KLINISCHEN ETHIK KOMITEES
|
|
- Lucas Moritz Hausler
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 WEGE DER ENTSCHEIDUNGSFINDUNG IM KLINISCHEN ALLTAG: MÖGLICHE ROLLE EINES KLINISCHEN ETHIK KOMITEES Jörn Gattermann Klinikum Bremen-Mitte, IBF
2 KLINISCHES ETHIK KOMITEE (KEK) Ethik ist in aller Munde (Neitzke, 2008) Medizinische Entwicklung: Techniken der Lebensverlängerung (Beatmung, Dialyse etc.) Philosophische Entwicklung: Historische Aufklärung Selbstbestimmungsrecht, Autonomie Juristische Entwicklung: 223 StGB (Körperverletzung), 228 StGB (Einwilligung) Ökonomische Entwicklung: GKV, Grenzen des Leistungsumfangs, Gerechtigkeit/Solidarität? Jörn Gattermann Seite 2
3 Jörn Gattermann Seite 3
4 KLINISCHES ETHIK KOMITEE (KEK) Die Zentrale Ethikkommission begrüßt die zunehmende Gründung von Klinischen Ethikkomitees und anderer klinischer Ethikberatungsstrukturen im deutschen Gesundheitswesen als praxisrelevanten Beitrag zur besseren Versorgung von Patienten und fordert Einrichtungen, in denen derartige Strukturen bisher nicht bestehen, zu ihrer Implementierung auf. Deutsches Ärzteblatt , 103/24 Jörn Gattermann Seite 4
5 Jörn Gattermann Seite 5
6 Jörn Gattermann Seite 6
7 KLINISCHES ETHIK KOMITEE (KEK)... ein Beratungsgremium, in dem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Ehrenamtliche aus dem ärztlichen und pflegerischen Bereich, aus der Seelsorge, aus der Fort- und Weiterbildung sowie aus weiteren im KBM tätigen Berufsgruppen vertreten sind. Jörn Gattermann Seite 7
8 Gute Entscheidungsfindung (Neitzke, 2007) 4 Ebenen der Ethikberatung (z.b. durch ein KEK) 1. Bremer Fortbildungsveranstaltung DGEM, 02. Oktober 2010 Individuelle Fallberatung Bei individuellem Entscheidungskonflikt Auf Antrag Für ratsuchende Person (Ärztin/Arzt, Krankenpfleger/in, Patient/in, Angehörige) Unter Hinzuziehung aller Beteiligten KEK entscheidet nicht sondern berät + Dokumentation Fallbezogene Stationsrunden Nach Todesfällen / Komplikationen Vor Operationen / Transplantationen etc. Änderung des Behandlungszieles Palliation Futility Runden für: Eltern, Ärzteschaft, Pflegende Patientenversorgung zwischen Ethik und Ökonomie Allgemeine Stationsberatung Was sind ethische Aspekte im Stationsalltag? Umgang mit sterbenden Kindern und deren Eltern gute Entscheidungsfindung im Team Therapiebegrenzung - auf Wunsch der Eltern - gegen den Wunsch der Eltern Aufklärung zw. Information, Empfehlung, Hoffnung Transparenz der Aufklärungsgespräche für das Team Umgang mit Belastungen (Supervision etc.) Weiterbildung: Behinderung, Interkulturalität, Trauer etc. Entwicklung von Ethik-Leitlinien Zeitpunkt, Umfang und Art der Aufklärung Abgestuftes Zustimmungsrecht bei Jugendlichen, geistig Behinderten etc. Therapiebegrenzung bei bestimmten Erkrankungen (Tumore, Polytrauma, perinatale cerebrale Blutungen etc.) Absprachen über Reanimationen Umgang mit knappen Ressourcen Lebendorganspende etc. Jörn Gattermann Seite 8
9 Gute Entscheidungsfindung (Neitzke, 2007) 4 Ebenen der Ethikberatung (z.b. durch ein KEK) 1. Bremer Fortbildungsveranstaltung DGEM, 02. Oktober 2010 Individuelle Fallberatung Bei individuellem Entscheidungskonflikt Auf Antrag Für ratsuchende Person (Ärztin/Arzt, Krankenpfleger/in Patient/in, Angehörige) Unter Hinzuziehung aller Beteiligten KEK entscheidet nicht sondern berät + Dokumentation Jörn Gattermann Seite 9
10 KLINISCHES ETHIK KOMITEE (KEK) Bedarf für eine klinische Ethikberatung ausgewählte Themen: - 65-jähriger Patient, Alkoholabusus, Leberzirrhose - Stadium CHILD C, nach akuter Hirnblutung beatmet auf der Intensivstation, Frage durch den Sohn nach dem Therapieziel für seinen Vater - 85-jähriger Patient, Lebertumor, postoperative Sepsis, unzureichende Ansprache der antibiotischen Therapie, Frage nach der Gültigkeit der vorliegenden Patientenverfügung - 39-jähriger Patient, ZNS-Lymphom, seit vielen Jahren bestehende Psychose, Therapieoption bei Rezidiv mit schlechter Prognose: Strahlentherapie unter Sedierung, Anfrage durch die behandelnde Onkologin Jörn Gattermann Seite 10
11 Individuelle Fallberatung Prozess-Modell (Neitzke, 2007) 1. Bremer Fortbildungsveranstaltung DGEM, 02. Oktober 2010 Frage: moralisches Problem / Konfliktfall Antwort: Beratungs-Prozess Lösung shared decision-making KEK KEK KEK Dr KEK KEK KEK KEK Station Pat KEK KEK Kp Kp Jörn Gattermann Seite 11
12 KÜNSTLICHE ERNÄHRUNG: SEGEN ODER FLUCH? Erika Küllmer (*1931), Wachkoma nach Hirnschlag im Oktober 2002, PEG-Anlage zur künstlichen Ernährung im Februar 2003, Pflegeheim Bad Hersfeld, diverse Komplikationen, Amputation des linken Armes, Mandat für den Medizinrechtler Wolfgang Putz 2006 mit dem Ziel, Frau Küllmer friedlich einschlafen zu lassen, Weihnachten 2007 zunächst Abbruch der Ernährung, dann plötzliche Entscheidung durch den Träger des Heimes weiter zu ernähren, >> Jörn Gattermann Seite 12
13 KÜNSTLICHE ERNÄHRUNG: SEGEN ODER FLUCH? >> Empfehlung des Rechtsanwalts an die Tochter von Frau Küllmer: Schneiden Sie den Schlauch durch, direkt über der Bauchdecke, Neuanlage der PEG, am 05. Januar 2008 stirbt Frau Kullmer an Herzversagen, Verschiedene Gerichtsurteile gegen Wolfgang Putz und die Tochter von Frau Kullmer, letzte Instanz BGH 25. Juni Suchbegriff: Sterbehilfe, 02. Juni 2010 Jörn Gattermann Seite 13
14 KÜNSTLICHE ERNÄHRUNG: SEGEN ODER FLUCH? Aktive oder passive Sterbehilfe? Bundesgerichtshof, Urteil vom 25. Juni 2010 Es besteht kein Recht, sich über das Selbstbestimmungsrecht des Patienten hinwegzusetzen. (...) Eine nur an Äußerlichkeiten orientierte Abgrenzung wird dem Unterschied nicht gerecht. Ein zulässiger Behandlungsabbruch kann nicht nur durch Unterlassen, sondern auch durch aktives Tun vorgenommen werden. (Ruth Rissing-van Saan, Vorsitzende Richterin) Jörn Gattermann Seite 14
15 KÜNSTLICHE ERNÄHRUNG: SEGEN ODER FLUCH? Wie hätte ein Klinisches Ethik Komitee im Fall Erika Kullmer beraten? 1. Wahrnehmungs- und Empathiephase 2. Frage- und Werteanamnesephase 3. Gewichtungs- und Entscheidungsphase (vgl. Arbeitsblatt, Kliesch, 2010, Jörn Gattermann Seite 15
16 KLINISCHES ETHIK KOMITEE (KEK) 1. Wahrnehmungs- und Empathiephase Fall schildern Fakten und Daten Verständnisfragen klären / Ungeklärtes aufzeigen Eigene antwortenden Gefühle, Phantasien, Einfälle, Erinnerungen benennen die Fremdwahrnehmungen zu Wort kommen lassen erste moralische Intuitionen aussprechen (Bauchgefühl) Jörn Gattermann Seite 16
17 KLINISCHES ETHIK KOMITEE (KEK) 2. Frage- und Werteanamnesephase das ethische Problem und die damit verbundene(n) ethische(n) Frage(n) herausarbeiten Werte sammeln relevante ethische Prinzipien hinzuziehen vorhersehbare Folgen mit einbeziehen Tatsachen und Fakten nicht mit Werten vermischen Konflikt(e) identifizieren Jörn Gattermann Seite 17
18 KLINISCHES ETHIK KOMITEE (KEK) Zentrale medizinethische Prinzipien nach Beauchamp und Childress (1979): Autonomie (autonomy) Nutzen bzw. Gutes tun (beneficence) Nicht-Schaden (non-maleficence) Gerechtigkeit (justice) Jörn Gattermann Seite 18
19 KLINISCHES ETHIK KOMITEE (KEK) Fünf Prinzipien der Verantwortung nach Marianne Arndt Prinzip der Achtung vor dem Leben Prinzip der Selbstbestimmung Prinzip des Guten und Richtigen Prinzip der Wahrheit Prinzip der Gerechtigkeit Jörn Gattermann Seite 19
20 KLINISCHES ETHIK KOMITEE (KEK) 3. Gewichtungs- und Entscheidungsphase realistische Handlungsalternativen entwickeln Konflikt(e) im Prozess der Güterabwägung gewichten Votum erstellen: Konsens und Dissens ermitteln den weiteren Verlauf rückmelden und gegebenenfalls überprüfen (vgl. Arbeitsblatt S. Kliesch, 2010, Jörn Gattermann Seite 20
21 KLINISCHES ETHIK KOMITEE (KEK) Künstliche Ernährung Segen oder Fluch? - 65-jähriger Patientin, Z.n. Sturz mit medialer Schenkelhalsfraktur rechts, spastischer Hemiparese rechts, cerebralem Krampfleiden nach frühkindlicher Meningitis - Schwester der Patientin als Vorsorgebevollmächtigte eingesetzt - Aktuell: Schluckbeschwerden, Pat. hat zuvor eine Operation im Bereich der Speiseröhre abgelehnt (Telefonat mit Hausarzt) - Aktuell: Differenz zwischen Behandlungsteam Stroke Unit und der Vorsorgebevollmächtigten über weitere Therapie - Konsens: keine PEG-Anlage, Reha zur Wiederherstellung der Schluckfähigkeit, ggf. Rekonsil durch das KEK Jörn Gattermann Seite 21
22 KÜNSTLICHE ERNÄHRUNG: SEGEN ODER FLUCH? Problembereich Künstliche Ernährung (Hirsch, 2004) Jörn Gattermann Seite 22
23 KÜNSTLICHE ERNÄHRUNG: SEGEN ODER FLUCH? Zusammenfassung I (Kolb, Fernlehrgang Ethik, cekib 2008) Künstliche Ernährung ist keine Basisversorgung und somit nicht grundlegend verpflichtend. Verpflichtend ist das Stillen von Hunger und Durst, wohlwissend dass Hunger und Durst subjektive Empfindungen sind und dies nicht gleichzusetzen ist mit einer vollständigen Ernährung und Flüssigkeitszufuhr nach ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen Vgl. Jörn Gattermann Seite 23
24 KÜNSTLICHE ERNÄHRUNG: SEGEN ODER FLUCH? Zusammenfassung II (Kolb, Fernlehrgang Ethik, cekib 2008) Künstliche Ernährung muss für den Betroffenen einen Nutzen haben. Gerade bei dementen Menschen ist es sehr umstritten, ob künstliche Ernährung für den Betroffenen Vorteile hat. Hier muss der Arzt bei der Indikationsstellung den möglichen Nutzen gegen den möglichen Schaden abwägen Vgl. Jörn Gattermann Seite 24
25 KÜNSTLICHE ERNÄHRUNG: SEGEN ODER FLUCH? Zusammenfassung III (Kolb, Fernlehrgang Ethik, cekib 2008) Künstliche Ernährung bedarf der Zustimmung des Patienten. Wenn er diese nicht äußern kann, gilt die Beachtung einer antizipierten Willensbekundung, bzw. der mutmaßliche Wille. Vgl. Jörn Gattermann Seite 25
26 KONTAKT Jörn Gattermann Klinikum Bremen-Mitte Innerbetriebliche Fort- und Weiterbildung Klinisches Ethik Komitee / KEK St.-Jürgen-Straße Bremen Fon (0421) joern.gattermann@klinikum-bremen-mitte.de Jörn Gattermann Seite 26
Ethische Fallbesprechung im Altenheim-
Ethische Fallbesprechung im Altenheim- Hintergründe- Vorgehen-Instrumentarium Regina Bannert Günter Heimermann Diözesanbeauftragte für Ethik im Gesundheitswesen Ethische Fallbesprechung auf dem Wohnbereich
MehrGrundsätze für die Begleitung von Sterbenden
diakonisch-ethische Positionen Grundsätze für die Begleitung von Sterbenden in den Krankenhäusern der Stiftung kreuznacher diakonie [ 1 ] Grundsätze für die Begleitung von Sterbenden in den Krankenhäusern
MehrDemenz und Selbstbestimmung geht das? 15.04.2015 Putz - Sessel - Steldinger / Medizinrecht Ludwig-Maximilians-Universität München
Putz - Sessel - Steldinger Rechtsanwälte Medizinrechtliche Sozietät München Wolfgang Putz Rechtsanwalt Lehrbeauftragter an der Ludwig-Maximilians- Universität München Demenz und Selbstbestimmung geht das?
MehrDer Arzt im Spannungsfeld von wünschenswert - machbar - sinnvoll.
Der Arzt im Spannungsfeld von wünschenswert - machbar - sinnvoll. Prim. Univ.-Doz. Dr. Günther Weber Grundlegende Fragen zum Thema Ethik Woran würden Sie festmachen, dass Sie im Ordinations/Klinikalltag
MehrEthische Fallbesprechung - Protokollbogen
Verein für Hospizarbeit und Palliativbetreuung Südostbayern e. V. Ethische Fallbesprechung - Protokollbogen Datum Moderation Protokoll Teilnehmer Patientenetikett 1. Problemstellung Wie lautet die ethische
MehrPatientenverfügung. Was versteht man genau unter einer Patientenverfügung? Meine persönliche Patientenverfügung
Patientenverfügung Erarbeitet vom Klinischen Ethikkomitee im Klinikum Herford. Im Komitee sind sowohl Ärzte als auch Mitarbeitende der Pflegedienste, Theologen und ein Jurist vertreten. Der Text entspricht
MehrPassive Sterbehilfe. Mitteilung des Bundesgerichtshofes Termin: noch nicht bestimmt XII ZB 2/03
Passive Sterbehilfe Mitteilung des Bundesgerichtshofes Termin: noch nicht bestimmt XII ZB 2/03 LG Lübeck - 7 T 318/02 (93)./. OLG Schleswig - 2 W 168/02 Der 1931 geborene Betroffene hatte 1998 ein Patiententestament
MehrDer Mensch als Störfaktor im Gesundheitswesen
Die Intensivstation ist eine Herausforderung an die Menschlichkeit. Die Pflegeberufe stehen dort zwischen Hochleistungsmedizin, aufgeregten Angehörigen und basalen Patientenbedürfnissen. Georg Niederalt
MehrSonder Hospiz Info Brief 1 / 2010 1. Juni 2010
Sonder Hospiz Info Brief 1 / 2010 1. Juni 2010 Stellungnahme Stellungnahme Stellungnahme Stellungnahme der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung zur anstehenden Revisions-Entscheidung des
MehrMedizin, Recht, Ethik
Medizin, Recht, Ethik zwischen Konflikt und Kooperation 17./18. März 2010 Beendigung lebensverlängernder Maßnahmen Dr. Thomas Binsack, München Aufgabe des Arztes ist es, unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechtes
MehrEmpfehlungen zum Umgang mit medizinischer Behandlung bei Demenz. Empfehlungen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft
Empfehlungen zum Umgang mit medizinischer Behandlung bei Demenz Immer wieder berichten Ratsuchende, dass sie im Fall einer Erkrankung eines demenzkranken Angehörigen ärztlicherseits mit der Frage konfrontiert
MehrSedierung am Lebensende ethische Aspekte
Sedierung am Lebensende ethische Aspekte Ulrich Fink Diözesanbeautragter für Ethik im Gesundheitswesen Erzbistum Köln Ausgangssituation Begriff Sedierung nicht streng definiert unterschiedliche Sedierungsmaßnahmen
MehrEthische u. rechtliche Grundlagen der Notfallmedizin
Ethische u. rechtliche Grundlagen der Notfallmedizin Prof. Dr. med. Dr. jur. Hans-Jürgen Kaatsch Institut für Rechtsmedizin UKSH I. Recht und Ethik Das Recht garantiert immer ein ethisches Minimum Darüber
MehrDie letzten Dinge? Der Tod muss die unbeeinflußteste aller Wählbarkeiten sein (Hans Jonas) Rechtsanwälte Schott-Lemmer und Lemmer
Die letzten Dinge? Der Tod muss die unbeeinflußteste aller Wählbarkeiten sein (Hans Jonas) Jörg Lemmer, Rechtsanwalt Ablauf Einleitung Erbfolgeregelung (ges. Erbfolge / Testament / Erbvertrag) Problemkreis
MehrVorsorgen und Verfügen Äußerungen des Patientenwillens für lebensentscheidende Situationen
Vorsorgen und Verfügen Äußerungen des Patientenwillens für lebensentscheidende Situationen Therapiebegrenzung, Therapieabbruch (k)ein Thema in der Geriatrie? OA Mag. Dr. Markus Gosch, MAS Abt. für Innere
MehrTherapie von Lebererkrankungen. Ivo Graziadei Gastroenterologie & Hepatologie Medizinische Universität Innsbruck
Therapie von Lebererkrankungen Ivo Graziadei Gastroenterologie & Hepatologie Medizinische Universität Innsbruck Virus Fett Alkohol Eisen/Kupfer Medikamente gesunde LEBER Akute Hepatitis Therapieziele Chronische
Mehr14. Fachtagung Leben und Sterben des Hessischen Sozialministeriums
Prof. Dr. Gunnar Duttge Die Wünsche des Menschen am Lebensende aus juristischer Sicht 14. Fachtagung Leben und Sterben des Hessischen Sozialministeriums 16.11.2011 Fall (Ethik in der Medizin 2010, 341
MehrEmpfehlungen zum Umgang mit Patientenverfügungen bei Demenz
Empfehlungen zum Umgang mit Patientenverfügungen bei Demenz Um das Selbstbestimmungsrecht zu stärken, hat der Deutsche Bundestag im Jahre 2009 die Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügungen erstmals
MehrDMP Diabetes - Fluch oder Segen?
Deutscher Diabetiker Bund Landesverband Bremen e.v. DMP Diabetes - Fluch oder Segen? Jens Pursche Vorsitzender Am Wall 102 28195 Bremen Fon (0421) 616 43 23 Fax (0421) 616 86 07 www.ddb-hb.de Zahlen zum
MehrSelbstbestimmtes Leben und Wohnen im Alter. Wie weit können Technologien künftig dabei helfen?
Selbstbestimmtes Leben und Wohnen im Alter. Wie weit können Technologien künftig dabei helfen? Hartinger-Klein Consulting, Wien Altern in Würde? Altern in Würde? Ein Widerspruch? Wir werden älter gemischte
MehrInterdisziplinäres Forensisches Kolloquium Bereich Versicherungsmedizin, 18. März 2014
Interdisziplinäres Forensisches Kolloquium Bereich Versicherungsmedizin, 18. März 2014 Forensisch Psychiatrische Klinik Basel «SORGFALT UND HAFTPFLICHT IN DER PSYCHIATRIE» 1 Interdisziplinäres Forensisches
MehrMHH Klinisches Ethik-Komitee (KEK) Ethik in der Patientenversorgung. Ergebnisbericht der Befragung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der MHH
MHH Klinisches Ethik-Komitee (KEK) Ethik in der Patientenversorgung Ergebnisbericht der Befragung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der MHH Hannover, im Dezember 001 Inhalt I. Fragestellung 3 II. Methode
MehrPatientenverfügung mit Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht Inhalt Einführung 3 Wegweiser durch die Patientenverfügung 4 Teil I Vorsorgevollmacht 6 Teil I I Meine Werte und Wünsche, mein Lebensbild 8 Teil I I I Allgemeine
MehrHaltungsbildung in Aus- und Weiterbildung geht das? Marianne Kloke Zentrum für Palliativmedizin Kliniken Essen-Mitte
Haltungsbildung in Aus- und Weiterbildung geht das? Marianne Kloke Zentrum für Palliativmedizin Kliniken Essen-Mitte Worum es geht Strukturen der Aus- und Weiterbildung Bedeutung der Profession Ethik und
MehrPatientenverfügung. Für den Fall, dass ich,... (Name, Vorname, Geburtsname) geboren am... in... wohnhaft in...
Patientenverfügung Für den Fall, dass ich,... (Name, Vorname, Geburtsname) geboren am... in... wohnhaft in...... meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, bestimme ich folgendes: Zutreffendes
MehrKonzept Palliative Care
1. Voraussetzung - Die Heimleitungen sind verantwortlich für die Umsetzung dieses Konzeptes. - Der Auftrag und das Angebot für Palliative Care ist im Leitbild klar definiert. - Damit die Pflegezentren
MehrPalliativmedizinische Notfallkonzepte: Modell Zürcher Oberland Notfallplanung und Patientenverfügung (NOPA) für schwer und unheilbar Kranke
Palliativmedizinische Notfallkonzepte: Modell Zürcher Oberland Notfallplanung und Patientenverfügung (NOPA) für schwer und unheilbar Kranke Dr. med. Andreas Weber Gesundheitsversorgung Dr. med. Andreas
MehrSollen? Können! W. Martha, 71-jährige, rüstige Patientin. Kopfschmerzen beim Arzt
Diagnostisch-Therapeutisches Seminar Universitätsklinik für Allgemeine Innere Medizin Inselspital 23.10.2008 Medizin heute Kopfschmerzen beim Arzt Können! Sollen? Andreas U. Gerber, Burgdorf Wissensch.
Mehr1. Wie ich mein eigenes Leben und Sterben sehe
Herausgegeben von: GGG Voluntas, Medizinische Gesellschaft Basel, Universitätsspital Basel Name, Vorname: Geburtsdatum: Aktuelle Adresse Strasse, PLZ, Ort: 1. Wie ich mein eigenes Leben und Sterben sehe
MehrSterbehilfe oder wieviel Autonomie ist am Lebensende sinnvoll und wichtig?
Sterbehilfe oder wieviel Autonomie ist am Lebensende sinnvoll und wichtig? Vereinigung zur Begleitung Schwerkranker Schaffhausen 21.5.2014 Lisbeth Brücker, MAS Ethik im Gesundheitswesen www.ethikbruecken@ch
MehrDas neue Betreuungsrecht und die Indikationslage
Das neue Betreuungsrecht und die Indikationslage Dr. Rothe, M.L.E. Dr. H. Rothe, M.L.E. (Stockholm) Rechtsanwalt FA für Medizinrecht Mediator (DAA) Dozent für Recht und Ethik Autor im C.F.Müller, Behr`s,
MehrTherapieanträge im Rahmen der GKV und PKV aus Sicht der Verhaltenstherapie
Therapieanträge im Rahmen der GKV und PKV aus Sicht der Verhaltenstherapie Workshop der BPtK zum Patientenrechtegesetz Berlin, 27.09.2012 Bundesvorsitzender der DPtV 1 BGB 630g: Einsichtnahme in die Patientenakte
MehrCare Teams in der SRFT
Care Teams in der SRFT Diabetesberatung und -behandlung Behandlung chronischer Wunden Ethische Beratung Palliative Care Alkohol Care Teams bringen hochspezialisiertes, interprofessionelles Fachwissen im
MehrDr.A.W.Schneider. Stundeneinteilung zum. Kursprogramm. für Medizinische Fachangestellte und Arzthelferinnen/helfer Onkologie
Dr.A.W.Schneider Stundeneinteilung zum Kursprogramm für Medizinische Fachangestellte und Arzthelferinnen/helfer Onkologie gemäß des Fortbildungscurriculums für Medizinische Fachangestellte und Arzthelfer/innen
MehrNahrungsverweigerung bei Demenz. Dr. med. Susanne Gretzinger M.A. Leitung Palliativmedizin, Ernährungsmedizin St. Joseph-Stift Dresden
Nahrungsverweigerung bei Demenz Dr. med. Susanne Gretzinger M.A. Leitung Palliativmedizin, Ernährungsmedizin St. Joseph-Stift Dresden Fakten 10 Millionen Patienten mit Diabetes mellitus Typ II 60% der
MehrQuarks&Co. Quarks & Co Sterbehilfe Ein Ende in Würde?
Quarks&Co Quarks & Co Sterbehilfe Ein Ende in Würde? Autoren: Ingo Knopf, Hubert Filser, Ulf Kneiding, Kristin Raabe, Anke Rau, Dr. Georg Wieghaus Redaktion: Wobbeke Klare Ranga Yogeshwar spricht mit Elke
MehrGesundheit, Krankheit und Kultur. Interkulturelle Kompetenz als Schlüsselqualifikation
Gesundheit, Krankheit und Kultur oder Interkulturelle Kompetenz als Schlüsselqualifikation Um was es heute geht 1. Ausgangssituation 2. Basistheorie 3. Folk-Disease und unterschiedliche Pflegeverständnisse
MehrWelcome! Public Relations im Gesundheitswesen. Seminar am RheinAhrCampus Remagen WS 2007/08
Welcome! Public Relations im Gesundheitswesen Seminar am RheinAhrCampus Remagen WS 2007/08 PR im Gesundheitswesen 1. Das deutsche Gesundheitssystem 2. Grundlagen der Public Relations 3. Fundraising, Ethik
MehrUNIVERSITÄTSKLINIK FÜR GERIATRIE BERNHARD IGLSEDER. Altersmedizin Intervention und ethische Entscheidung Wien 01 12 2011
UNIVERSITÄTSKLINIK FÜR GERIATRIE BERNHARD IGLSEDER Altersmedizin Intervention und ethische Entscheidung Wien 01 12 2011 Geriatrie Generell nur relativ geringe natürliche Lebenserwartung Akzeptanz des Todes
MehrComprehensive Cancer Center Ulm. Palliativstation Klinik für Innere Medizin III Zentrum für Innere Medizin
Integratives Tumorzentrum des Universitätsklinikums und der Medizinischen Fakultät Eingabemasken Comprehensive Cancer Center Ulm Palliativstation Klinik für Innere Medizin III Zentrum für Innere Medizin
MehrPatienteninformation zur Studie
Patienteninformation zur Studie Rituximab-Gemcitabin/Oxaliplatin-Therapie bei indolenten Lymphomen Sehr geehrte Patientin! Sehr geehrter Patient! Sie wurden darüber aufgeklärt, dass Sie an einem niedrig
MehrWir stellen uns vor. Universitätsklinik für Kinder- und Jugendmedizin Tübingen. Universitätsklinik für Kinder- und Jugendmedizin
Universitätsklinik für Kinder- und Jugendmedizin Tübingen Universitätsklinik für Kinder- und Jugendmedizin Wir stellen uns vor Martina Schürg / Julia Daub Januar 2015 Die Universitätsklinik für Kinder-
MehrWie aktiv darf legale Sterbehilfe sein?
Wie aktiv darf legale Sterbehilfe sein? Frank Erbguth Klinik für Neurologie -- Klinikum Nürnberg Paracelsus Medizinische Privatuniversität 26. Medizin-Theologie-Symposium, 23.-25.01.2015 Anders ausgedrückt:
MehrFür den Fall, dass ich. geborene: geb. am: in: zurzeit wohnhaft:
Patientenverfügung Für den Fall, dass ich geborene: geb. am: in: zurzeit wohnhaft: meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, bestimme ich folgendes: 1) Situation für die diese Verfügung
Mehr-aktuell. Viel Spaß beim Lesen! Harald Langels
-aktuell Mit dieser Datei die wöchentlich aktualisiert wird möchten wir Sie über die aktuelle Rechtsprechung des BGH sowie geplante Gesetzesvorhaben auf dem Laufenden halten. Die Datei besteht neben zahlreichen
MehrDas neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht und seine Bedeutung in Palliative Care
1 Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht und seine Bedeutung in Palliative Care Peter Meier Rechtsanwalt und Notar Dornacherstrasse 26, Postfach, 4603 Olten Telefon +41 62 212 10 30 Natel +41 78 654
MehrPflegemaßnahmen zur Schmerzlinderung. Frick Anna MSc. (Palliative Care) Palliativstation LKH- Hohenems
Pflegemaßnahmen zur Schmerzlinderung Frick Anna MSc. (Palliative Care) Palliativstation LKH- Hohenems Neues Schmerzmanifest Schmerz zum fünften Vitalzeichen zu machen (Hall, 2005) Würde Schmerz routinemäßig
MehrPatientenverfügung. von Anna Mustermann geboren am 01.01.1900. Freiburger Patientenverfügung. - Praxisstempel -
Patientenverfügung von Anna Mustermann geboren am 01.01.1900 Freiburger Patientenverfügung - Praxisstempel - Patientenverfügung Ich, Anna Mustermann, geboren am 01.01.1900, wohnhaft in Musterstr. 1, 10000
MehrEmpfehlungen zur Terminologie medizinischer Entscheidungen am Lebensende
Empfehlungen zur Terminologie medizinischer Entscheidungen am Lebensende 27. Juni 2011 Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt 1 Inhaltsverzeichnis 1. Präambel... 3 2. Ethische Prinzipien... 4 2.1 Schutz
MehrGutachten zur Abbildung der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation im Rahmen der Krankenhausplanung
Gutachten zur Abbildung der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation im Rahmen der Krankenhausplanung Dr. Stefan Loos IGES Institut Düsseldorf, 26.02.2013 I G E S I n s t i t u t G m b H w w
MehrAbgrenzung KSR - BGSW: Wann und Warum welche Maßnahme? Dr. Andreas Dietrich Friederikenstift Bad Münder
Abgrenzung KSR - BGSW: Wann und Warum welche Maßnahme? Dr. Andreas Dietrich Friederikenstift Bad Münder Historie - BGSW als Pendant zur AHB; überwiegend in Reha-Kliniken - Abrechnung über tagesgleiche
MehrInformationen für Antragsteller Version 1.4 vom 30.12.2011
Informationen für Antragsteller Version 1.4 vom 30.12.2011 Leitlinien Leitlinien sind systematisch entwickelte Entscheidungshilfen für Leistungserbringer und Patienten zur angemessenen Vorgehensweise bei
MehrPränataldiagnostik und Schwangerschaftsabbruch
Wintersemester 2015/16 Vorlesung Ethik in der Medizin Pränataldiagnostik und Schwangerschaftsabbruch Prof. Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Fallbeispiel In Ihre Geburtshilfliche
MehrInformationen zur Patientenverfügung
Wer zu spät vorsorgt, den bestraft das Leben Informationen zur Patientenverfügung Michael Rux Mai 2011 1 Wahrlich, wahrlich, ich sage dir: Da du jünger warst, gürtetest du dich selbst und wandeltest, wohin
MehrRehabilitationskonzept der Mobilen Reha Bremen
Rehabilitationskonzept der Mobilen Reha Bremen 1. Zuweisung und Überleitung der Rehabilitanden Die Zuweisung der Rehabilitanden erfolgt durch den zuständigen Hausarzt / Facharzt oder im Fall einer Anschlussrehabilitation
MehrBetreuung, Vorsorgevollmacht
1 Betreuung, Vorsorgevollmacht I. Anordnung einer Betreuung 1. Gesetzliche Regelung a) Die Betreuung hat die Vormundschaft abgelöst. Eine Person erhält einen Betreuer, falls sie aufgrund einer psychischen
MehrAnschlussrehabilitation. Epilepsiechirurgie
Anschlussrehabilitation nach Epilepsiechirurgie Eine Information der Rehabilitationsklinik des Epilepsie-Zentrums Bethel, Krankenhaus Mara ggmbh in Bielefeld Anschlussrehabilitation nach Epilepsiechirurgie
MehrWEIMER I BORK. Rechtsanwälte Fachanwälte
WEIMER I BORK Rechtsanwälte Fachanwälte 1 Die Patientenverfügung Selbstbestimmung oder Zwangsfürsorge am Lebensende? Dr. Tobias Weimer, M.A. Sterbehilfe? Behandlungsabbruch?! Patientenwünsche Ärzte, Pflege
MehrZertifiziertes Brustzentrum Esslingen. Der diagnostische und therapeutische Weg bei Brusterkrankungen in unserem Haus.
Zertifiziertes Brustzentrum Esslingen Der diagnostische und therapeutische Weg bei Brusterkrankungen in unserem Haus.» Gynäkologie und Gynäkologische Onkologie Leitung: Prof. Dr. med. Thorsten Kühn Ziele
MehrFall Nicht verhungern, nicht verdursten zum Problem der Sondenernährung
Ethik Med (2001) 13:253 Fall Nicht verhungern, nicht verdursten zum Problem der Sondenernährung Herr A., ein 88jähriger Patient mit einem insulinpflichtigen Diabetes wird Anfang Juni in seiner Wohnung
MehrZwischen Machbarkeit und Demut Entscheidungen am Rande der Lebensfähigkeit
Zwischen Machbarkeit und Demut Entscheidungen am Rande der Lebensfähigkeit Angelica Ensel Auch extrem früh geborene Kinder mit weniger als 500 Gramm haben heute mithilfe intensivmedizinischer Maßnahmen
MehrWeiterbildung und Organisationsentwicklung
Weiterbildung und Organisationsentwicklung in Bereichen der hospizlichen und palliativen Begleitung von Menschen mit einer geistigen und/oder psychischen Beeinträchtigung Foto: Barbara Hartmann Foto: Barbara
MehrArzt-Patienten-Beziehung / ärztliches Gespräch Möglichkeiten der Kommunikation durch neue Medien Chancen und Gefahren
7. Weissenseer Symposion Ethik in der Medizin 2.-3. September 2011 Die Arzt-Patienten-Beziehung zwischen ärztlichem Gespräch und Internet Dr. med. Gisela Bockenheimer-Lucius Die Arzt-Patienten-Beziehung
MehrFür Validität und Praktikabilität Patientenverfügungen auf dem Prüfstand
Für Validität und Praktikabilität Patientenverfügungen auf dem Prüfstand Welche Wünsche und Bedürfnisse sind mir für den Fall einer schweren Erkrankung und für meine letzte Lebensphase wichtig? Wie kann
Mehr- 1 - MCL younger (version 2.2 d, 7.6.2004)
Patienten-Information zur Europäischen Mantelzell-Lymphom-Studie Wirksamkeit von 3 Doppelzyklen R-CHOP/R-DHAP mit anschließendem Ara-C-haltigem myeloablativem Regime und autologer Stammzell-Transplantation
MehrGrundzüge des Arzthaftungsrechts in Deutschland. Dr. Stefan Hübel Rechtsanwalt und Arzt Sozietät Dr. Rehborn Westenhellweg 40-46 44137 Dortmund
Grundzüge des Arzthaftungsrechts in Deutschland Dr. Stefan Hübel Rechtsanwalt und Arzt Sozietät Dr. Rehborn Westenhellweg 40-46 44137 Dortmund Übersicht 1. Haftungsgrundlagen 2. Passivlegitimation 3. Aufklärung
MehrVorausschauende Planung und Betreuung im Team
Vorausschauende Planung und Betreuung im Team Andreas Weber, Dr. med., Facharzt FMH für Anästhesie und Reanimation, Ko-Präsident palliative zh+sh, Zürich 1 Von: Dr. med. Hausarzt Gesendet: Samstag, 29.
MehrSTELLUNGNAHME DIAKONIE ÖSTERREICH
STELLUNGNAHME DIAKONIE ÖSTERREICH zur Aufforderung der parlamentarischen Enquete-Kommission Würde am Ende des Lebens Wien, den 12. September 2014 I. Allgemeine Anmerkungen Die Diakonie Österreich begrüßt
Mehr"Wir sind in einem Dialog, der so schnell kein Ergebnis hat. Aber wichtig ist, dass wir ihn führen."
2015/81 Berliner Depressionsgespräche Assistierter Suizid - Die Debatte in der Rückschau Exzerpt einer kontroversen Debatte zwischen Ethik, Recht und ärztlicher Aufgabe 5 10 15 "Wir sind in einem Dialog,
MehrWer ist bei uns im Jugend- Maßregelvollzug?
Haus 07 Wer ist bei uns im Jugend- Maßregelvollzug? Psychisch kranke Rechtsbrecher im Jugendalter Index-Tat zwischen 14 Lj. und 18. Lj begangen. Rechtsgrundlage: Urteil nach den 63 und 64 StGB Jugendliche
MehrEthik-Kompetenz in der Klinik
Basismodul 1: Einführung Prof. Dr. Karl Wehkamp, Dr. Marianne Rabe Ethik als systematische Reflexion des Handelns braucht eine theoretische Fundierung. Gleichzeitig muss ethische Theorie mit Blick auf
MehrQUALITÄT IM GESUNDHEITSWESEN. DIE SICHT DER PKV
QUALITÄT IM GESUNDHEITSWESEN. DIE SICHT DER PKV Dr. Timm Genett 6. Symposium der SDK-Stiftung Stuttgart / Bad Cannstadt 21. Januar 2015 Qualität im Gesundheitswesen. Die Sicht der PKV I Dr. Timm Genett
MehrVorsorge: Heute schon an morgen Denken!
Vorsorge: Heute schon an morgen Denken! Referat im Rahmen der Mitgliederversammlung Haus & Grund Vortrag von Rechtsanwalt und Notar Martin Mücke Gliederung 1. Warum Vorsorge? Warum so früh wie möglich?
MehrRechtsanwalt Holger Barth Fachanwalt für Medizinrecht Wilhelmstraße 46, 79098 Freiburg www.arztrechtplus.de
Rechtsanwalt Holger Barth Fachanwalt für Medizinrecht Wilhelmstraße 46, 79098 Freiburg www.arztrechtplus.de Zur Person Holger Barth Rechtsanwalt in Waldkirch und Freiburg seit 1990 Wissenschaftliche Tätigkeit
MehrGibt es eine Palliative Geriatrie?
Gibt es eine Palliative Geriatrie? Oder geht es um Palliative Care in der Geriatrie? Wenn ja, wann beginnt dann Palliative Care? Oder ist Geriatrie gleich Palliative Care? Dr. med. Roland Kunz Chefarzt
MehrSeminar in Rosenheim am 23.05.2012. Identnummer: 20091319 Diese Veranstaltung wird mit 6 Fortbildungspunkten bewertet.
Seminar in Rosenheim am 23.05.2012 Identnummer: 20091319 Diese Veranstaltung wird mit 6 Fortbildungspunkten bewertet. Sehr geehrte Damen und Herren, pflegen, versorgen, betreuen und verstehen täglich erbringen
MehrRechtliche Rahmenbedingungen für eine individuelle Impfentscheidung
Impfen: Standard oder individuelle Entscheidung? Erste nationale Konferenz für differenziertes Impfen 1. - 2. Oktober 2010 in Wuppertal Jan Matthias Hesse, Rechtsanwalt und FA für Medizinrecht, Stuttgart
MehrMiteinander bis ans Lebensende Leben gestalten statt Sterben organisieren
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Miteinander bis ans Lebensende Leben gestalten statt Sterben organisieren Die CSU achtet das Selbstbestimmungsrecht
MehrEntwicklung schadenfallbasierter Präventionsmaßnahmen und Durchführung eines Sicherheits- und Risikoaudits
Entwicklung schadenfallbasierter Präventionsmaßnahmen und Durchführung eines Sicherheits- und Risikoaudits 1 CIRS Schadenanalyse Klinisches Sicherheits- und Risikoaudit retrospektiv Risikomanagement Beschwerdemanagement
MehrFamiliale Pflege. Herzlich Willkommen zur Demenzschulung für Angehörige und Interessierte
Familiale Pflege Herzlich Willkommen zur Demenzschulung für Angehörige und Interessierte Familiale Pflege Die Schulung besteht aus 3 Sequenzen à 4 Unterrichtsstunden (3 Zeitstunden) Demenz verändert das
MehrTherapiezieländerung und Sterbehilfe
Fortbildung für Ärzte Therapiezieländerung und Sterbehilfe Schwäbisch Gmünd, den 17. Juni 2009 Rechtsanwalt Dr. Hinner Schütze www.bongen.de Rechtsnormen Grundgesetz Zivilrecht: BGB / FGG: Schadensersatz
MehrHerzlich Willkommen zum 2. Chemnitzer Gelenksymposium. Arthromed Praxisklinik Chemnitz
Herzlich Willkommen zum 2. Chemnitzer Gelenksymposium Eine Veranstaltung der Arthromed Praxisklinik Chemnitz in Kooperation mit Heidelberg Frankfurt Stuttgart Dresden Chemnitz Erfurt Jena Leipzig www.tiefenbacher.de
MehrVorsorgevollmacht. ein unterschätztes Instrument?
Vorsorgevollmacht ein unterschätztes Instrument? Dr. Maria Kletečka -Pulker MMag. Katharina Leitner Keine Behandlung ohne Einwilligung Für jede rechtmäßige medizinische Heilbehandlung gibt es zwei Voraussetzungen:
MehrMobile Geriatrische Rehabilitation Karlsruhe
Mobile Geriatrische Rehabilitation Karlsruhe Fallbeispiele Juli 2014 Christian Aldus Facharzt für Innere Medizin Geriater Leitender Arzt Mobile Geriatrische Rehabilitation Karlsruhe Fallbeispiel - ohne
MehrQualitätssicherung: Was ist Qualität in der hausärztlichen Versorgung? Attila Altiner Facharzt für Allgemeinmedizin
Qualitätssicherung: Was ist Qualität in der hausärztlichen Versorgung? Attila Altiner Facharzt für Allgemeinmedizin Dimensionen von Qualität in der Versorgung Struktur Prozesse Outcomes Räume Management
MehrVersorgungs- und Leistungsinhalte Gastroenterologie in Verbindung mit der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV)
Anhang 3.1 zu Anlage 17 Versorgungs- und Leistungsinhalte Gastroenterologie in Verbindung mit der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) 1. Gastroenterologische Versorgung ggf. inkl. notwendiger Diagnostik
MehrPsychiatrische Klinik
Katholische Hospitalgesellschaft Südwestfalen ggmbh St. Martinus-Hospital, Olpe Respekt, Wertschätzung und Kompetenz Die Basis unserer Arbeit. 1983 wurde die am St. Martinus-Hospital in Olpe gegründet.
MehrEtwa wie viel Prozent der Deutschen sind in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert? A1 (1 Punkt)
KLAUSUR Public Relations, Dr. Erich Schröder Termin: 20. Januar 2006, 11:00-12:30 Uhr Dauer: 90 Minuten 100 Punkte erreichbar: Gesundheitssystem: Ethik: PublicRelations: Sponsoring, Fundraising: Systemgestaltung:
MehrSterbehilfe und Testament
Unterrichtseinheit: Die Sterbehilfe und die rechtlichen Regelungen zum Testament 1. Sterben und Tod aus der Sicht verschiedener Weltreligionen 2. Euthanasie - Auffassungen in der Geschichte und Gegenwart
MehrInhalt. I Grundlagen... 17. Geleitworte... 11 Silvia Käppeli Verena Tschudin. Vorwort... 13 Settimio Monteverde
5 Inhalt Geleitworte... 11 Silvia Käppeli Verena Tschudin Vorwort... 13 Hinweise für die Leserinnen und Leser... 14 I Grundlagen... 17 1 Das Umfeld pflegeethischer Reflexion... 19 Abstract und Einführung...
Mehr6.9.13. Palliative Care Spital Wetzikon und Zürich Oberland
6.9.13 Palliative Care Spital Wetzikon und Zürich Oberland Agenda I Einleitung II Vorstellung der Pall Care GZO III Fallbeispiel IV Fragen und Diskussion Das Palliative Care Team GZO Wetzikon 3 Ziele von
Mehr"Den Tagen mehr Leben geben"
Fortgeschrittener Brustkrebs "Den Tagen mehr Leben geben" Aktualisiert: 01.02.16 09:20 / TZ Dialogrunde im Presseclub München zum Thema "Wenn Brustkrebs fortschreitet - Die vergessene Seite einer viel
MehrRehabilitation intensivpflichtiger Patienten J. Brocke
Rehabilitation intensivpflichtiger Patienten J. Brocke Berlin/Bad Segeberg Intensivpflichtige Patienten - Hauptdiagnosen 1. Cerebrale Ischämie 2. Intracerebrale und Subarachnoidalblutung 3. Schädel-Hirn-Trauma
MehrIntraoperative Strahlentherapie bei Brustkrebs
Intraoperative Strahlentherapie bei Brustkrebs Uniklinik Köln 1 Kein Grund für Verzweiflung Wenn die Diagnose Brustkrebs festgestellt wird, ist erst einmal die Sorge groß. Beruhigend zu wissen, dass es
MehrMedizinischer Standard - die Sicht des Juristen 21. Heidelberger Heißes Eisen
Medizinischer Standard - die Sicht des Juristen 21. Heidelberger Heißes Eisen Referent: Dr. Wolfgang Popp Depré RECHTSANWALTS AG O 4, 13-16 (Kunststraße) 68161 Mannheim Tel.: +49 621 12078-0 Fax: +49 621
MehrAufgaben und Inanspruchnahme einer insofern erfahrenen Fachkraft Art der Meldung Schutzplan Datenschutz
Informationen zum Verfahren bei Kindeswohlgefährdung in Einrichtungen Vereinbarung gem. 8a Sozialgesetzbuch VIII zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung Aufgaben und Inanspruchnahme
MehrProzess-Sicht. Häufigkeit: Ausgangspunkt. Häufigkeit: Ausgangspunkt. Patientensicherheit - CIRS, Time Out, Risikomanagement. VLOU-Workshop 2010
Patientensicherheit - CIRS, Time Out, Risikomanagement VLOU-Workshop 2010 Frankfurt, 16.01.2010 Häufigkeit: Ausgangspunkt Epidemiologie Unerwünschtes Ereignis (UE) Vermeidbares UE (VUE) von 17 Mio. Krhs.-Pat.
MehrKommunaler Betreuungs- Verein Mannheim e.v.
Kommunaler Betreuungs- Verein Mannheim e.v. Betreuungsrecht und die Vorsorgemöglichkeiten Michael Kühn Wann und weshalb benötigt man einen Betreuer (gesetzlichen Vertreter)? wenn ein psychische Krankheit
Mehr