15. Sitzung: Irak III: Aufbau demokratischer Strukturen
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- Brit Bauer
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1 Humboldt-Universität zu Berlin Institut für Sozialwissenschaften Hauptseminar Demokratieförderung WS 2005/ Sitzung: Irak III: Aufbau demokratischer Strukturen Prof. Dr. Wolfgang Merkel Sonja Grimm, M.A.
2 Konferenzankündigung Exportschlager Demokratie? Chancen und Risiken der Demokratieförderung in fragilen Staaten Internationale Konferenz der Heinrich-Böll-Stiftung in Kooperation mit der SWP März 2006 in Berlin Veranstaltungsort: Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin, Markgrafenstraße 38 Anmeldung: Anmeldeschluss: 2. März 2006
3 Scheinerwerb Für Master (10 ECTS), Diplom, Magister NF: 2 Thought Paper, Hausarbeit, Referat (+) Für Master (5 ECTS): 2 Thought Paper, Referat (+) Scheinformulare: Name und Matrikelnummer eintragen eigene Leistungen eintragen, Studiengang unterstreichen, Hausarbeitstitel vermerken.
4 Legalität und Legitimität der Intervention: Der Irakkrieg war völkerrechtswidrig Das Gewaltverbot ist verletzt worden Der Sicherheitsrat hat die Angriffe auf den Irak von 2003 ausdrücklich nicht gebilligt. Die USA hielten eine solche Billigung auch nicht für nötig. Der Irakkrieg war völkerrechtswidrig, weil: 1. Gewaltanwendung war nicht durch eine Sicherheitsratsresolution legalisiert. 2. Ein unmittelbarer Angriff und damit Gültigkeit des Rechts auf Selbstverteidigung lag nicht vor.
5 Sicherheitsratsresolutionen Möglichkeit I: Rückgriff auf Resolution 678, die der Irak angeblich verletzt habe. Aber: Resolution 678 legalisiert lediglich die Operation Dessert Storm. Mit der Resolution 687, die als eine Art Waffenstillstandsabkommen fungiert und die Operation Dessert Storm beschließt, hat sich die Autorisierung durch die ältere Resolution 678 erledigt. Sollte der Irak wieder gegen die Auflagen verstoßen, wäre eine neue Resolution nötig. Möglichkeit II. Rückgriff auf die Resolution Diese Resolution 1441 aus dem Jahr 2002 droht Irak tatsächlich ernsthafte Konsequenzen an, falls er weiter seine Pflichten verletzt (mangelnde Unterstützung bei Überwachung durch Internationale Atomenergiebehörde; Ungenügendes Nachkommen der Berichtspflicht). Aber: Über diese Konsequenzen hätte der Sicherheitsrat erneut beschließen müssen. Dies hat er nicht getan.
6 Recht auf Selbstverteidigung Recht auf Selbstverteidigung besteht, wenn ein bewaffneter Angriff vorliegt oder unmittelbar bevorsteht. Wortlaut der Charta Art. 51 if an armed attack occurs/ en caso de ataque armado/ dans le cas où un membre des Nations Unies est l objet d une agression armée» Hier: unmittelbarer Angriff auf USA stand nicht bevor. Nothilfesituation lag auch nicht vor: Aufgrund der Überwachung durch die IAEA war es dem Irak weder möglich, sein militärisches Potential auszubauen noch einen Angriff auf Kuwait vorzubereiten, um so gegen die Resolution 687 zu verstoßen.
7 Legitimität: Humanitäre Intervention Jus ad bellum: falscher Zeitpunkt, Luftkontrolle des Regimes, Erfolgswahrscheinlichkeit? Jus in bello: Kollateraltötungen, um eigene Soldaten zu schützen Jus post bellum: Friedenssicherung, Akzeptanz der befreiten Bevölkerung, angemessener Mittel- und Ressourceneinsatz
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9 State- Building im Irak Coalitional Provisional Authority (CPA) um Paul Bremer trifft schwerwiegende Fehlentscheidungen in den ersten Monaten der Besatzung (Auflösung der Armee, Entlassung der Ministerialbeamten) Keine Alternativstrukturen zur Verfügung. US-Armee kann Sicherheit nicht gewährleisten Folge: Gewaltsamer Widerstand, der nicht niedergeschlagen werden kann Aufbau staatlicher Strukturen zur Sicherung des Gewaltmonopols (Armee, Polizei, Justiz) beginnt mit erheblicher Verzögerung. Kampf um hearts und minds der Bevölkerung ist zu diesem Zeitpunkt bereits verloren Übertragung der Souveränität an irakische Übergangsregierung am 30. Juni 2004: Lage nicht stabil, Regierung praktisch ohne Durchsetzungsfähigkeit außerhalb der Hauptstadt
10 Nation-Building im Irak Hauptproblem: Ausgleich zwischen den Schiiten, Sunniten, Kurden Streitfragen: Territorium, Zugang zu Öl, Verteilung der politischen Ämter, Stellung des Islam in der Verfassung Verfassungsgebung wäre Möglichkeit gewesen, Vertrauen zwischen den Bevölkerungsgruppen zu schaffen. Jedoch: hoher Zeitdruck, massive Proteste verschiedener irakischer Gruppen, vor allem der Sunniten
11 Democracy-Building im Irak Demokratie-Dilemma: USA kann Irak nicht verlassen, ohne eine funktionierende Demokratie zu hinterlassen. Massive Anstrengungen zur Etablierung einer arabischen Modelldemokratie: - Wiedereinrichtung von Gemeinde- und Provinzräten - Wahlen zu einer provisorischen Regierung werden abgehalten (überraschend hohe Wahlbeteiligung trotz Lebensgefahr für die Wähler, Anschläge auf Wahlbüros) - Verfassungsgebende Versammlung einigt sich nach langen Auseinandersetzungen auf eine Version. Referendum positiv Wird sich die neue Verfassung im Alltag bewähren?
12 Leitfragen 1. Wie vollzieht sich die Demokratisierung im Irak? 2. Welche Aufgaben übernehmen die USA? Welche Probleme ergeben sich daraus? 3. Welche Rolle spielen andere internationale Akteure, das regionale Umfeld, die nationalen Eliten? 4. Erfolgschancen?
13 Textpräsentation Diamond, Larry (2005): Lessons from Iraq. Journal of Democracy. Vol. 16. No. 1: Dawisha, Adeed (2005): The New Iraq. Democratic Institutions and Performance. Journal of Democracy. Vol. 16. No. 3:
14 Hausarbeiten Letzte mögliche Abgabe: 31. März 2006 In gedruckter Form und geheftet an Sonja Grimm WZB, Abt. DSL Reichpietschufer Berlin
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