Der neue Leasingstandard IFRS 16

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1 Datum: Hamburg, Thema: Die Internationale Rechnungslegung im Wandel - Der neue Leasingstandard IFRS 16 Referent: Uwe Jüttner, EMA Berater und Dozent, Präsident der EMAA

2 2 Inhaltsverzeichnis Der neue Leasingstandard IFRS 16 ab Status-quo der aktuellen Entwicklungen der Leasingbilanzierung Definition von Leasingverhältnissen nach IFRS 16 - Right of Use-Konzept Abgrenzungsprobleme von Leasingverhältnissen Künftige Bilanzierung und Anhangangaben beim Leasingnehmer / -geber Übergangsvorschriften und Auswirkungen der neuen Leasingbilanzierung

3 Kritik an den aktuellen Leasingregelungen nach IAS 17 3 Unzureichende Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vor allem hinsichtlich Mietleasingvereinbarungen (Operating lease) beim Leasingnehmer Off-Balance-Behandlung Der ehemalige Chairman des IASB David Tweedie erwähnte 2008, er möchte es gerne einmal erleben in einem Flugzeug zu sitzen, das zumindest in der Bilanz der Airline ausgewiesen wird und nicht im Bermuda-Dreieck der Leasing-Kriterien des bestehenden IFRS- Leasingstandards weggestaltet wird.

4 Kritik an den aktuellen Leasingregelungen nach IAS 17 4 Untersuchung 2014 von IFRS bzw. US-GAAP bilanzierenden Unternehmen: Prozentuale unterbewertete langfristige Verbindlichkeiten von Anwendern des Operating lease Afrika / Mittlerer Osten 27 % Asien / Pazifik Region 32 % Europa 26 % Latein Amerika 45 % Nordamerika 22 % 85 % aller weltweiten Leasingverhältnisse als Off-Balance-Behandlung (insges. 3,3 Billionen USD)

5 die Leasingreformierung 5 neue Standard ersetzt IAS 17 Leasingverhältnisse sowie die dazu gehörenden Interpretationen IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, SIC-15 Operating-Leasingverhältnisse Anreize sowie SIC-27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen 13. Januar 2016 Veröffentlichung neuer Standard IFRS 16 Leases Fluch oder Segen???

6 Überblick der konzeptionellen Änderungen 6 Ziel des neuen Standards: Bilanzielle Erfassung grundsätzlich aller Rechte und Pflichten aus dem Leasingverhältnis Umsetzung: Leasingnehmer bilanzieren künftig das Nutzungsrecht aus einem Leasinggegenstand (sog. right-of-use asset" oder RoU-Vermögenswert) sowie eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit. Dies kann signifikante Auswirkungen auf die Kennzahlen eines Unternehmens haben (z.b. bezüglich des Verschuldungsgrades). Einheitliches Bilanzierungsmodell für Leasingnehmer = keine Unterscheidung mehr zwischen Operate bzw. Finance Lease (keine klassischen Mietverhältnisse mehr)

7 Überblick der konzeptionellen Änderungen 7 Für Leasinggeber bleibt es grundsätzlich bei der nach IAS 17 bekannten Bilanzierung mit Unterscheidung zwischen Operate bzw. Finance Lease Erhebliche Ausweitung der Angabepflichten sowohl für Leasingnehmer als auch für Leasinggeber Verpflichtende Anwendung IFRS 16 erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine frühere Anwendung ist möglich, sofern zeitgleich IFRS 15 Umsatzerlöse angewendet wird. Folgen: Im Gegensatz zu IAS 17 wird eine Nichtbilanzierung von Vermögenswerten und Schulden aus einem Leasingverhältnis i.d.r. ausgeschlossen Künftige Bilanzansätze der bisherigen schwebenden Geschäfte führen zur Beeinflussung der Bilanzierung, aber auch des Vertragsmanagements und des Finanzmanagements

8 Identifizierung von Leasingverhältnissen 8 Definition Leasingverhältnis Vertrag, der dem Leasingnehmer ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht an einem Vermögenswert gegen Leistung einer Vergütung an den Leasinggeber überträgt IFRS 16.9: a.) Identifizierter Vermögenswert die Erfüllung des Vertrags hängt von der Nutzung identifizierter Vermögenswerte ab b.) Recht auf Kontrolle der Nutzung Beherrschungsrecht, das der Vertrag für diesen Vermögenswert während der Vertragslaufzeit einräumt Vereinfachungen: Wahlrecht bei short-term-leases (Nutzungszeit max. 12 Monate) oder bei asset of low value (geringwertige VW)

9 Identifizierung von Leasingverhältnissen a.) Vorliegen identifizierter Vermögenswert 9 Vorliegen eines identifizierten Vermögenswerts Voraussetzungen nach IFRS 16.B13ff.: (1) Aus dem Vertrag muss ein eindeutig explizit oder implizit bestimmbarer Vermögenswert hervorgehen Unerheblich, ob Vermögenswert als Ganzes oder nur eine physisch abgrenzbare Teilmenge des Vermögenswerts (IFRS 16.B20) Beispielsweise ist dies der Fall, wenn ein Stockwerk in einem Gebäude vermietet wird, nicht jedoch, wenn Gegenstand der Vereinbarung die Bereitstellung der anteiligen Leitungskapazität eines Glasfaserkabels ist

10 Identifizierung von Leasingverhältnissen a.) Vorliegen identifizierter Vermögenswert 10 Vorliegen eines identifizierten Vermögenswerts Voraussetzungen nach IFRS 16.B13ff.: (2) Keine substanziellen Austauschrechte (substantial substitute rights) des Leasinggebers (IFRS 16.B14) Kein Recht auf Austausch des Vermögenswerts ohne vorherige Zustimmung des Leasingnehmers Bestehen von ökonomischen oder anderen Hindernissen, die einen Austausch verhindern Bedingte Austauschrechte dabei grundsätzlich unbedeutend (IFRS B16.15)

11 Identifizierung von Leasingverhältnissen b.) Recht auf Kontrolle der Nutzung 11 Recht des Leasingnehmers zur Beherrschung Voraussetzungen nach IFRS 16.B9 (1) Recht zur Bestimmung der Nutzung des identifizierten Vermögenswerts Entscheidungsrecht des LN bzgl. Art und Zweck der Nutzung des Vermögenswerts während der Laufzeit (IFRS 16.B24ff.) z.b. Entscheidungen hinsichtlich Art und Umfang des produzierten Outputs, zeitliche Verwendung, Auslastung und Verwendungsort Ohne Eingriffsrechte des Leasinggebers Control-Konzept wirtschaftliche Verfügungsmöglichkeit (2) Recht auf nahezu alle wirtschaftlichen Vorteile aus der Nutzung z.b. Erwirtschaftung des direkten/indirekten Outputs, Kostenersparnisse etc. weiterhin keine expliziten Schwellenwerte

12 Identifizierung von Leasingverhältnissen 12 Beispiel - Identifizierter Vermögenswert Frachtverträge Fall A: Leasingvertrag über 15 Eisenbahnwagen (Typ spezifiziert), Laufzeit 5 Jahre Kunde entscheidet über Nutzung der Wagen, mit Ausnahme von Transporten bestimmter Güter (z. B. explosive Güter) bei Reparatur oder Wartung Pflicht zur Bereitstellung eines typgleichen Ersatzwagen durch Lieferant Kein Rückruf der Wagen innerhalb der Vertragslaufzeit, außer bei Vertragsverletzungen durch Kunden Auf Anfrage Kunden ist Zugmaschine und ein Lokführer zur Verfügung zu stellen Zugmaschine verbleibt auf dem Gelände des Lieferanten und Lieferant gibt kundenspezifische Anweisungen an den Lokführer weiter Lieferant kann beliebige Zugmaschine verwenden, gegebenenfalls auch die gleiche für andere Kunden (Kopplung von bis zu 100 Wagen an die Zugmaschine möglich)

13 Identifizierung von Leasingverhältnissen 13 Beispiel - Identifizierter Vermögenswert Frachtverträge Fall A: Leasingvertrag über 15 Eisenbahnwagen (Typ spezifiziert), Laufzeit 5 Jahre Kunde entscheidet über Nutzung der Wagen, mit Ausnahme von Transporten bestimmter Güter (z. B. explosive Güter) bei Reparatur oder Wartung Pflicht zur Bereitstellung eines typgleichen Ersatzwagen durch Lieferant Beurteilung: Art der Züge als Transportmittel explizit genannt Keine Austauschrechte des LG und Kunde bestimmt Verwendung und hat wesentlichen Nutzen Es liegt ein Leasingverhältnis vor!

14 Identifizierung von Leasingverhältnissen 14 Beispiel - Identifizierter Vermögenswert Frachtverträge Fall B: Vertrag über den Transport von Waren Laut Vertrag ist Lieferant verpflichtet eine bestimmte Menge von Gütern unter Verwendung eines bestimmten Eisenwagentyps und unter Einhaltung eines vorgegebenen Zeitplans über 5 Jahre zu transportieren Zeitplan und Menge der Güter vergleichbar einer fünfjährigen Nutzung von 15 Eisenbahnwagen durch den Kunden Lieferant stellt Eisenbahnwagen, Zugmaschine und Lokführer Vertrag beinhaltet Art und Menge der zu transportierenden Güter und den für den Transport zu verwendenden Eisenbahnwagentyp Lieferant kann eine seiner Zugmaschinen für die Erfüllung der Kundenaufträge nutzen, die auch für andere Kunden verwendet werden kann Bei Nichtnutzung stehen Wagen und Zugmaschine auf Gelände des Lieferanten Beurteilung: Keine Bestimmung mit welchen Zügen die Ware transportiert wird, nur bestimmte Menge von Gütern Es liegt kein Leasingverhältnis nach IFRS 16 vor!

15 Identifizierung von Leasingverhältnissen 15 Beispiel Substanzielle Austauschrechte Konzessionsfläche: Vertrag zur Nutzung einer definierten Verkaufsfläche (Flächengröße und entsprechender Preis ist spezifiziert) in einem Flughafengebäude Flughafenbetreiber kann den Ort jederzeit, den vertraglichen Bestimmungen entsprechend, ändern und verfügt auch über alternative Flächen Umzug führt nur zu geringen Kosten 3 Jahre Laufzeit Kunde nutzt einen eigenen, mobilen Verkaufsstand Beurteilung: Umzug eines kleinen mobilen Verkaufsladens führt nur zu geringen Kosten und praktikabel keine ökonomischen Hindernisse Flughafenbetreiber besitzt echtes substanzielles Austauschrecht Es liegt kein Leasingverhältnis nach IFRS 16 vor!

16 Identifizierung von Leasingverhältnissen 16 Beispiel Substanzielle Austauschrechte Flugzeug: Vertrag über Nutzung eines bestimmten Flugzeugs (Innen- und Außenausstattung individuell festgelegt, sehr spezifisch), 4 Jahre Laufzeit Vertrag enthält gesetzliche Bestimmungen zu Flugzielen Kunde entscheidet über Flugziel und zeit, sowie über Passagiere und Ladung (unter Berücksichtigung vorgenannter Bestimmungen) Lieferant ist für Betrieb des Flugzeugs verantwortlich; setzt eigene Crew ein Kunde darf keinen anderen Betreiber für das Flugzeug anwerben oder Flugzeug während der Nutzungsdauer selbst betreiben Lieferant darf Flugzeug während der Vertragsdauer jederzeit ersetzen und ist bei Reparatur/Wartung zum Ersatz verpflichtet (samt vertraglich festgelegter Innen- und Außenausstattung)

17 Identifizierung von Leasingverhältnissen 17 Beispiel Substanzielle Austauschrechte Flugzeug: Vertrag über Nutzung eines bestimmten Flugzeugs (Innen- und Außenausstattung individuell festgelegt, sehr spezifisch), 4 Jahre Laufzeit Vertrag enthält gesetzliche Bestimmungen zu Flugzielen Kunde entscheidet über Flugziel und zeit, sowie über Passagiere und Ladung (unter Berücksichtigung vorgenannter Bestimmungen) Lieferant ist für Betrieb des Flugzeugs verantwortlich; setzt eigene Crew ein Kunde darf keinen anderen Betreiber für das Flugzeug anwerben oder Flugzeug während der Nutzungsdauer selbst betreiben Lieferant darf Flugzeug während der Vertragsdauer jederzeit ersetzen und ist bei Reparatur/Wartung zum Ersatz verpflichtet (samt vertraglich festgelegter Innen- und Außenausstattung) Beurteilung: Möglichkeit des Ersetzens ökonomisch sinnvoll? Mit hohen Kosten verbunden und ggf. nicht in vertretbarem Zeitraum möglich Kein echtes substanzielles Austauschrecht Es liegt ein Leasingverhältnis nach IFRS 16 vor!

18 Identifizierung von Leasingverhältnissen 18 Beispiel Gestaltungsspielräume Vor IFRS 16: Leasinggeber stellt Firma A für insgesamt 50 Mitarbeiter eine Fahrzeugflotte zur Verfügung, 3 Jahre Laufzeit Operate Leases nach IAS 17 Nach IFRS 16: Leasinggeber stellt 50 Fahrzeuge einer bestimmten Standardkonfiguration zur Verfügung mit monatlich fixer Gebühr Kein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug, Mitarbeiter erhalten täglich abends den Schlüssel für ein Fahrzeug Leasinggeber kann Fahrzeuge jederzeit entsprechend austauschen Beurteilung Grundsätzlich ist bei dieser Vertragsgestaltung davon auszugehen, dass es sich aufgrund des substantiellen Austauschrechtes nicht mehr um einen identifizierten Vermögenswert handelt Möglichkeit bei gewissen Vermögenswerten Leasingverträge als Kapazitätsverträge auszugestalten, die nicht unter IFRS 16 fallen

19 Abgrenzung von Vertragskomponenten 19 Trennung von Leasingkomponenten: gesonderte Bilanzierung nach IFRS 16.12: Pflicht zur Aufteilung von Leasingverträgen in einzelne Leasingverhältnisse bei mehreren Nutzungsrechten, wenn: Leasingnehmer Vorteil aus einzelnen Komponenten separat ziehen kann und einzelne Komponenten nicht wesentlich voneinander abhängen Anderenfalls Behandlung als eine Leasingkomponente Wahlrecht Portfolio: Portfolioansatz von gleichartigen Leasingverträgen Zusammenfassung einzelner Leasingverträge zu einem Portfolio und einheitliche Abbildung nach IFRS 16

20 Abgrenzung von Vertragskomponenten 20 Trennungspflicht: Trennung von Leasing- und Nichtleasingkomponente z.b. Wartungsverträge / Inspektionen Leasingnehmer: Verteilung des zu leistenden Entgelts bei einzelnen Leasing- und Servicekomponenten innerhalb eines Vertrags auf Basis beobachtbarer relativer Einzelveräußerungspreise der Leasingund Nichtleasingkomponenten, sind diese Preise nicht verfügbar, sind sie unter maximaler Nutzung beobachtbarer Informationen zu schätzen Wahlrecht für Leasingnehmer: Die Zusammenfassung der Komponenten zu einer einzigen Leasingkomponente ist möglich Inanspruchnahme des Wahlrechts gilt für jede Klasse von Leasinggegenständen Es stellt sich aber die bilanzpolitische Frage für die On-Balance- Bilanzierung der Nicht-Leasingkomponenten

21 Abgrenzung von Vertragskomponenten 21 Trennungspflicht beim Leasinggeber für den Leasinggeber kein erleichterndes Bilanzierungswahlrecht Als Anbieter des Leasingverhältnisses und derjenige, der die Vertragskonditionen kalkuliert, ist der Leasinggeber immer in der Lage, zwischen Leasing- und Dienstleistungskomponenten innerhalb eines Vertrages zu differenzieren Aufteilung nach den Regelungen von IFRS , d.h. auf Basis der Einzelveräußerungspreise und Aufteilung von Nachlässen und variablen Zahlungen

22 Bilanzierung beim Leasingnehmer 22 Zum Zeitpunkt der Bereitstellung (Übergang der Verfügungsmacht) des Leasingvermögenswerts bilanziert der Leasingnehmer einen Vermögenswert aus einem Nutzungsrecht ( Right-of-Use Vermögenswert ) als auch eine Leasingverbindlichkeit (IFRS 16.22) Anschaffungskosten des identifizierten Vermögenswerts: Leasingverbindlichkeit + Vorausgezahlte Leasingraten + Anfänglich direkt zuordenbare Kosten./. Erhaltene Zahlungen (lease incentives)./. Ggf. zu tragende Rückbau- oder Rekultivierungskosten = Right-of-Use Vermögenswert Leasingverbindlichkeit: Barwert der zukünftigen Leasingzahlungen unter Verwendung des dem Leasingverhältnis zu Grunde liegenden Zinssatzes oder ggf. dem Grenzfremdkapitalzinssatz des LN

23 Bilanzierung beim Leasingnehmer Anwendungsvereinfachungen 23 Wahlrecht für Bilanzierung von kurzfristigen Leasingverträgen (short-term leases) Off-Balance Sheet oder On-Balance Sheet Kurzfristige Leasingverhältnisse Gilt nur für Leasingnehmer Maximale Laufzeit des Leasingvertrages von 12 Monaten und keine Kaufoption Einheitliche Anwendung auf Klassen von Vermögenswerten Leasingzahlungen - laufender Aufwand, i.d.r. linear Beispiel: Leasingvertrag mit Laufzeit von 10 Monaten + 3 Monate Verlängerungsoption Fall A: Es ist hinreichend sicher, dass die Option ausgeübt wird (= kein kurzfristiges Leasingverhältnis) Leasinglaufzeit 13 Monate 10 Monate 3 Monate Fall B: Es ist nicht hinreichend sicher, dass die Option ausgeübt wird (= kurzfristiges Leasingverhältnis) Leasinglaufzeit 10 Monate

24 Bilanzierung beim Leasingnehmer Anwendungsvereinfachungen 24 Wahlrecht für Bilanzierung von Leasingverhältnissen über geringwertige Vermögenswerte (asset of low value) Off-Balance Sheet oder On-Balance Sheet Geringwertige Vermögenswerte Keine Vorgabe eines verbindlich anzuwendenden quantitativen Schwellenwerts keine Anknüpfung an den Grundsatz der Wesentlichkeit Aber laut IASB-Basis of Conclusion: Ungefähre Größenordnung Neuwert USD (~ EUR) Keine wesentliche Abhängigkeit mit anderen Vermögenswerten Keine Weitervermietung (Untermietleasing) Missbrauchsbekämpfungsregelung für Zerlegung von Leasingverträgen Leasingzahlungen - laufender Aufwand, i.d.r. linear

25 Bilanzierung beim Leasingnehmer 25 Leasinglaufzeit unkündbarer Zeitraum, während der Leasingnehmer das Recht zur Nutzung des Leasinggegenstandes besitzt, wobei Verlängerungsoptionen bzw. Kündigungsrechte zu berücksichtigen sind, sofern deren Ausübung hinreichend sicher und durchsetzbar ist Beurteilungskriterien ähnlich wie nach IAS 17, z. B. Vergleich der Optionen mit Marktpreisen, Mietereinbauten, Ausübungsbedingungen, Bedeutung des Gegenstands für den Betrieb, Strafzahlungen bei Kündigung Folgebewertung RoU-Vermögenswert: Bewertung i.d.r. zu fortgeführten Anschaffungskosten (IAS 16 - planmäßige Abschreibung und ggf. Wertminderungen nach IAS 36) Nutzungsdauer = Kürzerer Zeitraum aus Leasinglaufzeit und wirtschaftlicher Nutzungsdauer des Vermögenswerts (sofern keine Eigentumsübertragung am Ende des Leasings vorgesehen ist) Die Leasingverbindlichkeit wird um geleistete Leasingzahlungen und die Aufzinsung des Buchwerts mit dem zugrunde gelegten Zinssatz gekürzt

26 Bilanzierung beim Leasinggeber 26 Nahezu keine Veränderungen der Bilanzierung beim Leasinggeber Weiterhin Unterscheidung zw. Finanzierungs- und Mietleasing Übernahme Kriterienkatalog aus IAS 17 Übergang Chancen und Risiken? (IFRS 16.61ff.) Wirtschaftliche Gesamtbetrachtung aller Faktoren Finanzierungsleasing: Ausbuchung des Leasinggegenstandes, Erfassung einer Leasingforderung i.h. der Nettoinvestition, Erfassung ggf. des Verkaufsgewinns bei Übertragung der Verfügungsgewalt aus Sicht des Leasinggebers (IFRS 15) Folgebilanzierung: Erhöhung um anfallende Zinserträge und Minderung um erhaltene Leasingzahlungen Mietleasing: Vermögenswert bleibt in Bilanz des Leasinggebers i.d.r. lineare Erfassung der Erträge und Abschreibung

27 Anhangangaben zu Leasingverhältnissen 27 Erhebliche Ausweitung der Anhangangaben für Leasingnehmer und Leasinggeber Ziel: bessere Einschätzung für den Bilanzleser über die Auswirkungen von Leasingverhältnissen auf die VFE-Lage Angabepflichten des Leasingnehmers zusammenhängend in einem eigenen Abschnitt oder eigenen Ziffer des Anhangs Auszüge aus Katalog quantitativer Informationen (in tabellarischer Form): Abschreibungsbeträge der Right-of-Use Vermögenswerte nach Klassen; Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten; Variabler Leasingaufwand; Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen (> 1 Monat); Aufwendungen aus Leasingverhältnissen von geringwertigen Vermögenswerten Erfordernis auch von qualitativen Informationen für Leasingnehmer u. -geber: wenn für Verständnis der Leasingvereinbarung und deren Rolle für das Unternehmen notwendig (z.b. Art der Leasingaktivitäten)

28 Sale-Lease-Back-Transaktionen 28 Leasingnehmer / Verkäufer Verkauf Vermietung Leasinggeber / Käufer Bisher waren nach IAS 17 Regelungen zur Erlösrealisierung nicht relevant IFRS 16: Grundlegende Frage, ob eine Transaktion nach IFRS 15 ( Umsatzrealisierung ) vorliegt, d.h. Verkauf des zurückgemieteten Vermögenswerts? Erhält der LG Verfügungsgewalt über den Vermögenswert? Ja - Verkauf: Sale-and-Lease-Back-Transaktion Verkäufer: Ausbuchung des Vermögenswerts und Erfassung eines RoU- Vermögenswerts i.h. des anteiligen zurückbehaltene Nutzungsrecht am ursprünglichen Buchwert und Leasingverbindlichkeit Nein - kein Verkauf: Finanzierungsgeschäft Finanzielle Verbindlichkeit

29 Übergangsvorschriften des neuen Standards 29 Verpflichtende Erstanwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen vorzeitige Anwendung grundsätzlich zulässig, wenn zugleich auch Anwendung von IFRS 15 bereits erfolgt und über die vorzeitige Anwendung berichtet wird Vorteil: nur einmal Sondereffekte für Jahresabschluss und Erstellung Keine verpflichtende Prüfung, ob ältere Verträge nun nach IFRS 16 als Leasingverhältnisse einzustufen sind Wahlrecht für Leasingnehmer für bestehende Leasingverhältnisse: Voll rückwirkender Ansatz: Anwendung auf gesamtes bestehendes Leasingportfolio auf den Erstanwendungszeitpunkt oder Modifiziert rückwirkender Ansatz mit verschiedenen Vereinfachungen: z.b. keine Anpassung der Vorjahresinformationen, Verwendung eines einheitlichen Diskontierungszinssatzes, keine Berücksichtigung von Verträgen mit RLZ < 1 Jahr oder geringwertige Vermögenswerte

30 Auswirkungen der neuen Regelungen 30 Konzeptioneller Bruch bei unterschiedlicher Bilanzierung beim Leasinggeber und Leasingnehmer Aktivierung des Vermögenswerts bei beiden Parteien in der Bilanz Höhere Komplexität bei Konzernabschlüssen Erhöhung Bilanzsumme bei Aktivierung von RoU-Vermögenswert und Passivierung der Verbindlichkeit Erhöhung Verschuldungsgrad Verringerung Eigenkapitalquote Unternehmen mit aktuellem Operate Lease werden zukünftig ein höheres Anlagevermögen, aber auch eine höhere Verschuldung ausweisen Aktiva Passiva Zum Beispiel 34 % aller Fluggesellschaften Erhöhung SAV zw. 20 % und 50%

31 Auswirkungen der neuen Regelungen 31 Veränderung der zeitlichen Verteilung und Aufteilung auf verschiedene Ergebnisbestandteile Kein sonstiger betrieblicher Aufwand mehr Abnehmender Zinsaufwand im Zeitverlauf, Abschreibungen linear degressiver Aufwandsverlauf mit Vorverlagerung von Aufwand in die frühen Perioden der Laufzeit Ausweis des Zinsaufwands im Finanzergebnis und Abschreibungen kleiner als bisherigen Leasingraten Verbesserung EBIT & v.a. EBITDA Verschiebung der Aufwandsarten Verschiebung des Cashflows mit Verbesserung für den operativen Cashflow (Netto-Cashflow konstant) Auswirkungen auf z.b. Covenants, Credit Ratings, Vergütungssysteme

32 Empfehlungen für Unternehmen 32 Bewusstsein für die Änderungen und Auswirkungen des neuen Standards funktionsübergreifend Unternehmen mit hohem Leasingbestand: erste und frühe Erhebung zur Einschätzung und Planung (Leasingdauer, Verlängerungs-, Kauf-, Kündigungsoptionen, Bemessungen Leasingraten, Zinssatz) Parallelbilanzierung nach bisherigem und neuem Recht für Zwecke der Kommunikation und Steuerung Frühzeitige Anwendung? Umgang mit Wahlrechten? Stärkere Beachtung der Definitionskriterien (Identifizierbarkeit, substanzielle Austauschrechte) aktuellen Vertragsverhandlungen bei

33 Empfehlungen für Unternehmen 33 Anpassung von Reporting-Strukturen Kommunikation der erwarteten Veränderungen Änderungen an IT-Systemen und Prozessen? Anpassung ERP-System? Datenbeschaffung und -erhebung Datenerfassung dezentral oder zentral? Manuell oder automatisiert? Datenbanklösung? Grundsätzliche Erfassung aller Verträge? Aktualisierung der Anhangangaben zu Leasingverhältnissen bis 2018!!!

34 Fazit der Reform zur Leasingbilanzierung 34 IFRS 16 - Fluch oder Segen?

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