GO-INTERNATIONAL RICHTLINIE 2.3 EXPORT-SCHECK FÜR JOINT ACTIVITIES
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- Arnim Kruse
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1 GO-INTERNATIONAL RICHTLINIE 2.3 EXPORT-SCHECK FÜR JOINT ACTIVITIES Direktförderung vn Markteintrittsksten Ende der Förderperide (De-Minimis-Beihilfe 1 ) 1 ZIEL Exprtkperatinen bewirken psitive Struktureffekte (Knsrtienbildung usw.) unter Firmen und führen Unternehmen effizient und effektiv an Geschäfte in Neumärkten heran. Abgestellt wird auf die rasche zielgruppenrientierte Vernetzung kperierender heimischer Firmen, wbei mindestens drei Unternehmen, möglichst unter Einschluss vn KMU, gemeinsam einen neuen Fernmarkt erbern (Kfinanzierung vn direkten Markteintrittsksten). Gefördert werden alle Fernmärkte (Afrika, Amerika, Asien, Australien) swie flgende Länder in Eurpa: Russland, Weißrussland, Ukraine, Türkei und die Republik Mldau. 2 ANTRAGSBERECHTIGUNG Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, die aktive Mitglieder der Wirtschaftskammern Österreichs der der Kammer der Architekten und Ingenieurknsulenten (Ziviltechniker) sind und über deren Vermögen kein Inslvenzverfahren eröffnet ist. Bei Wegfall einer dieser Vraussetzungen während des Förderzeitraums erlischt der Anspruch auf die Förderung. Flgende Vraussetzungen müssen für die Teilnahme an Exprtkperatinen erfüllt sein: Mindestens drei österreichische Unternehmen bilden eine Exprtkperatin, wbei eines dieser Unternehmen die Rlle des Antragstellers übernimmt (siehe 6.1 Antragstellung). Die beteiligten Partner-Unternehmen können einen anderen Unternehmensgegenstand verflgen als das antragstellende Unternehmen (z.b. Prduktinsbetrieb, Ingenieurbür, Graphiker etc.). In einem Knzern verbundene Unternehmen dürfen keine Exprtkperatin bilden. Es ist darauf zu achten, dass KMU einen repräsentativen Anteil an einer Exprtkperatin ausmachen. Mindestens 50 % der Unternehmen müssen new t market im gewählten Land sein. (Definitin vn new t market siehe unter 7.2 Definitinen und snstige Förderungsbedingungen). 1 Details De-minimis-Bestimmung: Im Rahmen des EU-Beihilfenrechts dürfen pr Unternehmen Fördermittel vn nicht mehr als EUR innerhalb vn 3 Jahren in Anspruch genmmen werden. Die Überprüfung und allfällige Meldung bei Überschreitung dieser Beihilfenhöchstgrenze bliegt dem Unternehmen exprt-scheck für Jint Activities Stand: Seite 1/10
2 3 EUROPARECHTLICHE GRUNDLAGEN DE-MINIMIS -BEIHILFE Die Förderung unterliegt der Verrdnung (EG) Nr. 1407/2013 der Kmmissin vm über De-minimis-Beihilfen. Mit der firmenmäßigen Fertigung des Antrages bestätigt der Förderungswerber 2, die De-minimis - Bestimmungen einzuhalten. 4 FÖRDERUNGSHÖHE/OBERGRENZE Es werden die Markteintrittsksten für die im Punkt 5 angeführten Aufwendungen mit 50 % der nachgewiesenen Nettksten, d.h. hne Umsatzsteuer, gefördert. Pr genehmigten Antrag wird eine Fördersumme vn maximal EUR pr Unternehmen ausgezahlt. Insgesamt wird eine Exprtkperatin mit max. EUR gefördert (bei mehr als 3 Unternehmen erflgt eine Aliqutierung des maximalen Förderbetrages pr Unternehmen). Die tatsächliche Höhe der Förderung ist davn abhängig, welche der eingereichten Rechnungen/Ksten als förderwürdig anerkannt werden können. Pr Antrag können bis zu drei Länder genannt werden, die bearbeitet werden sllen. In der gesamten Förderperide kann ein Unternehmen bis (sfern nch Fördermittel zur Verfügung stehen) maximal drei Anträge einreichen. Eine neue Antragstellung ist erst nach Abgabe der vllständigen Abrechnungsunterlagen des zuvr genehmigten Antrages der nach Ablehnung/Zurückziehung des Antrages möglich. Es kann entweder die gleiche der eine andere Markteintrittsförderung (jeweilige Antrags- Vraussetzungen siehe: 1.4 Eurpa-Scheck für KMUs, 4.2 Exprt-Scheck für Fernmärkte, 2.5 Exprt-Scheck für Technlgieunternehmen, 3.5 Exprt-Schecks für Dienstleisterinnen und Dienstleister) beantragt werden. Wurde seit bereits eine der flgenden Förderungen im Rahmen vn g-internatinal in Anspruch genmmen, ist eine zweite Förderung im selben Land nicht mehr möglich: 1.4 Eurpa-Scheck für KMUs (IO-V) 1.6 Exprt-Schecks für Fernmärkte (IO-IV) ODER 4.2 Exprt-Scheck für Fernmärkte (IO-V) 1.7 Exprt-Schecks für Technlgieunternehmen (IO-IV) ODER 2.5 Exprt-Scheck für Technlgieunternehmen (IO-V) 2.6 Jint Activities (IO-IV) ODER 2.3 Exprt-Scheck für Jint Activities (IO-V) 3.8 Exprt-Schecks für Dienstleister (IO-IV) ODER 3.5 Exprt-Scheck für Dienstleisterinnen und Dienstleister (IO-V) Förderung Bildungsexprt (IO-IV) 6.1 Spezial Exprt-Schecks für Fernmärkte (IO-IV) Pr Antrag bzw. pr Kstenart können pr Unternehmen maximal flgende Beträge ausgezahlt werden: Ksten für Markteintrittsberatungen durch einen im Zielmarkt ansässigen Berater: max. EUR Reiseksten: max. EUR Ksten für Rechts- und Steuerberatung, Operative Studies, Marketing, Inkubatrbürs und Veranstaltungen: keine Deckelung 2 Im Sinne einer besseren Lesbarkeit der Texte wurde entweder die männliche der weibliche Frm vn persnenbezgenen Hauptwörtern verwendet. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung des jeweils anderen Geschlechts exprt-scheck für Jint Activities Stand: Seite 2/10
3 Ksten für rganisatrische Leistungen / Krdinatin durch ein in Österreich ansässiges Beratungsunternehmen der einen Cluster, die im Zusammenhang mit einer Exprtkperatin entstehen (inkl. Reiseksten) werden zu 100% übernmmen: maximal EUR Wird die Krdinatin vn einem im Zielmarkt ansässigen AußenwirtschaftsCenter übernmmen, s können die anfallenden Ksten zu 50% gefördert werden: maximal EUR FÖRDERUNGSINHALT Innerhalb vn 18 Mnaten ab Genehmigungsdatum muss mindestens eine gemeinsame Aktivität/Prjekt im Zielmarkt stattfinden. Bei der ersten Veranstaltung müssen alle Kperatinsteilnehmer anwesend sein. Kfinanziert werden die nachstehenden Kstenarten ab Antragstellung, die Ksten müssen dem Zielmarkt eindeutig zurdenbar sein. Es ist ein ausgewgener Mix an Aktivitäten bzw. eine plausible Begründung für eine Einzelmaßnahme ntwendig. Die eingereichten Rechnungen müssen eindeutig einer der flgenden Kstenarten zurdenbar sein. Die in Anspruch genmmenen Leistungen müssen plausibel sein und zu marktüblichen Preisen erbracht werden. Beratungsksten: Das Beratungsunternehmen muss im Antragsfrmular genannt und vm zuständigen AußenwirtschaftsCenter apprbiert werden. Eine Apprbatin ist nur möglich, wenn das gewählte Beratungsunternehmen über langjährige Erfahrung und erflgreiche Referenzen im Zielmarkt verfügt. Wird dieses erst im Zuge des Markteinstiegs ausgewählt bzw. geändert, müssen seine Kntaktdaten der genehmigenden Stelle (Förderungsmanager) bekannt gegeben und um Zustimmung angesucht werden. Das Beratungsunternehmen muss im Zielmarkt ansässig sein. Für den Markteintritt: Beratungsleistungen eines im Zielmarkt ansässigen Beratungsunternehmens der des örtlichen AußenwirtschaftsCenters in Frm einer umfassenden Prjektbetreuung (UPB). Des Weiteren werden Dlmetschksten durch ein im Zielmarkt ansässiges Unternehmen gefördert. Rechts- und Steuerberatungsksten zu den Themen Firmengründung (bis 3 Mnate nach erflgter Firmengründung/Akquisitin), Zertifizierungen, Lizenzen der gewerblicher Rechtsschutz im Ausland. Ksten für Risikanalysen, die durch Vertreter wirtschaftlicher Berufe der AußenwirtschaftsCenter erstellt werden, sind ebens förderbar. Wenn bereits ein Tchterunternehmen im Zielmarkt besteht bzw. seit 2011 eine g-internatinal Förderung zu Rechts- und Steuerberatungsksten für diesen Zielmarkt ausgezahlt wurde, ist eine Förderung dieser Ksten nicht möglich. Operative Studies: Firmenspezifische Studien für Branchen, in denen seit 2013 bereits eine Branchenfkus- bzw. Dienstleistungsfkusstudie durch das AußenwirtschaftsCenter erstellt wurde (siehe Liste Branchenfkus- bzw. Dienstleistungsfkusstudie). Wenn seit 2013 eine g-internatinal Förderung zu Operative Studies für diesen Zielmarkt ausgezahlt wurde, ist eine Förderung dieser Ksten nicht möglich. Reiseksten: Flug- der Bahnksten vn Unternehmern, Mitarbeitern bzw. Werkvertragsnehmern in den Zielmarkt und retur, die dem Markteintritt dienen. Veranstaltungsksten im Zielmarkt: Teilnahme-/Standgebühren als Aussteller bei Messen und Fachkngressen: Transprt vn Messegütern durch ein Transprtunternehmen (inkl exprt-scheck für Jint Activities Stand: Seite 3/10
4 Abwicklungsksten für Verzllung), Aufbau, Miete (auch für Säle) und Dlmetscher/Standhilfen aus dem Zielmarkt. Der Versand vn Ausstellungsware/ Mustermaschinen zu einer Messe wird nur gefördert, wenn der Rücktransprt belegt ist. Bei Fachkngressen kann nur die Teilnahme an ausländischen Kngressen und Sympsien gefördert werden. Der Fördernehmer muss aktiv beteiligt sein, z.b. Stand für Verkaufspräsentatinen und Kundenakquise; Fachvrtrag eines Firmenvertreters der eines durch den Fördernehmer nminierten Vrtragenden (Kperatin mit Universitäten etc.). Marketingksten in der Amtssprache des ausgewählten Zielmarktes: Übersetzung, Gestaltung und Druck vn Werbemitteln und Etiketten, Prduktin, Synchrnisatin und Übersetzung vn Werbefilmen, Ksten für Suchmaschinenptimierung, Übersetzung vn Websites, Schaltung vn Inseraten und Werbekampagnen im Zielmarkt, Online- und Scial Media Werbung via Ggle, Facebk etc., Versandksten für Mustersendungen, Listinggebühren. Inkubatrbürksten (für max. 6 Mnate): Wenn ein Bür für die nachhaltige Verankerung im Markt unerlässlich ist und es bei einem prfessinellen Anbieter (Business Center) angemietet wird; dies muss klar aus dem Markteintrittsplan hervrgehen und in ein Gesamtknzept eingebettet sein. Allerdings darf diese Bürräumlichkeit aus EU-rechtlichen Gründen nicht zum Aufbau der Betrieb eines Vertriebsnetzes im betrffenen Mitgliedsstaat bzw. Drittland verwendet werden. Vn der Förderung umfasst sind beispielsweise Miete für Bürräumlichkeiten, Bürmöbel, PC/Drucker, Betriebsksten für Heizung, Klimaanlage und Elektrizität, Reinigungsksten, Rezeptins-Service bzw. Empfangs-Service, Installatinsgebühren Fax/Telefn/Internet. Ksten für rganisatrische Leistungen / Krdinatin durch ein in Österreich ansässiges Beratungsunternehmen (der einen Cluster), das nicht Mitglied der Exprtkperatin ist: Das Beratungsunternehmen bzw. der Cluster muss diese Ksten dem Antragsteller in Rechnung stellen. Diese Ksten werden dem Antragsteller bei Abrechnung zu 100% refundiert. Ksten für rganisatrische Leistungen bzw. Krdinatin durch ein im Zielmarkt ansässiges AußenwirtschaftsCenter: Das AußenwirtschaftsCenter muss diese Ksten dem Antragsteller in Rechnung stellen. Diese Ksten werden dem Antragsteller bei Abrechnung zu 50% refundiert. Weiters berechtigt die Förderung zu einer kstenlsen Firmenpräsentatin (= Firmenbeschreibung und Geschäftswunsch) für 1 Jahr auf dem Auslandsprtal der österreichischen Wirtschaft advantageaustria.rg in den gewählten Märkten (max. 3 Länder) inkl. Übersetzung in alle verfügbaren Anzeigesprachen der gewählten Märkte. NICHT GEFÖRDERT WERDEN UNTER ANDEREM: Ksten, die vr Einreichung des Antrages angefallen sind Ksten für Leistungen, für die der Leistungserbringer keine Gewerbeberechtigung nachweisen kann Vm Förderungsnehmer erbrachte Leistungsstunden swie Ksten, die beim Förderungsnehmer selbst anfallen (z.b. Persnalksten, Kpien, Telekmmunikatin, Bürmaterialien) Verrechnungen innerhalb einer Unternehmensgruppe der vn Unternehmen mit gegenseitigen Eigentumsverhältnissen, swie Rechnungen, wenn der Rechnungsleger und Förderungsnehmer gemeinsam an einem Drittunternehmen beteiligt sind Rechnungen, aus denen nicht hervrgeht, dass der Förderungsnehmer Auftraggeber der Nutznießer ist swie Barterleistungen/Leistungsgegenverrechnungen Rechnungen unter einem Betrag vn EUR 200 brutt der Sammelrechnungen, in denen mehrere Einzelrechnungen unter einem Betrag vn EUR 200 brutt ausgewiesen werden exprt-scheck für Jint Activities Stand: Seite 4/10
5 Ksten für vn der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA und/der g-internatinal geförderte Veranstaltungen (Gruppenausstellungen, Marktsndierungsreisen, Austria Shwcases, Wirtschaftsmissinen, Katalgausstellungen etc.). Wenn bei einer Messe eine Beteiligung der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA vrhanden ist, sind die Ksten für einen Einzelstand nicht förderbar Ksten für Leistungen, die vn öffentlichen Organisatinen im Rahmen ihres öffentlichen Leistungsauftrags erbracht werden, und smit bereits eine geförderte Leistung darstellen (z.b. Leistungen der Österreich Werbung) Persnalberatung, Fixentgelte für Handelsvertreter und Agenten, Prvisinen, Versicherungen, Reiseversicherungen, Impfungen, Mitgliedsbeiträge Due Diligence Leistungen, Amtsgebühren (z.b. Zllgebühren), Registrierungen und Zertifizierungen, Eintragungsgebühren für gewerbliche Schutzrechte Nächtigung, Tagesdiäten, Fahrten mit anderen Transprtmitteln als Flugzeug der Bahn, Verpflegung, Geschäftseinladungen, Muster-, Werbe- und Gastgeschenke Ankauf vn Betriebs- und Geschäftsausstattung, Leistungen vn Immbilienmaklern Die eingereichten Rechnungen müssen eindeutig einer der Kstenarten zurdenbar sein. Bei Ksten, die nicht explizit als förderwürdig/nicht förderwürdig angeführt sind, empfiehlt sich die Kntaktaufnahme mit dem Landeskammer-Betreuer, um die Förderwürdigkeit festzustellen. Achtung: Wurde die Förderwürdigkeit nicht vrab geklärt, wird direkt bei der Abrechnung entschieden, b die Ksten gefördert werden. 6 ABWICKLUNG Das Bundesministerium für Wissenschaft, Frschung und Wirtschaft (BMWFW) als Förderungsgeber hat die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und ihre Abteilung AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA mit der Abwicklung dieser Förderung betraut. 6.1 ANTRAGSTELLUNG In den Außenwirtschaftsabteilungen aller Landeskammern beraten Betreuer umfassend zum Förderprgramm (Kntakt). Der Antragsteller, der für die Exprtkperatin den Antrag stellt, muss zuvr Kntakt mit dem zuständigen AußenwirtschaftsCenter aufnehmen und den Markteintritt besprechen. Erst nach erflgter Kntaktaufnahme und Beratung ist eine Antragstellung möglich. Der Antrag muss vm Antragsteller über das Online-Prtal vn g-internatinal gestellt werden. Der Antragsteller muss den vllständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag (inklusive den unterschriebenen Teilnahme-Erklärungen seiner Partner (siehe Vrlage auf dem Online-Prtal vn g-internatinal) an den reginal zuständigen Landeskammer-Betreuer senden. Der Leistungszeitraum beginnt mit dem erstmaligen Speichern des Web-Frmulars (=Datum der Antragstellung) und endet 18 Mnate nach Genehmigung bzw. spätestens am (früheres Datum ausschlaggebend). Leistungen der Rechnungen außerhalb dieses Zeitraumes werden nicht anerkannt. Die Antragstellung ist nach Maßgabe freier Mittel bis spätestens möglich, sfern die Aktivitäten bis abgeschlssen werden können. Flgende Nachweise sind für die Genehmigung erfrderlich: Nachweis über Mitgliedschaft in der Kammer der Architekten und Ingenieurknsulenten (Ziviltechniker), falls keine Wirtschaftskammer-Mitgliedschaft vrliegt. evtl. Vertriebsvereinbarungen exprt-scheck für Jint Activities Stand: Seite 5/10
6 6.2 ANTRAGSPRÜFUNG Die AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA (zuständiger Förderungsmanager im Inland und AußenwirtschaftsCenter) prüft den Antrag unter anderem nachflgenden Kriterien: Unternehmensgegenstand Schlüssigkeit und Erflgsaussichten der beabsichtigten Aktivitäten im Zielmarkt new t market Kriterium (w anwendbar, siehe unter 7.2 Definitinen und snstige Förderungsbedingungen) Vlkswirtschaftlicher Nutzen (z.b. Erweiterungsschritte des Unternehmens im Inland, höherer Umsatz und Gewinn) 6.3 FÖRDERUNGSZUSAGE/-ABLEHNUNG Die Vergabe der Fördermittel erflgt nach Maßgabe der vrhandenen Mittel und nach psitiver Beurteilung des Antrags. Mit der schriftlichen Förderzusage durch die AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA kmmt der Fördervertrag zustande. Ein Antrag kann aufgrund mangelnder inhaltlicher der frmeller Kriterien der fehlender Fördermittel abgelehnt werden. 6.4 ABRECHNUNG UND AUSZAHLUNG DER FÖRDERUNG Unverzüglich nach Abschluss des Vrhabens, spätestens jedch 18 Mnate nach dem Datum der Genehmigung des Förderantrages bzw. bis (früheres Datum ausschlaggebend), sind alle Abrechnungsunterlagen an den Landeskammer-Betreuer zu senden. Wird die Abrechnung nicht fristgerecht eingereicht, erlischt die Förderungszusage. Die Abrechnung erflgt in zwei Schritten: 1. Einreichung des Abschlussberichts über das Online-Prtal vn g-internatinal 2. Übermittlung der gesammelten Abrechnungsunterlagen gescannt per der per Pst an Ihre Landeskammer. Die Abrechnungsunterlagen bestehen aus: Frmular Rechnungsaufstellung (siehe Vrlage auf dem Online-Prtal vn g-internatinal) Kpien aller Rechnungen Die Rechnungen müssen an den Förderungsnehmer adressiert sein. Die erbrachten Leistungen inklusive der Ksten sind einzeln aufzuschlüsseln. Der Leistungszeitraum muss ersichtlich sein. Bei fremdsprachigen Rechnungen muss der Rechnungsgegenstand übersetzt sein (Ntiz auf der Rechnung reicht aus). Bei Barzahlungen ist auf der Rechnung eine Empfangsbestätigung durch den Zahlungsempfänger anzuführen. Achtung Limit: Der Förderbetrag pr Barzahlung beläuft sich unabhängig vm Rechnungsbetrag auf maximal EUR 250. Alle eingereichten Rechnungen müssen in der Rechnungsaufstellung eingetragen und entsprechend dieser nummeriert werden. Auf jeder Rechnung und der entsprechenden Zahlungsbestätigung muss die laufende Nummer laut Rechnungsaufstellung aufscheinen exprt-scheck für Jint Activities Stand: Seite 6/10
7 Kpien aller Zahlungsbestätigungen durch die Bank (Kpie Kntauszug bzw. Kreditkarten- Mnatsabrechnung), aus der das Durchführungsdatum hervrgeht swie klar ersichtlich ist, dass der Auftrag unwiderruflich durch die Bank ausgeführt wurde. Interne Zahlungsdkumentatinen (z.b. SAP-Ausdrucke, interne Spesenabrechnungen etc.) werden nicht akzeptiert. Allgemeine Nachweise: Leistungsnachweise für Beratungsksten: Z.B. ausführlicher Beratungs- und Tätigkeitsbericht zur Markteintrittsberatung und Auszug aus der erstellten Marktstudie/- analyse bzw. Ergebnisse der durchgeführten Marktfrschung; erstellte Präsentatinen HINWEIS: Auf der Rechnung sind detaillierte Angaben zu den erbrachten Leistungen anzuführen. Leistungsnachweise für Reiseksten: Die Rechnung für ein Flugticket gilt als Leistungsnachweis, wenn der Vr- und Nachname der reisenden Persn und die Reisedaten ersichtlich sind. Zusätzlich muss ein Beschäftigungsnachweis (zb. SV-Meldebestätigung) erbracht werden. Wenn die reisende Persn nicht in Ihrem Unternehmen tätig ist, muss ein Werkvertrag vrgelegt werden. Leistungsnachweise für Veranstaltungsksten und Teilnahmeksten an Fachkngressen: Z.B. Auszug aus dem Ausstellerverzeichnis und Fts, die den Messestand zeigen bzw. die Teilnahme belegen. Bei Eigen-Veranstaltungen sind Fts, Teilnehmerliste und das Prgramm beizulegen. Leistungsnachweise für Marketingksten: Z.B. Belegexemplare, Kpie vn Printmaterial (Brschüren, Katalge, Flder), Link zu Werbe-Vides der Übermittlung per USB-Stick, Kpien vn Inseraten in Printmedien, Kpien der Kampagneneinstellungen bei Online Werbung, aus denen flgende Punkte hervrgehen: Zielregin und Höhe der Ksten, die für den Zielmarkt angefallen sind. ACHTUNG: Der Zielmarktbezug muss eindeutig sein. Werbematerial muss in der Amtssprache des Zielmarkts erstellt sein. Leistungsnachweise für Inkubatrbürksten: Kpie des Mietvertrags bzw. der Mietvereinbarung Leistungsnachweise für Rechts- und Steuerberatungsksten: Ausführlicher Beratungs- und Tätigkeitsbericht Bei Firmengründung bzw. Akquisitin: Wrtlaut und Adresse der neuen Niederlassung, Firmenbuchnummer, genaues Gründungs- bzw. Akquisitinsdatum, Höhe der Beteiligung HINWEIS: Auf der Rechnung sind detaillierte Angaben zu den erbrachten Leistungen anzuführen Leistungsnachweise für Operative Studies: Exemplar der erstellten Studie Ksten für rganisatrische Leistungen / Krdinatin: Auflistung und genaue Beschreibung der erbrachten Leistungen swie Reisekstennachweise (Flug- der Bahnticket). Nachweise können auch digital erbracht werden: durch Beilage eines USB Sticks, CD, DVD der Bekanntgabe eines Links, auf dem die entsprechenden Unterlagen zum Dwnlad zur Verfügung stehen. Die Ksten müssen eindeutig dem Zielmarkt zurdenbar sein. Die Auszahlung der Förderung erflgt erst nach psitiver Beurteilung gemäß den Richtlinien dieser Förderung durch die AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA exprt-scheck für Jint Activities Stand: Seite 7/10
8 7 FÖRDERUNGSBEDINGUNGEN 7.1 ALLGEMEINE FÖRDERUNGSBEDINGUNGEN Der Förderungsnehmer hat sich an die Bestimmungen der Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung vn Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014), BGBl. II Nr. 208/2014, zu halten, unter anderem a. der fördernden der abwickelnden Stelle alle Ereignisse, welche die Durchführung der geförderten Leistung verzögern der unmöglich machen der eine Abänderung gegenüber dem Förderungsansuchen der vereinbarten Auflagen der Bedingungen erfrdern würden, unverzüglich und aus eigener Initiative anzuzeigen, b. Organen der Beauftragten des Bundes und der eurpäischen Unin Einsicht in seine Bücher und Belege swie in snstige der Überprüfung der Durchführung der Leistung dienende Unterlagen und die Besichtigung an Ort und Stelle zu gestatten, c. alle Bücher und Belege 10 Jahre ab dem Ende des Jahres der Auszahlung der gesamten Förderung sicher und gerdnet aufzubewahren; der Förderungsnehmer kann zur Aufbewahrung grundsätzlich auch geeignete Bild- und Datenträger verwenden, wenn die vllständige, gerdnete, inhaltsgleiche, urschriftgetreue und überprüfbare Wiedergabe jederzeit gewährleistet ist, d. bei der Durchführung des geförderten Vrhabens die Förderungsmittel wirtschaftlich, sparsam und nur für den Zweck zu verwenden, für den sie gewährt wurden, e. die Förderung über Auffrderung der WKÖ sfrt zurückzuerstatten, wenn vm BMWFW als Fördergeber der Organen der EU die Aussetzung und/der Rückfrderung verlangt wird und diese Aussetzung und/der Rückfrderung nicht auf im Verantwrtungsbereich des Förderungsgebers liegende Umstände zurückzuführen ist. 7.2 DEFINITIONEN UND SONSTIGE FÖRDERUNGSBEDINGUNGEN Im Rahmen der Förderinitiative g-internatinal werden ausschließlich Prjekte und Aktivitäten österreichischer Unternehmen gefördert mit dem Ziel, österreichische Waren in den Zielmarkt zu exprtieren der im Zielmarkt Dienstleistungen zu erbringen. Als Grundvraussetzung muss eine substanzielle Wertschöpfung in Österreich gegeben und diese Aktivitäten müssen im vlkswirtschaftlichen (Richtwert: Der Imprtanteil, d.h. der przentuelle Anteil vn imprtierten Leistungen am gesamten Dienstleistungsspektrum bzw. Imprtprdukten am gesamten Warensrtiment, beträgt maximal 75 %). new t market bedeutet, dass ein Unternehmen neu in einen Markt eintritt bzw. mit einem neuen Prdukt, das den Aufbau eines getrennten Vertriebsnetzes erfrdert, in einem bestehenden Markt auftritt. Das Unternehmen hat in den letzten drei Jahren vr Antragstellung keine regelmäßigen Lieferungen getätigt und kein Prjekt im Zielmarkt abgeschlssen. Es gilt das Verbt der Mehrfachförderung. Das bedeutet, dass die Aktivität, für die die Förderung beantragt wird, nicht durch andere öffentliche Mittel der durch Mittel vn Körperschaften öffentlichen Rechts der im Rahmen eines anderen Instrumentes vn g-internatinal gefördert werden darf. Das antragstellende Unternehmen darf einen im Wesentlichen identischen Antrag nicht mehrfach einreichen, außer die prgrammspezifischen Antragsrichtlinien sehen eine diesbezügliche Ausnahmeregelung vr exprt-scheck für Jint Activities Stand: Seite 8/10
9 Falls Rechnungen bei einer anderen Förderstelle eingereicht und genehmigt wurden der eine Einreichung beabsichtigt ist, ist eine Förderung durch g-internatinal nicht möglich. Ebens ist die Kfinanzierung einer Leistung, die bereits durch eine andere Fördermaßnahme im Rahmen vn ginternatinal gefördert wurde, nicht möglich. Falls für bestimmte Kstenarten keine g-internatinal Förderung erhältlich ist, ist die Einreichung bei einer anderen Förderstelle zulässig. Die Inanspruchnahme einer Exprtberatung (durch einen österreichischer Berater) im Rahmen der Förderung Beratungs-Scheck für KMUs schließt eine zukünftige Beratung im Zielmarkt im Rahmen einer Markteintrittsförderung (1.4 Eurpa-Scheck für KMUs, 2.3 Exprt-Scheck für Jint Activities, 2.5 Exprt-Scheck für Technlgieunternehmen, 3.5 Exprt-Scheck für Dienstleisterinnen und Dienstleister, 4.2 Exprt-Scheck für Fernmärkte) durch denselben Berater, der entweder über eine eigene Niederlassung im Zielmarkt verfügt der auch mit einem anderen Berater in diesem Zielmarkt kperiert, im Zeitraum bis aus. Wird ein Antragsteller bzw. Fördernehmer durch ein inländisches Beratungsunternehmen bei der Förderungsabwicklung im Rahmen einer Markteintrittsförderung unterstützt, s ist die Erbringung vn Leistungen durch dieses Beratungsunternehmen der einen Berater, der mit diesem kperiert, nicht förderbar. Rückzahlung und Ausschluss: Der Förderungsnehmer swie vn ihm in Anspruch genmmene Dienstleistungsunternehmen, die im Rahmen vn g-internatinal falsche Erklärungen abgegeben der schwere Verfehlungen begangen haben der denen eine schwere Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten nachgewiesen wurde, sind verpflichtet, die ausgezahlten Förderungsmittel über schriftliche Auffrderung des BMWFW, der Eurpäischen Unin der der WKO binnen 14 Tagen zurückzuzahlen. Der Anspruch auf zugesicherte und nch nicht ausbezahlte Förderungsmittel erlischt in diesem Fall. Weiters können der Förderungsnehmer swie vn ihm in Anspruch genmmene Dienstleistungsunternehmen für einen Zeitraum vn bis zu fünf Jahren, der am Tag des Bekanntwerdens des Verstßes beim Fördergeber beginnt, vn allen Förderungen ausgeschlssen werden. Dieser Zeitraum kann im Falle eines erneuten Verstßes innerhalb vn fünf Jahren nach dem genannten Tag auf zehn Jahre verlängert werden. Rechnungen vn Dienstleistern, die in einem eigenen Förderantrag der einem Förderantrag vn Dritten falsche Erklärungen abgegeben der schwere Fehler, Unregelmäßigkeiten der Betrug begangen haben der denen eine schwere Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten nachgewiesen wrden ist, werden nicht akzeptiert. Dieser Ausschluss gilt für einen Zeitraum vn bis zu fünf Jahren, der am Tag der Feststellung des nach Anhörung des Zuschussempfängers bestätigten Verstßes beginnt und kann bei einem erneuten Verstß innerhalb vn fünf Jahren nach dem genannten Tag auf zehn Jahre verlängert werden exprt-scheck für Jint Activities Stand: Seite 9/10
10 8 DATENSCHUTZ Der Förderungswerber nimmt gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 132/2015 zur Kenntnis, dass das BMWFW und die WKO berechtigt sind, im Zusammenhang mit der Anbahnung und Abwicklung des Förderungsvertrages anfallende persnen- der unternehmensbezgenen Daten (Firmenname, Anschrift, Telefn, Fax, , Internet, Branche, angebtene Prdukte, Kntaktpersn, Anzahl der Mitarbeiter, Jahresumsatz, Jahresbilanzsumme, Exprtumsatz, Imprtanteil) zu verwenden, wenn dies für den Abschluss und die Abwicklung des Förderungsvertrages, für Kntrllzwecke und die Wahrnehmung der dem BMWFW gesetzlich übertragenen Aufgaben erfrderlich ist. Ebens nimmt der Förderungswerber zur Kenntnis, dass die für die Beurteilung der Förderungsvraussetzungen und zur Prüfung des Verwendungsnachweises erfrderlichen Daten auch bei Bundesrganen der Förderungsabwicklern der snstigen Dritten erhben werden und an diese übermittelt werden swie Transparenzprtalabfragen gemäß 32 Abs. 5 Transparenzdatenbankgesetz 2012 TDBG2012 durchgeführt werden können. Es kann im Rahmen dieser Verwendung dazu kmmen, dass die Daten insbesndere an Organe und Beauftragte des Rechnungshfes, des Bundesministeriums für Finanzen und der Eurpäischen Unin übermittelt der ffengelegt werden. Darüber hinaus stimmt der Förderungswerber ausdrücklich zu, dass BMWFW und WKO persnenund unternehmensbezgene Daten für die Weiterentwicklung der Internatinalisierungsffensive g-internatinal swie für die Evaluierung vlkswirtschaftlicher Effekte der Fördermaßnahmen verwenden dürfen. Der Förderungswerber kann diese Zustimmung jederzeit schriftlich widerrufen exprt-scheck für Jint Activities Stand: Seite 10/10
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