FAQ Fragenkatalog. LEP Nursing 3. Stand Oktober LEP AG Blarerstrasse 7 CH 9000 St. Gallen +41 (0)

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1 FAQ Fragenkatalog LEP Nursing 3 Stand Oktober 2016 LEP AG Blarerstrasse 7 CH 9000 St. Gallen +41 (0) info@lep.ch LEP AG

2 Wir würden gerne im Betrieb anhand LEP Nursing 3 unsere Pflegemassnahmen dokumentieren. Welche positiven Argumente kann ich verwenden? Die Anwendung von LEP in der Patientendokumentation hat das Ziel, optimale Patientenergebnisse zu unterstützen, indem die Anwendung von LEP einen positiven Effekt auf die klinische Praxis und Kooperation der Gesundheitsfachpersonen im Behandlungsprozess hat; eine effiziente Zuteilung der Ressourcen in Übereinstimmung mit den realen Patientenbedürfnissen (Assessments, Diagnosen, Ziele) sichert; Behandlungsabläufe patientenorientiert und berufsgruppenübergreifend optimiert; die Gesundheitsfachpersonen von Mehrfach-/Dopplerfassungen entlastet und eine Erfassung redundanter Daten verhindert; den Gesundheitsfachpersonen Wissen für die durchzuführenden Gesundheitsinterventionen direkt in der Patientendokumentation zur Verfügung gestellt wird Welche Leistungsarten und verschiedenen Aggregationsstufen finde ich im LEP-Katalog? Aufgrund gemeinsamer und unterschiedlicher Eigenschaften je Aggregationsstufe werden vier Leistungsarten unterschieden Beispiele von Definitionen unterschiedlicher Leistungsarten

3 Die LEP-Interventionen sind manchmal in ihrem Aufbau schwierig zu verstehen. Weshalb finde ich nur Flüssigkeit verabreichen und nicht Tee bringen? Die Terminologie der LEP-Intervention ist in Anlehnung an den internationalen Standard des ISO-Referenzterminologiemodells für Pflegeinterventionen strukturiert. In Entsprechung der ISO-Norm 18104:2014 (Baumberger, Stadler & Buchmann, 2012; ISO, 2014) besteht die Bezeichnung einer LEP-Intervention aus folgenden Strukturelementen: 1. einem Wort zur Handlung (Action; z.b. verabreichen) 2. und mindestens einem Wort zur Handlungsausrichtung (Target; z.b. Flüssigkeit) Werden die obigen zwei Beispiele zusammengesetzt, ergibt sich die Bezeichnung Flüssigkeit verabreichen Zusätzlich und fakultativ können Worte aus weiteren semantischen Einheiten für die Terminologiebildung einer LEP-Intervention hinzugezogen werden: Zugang (Route) Mittel (Means) Terminierung (Timing) administrativer Fall (Subject of Record) Körperlokalisation (Site) Beispiele für die Zusammensetzung der Terminologie für die LEP- Interventionen

4 Ich kenne in LEP Nursing 2 die vorgegebenen Zeitwerte. Wie muss ich in LEP Nursing 3 die verschiedenen Typen und Defaultwerte verstehen? In der Klassifikation der Leistungen professioneller Gesundheitsfachpersonen sind allen Leistungen auf den Aggregationsstufen 1 bis 4 Zeitwerte in Form von Defaultwerten zugeordnet. Die Typologie der Zeitwerte für die LEP-Leistungen Unter einem Defaultwert wird in LEP eine standardmässige Vorgabe für einen Zeitwert verstanden, der für die Erfassung des Zeitaufwands für die Leistungen vorgegeben wird ( Startwert, Vorgabewert ) und geändert werden kann. Im LEP Nursing 2 wurden keine Leistungen unter 2 Minuten erfasst. Wie sieht dies in LEP Nursing 3 aus, wenn ich Leistungen dokumentiere? Einzelne Interventionen und Leistungen mit Zeitwerten unter zwei Minuten sind nur in Ausnahmefällen in der LEP-Klassifikation der Leistungen enthalten, z.b. eine Minute für Bolus i.v. verabreichen. Sind entsprechende Interventionen und Leistungen in der Patientendokumentation oder Leistungserfassung eines Gesundheitsbetriebs trotzdem festzuhalten, werden sie in die LEP-Nebenklassifikation Betriebsspezifische Ergänzungen eingebaut. Wir finden spezielle Interventionen im LEP Nursing 3 Katalog nicht, die für unseren Betrieb aus rechtlicher Sicht aber wichtig sind für die Dokumentation. Was können wir tun? Mit der LEP-Nebenklassifikation für betriebsspezifische Ergänzungen kann ein Betrieb entsprechend seinen spezifischen Bedürfnissen eigens definierte und formalisierte gesundheitsbetriebliche Leistungen und Informationen dokumentieren, erfassen, ablegen und auswerten. Beispielsweise sind die Leistungen Türe abschliessen oder Bettgitter hochstellen aus rechtlichen Gründen relevant und sollen darum eigens dokumentiert werden. Dann können diese zwei Leistungen der vierten Aggregationsebene der betriebsspezifischen Intervention zugeordnet werden. Bei den Medikamenten geben wir meist alle Medikamente zu einer bestimmten Zeit gemeinsam ab und bestätigen dies auch so in der Kurve. Das entspricht jedoch nicht dem effektiven Zeitwert. Wir haben so immer sehr hohe Erfassungswerte in der Gruppe der Medikation. Was können wir tun?

5 Durch die Hinterlegung der Medikamente in der elektronischen Patientendokumentation mit Gesundheitsinterventionen von LEP, z.b. Medikament peroral verabreichen, wird die automatisierte Leistungserfassung ermöglicht, d.h. eine Gesundheitsfachperson muss keine redundanten Daten für die Leistungs- und Zeiterfassung erheben. Als mögliche Folgen der Automatisierung werden unerwünschte Kumulationseffekte bezüglich der Summe der Zeitwerte befürchtet, d.h. durch das automatische Aufaddieren der Zeitwerte für jede Einzelleistung könnten unrealistische Zeitsummen generiert werden. Die Kumulation der LEP-Zeitwerte von Leistungen zur Medikation

6 Wir möchten gerne die meisten wiederkehrenden Pflegemassnahmen in der Dokumentation vereinfachen. Wie gehe ich da am besten vor? Standardisierte Behandlungspläne mit LEP LEP eignet sich sehr gut zur Dokumentation von einheitlich festgelegten Behandlungsplänen. Meist handelt es sich, beispielsweise bei Standardpflegeplänen, um berufsgruppenspezifische Kombinationen von Interventionen und Gesundheitszuständen (Assessment, Diagnose, Ziel), die in der jeweiligen Praxis häufig wiederkehren. Die Intervention Schmerzberatung durchführen ist beispielsweise häufig bei der Pflegediagnose Akuter Schmerz oder die Intervention Gehtraining durchführen bei Beeinträchtigter körperlicher Mobilität. Beispiel eines standardisierten Pflegeplans bei Schenkelhalsfraktur Beispiel eines standardisierten Pflegeplans bei Selbstversorgungsdefizit Körperpflege

7 Das Anwendungsziel eines Leistungsbündels bestimmt die Wahl der strukturellen Anordnung der Leistungen, die Anzahl und Art der Leistungen sowie deren Detaillierungsgrad. Beispielsweise lassen sich routinemässig durchgeführte LEP-Interventionen, deren Zeitaufwand konstant ist, über Leistungsbündel vereinfacht dokumentieren respektive codieren. Beispiele von Leistungsbündeln Welche Richtlinien zur Patientendokumentation mit LEP werden empfohlen? An was kann ich mich in der Dokumentation orientieren? Folgende Anforderungen an die Datenbeschaffenheit sind während der Patientendokumentation einzuhalten: Ausschluss zu dokumentierender LEP-Leistungen: der Umfang (komplett, partiell; Mass der Vollständigkeit) und der Detaillierungsgrad (aggregiert, detailliert) der zu dokumentierenden LEP-Leistungen. Der Umfang und der Detaillierungsgrad sind bestimmt durch die vom Gesundheitsbetrieb ausgewählten Statistiken und Auswertungen(LEP-Standardauswertungen), die Teilnahme des Gesundheitsbetriebs an Datenvergleichen (PCAP Suisse, LEP-Datenvergleich) und die Umsetzung automatisierter Codierungen im Gesundheitsbetrieb (PKMS, CHOP 99.C1). Nicht dokumentiert werden LEP-Leistungen, die für eine Patientendokumentation keinen Nutzen haben, jedoch für LEP-Auswertungen benötigt und darum gewichtet werden (Umlageschlüssel). Nicht dokumentiert werden LEP-Leistungen, die für eine Patientendokumentation keinen direkten Nutzen haben, jedoch für LEP-Auswertungen benötigt und darum über eine Leistungserfassung ergänzend gesammelt werden.

8 Einschluss zu dokumentierender LEP-Leistungen: Informationen zu einer Leistung beim Dokumentieren beachten: Zusätzliche Detaillierung von zu dokumentierenden LEP-Leistungen berücksichtigen: Vorgaben zur Dokumentation der Zeitwerte einhalten: Präselektierte LEP-Leistungen für die Patientendokumentation ( Fachbereichskatalog, Stationskatalog, Filter, Kerninterventionen ): Dokumentiert werden Interventionen mit Fallzuordnung. Ausnahmefälle sind definiert. Direkte und/oder indirekte Leistungen mit Fallzuordnung werden je nach Regelwerk des Gesundheitsbetriebs auch über Behandlungspfade, standardisierte Behandlungspläne oder Leistungsbündel dokumentiert. Dokumentiert wird eine einmalig durchgeführte Leistung ( ad hoc ), die für eine Patientendokumentation einen direkten Nutzen hat und nicht über eine Leistungserfassung ergänzend erhoben wird (z.b. Reanimation durchführen oder Patientin suchen ). Dokumentiert wird bei einer Kuppelleistung diejenige Leistung, die als Leistung mit Fallzuordnung gilt (z.b. Injektion i.v. verabreichen ). Betriebsspezifische Ergänzungen werden gemäss dem Regelwerk des Gesundheitsbetriebs dokumentiert. Die Definitionen auf allen Stufen einer Leistung sind unbedingt zu beachten. Die Ein- und Ausschlüsse einer Leistung sind unbedingt zu beachten, z.b. ist Teilkörperpflege durchführen zu dokumentieren, wenn Brust waschen, Arme waschen und Rücken waschen innerhalb eines Handlungsverlaufs durchgeführt werden. Der Grundsatz zur Dokumentation einer Leistung ist unbedingt zu beachten z.b. ist die Vorbereitung, Nachbereitung oder Dokumentation einer einzelnen Intervention nicht separat zu erfassen. Eine Intervention oder Einzelleistung wird während der Patientendokumentation je nach Regelwerk des Gesundheitsbetriebs weiter spezifiziert, z.b. wird Flüssigkeit verabreichen um die Informationen Orangenblütentee und/oder halber Würfelzucker ergänzt. Freigegebene Minutenwerte sind während der Dokumentation der Leistung situationsbezogen zu prüfen und allenfalls anzupassen (Planung, Durchführung). Fehlende Minutenwerte sind während der Dokumentation der Leistung situationsbezogen einzusetzen (Planung, Durchführung). Wird eine LEP-Leistung in einem selektierten Leistungskatalog für die Patientendokumentation nicht gefunden, wird eine Leistung aus dem Gesamtkatalog dokumentiert.

9 Fehlende Leistungen in der LEP- Klassifikation werden dokumentiert: Die Erbringer jeder Leistung sind dokumentiert: Die Empfänger jeder Leistung sind dokumentiert: Der Zeitpunkt der LEP-Leistung sowie der dazugehörende Zeitwert wird vor und/oder nach der Durchführung dokumentiert (ergänzende und separate Leistungserfassung): Dokumentationsqualität sichern. Dokumentierte Leistungen auf ihre Richtigkeit überprüfen, vorhandene Unrichtigkeiten erkennen und korrigieren: Fehlt in einer LEP-Klassifikation der Leistungen eine für die Patientendokumentation benötigte Leistung, wird mit den Leistungen anders spezifiziert und einem Zeitwert dokumentiert (z.b. Bewegung anders spezifiziert, Sicherheit anders spezifiziert ). Wird eine Leistung anders spezifiziert dokumentiert, ist diese während der Patientendokumentation möglichst genau in einem Zusatztext zu benennen, d.h. mit einem möglichst passenden Namen für eine Gesundheitsintervention zu versehen (auf der 4. Aggregationsstufe der LEP- Klassifikation der Leistungen). Eine Gesundheitsfachperson, welche eine Leistung durchführt, wird während der Patientendokumentation dieser Leistung zugeordnet oder ordnet sich dieser Leistung zu. Mehrere Gesundheitsfachpersonen, welche eine Leistung durchführen, werden während der Patientendokumentation dieser Leistung zugeordnet (z.b. zwei Personen zu Seitenlagerung durchführen ) oder ordnen sich dieser Leistung zu. Einer Patientin, welche eine Leistung erhält, wird während der Patientendokumentation diese Leistung zugeordnet. Mehreren Patientinnen (Patientengruppen), welche eine Leistung gleichzeitig erhalten, wird während der Patientendokumentation diese Leistung zugeordnet. Je nach Regelwerk eines Gesundheitsbetriebs wird während der Patientendokumentation die Leistung zusätzlich einem Auftraggeber und weiteren Empfängertypen zugeordnet ( Statistikcode, z.b. für Forschungsprojekt). Wird eine Leistung je nach Regelwerk des Gesundheitsbetriebs geplant, wird der (geplante) Durchführungszeitpunkt einer Leistung dokumentiert ( Soll-Zeitpunkt einer Durchführung ). Der tatsächliche Durchführungszeitpunkt einer Leistung wird nach deren Erbringung dokumentiert (Bestätigung, Ist-Zeitpunkt einer Durchführung ). Eine Leistung wird möglichst zeitgleich mit dem tatsächlichen Durchführungszeitpunkt dokumentiert. Die Erbringer einer Leistung prüfen, ob die von ihnen durchgeführten Leistungen vollständig dokumentiert sind. Eine lückenhafte Dokumentation von durchgeführten Leistungen wird durch den Erbringer der Leistung verbessert. Richtlinien zur Patientendokumentation mit LEP

10 Wie erfasse ich meine Leistungen korrekt bezogen auf den Zeitwert meiner Intervention? Gibt es da ebenfalls Richtlinien? Nebst der korrekten Patientendokumentation ist die korrekte Leistungs- und Zeiterfassung eine entscheidende Voraussetzung, um statistische Auswertungen mit LEP nutzen zu können. Die Datenqualität stellt für die Leistungs- und Zeiterfassung eine noch grössere Herausforderung dar als für die Patientendokumentation, da sie im Behandlungsprozess und für die interdisziplinäre Kommunikation keinen unmittelbaren Nutzen hat. Wiederum sind die Erfassungszeitpunkte der Leistungen und Zeitwerte für die Datenqualität von grosser Bedeutung. Eine systematische und zeitnahe Leistungserfassung stellt die Vollständigkeit und die Genauigkeit der verwünschten Auswertungsdaten in Aussicht. Folgende Anforderungen an die Datenbeschaffenheit bzw. an die Qualität der zu erfassenden LEP-Leistungen und Zeitwerte sind bei der Leistungs- und Zeiterfassung (ergänzende und separate Leistungserfassung) einzuhalten: Der Umfang und der Detaillierungsgrad werden bestimmt Einschluss zu erfassender LEP- Leistungen und Zeitwerte bei einer ergänzenden Leistungs- und Zeiterfassung: Endständige Erfassung der Leistungen und Zeitwerte: der Umfang (komplett, partiell; Mass der Vollständigkeit), der Detaillierungsgrad (auf welcher Stufe; aggregiert, detailliert) und der Zeitraum (täglich, wöchentlich, intervallweise; kontinuierlich, während eines Monats pro Quartal). durch die Entscheidung darüber, ob eine die Patientendokumentation ergänzende oder eine separate Leistungserfassung durchgeführt wird, durch die vom Gesundheitsbetrieb ausgewählten Statistiken und Auswertungen (LEP-Standardauswertungen), durch die Teilnahme des Gesundheitsbetriebs an Datenvergleichen (PCAP Suisse, LEP-Datenvergleich) und durch die Umsetzung automatisierter Codierungen im Gesundheitsbetrieb (PKMS, CHOP 99.C1). Erfasst werden Leistungen und Zeitwerte, die in der Patientendokumentation nicht dokumentiert werden oder nicht über Umlageschlüssel in die Auswertungen miteingerechnet werden. Erfasst werden bei einer Kuppelleistung diejenigen Leistungen, die nicht dokumentiert werden, z.b. Lernsituation durchführen von der lehrenden Person ( Injektion i.v. verabreichen wird von der lernenden Person dokumentiert). Betriebsspezifische Ergänzungen werden gemäss Regelwerk des Gesundheitsbetriebs erfasst. Die Leistungen und Zeitwerte sind unbedingt endständig zu erfassen, d.h. auf derjenigen Stufe, von der vom Gesundheitsbetrieb keine weitere Unterteilung und Detaillierung mehr verlangt wird. Je nach gewählter LEP-Stufe kann die Erfassung von Leistungen ein-, zwei-, drei-, vier-, oder wechselstufig sein.

11 Informationen zu einer Leistung beim Erfassung beachten: Vorgaben zur Erfassung der Zeitwerte einhalten (ergänzende und separate Leistungserfassung): Die Anzahl der zu erfassenden Leistungen ist durch den Aggregations-/Detaillierungsgrad bestimmt (ergänzende und separate Leistungserfassung): Bei der Zuordnung von einzelnen Leistungen zu Leistungsuntergruppen oder Leistungsgruppen auf einer höheren Aggregationsstufe (z.b. zu Mobilisation oder Ausscheidung ) sind die Zusammenhänge während der Leistungserfassung zu berücksichtigen (ergänzende und separate Leistungserfassung): Der Zeitpunkt der LEP-Leistung sowie der dazugehörige Zeitwert wird vor und/oder nach der Durchführung erfasst (ergänzende und separate Leistungserfassung): Plausibilitätskontrolle bezüglich der Summe der erfassten Zeitwerte pro Leistungserbringer durchführen (ergänzende und separate Leistungserfassung): Die Definitionen auf allen Stufen einer Leistung sind unbedingt zu beachten. Die Ein- und Ausschlüsse einer Leistung sind unbedingt zu beachten, z.b. ist Teilkörperpflege durchführen zu codieren, wenn Brust waschen, Arme waschen und Rücken waschen innerhalb eines Handlungsverlaufs durchgeführt werden. Der Grundsatz zur Erfassung einer Leistung ist unbedingt zu beachten, z.b. ist die Vorbereitung, Nachbereitung oder Dokumentation einer einzelnen Leistung nicht separat zu erfassen. Freigegebene Minutenwerte sind während der Erfassung der Leistung situationsbezogen zu prüfen und allenfalls anzupassen. Fehlende Minutenwerte sind während der Erfassung der Leistung situationsbezogen einzusetzen. Die Anzahl der Leistungen ist je nach Regelwerk des Gesundheitsbetriebs zu erfassen: die Anzahl der Leistungsgruppen, der Leistungsuntergruppen oder der Einzelleistungen/Interventionen. Mehrfach durchgeführte Leistungen sind so oft zu erfassen, wie sie während des Behandlungsprozesses durchgeführt wurden. Bei der Leistungserfassung auf erhöhter Aggregationsstufe, d.h. bei der Erfassung einer Leistungsgruppe (z.b. Bewegung ) oder einer Leistungsuntergruppe (z.b. Mobilisation ) gilt es zu berücksichtigen, aufgrund welcher Diagnose oder welcher Zielsetzung einzelne Leistungen durchgeführt werden. Je nach Zusammenhang, in dem einzelne Leistungen durchgeführt werden, sind eine oder mehrere Leistungsgruppen oder Leistungsuntergruppen zu wählen. Wird eine Leistung je nach Regelwerk des Gesundheitsbetriebs geplant, wird der (geplante) Durchführungszeitpunkt einer Leistung erfasst ( Soll-Zeitpunkt einer Durchführung ). Der tatsächliche Durchführungszeitpunkt einer Leistung wird nach deren Erbringung erfasst (Bestätigung, Ist-Zeitpunkt einer Durchführung ). Eine Leistung und ein Zeitwert werden möglichst zeitgleich mit dem tatsächlichen Durchführungszeitpunkt erfasst. Mit zunehmender Aggregationsstufe der erfassten Zeitwerte, z.b. 60 Minuten für eine Behandlung, wird beim Erfassen ein paralleler Abgleich mit den Zeitwerten der Nettoarbeitszeit des jeweiligen Erbringers der Leistung empfohlen, d.h. die noch verbleibende Nettoarbeitszeit ist ersichtlich (beispielsweise 7 Stunden), nachdem die 60 Minuten für die Behandlung abgezogen wurden.

12 Plausibilitätskontrolle der erfassten Leistungen durchführen (ergänzende und separate Leistungserfassung): Erfassungsqualität sichern; erfasste Leistungen und Zeitwerte auf Richtigkeit überprüfen, vorhandene Unrichtigkeiten erkennen und korrigieren: Mit zunehmender Aggregationsstufe der erfassten Leistungen (z.b. Behandlung ) wird zur Plausibilitätskontrolle direkt beim Erfassen ein Vergleich der Leistungen mit dem Eintragen in der Patientendokumentation empfohlen. Die Erbringer einer Leistung prüfen, ob die von ihnen durchgeführten Leistungen und Zeitwerte vollständig erfasst sind. Eine lückenhafte Dokumentation von durchgeführten Leistungen und Zeitwerten wird durch den Erbringer der Leistung verbessert. Richtlinien zur Leistungs- und Zeiterfassung mit LEP Wie kann ich meine Datenqualität überprüfen und meine Daten plausibilisieren? Mit den Richtlinien zur Patientendokumentation und zur Leistungs- und Zeiterfassung wird eine konsistente Anwendung von LEP in der Patientendokumentation sowie in der Leistungsund Zeiterfassung angestrebt. Eine konsistente Anwendung ist für die Datenqualität und damit für die Zuverlässigkeit und Genauigkeit der nachträglichen Auswertungen massgeblich. Mit Plausibilisierungsroutinen sowie der Überprüfung von Zuverlässigkeit und Genauigkeit der Daten kann die Datenqualität in Verbindung mit gezielten Schulungen und Beratungen systematisch verbessert werden. Eine Faustregel besagt: Je mehr Auswertungsergebnisse zu den Erfassenden zurückfliessen, desto besser ist die Datenqualität. Beispiel für automatisierbare Plausibilisierungsroutinen (PCAP Suisse)

13 Die LEP empfiehlt nur noch mit ungewichteten Personalzeiten zu arbeiten. Wie mache ich das in meinem System? Für Anwenderbetriebe, die auf eine Gewichtung der Personalzeit verzichten wollen, empfehlen wir folgende Vorgehensweise: Für alle LEP-Personalkategorien wird eine Gewichtung von 100 % hinterlegt. Je nach Software-Konstellation muss dies in der Erfassungssoftware oder in der Auswertungssoftware angepasst (parametriert) werden. Die Software-Partner für das Auswertungstool sind informiert und haben die Auswertungen wie a3.3 bereits mit einer Auswahl für gewichtet und ungewichtet versehen. Als Folge davon werden ungewichtete und gewichtete Personalzeiten in der Auswertung identisch ausgewiesen, d.h. beide Werte entsprechen der ungewichteten Personalzeit. Die LEP-Standardauswertungen selbst werden vorerst nicht angepasst, da nach wie vor Anwenderbetriebe mit der gewichteten Personalzeit arbeiten. Wir haben immer wieder Diskussionen, wie ein Sprachkanülenwechsel (Wechsel von normaler Kanüle zur Sprachkanüle) bei Trachealtuben am besten dokumentiert wird? Grundsätzlich gilt: Der Ablauf der Handlung soll genau analysiert werden. Was ist Sinn und Zweck der Handlung? Dauer der Handlung Was machen andere Betriebe zu dem Thema? Vorsicht! Nicht in jedem Betrieb wird dieselbe pflegerische Handlung identisch durchgeführt! Die LEP AG kann zu speziellen Themen meist nur Hinweise geben. Antworten zu verschiedenen Pflegethemen aus den Betrieben: Sprachwechselkanüle: Trachealkanülenpflege durchführen, da ist der Wechsel miteingeschlossen, allerdings inkl. Verband, der nicht gemacht wird. Feuchte Nase: Feuchte Nase auf Trachealtuben: Wie dokumentieren? Bei den feuchten Nasen ist das teilw. unterschiedlich, einige verwenden dafür die Intervention Sauerstoff verabreichen, andere Atemtraining durchführen etc., jeweils mit der Spezifikation zur Massnahme feuchte Nase, dafür ist von der ISO-Struktur Mittel geeignet. Schutzmittelan-/ausziehen: Schutzmittel an-/ausziehen (siehe Definition und Ausschlüsse) auf der Allgemeinstation wird oft verwendet, wenn einfache Hygienemassnahmen durchgeführt werden (Kittel, Schutzmaske usw. vorübergehen vor dem Zimmer bei septischer Wunde u.a.), jedoch kein systematisches Isolationskonzept vorliegt, d.h. kein offizielles Isolationszimmer zur Infektionsverhütung und ergo kein Ein-/Ausschleusen Isolationszimmer stattfindet.

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