Hartz IV. Rechte erfolgreich durchsetzen. Malte Crome. Ein Leitfaden für Sozialberater 3. Auflage. neue caritas + BASICS.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Hartz IV. Rechte erfolgreich durchsetzen. Malte Crome. Ein Leitfaden für Sozialberater 3. Auflage. neue caritas + BASICS."

Transkript

1 BASICS für Sozialprofis Mit aktualisierter Rechtsprechungsübersicht 2017 auch online abrufbar Malte Crome Hartz IV Rechte erfolgreich durchsetzen Ein Leitfaden für Sozialberater 3. Auflage neue caritas +

2 Zur Darstellung der im Leitfaden behandelten Rechtsmaterien Wie schon ausgeführt, ist es Ziel dieses Leitfadens möglichst effizient, d. h. auch möglichst schnell bei der Durchsetzung der Rechte von Betroffenen zu helfen. Andererseits ist es auch ein Anliegen dieser Arbeit, im Hinblick auf die sich bietenden verfahrensrechtlichen Vorgehensweisen einen möglichst vollständigen Überblick zu gewähren, denn nicht immer muss ein Verfahren um sozialhilferechtliche Ansprüche schnell durchgeführt werden. Inhalte, die daher der genannten vollständigen Darstellung dienen oder solche, die eher seltener in der sozialhilferechtlichen Praxis vorkommen, sind in Exkursen zusammengefasst. Die Materien die unter der Überschrift Exkurs dargestellt sind, sind dabei regelhaft solche, die in ihrer Handhabung auch schon profundere juristische Kenntnisse erfordern. Der Verfasser Mai 2011 Vorbemerkungen 15

3

4 A. Der Antrag

5 1. Wer kann einen Antrag stellen? Grundsätzlich kann jeder, der das 15. Lebensjahr vollendet hat, einen Antrag stellen. Die Berechtigung zur Antragstellung setzt gemäß 36 SGB I nicht die Volljährigkeit d. h. Geschäftsfähigkeit i. S. v. BGB voraus, vielmehr können nach der genannten Vorschrift Anträge bereits von Personen gestellt werden, die das 15. Lebensjahr vollendet haben. 2. Wie stelle ich einen Antrag, um Leistungen insbesondere aus dem Bereich des SGB II und SGB XII beziehen zu können? Wie im gesamten Verwaltungsverfahren gilt auch hier gemäß 9 SGB X keine Formvorschrift, d. h. ein potenzieller Leistungsempfänger kann einen Antrag sowohl mündlich, schriftlich, fernmündlich als auch mit Hilfe eines vorgefertigten Antragsformulars der zuständigen Behörde stellen. 7 Wichtig ist aber, dass tatsächlich ein erkennbarer Antrag gestellt wird. 16 SGB I weist darauf hin, dass jeder zu gewährenden Sozialleistung ein entsprechender Antrag vorausgegangen sein sollte. In den uns hier insbesondere interessierenden Materien des SGB II und des SGB XII wird dieses Erfordernis zum einen verschärft ( 37 SGB II) zum anderen abgeschwächt ( 17, 18 SGB XII). 7 SGB X Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz Lehr- und Praxiskommentar; Diering / Timme / Waschull (Hg.); 2. Auflage, 2007; Nomos: 9 Rn 4 und 5, Rixen. 18 A. Der Antrag

6 a) SGB II 37 Abs. 1 SGB II statuiert den Antrag als Verfahrenserfordernis für die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens nach 8 SGB X. 8 Der Antrag ist zwingende Verfahrensvoraussetzung und zwar auch für einen Bewilligungszeitraum, der sich an den Zeitraum der bisherigen Bewilligung anschließt (Folgeantrag). Daraus folgt, dass im Anwendungsbereich des SGB II keine Leistungen ohne Antrag gewährt werden bzw. keine Leistungen über die beantragten hinaus ergehen dürfen. 9 Diese strenge Voraussetzung für die Einleitung eines Verfahrens für die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II ist allerdings durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes vom zumindest dahingehend relativiert worden, dass keine gesonderte Antragstellung für weitere Leistungen im Bezugszeitraum notwendig ist, da vom Ursprungsantrag alle nach dem SGB II möglichen Leistungen, die im Bezugszeitraum in Betracht kommen könnten, schon umfasst sind. 10 Durch die neueste Gesetzgebung ( 37 Abs. 1 S. 2 SGB II) ist dieses weitgehende Verständnis des BSG von der Reichweite des Antrags allerdings in Bezug auf mehrtägige Klassenfahrten ( 28 Abs. 2 S. 2. Nr. 2 SGB II), zusätzlich erforderliche Lernförderung ( 28 Abs. 4 SGB II) und Mittagsverpflegung ( 28 Abs. 5 SGB II) noch einmal eingeschränkt worden. 8 SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende Lehr- und Praxiskommentar; Münder (Hg.); 2. Auflage, 2007; Nomos: 37 Rn 5, Münder. 9 Münder a. a. O. 10 BSG, Urteil vom B 14 AS 6/09 R (die vollständigen Urteilsgründe waren zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Arbeit noch nicht abgesetzt). 2. Wie stelle ich einen Antrag? 19

HARTZ IV Rechte erfolgreich durchsetzen

HARTZ IV Rechte erfolgreich durchsetzen Malte Crome HARTZ IV Rechte erfolgreich durchsetzen Ein Leitfaden für Sozialberater Basics für Sozialprofis Lambertus Basics für Sozialprofis Stand: Juli 2011 ISBN 978-3-7841-2018-8 Alle Rechte vorbehalten

Mehr

Empfehlungen des Deutschen Vereins zu 22 Abs. 2 a SGB II

Empfehlungen des Deutschen Vereins zu 22 Abs. 2 a SGB II Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. DV 37/06 AF III 6. Dezember 2006 Empfehlungen des Deutschen Vereins zu 22 Abs. 2 a SGB II Leistungen für Unterkunft und Heizung bei Personen

Mehr

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die 30 Mehrbedarf (1) Für Personen, die 1. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 erreicht haben oder 2. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch

Mehr

Antragsteller. Job - Center Barnim, Zepernicker Chaussee 1, 16321 Bernau Antragsgegner

Antragsteller. Job - Center Barnim, Zepernicker Chaussee 1, 16321 Bernau Antragsgegner An Sozialgericht Frankfurt Oder Eisenhüttenstädter Chaussee 48 15236 Frankfurt Oder den 07.07.2008 Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung Antrag auf Prozesskostenhilfe Hiermit beantrage ich dem

Mehr

Sachsen: Gesetz über die Gewährung eines Landesblindengeldes und anderer Nachteilsausgleiche (Landesblindengeldgesetz LBlindG)

Sachsen: Gesetz über die Gewährung eines Landesblindengeldes und anderer Nachteilsausgleiche (Landesblindengeldgesetz LBlindG) Sachsen: Gesetz über die Gewährung eines Landesblindengeldes und anderer Nachteilsausgleiche (Landesblindengeldgesetz LBlindG) Vom 14. Dezember 2001 zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.7.2005 (GVBl S.

Mehr

Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)

Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) - Die aktuelle Umsetzung in der Praxis neben Leistungen nach dem SGB XII - 21.01.2013 Referent: Rainer Kulenkampff, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Themen: I. Die Ziele und wesentlichen

Mehr

Sozialrechtliche Handlungsfähigkeit

Sozialrechtliche Handlungsfähigkeit Inhalt 1 Allgemeines 1 2 Volljährige natürliche Personen 2 3 Beschränkt geschäftsfähige natürliche Personen 2 3.1. Anerkennung der Geschäftsfähigkeit 3 3.2. Anerkennung der Handlungsfähigkeit 4 4 Regelungslücken

Mehr

Einzelfragen zur telefonischen Erreichbarkeit der Jobcenter

Einzelfragen zur telefonischen Erreichbarkeit der Jobcenter Einzelfragen zur telefonischen Erreichbarkeit der Jobcenter Anja Lohmann 2014 Deutscher Bundestag Seite 2 Einzelfragen zur telefonischen Erreichbarkeit der Jobcenter Verfasserin: Regierungsdirektorin Anja

Mehr

Bildungs- und Teilhabepaket Präsentation Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Bildungs- und Teilhabepaket Präsentation Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben Bildungs- und Teilhabepaket Präsentation Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben 17.05.2011 1 Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket? Mit dem Bildungspaket sollen Kinder und Jugendliche aus Familien

Mehr

Richtlinie für die Förderung von Präventionsmaßnahmen im Bereich der Allgemeinen Unfallversicherung und der Schülerunfallversicherung vom 01.01.

Richtlinie für die Förderung von Präventionsmaßnahmen im Bereich der Allgemeinen Unfallversicherung und der Schülerunfallversicherung vom 01.01. Richtlinie für die Förderung von Präventionsmaßnahmen im Bereich der Allgemeinen Unfallversicherung und der Schülerunfallversicherung vom 01.01.2012 1. Zuwendungszweck Die Unfallkasse kann nach Maßgabe

Mehr

GA Seite 1 (09/2012) 136. Änderungen

GA Seite 1 (09/2012) 136. Änderungen GA Seite 1 (09/2012) 136 Aktualisierung, Stand 09/2012 Wesentliche Änderungen Änderungen Die Weisung wird um eine Regelung zur Ermittlung des Lebensalters bei Nachweis eines unvollständigen Geburtsdatums

Mehr

Sozialgericht Hannover

Sozialgericht Hannover Sozialgericht Hannover IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Verkündet am: 11. November 2013 S 59 AS 587/12 A., Justizfachangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit B. - Klägerin - Proz.-Bev.:

Mehr

Dienstag von 9:00 bis 18:00 Uhr Montag und Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung

Dienstag von 9:00 bis 18:00 Uhr Montag und Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung An Landkreis Barnim Dezernat II - Jugendamt / Kita Am Markt 1 16225 Eberswalde Eingangsdatum: Aktenzeichen: Vervollständigt: Sprechzeiten: Dienstag von 9:00 bis 18:00 Uhr Montag und Mittwoch bis Freitag

Mehr

DA Seite 1 28. Gesetzestext

DA Seite 1 28. Gesetzestext DA Seite 1 28 Gesetzestext 28 SGB III Sonstige versicherungsfreie Personen (1) Versicherungsfrei sind Personen, 1. die das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Buches

Mehr

Vorwort 7. Abkürzungen 9 Wer ist pflegebedürftig? 11. Leistungen bei häuslicher Pflege 49. Leistungen bei stationärer Pflege 89

Vorwort 7. Abkürzungen 9 Wer ist pflegebedürftig? 11. Leistungen bei häuslicher Pflege 49. Leistungen bei stationärer Pflege 89 Schnellübersicht Vorwort 7 Abkürzungen 9 Wer ist pflegebedürftig? 11 Leistungen bei häuslicher Pflege 9 Leistungen bei stationärer Pflege 89 Pflegekasse was ist das? 101 Wer ist in der Pflegeversicherung

Mehr

SOZIALGERICHT HANNOVER IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID

SOZIALGERICHT HANNOVER IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID SOZIALGERICHT HANNOVER Az.: S 64 R 1165/11 In dem Rechtsstreit A. IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID Klägerin, Proz.-Bev.: Rechtsanwälte B. g e g e n C. Beklagte, hat das Sozialgericht Hannover - 64.

Mehr

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 28. April 2004 - B 2 U 10/03 R - wie folgt entschieden:

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 28. April 2004 - B 2 U 10/03 R - wie folgt entschieden: HVBG-INFO 008/2004-676- Zur Berechnung der Höhe der Abfindung einer Verletztenrente nach der Anlage 2 der Abfindungsverordnung ist auf den Zeitpunkt des Abfindungsbescheides abzustellen hier: Urteil des

Mehr

Voraussetzungen der Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse

Voraussetzungen der Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse Voraussetzungen der Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse Unter dem besonderen Aspekt der zuvor hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigkeit im Ausland - Ausarbeitung - 2008 Deutscher Bundestag

Mehr

Sozialgericht Dortmund. Urteil

Sozialgericht Dortmund. Urteil Sozialgericht Dortmund Az.: S 27 AS 4097/12 Verkündet am 04.12.2015 Melzer Regierungsbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit Klägerin Prozessbevollmächtigter:

Mehr

Forum A. Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe Diskussionsbeitrag Nr. 4/2015

Forum A. Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe Diskussionsbeitrag Nr. 4/2015 Forum A Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe Diskussionsbeitrag Nr. 4/2015 20.01.2015 Wahlfreiheit von arbeitslosen arbeitsunfähigen Versicherten zwischen Krankengeld und Arbeitslosengeld nach Unterbrechung

Mehr

Rentner haben Anspruch auf gute Versorgung 7 Abkürzungen 8. Versicherungs- und Meldepflicht zur Krankenversicherung 9

Rentner haben Anspruch auf gute Versorgung 7 Abkürzungen 8. Versicherungs- und Meldepflicht zur Krankenversicherung 9 Schnellübersicht Rentner haben Anspruch auf gute Versorgung 7 Abkürzungen 8 Versicherungs- und Meldepflicht zur Krankenversicherung 9 Beitragspflicht zur Krankenversicherung 39 Leistungsansprüche gegen

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 7 B 68.10 OVG 7 KS 87/08 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 29. November 2010 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

Gesetzestext. DA Seite 1 27/28 SGB IV. 27 SGB IV Verzinsung und Verjährung des Erstattungsanspruchs

Gesetzestext. DA Seite 1 27/28 SGB IV. 27 SGB IV Verzinsung und Verjährung des Erstattungsanspruchs DA Seite 1 27/28 SGB IV Gesetzestext 27 SGB IV Verzinsung und Verjährung des Erstattungsanspruchs (1) der Erstattungsanspruch ist nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des vollständigen Erstattungsantrags,

Mehr

Im Namen des Volkes. Urteil. In dem Rechtsstreit

Im Namen des Volkes. Urteil. In dem Rechtsstreit Sozialgericht Wiesbaden Az.: S 30 SO 172/11 Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt, Klägerin, gegen B., B-Straße, B-Stadt, Beklagter, hat die 30. Kammer des Sozialgerichts

Mehr

Leistungen für Bildung und Teilhabe nach SGB II, SGB XII, BKGG

Leistungen für Bildung und Teilhabe nach SGB II, SGB XII, BKGG Leistungen für Bildung und Teilhabe nach SGB II, SGB XII, BKGG Landkreis Marketing Chancen und Herausforderungen für die BA Rechtliche Grundlagen SGB II 19 Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen

Mehr

Das Kindesnamensrecht nach 1616 ff BGB Im Hinblick auf die Frage, welchen Namen ein Kind erhält, kommt es grundlegend auf die Frage an, ob die Eltern im Zeitpunkt der Geburt des Kindes einen gemeinsamen

Mehr

Übersicht: Verfahrensregeln des FamFG

Übersicht: Verfahrensregeln des FamFG FamFG-Überblick / Seite 1 Übersicht: Verfahrensregeln des FamFG Verfahren in Familiensachen ( 111 bis 270 FamFG [Buch 2]) Ehesache = Scheidung selbst 121 bis 150 FamFG Familienstreitsachen gemäß 112 FamFG:

Mehr

Fristlose Kündigung einer ordentlich unkündbaren Schwerbehinderten SGB IX 91

Fristlose Kündigung einer ordentlich unkündbaren Schwerbehinderten SGB IX 91 Fristlose Kündigung einer ordentlich unkündbaren Schwerbehinderten SGB IX 91 Eine außerordentliche Kündigung kann nach 626 Abs. 1 BGB außerhalb der zweiwöchigen Frist ausgesprochen werden, wenn dies unverzüglich

Mehr

Versicherte haben Recht auf Treppensteighilfen!

Versicherte haben Recht auf Treppensteighilfen! Ideen bewegen mehr Versicherte haben Recht auf Treppensteighilfen! Positiver Entscheid des BSG in Kassel www.aat-online.de Gesetzliche Anspruchsgrundlage 33 SGB V Die AAT Treppensteiger s-max, c-max, s-max

Mehr

(Stand: 7. August 2014) Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf www.bvkm.de

(Stand: 7. August 2014) Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf www.bvkm.de Argumentationshilfe zur Durchsetzung der Regelbedarfsstufe 1 für Menschen mit Behinderung, die mit ihren Eltern oder anderen erwachsenen Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben (Stand: 7. August 2014)

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: 9u18_06 letzte Aktualisierung: 20.12.2006. OLG Frankfurt, 20.12.2006-9 U 18/06 BGB 495, 13, 355, 765

DNotI. Dokumentnummer: 9u18_06 letzte Aktualisierung: 20.12.2006. OLG Frankfurt, 20.12.2006-9 U 18/06 BGB 495, 13, 355, 765 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 9u18_06 letzte Aktualisierung: 20.12.2006 OLG Frankfurt, 20.12.2006-9 U 18/06 BGB 495, 13, 355, 765 Keine Anwendung der Verbraucherschutzvorschriften des Verbraucher-darlehens

Mehr

Amtsgericht Hamburg-Altona

Amtsgericht Hamburg-Altona 03. Mai 2006 Amtsgericht Hamburg-Altona URTEIL gemäß 4 95a Abs. 2 ZPO Im Namen des Volkes Geschäfts-Nr.: 319C C 337/05 In dem Rechtsstreit xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Mehr

Satzung. 7 "Gebührenhöhe" erhält folgende Fassung: 7 Gebührenhöhe

Satzung. 7 Gebührenhöhe erhält folgende Fassung: 7 Gebührenhöhe Gemeinde Ilvesheim Rhein-Neckar-Kreis S A T Z U N G zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes an der Friedrich-Ebert- Grundschule

Mehr

Vorwort zur Neuauflage

Vorwort zur Neuauflage Vorwort zur Neuauflage Hartz IV ist ein tiefer Einschnitt in das soziale Netz der Bundesrepublik Deutschland. Wer arbeitslos ist und die Bedürftigkeitsprüfung über sich ergehen lassen muss, dem verordnet

Mehr

Bundessozialgericht Urt. v. 24.03.2015, Az.: B 8 SO 22/13 R

Bundessozialgericht Urt. v. 24.03.2015, Az.: B 8 SO 22/13 R Bundessozialgericht Urt. v. 24.03.2015, Az.: B 8 SO 22/13 R Ein Kabelanschluss muss aus dem Regelsatz finanziert werden Eine türkische Sozialhilfebezieherin, die die deutsche Sprache nicht beherrscht,

Mehr

Wesentliche Änderungen 19

Wesentliche Änderungen 19 Wesentliche Änderungen 19 Fachliche Hinweise zu 19 SGB II - Weisung Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.05.2011: Anpassung des Gesetzestextes und vollständige Überarbeitung des Hinweisteils auf Grund

Mehr

Richtlinien zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe gem. 28 SGB II

Richtlinien zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe gem. 28 SGB II Richtlinien zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe gem. 28 SGB II 1. Allgemeines... 2 2. Art der Leistungsgewährung... 2 3. Leistungen für Bildung... 3 3.2 Persönlicher Schulbedarf... 3 3.3 Schülerbeförderung...

Mehr

RENTENVERSICHERUNGSPFLICHT UND BEFREIUNGSMÖGLICHKEITEN ANGESTELLTER ARCHITEKTEN

RENTENVERSICHERUNGSPFLICHT UND BEFREIUNGSMÖGLICHKEITEN ANGESTELLTER ARCHITEKTEN RENTENVERSICHERUNGSPFLICHT UND BEFREIUNGSMÖGLICHKEITEN ANGESTELLTER ARCHITEKTEN 1. Neues zur Rentenversicherungspflicht von angestellten Architekten Zur Vermeidung einer doppelten Versicherungs- und Beitragspflicht

Mehr

Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 313/14 (5) Chemnitz, 15.04.2015 4 Ca 362/14 ArbG Zwickau B E S C H L U S S

Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 313/14 (5) Chemnitz, 15.04.2015 4 Ca 362/14 ArbG Zwickau B E S C H L U S S Sächsisches Landesarbeitsgericht Zwickauer Straße 54, 09112 Chemnitz Postfach 7 04, 09007 Chemnitz Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: Chemnitz, 15.04.2015 4 Ca 362/14 ArbG Zwickau B E S C H L U S

Mehr

Testbogen 1. zur Ermittlung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Regelbedarf gültig ab 01.01.2015)

Testbogen 1. zur Ermittlung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Regelbedarf gültig ab 01.01.2015) Caritasverband für das Bistum Aachen e.v. Testbogen 1 zur Ermittlung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Regelbedarf gültig ab 01.01.2015) Leistungsberechtigung: - Erreichen der Regelaltersgrenze

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII IX. 1. Teil: Einleitung 1. A. Problemstellung und theoretische Relevanz 2. B. Praktische Relevanz 5. C. Gang der Untersuchung 7

Inhaltsverzeichnis VII IX. 1. Teil: Einleitung 1. A. Problemstellung und theoretische Relevanz 2. B. Praktische Relevanz 5. C. Gang der Untersuchung 7 Vorwort Abkürzungsverzeichnis VII IX 1. Teil: Einleitung 1 A. Problemstellung und theoretische Relevanz 2 B. Praktische Relevanz 5 C. Gang der Untersuchung 7 2. Teil: Eheerhaltende Elemente im Scheidungsrecht

Mehr

Düsseldorfer Rechtswissenschaftliche Schriften 105

Düsseldorfer Rechtswissenschaftliche Schriften 105 Düsseldorfer Rechtswissenschaftliche Schriften 105 Jens Nimis Der Anspruch des Patienten auf neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der gesetzlichen Krankenversicherung Nomos Düsseldorfer Rechtswissenschaftliche

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 14

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 14 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 14 A. Einleitung 19 I. Reformbestrebungen 19 II. Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt 23 B. Verfassungsmäßigkeit des 1a KSchG 27 C. Voraussetzungen des Anspruchs

Mehr

hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg, 3. Zivilsenat, durch die Richter Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts

hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg, 3. Zivilsenat, durch die Richter Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts HANSEATISCHES OBERLANDESGERICHT URTEIL IM NAMEN DES VOLKES 3 U 103/06 407 O 301/05 In dem Rechtsstreit Verkündet am: 24. August 2006 In Sachen.. hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg, 3. Zivilsenat,

Mehr

In der Handelsregistersache. xxx, mit Sitz in xxx

In der Handelsregistersache. xxx, mit Sitz in xxx Oberlandesgericht München Az.: 31 Wx 172/13 HRB 118506 AG München In der Handelsregistersache xxx, mit Sitz in xxx weiter beteiligt: xxx - Antragsteller und Beschwerdeführer - Verfahrensbevollmächtigte:

Mehr

Vermerk zur Reichweite der Einsichtnahme in Bebauungspläne nach HmbTG

Vermerk zur Reichweite der Einsichtnahme in Bebauungspläne nach HmbTG Vermerk zur Reichweite der Einsichtnahme in Bebauungspläne nach HmbTG Fallbeispiel: Ein Bezirksamt bereitet einen Bebauungsplan vor. Die Öffentlichkeit ist noch nicht beteiligt worden. Darf der Entwurf

Mehr

GA Seite 1 (04/2012) 141. Änderungen

GA Seite 1 (04/2012) 141. Änderungen GA Seite 1 (04/2012) 141 Aktualisierung, Stand 04/2012 Wesentliche Änderungen Änderungen Die Weisungen zum Arbeitslosengeld werden im Hinblick auf das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen

Mehr

Richtlinie über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck

Richtlinie über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck Richtlinie über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen und Auftrag der Kindertagespflege Der gesetzliche Auftrag der Kindertagespflege

Mehr

Wege zu einer familiengerechten Besteuerung - Das Familiensplitting -

Wege zu einer familiengerechten Besteuerung - Das Familiensplitting - Wege zu einer familiengerechten Besteuerung - Das Familiensplitting - Von Dr. Steffen Rauch und Dr. Albrecht Merkt * Stuttgart, im Juli 2008 * Dr. Steffen Rauch und Dr. Albrecht Merkt sind Richter am Finanzgericht

Mehr

Infodienst 03/2015. Caritasverband für das Bistum Aachen e.v.

Infodienst 03/2015. Caritasverband für das Bistum Aachen e.v. Rente Kläger erhält Entschädigung bei zu langem Gerichtsverfahren Es verstößt gegen das Recht auf effektiven Rechtsschutz, wenn ein Sozialgericht (SG) über einen Zeitraum von 30 Monaten nicht über einen

Mehr

Der Pfefferminzia Newsletter für Versicherungsprofis www.pfefferminzia.de

Der Pfefferminzia Newsletter für Versicherungsprofis www.pfefferminzia.de Die Standardtarif-Affäre Die PKV hebelt das Recht der Kunden auf einen Standardtarif aus Kunden, die in den Standardtarif der Unisex-Welt eines PKV-Versicherers wechseln wollen, haben in der Regel Pech.

Mehr

Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG. Rechtsstand: April 2013

Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG. Rechtsstand: April 2013 Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG Rechtsstand: April 2013 Inhalt I. Muster (Brutto-Rechnungsbetrag über 150 )... 2 II. Erleichterungen für Rechnungen von weniger als 150,- brutto (sog. Kleinstbetragsrechnungen)

Mehr

Pflegepflichtversicherung

Pflegepflichtversicherung Pflegepflichtversicherung PV mit den Tarifstufen PVN und PVB Dieser Tarif gilt in Verbindung mit dem Bedingungsteil (MB/PPV 2009) der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die private Pflegepflichtversicherung.

Mehr

SOZIALGERICHT HANNOVER

SOZIALGERICHT HANNOVER SOZIALGERICHT HANNOVER Az.: S 64 R 1498/11 Die Verkündung wird durch Zustellung ersetzt. IM NAMEN DES VOLKES A., Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit URTEIL B.

Mehr

ARGE Fachstelle freier Träger Kooperation und Erreichbarkeit

ARGE Fachstelle freier Träger Kooperation und Erreichbarkeit Arbeitsgruppe 1 ARGE Fachstelle freier Träger Kooperation und Erreichbarkeit Stellungnahme von Jürgen Seeba Der Auftrag der Beratungsstelle Seit 1989 arbeitet die Beratungsstelle auf der Grundlage eines

Mehr

Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen

Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen Ihr Ansprechpartner: Dr. Frank Rieger, LL.M.oec. Telefon: 02 03-28 21-279 Telefax: 02 03-285349-279 Informationen für Interessenten und Antragsteller

Mehr

Leitsätze: Hinweis: Die Entscheidung zur Verzinsung bewegt sich auf der Linie der bisherigen Rechtsprechung.

Leitsätze: Hinweis: Die Entscheidung zur Verzinsung bewegt sich auf der Linie der bisherigen Rechtsprechung. Leitsätze: 1. Das Bestehen eines Erstattungsanspruchs des Trägers der Sozialhilfe gegen den Träger der Ausbildungsförderung nach 104 Abs. 1 Satz 1 SGB X hängt nicht davon ab, dass Leistungen der Ausbildungsförderung

Mehr

Arbeits- und Gesundheitsschutz: Zwischen Pflichtaufgabe und Erfolgsfaktor

Arbeits- und Gesundheitsschutz: Zwischen Pflichtaufgabe und Erfolgsfaktor Arbeits- und Gesundheitsschutz: Zwischen Pflichtaufgabe und Erfolgsfaktor - Rechtliche Rahmenbedingungen - Rechtsanwältin Andrea Gau, UVB Allgemeine Rechtsquellen Europarecht z. B. Rahmen-RiLi 89/391/EWG

Mehr

G 1/10 vom 17.01.2013 Gutachterinnen: Susann Kroworsch Dr. Edna Rasch

G 1/10 vom 17.01.2013 Gutachterinnen: Susann Kroworsch Dr. Edna Rasch Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.v. G 1/10 vom 17.01.2013 Gutachterinnen: Susann Kroworsch Dr. Edna Rasch Zur nachträglichen Rückerstattung von Aufwendungen, die ein Sozialhilfeträger

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 11011 Berlin E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de Abt. Berufsrecht Unser Zeichen: Ru/Gl Tel.: +49 30 240087-13 Fax:

Mehr

Kartellverfahren zwischen deutschem Systemdenken und europäischer Konvergenz. Das System der Kommission

Kartellverfahren zwischen deutschem Systemdenken und europäischer Konvergenz. Das System der Kommission Kartellverfahren zwischen deutschem Systemdenken und europäischer Konvergenz Das System der Kommission Dr. Johannes Lübking Referatsleiter Merger case support and policy GD Wettbewerb Arbeitskreis Kartellrecht

Mehr

Meine Rechte als Patient

Meine Rechte als Patient Meine Rechte als Patient Leitfaden für Nutzer von medizinischen Hilfsmitteln www.buendnis-meine-wahl.de Meine Rechte als Patient Leitfaden für Nutzer von medizinischen Hilfsmitteln, die in der gesetzlichen

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München NAME

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München NAME Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München NAME Jäger Gemeinsame Einrichtungen

Mehr

SGB II 022.04 "Unterkunft und Heizung - ausgeschlossene Kosten -" 50/02-01/20-06 SGB II 022.04 Version 007 03.02.2014

SGB II 022.04 Unterkunft und Heizung - ausgeschlossene Kosten - 50/02-01/20-06 SGB II 022.04 Version 007 03.02.2014 SGB II 022.04 "Unterkunft und Heizung - ausgeschlossene Kosten -" 50/02-01/20-06 SGB II 022.04 Version 007 03.02.2014 Unterkunft und Heizung - ausgeschlossene Bedarfe - 1. Rechtliche Grundlage 20 Absatz

Mehr

Prüfungsrecht, abgesehen von Laufbahnprüfungen für Beamte, aber einschl. der ersten und zweiten jur. Staatsprüfung

Prüfungsrecht, abgesehen von Laufbahnprüfungen für Beamte, aber einschl. der ersten und zweiten jur. Staatsprüfung Sachgebiet: Prüfungsrecht, abgesehen von Laufbahnprüfungen für Beamte, aber einschl. der ersten und zweiten jur. Staatsprüfung BVerwGE: nein Fachpresse: ja Rechtsquelle/n: ImmoFachwPrV 2 Abs. 3 Titelzeile:

Mehr

Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ( Hartz

Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ( Hartz Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ( Hartz IV ) Hilfe beim Ausfüllen des Antrages auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II Herzlichen Dank an die Agentur

Mehr

Kinderpflege- bzw. Kinderbetreuungskrankengeld 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V

Kinderpflege- bzw. Kinderbetreuungskrankengeld 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V Geschäftsstelle für Mitarbeitervertreter (KODA/MAV) Erzdiözese Freiburg Diözesane Arbeitsgemeinschaft für Mitarbeitervertretungen Claudia Kuhner, Rechtssekretärin Stand: 01.06.11 Kinderpflege- bzw. Kinderbetreuungskrankengeld

Mehr

Bildungskredit. M e r k b l a t t. des Bundesministeriums für Bildung und. Forschung zum Bildungskreditprogramm

Bildungskredit. M e r k b l a t t. des Bundesministeriums für Bildung und. Forschung zum Bildungskreditprogramm Bildungskredit M e r k b l a t t des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Bildungskreditprogramm Herausgegeben vom Bundesministerium für Bildung und Forschung September 2001 - 2 - I. Welche

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 56.13 OVG 3 A 1234/12 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 29. November 2013 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 17.8.2011 gegen den Darlehens-Bescheid vom 5.8.2011 wird festgestellt

1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 17.8.2011 gegen den Darlehens-Bescheid vom 5.8.2011 wird festgestellt SG Berlin 37. Kammer Entscheidungsdatum: 30.09.2011 Aktenzeichen: S 37 AS 24431/11 ER Dokumenttyp: Beschluss Normen: 22 Abs 6 SGB 2, 23 SGB 2, 42a Abs 2 S 2 SGB 2, 46 SGB 1 Arbeitslosengeld II - Bedarfe

Mehr

Rückschlagsperre und zunächst verfahrensrechtlich unzulässiger Eröffnungsantrag

Rückschlagsperre und zunächst verfahrensrechtlich unzulässiger Eröffnungsantrag DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 9zb284_09 letzte Aktualisierung: 29.7.2011 BGH, 19.5.2011 - IX ZB 284/09 InsO 88, 312 Abs. 1 S. 3 Rückschlagsperre und zunächst verfahrensrechtlich unzulässiger

Mehr

Siehe auch: Presse-Vorbericht Nr. 35/10 vom 9.6.2010, Presse-Sonderbericht Nr. 23/10 vom 17.6.2010, Presse-Mitteilung Nr. 35/10 vom 17.6.

Siehe auch: Presse-Vorbericht Nr. 35/10 vom 9.6.2010, Presse-Sonderbericht Nr. 23/10 vom 17.6.2010, Presse-Mitteilung Nr. 35/10 vom 17.6. 1 von 5 07.12.2010 11:04 Siehe auch: Presse-Vorbericht Nr. 35/10 vom 9.6.2010, Presse-Sonderbericht Nr. 23/10 vom 17.6.2010, Presse-Mitteilung Nr. 35/10 vom 17.6.2010 BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 17.6.2010,

Mehr

Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer. Nordrhein-Westfalen? Körperschaft des öffentlichen Rechts

Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer. Nordrhein-Westfalen? Körperschaft des öffentlichen Rechts Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Körperschaft des öffentlichen Rechts PTV I. Information zu Kinderbetreuungszeiten im Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Wer erhält Kinderbetreuungszeit

Mehr

Haftungsbeschränkung bei Arbeitsunfall - Wegeunfall

Haftungsbeschränkung bei Arbeitsunfall - Wegeunfall Haftungsbeschränkung bei Arbeitsunfall - Wegeunfall SGB VII 7, 8, 105, 108; BGB 823, 847 Das Verlassen des Arbeitsplatzes einschließlich des Weges auf dem Werksgelände bis zum Werkstor stellt regelmäßig

Mehr

Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen

Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen 1 Zulassung Kfz und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der

Mehr

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe im Rahmen des 28 SGB II

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe im Rahmen des 28 SGB II Pro Arbeit - Kreis Offenbach (AöR) Werner-Hilpert-Straße 1 63128 Dietzenbach Fax 06074 8180 8930 Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe im Rahmen des 28 SGB II Ich/Wir beziehen folgende Leistungen:

Mehr

Zuständigkeiten im Rahmen der Eingliederungshilfe

Zuständigkeiten im Rahmen der Eingliederungshilfe Zuständigkeiten im Rahmen der Eingliederungshilfe 8. Alsdorfer Fachtag Alsdorf, 3. März 2015 Sandra Eschweiler Übersicht I. Einführung Sozialrechtliche Definition von Behinderung Rehabilitationsträger

Mehr

Auswirkungen des SGB IX auf die gesetzliche Krankenversicherung

Auswirkungen des SGB IX auf die gesetzliche Krankenversicherung Dirküebold Auswirkungen des SGB IX auf die gesetzliche Krankenversicherung Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungs Verzeichnis 19 A. Einleitung 25 I. Die rechtliche und rechtspolitische Ausgangslage vor In-Kraft-Treten

Mehr

Hartz IV und Arbeitslosengeld II Baczko

Hartz IV und Arbeitslosengeld II Baczko Haufe TaschenGuide Hartz IV und Arbeitslosengeld II von Michael Baczko 8. Auflage 2009 Hartz IV und Arbeitslosengeld II Baczko schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Haufe-Lexware

Mehr

Einen Detailierten Leitfaden für den Antrag einer Dolmetscherkostenübernahme, sowie die benötigten Anhänge finden Sie auf Seite 3.

Einen Detailierten Leitfaden für den Antrag einer Dolmetscherkostenübernahme, sowie die benötigten Anhänge finden Sie auf Seite 3. Zusammenfassung: Dieser Leitfaden richtet sich an Personen und Organisationen, die sich mit der Betreuung, Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen beschäftigen. Sein Ziel ist es, zu erleutern, wie

Mehr

Praktikum in der Zahnarztpraxis

Praktikum in der Zahnarztpraxis Praktikum in der Zahnarztpraxis Inhalt Seite I. Zulässige bzw. unzulässige Tätigkeiten 1 II. Belehrungen 2 III. Arbeitszeiten 2 IV. Immunisierung 2 V. Versicherungsschutz 2 VI. Haftpflichtversicherung

Mehr

Merkblatt. (Stand: März 2016) des Vorprüfungsausschusses Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Rechtsanwaltskammer Köln

Merkblatt. (Stand: März 2016) des Vorprüfungsausschusses Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Rechtsanwaltskammer Köln Merkblatt (Stand: März 2016) des Vorprüfungsausschusses Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Rechtsanwaltskammer Köln 1. Mitglieder des Vorprüfungsausschusses RA Paul H. Assies, Bismarckstraße

Mehr

DER VERFASSUNGSGERICHTSHOF DES FREISTAATES SACHSEN

DER VERFASSUNGSGERICHTSHOF DES FREISTAATES SACHSEN Vf. 120-IV-07 (HS) Vf. 121-IV-07 (e.a.) DER VERFASSUNGSGERICHTSHOF DES FREISTAATES SACHSEN IM NAMEN DES VOLKES Beschluss In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde und den Antrag auf Erlass einer

Mehr

Anerkenntnis.- und Schlussurteil

Anerkenntnis.- und Schlussurteil Abschrift Amtsgericht Nürnberg Az.: 18 C 10269/14 In dem Rechtsstreit IM NAMEN DES VOLKES... K- 'r'i*'m'""'ll i-l-ilt -K""'l...iHo..,.M""'t~M-.@"F\:1-:-'_, i:ü"'"'lf!f. =te K RECHTSANWÄLT~ ~ 61 ti, - Kläger

Mehr

Immobilien Briefing. März 2014. Die Schriftform im Mietrecht. I. Einführung. wfw.com

Immobilien Briefing. März 2014. Die Schriftform im Mietrecht. I. Einführung. wfw.com Immobilien Briefing März 2014 Inhalt I. Einführung 01 II. Aktuelle Rechtsprechung & Handlungsempfehlungen 02 III. Fazit 05 Kontakt 05 Die Schriftform im Mietrecht Wie Fehler durch Verletzung der Schriftform

Mehr

KINDERERZIEHUNGSZEITEN

KINDERERZIEHUNGSZEITEN KINDERERZIEHUNGSZEITEN Rentenversicherung für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe besteht seit dem 01.04.1960 sie gewährt im Alter und bei Berufsunfähigkeit

Mehr

Mindestlohnprivilegierung studienbegleitender Praktika im Masterstudium

Mindestlohnprivilegierung studienbegleitender Praktika im Masterstudium Mindestlohnprivilegierung studienbegleitender Praktika im Masterstudium 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Mindestlohnprivilegierung studienbegleitender Praktika im Masterstudium Aktenzeichen: Abschluss

Mehr

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeit pflege ( 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2015

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeit pflege ( 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2015 Kindheit, Jugend und Familie Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege ( 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2015 Die Empfehlungen (DV 20/14) wurden nach

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 3 B 31.10 OVG 13 A 2017/07 In der Verwaltungsstreitsache hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 25. August 2010 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

15/12/14. Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015- Ende der Generation Praktikum?

15/12/14. Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015- Ende der Generation Praktikum? 15/12/14 Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015- Ende der Generation Praktikum? NÖRENBERG SCHRÖDER Rechtsanwälte I Wirtschaftsprüfer I Steuerberater Partnerschaft Valentinskamp 70

Mehr

Aufhebung des Urteils des SG Reutlingen vom 09.11.2005 - S 3 KR 476/05 -

Aufhebung des Urteils des SG Reutlingen vom 09.11.2005 - S 3 KR 476/05 - UVR 010/2007-666 - 1. Die Grundrente nach 31 BVG gehört bei den freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten nicht zu den Einnahmen, aus denen Beiträge gemäß 240 Abs 1 ivm Abs 2 SGB

Mehr

Scheinselbständigkeit und renten- versicherungspflichtige Selbständige

Scheinselbständigkeit und renten- versicherungspflichtige Selbständige Scheinselbständigkeit und renten- versicherungspflichtige Selbständige Ihr Ansprechpartner: Ass. Eva-Maria Mayer Telefon: 02 03-28 21-279 Telefax: 02 03-2 65 33 Die gesetzlichen Regelungen über die Scheinselbstständigkeit

Mehr

Informationsveranstaltung. Personal in Kindertagesstätten Gruppengrößen; Ausnahmegenehmigungen Übergang Krippe Regelgruppe Verschiedenes

Informationsveranstaltung. Personal in Kindertagesstätten Gruppengrößen; Ausnahmegenehmigungen Übergang Krippe Regelgruppe Verschiedenes Informationsveranstaltung Personal in Kindertagesstätten Gruppengrößen; Ausnahmegenehmigungen Übergang Krippe Regelgruppe Verschiedenes Personal in Kindertagesstätten 15 KiTaG, 2 KiTaVO Pädagogisch ausgebildetete

Mehr

264 SGB V Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung

264 SGB V Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung 48 SGB XII Hilfe bei Krankheit (1) Um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern, werden Leistungen zur Krankenbehandlung entsprechend

Mehr

NomosAnwalt. Richter Doering-Striening Schröder Schmidt [Hrsg.] Seniorenrecht. in der anwaltlichen und notariellen Praxis. 2. Auflage.

NomosAnwalt. Richter Doering-Striening Schröder Schmidt [Hrsg.] Seniorenrecht. in der anwaltlichen und notariellen Praxis. 2. Auflage. NomosAnwalt Richter Doering-Striening Schröder Schmidt [Hrsg.] Seniorenrecht in der anwaltlichen und notariellen Praxis 2. Auflage Nomos NomosAnwalt Ronald Richter Dr. Gudrun Doering-Striening Anne Schröder

Mehr

Titel: Einstweilige Zwangsvollstreckungseinstellung bei der Titelgegenklage im Arbeitsrecht

Titel: Einstweilige Zwangsvollstreckungseinstellung bei der Titelgegenklage im Arbeitsrecht LArbG Nürnberg, Beschluss v. 29.02.2016 7 Ta 17/16 Titel: Einstweilige Zwangsvollstreckungseinstellung bei der Titelgegenklage im Arbeitsrecht Normenketten: ZPO 707 II, 767, 769 ArbGG 62 I Leitsätze: 1.

Mehr

Wesentliche Änderungen

Wesentliche Änderungen Wesentliche Änderungen 59 Wesentliche Änderungen Fassung vom: 20.10.2011 Mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch wurden die Regelungen

Mehr

Drucksachen-Nr. 93/2005. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Fachausschuss Kultur, Bildung und Soziales 10.08.

Drucksachen-Nr. 93/2005. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Fachausschuss Kultur, Bildung und Soziales 10.08. Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 93/2005 Version Datum 29.06.2005 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nicht-öffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Kultur,

Mehr

Testbogen 1. zur Ermittlung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Regelbedarf gültig ab 01.01.2014)

Testbogen 1. zur Ermittlung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Regelbedarf gültig ab 01.01.2014) Caritasverband für das Bistum Aachen e. V. Testbogen 1 zur Ermittlung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Regelbedarf gültig ab 01.01.2014) Leistungsberechtigung: - Erreichen der Regelaltersgrenze

Mehr

B S R B BUND STUDENTISCHER RECHTSBERATER

B S R B BUND STUDENTISCHER RECHTSBERATER B S R B BUND STUDENTISCHER RECHTSBERATER Autorenhinweise für das German Journal of Legal Education Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeiner Aufbau des Beitrages... 2 2. Autorenfußnote... 2 3. Gliederung... 2

Mehr