AESCULAP KODIERLEITFADEN. SpineNeuro

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "AESCULAP KODIERLEITFADEN. SpineNeuro"

Transkript

1 AESCULAP KODIERLEITFADEN SpineNeuro SwissDRG 6.0 für 2017

2 IMPRESSUM Erste Auflage HAFTUNGSAUSSCHLUSS Die vorliegenden Beispiele und Informationen beruhen nicht auf Vollständigkeit. Für die Richtigkeit, Aktualität oder Anwendbarkeit der Inhalte übernimmt B. Braun Medical AG keine Gewähr. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen. COPYRIGHT Das Material inklusive ganzem Inhalt, Gestaltungsarbeit, Bilder und Namen unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und anderer Schutzgesetze. Die Vervielfältigung und Weitergabe des Materials an andere als die beabsichtigten Empfänger ist ohne die vorherige schriftliche Erlaubnis von B. Braun Medical AG unzulässig. Andere hier erwähnte Unternehmens- und Produktenamen können Warenzeichen ihrer jeweiligen Eigentümer sein. 2

3 VORWORT Sehr geehrte Damen und Herren Das Gesundheitswesen unterliegt einem ständigen inhaltlichen, politischen und gesellschaftlichen Wandel. Um in einem solchen Umfeld überzeugen und bestehen zu können, braucht ein Unternehmen mehr als gute Produkte: Wissen wird zum entscheidenden Faktor. Für uns als B. Braun Medical AG bedeutet «Sharing Expertise» medizinisches Wissen sowie Kenntnisse des Gesundheitsmarkts im Dialog mit unseren Partnern umfassend zu teilen. Die tarifwirksame Einführung von SwissDRG für Akutspitäler erfolgte am 1. Januar Bei der Erlangung einer adäquaten Vergütung der entsprechenden Produkte unterstützen wir Sie gerne: Eine korrekte und vollständige Kodierung von Diagnosen und medizinischen Prozeduren bildet die Grundlage einer sach- und leistungsgerechten Zuordnung und dessen Vergütung innerhalb des DRG-Systems. Wir möchten Ihnen mit diesem für das Jahr 2017 gültigen Kodierleitfaden praktische Hinweise geben, welche Sie bei der Dokumentation im Bereich der Neurochirurgie unterstützen. Bei Interesse bieten wir Ihnen auch kostenlose Produkte- und Kodierworkshops an kontaktieren Sie uns! Auf Grund der Komplexität des SwissDRG-Systems und den patientenspezifischen Ausgangssituationen kann der Anspruch auf Vollständigkeit nicht gewährleistet werden. Für die Gruppierung einzelner Patientenfälle und Simulation neuer Versionen im Rahmen des Antragverfahrens bleibt der Webgrouper unerlässlich: Neu finden Sie in unserem Kodierleitfaden den Datenspiegel der SwissDRG Version 5.0 inklusive Weblink zu den Verteilungsgrafiken, Gesamtkosten und medizinischer Kodierung. B. Braun Medical AG Division Aesculap 3

4 BEI RÜCKFRAGEN STEHEN WIR IHNEN GERNE ZUR VERFÜGUNG! Informationen zu DRG-Fallpauschalen Dominik Straumann Health Economics Project Manager Informationen zu Neurochirurgie Jens Röth Regional Sales Manager SpineNeuro B. Braun Medical AG B. Braun Medical AG Seesatz 17 Seesatz 17 CH-6204 Sempach CH-6204 Sempach Tel Tel

5 INHALT 6 EINFÜHRUNG DRG 8 SwissDRG-Datenspiegel KNOCHENDECKEL-FIXIERUNG 16 Häufige Diagnosen 17 Mögliche CHOP-Kodes 21 VERGÜTUNGS-BEISPIELE KNOCHENDECKEL-FIXIERUNG ZEREBRO VASKULÄRE CLIPS 26 Häufige Diagnosen 28 Mögliche CHOP-Kodes 30 VERGÜTUNGS-BEISPIELE ZEREBRO VASKULÄRE CLIPS DURAERSATZ 34 Häufige Diagnosen 35 Mögliche CHOP-Kodes 36 VERGÜTUNGS-BEISPIELE DURAERSATZ HYDROCEPHALUS SHUNTS 40 Häufige Diagnosen 42 Mögliche CHOP-Kodes 44 VERGÜTUNGS-BEISPIELE HYDROCEPHALUS SHUNTS LEGENDE UND ERLÄUTERUNGEN 5

6 EINFÜHRUNG DRG WAS IST SwissDRG? SwissDRG (Swiss Diagnosis Related Groups) ist das neue Tarifsystem für stationäre akutsomatische Spitalleistungen, welches gemäss der letzten Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) die Vergütung der stationären Spitalleistungen nach Fallpauschalen schweizweit einheitlich regelt. Der Anwendungsbereich umfasst die Vergütung aller stationären Akut-Aufenthalte in somatischen Akutspitälern, Akutabteilungen und Geburtshäusern. Für Spitäler / Abteilungen mit Spezialisierung auf Rehabilitation, Psychiatrie / Suchtmittelbehandlung, Palliativbehandlungen sowie Pflegeheime / -abteilungen ist SwissDRG zur Zeit nicht anwendbar. Beim Fallpauschalen-System SwissDRG wird jeder Spitalaufenthalt an Hand bestimmter Kriterien wie Hauptdiagnose, Nebendiagnosen, Behandlungen und Schweregrad einer Fallgruppe zugeordnet und pauschal vergütet. Die schweizweite tarifwirksame Einführung von SwissDRG erfolgte am 1. Januar WARUM WURDEN FALLPAUSCHALEN EINGEFÜHRT? Das neue Tarifsystem SwissDRG bietet Transparenz und Vergleichbarkeit. Bislang wurde die Vergütung von stationären Spitalbehandlungen in der Schweiz sehr uneinheitlich geregelt. Gleiche Leistungen wurden von den Krankenversicherern je nach Kanton unterschiedlich vergütet. Die Kantone hatten die gesetzliche Pflicht zur Defizitdeckung, was zu fehlenden Leistungsanreizen für die Spitäler führte und den Wettbewerb behinderte. Aufwändige Fälle konnten dadurch zu niedrig und eher unproblematische Fälle zu hoch vergütet werden. WIE FUNKTIONIERT DAS SWISSDRG-SYSTEM? Verschiedene patientenspezifische Merkmale werden während eines stationären Aufenthalts erhoben. Wichtigstes Kriterium für die Zuordnung eines Patienten zu einer Fallgruppe ist die Hauptdiagnose. Weitere Klassifikationsmerkmale sind Nebendiagnosen, Prozeduren (CHOP-Kodes), Alter, Geschlecht sowie Art und Schweregrad des Spitalaustritts. Über eine Gruppierungssoftware wird der hospitalisierte Patient einer bestimmten DRG zugewiesen. WIE IST DIE HAUPTDIAGNOSE DEFINIERT? Gemäss WHO-Definition ist die Hauptdiagnose derjenige Zustand, der am Ende des Spitalaufenthaltes als Diagnose feststeht und welcher der Hauptanlass für die Behandlung und Untersuchung des Patienten war. 6

7 Hauptdiagnose ICD-10-GM Version 2016 Gruppierregeln Nebendiagnosen ICD-10-GM Version 2016 DATENSATZ Prozeduren CHOP 2017 Alter Geschlecht Schweregrad Weitere... Weitere Fragen Einführung DRG Grouper (Software) SwissDRG- Fallpauschale Abrechnungsregeln Quelle: SwissDRG «Fallpauschalen in Schweizer Spitälern: Basisinformationen für Gesundheitsfachleute» (undatiert); Die Analyse der Patientenakte bei Austritt des Patienten erlaubt es, aus den Affektionen diejenige auszuwählen, die als Hauptdiagnose gelten soll respektive die den Grund für die Hospitalisierung darstellt. Die Eintrittsdiagnose (Eintrittsgrund) muss nicht zwingend mit der Hauptdiagnose übereinstimmen. Erst am Ende des stationären Aufenthaltes wird die Erkrankung oder Beinträchtigung festgestellt, welche der Hauptanlass für die Hospitalisierung war. Ist mehr als ein Zustand aufgeführt, ist derjenige auszuwählen, welcher den grössten Aufwand an medizinischen Mitteln erforderte. Der grösste Aufwand wird auf Grund der medizinischen Leistung bestimmt und nicht auf Grund des noch von anderen Faktoren abhängigen Kostengewichtes. 7

8 EINFÜHRUNG DRG WAS SIND NEBENDIAGNOSEN? Die Nebendiagnose ist definiert als eine Krankheit oder Beschwerde, die entweder gleichzeitig mit der Hauptdiagnose besteht oder sich während des Spitalaufenthaltes entwickelt. Bei der Kodierung werden diejenigen Nebendiagnosen berücksichtigt, die das Patientenmanagement in der Weise beeinflussen, dass irgendeiner der folgenden Faktoren erforderlich ist: Therapeutische Massnahmen Diagnostische Massnahmen Erhöhter Betreuungs-, Pflege- und / oder Überwachungsaufwand Es gibt keine Kodierrichtlinie, welche die Reihenfolge der Nebendiagnosen regelt. Jedoch sollte darauf geachtet werden, dass die bedeutenderen Nebendiagnosen zuerst angegeben werden. Schweregrade von Komplikationen und / oder Komorbiditäten (CCL) sind Schweregradstufen, die für alle Nebendiagnosen vergeben werden. Ihr Wert kann zwischen 0 und 4 für operative (OP) Behandlungsepisoden respektive zwischen 0 und 3 für medizinische Behandlungsepisoden / Basis DRGs variieren. Welcher CCL-Wert einer Diagnose tatsächlich zugewiesen wird, hängt davon ab, ob es sich beim Kode um eine gültige CC handelt und ob diese bezogen auf die Basis-DRG des entsprechenden Datensatzes als leichte (1), mässig schwere (2), schwere (3) oder äusserst schwere CC (4) eingestuft ist. Am Ende des rekursiven Ausschlussverfahrens berechnet der Grouper mit Hilfe einer Formel auf Basis der verbleibenden CCL-Werte den patientenbezogenen Gesamtschweregrad (PCCL): 8 PCCL CCL1 CCL2 CCL3 CCL4 CCL5 CCL

9 WAS SIND CHOP-KODES? Die schweizerische Operationsklassifikation (CHOP) basiert ursprünglich auf der amerikanischen ICD-9-CM, welche durch das CMS (Centers for Medicare and Medicaid Services) in Baltimore (USA) erstellt wird. Die jährlichen Anpassungen der ICD-9-CM wurden seit 2008 in der CHOP nicht mehr unterhalten. Im Zuge der schweizweiten Einführung der SwissDRG und der damit verbundenen notwendigen Anpassungen der CHOP wurden im Jahr 2010 mit Hilfe der Task-Force CHOP mehr als 8000, zum grossen Teil sechsstellige Kodes, in die CHOP 2011 eingeführt. Die CHOP-Version 2017 (in Kraft ab 1. Januar 2017) ist für die Kodierung der Operationen im Rahmen der medizinischen Statistik verbindlich. Einführung DRG WIE WIRD DER ERLÖS DER SwissDRG-FALLPAUSCHALEN BERECHNET? Der Erlös der jeweiligen SwissDRG-Fallpauschale wird folgendermassen berechnet: Kostengewicht Basisrate CHF Erlös CHF Das Kostengewicht (englisch Cost Weight) ist ein Relativgewicht, welches Auskunft über den Schweregrad der Behandlung gibt. Das Kostengewicht ist für die ganze Schweiz gleich und wird jährlich durch die entsprechend gelieferten Daten der Schweizer Spitäler empirisch ermittelt. Referenzwert 1.0 steht für einen durchschnittlichen Schweregrad: Kostengewichte < 1.0 bedeuten weniger Behandlungsaufwand respektive beanspruchen Kostengewichte > 1.0 eine aufwändigere Behandlung während des stationären Aufenthaltes. Die Basisrate (englisch Base Rate) wird vereinbart durch Spitäler und Krankenversicherungen respektive genehmigt durch den jeweiligen Kanton. Die Basisrate fällt kantonal für die Spitäler unterschiedlich aus, wobei Universitätsspitäler eine höhere Basisrate zugesprochen bekommen. In den meisten Kantonen sind erst provisorische Basisraten definiert, welche im Bereich von CHF bis CHF liegen. Für die Beispielberechnung wird von einer fiktiver Durchschnitts-Basisrate von CHF 10'000. ausgegangen. Mit dem Erlös der jeweiligen SwissDRG-Fallpauschale muss das Spital sämtliche Betriebs- und Investitionskosten finanzieren. 9

10 EINFÜHRUNG DRG WAS BEDEUTET GRENZVERWEILDAUER? Durch die Grenzverweildauer werden für jede DRG die normalen Aufenthaltsdauern für das gegebene Krankheitsbild definiert. Diese Werte basieren auf den Referenzdaten der Spitäler. Jene Fälle, deren Aufenthaltsdauer mindestens bei der unteren Grenzverweildauer und maximal bei der oberen Grenzverweildauer liegt, gelten als «Normallieger» (Inlier). Patienten mit einer Aufenthaltsdauer unterhalb der unteren Grenzverweildauer bezeichnet man als «Kurzlieger» (Low Outlier) und Patienten mit einer Aufenthaltsdauer oberhalb der oberen Grenzverweildauer als «Langlieger» (High Outlier). Die unteren und oberen Grenzverweildauern können dem Fallpauschalenkatalog entnommen werden. Die zu- und abschlagspflichtigen Tage ergeben sich aus der Differenz zwischen der Aufenthaltsdauer des Patienten und der Grenzverweildauer der jeweiligen DRG. Das effektive Kostengewicht der «Normallieger» (Inlier) entspricht dem Kostengewicht der DRG. Die tagesbezogenen Zu- und Abschlagssätze der einzelnen DRGs ergeben sich aus dem Fallpauschalenkatalog. Effektives Kostengewicht Kostengewicht (CW) Untere Grenzverweildauer (UGVD) Mittlere Grenzverweildauer (MGVD) Obere Grenzverweildauer (OGVD) Kurzlieger Normallieger Langlieger Aufenthaltsdauer 10

11 WO FINDE ICH WEITER FÜHRENDE INFORMATIONEN? Zuständig für die Erarbeitung und Weiterentwicklung sowie die Anpassung und Pflege des Schweizer Fallpauschalen-Systems ist die SwissDRG AG. Trägerorganisationen der SwissDRG AG sind die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), die Spitäler der Schweiz (H+), die Schweizer Krankenversicherer (santésuisse), die Vereinigung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) sowie die Versicherer gemäss Bundesgesetz über die Unfall-, Invaliden- und Militärversicherung. Einführung DRG HINTERGRUNDINFORMATIONEN ZU DEN SCHWEIZER FALLPAUSCHALEN SIND ERHÄLTLICH VIA: SwissDRG AG Haslerstrasse 21 CH-3008 Bern Telefon: Telefax:

12 SWISSDRG-DATENSPIEGEL VERSION 6.0 EINFÜHRUNG Der Datenspiegel zeigt ausgewählte Kennzahlen, welche auf den Kalkulationsdaten der SwissDRG-Katalogversion 5.0 basieren. Die dabei verwendeten Leistungs- und Kostendaten der Netzwerkspitäler von 2014 wurden im Jahr 2015 erhoben und plausibilisiert: Quelle: Handbuch zum SwissDRG-Datenspiegel der Version 6.0, SwissDRG AG Bern,

13 WO FINDE ICH DEN SWISSDRG-DATENSPIEGEL? Der SwissDRG-Datenspiegel ist unter einsehbar. Neben den Fallkosten lassen sich folgende Informationen zur medizinischen Kodierung bezogen auf die jeweilige DRG (alle oder nur Inlier sowie nach Sozialversicherung) abfragen: 1. Hauptdiagnosen Anzahl Fälle, welche den ICD-Kode als Hauptdiagnose führen Anteil der Fälle, welche den ICD-Kode als Hauptdiagnose führen 2. Nebendiagnosen Anzahl Fälle, welche den ICD-Kode als Nebendiagnose führen Anteil der Fälle, welche den ICD-Kode als Nebendiagnose führen an allen Fällen mit kodierter Nebendiagnose Anteil der Nennungen des ICD-Kodes an allen kodierten Nebendiagnosen 3. Behandlungen Anzahl Fälle, welche den CHOP-Kode als Behandlung führen Anteil der Fälle, welche den CHOP-Kode als Behandlung führen, normiert auf 100 % Anzahl Nennungen des CHOP-Kodes Anteil der Nennungen des CHOP-Kodes an allen kodierten CHOP-Kodes Einführung DRG 13

14 14

15 KNOCHENDECKEL-FIXIERUNG CranioFix 2 (Fixierung kranialer Knochendeckel, Fixierung von Schädelfrakturen) CranioFix resorbierbar (resorbierbares Fixierungssystem für kraniale Knochendeckel) CranioFix PEEK (instrumentenfreie Fixierung kranialer Knochendeckel) CranioPlate (kraniofasziale Chirurgie, kraniale Knochendeckel, Schädelfrakturen, ausgewählte Frakturen des Mittelgesichts und des kraniofaszialen Schädels, ausgewählte orthognatische Frakturen von Kiefer und Kinn, sonstige rekonstruktive Indikationen am Schädel) 15

16 HÄUFIGE DIAGNOSEN G93.- SONSTIGE KRANKHEITEN DES GEHIRNS Hirnzysten Porenzephalische Zyste, Arachnoidalzyste G93.0 Exkl.:: Angeborene Gehirnzysten (Q04.6), erworbene periventrikuläre Zysten beim Neugeborenen (P91.1) Anoxische Hirnschädigung, anderenorts nicht klassifiziert (OP / Med. CCL: 2,3 / 1,2,3) G93.1 Exkl.:: Als Komplikation von Abort, Extrauteringravidität oder Molenschwangerschaft (O00-O07, O08.8); chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung (T80-T88); Schwangerschaft, Wehentätigkeit oder Wochenbett (O29.2, O74.3, O89.2); Asphyxie beim Neugeborenen (P21.9) Benigne intrakranielle Hypertension [Pseudotumor cerebri] G93.2 Exkl.:: Hypertensive Enzephalopathie (I67.4) Chronisches Müdigkeitssyndrom G93.3 Benigne myalgische Enzephalomyelitis, chronisches Müdigkeitssysndrom bei Immundysfunktion, postvirales Müdigkeitssysndrom Enzephalopathie, nicht näher bezeichnet G93.4 Exkl.:: Enzephalopathie: alkoholbedingt (G31.2), toxisch (G92) Compressio cerebri Herniation / Kompression Hirn (-stamm) G93.5 Exkl.:: Compressio cerebri, traumatisch (diffus (S06.28); Compressio cerebri, traumatisch, umschrieben (S06.38) Hirnödem G93.6 Exkl.:: Hirnödem durch Geburtsverletzung (P11.0), traumatisch (S06.1) Reye-Syndrom G93.7 Soll die äussere Ursache angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (Kapitel XX) zu benutzen. Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Gehirns G93.8- Soll die äussere Ursache angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (Kapitel XX) zu benutzen. G93.80 Apallisches Syndrom (OP/Med. CCL: 2,4 / 2,3) Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Gehirns G93.88 Enzelphalopathie nach Strahlenexposition G93.9 Krankheit des Gehirns, nicht näher bezeichnet 16

17 MÖGLICHE CHOP-KODES 01.2 KRANIOTOMIE UND KRANIEKTOMIE Exkl.: Dekompression bei Schädelfraktur (02.02), Exploration der Orbita ( ), sonstige Orbitotomie (16.09) Inzision und Drainage an den kranialen Sinus REKRANIOTOMIE Wiedereröffnen am Ort einer Kraniotomie Rekraniotomie, n.n.bez Rekraniotomie mit Einbringen einer Drainage Rekraniotomie mit Entfernen von alloplastischem Material oder Medikamententräger aus dem Schädelknochen Rekraniotomie mit Entfernen von alloplastischem Material oder Medikamententräger aus dem Epiduralraum Rekraniotomie mit Entfernen von sonstigen Material Rekraniotomie, sonstige Diagnosen & CHOP-Kodes Knochendeckel-Fixierung 17

18 01.24 SONSTIGE KRANIOTOMIE Dekompression am Schädel - Exploration am Schädel - Kraniotomie zum Entleeren eines epiduralen Abszesses - Kraniotomie zum Entleeren eines extraduralen Hämatoms - Trepanation am Schädel Exkl.: Entfernen eins Fremdkörpers mit Inzision am Gehirn (01.39) Sonstige Kraniotomie, n.n.bez Sonstige Kraniotomie mit Dekompression Sonstige Kraniotomie zur Entleerung eines epiduralen Hämatoms Sonstige Kraniotomie zur Entleerung eines epiduralen Empyems Sonstige Kraniotomie, Einlegen von alloplastischem Material oder Medikamententrägers in den Schädelknochen oder Epiduralraum Sonstige Kraniotomie, Entfernung von alloplastischem Material oder Medikamententrägers aus Schädelknochen oder Epiduralraum Sonstige Kraniotomie, Entfernung eines Fremdkörpers aus Schädelknochen oder Epiduralraum Sonstige Kraniotomie, sonstige Drainage epiduraler Flüssigkeit oder aus sonstigen Gründen ZUGANG DURCH DIE KALOTTE Kodiere ebenso: Die jeweilige diagnostische oder therapeutische Massnahme sofern der Zugangsweg nicht bereits im Kode enthalten ist. Exkl.: Kraniotomie als selbständiger Eingriff ( ) Beachte: Die folgenden Kodes sind Zusatzkodes. Sie sind nur zu Angabe des Zugangsweges im Rahmen einer Operation zu verwenden Kraniotomie der Kalotte als Zugang, n.n.bez Bohrlochtrepanation der Kalotte als Zugang Stereotaktisch geführte Schädeleröffnung über die Kalotte als Zugang Kraniotomie der Kalotte als Zugang, sonstige 18

19 ZUGANG DURCH DIE SCHÄDELBASIS Beachte: Die folgenden Kodes sind Zusatzkodes. Sie sind nur zu Angabe des Zugangsweges im Rahmen einer Operation zu verwenden Zugang durch die Schädelbasis, n.n.bez Zugang durch die Schädelbasis, transoral Zugang durch die Schädelbasis, transoral mit Spaltung des weichen Gaumens Zugang durch die Schädelbasis, transoral mit Spaltung des weichen und harten Gaumens Zugang durch die Schädelbasis, transsphenoidal Zugang durch die Schädelbasis, transethmoidal Zugang durch die Schädelbasis, transmastoidal Zugang durch die Schädelbasis, translabyrinthär Zugang durch die Schädelbasis, transpyramidal Zugang durch die Schädelbasis, sonstige A Zugang durch die Schädelbasis, transkondylär B Zugang durch die Schädelbasis, transorbital C Zugang durch die Schädelbasis, mit Le-Fort-I-Osteotomie D Zugang zu Schädelbasis, mit Le-Fort-I-Osteotomie E Zugang zu Schädelbasis, transnasal-transcribiform F Zugang zu Schädelbasis, transoral-transclival G Zugang zu Schädelbasis, transnasal-transpterygoidal Sonstige Kraniotomie, sonstige CHOP-Kodes Knochendeckel-Fixierung 19

20 01.25 SONSTIGE KRANIEKTOMIE Débridement am Schädel, n.n.bez. Sequestrektomie am Schädel Exkl.: Débridement einer Trümmerfraktur am Schädel (02.02), Eröffnen einer Schädelnaht (02.01) Sonstige Kraniektomie, n.n.bez Sonstige Kraniektomie mit Dekompression Sonstige Kraniektomie zur Entleerung eines epiduralen Hämatoms Sonstige Kraniektomie zur Entleerung eines epiduralen Empyems Sonstige Kraniektomie zur Entfernung eines Fremdkörpers aus Schädelknochen oder Epiduralraum Sonstige Kraniektomie mit Einlegen von alloplastischem Material oder eines Medikamententrägers in den Schädelknochen oder Epiduralraum Sonstige Kraniektomie zur Drainage epiduraler Flüssigkeit oder aus sonstigen Gründen Sonstige Kraniektomie, Rekraniektomie mit Einbringen einer Drainage Sonstige Kraniektomie, Rekraniektomie zur Entfernung von alloplastischem Material oder eines Medikamententrägers aus dem Schädelknochen oder Epiduralraums Sonstige Kraniektomie, sonstige 20

21 VERGÜTUNGS-BEISPIELE KNOCHENDECKEL-FIXIERUNG 2017 SwissDRG 6.0 DRG Bezeichnung MVD 1 (Tage) UGVD 2 (Tage) OGVD 3 (Tage) Kostengewicht Erlös 4 (CHF) B02A Komplexe Kraniotomie oder Wirbelsäulen-Operation mit Strahlentherapie, mehr als Bestrahlungen B02B Komplexe Kraniotomie oder Wirbelsäulen-Operation, Alter < 6 J. oder < 18 J. mit grossem intrakraniellen Eingriff, mit äusserst schweren CC B02C Komplexe Kraniotomie oder Wirbelsäulen-Operation mit Strahlentherapie < 9 Bestrahlungen, intraop. Monitoring, kompliz. Prozeduren oder grossem intrakraniellem Eingriff B02D Komplexe Kraniotomie oder Wirbelsäulen-Operation CHOP-Kodes / Vergütungs-Beispiele Knochendeckel-Fixierung 21

22 DRG Bezeichnung MVD 1 B20A B20B B20C B20D Kraniotomie oder grosse Wirbelsäulen-Operation mit komplexer Prozedur, Alter < 16 Jahre oder mit intraoperativem neurophysiologischen Monitoring Kraniotomie oder grosse Wirbelsäulen-Operation mit komplexer Prozedur, Alter > 15 Jahre Kraniotomie oder grosse Wirbelsäulen-Operation, Alter < 3 Jahre oder mit komplexer Diagnose Kraniotomie oder grosse Wirbelsäulen-Operation, Alter > 2 Jahre (Tage) UGVD 2 (Tage) OGVD 3 (Tage) Kostengewicht Erlös 4 (CHF) MVD = Mittlere Grenzverweildauer Annahme Basisrate CHF UGVD = Untere Grenzverweildauer 3 OGVD = Obere Grenzverweildauer 22

23 23 Vergütungs-Beispiele Knochendeckel-Fixierung

24 24

25 NEUROCHIRURGIE ZEREBRO VASKULÄRE CLIPS YASARGIL Aneurysmenclip System (chirurgische Behandlung von zerebralen Aneurysmen) KOPITNIK AVM Mikroclip System (mikrochirurgische Behandlung von Angiomen) 25

26 HÄUFIGE DIAGNOSEN I60.- SUBARACHNOIDALBLUTUNG Soll die Ursache der Subarachnoidalblutung angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer aus I67.0 I67.1 oder aus Q28.0 Q28.3 zu verwenden. Exkl.:: Folgen einer Subarachnoidalblutung (I69.0) I60.0 Subrachnoidalblutung, vom Karotissiphon oder der Karotisbifurkation ausgehend (OP/ Med. CCL: 3,4 / 2,3) I60.1 Subrachnoidalblutung, von der A. cerebri media ausgehend (OP / Med. CCL: 3,4 / 2,3) I60.2 Subrachnoidalblutung, von der A. communicans anterior ausgehend (OP / Med. CCL: 3,4 / 2,3) I60.3 Subrachnoidalblutung, von der A. communicans posterior ausgehend (OP / Med. CCL: 3,4 / 2,3) I60.4 Subrachnoidalblutung, von der A. basiliaris ausgehend (OP / Med. CCL: 3,4 / 2,3) I60.5 Subrachnoidalblutung, von der A. vertebralis ausgehend (OP / Med. CCL: 3,4 / 2,3) Subrachnoidalblutung, von sonstigen intrakraniellen Arterien ausgehend I60.6 (OP / Med. CCL: 3,4 / 2,3) Beteiligung mehrerer intrakranieller Arterien Subrachnoidalblutung, von nicht näher bezeichneter intrakranieller Arterie I60.7 ausgehend (OP/ Med. CCL: 3,4 / 2,3) Subrachnoidalblutung, von einer A. communicans ausgehend, o.n.a. Subrachnoidalblutung, von einer Hirnarterie ausgehend, o.n.a. I60.8 Sonstige Subrachnoidalblutung (OP / Med. CCL: 3,4 / 2,3) Meningealblutung I60.9 Subrachnoidalblutung, nicht näher bezeichnet (OP / Med. CCL: 3,4 / 2,3) 26

27 I67.- SONSTIGE ZEREBROVASKULÄRE KRANKHEITEN Exkl.: Folgen der aufgeführten Krankheitszustände (I69.8) I67.0 I67.1- I67.10 Q28.- Dissektion zerebraler Arterien (OP/ Med. CCL: 1,2 / 1,2) Soll das Vorliegen einer Hirnblutung angegeben werden, ist zunächst eine Schlüsselnummer aus I60 I62 zu verwenden Zerebrales Aneurysma und zerebrale arteriovenöse Fistel Soll das Vorliegen einer Hirnblutung angegeben werden, ist zunächst eine Schlüsselnummer aus I60 I62 zu verwenden Zerebrales Aneurysma (erworben) Exkl.:: Angeborenes zerebrales Aneurysma (Q28.-) SONSTIGE ANGEBORENE FEHLBILDUNGEN DES KREISLAUFSYSTEMS Soll das Vorliegen einer Hirnblutung angegeben werden, ist zunächst eine Schlüsselnummer aus I60 I62 zu verwenden. Exkl.:: Angeborenes Aneurysma: koronar (Q24.5), peripher (Q27.8), pulmonal (Q25.7), retinal (Q14.1), o.n.a. (Q27.8) Q28.0- Arteriovenöse Fehlbildung der präzerebralen Gefässe Q28.00 Angeborenes arteriovenöses Aneurysma der präzerebralen Gefässe (OP / Med. CCL: 3,4 / 3) Q28.1- Sonstige Fehlbildungen der präzerebralen Gefässe Q28.10 Angeborenes Aneurysma der präzerebralen Gefässe (OP/ Med. CCL: 3,4 / 3) Q28.2- Arteriovenöse Fehlbildung der zerebralen Gefässe Q28.20 Angeborenes arteriovenöses Aneurysma der zerebralen Gefässe (OP / Med. CCL: 3,4 / 3) Q28.3- Sonstige Fehlbildungen der zerebralen Gefässe Q28.30 Angeborenes Aneurysma der zerebralen Gefässe (OP/Med. CCL: 3,4 / 3) Q Sonstige näher bezeichnete angeborene Fehlbildungen des Kreislaufsystems Q28.80 Sonstiges angeborenes Aneurysma Häufige Diagnosen Zerebro vaskuläre Clips 27

28 MÖGLICHE CHOP-KODES ANEURYSMA-CLIPPING Exkl.: Clipping einer arteriovenösen Fistel (39.53) Aneurysma-Clipping, n.n.bez Aneurysma-Clipping, intrakraniell Aneurysma-Clipping, sonstige VERSCHLUSS EINE ARTERIOVENÖSEN FISTEL Embolisation einer karotiskavernösen Fistel Verschluss einer arteriovenösen Fistel durch Clipping Verschluss einer arteriovenösen Fistel durch Koagulation Verschluss einer arteriovenösen Fistel mit Ligatur und Spaltung Exkl.: Diese mit Graft Ersatz ( ), plastische Rekonstruktion eines arteriovenösen Shunts für Hämodialyse (39.42), plastische Rekonstruktion von Gefässen am Kopf und Hals endovaskulärer Zugang (39.72), Resektion ( , ) 28

29 29 CHOP-Kodes Zerebro vaskuläre Clips

30 VERGÜTUNGS-BEISPIELE ZEREBRO VASKULÄRE CLIPS 2017 SwissDRG 6.0 DRG Bezeichnung MVD 1 (Tage) UGVD 2 (Tage OGVD 3 (Tage) Kostengewicht Erlös 4 (CHF) B17A Eingriffe an peripheren Nerven, Hirnnerven und anderen Teilen des Nervensystems mit äusserst schweren CC oder komplizierender Diagnose B17B Eingriffe an peripheren Nerven, Hirnnerven und anderen Teilen des Nervensystems mit komplexem Eingriff B17C Eingriffe an peripheren Nerven, Hirnnerven und anderen Teilen des Nervensystems oder mit Implantateentfernung

31 DRG Bezeichnung MVD 1 B20A B20B B20C B20D Kraniotomie oder grosse Wirbelsäulen-Operation mit komplexer Prozedur, Alter < 16 Jahre oder mit intraoperativem neurophysiologischen Monitoring Kraniotomie oder grosse Wirbelsäulen-Operation mit komplexer Prozedur, Alter > 15 Jahre Kraniotomie oder grosse Wirbelsäulen-Operation, Alter < 3 Jahre oder mit komplexer Diagnose Kraniotomie oder grosse Wirbelsäulen-Operation, Alter > 2 Jahre (Tage) UGVD 2 (Tage OGVD 3 (Tage) Kostengewicht Erlös 4 (CHF) Vergütungs-Beispiele Zerebro vaskuläre Clips 1 4 MVD = Mittlere Grenzverweildauer Annahme Basisrate CHF UGVD = Untere Grenzverweildauer 3 OGVD = Obere Grenzverweildauer 31

32 32

33 NEUROCHIRURGIE DURAERSATZ Neuro-Patch (Duraersatz in der Neurochirurgie [synthetisch]) Lyoplant (Ersatz und Erweiterung von Bindegewebsstrukturen in der Neurochirurgie [biologisch]) 33

34 HÄUFIGE DIAGNOSEN C70.- BÖSARTIGE NEUBILDUNG DER MENINGEN C70.0 Hirnhäute (OP/ Med. CCL: 1,2,3 / 1,2,3) C70.9 Meningen, nicht näher bezeichnet (OP / Med. CCL: 1,2,3 / 1,2,3) C79.- C79.3 SEKUNDÄRE BÖSARTIGE NEUBILDUNG AN SONSTIGEN UND NICHT NÄHER BEZEICHNETEN LOKALISATIONEN Sekundäre bösartige Neubildung des Gehirns und der Hirnhäute (OP / Med. CCL: 1,2,3 / 1,2,3) Meningeosis bei Neoplasien des lymphatischen, blutbildenden und verwandten Gewebes D32.- GUTARTIGE NEUBILDUNG DER MENINGEN D32.0 Hirnhäute D32.9 Meningen, nicht näher bezeichnet Meningeom o.n.a. D42.- NEUBILDUNG UNSICHEREN ODER UNBEKANNTEN VERHALTENS DER MENINGEN D42.0 Hirnhäute D42.9 Meningen, nicht näher bezeichnet G96.- G96.1 SONSTIGE KRANKHEITEN DES ZENTRALNERVENSYSTEMS Krankheiten der Meningen, anderenorts nicht klassifiziert Meningeale Adhäsionen (zerebral) (spinal) 34

35 MÖGLICHE CHOP-KODES 02.1 REKONSTRUKTION AN DEN HIRNHÄUTEN Exkl.: Marsupialisation einer zerebralen Läsion (01.59) Einfache Naht an der Dura mater des Gehirns Sonstige Rekonstruktion an den Hirnhäuten Duraersatzplastik, plastische Rekonstruktion an einer Enzephalozele mit gleichzeitiger Kranioplastik, subduraler Patch, Verschluss einer Liquorfistel Sonstige Rekonstruktion an den Hirnhäuten, n.n.bez Sonstige Rekonstruktion an den Hirnhäuten ohne Kranioplastik Sonstige Rekonstruktion an den Hirnhäuten mit Kranioplastik Sonstige Duraplastik mit Kranioplastik an der Konvexität Sonstige Duraplastik mit Kranioplastik am kraniozervikalen Übergang Sonstige Rekonstruktion an den Hirnhäuten, sonstige Häufige Diagnosen & CHOP-Kodes Duraersatz 35

36 VERGÜTUNGS-BEISPIELE DURAERSATZ 2017 SwissDRG 6.0 DRG Bezeichnung MVD 1 (Tage) UGVD 2 (Tage) OGVD 3 (Tage) Kostengewicht Erlös 4 (CHF) B09Z Andere Eingriffe am Schädel B20A Kraniotomie oder grosse Wirbelsäulen-Operation mit komplexer Prozedur, Alter < 16 Jahre oder mit intraoperativem neurophysiologischen Monitoring B20B Kraniotomie oder grosse Wirbelsäulen-Operation mit komplexer Prozedur, Alter > 15 Jahre MVD = Mittlere Grenzverweildauer Annahme Basisrate CHF UGVD = Untere Grenzverweildauer 3 OGVD = Obere Grenzverweildauer 36

37 37 Vergütungs-Beispiele Duraersatz

38 38

39 NEUROCHIRURGIE HYDROCEPHALUS SHUNTS Miethke prosa Miethke progav Miethke GAV Miethke paedigav Miethke ShuntAssistant Miethke DualSwitch Valve Miethke mininav Miethke progav

40 HÄUFIGE DIAGNOSEN G91.- HYDROCEPHALUS Inkl.:: Erworbener Hydrocephalus Exkl.:: Angeborener Hydrocephalus (Q03.-), Hydrocephalus durch angeborene Toxoplasmose (P37.1) G91.0 Hydrocephalus communicans G91.1 Hydrocephalus occlusus (OP/ Med. CCL: 2,3 / 1,2,3) G91.2- Normaldruckhydrozephalus G91.20 Idiopathischer Normaldruckhydrozephalus (OP/ Med. CCL: 2,3 / 1,2,3) G91.21 Sekundärer Normaldruckhydrozephalus (OP/ Med. CCL: 2,3 / 1,2,3) G91.29 Normaldruckhydrozephalus, nicht näher bezeichnet (OP/Med. CCL: 2,3 / 1,2,3) G91.3 Posttraumatischer Hydrozephalus, nicht näher bezeichnet (OP / Med. CCL: 2,3 / 1,2,3) G91.8 Sonstiger Hydrozephalus (OP/ Med. CCL: 2,3 / 1,2,3) G91.9 Hydrozephalus, nicht näher bezeichnet (OP / Med. CCL: 2,3 / 1,2,3) G94.-* SONSTIGE KRANKHEITEN DES GEHIRNS BEI ANDERENORTS KLASSIFIZIERTEN KRANKHEITEN G94.0* Hydrozephalus bei anderenorts klassifizierten infektiösen und parasitären Krankheiten (A00-B99 ) (OP / Med. CCL: 2,3 / 1,2,3) G94.1* Hydrozephalus bei Neubildungen (C00-D48 ) (OP / Med. CCL: 2,3 / 1,2,3) G94.2* Hydrozephalus bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten (OP / Med. CCL: 2,3 / 1,2,3) 40

41 Q03.- ANGEBORENER HYDROZEPHALUS Inkl.:: Hydrozephalus beim Neugeborenen Exkl.:: Arnold-Chiari-Syndrom (Q07.0); Hydrozephalus durch angeborene Toxoplasmose (P37.1), erworben (G91.-), mit Spina bifida (Q05.0 Q05.4) Fehlbildungen des Aquaeductus cerebri (OP/ Med. CCL: 3,4 / 3) Q03.0 Aequaductus cerebri: Anomalie, Obstruktion (angeboren), Stenose Atresie der Apertura mediana [Foramen Magendii] oder der Apertura Q03.1 laterales [Foramina Luschkae] des vierten Ventrikels (OP/Med. CCL: 3,4 / 3) Dandy-Walker-Syndrom Q03.8 Sonstiger angeborener Hydrozephalus (OP / Med. CCL: 2,3 / 1,2,3) Angeborener Hydrozephalus, nicht näher bezeichnet Q03.9 (OP / Med. CCL: 2,3 / 1,2,3) Häufige Diagnosen Hydrocephalus Shunts 41

42 MÖGLICHE CHOP-KODES 02.3 EXTRAKRANIELLER VENTRIKELSHUNT Inkl.: Ventrikelshunt mit Einsetzen eines Ventils Ventrikelshunt zu Strukturen in Kopf und Hals Anastomose vom Ventrikel zum Mastoid Ventrikelshunt zum Nasopharynx Ventrikelshunt zum Kreislaufsystem Ventrikuloatrialer Shunt Ventrikulokavaler Shunt Ventrikelshunt zur Thoraxhöhle Ventrikulopleuraler Shunt Ventrikelshunt zu Bauchhöhle und Bauchorganen Ventrikulocholezystostomie Ventrikuloperitoneostomie Ventrikelshunt zum Harnwegsystem Ventrikelshunt zu einem Ureter Sonstige Operationen zum Einrichten einer Ventrikeldrainage Ventrikelshunt zu extrakranieller Lokalisation, n.a.klass. Ventrikelshunt zum Knochenmark 02.4 REVISION, ENTFERNEN UND SPÜLUNG EINES VENTRIKELSHUNTS Spülung und Exploration eines Ventrikelshunts Exploration des ventrikuloperitonealen Shunts an der ventrikulären Lokalisation Wiederprogrammieren eines ventrikuloperitonealen Shunts. Inkl: Wiederprogrammieren eines ventrikuloperitonealen Shunts Spülung und Exploration eines Ventrikelshunts, n.n.bez Spülung und Exploration, zentraler Teil Spülung und Exploration eines Ventrikelshunts, peripherer Teil Exkl.: Revision des peritonealen Anteils des distalen Katheters eines ventrikulären Shunts (54.95) Spülung und Exploration eines Ventrikelshunts, sonstige 42

43 02.42 ERSETZEN EINES VENTRIKELSHUNTS Ersetzen eines Holter-Ventils Ersetzen eines Ventrikelkatheters Revision eines ventrikuloperitonealen Shunts an der ventrikulären Lokalisation Ersetzen eines Ventrikelshunts, n.n.bez Ersetzen eines Ventrikelshunts, zentraler Teil Ersetzen eines Ventrikelshunts, peripherer Teil Exkl.: Revision des peritonealen Anteils des distalen Katheters eines ventrikulären Shunts (54.95) Ersetzen eines Ventrikelshunts, sonstige ENTFERNEN EINES VENTRIKELSHUNTS CHOP-Kodes Hydrocephalus Shunts 43

44 VERGÜTUNGS-BEISPIELE HYDROCEPHALUS SHUNTS 2017 SwissDRG 6.0 DRG Bezeichnung MVD 1 (Tage) UGVD 2 (Tage OGVD 3 (Tage) Kostengewicht Erlös 4 (CHF) B09Z Andere Eingriffe am Schädel B18Z Eingriffe an Wirbelsäule und Rückenmark ausser bei bösartiger Neubildung, ohne äusserst schwere oder schwere CC oder Revision eines Ventrikelshuntes B20A Kraniotomie oder grosse Wirbelsäulen-Operation mit komplexer Prozedur, Alter < 16 Jahre oder mit intraoperativem neurophysiologischen Monitoring B20B Kraniotomie oder grosse Wirbelsäulen-Operation mit komplexer Prozedur, Alter > 15 Jahre B20C Kraniotomie oder grosse Wirbelsäulen-Operation, Alter < 3 Jahre oder mit komplexer Diagnose B20D Kraniotomie oder grosse Wirbelsäulen-Operation, Alter > 2 Jahre MVD = Mittlere Grenzverweildauer Annahme Basisrate CHF UGVD = Untere Grenzverweildauer 3 OGVD = Obere Grenzverweildauer 44

45 45 Vergütungs-Beispiele Hydrocephalus Shunts

46 LEGENDE UND ERLÄUTERUNGEN BASISRATE / BASISFALLWERT (BASERATE) Die Basisrate bezeichnet den Betrag, der im DRG-System für einen Behandlungsfall bezahlt wird, dessen Kostengewicht 1.0 beträgt. Die Basisrate wird durch die Tarifpartner (Versicherer und Leistungserbringer) festgelegt und ist kantonal unterschiedlich. CC (COMPLICATION AND / OR COMORBIDITY) Komplikationen und / oder Komorbidität CCL (COMPLICATION AND / OR COMORBIDITY LEVEL) Schweregrad einer (Neben-) Diagnose: Es wird unterschieden zwischen operativer (OP) und medizinischer CCL. CHOP 2017 Schweizerische Operationsklassifikation: Wird zur Verschlüsselung von Operationen und Behandlungen verwendet. DRG (DIAGNOSIS RELATED GROUP) Diagnosebezogene Fallgruppe ICD-10-GM VERSION 2016 International statistical Classification of Diseases and related health problems (10. Revision, German Modification): Die internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsproblem wird zur Verschlüsselung von Diagnosen in der medizinischen Versorgung eingesetzt. FALLPAUSCHALENKATALAOG Die berechneten Kostengewichte pro DRG sowie weitere DRG-bezogene und abrechnungsrelevante Daten sind dem sogenannten Fallpauschalenkatalog zu entnehmen. 46

47 GRENZVERWEILDAUER Durch die Grenzverweildauer wird für jede DRG die normalen Aufenthaltsdauer des gegebenen Krankheitsbildes definiert. Diese Werte basieren auf den Referenzdaten der Netzwerkspitäler. Die untere Grenzverweildauer (UGVD) sowie die obere Grenzverweildauern (OGVD) können dem Fallpauschalenkatalog entnommen werden. GROUPER Die Zuweisung einer Hospitalisierung zu einer bestimmten DRG erfolgt über die Gruppierungssoftware («Grouper»). Der Klassifizierungsalgorithmus basiert auf den medizinisch-administrativen Falldaten. HAUPTDIAGNOSE Die Hauptdiagnose ist definiert als derjenige Zustand, welcher am Ende des stationären Aufenthaltes feststeht respektive Hauptanlass für die Behandlung / Untersuchung des Patienten war. Legende und Erläuterungen KOSTENGEWICHT (COST WEIGHT, CW) Jeder DRG wird ein empirisch ermitteltes, relatives Kostengewicht zugeordnet, das den durchschnittlichen Behandlungsaufwand der betreffenden Fallgruppe beschreibt. Die Kostengewichte werden in der Regel jährlich an Hand von aktualisierten Daten neu berechnet. Die berechneten Kostengewichte pro DRG sind ersichtlich aus dem sogenannten Fallpauschalenkatalog von SwissDRG. KVG Krankenversicherungsgesetz MVD (MITTLERE VERWEILDAUER) Belegungstage, die der Kalkulation der Fallpauschale zu Grunde gelegt wurden. 47

48 LEGENDE UND ERLÄUTERUNGEN NEBENDIAGNOSE Eine Nebendiagnose ist definiert als Krankheit / Beschwerde, welche entweder gleichzeitig mit der Hauptdiagnose besteht oder sich während des stationären Aufenthaltes entwickelt. Aus den kodierten Nebendiagnosen errechnet der Grouper den Gesamtschweregrad eines Patienten, welcher ein Kriterium für die Zuordnung in eine höher bewertete SwissDRG-Fallpauschale sein kann. OGVD (OBERE GRENZVERWEILDAUER) Erster Belegungstag, an dem ein tagesbezogenes Entgelt zusätzlich zur Fallpauschale gezahlt wird. PCCL (PATIENT CLINICAL COMPLEXITY LEVEL) Ist ein nach einer mathematischen Formel berechneter ganzzahliger Wert zwischen 0 (keine CC) und 4 (äusserst schwere CC). Er bezeichnet den patientenbezogenen Gesamtschweregrad in der DRG. SWISSDRG (SWISS DIAGNOSIS RELATED GROUPS) Ein spezifisch auf die Schweiz angepasstes Patientenklassifikationssystem zur aufwandsbezogenen Zusammenfassung (Fallpauschalen) für stationäre akutsomatische Spitalleistungen. Das SwissDRG Case-Mix-Office ist verantwortlich für die Tarifstruktur und deren Anwendung. UGVD (UNTERE GRENZVERWEILDAUER) Erster Belegungstag, an dem ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen ist. 48

49 49 Legende und Erläuterungen

50

51

52 B. Braun Medical AG Aesculap Seesatz Sempach Tel Fax AESCULAP a B. Braun brand AC2006_

Externe Qualitätssicherung in der Schlaganfallversorgung Baden-Württemberg. Zuordnung zum Modul 80/1 Schlaganfallversorgung gemäß ICD-Schlüssel

Externe Qualitätssicherung in der Schlaganfallversorgung Baden-Württemberg. Zuordnung zum Modul 80/1 Schlaganfallversorgung gemäß ICD-Schlüssel Zuordnung zum Modul 80/1 Schlaganfallversorgung gemäß ICD-Schlüssel Es soll die relevante Entlassungs-/Verlegungsdiagnose (Haupt- oder Nebendiagnose) aus den Einschlussdiagnosen angegeben werden, die in

Mehr

Anlage 3: Ein- und Ausschlussdiagnosen Datensatz Schlaganfallversorgung (80/1)

Anlage 3: Ein- und Ausschlussdiagnosen Datensatz Schlaganfallversorgung (80/1) Zuordnung zum Modul 80/1 Schlaganfallversorgung gemäß ICD-Schlüssel Es soll die relevante Entlassungs- / Verlegungsdiagnose (Haupt- oder Nebendiagnose) aus den Einschlussdiagnosen angegeben werden, die

Mehr

AESCULAP KODIERLEITFADEN. Vascular Implants

AESCULAP KODIERLEITFADEN. Vascular Implants AESCULAP KODIERLEITFADEN Vascular Implants SwissDRG 6.0 für 2017 IMPRESSUM Erste Auflage 12.2016 HAFTUNGSAUSSCHLUSS Die vorliegenden Beispiele und Informationen beruhen nicht auf Vollständigkeit. Für die

Mehr

Die SwissDRG-Informationsbroschüre "Basisinformationen für Gesundheitsfachleute" steht für Sie als PDF zum Download bereit.

Die SwissDRG-Informationsbroschüre Basisinformationen für Gesundheitsfachleute steht für Sie als PDF zum Download bereit. Informationen zu SwissDRG SwissDRG (Swiss Diagnosis Related Groups) ist das neue Tarifsystem für stationäre akutsomatische Spitalleistungen, das gemäss der letzten Revision des Krankenversicherungsgesetzes

Mehr

Datensatz Schlaganfall-Akutbehandlung (ADSR) Schlaganfall-Akutbehandlung bei Patienten ab 18 Jahren (inkl. Subarachnoidalblutungen)

Datensatz Schlaganfall-Akutbehandlung (ADSR) Schlaganfall-Akutbehandlung bei Patienten ab 18 Jahren (inkl. Subarachnoidalblutungen) Anwenderinformation QS-Filter Datensatz Schlaganfall-Akutbehandlung (ADSR) Stand: 18. August 2017 (QS-Spezifikation 2018 V01) Textdefinition Schlaganfall-Akutbehandlung bei Patienten ab 18 Jahren (inkl.

Mehr

Anlage 3.1: Auslösekriterien Datensatz Schlaganfall-Akutbehandlung (80/1)

Anlage 3.1: Auslösekriterien Datensatz Schlaganfall-Akutbehandlung (80/1) Anwenderinformation QS-Filter (nur Baden-Württemberg) Stand: 30. Juni 2012 (AQUA-Spezifikation 2013) Textdefinition Schlaganfall-Akutbehandlung (Baden-Württemberg) Algorithmus Algorithmus in Textform Eine

Mehr

Fallpauschalen in Schweizer Spitälern. Basisinformationen für Gesundheitsfachleute

Fallpauschalen in Schweizer Spitälern. Basisinformationen für Gesundheitsfachleute Fallpauschalen in Schweizer Spitälern Basisinformationen für Gesundheitsfachleute Was ist SwissDRG? SwissDRG (Swiss Diagnosis Related Groups) ist das neue Tarifsystem für stationäre akutsomatische Spitalleistungen,

Mehr

Datensatz Schlaganfall-Akutbehandlung (nur Rheinland-Pfalz) (APO_RP)

Datensatz Schlaganfall-Akutbehandlung (nur Rheinland-Pfalz) (APO_RP) 1 von 6 Anwenderinformation QS-Filter Datensatz Schlaganfall-Akutbehandlung (nur Rheinland-Pfalz) (APO_RP) Stand: 30. Juni 2017 (QS-Spezifikation 2018 V01) Copyright 2017 IQTIG Textdefinition Schlaganfall-Akutbehandlung

Mehr

Juni SwissDRG. Technik und Tarif. PD Dr. med. Simon Hölzer Geschäftsführer. SwissDRG AG SwissDRG AG Simon Hölzer

Juni SwissDRG. Technik und Tarif. PD Dr. med. Simon Hölzer Geschäftsführer. SwissDRG AG SwissDRG AG Simon Hölzer Juni 2010 SwissDRG Technik und Tarif PD Dr. med. Simon Hölzer Geschäftsführer SwissDRG AG 2010 SwissDRG AG Simon Hölzer Nachrichten / Presse 1969: Kostendiskussion 2010 SwissDRG AG Simon Hölzer Aufgaben

Mehr

Textdefinition. Algorithmus. Algorithmus in Textform. Algorithmus als Formel. Anwenderinformation QS-Filter

Textdefinition. Algorithmus. Algorithmus in Textform. Algorithmus als Formel. Anwenderinformation QS-Filter 1 von 8 Anwenderinformation QS-Filter Datensatz Schlaganfall-Akutbehandlung (nur Rheinland-Pfalz) (APO_RP) Stand: 10. August 2015 (QS-Spezifikation 2016 V01) Textdefinition Schlaganfall-Akutbehandlung

Mehr

Einführung ins DRG-System

Einführung ins DRG-System UNIVERSITÄTSKLINIKUM Einführung ins DRG-System 14.10.2005/1 Ziele des Fallpauschalen Systems - mehr Transparenz über Leistungen und Kosten - Leistungsbezogene Vergütung - mehr Wettbewerb der Krankenhäuser

Mehr

Kostenerstattung in Deutschland im stationären Bereich

Kostenerstattung in Deutschland im stationären Bereich Kostenerstattung in Deutschland im stationären Bereich Copyright sananet GmbH 2015 Tel: +49 451 400 83 00 1 Inhalt Kostenerstattung in Deutschland nach Sektoren Kostenerstattung im ambulanten und im stationären

Mehr

Anlage 3.1: Auslösekriterien Datensatz Schlaganfall-Akutbehandlung (80/1)

Anlage 3.1: Auslösekriterien Datensatz Schlaganfall-Akutbehandlung (80/1) Anwenderinformation QS-Filter (nur Baden-Württemberg) Stand: 30. Juni 2015 (AQUA-Spezifikation 2016) Textdefinition Schlaganfall-Akutbehandlung (Baden-Württemberg) Algorithmus Algorithmus in Textform eine

Mehr

Anwenderinformation_SA_HESSEN. Anwenderinformation QS-Filter

Anwenderinformation_SA_HESSEN. Anwenderinformation QS-Filter Seite 1 von 7 Anwenderinformation QS-Filter Datensatz Schlaganfall-Akutbehandlung (nur Hessen) (SA_HE) Stand: 30. September 2015 (QS-Spezifikation 2016 V02) Copyright AQUA-Institut, Göttingen Textdefinition

Mehr

Dialyseshunt und DRG System. K. Lange

Dialyseshunt und DRG System. K. Lange Dialyseshunt und DRG System K. Lange Zugangschirurgie Dialyseshunt 2013 1 Folie: alles klar? 5-392.1 MDC DRG 01 B04A, B04B, B04C, B04D 05 F01A, F01B, F01D, F05Z, F07A, F07B, F08B, F08D, F28A, F42Z, 05

Mehr

DRG-Entgelttarif 2014 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG undunterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG

DRG-Entgelttarif 2014 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG undunterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Anlage 2 DRG-Entgelttarif 2014 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG undunterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Die Waiblinger Zentralklinik berechnet ab März 2014 folgende Entgelte: 1.

Mehr

Leitfaden zur Kodierung nach G-DRG 2014

Leitfaden zur Kodierung nach G-DRG 2014 Leitfaden zur Kodierung nach G- 2014 Abkürzungen: ICD-10-GM OPS G- Basisfallwert Obere Grenzverweildauer Untere Grenzverweildauer PCCL Die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und

Mehr

LEP-Seminar, 9. November 2016 Anwendung von Management- Kennzahlen in der Praxis DRG und CHOP-Regelwerk

LEP-Seminar, 9. November 2016 Anwendung von Management- Kennzahlen in der Praxis DRG und CHOP-Regelwerk LEP-Seminar, 9. November 2016 Anwendung von Management- Kennzahlen in der Praxis DRG und CHOP-Regelwerk Dr. Walter Bosshard, TeamFocus AG, Projektleiter NursingDRG 1 Gliederung DRG-Basics Was sind Diagnosis

Mehr

SwissDRG und Zusammenhänge zur Pflegequalität

SwissDRG und Zusammenhänge zur Pflegequalität SwissDRG und Zusammenhänge zur Pflegequalität Dr. Carlo Conti Vizepräsident der GDK / VR-Präsident SwissDRG AG Referat vom 25.01.2010 Vollkostenprinzip Separate Finanzierung gemeinwirtschaftlichen Leistungen

Mehr

SGI-Workshop, H.U. Rothen

SGI-Workshop, H.U. Rothen SGI-Workshop, 03.01.2011 SwissDRG aktueller Stand H.U. Rothen Das Gesundheitswesen CH Reform der Weiterbildung Ärzte (AbA, ) Pflege (NDS, ) Einführung von Managed Care Neue Finanzierung im stationären

Mehr

Geburtstermin : SwissDRG

Geburtstermin : SwissDRG Geburtstermin 1.1.2012: SwissDRG Hebammen & DRG vom 2. Oktober 2010 Tobias Wolf Tarifsysteme Spital stationär Methode PLT PLT = Prozess-Leistungs-Tarifierung Fallteilpauschale pro Fall Tagesteilpauschale

Mehr

Anlage 1. zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen der Ilm-Kreis-Kliniken Arnstadt-Ilmenau ggmbh. DRG-Entgelttarif 2017 für Krankenhäuser

Anlage 1. zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen der Ilm-Kreis-Kliniken Arnstadt-Ilmenau ggmbh. DRG-Entgelttarif 2017 für Krankenhäuser Anlage 1 zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen der Ilm-Kreis-Kliniken Arnstadt-Ilmenau ggmbh DRG-Entgelttarif 2017 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß

Mehr

Von der Behandlung zur DRG-Abrechnung. Prof. Dr. A. Tobler, Ärztlicher Direktor & Dr. F. Laukhuf, Leiter MedCo, Inselspital Folie 1

Von der Behandlung zur DRG-Abrechnung. Prof. Dr. A. Tobler, Ärztlicher Direktor & Dr. F. Laukhuf, Leiter MedCo, Inselspital Folie 1 Prof. Dr. A. Tobler, Ärztlicher Direktor & Dr. F. Laukhuf, Leiter MedCo, Inselspital Folie 1 Prof. Dr. A. Tobler, Ärztlicher Direktor & Dr. F. Laukhuf, Leiter MedCo, Inselspital Folie 2 Von der Behandlung

Mehr

SwissDRG ab Thomas Jucker. Wem haben wir das zu verdanken? Netzwerk Pflegefachsprachen

SwissDRG ab Thomas Jucker. Wem haben wir das zu verdanken? Netzwerk Pflegefachsprachen Thomas Jucker Leiter Leistungserfassung und Controlling Direktion Pflege und MTTB SwissDRG ab 2012 Netzwerk Pflegefachsprachen 15.11.2011 Wem haben wir das zu verdanken? 1 KVG Art. 32 Voraussetzungen 1

Mehr

DRG, Transparenz und Qualität. Peter Hermann Lessing, Kantonsspital Aarau AG

DRG, Transparenz und Qualität. Peter Hermann Lessing, Kantonsspital Aarau AG DRG, Transparenz und Qualität Peter Hermann Lessing, Kantonsspital Aarau AG AGENDA DARUM GEHT S HEUTE Warum DRG Was sind DRG Warum spielt Qualität zukünftig eine grössere Rolle Qualitätsvergleich bei fast

Mehr

2012 Fallpauschalen. Wie kann man durch gute Logistik gewinnen? Zürich, 7. April 2011 Dr. Norbert Spirig

2012 Fallpauschalen. Wie kann man durch gute Logistik gewinnen? Zürich, 7. April 2011 Dr. Norbert Spirig 2012 Fallpauschalen Wie kann man durch gute Logistik gewinnen? Zürich, 7. April 2011 Dr. Norbert Spirig Seite 2 / 16 Was bedeuten die drei Buchstaben DRG? D R G = Diagnosis Related Groups = Diagnosebezogene

Mehr

Grundlagen Swiss DRG , SVDE-Symposium Luzern. Ursula Althaus, Aerztin, DRG-Beraterin FMH FMH

Grundlagen Swiss DRG , SVDE-Symposium Luzern. Ursula Althaus, Aerztin, DRG-Beraterin FMH FMH Grundlagen Swiss DRG 29.01.2014, SVDE-Symposium Luzern Ursula Althaus, Aerztin, DRG-Beraterin FMH FMH Grundlagen 2 Jahre nach Einführung? Wir wissen doch alle DRG heisst Diagnoses releated groups sind

Mehr

AESCULAP KODIERLEITFADEN HÜFT- UND KNIEENDOPROTHETIK

AESCULAP KODIERLEITFADEN HÜFT- UND KNIEENDOPROTHETIK AESCULAP KODIERLEITFADEN HÜFT- UND KNIEENDOPROTHETIK SwissDRG 6.0 für 2017 IMPRESSUM Erste Auflage 12.2016 HAFTUNGSAUSSCHLUSS Die vorliegenden Beispiele und Informationen beruhen nicht auf Vollständigkeit.

Mehr

Kanton St.Gallen Fachstelle für Statistik I_64. Quelle: Tabellen: Definition: Bedeutung:

Kanton St.Gallen Fachstelle für Statistik I_64. Quelle: Tabellen: Definition: Bedeutung: Spitalaufenthalte in er Spitälern von Personen mit in der Stadt St.Gallen, im Kanton St.Gallen bzw. der, nach 2011-2015 Quelle: Tabellen: Definition: Bundesamt für Statistik: Medizinische Statistik der

Mehr

G-DRG Version 2004 Weiterentwicklung, Stand und Einsatz im Krankenhaus

G-DRG Version 2004 Weiterentwicklung, Stand und Einsatz im Krankenhaus G-DRG Version 2004 Weiterentwicklung, Stand und Einsatz im Krankenhaus Dr. Albrecht Zaiß Universitätsklinikum Freiburg Praxisseminar Entwicklungen des G-DRG-Systems und Einsatz von Behandlungspfaden in

Mehr

B Neurochirurgie. B Versorgungsschwerpunkte

B Neurochirurgie. B Versorgungsschwerpunkte B - 22.1 Neurochirurgie Abteilungsdirektor Prof. Dr. Veit Rohde Kontaktdaten Abteilung Neurochirurgie UNIVERSITÄTSMEDIZIN GÖTTINGEN Robert-Koch-Straße 40 37075 Göttingen Telefon 0551 / 39-6033 www.nchi.med.uni-goettingen.de

Mehr

GESUNDHEITSMANAGEMENT II. Prof. Dr. Steffen Fleßa Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Gesundheitsmanagement Universität Greifswald

GESUNDHEITSMANAGEMENT II. Prof. Dr. Steffen Fleßa Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Gesundheitsmanagement Universität Greifswald GESUNDHEITSMANAGEMENT II Prof. Dr. Steffen Fleßa Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Gesundheitsmanagement Universität Greifswald Gliederung: GM II 1 Finanzierung 2 Produktionsfaktoren

Mehr

DRG-Newsletter 2009/2010. ICD 10 GM (Diagnoseklassifikation) Liebe Kolleginnen und Kollegen!

DRG-Newsletter 2009/2010. ICD 10 GM (Diagnoseklassifikation) Liebe Kolleginnen und Kollegen! DNewsletter 2009/2010 Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachfolgend möchten wir Sie zum Jahreswechsel über die Neuerungen des G-D Systems 2010 sowie der entsprechenden Diagnose- und Prozedurenschlüsseln

Mehr

TARPSY 1.0. Die einheitliche Tarifstruktur für die Vergütung der Leistungen in der stationären Psychiatrie

TARPSY 1.0. Die einheitliche Tarifstruktur für die Vergütung der Leistungen in der stationären Psychiatrie TARPSY 1.0 Die einheitliche Tarifstruktur für die Vergütung der Leistungen in der stationären Psychiatrie Simon Hölzer Eva Spring Constanze Hergeth Geschäftsführer Projektleiterin TARPSY Leiterin Abteilung

Mehr

20. Oktober Was ändert sich bei der Einführung von SwissDRG für die Spitäler? Christopher Schmidt, Dipl. Gesundheitsökonom.

20. Oktober Was ändert sich bei der Einführung von SwissDRG für die Spitäler? Christopher Schmidt, Dipl. Gesundheitsökonom. 20. Oktober 2011 Was ändert sich bei der Einführung von SwissDRG für die Spitäler? Christopher Schmidt, Dipl. Gesundheitsökonom SwissDRG AG Abteilung Medizin Agenda I. SwissDRG Was ist neu? II. III. IV.

Mehr

DRGs und demenzsensible Konzepte: Ein Widerspruch?

DRGs und demenzsensible Konzepte: Ein Widerspruch? RGs und demenzsensible Konzepte: Ein Widerspruch? Radlsteg 1 80331 München www.bkg-online.de Zum Einstieg Beeinflusst das RG-Vergütungssystem das Behandlungsgeschehen im Krankenhaus? Ermöglicht das RG-Vergütungssystem

Mehr

Änderungen in den Deutschen Kodierrichtlinien 2006

Änderungen in den Deutschen Kodierrichtlinien 2006 Abt. Medizinische Informatik Änderungen in den Deutschen Kodierrichtlinien 2006 Albrecht Zaiß Abt. Medizinische Informatik Universitätsklinikum Freiburg Dr. med. Albrecht Zaiß, Freiburg Deutsche Kodierrichtlinien

Mehr

Pauschalisierte Vergütung in der Akutsomatik: Auswirkungen auf die Inanspruchnahme von Rehabilitationsleistungen

Pauschalisierte Vergütung in der Akutsomatik: Auswirkungen auf die Inanspruchnahme von Rehabilitationsleistungen Pauschalisierte Vergütung in der Akutsomatik: Auswirkungen auf die Inanspruchnahme von Rehabilitationsleistungen Dr.med. Stefan Grunder, emba(unil) Innere Medizin FMH Leiter Abteilung Grundlagen santésuisse

Mehr

Bedarfsplanung, Trägerschaften und Organisation der Spitallandschaft im Kanton Zürich. AL Zürich,

Bedarfsplanung, Trägerschaften und Organisation der Spitallandschaft im Kanton Zürich. AL Zürich, Bedarfsplanung, Trägerschaften und Organisation der Spitallandschaft im Kanton Zürich AL Zürich, 26.11.2013 Übersicht Spitalfinanzierung: Grundlagen und damit verbundene Ansatzpunkte für eine AL-Politik

Mehr

Neuerungen - SwissDRG Version 6.0 / 2017

Neuerungen - SwissDRG Version 6.0 / 2017 Neuerungen - SwissDRG Version 6.0 / 2017 Quelle: http://www.luxembourg.public.lu Überarbeitung der Grouperlogik Entwicklungsschwerpunkte Polytrauma Komplexbehandlung auf einer Intermediate-Care Unit IMCU

Mehr

DRG-Entgelttarif 2014 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG

DRG-Entgelttarif 2014 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG DRG-Entgelttarif 2014 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Das Kreiskrankenhaus St. Anna Höchstadt a. d. Aisch des Landkreises Erlangen-Höchstadt

Mehr

Innovativer Einsatz von verfügbaren Daten im Medizincontrolling. 16. Oktober 2014 Dr. med. Jörk Volbracht MBA

Innovativer Einsatz von verfügbaren Daten im Medizincontrolling. 16. Oktober 2014 Dr. med. Jörk Volbracht MBA Innovativer Einsatz von verfügbaren Daten im Medizincontrolling 16. Oktober 2014 Dr. med. Jörk Volbracht MBA 1 Traktanden SwissDRG Webfeedback Vorhandene Daten / Aufbereitung Anbindung an die Daten des

Mehr

Physiotherapie und DRG

Physiotherapie und DRG DRG-Symposium THERAPIE LEIPZIG Physiotherapie und DRG Möglichkeiten der Physiotherapie, klinische Erlöse auch bei Abrechnung nach Fallpauschalen zu beeinflussen Dr. med. Claudia Berg UKSH Universitätsklinikum

Mehr

Berechnung von Pauschalen für ambulante

Berechnung von Pauschalen für ambulante Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Beilage zum Regierungsratsbeschluss vom 14. Juni 2017 betreffend Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung (Änderung;

Mehr

Kodierrichtlinien 2007 Ist nun alles klar? DGfM-Herbssymposium, , D. D. Selter 1

Kodierrichtlinien 2007 Ist nun alles klar? DGfM-Herbssymposium, , D. D. Selter 1 Kodierrichtlinien 2007 Ist nun alles klar? DGfM-Herbssymposium, 13.10.06, D. D. Selter 1 Die Geschichte der DKR Er Am Der wog nächsten dritten vierten Kaspar, vielleicht Tag, Tage der O endlich ein war

Mehr

Personal und Finanzierung Krankenhausfinanzierung

Personal und Finanzierung Krankenhausfinanzierung Personal und Finanzierung Krankenhausfinanzierung 27.03.2017 Grobgliederung der Gesamtveranstaltung 1. Krankenhauserlöse a. Stationäre Erlöse b. Ambulante Erlöse 2. Gesetzliche Grundlagen 3. Monoistik

Mehr

Abbildung der HNO-Heilkunde im G-DRG-System 2006

Abbildung der HNO-Heilkunde im G-DRG-System 2006 Abbildung der HNO-Heilkunde im G-DRG-System 2006 PD Dr. Jürgen Alberty Klinik und Poliklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde Universitätsklinikum Münster DRG-Kommission der DG HNOKHC Agenda Eckdaten

Mehr

Allgemeiner Überblick 2012

Allgemeiner Überblick 2012 Allgemeiner Überblick 2012 Auf Basis der Fallpauschalenbezogenen Krankenhausstatistik (DRG- Statistik) wurden im Jahr 2012 knapp 18 Mill. Patientinnen und Patienten 1 aus der vollstationären Krankenhausbehandlung

Mehr

Zwischenergebnisse der Versorgungsplanung im Kanton Bern

Zwischenergebnisse der Versorgungsplanung im Kanton Bern Zwischenergebnisse der Versorgungsplanung im Kanton Bern Unter Berücksichtigung des Leitfadens AA-LOSP der GDK Thomas Spuhler, Jonathan Bennett Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern, Spitalamt

Mehr

Wirtschaftszentrum Krankenhaus

Wirtschaftszentrum Krankenhaus Wirtschaftszentrum Krankenhaus Woher kommt mein Gehalt? Zu Hintergründen von Finanzierung und Refinanzierung im DRG - System Dipl. Volkswirt Joachim Heydgen, Konstanz Referent Joachim Heydgen, Abteilungsleiter

Mehr

Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner

Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner die Stimme der Pflege! Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK ASI Choisystrasse 1 Postfach 8124 3001 Bern Tel: 031 388 36 36 Mail: info@sbk-asi.ch Page: www.sbk-asi.ch http://www.sbk-asi.ch

Mehr

DRG für Gefässchirurgen

DRG für Gefässchirurgen DRG für Gefässchirurgen Prof. Jürg Schmidli Chefarzt Gefässchirurgie Klinik für Herz- und Gefässchirurgie Inselspital 3010 Bern juerg.schmidli@insel.ch 031 632 4778 Jürg Schmidli, 28.12.2011 1 Spitalliste

Mehr

Auswirkungen der DRG-Einführung auf den ambulanten und stationären Langzeitbereich

Auswirkungen der DRG-Einführung auf den ambulanten und stationären Langzeitbereich Auswirkungen der DRG-Einführung auf den ambulanten und stationären Langzeitbereich Summer School 2009 WE G Hochschule Gesundheit Aarau, Sonntag, 6. September 2009 Wettbewerb Folie 2 DRGs? Definitionen

Mehr

Patientenbroschüre Fallpauschalen Stationärer Spitalaufenthalt

Patientenbroschüre Fallpauschalen Stationärer Spitalaufenthalt Patientenbroschüre Fallpauschalen Stationärer Spitalaufenthalt Illustrationen mit freundlicher Genehmigung der SwissDRG AG Der Spitalaufenthalt steht bevor: Was ist SwissDRG? Was bedeutet der Begriff Fallpauschale

Mehr

DRG-Entgelttarif (gültig ab )

DRG-Entgelttarif (gültig ab ) 1 DRG-Entgelttarif (gültig ab 01.01.2017) und Unterrichtung des Patienten gem. 8 Abs. 8 Krankenhausentgeltgesetz (KEntgG) I. Allgemeines Das Krankenhaus berechnet Fallpauschalen ( 7 KEntgG, vgl. dazu Abschnitt

Mehr

Swiss DRG 2016: Wichtige Aspekte für die Intensivmedizin

Swiss DRG 2016: Wichtige Aspekte für die Intensivmedizin Swiss DRG 2016: Wichtige Aspekte für die Intensivmedizin Gian-Reto Kleger Klinik für Intensivmedizin, Kantonsspital St.Gallen 29. Oktober 2014 Inhaltsverzeichnis...was bisher geschah Grundlagen der Kodierung

Mehr

Anwenderinformation QS-Filter Datensatz Schlaganfall-Akutbehandlung (nur Bayern) (85/1) Stand: 04.Mai 2016 (QS-Spezifikation 2017 V01)

Anwenderinformation QS-Filter Datensatz Schlaganfall-Akutbehandlung (nur Bayern) (85/1) Stand: 04.Mai 2016 (QS-Spezifikation 2017 V01) Anwenderinformation QS-Filter Datensatz Schlaganfall-Akutbehandlung (nur Bayern) (85/1) Stand: 04.Mai 2016 (QS-Spezifikation 2017 V01) Textdefinition Schlaganfall-Akutbehandlung (85/1) bei Patienten ab

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 2 Zuordnung der operativen Prozeduren (OPS) zu den Kapiteln 31 und

Inhaltsverzeichnis. 2 Zuordnung der operativen Prozeduren (OPS) zu den Kapiteln 31 und Inhaltsverzeichnis 2 Zuordnung der operativen Prozeduren () zu den Kapiteln 31 und 36............................................ 2 2.1 Präambel..................................... 2 2.2 Biopsie ohne

Mehr

Konferenz Kommunales Infrastruktur Management Können deutsche DRGs den Ressourcenverbrauch

Konferenz Kommunales Infrastruktur Management Können deutsche DRGs den Ressourcenverbrauch Konferenz Kommunales Infrastruktur Management 2013 Können deutsche DRGs den Ressourcenverbrauch eines Krankenhauses sachgerecht abbilden? Eine Evaluation anhand von zehn Krankheitsbildern Dr. Alexander

Mehr

Schweizerisches Tarifsystem Rehabilitation ST Reha. Markus Tschanz, Projektleiter ST Reha ein Mandat der SwissDRG AG

Schweizerisches Tarifsystem Rehabilitation ST Reha. Markus Tschanz, Projektleiter ST Reha ein Mandat der SwissDRG AG Schweizerisches Tarifsystem Rehabilitation ST Reha Markus Tschanz, Projektleiter ST Reha ein Mandat der SwissDRG AG Tarife in der Rehabilitation Gesetzliche Grundlagen (langweilig aber zu berücksichtigen)

Mehr

Substitution von stationär zu ambulant

Substitution von stationär zu ambulant Substitution von stationär zu ambulant 6.DRG Forum Schweiz Deutschland in Bern 26. Januar 2017 Dr. Hansjörg Lehmann, Geschäftsfeldleiter Gesundheitsversorgung 2 Inhalt 1. Ausgangslage 2. Mögliche Gründe

Mehr

Das Tarifsystem SwissDRG und seine. Bedeutungen für die Spitalsozialarbeit. Referat an der Jahrestagung der SFSS Sektion Pädiatrie 22.

Das Tarifsystem SwissDRG und seine. Bedeutungen für die Spitalsozialarbeit. Referat an der Jahrestagung der SFSS Sektion Pädiatrie 22. Das Tarifsystem SwissDRG und seine Bedeutung für die Spitalsozialarbeit Referat an der Jahrestagung der SFSS Sektion Pädiatrie 22. September 2011 Inhalt des Referats Erste Begriffserklärungen Wichtige

Mehr

Änderungen im ICD-Katalog 2006, Kapitel N bis R. Dr. Sigrid Richter Marienhospital Darmstadt Martinspfad Darmstadt Tel.

Änderungen im ICD-Katalog 2006, Kapitel N bis R. Dr. Sigrid Richter Marienhospital Darmstadt Martinspfad Darmstadt Tel. Änderungen im ICD-Katalog 2006, Kapitel N bis R Dr. Sigrid Richter Marienhospital Darmstadt Martinspfad 72 64285 Darmstadt Tel. 06151/406117 - Korrekturen offensichtlicher Fehler (Orthografie, Zeilen verwechselt)

Mehr

SwissDRG AG. Christopher Schmidt, Gesundheitsökonom Bereichsleitung Rehabilitation und Psychiatrie

SwissDRG AG. Christopher Schmidt, Gesundheitsökonom Bereichsleitung Rehabilitation und Psychiatrie National einheitliches, leistungsorientiertes Tarifsystem für die stationäre Rehabilitation ST Reha: Erwartungen des Gesetzgebers und Stand der Arbeiten Christopher Schmidt, Gesundheitsökonom Bereichsleitung

Mehr

Musterrevisionsbericht * Revision der Daten im Spital X

Musterrevisionsbericht * Revision der Daten im Spital X Anhang 2 zum Reglement für die Durchführung der Kodierrevision unter SwissDRG Musterrevisionsbericht * Revision der Daten 2015 im Spital X Version 5.0 * Konkretisierung des statistischen Teils und der

Mehr

Prozeduren: Kostentrennend bei DRG

Prozeduren: Kostentrennend bei DRG Prozeduren: Kostentrennend bei DRG Anästhesie-Methoden: 93.92.10 Intravenöse Anästhesie E 65. und E.70 93.92.11 Inhalative Anästhesie E 65. und E.71 93.92.12 Balancierte Anästhesoe E 65. und E.72 Achtung!!

Mehr

ICD-10-GM 2018 Systematisches Verzeichnis - wesentliche Änderungen im Überblick

ICD-10-GM 2018 Systematisches Verzeichnis - wesentliche Änderungen im Überblick Änderungen in der ICD-10 GM 2018 1 ICD-10-GM 2018 Systematisches Verzeichnis - wesentliche Änderungen im Überblick Dezernat 3 - Vergütung, Gebührenordnung und Morbiditätsorientierung Abt. Medizinische

Mehr

Frührehabilitation in NRW

Frührehabilitation in NRW Netzwerk Schädel- Hirnverletzter in NRW Düsseldorf 13.05 2014 Stephan von Bandemer Munscheidstr. 14 45886 Gelsenkirchen Tel. +49.209/1622.1193 bandemer@iat.eu Frührehabilitation in NRW Überblick Warum

Mehr

Integrierter Patientenpfad/Behandlungspfad Schlaganfall

Integrierter Patientenpfad/Behandlungspfad Schlaganfall Integrierter Patientenpfad/Behandlungspfad Schlaganfall SPONTANES INTRAZEREBRALES HÄMATOM (ICH) I61.x Normalstation 3414 4 < 8.7 > 13 Stroke Unit (AA040) 5465 3 < 9.8 > 15 I61.- Intrazerebrale Blutung

Mehr

Spielregeln und Auswirkungen der neuen Spitalfinanzierung. K. Steiner, Bereichsleiterin Betriebswirtschaft, DPMTT, Inselspital

Spielregeln und Auswirkungen der neuen Spitalfinanzierung. K. Steiner, Bereichsleiterin Betriebswirtschaft, DPMTT, Inselspital Spielregeln und Auswirkungen der neuen Spitalfinanzierung K. Steiner, Bereichsleiterin Betriebswirtschaft, DPMTT, Inselspital Stationäre Abgeltung 2 Kosten des Gesundheitswesens 1995-2008 Totalkosten 2008:

Mehr

DRG-Entgelttarif 2013 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG

DRG-Entgelttarif 2013 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG DRG-Entgelttarif 2013 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Die Klinik Dinkelsbühl des Verbundklinikums Landkreis Ansbach berechnet ab dem 01.02.2013

Mehr

SGMC Frühlingstagung 2010 Datenschutz unter DRG aus Sicht der Versicherer

SGMC Frühlingstagung 2010 Datenschutz unter DRG aus Sicht der Versicherer SGMC Frühlingstagung 2010 Datenschutz unter DRG aus Sicht der Versicherer Wolfram Strüwe, Helsana Versicherungen AG, 04.05.2010 Agenda 1. Daten unter DRG 2. Gesetzliche Grundlagen 3. Gesetzesauslegung

Mehr

PN/ AT2 EN1 / EN2 E76.0 Mukopolysaccharidose, Typ I Inkl.: Hurler-Scheie-Variante, Pfaundler-Hurler-Krankheit, Scheie- WS2 / EX2 SB1 / SB7 Krankheit

PN/ AT2 EN1 / EN2 E76.0 Mukopolysaccharidose, Typ I Inkl.: Hurler-Scheie-Variante, Pfaundler-Hurler-Krankheit, Scheie- WS2 / EX2 SB1 / SB7 Krankheit Erkrankungen des Nervensystems E74.0 Glykogenspeicherkrankheiten (z.b. M. Pompe) E75.0 GM2-Gangliosidose Inkl.: Sandhoff-Krankheit, Tay-Sachs-Krankheit PN/ AT2 E76.0 Mukopolysaccharidose, Typ I Inkl.:

Mehr

SwissDRG Infoveranstaltung. SwissDRG-Version 3.0. Bern 17. Juni 2013

SwissDRG Infoveranstaltung. SwissDRG-Version 3.0. Bern 17. Juni 2013 SwissDRG Infoveranstaltung SwissDRG-Version 3.0 Bern 17. Juni 2013 SwissDRG - Version 3.0 / 2014 Programm: 13.30-14.45 Datengrundlage und Kalkulation des Fallpauschalenkatalogs Alexander Weber Abteilung

Mehr

Was bedeutet das DRG-System für den ambulanten Bereich?

Was bedeutet das DRG-System für den ambulanten Bereich? Was bedeutet das DRG-System für den ambulanten Bereich? Ab dem 01.02.03 kann ein neues Abrechnungssystem zur Anwendung gebracht werden. Es handelt sich hierbei um ein gesetzliches Fallpauschalensystem,

Mehr

Leitfaden zur Kodierung nach SwissDRG 2016 Abrechnungsversion 5.0

Leitfaden zur Kodierung nach SwissDRG 2016 Abrechnungsversion 5.0 Leitfaden zur Kodierung nach Swiss 206 Abrechnungsversion 5.0 Der vorliegende Leitfaden soll als Orientierungshilfe für die Vergütung von Chondro-Gide im Swiss- -System dienen. Bereits in der Startphase

Mehr

Anlage 1 zur Anlage 7 zum Honorarvertrag 2017 Liste der chronischen Erkrankungen zur Förderung im hausärztlichen Versorgungsbereich

Anlage 1 zur Anlage 7 zum Honorarvertrag 2017 Liste der chronischen Erkrankungen zur Förderung im hausärztlichen Versorgungsbereich Anlage 1 zur Anlage 7 zum Honorarvertrag 2017 Liste der chronischen Erkrankungen zur Förderung im hausärztlichen Versorgungsbereich Bereich I: Schilddrüsen-Erkrankungen E01.8 Sonstige jodmangelbedingte

Mehr

FPV Abrechnungsregeln Workshop AG MedCo GMDS 1

FPV Abrechnungsregeln Workshop AG MedCo GMDS 1 FPV 2006 Abrechnungsregeln 17.11.05 Workshop AG MedCo GMDS 1 FPV 2006 - Abrechnungsregeln Regelung bei Über-/ Unterschreitung der Grenzverweildauern ( 1 FPV) Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus ( 2

Mehr

SUMEX DRG EXPERT MACHT DIESES REGELWERK TRANSPARENT

SUMEX DRG EXPERT MACHT DIESES REGELWERK TRANSPARENT SUMEX DRG EXPERT MACHT DIESES REGELWERK TRANSPARENT Das Regelwerk des neuen Fallpauschalentarifs «SwissDRG» ist komplex. Es besteht aus einem über 1700 Seiten starken Definitionshandbuch, dem Fallpauschalenkatalog

Mehr

tarifsuisse-benchmarking für die Tarife 2018

tarifsuisse-benchmarking für die Tarife 2018 tarifsuisse-benchmarking für die Tarife 2018 SEPTEMBER 2017 tarifsuisse-benchmarking für die Tarife 2018 ERLÄUTERUNG DES BENCHMARKINGS UND DIE DARAUS FOLGENDEN PREISVERHANDLUNGEN FÜR DIE TARIFE 2018 Ausgangslage

Mehr

Die medizinischen Klassifikationen ICD-10-GM 2013 amtliche Ausgabe. Stand und Weiterentwicklung

Die medizinischen Klassifikationen ICD-10-GM 2013 amtliche Ausgabe. Stand und Weiterentwicklung Die medizinischen Klassifikationen ICD-10-GM 2013 amtliche Ausgabe Stand und Weiterentwicklung gmds Jahrestagung 2012 Braunschweig Vogel U 1 1 Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information

Mehr

Es können sowohl Kodes der aktuell gültigen ICD-10- und OPS-Versionen als auch der Versionen 2006 angegeben werden.

Es können sowohl Kodes der aktuell gültigen ICD-10- und OPS-Versionen als auch der Versionen 2006 angegeben werden. Wichtige Information zur Nutzung des Vorschlagstools Das Vorschlagstool beinhaltet fünf verschiedene Formblätter: 1. Stammformblatt 2. Problembeschreibung 3. Lösungsvorschlag 4. ICD-/OPS-Zuordnung 5. Änderung

Mehr

Das Krankenversicherungsgesetz (KVG): Diktat oder Wettbewerb? Grand Casino Luzern (1033.) 22. August 2012

Das Krankenversicherungsgesetz (KVG): Diktat oder Wettbewerb? Grand Casino Luzern (1033.) 22. August 2012 Das Krankenversicherungsgesetz (KVG): Diktat oder Wettbewerb? Grand Casino Luzern (1033.) 22. August 2012 Die neuen Regelungen der Spitalfinanzierung: Erfahrungen aus Sicht der GDK Dr. iur. Carlo Conti,

Mehr

Information zur Abbildung der Radioiodtherapie und anderer Therapien mit Radionukliden im G-DRG-System 2006

Information zur Abbildung der Radioiodtherapie und anderer Therapien mit Radionukliden im G-DRG-System 2006 Information zur Abbildung der Radioiodtherapie und anderer Therapien mit Radionukliden im G-DRG-System 2006 Nachdem die nuklearmedizinische Therapie in der Version 2005 des G-DRG-Systems völlig neu abgebildet

Mehr

Ambulant vor stationär? Eine politische Sicht

Ambulant vor stationär? Eine politische Sicht Ambulant vor stationär? Eine politische Sicht 4. Zürcher Forum für Versorgungsforschung, 22. Juni 2017 Regierungsrat Dr. Thomas Heiniger Gesundheitsdirektor Kanton Zürich Präsident GDK Finanzierung ambulanter

Mehr

Planbetten und aufgestellte Betten 2009

Planbetten und aufgestellte Betten 2009 Planbetten und aufgestellte Betten 2009 Planbetten aufgestellte Betten für Anästhesiologie 12 12 Augenklinik 95 91 (Chirurgische II) 132 132 52 52 für Dermatologie, Venerologie und Allergologie 71 67 Frauenklinik

Mehr

Vereinbarung. zur. Bestimmung. von. Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2016 (VBE 2016)

Vereinbarung. zur. Bestimmung. von. Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2016 (VBE 2016) Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2016 (VBE 2016) zwischen dem GKV-Spitzenverband, Berlin, dem Verband der Privaten Krankenversicherung, Köln, gemeinsam und der Deutschen

Mehr

Änderungen der medizinischen Klassifikationen & DKR-Psychfür 2016

Änderungen der medizinischen Klassifikationen & DKR-Psychfür 2016 Änderungen der medizinischen Klassifikationen & DKR-Psychfür 2016 BIK-Symposium Das PEPP-System 2016 Dr. Frank H. Jagdfeld, 20.10.2015 Agenda Änderungen bei ICD-10-GM OPS DKR-Psych 2 Fallgruppierung schematisch

Mehr

Medienworkshop 5.4.2011 Erläuterungen rund um SwissDRG

Medienworkshop 5.4.2011 Erläuterungen rund um SwissDRG Medienworkshop 5.4.2011 Erläuterungen rund um SwissDRG Beat Knuchel, Leiter Ressort Projekte & Grundlagen santésuisse Projekt: Stand SwissDRG Datum: 5.4.2011 Folie: 1 Inhalt 1. SwissDRG kurz erklärt 2.

Mehr

G-DRG-System PD Dr. Jürgen Alberty. Klinik und Poliklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde Universitätsklinikum Münster

G-DRG-System PD Dr. Jürgen Alberty. Klinik und Poliklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde Universitätsklinikum Münster G-DRG-System 2004 PD Dr. Jürgen Alberty Klinik und Poliklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde Universitätsklinikum Münster DRG-Kommission der DG HNOKHC Übersicht Eckdaten des G-DRG-Systems 2004 HNO-Fallgruppenn

Mehr

Vereinbarung. zur. Bestimmung. von. Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2013 (VBE 2013)

Vereinbarung. zur. Bestimmung. von. Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2013 (VBE 2013) Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2013 (VBE 2013) zwischen dem GKV-Spitzenverband, Berlin und dem Verband der Privaten Krankenversicherung, Köln gemeinsam und einheitlich

Mehr

Tatort OPS Erfahrungen mit DRG am Inselspital Bern, 14.04.2012

Tatort OPS Erfahrungen mit DRG am Inselspital Bern, 14.04.2012 Tatort OPS Erfahrungen mit DRG am Inselspital Bern, 14.04.2012 Dr. med. Lars Clarfeld, Medizincontrolling Ärztliche Direktion Zur Person Studium der Humanmedizin in Deutschland Seit 2003 in der Schweiz

Mehr

19. Gebiet Neurochirurgie

19. Gebiet Neurochirurgie Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 19. Gebiet Neurochirurgie Definition: Das Gebiet Neurochirurgie

Mehr

Die Abbildung der Rhinochirurgie im G-DRG-System 2006. Dr. med. Yvonne Fischer, MBA

Die Abbildung der Rhinochirurgie im G-DRG-System 2006. Dr. med. Yvonne Fischer, MBA Die Abbildung der Rhinochirurgie im G-DRG-System 2006 Dr. med. Yvonne Fischer, MBA Fallgruppen Nase und NNH 2005 DRG Bezeichnung RG D06Z Eingriffe an Nasennebenhöhlen, Mastoid, komplexe Eingriffe am Mittelohr

Mehr

ICD-10-GM 2014 Systematisches Verzeichnis. Wesentliche Änderungen gegenüber der Vorjahresversion

ICD-10-GM 2014 Systematisches Verzeichnis. Wesentliche Änderungen gegenüber der Vorjahresversion ICD-10-GM 2014 Systematisches Verzeichnis Wesentliche Änderungen gegenüber der Vorjahresversion Prüfärzteseminar 15. November 2013 Seite 2 Agenda 1 Verhandlungsstrategie Änderungen in der ICD-10-GM für

Mehr

Anlage 2b Liste über Diagnosen mit langfristigem Heilmittelbedarf im Sinne von 32 Abs. 1a SGB V

Anlage 2b Liste über Diagnosen mit langfristigem Heilmittelbedarf im Sinne von 32 Abs. 1a SGB V Erkrankungen des Nervensystems E74.0 E75.0 E76.0 Glykogenspeicherkrankheiten (z.b. M. Pompe) GM2-Gangliosidose Inkl.: Sandhoff-Krankheit, Tay-Sachs-Krankheit Mukopolysaccharidose, Typ I Inkl.: Hurler-Scheie-Variante,

Mehr