Hartz IV. Rechte erfolgreich durchsetzen. Malte Crome. Ein Leitfaden für Sozialberater 3. Auflage. neue caritas + BASICS.
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- Rainer Gerhardt
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1 BASICS für Sozialprofis Mit aktualisierter Rechtsprechungsübersicht 2017 auch online abrufbar Malte Crome Hartz IV Rechte erfolgreich durchsetzen Ein Leitfaden für Sozialberater 3. Auflage neue caritas +
2 Zur Darstellung der im Leitfaden behandelten Rechtsmaterien Wie schon ausgeführt, ist es Ziel dieses Leitfadens möglichst effizient, d. h. auch möglichst schnell bei der Durchsetzung der Rechte von Betroffenen zu helfen. Andererseits ist es auch ein Anliegen dieser Arbeit, im Hinblick auf die sich bietenden verfahrensrechtlichen Vorgehensweisen einen möglichst vollständigen Überblick zu gewähren, denn nicht immer muss ein Verfahren um sozialhilferechtliche Ansprüche schnell durchgeführt werden. Inhalte, die daher der genannten vollständigen Darstellung dienen oder solche, die eher seltener in der sozialhilferechtlichen Praxis vorkommen, sind in Exkursen zusammengefasst. Die Materien die unter der Überschrift Exkurs dargestellt sind, sind dabei regelhaft solche, die in ihrer Handhabung auch schon profundere juristische Kenntnisse erfordern. Der Verfasser Mai 2011 Vorbemerkungen 15
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4 A. Der Antrag
5 1. Wer kann einen Antrag stellen? Grundsätzlich kann jeder, der das 15. Lebensjahr vollendet hat, einen Antrag stellen. Die Berechtigung zur Antragstellung setzt gemäß 36 SGB I nicht die Volljährigkeit d. h. Geschäftsfähigkeit i. S. v. BGB voraus, vielmehr können nach der genannten Vorschrift Anträge bereits von Personen gestellt werden, die das 15. Lebensjahr vollendet haben. 2. Wie stelle ich einen Antrag, um Leistungen insbesondere aus dem Bereich des SGB II und SGB XII beziehen zu können? Wie im gesamten Verwaltungsverfahren gilt auch hier gemäß 9 SGB X keine Formvorschrift, d. h. ein potenzieller Leistungsempfänger kann einen Antrag sowohl mündlich, schriftlich, fernmündlich als auch mit Hilfe eines vorgefertigten Antragsformulars der zuständigen Behörde stellen. 7 Wichtig ist aber, dass tatsächlich ein erkennbarer Antrag gestellt wird. 16 SGB I weist darauf hin, dass jeder zu gewährenden Sozialleistung ein entsprechender Antrag vorausgegangen sein sollte. In den uns hier insbesondere interessierenden Materien des SGB II und des SGB XII wird dieses Erfordernis zum einen verschärft ( 37 SGB II) zum anderen abgeschwächt ( 17, 18 SGB XII). 7 SGB X Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz Lehr- und Praxiskommentar; Diering / Timme / Waschull (Hg.); 2. Auflage, 2007; Nomos: 9 Rn 4 und 5, Rixen. 18 A. Der Antrag
6 a) SGB II 37 Abs. 1 SGB II statuiert den Antrag als Verfahrenserfordernis für die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens nach 8 SGB X. 8 Der Antrag ist zwingende Verfahrensvoraussetzung und zwar auch für einen Bewilligungszeitraum, der sich an den Zeitraum der bisherigen Bewilligung anschließt (Folgeantrag). Daraus folgt, dass im Anwendungsbereich des SGB II keine Leistungen ohne Antrag gewährt werden bzw. keine Leistungen über die beantragten hinaus ergehen dürfen. 9 Diese strenge Voraussetzung für die Einleitung eines Verfahrens für die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II ist allerdings durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes vom zumindest dahingehend relativiert worden, dass keine gesonderte Antragstellung für weitere Leistungen im Bezugszeitraum notwendig ist, da vom Ursprungsantrag alle nach dem SGB II möglichen Leistungen, die im Bezugszeitraum in Betracht kommen könnten, schon umfasst sind. 10 Durch die neueste Gesetzgebung ( 37 Abs. 1 S. 2 SGB II) ist dieses weitgehende Verständnis des BSG von der Reichweite des Antrags allerdings in Bezug auf mehrtägige Klassenfahrten ( 28 Abs. 2 S. 2. Nr. 2 SGB II), zusätzlich erforderliche Lernförderung ( 28 Abs. 4 SGB II) und Mittagsverpflegung ( 28 Abs. 5 SGB II) noch einmal eingeschränkt worden. 8 SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende Lehr- und Praxiskommentar; Münder (Hg.); 2. Auflage, 2007; Nomos: 37 Rn 5, Münder. 9 Münder a. a. O. 10 BSG, Urteil vom B 14 AS 6/09 R (die vollständigen Urteilsgründe waren zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Arbeit noch nicht abgesetzt). 2. Wie stelle ich einen Antrag? 19
HARTZ IV Rechte erfolgreich durchsetzen
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