnbau-Bank. Inhalte: Die Wohnbau-Bank stellt sich vor - Wohnbauservice im Internet Finanzierungs-Check - Gegenüberstellen der monatlichen Einnahmen und Ausgaben - Finanzierungsmöglichkeiten - Baukostenermittlung Förderungen - Wohnbauförderung - Wohnhaussanierung - Zusatzförderungen Ihr Finanzierungsbedarf - Baukonto - Finanzierungs-Mix - Wohnbaudarlehen bzw. kredit Versicherungs- und Polizzenservice Informations-Service - Nebenkosten bei der Wohnraumbeschaffung - Behördenwege bei der Wohnraumbeschaffung - Immobilienservice Die vorliegende Broschüre soll Ihnen einen kleinen Überblick über das vielfältige Leistungsprogramm der Volksbank Tirol Innsbruck-Schwaz AG im Bereich der Wohnbau-Finanzierung bieten. Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Wohnbau-Berater/innen in allen Geschäftsstellen der Volksbank Tirol Innsbruck-Schwaz AG gerne zur Verfügung. Disclaimer (Haftungsausschluss): Diese Broschüre dient ausschließlich der unverbindlichen Information. Vorliegende Versicherungs-Empfehlungen erfolgen auf Basis der geschlossenen Agenturverträge und gelten nicht als umfassende Marktuntersuchung im Sinne des Maklergesetzes 38 und sind stichttagsbezogen. Bei den in dieser Broschüre enthaltenen Informationen handelt es sich nicht um eine Empfehlung für den An- und Verkauf von Finanzinstrumenten. Diese schriftliche Information ersetzt nicht die fachgerechte Beratung für die hier beschriebenen Finanzdienstleistungen bzw. Produkte und dient insbesondere nicht als Ersatz für eine umfassende Risikoaufklärung. Diese Information stellt weder ein Anbot, noch eine Einladung zur Anbotsstellung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar. Die hier dargestellten Informationen wurden mit größter Sorgfalt recherchiert und aufbereitet. Die Volksbank Tirol Innsbruck-Schwaz AG und die Volksbank Tirol Innsbruck-Schwaz Versicherungsservice GmbH (VTV) übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Genauigkeit. Druckfehler vorbehalten. Impressum: Medieninhaber und Hersteller: Volksbank Tirol Innsbruck-Schwaz AG, Meinhardstraße 1, 6020 Innsbruck, Verlags- und Herstellungsort: Innsbruck, Erstelldatum: 1. April 2010

6 Besuchen Sie unser Wohnbau-Modul im Internet: Praktischer Wohntraum-Check im Internet: Wer vorab seinen Wohntraum online berechnen möchte, kann dazu einen praktischen Wohntraum -Check im Internet nutzen. Der virtuelle Wohntraum-Berater führt den User schrittweise mit einer genauen Checkliste durch das eigene Wohntraum-Projekt. Dabei helfen zahlreiche interaktive Rechner, aufwändige Animationen und überraschende Zusatzfunktionen. Die ausgezeichnete Online -Plattform der Volksbank dient als optimale Vorbereitung für ein Beratungsgespräch in der Bank. Rasch und einfach kann man in nur fünf Schritten - unter Berücksichtigung von Grob- und Nebenkosten - den Finanzierungsbedarf berechnen und per Mausklick sofort ein konkretes Angebot anfordern. Ein Kreditrechner und ein Haushaltsplaner unterstützen Sie bei Ihrer Kalkulation. Informieren Sie sich über mögliche steuerliche Vergünstigungen und die Inanspruchnahme von staatlichen Förderungen. Für diese und viele weitere wichtige Fragen stehen Ihnen die Wohnbauberater/innen der Volksbank Tirol Innsbruck-Schwaz AG gerne zur Verfügung.

7 Finanzierungs-Check Gegenüberstellung der monatlichen Einnahmen und Ausgaben (Haushaltsrechnung) Welche monatliche Ratenbelastung können Sie sich leisten?

8 Ihr Privates Finanzprofil im Detail I. EINNAHMEN (Nettoangaben) 1. Person 2. Person GESAMT 1. Unselbständiges Einkommen Lohn, Gehalt, 2. Selbständiges Einkommen aus Gewerbebetrieb, freiberufliches Einkommen, 3.Einkommen aus Kapitalvermögen Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen 4. Einkommen aus Vermietung u. Verpachtung Miet- und Pachterträge 5. Sonstiges Einkommen Diäten, Trinkgelder, Familienbeihilfe, MONATLICHE GESAMTEINNAHMEN II. AUSGABEN 1. Lebensaufwand Haushalt (Richtwert: EUR 400,-- pro Erwachsenem, 250,-- pro Kind) Bekleidung Freizeit, Hobby, Sport Schule, Taschengeld Haustiere, Rauchen Geschenke (Geburtstag / Weihnachten), Urlaub Sonstiges: 2. Wohnen Miete Betriebskosten (Mindestens 2,50 pro m² Wohnnutzfläche) Grundbesitzabg., Wasser, Müll Gas/Strom, Heizung ORF/Kabel TV/Telefon Sonstiges: 3. Verkehrsmittel Treibstoff (Mindestens 250,-- pro PKW inkl. Versicherung) Kfz-Versicherung Kfz-Instandhaltung öffentliche Verkehrsmittel Sonstiges: 4. Versicherungen Haushaltsversicherung Lebensversicherung Unfall-, Krankenversicherung Sonstige: 5. Finanzverbindlichkeiten en (Kredite) Kredit-/Darlehensraten Leasing Privatkredite Sonstige: 6. Sparleistungen Sparbücher Bausparen Fondssparen Sonstiges: 8. Steuern vom sonst. Einkommen 9. Sonstige Ausgaben MONATLICHE GESAMTAUSGABEN: MONATLICHER ÜBERSCHUSS EUR *) unsere Empfehlung: Ratenbelastung = max. 40 % des monatlichen Nettoeinkommen

9 Wohnbaufinanzierung ca. 80 % ca. 10 % ca. 10 % GESAMTKOSTEN Kaufpreis lt. Kaufvertrag Baukosten lt. Kostenvoranschlag Grundstückspreis Einrichtung RESERVE Kauf- u. Finanzierungskosten FINANZIERUNG Kredit / Darlehen (inkl. Wohnbauförderungsdarlehen) ca. 70 % Eigenmittel (inkl. Wohnbauscheck) ca. 30 % Unsere Empfehlung: - Mindestens 30 % Eigenmittelanteil an Gesamtkosten - Ratenbelastung: max. 40 % des Nettoeinkommens - Absicherung des Ablebensrisikos zu 100 % - Absicherung gegen Unfall und Berufsunfähigkeit - Absicherung der Immobilie gegen Elementarschäden

10 Ermittlung der Gesamtbaukosten Für die Ermittlung der Gesamtbaukosten gibt es prinzipiell folgende Möglichkeit. Ermittlung der Gesamtbaukosten über Wohnnutzfläche Preisbasis gem. Wohnbauförderung Die Gesamtbaukosten des Eigenheimes (der Wohnung) betragen mindestens: Nutzfläche des Eigenheimes (der Wohnung) x angemessener Gesamtbaukostensatz für Eigenheime EUR 1.790,-/m /m² (ab ) zzgl. 20 % MWSt. Baukostenschätzung: Rohbau Baumeister Dach Spengler Geschätzte Kosten Ausbau Zwischenwände Elektriker Installateur Fenster Innenputz + Decken Estrich Außenputz + Fassade Verfliesung Malerarbeiten Bodenbeläge Türen, Geländer WC, Bäder + Sanitärgeräte Außenarbeiten Einrichtung Reserve Gesamtkosten

11 Wohnbau-Unterlagen Unterlagen-Reminder Unser nächster Termin: Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit: PERSONENBEZOGENE NACHWEISE Kopie amtlicher Lichtbildausweis - Pass, Personalausweis, Führerschein Eigenmittelnachweis Einkommensnachweis - aktuelle Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzen 3 Monate Haushaltsrechnung KAUF EIGENTUMSWOHNUNG / EIGENHEIM unterfertigter Kaufvertrag Grundbuchauszug Wohnungsplan bzw. Plan des Hauses Schätzung und Photos Kopie Feuerversicherung KAUF BAUGRUNDSTÜCK unterfertigter Kaufvertrag Grundbuchsauszug Nachweis Grundstückswidmung ERRICHTUNG EIGENHEIM Bauplan Baubewilligung Baubescheid Grundbuchsauszug Baukostenaufstellung Kostenvoranschläge Übergabs- / Schenkungsvertrag betreffend das Baugrundstück Kopie Feuerversicherungspolizze UMSCHULDUNG aktuelle Kontoauszüge Kopie Kredit- bzw. Darlehensverträge Rückkaufswert Tilgungsträger aktuelle Aushaftung grundbücherlicher Vorlasten Löschungsquittung betreffend bereits zurückbezahlte Vorlasten SONSTIGE UNTERLAGEN Bemerkungen Bemerkungen Bemerkungen Bemerkungen Bemerkungen Bemerkungen

12 Förderungen Wohnbauförderung für Vorhaben in verdichteter Bauweise Wohnbauförderung für Eigenheime Wohnbauförderung für den Erwerb eines Wohnhauses oder einer Wohnung Wohnhaussanierung

13 EIGENHEIME Neubau oder Ersterwerb Wohnbauförderung Informationsblatt Weitere Informationen finden Sie unter: bzw. in der Wohnbauförderungsrichtlinie Gebäudebezogene Voraussetzungen Eigenheim Ein Eigenheim ist ein Wohnhaus mit höchstens zwei Wohnungen. Nutzfläche Mindestens 30 m² und höchstens 150 m² pro Wohnung Grundlage der Nutzflächenberechnung: bewilligte Baupläne Heizwärmebedarf (HWB) Nachfolgender HWB ist nachzuweisen (HWB-Berechnung): HWB BGF in kwh/m².a Jahr A/V Verhältnis 0,8 A/V Verhältnis 0,2 ab ab Die Berechnung des Heizwärmebedarfes hat nach den Bestimmungen der Tiroler Bauordnung 2001 i.d.g.f. zu erfolgen. Haustechnik Der Einsatz innovativer klimarelevanter Heizungs- und Warmwasserbereitungssysteme ist Voraussetzung für die Gewährung der Wohnbauförderungsmittel. Dazu zählen z.b.: Systeme auf Basis erneuerbarer Energien. Bei der Errichtung einer Biomasseheizung sind ein Wirkungsgrad (mindestens 85 %) und die Emissionsgrenzwerte laut Richtlinie einzuhalten Wärmepumpe für Heizzwecke mit Wärmequelle Erdreich oder Grundwasser Hauptheizung mit Niedertemperaturverteilung unter 35 C Jahresarbeitszahl 4 (Nachweis durch Prüfzeugnis; Leistungsziffer laut Richtlinie) Wärmepumpe für Heizzwecke mit Wärmequelle Luft Hauptheizung mit Niedertemperaturverteilung unter 35 C Installation in ein Gebäude mit maximal 300 m² Nutzfläche und einem Heizwärmebedarf von maximal 25 kwh/m²a Fernwärme (aus erneuerbarer Energie, Abwärme) Erdgas-Brennwert-Anlage in Kombination mit einer thermischen Solaranlage, wenn keine Fernwärmeanschlussmöglichkeit gegeben ist oder aus Gründen der Luftreinhaltung oder fehlender Lagerungsmöglichkeit der Einsatz biogener Brennstoffe nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist Ausnahme: Öl-Brennwert-Anlage bis zulässig, wenn der HWB des Jahres 2012 eingehalten und eine thermische Solaranlage installiert wird Personenbezogene Voraussetzungen Eigentümer des Baugrundstückes oder Bauberechtigter Österreichischer Staatsbürger oder diesem gleichgestellt Wohnbedarf Künftiger Hauptwohnsitz im geförderten Eigenheim (ganzjährige, regelmäßige Benutzung) Das Eigentums- oder Nutzungsrecht an anderen Wohnungen ist spätestens 6 Monate nach Bezug des Eigenheimes aufzugeben Einkommensgrenzen Familieneinkommen (1/12 des jährlichen Nettoeinkommens) Personenanzahl OBERGRENZE (EUR) , , , ,-- für jede weitere Person jeweils 300,-- mehr Werden die Einkommensgrenzen überschritten, wird die Förderung für jeweils begonnene 100,--, um welche die festgelegte Einkommensgrenze überschritten wird, um 25 % gekürzt. Förderungen Darlehen Höhe des Darlehens Personenanzahl Nutzfläche HÖHE mindestens (EUR) m² , m² , m² ,-- 5 und mehr 110 m² ,-- Konditionen des Darlehens Jahr Zinssatz Tilgung ANNUITÄT (Rückzahlung) 1 bis 10 1 % 0 % 1 % 11 bis 15 1,5 % 0,5 % 2 % 16 bis 20 3,5 % 0,5 % 4 % ab 21 5,5 % 0,5 % 6 % nach dem Auslaufen des Kapitalmarktdarlehens, spätestens jedoch ab 26 6 % 6 % 12 % Darlehenslaufzeit: höchstens 35 Jahre Wohnbauscheck (statt Darlehen) 35 % des möglichen Förderungsdarlehens keine Rückzahlungen keine Sicherstellung im Grundbuch freie Verfügbarkeit über das Eigenheim nach 10 Jahren Zusatzförderungen (Zuschüsse) Energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen Solaranlage Kinderzuschuss Sicheres Wohnen Behindertengerechte Maßnahmen Weitere Informationen siehe Informationsblatt MBL-12 Zusatzförderungen Förderungsabwicklung Ansuchen - Einreichung spätestens 6 Monate nach Baubeginn Förderungszusicherung Ausstellung nach positiver Prüfung des Ansuchens vom Land Sicherstellung des Förderungsdarlehen durch Eintragung eines Pfandrechtes und Veräußerungsverbotes im Grundbuch Auszahlung der Förderung Nach Zusicherung, Sicherstellung und Dachgleiche (Rohbau) 60 % Einsetzen der Fenster 90 % Fertigstellung und Bezug 100 % Persönliche Beratung erhalten Sie bei den Servicestellenstellen der Wohnbauförderung (siehe Formblatt F79 Einreichstellen Wohnbauförderung MBL-01 Ausgabe

14 VERDICHTETE BAUWEISE Neubau oder Ersterwerb Gebäudebezogene Voraussetzungen verdichtete Bauweise Doppel-, Reihenhäuser bzw. Wohnungen als Teil einer Anlage durchschnittlicher Grundverbrauch höchstens 400m²/Wohnung angemessene Grund- und Baukosten Nutzfläche Mindestens 30 m² und höchstens 150 m² pro Wohnung Grundlage der Nutzflächenberechnung: bewilligte Baupläne Heizwärmebedarf (HWB) Nachfolgender HWB ist nachzuweisen (HWB-Berechnung): HWB BGF in kwh/m².a Jahr A/V Verhältnis 0,8 A/V Verhältnis 0,2 ab ab Die Berechnung des Heizwärmebedarfes hat nach den Bestimmungen der Tiroler Bauordnung 2001 i.d.g.f. zu erfolgen. Haustechnik Der Einsatz innovativer klimarelevanter Heizungs- und Warmwasserbereitungssysteme ist Voraussetzung für die Gewährung der Wohnbauförderungsmittel. Dazu zählen z.b.: Systeme auf Basis erneuerbarer Energien. Bei der Errichtung einer Biomasseheizung sind ein Wirkungsgrad (mindestens 85%) und die Emissionsgrenzwerte laut Richtlinie einzuhalten Wärmepumpe für Heizzwecke mit Wärmequelle Erdreich oder Grundwasser Hauptheizung mit Niedertemperaturverteilung unter 35 C Jahresarbeitszahl 4 (Nachweis durch Prüfzeugnis; Leistungsziffer laut Richtlinie) Wärmepumpe für Heizzwecke mit Wärmequelle Luft Hauptheizung mit Niedertemperaturverteilung unter 35 C Installation in ein Gebäude mit maximal 300 m² Nutzfläche und einem Heizwärmebedarf von maximal 25 kwh/m²a Fernwärme (aus erneuerbarer Energie, Abwärme) Erdgas-Brennwert-Anlage in Kombination mit einer thermischen Solaranlage, wenn keine Fernwärmeanschlussmöglichkeit gegeben ist oder aus Gründen der Luftreinhaltung oder fehlender Lagerungsmöglichkeit der Einsatz biogener Brennstoffe nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist Ausnahme: Öl-Brennwert-Anlage bis zulässig, wenn der HWB des Jahres 2012 eingehalten und eine thermische Solaranlage installiert wird Personenbezogene Voraussetzungen Wohnungseigentümer bzw. Eigentümer des Baugrundstückes oder Bauberechtigter Österreichischer Staatsbürger oder diesem gleichgestellt Wohnbedarf Künftiger Hauptwohnsitz in der geförderten Wohnung (ganzjährige regelmäßige Benutzung) Das Eigentums- oder Nutzungsrecht an anderen Wohnungen ist spätestens 6 Monate nach Bezug des Eigenheimes aufzugeben Einkommensgrenzen Familieneinkommen (1/12 des jährlichen Nettoeinkommens) Personenanzahl OBERGRENZE (EUR) , , , ,-- für jede weitere Person jeweils 300,-- mehr Werden die Einkommensgrenzen überschritten, wird die Förderung für jeweils begonnene 100,--, um welche die festgelegte Einkommensgrenze überschritten wird, um 25 % gekürzt. Förderungen Wohnbauförderung Informationsblatt Weitere Informationen finden Sie unter: bzw. in der Wohnbauförderungsrichtlinie Darlehen Fixbetrag pro m² Nutzfläche, abhängig von: durchschnittlichem Grundverbrauch förderbarer Nutzfläche FIXBETRAG pro m² förderbare Nutzfläche durchschnittlicher Grundverbrauch Fixbetrag (EUR) mehr als höchstens pro m² 350 m² 400 m² 500, m² 350 m² 580, m² 300 m² 660, m² 250 m² 740, m² 820,-- förderbare NUTZFLÄCHE Personenanzahl Nutzfläche 1 oder 2 85 m² 3 95 m² 4 oder mehr 110 m² Konditionen des Darlehens Jahr Zinssatz Tilgung ANNUITÄT (Rückzahlung) 1 bis 10 1 % 0 % 1 % 11 bis 15 1,5 % 0,5 % 2 % 16 bis 20 3,5 % 0,5 % 4 % ab 21 5,5 % 0,5 % 6 % nach dem Auslaufen des Kapitalmarktdarlehens, spätestens jedoch ab 26 6 % 6 % 12 % Darlehenslaufzeit: höchstens 35 Jahre Wohnbauscheck (statt Darlehen) 35 % des möglichen Förderungsdarlehens keine Rückzahlungen keine Sicherstellung im Grundbuch freie Verfügbarkeit über das Eigenheim nach 10 Jahren keine Wohnbeihilfe Zusatzförderungen (Zuschüsse) Wohnstarthilfe Energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen Solaranlage Sicheres Wohnen Behindertengerechte Maßnahmen Weitere Informationen siehe Informationsblatt MBL-12 Zusatzförderungen Förderungsabwicklung Ansuchen - Einreichung bei Neubau in Eigenregie: bis 6 Monate nach Baubeginn bei Ersterwerb vom Bauträger: spätestens 6 Monate nach Erwerb (Bauvorhaben muss mit Zustimmung des Landes begonnen worden sein) Förderungszusicherung Ausstellung nach positiver Prüfung des Ansuchens vom Land Sicherstellung des Förderungsdarlehen durch Eintragung eines Pfandrechtes und Veräußerungsverbotes im Grundbuch Auszahlung der Förderung Nach Zusicherung, Sicherstellung und Dachgleiche (Rohbau) 60 % Einsetzen der Fenster 90 % Fertigstellung und Bezug 100 % Persönliche Beratung erhalten Sie bei den Servicestellen der Wohnbauförderung (siehe Formblatt F79 Einreichstellen) Wohnbauförderung MBL-02 Ausgabe

15 WOHNHAUSSANIERUNG Wohnungen, Wohnhäuser, Wohnheime Informationsblatt Weitere Informationen finden Sie unter: bzw. in der Wohnhaussanierungsrichtlinie Förderbare Sanierungsmaßnahmen unabhängig vom Gebäudealter Vereinigung, Teilung oder Vergrößerung von Wohnungen Änderung von sonstigen Räumen zu Wohnungen behinderten- und altengerechte Maßnahmen Solaranlage Anschluss an Fernwärme Baubewilligung vor mehr als 10 Jahren Wärmeschutz Verminderung des Energieverlustes, des Energieverbrauches und des Schadstoffausstoßes von Heizungen und Warmwasserbereitungsanlagen Einbau von energiesparenden Heizungen Errichtung und Sanierung von Kaminen weitere umweltfreundliche Maßnahmen Schall- und Feuchtigkeitsschutz Baubewilligung vor mehr als 20 Jahren Dachsanierung Einbau einer fehlenden Sanitärausstattung sowie nicht vorhandener Elektroinstallationen Gebäudebezogene Voraussetzungen Wärmeschutz Bauteilsanierung; folgende U-Werte sind einzuhalten: Gebäudeteil U-Wert (W/m2K) Dach- bzw. Decke gegen Außenluft und Dachräume U < 0,18 Wände gegen Außenluft und Dachräume U < 0,25 Fußböden, Wände gegen Keller oder Erdreich U < 0,35 Fenster - Tausch von Rahmen und Glas U W < 1,35 Fensterglas (bei Tausch nur des Glases) U G < 1,10 Die oben angeführten U-Werte werden im Regelfall erreicht, wenn für Außenwände eine Dämmung von 14 cm, für die oberste Geschoßdecke eine Dämmung von 22 cm und für die unterste Geschoßdecke eine Dämmung von 10 cm vorgesehen wird. Haustechnik - Energieversorgung Bei Sanierung der Heizungsanlage oder des Wärmebereitstellungssystems ist der Einsatz innovativer klimarelevanter Systeme Förderungsvoraussetzung. Dazu zählen z.b. Systeme auf Basis erneuerbarer Energien. Bei der Installation einer Biomasseheizung sind ein Wirkungsgrad (mind. 85 %) und die Emissionsgrenzwerte laut Richtlinie einzuhalten. Wärmepumpe für Heizzwecke mit Wärmequelle Erdreich oder Grundwasser. Hauptheizung mit Niedertemperaturverteilung unter 45 C Jahresarbeitszahl 4 (Nachweis durch Prüfzeugnis; Leistungsziffer laut Richtlinie) Wärmepumpe für Heizzwecke mit Wärmequelle Luft Hauptheizung mit Niedertemperaturverteilung unter 35 C Installation in ein Gebäude mit maximal 300 m² Nutzfläche und einem Heizwärmebedarf von maximal 25 kwh/m²a Fernwärme (aus erneuerbarer Energie, Abwärme) Die Installation (Erstinstallation, Austausch) einer Erdgas- Brennwert-Anlage oder der Austausch (nicht Erstinstallation) alter Öl-Heizungs-Anlagen (Kessel) gegen Öl-Brennwert-systeme ist förderbar, wenn eine Kombination mit einer thermischen Solaranlage erfolgt, für Gebäude, die noch nicht thermisch saniert wurden, ein Energieausweis mit Empfehlungen vorgelegt wird, keine Fernwärmeanschlussmöglichkeit gegeben ist und aus Gründen der Luftreinhaltung oder aufgrund mangelnder Lagerungsmöglichkeiten der Einsatz biogener Brennstoffe nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Personenbezogene Voraussetzungen des Bewohners Hauptwohnsitz im geförderten Bauvorhaben (ganzjährige, regelmäßige Benutzung) Die Sanierungsförderung wird befristet bis einkommesunabhängig gewährt. Förderungen Die Art der Förderung hängt von der Form der Finanzierung ab. Finanzierung mit Bankdarlehen - Annuitätenzuschuss Basisförderung: 25 % der Anfangsbelastung des Darlehens (Mindestlaufzeit 10 Jahre) Der Annuitätenzuschuss wird halbjährlich ausbezahlt und auf die Dauer von maximal 12 Jahren gewährt. Finanzierung mit Eigenmittel - Einmalzuschuss Basisförderung: 15 % der förderbaren Gesamtbaukosten Erhöhte Förderung für energiesparende und umweltschonende Maßnahmen (befristet auf 2 Jahre) Sanierungsmaßnahme Annuitätenzuschuss in % Einmalzuschuss in % Schall- und Wärmeschutz z.b Dämmungen, Fenster Dämmung mit nachwachsenden Rohstoffen (z.b. Kork, Hanf) Heizungsanlagen Biomasseheizung Anschluss an Biomasse- Fernwärmeanlagen Gasheizung-Brennwerttechnik Wärmepumpenheizung kontrollierte Gebäudelüftung mit Wärmerückgewinnung Solaranlage förderbare Kosten der Sanierung Obergrenzen Eigentümer: höchstens EUR 650,-- /m² förderbarer Nutzfläche Mieter: höchstens EUR ,-- Untergrenze: EUR 1.500,-- Zuschuss Ökobonus für umfassende, thermisch-energetische Sanierung Zusatzförderung in Form eines einmaligen Zuschusses auf Basis einer Heizwärmebedarfsberechnung (HWB) Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Grad der Verbesserung des HWB (vor / nach Sanierung). Weitere Informationen: siehe Wohnhaussanierungsrichtlinie Förderungsabwicklung Ansuchen - Einreichung spätestens 18 Monate nach Rechnungsdatum der Sanierungsmaßnahmen (einkommensunabhängig: Einreichung bis ) Förderungszusicherung Ausstellung nach positiver Prüfung des Ansuchens vom Land Auszahlung der Förderung Annuitätenzuschuss ab Tilgungsbeginn des Bankdarlehens frühestens ab Zusicherung Einmalzuschuss: unmittelbar nach Ausstellung der Zusicherung Persönliche Beratung erhalten Sie bei den Servicestellen der Wohnbauförderung (siehe Formblatt F79 Einreichstellen) Wohnbauförderung MBL-05 Ausgabe

16 Wohnbauförderung Erläuterungen Zuschuss für energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen Weitere Informationen finden Sie unter: bzw. in der Wohnbauförderungsrichtlinie Ziele der Förderung Die Förderung für energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen soll bewirken, dass die Umweltbelastung vermindert, der Energieverbrauch gesenkt und die Heizkosten reduziert werden. Die Förderung soll energiesparenden Bauweisen zu einer breiteren Marktdurchdringung und sinkenden Preisen verhelfen. Die Investition in energiesparende Maßnahmen wirkt als ein wichtiger Impulsgeber positiv auf die heimische Wirtschaft und den Arbeitsmarkt. Die Auslandsabhängigkeit bei der Energieversorgung soll deutlich verringert werden. Ein reduzierter Energiebedarf der Gebäude, der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energieträger (z.b. Sonnenenergie, Holz) und der Einsatz klimaschonender Haustechnik tragen wesentlich zu dieser Zielerreichung bei. Energie Heizwärmebedarf Basis für die Wohnbauförderung ist der spezifische Heizwärmebedarf pro m² konditionierter Brutto-Grundfläche (HWB BGF ) in Abhängigkeit der Gebäude-Geometrie [charakteristische Länge l c = 1/(A/V)] und bezogen auf das Referenzklima gemäß OIB-Leitfaden (Heizgradtagzahl: Kd/a). Eine Förderung darf nur gewährt werden, wenn nachfolgender HWB BGF eingehalten wird. Die Berechnung des Heizwärmebedarfes hat nach den Bestimmungen der Tiroler Bauordnung 2001 i.d.g.f. zu erfolgen. HWB BGF in kwh/m²a Jahr A/V-Verhältnis 0,8 A/V-Verhältnis 0,2 ab ab Das Oberflächen / Volumenverhältnis (A/V-Verhältnis) ergibt sich aus der Größe und Kompaktheit eines Gebäudes. Der erforderliche Heizwärmebedarf errechnet sich nach folgender Formel: ab 2010 ab 2012 HWB BGF = 33,33 * A/V + 18,33 [kwh/m²a] HWB BGF = 26,66 * A/V + 14,67 [kwh/m²a] HWB [kwh/m ².a] 60,0 50,0 40,0 30,0 20,0 10,0 HWB - Mindestwerte 0,1 0,2 0,3 0,4 0,5 0,6 0,7 0,8 0,9 1/lc [1/m] großvolumiger Wohnbau ==> ==> ==> ==> ==> ==> Eigenheim Jahr 2007 Jahr 2010 Jahr 2012 Der maximal zulässige Heizwärmebedarf reduziert sich um 8 kwh/m²a bei Einbau einer Wohnraumlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Eine zusätzliche Förderung für die thermische Gebäudequalität ist dann vorgesehen, wenn der Mindestheizwärmebedarf verbessert wird. Die Förderung ist abhängig vom Grad der Verbesserung. Die höchste Förderung wird bei Erreichung der Passivhausqualität gewährt. Verbesserung Punkte Verbesserung Punkte 20 % 2 50 % 6 30 % 3 60 % 8 40 % 4 auf Passivhausqualität (HWB BGF 10kWh/m².a) 14 Bei Passivhäusern werden für die Heizung (Haustechnik) keine Punkte gewährt. Die Berechnung des Heizwärmebedarfes ist mit dem Wohnbauförderungsansuchen einzureichen. Die endgültige Festsetzung der Förderung und die Auszahlung erfolgt bei Endabrechnung des Bauvorhabens. Der Förderungswerber (Bauträger) haftet für die Einhaltung der zugrunde gelegten Werte bzw. Maßnahmen. Auf Verlangen sind im Zuge der Endabrechnung erforderliche Nachweise beizubringen. Ökologische Bauweise Holz - bzw. Holzlehmbauweise ohne Dämmstoffe auf Erdölbasis (Punkte ½, 1 - je nach Gebäudegröße) mit Dämmstoffen auf Basis nachwachsender Rohstoffe (Punkte 1, 1½ - je nach Gebäudegröße) Einbau von PVC-freien Fenstern und Türen (Punkt ½) Um die Zusatzförderung von ½ bzw. 1 Punkt zu erhalten, sind die Bauteile über Erdreich ohne Dämmstoffe auf Erdölbasis mit z.b. Mineralwolle, Perlite, Blähglimmer, Zellulose etc. nicht jedoch mit Dämmstoffen wie z.b. Polystyrol und Polyurethan, auszuführen. Die erhöhte Förderung von 1 bzw. 1½ Punkten kann beansprucht werden, wenn die Dämmung der Bauteile über Erdreich nur auf Basis nachwachsender Rohstoffe wie z.b. Zellulose, Kork, Holzwolle, Schafwolle, Flachs, Baumwolle, Kokosmatten etc. erfolgt. Der Einbau von PVC-freien Fenstern und Türen (z.b. Holzfenster) wird mit ½ Punkt gefördert. Erläuterung: Die Senkung des Heizenergiebedarfes ist ein wichtiger Schritt in einer gesamtökologischen Betrachtungsweise. Weitere Verbesserungen der Ökobilanz lassen sich durch entsprechende Materialwahl erzielen, wie beispielsweise durch eine Lehm- bzw. Holzbauweise ohne Dämmstoffe auf Erdölbasis oder durch Verwendung von Dämmstoffen auf Basis nachwachsender Rohstoffe wie auch von PVC -freien Fenstern. Wohnbauförderung MBL-10 Seite 1 Ausgabe

17 Haustechnik Energieversorgung Der Einsatz innovativer klimarelevanter Systeme (siehe Punkt der Wohnbauförderungsrichtlinie) ist bei der Errichtung von Heizungs- und Warmwasserbereitungssystemen Voraussetzung für die Gewährung der Grundförderung als auch von Zusatzförderungen. Dazu zählen u.a.: Errichtung einer Biomasseheizung als alleiniges Heizsystem (Punkte 1, 2, 3 - je nach Gebäudegröße) Anschluss an eine Biomasse-Fernwärmeanlage bzw. Fernwärme aus Abwärme (Punkte ½, 1 - je nach Gebäudegröße) Förderungswürdig sind umweltfreundliche Biomasseheizungen, wie z.b. eine Pelletsanlage, eine Hackschnitzelanlage oder eine Stückholzheizung. Eine Förderung für einen händisch beschickten Stückholzkessel erfolgt nur bei Einbau eines Pufferspeichers mit mindestens 1000 Liter Inhalt. Heizkessel müssen im Nennlastbetrieb einen Wirkungsgrad von mindestens 85 % sowie Emissionswerte laut Wohnbauförderungsrichtlinie aufweisen. Die Nachweise sind dann durch Vorlage entsprechender Prüfberichte zu erbringen, wenn der Heizkessel nicht auf der in der Förderstelle aufliegenden Liste der geprüften, förderbaren Heizungsanlagen aufscheint. Diese Liste ist auch unter (Förderungen, Liste Biomassekessel) abrufbar. Für ortsfest gesetzte Grund- oder Speicheröfen in Form von Einzelöfen oder als Zentralheizung sind die Emissionsgrenzwerte laut WBF-Richtlinie nicht maßgeblich. Der Wirkungsgrad von 85 % ist über die Kachelofenrichtlinie zu erbringen. Der Anschluss an eine Biomasse-Fernwärmeanlage oder an ein Fernwärmesystem mit Abwärme ist förderbar. Erläuterung: Mit Biomasse (Holz, Biogas, usw.) wird eine CO 2 -neutrale, gesamtökologisch und -ökonomisch sinnvolle Wärmeversorgung erreicht wie auch bei einer Nutzung von Abwärme. Nachweis: Prüfbericht, Gerätespezifikation, Wärmelieferungsvertrag Wärmepumpe als Hauptheizsystem (2 Punkte): Wärmepumpen zur Raumheizung mit Wärmequelle Erdreich oder Grundwasser nur dann, wenn sie eine Jahresarbeitszahl 4 erreichen. Da sich gute Jahresarbeitszahlen nur mit einem Niedertemperaturheizungssystem verwirklichen lassen, ist ein Niedertemperaturheizungssystem erforderlich. Die Vorlauftemperatur bei einer Berechnung der raumweisen Heizlast nach ÖNORM EN (mit der nationalen Ergänzung H 7500) darf die Obergrenze von 35 C nicht überschreiten. Als Hauptheizsystem gilt eine Wärmepumpenheizung dann, wenn sie monovalent betrieben wird. Hinweis: Die Wärmepumpe ist mit einem Wärmemengenzähler und einem Stromsubzähler für den Kompressor und die Hilfsantriebe auszustatten. Nachweis: Der Nachweis der Jahresarbeitszahl 4 ist erfüllt, wenn die Wärmepumpe die Leistungsziffer lt. Prüfzeugnis (z.b. Arsenal, WPZ Töss, Buchs) laut nachstehender Tabelle erreicht und den Güterichtlinien der Leistungsgemeinschaft Wärmepumpe in der Bundeswirtschaftskammer entspricht. Erdgekoppelte (Sole bzw. Direktverdampfer) und Grundwasserwärmepumpen sind monovalent zu betreiben. Heizkörperauslegung auf max. 35 C Vorlauftemperatur (ÖNORM EN mit der nationalen Ergänzung H 7500). Wärmequelle Betriebspunkt COP nach EN 255 ( t=10k) COP nach EN ( t=5k) Erdreich (Sole) B0/W35 4,4 4,0 Erdreich (Direktverdampfer) E4/W35 4,4 4,0 Grundwasser W10/W35 5,5 5,0 Wärmepumpen für Heizzwecke mit Wärmequelle Luft (Hauptheizung mit Niedertemperaturverteilung unter 35 C) gilt als innovatives klimarelevantes System, wenn diese in einem Gebäude mit einer Nutzfläche von maximal 300 m² installiert wird und ein Heizwärmebedarf von maximal 25 kwh/m²a gegeben ist. Die Wärmepumpe ist mit Wärmemengen- und Stromzähler auszustatten. Erläuterung: Die elektrische Wärmepumpe ist beim Endverbraucher emissionsfrei und bringt bei den geforderten Arbeitszahlen und beim Einsatz in Gebäuden mit besonders niedrigem Heizwärmebedarf auch unter Berücksichtigung einer kalorischen Stromerzeugung im Winter eine Verminderung des Primärenergiebedarfes. Erdgas-Brennwert-Anlagen*) in Kombination mit thermischen Solaranlagen soweit keine Fernwärmeanschlussmöglichkeit gegeben ist oder aus Gründen der Luftreinhaltung oder aufgrund mangelnder Zulieferungsoder Lagerungsmöglichkeiten der Einsatz biogener Brennstoffe nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Der Anteil der solaren Erträge soll dabei optimiert werden. Sollte mangels Sonneneinstrahlung die Errichtung von thermischen Solaranlagen nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar sein, so kann von dieser Kombination Abstand genommen werden. Zu geringe Sonneneinstrahlung ist dann gegeben, wenn an einem Standort am 21. April weniger als 6 Sonnenstunden (Tagessonnensumme ohne Reduktion durch witterungsbedingte Einflüsse und lokale Abschattungen) herrschen oder die abgegebene Wärmeenergie pro Quadratmeter Kollektor-Aperturfläche und Jahr weniger als 200 kwh beträgt. Die Beurteilung erfolgt anhand des in Abhängigkeit von den Standortgegebenheiten optimalen Standard- Kollektors bei optimaler Dimensionierung und Anbringung. Die Vorlauftemperatur bei einer Berechnung der raumweisen Heizlast nach ÖNORM EN (mit Ergänzung H 7500) darf die Obergrenze von 35 C (ausgenommen bei Zwei-Leitersystemen mit hygienischer Trinkwasserbereitung) nicht überschreiten. Erdöl- Brennwert-Anlagen *) in Kombination mit thermischen Solaranlagen Neben den klimarelevanten Heizungs- und Warmwassersystemen ist der Einsatz von Heizungssystemen auf Basis der Öl-Brennwerttechnik für Ansuchen bis dann zulässig, wenn eine Kombination mit einer thermischen Solaranlage vorgesehen wird und die ab dem Jahr 2012 vorgesehenen Werte für den Wärmeschutzstandard (HWB) eingehalten werden. Sollte mangels Sonneneinstrahlung die Errichtung einer thermischen Solaranlage nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar sein, so kann von dieser Kombination Abstand genommen werden. Die Vorlauftemperatur bei einer Berechnung der raumweisen Heizlast nach ÖNORM EN (mit Ergänzung H 7500) darf die Obergrenze von 35 C (ausgenommen bei Zwei-Leitersystemen mit hygienischer Trinkwasserbereitung) nicht überschreiten. *) Erläuterung: Ein Brennwertgerät erreicht gegenüber Tieftemperaturkesseln bei Gas eine Erhöhung des Jahresnutzungsgrades (nicht des feuerungstechnischen Wirkungsgrades) um bis zu 15 %, bei Öl um bis zu 10 %. Kontrollierte Wohnraumlüftung (Punkte 1, 2 - je nach Gebäudegröße) Förderungswürdig sind Anlagen zur kontrollierten Wohnraumlüftung nur bei Nachweis einer entsprechenden Dichtheit des Gebäudes. Es ist maximal ein einfacher Luftwechsel bei 50 Pascal Unter- bzw. Überdruck zulässig. Beim Heizwärmebedarf ergibt sich durch die Einrechnung der Wärmerückgewinnung ein geringerer Heizwärmebedarf. Erläuterung: Bei einer verbesserten Wärmedämmung der Gebäudehülle steigt der relative Anteil der Lüftungsverluste (bis zu 60 % und mehr des Gesamtverlustes). Eine kontrollierte Wohnraumlüftung senkt - in Kombination mit Wärmerückgewinnung, Erdvorwärmung, Luftkollektor, etc. - den Energiebedarf für die Lüftung deutlich und regelt maßgeblich die Raumfeuchte. Um die rechnerisch ermittelten Einsparungen auch in der Realität zu erreichen, ist jedoch eine dichte Gebäudehülle zu gewährleisten. Nachweis: Gerätespezifikation, Blower Door Test n L50 < 1fachem Luftwechsel Berechnung der Höhe des Zuschusses Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus der Gesamtzahl der Punkte multipliziert mit der förderbaren Nutzfläche (höchstens 110 m²) und multipliziert mit dem Punktewert von EUR 8,--. Wohnbauförderung MBL-10 Seite 2 Ausgabe

18 ERWERB und FERTIGSTELLUNG Wohnbauförderung Informationsblatt Weitere Informationen finden Sie unter: bzw. in der Wohnbauförderungsrichtlinie Gebäudebezogene Voraussetzungen Erwerb von mind. 10 Jahre alten, nicht wohnbaugeförderten Wohnungen, Wohnhäusern, Wohnheimen zu einem angemessenen Preis Fertigstellung von nicht wohnbaugeförderten Wohnungen, Wohnhäusern, Wohnheimen Nutzfläche Mindestens 30 m2 und höchstens 150 m2 pro Wohnung Grundlage der Nutzflächenberechnung: bewilligte Baupläne Heizwärmebedarf (HWB) - nur bei Fertigstellungsförderung Nachfolgender HWB ist nachzuweisen (HWB-Berechnung): HWB BGF in kwh/m².a Jahr A/V Verhältnis 0,8 A/V Verhältnis 0,2 ab ab Die Berechnung des Heizwärmebedarfes hat nach den Bestimmungen der Tiroler Bauordnung 2001 i.d.g.f. zu erfolgen. Haustechnik nur bei Fertigstellungsförderung Der Einsatz innovativer klimarelevanter Heizungs- und Warmwasserbereitungssysteme ist Voraussetzung für die Gewährung der Wohnbauförderungsmittel. Dazu zählen z.b.: Systeme auf Basis erneuerbarer Energien. Bei der Errichtung einer Biomasseheizung sind ein Wirkungsgrad (mindestens 85 %) und die Emissionsgrenzwerte laut Richtlinie einzuhalten Wärmepumpe für Heizzwecke mit Wärmequelle Erdreich oder Grundwasser Hauptheizung mit Niedertemperaturverteilung unter 35 C Jahresarbeitszahl 4 (Nachweis durch Prüfzeugnis; Leistungsziffer laut Richtlinie) Wärmepumpe für Heizzwecke mit Wärmequelle Luft Hauptheizung mit Niedertemperaturverteilung unter 35 C Installation in ein Gebäude mit maximal 300 m² Nutzfläche und einem Heizwärmebedarf von maximal 25 kwh/m²a Fernwärme (aus erneuerbarer Energie, Abwärme) Erdgas-Brennwert-Anlage in Kombination mit einer thermischen Solaranlage, wenn keine Fernwärmeanschlussmöglichkeit gegeben ist oder aus Gründen der Luftreinhaltung oder fehlender Lagerungsmöglichkeit der Einsatz biogener Brennstoffe nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Ausnahme: Öl-Brennwert-Anlage bis zulässig, wenn der HWB des Jahres 2012 eingehalten und eine thermische Solaranlage installiert wird Personenbezogene Voraussetzungen Wohnungseigentümer oder nahestehende Person des Eigentümers Österreichischer Staatsbürger oder diesem gleichgestellt Wohnbedarf Künftiger Hauptwohnsitz in der geförderten Wohnung (ganzjährige, regelmäßige Benutzung) Das Eigentums- oder Nutzungsrecht an anderen Wohnungen ist spätestens 6 Monate nach Bezug des Eigenheimes aufzugeben Einkommensgrenzen Familieneinkommen (1/12 des jährlichen Nettoeinkommens) Personenanzahl OBERGRENZE (EUR) , , , ,-- für jede weitere Person jeweils 300,-- mehr Werden die Einkommensgrenzen überschritten, wird die Förderung für jeweils begonnene 100,--, um welche die festgelegte Einkommensgrenze überschritten wird, um 25 % gekürzt. Förderungen Darlehen Erwerbsförderung Höhe des Darlehens Personenanzahl Nutzfläche HÖHE mindestens (EUR) m² , m² , m² , m² ,-- 5 und mehr 110 m² ,-- Fertigstellungsförderung Höhe des Darlehens Personenanzahl Nutzfläche HÖHE mindestens (EUR) m² 7.000, m² 9.000,-- 4 und mehr 95 m² ,-- Darlehenskonditionen Konditionen des Darlehens Jahr Zinssatz Tilgung ANNUITÄT (Rückzahlung) 1 bis 10 1 % 0 % 1 % 11 bis 15 1,5 % 0,5 % 2 % 16 bis 20 3,5 % 0,5 % 4 % ab 21 5,5 % 0,5 % 6 % nach dem Auslaufen des Kapitalmarktdarlehens,spätestens jedoch ab 26 6 % 6 % 12 % Darlehenslaufzeit: höchstens 35 Jahre Wohnbauscheck (statt Darlehen) 35 % des möglichen Förderungsdarlehens für nahestehende Personen nicht möglich keine Rückzahlungen keine Sicherstellung im Grundbuch freie Verfügbarkeit über das Eigenheim nach 10 Jahren Förderungsabwicklung Ansuchen - Einreichung Erwerbsförderung spätestens 6 Monate nach dem Erwerb Fertigstellungsförderung vor Fertigstellung Förderungszusicherung Ausstellung nach positiver Prüfung des Ansuchens vom Land Sicherstellung des Förderungsdarlehen durch Eintragung eines Pfandrechts und Veräußerungsverbotes im Grundbuch Auszahlung der Förderung Nach Zusicherung und Sicherstellung Persönliche Beratung erhalten Sie bei den Servicestellen der Wohnbauförderung (siehe Formblatt F79 Einreichstellen) Wohnbauförderung MBL-04 Ausgabe

19 ZUSATZ- FÖRDERUNGEN Neubau oder Ersterwerb Zuschuss für energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen Diese Zusatzförderung soll bewirken, dass die Umweltbelastung vermindert, der Energieverbrauch gesenkt und die Heizkosten reduziert werden. Verbesserter Heizwärmebedarf (HWB) Eine Verbesserung des HWB in Relation zum vorgeschriebenen HWB (Wohnbauförderungsrichtlinie) bringt nachfolgende Punkte: Verbesserung 20 % 2 Punkte Verbesserung 30 % 3 Punkte Verbesserung 40 % 4 Punkte Verbesserung 50 % 6 Punkte Verbesserung 60 % 8 Punkte auf Passivhausqualität (HWB BGF 10 kwh/m².a) 14 Punkte Bei Passivhäusern wird keine zusätzliche Förderung für eine Heizung gewährt. Die Berechnung des Heizwärmebedarfes hat nach den Bestimmungen der Tiroler Bauordnung 2001 i.d.g.f. zu erfolgen. Biomasseheizung als alleiniges Heizsystem (Mindestwirkungsgrad 85%, Emissionsgrenzwerte sind einzuhalten) Gebäude bis 300 m² Nutzfläche 3 Punkte Gebäude über 300 bis 1000 m² Nutzfläche 2 Punkte Gebäude über 1000 m² Nutzfläche 1 Punkte Anschluss an eine bestehende Biomasseheizung in solchen Gebäuden (z.b. DG-Ausbau, Zubau) 1 Punkte Anschluss Fernwärme (Biomasse, Abwärme) Gebäude bis 300 m² Nutzfläche 1 Punkte Gebäude über 300 m² Nutzfläche ½ Punkte Wärmepumpe für Heizzwecke mit Wärmequelle Erdreich oder Grundwasser 2 Punkte Hauptheizung mit Niedertemperaturverteilung unter 35 C Jahresarbeitszahl 4 (Nachweis durch Prüfzeugnis; Leistungsziffer laut Richtlinie) Wärmepumpe für Heizzwecke mit Wärmequelle Luft 2 Punkte Hauptheizung mit Niedertemperaturverteilung unter 35 C Installation in ein Gebäude mit maximal 300 m² Nutzfläche und einem Heizwärmebedarf von maximal 25 kwh/m²a Kontrollierte Wohnraumlüftung (mit bestandenem BlowerDoor Test unter einfachem Luftwechsel) Gebäude bis 300 m² Nutzfläche Gebäude über 300 m² Nutzfläche 2 Punkte 1 Punkte Holz- oder Holzlehmbauweise mit Dämmstoffen auf Basis nachwachsender Rohstoffe (z.b. Zellulose, Hanf, Schurwolle) Gebäude bis 300 m² Nutzfläche 1 ½ Punkte Gebäude über 300 m² Nutzfläche 1 Punkte Holz- oder Holzlehmbauweise ohne Dämmstoffe auf Erdölbasis (z.b. Mineralwolle) Gebäude bis 300 m² Nutzfläche Gebäude über 300 m² Nutzfläche Ökologisch vorteilhafte Bauprodukte Einbau von PVC-freien Fenstern und Türen 1 Punkte ½ Punkte ½ Punkte Höhe des Zuschusses Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus der Gesamtzahl der Punkte multipliziert mit der förderbaren Wohnnutzfläche (höchstens 110 m²) und multipliziert mit einem Punktewert von EUR 8,--. Solaranlage für Warmwasserbereitung und Heizung Höhe des Zuschusses: EUR 210,-- pro m² Kollektorfläche und 50 l Boilerinhalt, höchstens EUR 2.100,-- pro Wohnung Sofern die Solaranlage zur Unterstützung der Raumheizung dient, erhöht sich der Förderungshöchstbetrag auf EUR 4.200,- Wohnbauförderung Informationsblatt Weitere Informationen finden Sie unter: bzw. in der Wohnbauförderungsrichtlinie Auszahlung des Zuschusses Die endgültige Festsetzung der Förderung und die Auszahlung erfolgt bei Endabrechnung des Bauvorhabens. siehe auch Erläuterungen - Formblatt MBL-10 Wohnstarthilfe Im Zusammenhang mit der Förderung der Errichtung oder des Ersterwerbes einer Eigentumswohnung in verdichteter Bauweise. Die Wohnstarthilfe wird nur einer Familie gewährt und beträgt: (Familien)Einkommen (1/12 des jährlichen Nettoeinkommens) bis 1.310,-- über 1.310,-- bis 1.460,-- über 1.460,-- bis 1.610,-- über 1.610,-- bis 1.760,-- über 1.760,-- bis 1.910,-- Familie ohne Kind oder mit 1 Kind , , , , ,-- Familie mit 2 Kindern , , , , ,-- Familie mit 3 Kindern , , , , ,-- Familie mit 4 Kindern , , , , ,-- höchstens jedoch in Höhe des Grundkostenanteiles. Bei höheren Einkommen bzw. bei größeren Haushalten wird die Wohnstarthilfe durch analoge Fortsetzung der Tabelle ermittelt. Es gelten die Bedingungen eines Wohnbauschecks. Zuschüsse für Kinder Zuschuss ab dem 3. Kind Wird gewährt im Zusammenhang mit der Förderung für die Errichtung von Eigenheimen in nicht verdichteter Bauweise. Für Haushalte mit drei oder mehr Kindern des Förderungswerbers, für die Familienbeihilfe bezogen wird. Höhe des Zuschusses EUR 2.200,-- für das dritte und für jedes weitere Kind Auszahlung: bei Endabrechnung des Bauvorhabens Zuschuss für jedes, bei der Ermittlung des Förderungsdarlehens nicht berücksichtigte Kind des Förderungswerbers, das bis 10 Jahre nach dem Datum der Förderungszusicherung geboren wird. Wird gewährt im Zusammenhang mit dem Erhalt eines Förderungsdarlehens für die Errichtung von Eigenheimen in nicht verdichteter Bauweise. Höhe des Zuschusses: EUR 1.500,-- pro Kind Einreichfrist: bis ein Jahr nach der Geburt des Kindes behindertengerechte Maßnahmen Höhe des Zuschusses: 65 % der erforderlichen Mehrkosten Zuschuss Sicheres Wohnen Für barrierefrei ausgestaltete Eigenheime, Reihenhäuser und Gebäude mit bis zu 3 Wohnungen Höhe des Zuschusses EUR 1.450,-- pro Eigenheim, Reihenhaus oder Wohnung Auszahlung: bei Endabrechnung des Bauvorhabens Persönliche Beratung erhalten Sie bei den Servicestellen der Wohnbauförderung (siehe Formblatt F79 Einreichstellen) Wohnbauförderung MBL-12 Ausgabe

20 WOHNBEIHILFEN Wohnbauförderung Informationsblatt Weitere Informationen finden Sie unter: bzw. in der Wohnbauförderungsrichtlinie (Wohn)Beihilfen sind monatliche Zuschüsse des Landes zum Wohnungsaufwand wohnbaugeförderter Wohnungen. 1 Welches Objekt wird gefördert? Die Gewährung einer (Wohn)Beihilfe dient zur Verringerung der Belastung aus der Annuitätenleistung bzw. Miete für ein mit einem Förderungsdarlehen wohnbaugefördertes und in verdichteter Bauweise errichtetes Objekt (Reihenhaus, Doppelwohnhaus, Gruppen- Wohnhaus, Eigentums- oder Mietwohnung). Für geförderte Objekte, für die an Stelle des Förderungsdarlehens ein Wohnbauscheck gewährt worden ist oder für Dienstnehmerwohnungen wird keine Beihilfe gewährt. 2 Wer bekommt die Förderung? Eine (Wohn)Beihilfe wird nur an österreichische Staatsbürger sowie an im Sinne des Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes 1991 gleichgestellte Personen (z.b. EU-Bürger) als Wohnungsinhaber einer geförderten Wohnung gewährt. An andere natürliche Personen wird eine Beihilfe nur dann gewährt, wenn sie seit mindestens 5 Jahren in Tirol den Hauptwohnsitz haben. 3 Art und Höhe der Förderung Eine Beihilfe wird einem Wohnungsinhaber nur dann gewährt, wenn der nach der Haushaltsgröße berechnete anrechenbare Wohnungsaufwand die nach der Haushaltsgröße und dem monatlichen Familieneinkommen berechnete zumutbare Wohnungsaufwandsbelastung übersteigt. Beihilfen unter EUR 7,-- werden nicht gewährt. Beihilfen, die zu Unrecht empfangen wurden, sind zurückzuzahlen. 3.1 Wohnungsaufwand Wohnungsaufwand für Miet- oder Genossenschaftswohnungen Der Wohnungsaufwand einer Miet- oder Genossenschaftswohnung erfasst jenen Teil des Mietzinses der der (verstärkten) Tilgung und Verzinsung eines nach dem Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991 gewährten Förderungsdarlehens oder eines damit vergleichbaren Förderungsdarlehens; der Tilgung und Verzinsung sonstiger zur Finanzierung der Gesamtbaukosten des geförderten Vorhabens aufgenommenen Hypothekardarlehen abzüglich gewährter Zuschüsse; der Abstattung der Eigenmittel des Vermieters und der Deckung der Kosten der Erhaltung im Sinne des 2 Abs. 1 der Tiroler Wohnbauförderungsverordnung, vermehrt um einen allfälligen Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag bei Wohnungen, die nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1954 gefördert worden sind; der Verzinsung der Eigenmittel des Vermieters und der zur Deckung der Kosten der Erhaltung im Sinne des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes bezahlten Beträge der Tilgung und Verzinsung eines gewährten Eigenmittelersatzdarlehens oder ähnlichen Darlehens sowie der Abgeltung der allenfalls anfallenden Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) dient. Wohnungsaufwand für Reihenhäuser und Eigentumswohnungen Der Wohnungsaufwand umfasst die Tilgung und Verzinsung der zur Errichtung oder den Ersterwerb eines Vorhabens aufgenommenen Hypothekardarlehen (Förderungsdarlehen, Kapitalmarktdarlehen) erforderlichen Beträge abzüglich gewährter Zuschüsse die zur Deckung der Kosten der Erhaltung (insbesondere nach den Bestimmungen des (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz) zulässigen und bezahlten Beträge sowie die Rückzahlungsraten von gewährten Eigenmittelersatzdarlehen. Der Wohnungsaufwand wird auf Grund der anerkannten Endabrechnung, bis zu deren Vorliegen auf Grund des Finanzplanes der Zusicherung berechnet. Bei der Berechnung des Wohnungsaufwands werden nur Hypothekardarlehen mit den in der jeweiligen Darlehenspromesse festgelegten Konditionen, höchstens jedoch mit einer Belastung berücksichtigt, die zum Zeitpunkt des Wirksamkeitsbeginnes der Beihilfe nicht höher liegt als 2 %Punkte jährlich über dem veröffentlichten Durchschnittswert der Sekundärmarktrendite für Emittenten gesamt des diesem Zeitpunkt vorangehenden vorletzten Quartals - jeweils aufgerundet auf volle 1/8 %. Der Wohnungsaufwand vermindert sich um anderweitige Zuschüsse, die zur Minderung der Wohnungsaufwandsbelastung gewährt werden. Bei objektgeförderten Vorhaben sowie bei subjektgeförderten Objekten, für die nach dem ein Förderungsdarlehen gewährt wurde, ergibt sich der anrechenbare Wohnungsaufwand aus dem Finanzierungsplan der Zusicherung bzw. der anerkannten Endabrechnung. Bei subjektgeförderten Wohnungen, die vor dem durch die Gewährung eines Förderungsdarlehens gefördert wurden, wird bei der Berechnung der Beihilfe ein anrechenbarer Wohnungsaufwand von höchstens EUR 4,00 pro m² (förderbarer) Wohnnutzfläche zugrundegelegt. Zum Wohnungsaufwand für ein Eigenheim, das nicht in verdichteter Bauweise errichtet worden ist, wird eine Beihilfe nur in einem Ausnahmefall (z.b. bei Verschlechterung der Einkommenssituation von Familien mit Kindern aus unverschuldeten Gründen) gewährt. 3.2 Anrechenbarer Wohnungsaufwand Bei der Berechnung der Beihilfe wird der der anrechenbaren (förderbaren) Nutzfläche entsprechende Wohnungsaufwand berücksichtigt. Die der Beihilfe zugrundezulegende förderbare bzw. anrechenbare Nutzfläche beträgt bei einem Haushalt mit einer Person höchstens 50 m² und erhöht sich für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person um höchstens 20 m², höchstens jedoch auf 150 m². 3.3 Berechnung und Nachweis des Familieneinkommens Berechnung des Einkommens bei nicht selbstständig Erwerbstätigen (Arbeitnehmern): Jahresbruttobezüge ohne Familienbeihilfe abzüglich - Werbungskosten (Sozialversicherung, Kammerumlage, jedoch ohne Werbungskostenpauschale) - außergewöhnliche Belastungen - Freibeträge für Inhaber von Amtsbescheinigungen, Opferausweisen und Landarbeiter - Lohnsteuer. Berechnung des Einkommens bei selbstständig Erwerbstätigen (Personen, die zur Einkommensteuer veranlagt werden): Einkommen nach 2 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes 1988 zuzüglich + der bei der Einkommensermittlung abgezogenen steuerfreien Beträge der Investitionsrücklage, des Investitionsfreibetrages, des Werbungskostenpauschales, der Sonderausgaben, des Veranlagungsfreibetrages usw. abzüglich - gewinnerhöhend aufgelöste Beträge aus Investitionsrücklagen - Einkommensteuer. MBL-08 Seite 1 Ausgabe

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