8.3 Skiinfrastrukturanlagen Urserntal/Oberalp
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- Hilko Scholz
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1 8.3 Skiinfrastrukturanlagen Urserntal/Oberalp I. Richtungsweisende Festlegung 8.3 Der Ausbau und die Erneuerung der Skiinfrastrukturanlagen im Gebiet Urserntal/Oberalp werden integral vorgenommen und in einem integralen Konzessions-, PGV- und UVP-Verfahren beurteilt und genehmigt. Die verschiedenen Nutz- und Schutzinteressen werden dabei umfassend berücksichtigt und aufeinander abgestimmt. Durch eine Verbindung der Tourismusgebiete Andermatt und Sedrun werden die Realisierung eines Skigebiets mit der für den heutigen Tourismusmarkt erforderlichen Grösse ermöglicht und störende Auswirkungen verringert bzw. abgewendet. Die Skiinfrastrukturanlagen tragen zu einer nachhaltigen Entwicklung der gesamten Region San Gottardo mit den Regionen Urserntal/Oberalp UR, Surselva GR, Obergoms VS und Obere Leventina TI bei und entsprechen der Zielsetzung der neuen Regionalpolitik. II. Erläuterungen Ausgangslage Im Gebiet Andermatt - Oberalp - Sedrun mit neuen Anbindungen in Göschenen und Andermatt sind 17 Skianlagen geplant. Dabei handelt es sich um 9 Neuanlagen, 6 Ersatzanlagen und den Umbau von 2 Anlagen (Verkürzung bestehender Skilifte). Dafür soll die vorliegende Richtplananpassung die raumplanerischen Grundlagen, Leitplanken und strategischen Stossrichtungen liefern. Bestehende Infrastrukturanlagen gelten raumplanerisch gesehen als Ausgangslage. Auf dieser Grundlage gründet die vorliegende Richtplananpassung. Der Raum Oberalppass liegt im Grenzgebiet der Kantone Uri und Graubünden. Er ist auf Grund der bestehenden und der beabsichtigten Entwicklung im Zusammenhang mit dem Ausbau der Skiinfrastrukturanlagen in vielfältiger Hinsicht ein wichtiges Scharnier. Für das Gebiet bestehen neben dem Ausbau der Skiinfrastrukturen verschiedene weitere Projektideen, die untereinander und mit den bereits bestehenden Anlagen zu koordinieren sind. Anmerkung: Das vorliegende Richtplankapitel entspricht den behördenverbindlichen Festlegungen in Kapitel 8 der Richtplananpassung Skiinfrastrukturanlagen Urserntal/Oberalp wie sie am 16. November 2012 durch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation genehmigt wurde. Weitere Erläuterungen und Grundlagen ergeben sich aus den Dokumenten der Richtplananpassung 3. Abstimmungsbedarf/Ziele Der Richtplan enthält alle landschafts-, umwelt- und raumrelevanten Angaben und ermöglicht die integrale Abschätzung der projektbezogenen Auswirkungen. Dabei ist es die Aufgabe der Standort-Kantone Uri und Graubünden, die Leitplanken für die räumliche Entwicklung bzw. die strategischen Ziele sowie die überörtlichen Interessen in Bezug auf die Entwicklung des betroffenen Gebiets festzulegen. 3 ARE (2012). Richtplananpassung Skiinfrastrukturanlagen Urserntal/Oberalp, Richtplantext und Erläuterungsbericht nach Artikel 7 RPV. 16. November 2012 Richtplan Uri Tourismus, Freizeit, Erholung Stand / 1
2 Es dürfen nur nachweislich nachhaltige Skianlagenprojekte realisiert werden. Lösungsansätze Um dieses gemeinde- bzw. kantonsübergreifende Grossprojekt von überregionalem bzw. interkantonalem Interesse (UR, GR, VS, TI) nachhaltig im Raum zu realisieren, braucht es konkrete en im Richtplan. Die Richtplananpassung erfolgt in einem kooperativen Planungsprozess, an dem die AGS, die SBAG, die ASA AG, die ASS, die Gemeinden, die Umweltorganisationen und die Amtsstellen der beiden Standortkantone Uri und Graubünden sowie des Bundes beteiligt sind. Die Richtplananpassung zeigt die maximale räumliche Ausdehnung und damit gleichzeitig auch die Begrenzung des künftigen Skigebiets auf. Die räumlichen Auswirkungen der Skigebietserweiterung sowie die ergriffenen Massnahmen zur Verminderung bzw. Behebung von Eingriffen in den Raum und die Umwelt werden aufgezeigt. Mit präzisen en werden die Standorte der Skianlagen (Bahnen und Lifte, Pisten, Beschneiungsanlagen), der Erschliessungsanlagen, teilweise der Restaurants und Betriebsgebäude sowie der Parkierungsanlagen fixiert. Es werden nur Anlagen festgesetzt, für die der Nachhaltigkeitsnachweis im Rahmen des Nachhaltigkeitsberichts erbracht wurde. Im Rahmen der Vorprüfung des Bundes erging der Auftrag an den Kanton, sich im Rahmen der Richtplananpassung auch über die Nachhaltigkeit und damit zusammenhängend über die Prioritätensetzung von Teilausbauschritten bzw. Ausbauetappen zu äussern. Im Rahmen der nachfolgenden Abstimmungsanweisungen wird deshalb auch festgesetzt, welche Investitionsvarianten in welcher Priorität zu realisieren sind, um einen wirtschaftlichen und damit nachhaltigen Betrieb zu gewährleisten. Dies erfolgt gestützt auf den Nachhaltigkeitsbericht 4 zu den geplanten Skiinfrastrukturanlagen Urserntal/Oberalp, der im Auftrag des Kantons Uri erarbeitet worden ist. Auf dem Oberalppass stehen das Naturerlebnis und die Ruhe im Vordergrund. Entsprechend ist der Landschaft Sorge zu tragen und die geplanten Infrastrukturen sind angemessen zu dimensionieren. Es soll dort kein weiteres Resort mit Ferienhäusern und Ferienwohnungen entstehen. Hingegen scheint für die Entwicklung dieses Gebiets die Realisierung eines einfachen Hotels, eventuell kombiniert mit einem Ausbildungszentrum und Übernachtungsmöglichkeiten für Ferien- und Ausbildungslager zweckmässig. Zusätzlich ist es erforderlich, verschiedene Infrastrukturanlagen wie Parkplätze (Sommer), WC- Anlagen und eine neue Wasserversorgung zu verwirklichen. Das Nutzungskonzept Oberalppass 5 dient als Grundlage für die Anpassung der Nutzungsplanungen der Gemeinden Andermatt und Tujetsch. Durch die Quartiergestaltungsplanungspflicht sollen Anliegen der öffentlichen Hand definiert und die nachlaufenden Baubewilligungsverfahren der Einzelprojekte vereinfacht werden. 4 EBP (). Nachhaltigkeitsbericht (NHB) zum Ausbau der Skiinfrastrukturanlagen Urserntal/Oberalp. Ernst Basler + Partner AG Zürich, 16. Juni 5 R+K, Casanova (). Nutzungskonzept Oberalppass, Bericht. 19. Juni 8.3 / 2 Richtplan Uri Tourismus, Freizeit, Erholung Stand
3 III. Abstimmungsanweisungen Räumliche Ausdehnung des Projekts Skiinfrastrukturanlagen Urserntal/Oberalp Das Skigebiet Urserntal/Oberalp umfasst Gebiete in den Gemeinden Andermatt, Hospental, Göschenen im Kanton Uri und Tujetsch im Kanton Graubünden. Die exakte räumliche Ausdehnung ist aus den Richtplankarten ersichtlich. Der Bedürfnisnachweis für alle Anlagen ist im Rahmen des Nachhaltigkeitsberichts erbracht, insbesondere auch für die Verbindungsanlagen und Pisten zwischen Nätschen - Gütsch und Oberalppass, die Zubringeranlagen Göschenen - Gütsch und Andermatt - Gurschen. Masterplan Skigebietsentwicklung, AGS/ASA/ecosign Richtplankarte Die Zugänge ins Skigebiet erfolgen von Andermatt ins Gebiet Nätschen - Gütsch - Oberalppass - Sedrun und auf den Gemsstock, von Göschenen ins Gebiet Gütsch - Oberalppass - Sedrun, vom Gebiet Oberalppass zum Schneehüenerstock und auf den Calmut und von Sedrun - Dieni ins Gebiet Calmut - Oberalppass. Räumlich ist der Ausbau der Skiinfrastrukturanlagen und die touristische Nutzung mit den bestehenden militärischen Anlagen, insbesondere den bestehenden Seilbahnen und der Truppenunterkunft auf dem Oberalppass, den bestehenden Anlagen für die Nutzung der Windenergie auf dem Gütsch und mit den Landschaftsschutzgebieten, den alpinen Ruhegebieten und den Naturschutzflächen abgestimmt. Die bestehenden Militärseilbahnen werden abgebrochen und durch zivile Gondelbahnen ersetzt, die auch den militärischen Bedürfnissen Rechnung tragen. Die touristische und die militärische Nutzung können weiterhin nebeneinander bestehen bleiben, mit Ausnahme des militärischen Schiessgebiets Strahlgand zwischen Gütsch und Oberalppass, das aufgegeben werden muss. Die dazu erforderlichen Gespräche mit der armasuisse und dem VBS werden geführt. Der Sachplan Militär wird bei nächster Gelegenheit angepasst. Dies ist bei den weiteren Planungsarbeiten sicherzustellen. Insbesondere der ganzjährige Betrieb der zivilen Infrastrukturanlagen darf die militärische Nutzung des Gebiets Gütsch - Stöckli im bisherigen Rahmen nicht einschränken. Dazu sind auch Massnahmen zur Besucherlenkung zu prüfen. Dies wird so festgesetzt. Als grossräumige Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen werden alpine Ruhezonen und Landschaftsschutzgebiete festgesetzt. Es dürfen neben den in der Richtplankarte ausgewiesenen Skianlagengebieten keine weiteren Gebiete oder Landschaftskammern, weder mit neuen Seilbahnanlagen noch mit Pisten oder anderen Infrastrukturanlagen, erschlossen werden. Auch ist eine Peak to Peak Verbindung zwischen Gurschen und Nätschen aus Landschaftsschutzgründen nicht zulässig. Dies wird so festgesetzt. AfU, ARE, Gesuchsteller PGV-/Konzessionsverfahren Richtplan Uri Tourismus, Freizeit, Erholung Stand / 3
4 Masterplan Skigebietsentwicklung, AGS/ASA/ecosign PGV 1. Stufe, ASS Richtplankarte Erneuerung, Ausbau und Erweiterung der Skiinfrastrukturanlagen Die geplanten Skianlagen gemäss Richtplankarte werden mit genauem Standort festgesetzt. Für die geplanten Skianlagen Gurschengrat St. Anna Gletscher und St. Anna Gletscher St. Annalücke gilt der Koordinationsstand Zwischenergebnis. Die Genehmigung aller Skianlagen (alle Seilbahnanlagen, Pisten, Beschneiungsanlagen, Erschliessungsanlagen, Parkierungsanlagen etc.) hat integral in einem Verfahren (PGV 1. Stufe) mit dazugehöriger umfassender Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu erfolgen. Damit zusammenhängend erfolgt auch die Konzessionserteilung. Der Gesuchsteller für das PGV- /Konzessionsverfahren hat mit einer integralen (konsolidierten) Organisation, d. h. ein Gesuchsteller, aufzutreten. Das Gesuch hat alle Anlagen integral zu umfassen. Dies wird so festgesetzt. Die in der Richtplankarte beschriebenen Anlagen begrenzen das Gesamtprojekt. Es dürfen innerhalb des Skigebietsperimeters keine weiteren Infrastruktur- und Nebenanlagen errichtet werden. Hingegen können auch Anlagentypen realisiert werden, die dem dannzumaligen Stand der Technik entsprechen (z. B. Komfort), soweit damit keine wesentlichen Kapazitätssteigerungen und auch keine weitergehendere Beeinträchtigung von Umwelt und Landschaft verbunden sind. Dies wird so festgesetzt. Die Anlagen sind mit der Naturgefahrensituation abgestimmt. Die erforderlichen Schutzmassnahmen sind geklärt und zusammen mit dem jeweiligen Anlagenbau umzusetzen. Die alternative neue Anbindung mit einer 8er-Gondelbahn vom Dorf Andermatt (Standort Mühle) ins Gebiet Gurschen wird als Vororientierung aufgeführt. Festgesetzt ist die geplante 8er-Gondelbahn neben der Talstation der bestehenden Pendelbahn Andermatt - Gurschen. AfU, ARE, Gesuchsteller PGV-/Konzessionsverfahren, Korporation Ursern, Korporation Uri, armasuisse, Gemeinde Andermatt, Gemeinde Hospental, Gemeinde Göschenen, Gemeinde Tujetsch, SBB, MGB, ASTRA (Ausnahme: Skianlagen Gurschengrat St. Anna Gletscher und St. Anna Gletscher St. Annalücke: Zwischenergebnis; Skianlage Andermatt Mühle Gurschen: Vororientierung) 8.3 / 4 Richtplan Uri Tourismus, Freizeit, Erholung Stand
5 8.3-3 Erschliessungsanlagen Die bautechnische und betriebliche Erschliessung der einzelnen Anlagen erfolgt gemäss Richtplankarte. Die darin enthaltenen Erschliessungsstrassen werden festgesetzt bzw. als Zwischenergebnis aufgenommen. Neben einer kurzen Anschlussstrasse an die Zwischenstation Nätschen ist eine Lastwagenstrasse vom Gebiet Wannelen ins Gebiet Gurschen geplant (Koordinationsstand Zwischenergebnis). Die übrigen Stationen sind entweder bereits mit Strassen erschlossen oder für die Bauphase mit Raupenfahrzeugen oder per Helikopter erreichbar. Masterplan Skigebietsentwicklung, AGS/ASA/ecosign Richtplankarte Die Strassenerschliessung für das Notspital und für die Liegenschaft «Soldatenheim Andermatt» ist entlang des Dürstelenbachs sicherzustellen und darf nicht über die mittlere Kasernenstrasse erfolgen. Dies wird so festgesetzt. Die weiteren Infrastruktur- und Erschliessungsanlagen wie beispielsweise Wasser, Abwasser, Strom, Garagierung, Betriebsgebäude sind aus dem Richtplan und der Richtplankarte ersichtlich und werden festgesetzt. AfU, ARE, Gesuchsteller PGV-/Konzessionsverfahren, Korporation Ursern, armasuisse, MGB, SBB (Ausnahme: Lastwagenstrasse Wannelen - Gurschen: Zwischenergebnis) Pisten und Beschneiungsanlagen Die Pisten und Beschneiungsanlagen (Wasserbezugsorte, Speicherbecken) werden gemäss Richtplankarte festgesetzt. Grundsätzlich ist vorgesehen, alle Pisten beschneien zu können. Es sind keine weiteren Pisten und Beschneiungsanlagen zulässig. Dies wird so festgesetzt. Der Wasserbezug für die Beschneiungsanlagen Andermatt - Nätschen - Gütsch - Oberalp - Calmut erfolgt über Quellen im Riental (bestehende Wasserfassung Klauserli), aus dem Oberalpsee, allenfalls aus dem Lutersee und aus der bestehenden Beschneiungsanlage des Skigebiets Dieni - Sedrun). Als Speicherbecken wird im Gebiet Gütsch ein bestehender See ausgebaut. Es ist zusätzlich vorgesehen, den Lutersee abzudichten und rund 2 m höher zu stauen. Für die Beschneiung der Skiunterführung im Bahnhof Andermatt kann auch Grundwasser bezogen werden. Der Wasserbezug für die bestehenden Beschneiungsanlagen im Gemsstock-Gebiet bleibt unverändert. Für die neuen Beschneiungsanlagen im Gebiet Gemsstock wird das Wasser aus der Unteralpreuss bezogen. Dies wird so festgesetzt. Masterplan Skigebietsentwicklung, AGS/ASA/ecosign Richtplankarte AfU, ARE, Gesuchsteller PGV-/Konzessionsverfahren, Korporation Ursern, AfE, EWU, armasuisse, AfT Richtplan Uri Tourismus, Freizeit, Erholung Stand / 5
6 Masterplan Skigebietsentwicklung, AGS/ASA/ecosign Gefahrenkarten Andermatt, Hospental und Göschenen Richtplankarte Restaurationsbetriebe und weitere Nebenanlagen Die in der Richtplankarte aufgeführten Restaurationsanlagen und weiteren Nebenanlagen werden festgesetzt. Der Bau der neuen Restaurationsbetriebe auf dem Nätschen, im Gütsch, zwischen Gütsch und Schneehüenerstock und im Gebiet Gurschen auf dem Gemsstock erfolgt abgestimmt mit der Naturgefahrensituation. Die Gemeinden schaffen die notwendigen nutzungsplanerischen Voraussetzungen, indem sie geeignete Nutzungszonen in den Zonenplänen und die entsprechenden Vorschriften in den Baureglementen erlassen. Bei der Bergstation der Pendelbahn Gurschenalp - Gemsstock, bei der Talund Bergstation der Sesselbahn St. Anna Gletscher - St. Annalücke sowie bei der Bergstation der Sesselbahn Gurschenalp - St. Anna Gletscher sind keine Restaurationsbetriebe oder anderen Nebenanlagen zulässig. Dies wird so festgesetzt. Zwischen Gütsch und der Bergstation am Schneehüenerstock ist es zulässig, maximal eine Restaurationsanlage zu erstellen. In einem Perimeter von rund 200 m um den Lutersee darf diese Anlage nicht gebaut werden. Es sind mit Ausnahme einer WC-Anlage keine weiteren Nebenanlagen wie Kinderspielplätze, Verpflegungsstationen etc. zulässig. Das Gebäude ist nach Möglichkeit am bestehenden Wanderweg zu errichten. Es ist von der Lage und der Architektur und der Materialisierung (Steinbaute) optimal in die Landschaft einzupassen. Die Nachweise sind im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens zu erbringen. Das Restaurant darf erst nach Realisierung aller Seilbahnanlagen zwischen Gütsch und Oberalp erstellt werden. Dies wird so festgesetzt. AfU, ARE, Gesuchsteller PGV-/Konzessionsverfahren, Korporation Ursern, Gemeinde Andermatt, armasuisse 8.3 / 6 Richtplan Uri Tourismus, Freizeit, Erholung Stand
7 8.3-6 Verkehr und Parkierungsanlagen Die in der Richtplanfortschreibung vom August 2008 sowie im QGP-/ UVP- Verfahren des Tourismusresorts Andermatt (TRA) und im regionalen Gesamtverkehrskonzept Ursern (rgvk) festgesetzten Vorgaben und Randbedingungen bleiben unverändert und werden festgesetzt, nämlich: Verkehr: Der Modalsplit liegt bei 80/20 Prozent Motorisierter Individualverkehr (MIV)/Öffentlicher Verkehr (ÖV). Parkierung: Die Anzahl der heute vorhandenen öffentlichen Parkplätze [PP] für Skiinfrastrukturanlagen wird nicht weiter ausgebaut: Es erfolgt insgesamt keine Erhöhung der Anzahl öffentlichen Parkplätze für den MIV. Es wird eine Gesamtanzahl von 1975 öffentlicher Skiinfrastrukturanlagen- Personenwagen(PW)-PP festgesetzt. Die Anzahl der PW-PP bei den einzelnen PP-Standorten wird im Vergleich zur Ausgangslage verändert. rgvk Ursern, S-ce 2008 UVP TRA Quartiergestaltungspläne TRA NHB, EBP Nutzungskonzept Oberalppass, R+K/Casanova 8.2 Tourismusresort Andermatt Um auf den Ausbau der Parkplätze verzichten und dennoch die Stosszeiten verkehrstechnisch abdecken zu können, sind verschiedene flankierende Massnahmen für den Winter- und Sommerbetrieb erforderlich, die festgesetzt werden, nämlich: Ausbau des Bahnhofs Göschenen als Umsteigeterminal, P+R-Anlage Göschenen, verstärktes Postauto- und Bahnangebot der SBB und MGB, Ausbau Bahnhof Andermatt als Verkehrsdrehscheibe ÖV, Standort der neuen Gondelbahn Talstationen Andermatt - Nätschen und Göschenen - Gütsch zentral in den entsprechenden Bahnhöfen, Ausbau des Ortsbusangebots in Andermatt und Hospental, Verkehrsinformationssystem, temporäre Fahrverbote für Lastwagen, Verkehrsberuhigung Dorfkern Andermatt, Radweg in der Schöllenen, Ticketsysteme, Parkleitsystem zugunsten des Umweltverbundes (Öffentlicher Verkehr und Langsamverkehr) lenkungswirksam ausgestaltete Parkplatzbewirtschaftung etc. Die weiteren Details sind im rgvk umschrieben. Diese flankierenden Massnahmen sind zeitgerecht umzusetzen. Als Standorte der 1975 öffentlichen Parkplätze für die Skiinfrastrukturanlagen stehen gemäss Richtplankarte zur Verfügung: 500 PW-PP (und 30 Car-PP) in Göschenen (im Areal «Eidgenössisch» oder auf dem Werkhofareal der Nationalstrasse resp. auf den Grundstücken zwischen Werkhof- und Bahnhofareal). Die Genehmigung dieser Parkplätze im Rahmen der Richtplangenehmigung durch den Bund erfolgt mit dem Vorbehalt, dass eine abschliessende Lösung mit dem ASTRA gefunden werden kann. 200 PW-PP im Areal des Steinbruchs Altkirch 350 PW-PP (unterirdisch) im Gebiet des Sportzentrums Bahnhof Andermatt (und/oder alternativ im Podium des TRA als Doppelnutzung gemäss den QGP-Vorschriften TRA) 50 PW-PP im Gebiet des Golfplatzes des TRA (als Doppelnutzung gemäss den QGP-Vorschriften TRA) 255 PW-PP (und 30 Car-PP) bei der Talstation Gemsstockbahn 620 PW-PP im Gebiet Dieni (siehe dazu Festlegung RIP GR) (10 Car-Haltestellen im Bahnhofgebiet Andermatt, kombiniert mit maximal 10 Taxi- und 10 Kurzzeit-Parkplätzen) Richtplan Uri Tourismus, Freizeit, Erholung Stand / 7
8 (150 PW-PP und 30 Camper-PP im Gebiet Oberalppass im Sommer; werden jeweils kompensiert durch entsprechende Reduktion der Anzahl Winter-PP) Die Parkplatzstandorte gemäss Richtplankarte und die Gesamtzahl von 1975 PW-PP werden festgesetzt. Die Anzahl Parkfelder an den einzelnen Parkplatzstandorten kann noch differieren, ohne die Gesamtanzahl von 1975 PW-PP überschreiten zu dürfen. Es ist sichergestellt bzw. nachgewiesen, dass die geplanten Skiinfrastrukturanlagen eine allfällige Wiederinbetriebnahme der SBB-Auto-Verladeanlagen im Bahnhof Göschenen und den Güterumlad von den SBB auf die MGB auch künftig erlauben. Dies wird so festgesetzt. Zur Verdeutlichung sei erwähnt, dass weder für die MGB noch die SBB aus den in der Abstimmungsanweisung enthaltenen Massnahmen eine Realisierungs- und Finanzierungspflicht abgeleitet werden kann. Für das Areal «Eidgenössisch» in Göschenen sind die Vorgaben des ASTRA betreffend Einfahrt umzusetzen, nämlich das verlangte Verkehrsregime und die zu tätigenden baulichen Anpassungen etc. Insbesondere ist ab der Galerieeinfahrt Richtung Westen in gerader Linie bis zur Reuss ein 20 m breiter Korridor vor jeglicher Überbauung freizuhalten. Dies wird so festgesetzt. AfU, ARE, Gesuchsteller PGV-/Konzessionsverfahren, Gemeinde Tujetsch, Gemeinde Andermatt, Gemeinde Göschenen, Gemeinde Hospental, armasuisse, MGB, SBB, ASTRA Kantonaler Wanderwegrichtplan Kantonales Bikeroutenkonzept IVS Wanderwegnetz Mountainbike- Konzept Urserntal Wanderwege und Bikerouten Die Planung von neuen Wanderweg- und Bikerouten im Urserntal im Zusammenhang mit dem Sommerbetrieb der Seilbahnanlagen ist mit dem kantonalen Wanderwegrichtplan und dem kantonalen Bikerouten-Konzept abgestimmt. ARE, Korporation Ursern, Gesuchsteller PGV-/Konzessionsverfahren, Korporation Ursern, Gemeinde Andermatt 8.3 / 8 Richtplan Uri Tourismus, Freizeit, Erholung Stand
9 8.3-8 Landschaftliche Einpassung Das Tal zwischen Andermatt und Oberalppass wie auch das Gebiet Gemsstock sind bereits heute durch verschiedene Infrastrukturanlagen geprägt und entsprechend landschaftlich vorbelastet. Die Skiinfrastrukturanlagen sind optimal in die alpine Landschaft zu integrieren. Die Restaurants und Skianlagen-Stationen sind bestmöglich in die Landschaft einzupassen. Dazu ist im Rahmen des PGV 1. Stufe ein architektonisches Gesamtkonzept zu erbringen. Dies wird so festgesetzt. Das architektonische Gesamtkonzept ist Grundlage für die nachlaufenden Verfahren. Die architektonische Feinplanung ist Bestandteil der nachlaufenden Verfahren (Baubewilligungsverfahren bzw. PGV 2. Stufe). Die allfällige Realisierung eines Biosphärenreservats im Raum San Gottardo wird durch die geplanten Skiinfrastrukturanlagen nicht negativ präjudiziert. Die Verbindung der Skigebiete Nätschen - Gütsch und Gurschen - Gemsstock mit einer talüberquerenden Bahn ist aus Landschaftsschutzgründen nicht zulässig. Dies wird so festgesetzt. Pistenkorrekturen sind auf ein Minimum begrenzt. Das gesuchstellende Unternehmen hat gegenüber den zuständigen Bewilligungsinstanzen finanzielle Sicherheiten nachzuweisen, mit denen ein allfälliger Rückbau der Anlagen garantiert wird, wenn diese länger als fünf Jahre nicht mehr in Betrieb sind. Dies wird so festgesetzt. AfU, ARE, Gesuchsteller PGV-/Konzessionsverfahren Ortsbilder von nationaler Bedeutung und Archäologie Bei der Standortwahl der Talstationen in Göschenen und Andermatt wurden die Schutzziele zur Erhaltung der zwei betroffenen Ortsbilder von nationaler Bedeutung (von Andermatt und Göschenen) vollumfänglich berücksichtigt. Es ist keine schwere Beeinträchtigung der Ortsbilder von nationaler Bedeutung zu erwarten. Der entsprechende konkrete Nachweis ist im Rahmen des PGV zu erbringen. Allenfalls erfolgt eine Begutachtung durch die ENHK. Bei der weiteren Projektierung der Talstationen sind die städtebaulichen und architektonischen Anforderungen im Sinne der ISOS-Zielsetzung umfassend zu berücksichtigen und prioritär bestehende Bauten zu sanieren. Das architektonische Gesamtkonzept ist im Rahmen des PGV 1. Stufe zu erbringen. Die architektonische Feinplanung ist dann Bestandteil des nachlaufenden Verfahrens (PGV 2. Stufe). Dies wird so festgesetzt. ISOS 4.4 Ortsbilder und Kulturdenkmäler Im Projektperimeter befinden sich Alpwüstungen und prähistorische Siedlungsplätze. Im Planungsperimeter ist deshalb eine systematische archäologische Prospektion zu betreiben. Je nach Ergebnis sind entsprechende Notgrabungen rechtzeitig auszuführen. Dies wird so festgesetzt. AfU, ARE, Gesuchsteller PGV-/Konzessionsverfahren, Gemeinde Andermatt, Gemeinde Göschenen, Gemeinde Hospental Richtplan Uri Tourismus, Freizeit, Erholung Stand / 9
10 Masterplan Skigebietsentwicklung, AGS/ASA/ecosign Wald Zwei Anlagen werden teilweise im Waldgebiet realisiert: 8er-Gondelbahn von Göschenen nach Gütsch und 8er-Gondelbahn von Andermatt nach Gurschen. Für zwei Bahnanlagen sind Rodungen erforderlich, nämlich für die Gondelbahn Göschenen - Gütsch (Talstation und Mastenstandorte) und die Gondelbahn Andermatt - Gurschen (Mastenstandorte). Die Gondelbahnen Göschenen - Gütsch und Andermatt - Gurschen erfordern im Bereich der Seillinie streckenweise die Niederhaltung von Wald (Niederhalteservitut). Der Bau der geplanten Pisten und Beschneiungsanlagen erfolgt ausserhalb von Waldarealen. Dies wird so festgesetzt. AFJ, AfU, ARE, Gesuchsteller PGV-/Konzessionsverfahren, Korporation Ursern LEK Urserntal, Theiler 2009 NHB, EBP 6.1 Landschaft und Biodiversität Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen Die Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen für die geplanten Skiinfrastrukturanlagen Urserntal/Oberalp sind im UVB im Detail ausgewiesen. Sie sind nach den Vorgaben des UVB umzusetzen und werden gemäss Richtplankarte festgesetzt. Folgende projektspezifischen Massnahmen werden ausgeführt: Ausweitung des Flachmoorgebiets im Gebiet Oberalppass gegen den Hang hin mit einem Rückbau der alten Oberalppass-Strasse Umsetzung von Artenschutzmassnahmen für das Braunkehlchen im Gebiet Nätschen und entlang der Oberalpreuss Bewirtschaftung der brachliegenden TWW-Standorte bzw. Extensivierung von wenig intensiven Wiesen im Gebiet Andermatt/Hospental. Dazu sind mit den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern die entsprechenden Verträge zu vereinbaren. Folgende projektübergreifenden integralen Massnahmen werden festgesetzt und sind gleichzeitig mit dem Bau der ersten Skiinfrastrukturanlagen umzusetzen: Sicherstellung des Landschaftsschutzgebiets Unteralptal Sicherstellung der alpinen Ruhezone Unteralptal Sicherstellung der alpinen Ruhezone Pazolastock (Territorium UR) Die Sicherstellung erfolgt mit entsprechenden Schutzmassnahmen nach kantonalem Natur- und Heimatschutzgesetz. AfU, ARE, Gesuchsteller PGV-/Konzessionsverfahren, Korporation Ursern 8.3 / 10 Richtplan Uri Tourismus, Freizeit, Erholung Stand
11 Wirtschaftlichkeitsnachweis, Sicherstellung Nachhaltigkeit Der Nachhaltigkeitsnachweis für die geplanten Skiinfrastrukturanlagen wurde im Nachhaltigkeitsbericht erbracht, und zwar für den Gesamtausbau. NHB, EBP Die aus wirtschaftlichen Gründen prioritär zu realisierenden Skiinfrastrukturanlagen und der Umfang der ersten und folgenden Investitionsetappen gehen aus dem Nachhaltigkeitsbericht hervor. Daraus wird auch ersichtlich, für welche Ausbau- und Etappierungsvarianten der Nachhaltigkeitsnachweis erbracht wurde. Daraus resultiert in Bezug auf die Realisierung der Seilbahnanlagen (inkl. dazugehörige Pisten und Beschneiungsanlagen) folgende Prioritätenliste: 1. Priorität: Anlagen Andermatt - Nätschen - Gütsch mit Seilbahn-Verbindung bis Oberalppass/Calmut Parallel dazu Teilsanierung am Gemsstock (ohne neue Anbindung Andermatt - Gurschen und ohne Anlagen Gurschengrat - St. Annalücke) 2. Priorität: Neue Anbindung Göschenen - Gütsch Neue Anbindung Andermatt - Gurschenalp Restsanierung Anlagen Gemsstock Anlagen Gurschenalp - St. Anna Gletscher und St. Anna Gletscher -St. Annalücke Diese Reihenfolge der Realisierung ist zwingend. Änderungen in der Realisierungsreihenfolge sind einzig bei den Anlagen innerhalb der 2. Priorität möglich. Massgebend ist der Wirtschaftlichkeits- und Nachhaltigkeitsausweis. Dies wird so festgesetzt. Das gesuchstellende Unternehmen für das PGV-/Konzessionsverfahren hat mit dem Konzessionsgesuch den detaillierten Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungsnachweis sowohl für den geplanten Gesamtausbau der Skiinfrastrukturanlagen als auch für die einzelnen Investitionsetappen zu erbringen. Dies wird so festgesetzt. AWöV, AWT GR, AfSt, AfU, ARE, Gesuchsteller PGV-/Konzessionsverfahren Richtplan Uri Tourismus, Freizeit, Erholung Stand / 11
12 8.3 / 12 Richtplan Uri Tourismus, Freizeit, Erholung Stand
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