Die Rolle der Kinderschutzfachkraft im kooperativen Kinderschutz
|
|
- Frank Beyer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die Rolle der Kinderschutzfachkraft im kooperativen Kinderschutz Monheim, 16 Januar 2014
2 I. Kooperativer Kinderschutz II. Die Rolle der Kinderschutzfachkraft im kooperativen Kinderschutz III. Die Beratung: a) Auftrag und Prozessbegleitung b) Sozialpädagogische Diagnostik im kooperativen Kinderschutz IV. Tandem - Modell Britta Discher, Fachberatung und Fortbildung im Kinderschutz
3 8a SGB VIII Schutzauftrag bei von Kindeswohlgefährdung (4) In Vereinbarungen mit den Trägern und Diensten, ( ), ist sicherzustellen, dass 1.deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für Gefährdungen eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen 2.bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen wird sowie 3. die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche bei der Gefährdungseinschätzung einbezogen werden, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird.
4 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) 4 Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung 1. Werden Ärzte und Ärztinnen, Hebammen Angehörige anderer Heilberufe... staatlich anerkannten Sozialarbeiter/innen oder Lehrer/innen an öffentlichen Schulen( ) in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so sollen sie mit dem Kind oder Jugendlichen und den Personensorgeberechtigten die Situation erörtern und soweit erforderlich bei den Personensorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. 2. Die Personen nach Absatz 1 haben zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.
5 8b SGB VIII Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (1)Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.
6 Gewichtige Anhaltspunkte bei Pippilotta
7 Institution, fachliche Sicht: Einschätzung Empfehlung Lehrerin: Schulverweigerin, nicht beschulbar, Förderschulprüfverfahren einleiten, Jugendamt informieren Erzieherin aus der OGS Vernachlässigung, unorganisiert, Wildfang Beratung mit einer Kinderschutzfachkraft zum weiteren Vorgehen Integrationshelfer: Kinderschutzbund Impulsiv, extrovertiert, nach Grenzen suchend, kreativ, eigenständig.. Resilienz ist die Fähigkeit schwierigen Lebenssituationen ohne anhaltende Beeinträchtigungen zu überstehen. Soziale Gruppenarbeit, begleiten, Sozialkompetenztraining, theraupeutische Unterstützung Familienpaten oder Big-Sister installieren
8 Jugendamt: Kindeswohlgefährdung intensivpädagogische Maßnahme zur Abwendung der Gefährdung (soziales Training im Takkatukkaland) Familiengericht Kindeswohlgefährdung Eingriffsschwelle? Gutachter Kinderarzt/ Psychologe/ Neurologe/ SPZ: Bindungsstörung mit problematischer Prognose im Hinblick auf Sozialisationsprozesse Asperger-Syndrom, multiple Persönlichkeitsstörung (Pippilotta Viktualia Rollgardina Pfefferminz Efraimstochter Langstrumpf), ADHS Auftrag für ein Gutachten zur Einschätzung der Gefährdung und der Erziehungsfähigkeit von Efraim Langstrumpf, (Kapitän und König vom TakaTuka Land) in Auftrag geben Anregung eines medizinischen Gutachten Überweisung in die Kinderund Jugendpsychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie Keine akute Krise Keine Aufnahme
9 I. Kooperativer Kinderschutz. will die Perspektiven und Ressourcen aller kinder- und jugendrelevanten Systeme zum Schutz und Gefährdungsabwendung von Kindern nutzen setzt auf die Kraft des multiprofessionellen Zusammenwirkens beteiligter Fachkräfte ist Voraussetzung und Methode für systemübergreifendes Handeln im Kinderschutz braucht tragfähige und verlässliche Strukturen für interdisziplinäre Beratungen und parteiliche, für den Schutz der Kinder agierende Prozessbegleitung Britta Discher, Fachberatung und Fortbildung im Kinderschutz
10 Die Kinderschutzfachkraft Akteurin im Kinderschutz seit 2005
11 Die Verantwortungsgemeinschaft im Kinderschutz Schule Und die Kinderschutzfachkraft? Freie Träger der Jugendhilfe Jugendamt - ASD Gesundheitswesen Kindertageseinrichtungen Familien gericht Britta Discher, Fachberatung und Fortbildung im Kinderschutz
12 II. Die Rolle der Kinderschutzfachkraft im kooperativen Kinderschutz Im Kinderschutz erfahrene Fachkräfte sollen in einem System des kooperativen Kinderschutzes eine erweiterte Aufgabenstellung erhalten. Sie übernehmen nicht nur beratende und prozessbegleitende Aufgaben gegenüber Fachkräften in den Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe, sondern auch gegenüber außerhalb des Systems der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Berufsgruppen, die im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen. (Begründung des Gesetzesentwurfs, S.38).
13 In der Kinderschutzpraxis stehen sich nicht selten "rivalisierende" Hilfesysteme im Streit um die "richtige" Sichtweise gegenüber. Daraus resultierende Konflikte drohen mitunter den Blick auf das Kind und seine Gefährdung zu behindern. Britta Discher, Fachberatung und Fortbildung im Kinderschutz
14 also nicht so. besser so
15 Prozessbegleitung durch Kinderschutzfachkräfte ist Fachberatung und Qualitätssicherung Stärkung der Handlungs- und Verfahrenssicherheit aller Fachkräfte in der Wahrnehmung des Schutzauftrages Gefährdungseinschätzung durch Methodensicherheit und Multiprofessionalität optimieren Rollenklärung der Beteiligten im Verfahren der Gefährdungseinschätzung und -abwendung Reflexion von institutions- und hierarchieabhängigen Sichtweisen ( und "blinden Flecken") Strukturierte und transparente Verabredungen im Schutzplan Britta Discher, Fachberatung und Fortbildung im Kinderschutz
16 Die Kinderschutzfachkraft im Prozess der Gefährdungseinschätzung: will Qualität durch fachliche Kompetenz im Beratungsprozess sicherstellen. In der Prozessbegleitung ergeben sich dabei unterschiedliche Aufgabenstellungen: Unterstützung bei der Einschätzung gewichtiger Anhaltspunkte Verbindlichkeit in der Kommunikationsstruktur der zur Zusammenarbeit aufgeforderten Fachkräfte Vermittlung zwischen den Akteuren, die im Rahmen eines "Schutzplanes" für das betroffene Kind, verlässlich und aus ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich ihre Aufgaben zur Abwendung der Gefährdung definieren sollten. Britta Discher, Fachberatung und Fortbildung im Kinderschutz
17 die Kinderschutzfachkraft: muss im Netzwerk arbeiten, um Menschen und Hilfen zu kennen braucht Intervision mit anderen Kinderschutzfachkräften braucht Rahmenbedingungen, um ihre Tätigkeit auszuführen muss in ihrer Rolle anerkannt sein braucht Lebensfreude, Humor und gute Nerven
18 Damit das gelingen kann Voraussetzungen Akzeptanz der beschriebenen Rolle der Kinderschutzfachkraft Von Respekt getragene Arbeitsbeziehungen Verlässlichkeit und Transparenz getroffener Verabredungen Begleitung der Kooperationsstandorte und Vermittlung bei Konflikten Gemeinsame Konzeptentwicklung und Kooperationszeit Dokumentation und Auswertung Britta Discher, Fachberatung und Fortbildung im Kinderschutz
19 III. Die Beratung Niemand ist (allein) für das Problem, aber alle sind für die Lösung verantwortlich! (B. Furman). Britta Discher, Fachberatung und Fortbildung im Kinderschutz
20 Sozialpädagogische Diagnostik in der Jugendhilfe Überprüfung, ob das Ziel der Intervention erreicht wurde Evaluation Anamnese Informationen aus allen Systemen werden zusammengetragen Intervention Diagnose Filter = Steuerungs- und Kompetenzanspruch der Jugendhilfe (verordnete?) oder verabredete Maßnahmen nach 27ff SGB VIII oder familiengerichtliche Auflagen, mit denen das diagnostizierte Problem bearbeitet wird Filter = Interne Anweisungen, Finanzierung, fehlende Hilfs- Angebote, Überbetonung des Elternrechts Gefährdungseinschätzung als Aufgabe der Jugendhilfe die Fachkräfte des Jugendamts, ggf. mit freien Trägern der JH, bleiben unter sich
21 Sozialpädagogische Diagnostik im kooperativen Kinderschutz Überprüfung, ob das Ziel der Intervention erreicht wurde Evaluation Anamnese Informationen aus allen Systemen werden zusammengetragen Intervention Diagnose Hilfs-oder Schutzplan der Verantwortungsgemeinschaft = verlässliche Klärung der Aufgaben der jeweiligen Akteure zur Abwendung der Gefährdung und Einleitung der systemspezifischen Maßnahmen Gefährdungseinschätzung als systemübergreifende Aufgabe
22 Dem Beratungsanspruch nach 4KKG differenziert nachkommen Die Erfüllung des Beratungsanspruchs muss sich an den Abläufen und Strukturen der jeweiligen Arbeitsfelder orientieren und kommunale Strukturen berücksichtigen. Ein sozialpädiatrisches Zentrum hat andere, für den Kinderschutz relevante Perspektiven und Ressourcen zur Verfügung, als eine Kinderarztpraxis, ein Familienzentrum oder eine Schule Monheim tickt anders als Unna!!! Aber: Systemübergreifende Zusammenarbeit muss gemeinsam verabredet und dann verlässlich gestaltet werden.
23 Beratungsmodell Tandem interne Kinderschutzfachkraft begleitet Prozess der Gefährdungseinschätzung im Team (Schule, SPZ, usw.) die Fachberatung Kinderschutz wird z.b. hinzugezogen: Bei eigener Fallbeteiligung Zur Vermittlung anderer oder zusätzlicher Beratungskompetenzen Zum Coaching von Gesprächen mit Kindern/Jugendlichen/ Eltern Im Zweifel vor Mitteilung ans Jugendamt. Britta Discher, Fachberatung und Fortbildung im Kinderschutz
24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
25 Themen für den Fachtag der Kinderschutzfachkräfte in Monheim Beratung: Struktur: Standards:
Der Schutzauftrag von Lehrer/innen und anderen pädagogischen Fachkräften an Schulen
Der Schutzauftrag von Lehrer/innen und anderen pädagogischen Fachkräften an Schulen Berufsgeheimnisträger nach 4 KKG, Bundeskinderschutzgesetz und die Kinderschutzfachkraft als Vermittlerin zwischen den
MehrSozialpädagogische Diagnostik. im interdisziplinären Kontext
Kooperativer Kinderschutz Sozialpädagogische Diagnostik im interdisziplinären Kontext Britta Discher Erfahrungen und Erkenntnisse Fehler Kooperativer im Kinderschutz In der Kinderschutzpraxis stehen sich
MehrProf. Dr. Rolf Jox Prof. Dr. Michael Klein
Gliederung zur Veranstaltung Aktuelle Gesetzesänderungen im Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht und ihre Auswirkungen auf die Suchthilfe im Rahmen der Suchttherapietage 2014 in Hamburg am 12.6.2014,
MehrAnforderungen des BKiSchG für Tageseinrichtungen und Überblick zum Verfahrensablauf 8a
Anforderungen des BKiSchG für Tageseinrichtungen und Überblick zum Verfahrensablauf 8a Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Ziel des BKiSchG ist es die Kooperation im
MehrKinderschutz. in Monheim am Rhein. Monheim. am Rhein. Stadt
Leitfaden Kinderschutz in Monheim am Rhein Mo am nheim Rhe ptst in adt für K Hau inde r Monheim Stadt am Rhein Leitfaden Kinderschutz in Monheim am Rhein Impressum Herausgeber: Stadt Monheim am Rhein Der
MehrLRG15016. Mitteilungsbogen zur Meldung einer möglichen Kindeswohlgefährung FÜR KOKI NETZWERKPARTNER
LRG15016 r ng Mitteilungsbogen zur Meldung einer möglichen Kindeswohlgefährung FÜR KOKI NETZWERKPARTNER Sie haben gewichtige Anhaltspunkte für eine mögliche Kindeswohlgefährdung wahrgenommen und am Ende
MehrKindeswohlgefährdungen. Landkreis Vorpommern-Rügen. 24. August 2015
Kindeswohlgefährdungen Landkreis Vorpommern-Rügen 24. August 2015 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder
MehrBundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Gerd Steiner Fachbereich Familie und Jugend Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) Wesentliche Neuerungen / Änderungen
MehrJahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg
Jahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg 14. - Pforzheim-Hohenwart 1Michael Winkler 2Michael Winkler Datenschutz, Rechtsfragen in der Schulsozialarbeit Vertraulichkeit und Schweigepflicht Voraussetzung
MehrZertifikatskurs Kinderschutzfachkraft ( 8a SGB VIII)
Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft ( 8a SGB VIII) Zeitplan: 1. Seminarblock 23.02. 24.02.2010 Bad Urach 2. Seminarblock 10.03. 11.03.2010 Stuttgart 3. Seminarblock 14.06. 15.06.2010 Stuttgart Beginn:
MehrSchulsozialarbeiter/innen als Kinderschutzfachkräfte?!
Vielfalt im Kinderschutz Gelsenkirchen 29.11.2013 Schulsozialarbeiter/innen als Kinderschutzfachkräfte?! LehrerInnen und SchulsozialarbeiterInnen als BerufsgeheimnissträgerInnen 1 4 Beratung und Übermittlung
MehrBundeskinderschutzgesetz: Seit 1. Januar 2012 in Kraft
Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG) Bundeskinderschutzgesetz: Seit 1. Januar 2012 in Kraft Die insoweit erfahrene Fachkraft Bedeutung/Aufgaben/Rolle/Anforderungen
Mehr8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung erkennen - beurteilen - handeln
8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung erkennen - beurteilen - handeln Krisenmanagement beim Jugendamt der Stadt Heilbronn 1 Gefährdung Die Rechtsprechung versteht unter Gefährdung eine gegenwärtig
MehrDatenschutz versus Kinderschutz (Aus-) Wege aus dem Dilemma
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Datenschutz versus Kinderschutz (Aus-) Wege aus dem Dilemma Dr. Claudia Federrath Berlin, den 14. März 2015 Aufgaben Der Berliner Beauftragte
MehrDatenschutz, Strafrecht und Kooperation ein Widerspruch?
Datenschutz, Strafrecht und Kooperation ein Widerspruch? Gelingende Kooperation im Kinderschutz Fachtagung des JA Mannheim Dr. Thomas Meysen Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF)
MehrAufgaben und Inanspruchnahme einer insofern erfahrenen Fachkraft Art der Meldung Schutzplan Datenschutz
Informationen zum Verfahren bei Kindeswohlgefährdung in Einrichtungen Vereinbarung gem. 8a Sozialgesetzbuch VIII zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung Aufgaben und Inanspruchnahme
MehrFragen und Antworten zu den Zertifikatskursen für Kinderschutzfachkräfte
Fragen und Antworten zu den Zertifikatskursen für Kinderschutzfachkräfte Interview mit Katrin Tönnissen, Leiterin der BiS-Bildungsakademie in Wuppertal, die die Zertifikatskurse für Kinderschutzfachkräfte
MehrForum 6: Dr. med. Thomas Fischbach. Kooperation von Gesundheitswesen und Jugendhilfe
Forum 6: Dr. med. Thomas Fischbach Kooperation von Gesundheitswesen und Jugendhilfe Der Schutzauftrag als Herausforderung Kooperation von Gesundheitswesen und Jugendhilfe Fachkongress Qualitätsentwicklung
MehrGeschäftsbereich Familie, Soziales, Gesundheit. Fachdienst - Wirtschaftliche Jugendhilfe/ Sozialpädagogische Hilfen
Geschäftsbereich Familie, Soziales, Gesundheit Fachdienst - Wirtschaftliche Jugendhilfe/ Sozialpädagogische Hilfen 1 1 Trägervereinbarungen 8 a, 72 a SGB VIII Tagesordnung 1. Begrüßung und Einführung in
MehrAFET Stellungnahme zur Evaluation Bundeskinderschutzgesetz
AFET Stellungnahme zur Evaluation Bundeskinderschutzgesetz Der AFET bedankt sich für die Einladung im Rahmen der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes eine Stellungnahme zur Vorbereitung des Berichts
MehrHerzlich Willkommen. Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen e.v.
Herzlich Willkommen Elternrecht und Kindesgrundrechte Verfassungsrechtliche Vorgaben Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG Recht und Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung des Kindes (Elternrecht) Art. 2 Abs. 1
MehrDer Kinderarzt im Spannungsverhältnis der Strafnormen
Der Kinderarzt im Spannungsverhältnis der Strafnormen Einerseits besteht die Pflicht zur Verschwiegenheit; 203 StGB Andererseits kann er sich aber auch dann strafbar machen, wenn er nicht handelt. Strafnormen,
MehrChristine Gerber - NZFH/DJI Gelsenkirchen, 29.11.2013
Vielfalt im Kinderschutz 7. Jahrestagung für Kinderschutzfachkräfte 29.11.2013 Die Kinderschutzfachkraft - mehr als eine Unterstützerin bei der Risikoeinschätzung! Christine Gerber Nationales Zentrum Frühe
MehrZertifikatskurs Kinderschutzfachkraft ( 8a SGB VIII)
Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft ( 8a SGB VIII) Zeitplan: 1. Seminarblock 10. 11.09.2012 Bad Urach 2. Seminarblock 22. 23.10.2012 Gültstein 3. Seminarblock 10. 11.01.2013 Bad Urach Seminarzeiten jeweils:
MehrZwischen der Stadt Kempten (Allgäu) - Stadtjugendamt - vertreten durch Herrn Thomas Reuß (Jugendamtsleiter) im folgenden Jugendamt.
Zwischen der Stadt Kempten (Allgäu) - Stadtjugendamt - vertreten durch Herrn Thomas Reuß (Jugendamtsleiter) im folgenden Jugendamt und dem - Bezeichnung des Trägers - im folgenden Träger wird zur Sicherstellung
MehrDatenschutz als Schutz der Vertrauensbeziehung bei Frühen Hilfen
Datenschutz als Schutz der Vertrauensbeziehung bei Frühen Hilfen Fachtagung Kooperation bei Frühen Hilfen im Spannungsfeld zwischen Informationsbedarf und Datenschutz Bonn-Bad Godesberg, 16. März 2009
MehrMitteilung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt des Landkreises Teltow-Fläming
Mitteilung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt des Landkreises Teltow-Fläming Eingangsbestätigung Datum:... Uhrzeit:... aufgenommen von:... persönlich anonym telefonisch schriftlich
MehrKooperationsvereinbarung zum Kinderschutz
Regionales BildungsNetzwerk Kreis Steinfurt Kooperationsvereinbarung zum Kinderschutz zwischen der Schulaufsicht im Kreis Steinfurt und den Jugendämtern im Kreis Steinfurt Regionales BildungsNetzwerk Kreis
MehrBundeskinderschutzgesetz und die Auswirkungen auf Dienste und Einrichtungen der Erziehungshilfe
Bundeskinderschutzgesetz und die Auswirkungen auf Dienste und Einrichtungen der Erziehungshilfe - ein Überblick - 1 Artikelgesetz (BGBl 2011, Teil I, Nr. 70 vom 28.12.2011, S. 2975 ff.) Art. 1 KKG Art.
Mehr-Kindeswohlgefährdung? - Kontaktaufnahme zum Jugendamt. wann dürfen wir uns melden?
-Kindeswohlgefährdung? - Kontaktaufnahme zum Jugendamt wann dürfen wir uns melden? Gliederung 1. Einstieg ins Thema 2. 8a SGB VIII, 4 KKG Meldung einer Kindeswohlgefährdung 3. Beratung zur Einschätzung
MehrAufbau der Frühen Hilfen
Ein Überblick Aufbau der Frühen Hilfen Start 2006 Auftrag Jugendhilfeausschuss: Entwicklung eines Konzeptes zur Gefahrenabwehr Frühwarnsystem Hintergrund: Situationsbericht Obere Sieg aktuell bekannt gewordenen
MehrDie insoweit erfahrene Fachkraft Gemäß 8a, Abs. 2 SGB VIII
Die insoweit erfahrene Fachkraft Gemäß 8a, Abs. 2 SGB VIII Verortung Qualifikation Aufgaben Lotte Knoller, Diplom Psychologin, Kinderschutz-Zentrum Berlin 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1)
MehrBeratung für Eltern, Kinder und Jugendliche. Familien-, Paar- und Lebensberatung. Fachstelle für Sucht und Suchtprävention
Integratives Beratungszentrum Melle Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche Familien-, Paar- und Lebensberatung Fachstelle für Sucht und Suchtprävention Schwangerenberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung
MehrKooperation und Datenschutz im Kontext des Bundeskinderschutzgesetzes Drogenberatung Westvest 14. Mai 2014
Kooperation und Datenschutz im Kontext des Bundeskinderschutzgesetzes Drogenberatung Westvest 14. Mai 2014 Prof. Dr. jur. Kerstin Feldhoff FH Münster Fachbereich Sozialwesen Datenschutz in möglichen Schnittstellen
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/6586 20. Wahlperiode 25.01.13 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Blömeke (GRÜNE) vom 17.01.13 und Antwort des Senats Betr.:
MehrPerspektiven der Frühen Hilfen aus Sicht des NZFH
Perspektiven der Frühen Hilfen aus Sicht des NZFH Fachtagung Bilanz und Perspektiven der Frühen Hilfen im Saarland Saarbrücken, 01. Juli 2013 Träger Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen Bundesinitiative
MehrFrühe Hilfen als Ressourcen für die Arbeit der Jobcenter
Frühe Hilfen als Ressourcen für die Arbeit der Jobcenter Netzwerke als Ressource der kommunalen Zusammenarbeit www.gebit-ms.de DIE GEBIT MÜNSTER GEBIT Münster Produktbereiche IT-Unterstützung Sozialer
MehrRECHTLICHE VORGABEN BEIM KINDERSCHUTZ. RAin Claudia Dittberner
RECHTLICHE VORGABEN BEIM KINDERSCHUTZ RAin Claudia Dittberner 15.05.2014 Überblick Bundeskinderschutzgesetz In Kraft seit 1. Januar 2012 Artikelgesetz Einführung/Änderung mehrerer Gesetze: Neu: Gesetz
MehrKinderschutz und Datenschutz
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Kinderschutz und Datenschutz Dr. Claudia Federrath Berlin, den 24. August 2011 Aufgaben Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
MehrRahmenkonzept zur Tätigkeit der insoweit erfahrenen Fachkraft (iefk)
Rahmenkonzept zur Tätigkeit der insoweit erfahrenen Fachkraft (iefk) Landkreis Märkisch-Oderland Fachbereich II / Jugendamt Klosterstraße 14 15344 Strausberg Inhalt 1. Allgemeines... 3 2. Rechtliche Grundlagen...
MehrAufbau 1 - Zertifikatskurs
Insoweit erfahrene Fachkraft / Kinderschutzfachkraft gemäß SGB VIII und KKG Aufbau 1 - Zertifikatskurs 20.-21. Januar und 16.-17. Februar 2016 in Augsburg Modul 1: Aufsichtspflicht und Haftung - Baustein
MehrDie insoweit erfahrene Fachkraft nach 8a und 8b SGB VIII: Ein neues Aufgabengebiet für Erziehungsberatungsstellen
Die insoweit erfahrene Fachkraft nach 8a und 8b SGB VIII: Ein neues Aufgabengebiet für Erziehungsberatungsstellen Mit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes zum 01.01.2012 und den damit verbundenen
MehrVereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gemäß 8 a Sozialgesetzbuch VIII und 3 Abs. 10 Hessisches Schulgesetz
Vereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gemäß 8 a Sozialgesetzbuch VIII und 3 Abs. 10 Hessisches Schulgesetz zwischen der Schule: und - nachfolgend Schule genannt - dem Landkreis Offenbach,
MehrKindeswohl aus Sicht des Jugendamtes in der Arbeit mit Kindern drogengebrauchender Eltern
Kindeswohl aus Sicht des Jugendamtes in der Arbeit mit Kindern drogengebrauchender Eltern 30.11.2007 Birgit Averbeck Jugendamt Dortmund 1 2 Hilfen für Kinder drogengebrauchender Eltern in Kooperation Jugendhilfe,
MehrKinderschutz bei häuslicher Gewalt in Frankfurt am Main
Kinderschutz bei häuslicher Gewalt in Frankfurt am Main - Fachtag am 03. Juli 2013 - Jugend- und Sozialamt Stadt Frankfurt am Main Daniela Geyer 51.51 Grundsatz Kinder- und Jugendhilfe Jugend- und Sozialamt,
MehrDatenschutz und Kinderschutz - Einheit oder Gegensatz?
Datenschutz und Kinderschutz - Einheit oder Gegensatz? Dr. Claudia Federrath Berlin, den 11. März 2009 Aufgaben Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit kontrolliert die Einhaltung
Mehrwenn Angebote und Hilfen nicht zum Ziel führen, erfolgt Information des Jugendamtes (Datenschutzregelungen gem. 62 SGB VIII beachten)
Handeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII durch freie Träger) 1 Verfahrensablauf für Kindertageseinrichtungen Hinweis: Es besteht grundsätzlich die Notwendigkeit,
MehrZertifikatskurs Kinderschutzfachkraft ( 8a/8b SGB VIII)
Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft ( 8a/8b SGB Im Zuge der Weiterentwicklung des SGB VIII (KICK Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz) und des Inkrafttretens des Bundeskinderschutzgesetzes
MehrKein Kind zurücklassen Kommunen in NRW beugen vor. Das Modellvorhaben im Kreis Warendorf
Kein Kind zurücklassen Kommunen in NRW beugen vor Das Modellvorhaben im Kreis Warendorf Workshop am 03.09.2012 Kreis Warendorf Strategie des Kreises Warendorf Langfristig angelegte Weiterentwicklung der
MehrDokumentation Verdacht auf Kindeswohlgefährdung 8 a KJHG (SGB VIII)
Deckblatt Einrichtung:.. Abteilung:.. Gruppe:.. Verantwortliche/r Mitarbeiter/in:. Telefon:.. Dokumentation Verdacht auf Kindeswohlgefährdung 8 a KJHG (SGB VIII) Name des Kindes / der Kinder: geb. am:
MehrWeiterbildung im Kinderschutz Curriculum Die Fachkraft gemäß 8a SGB VIII
Weiterbildung im Kinderschutz Curriculum Die Fachkraft gemäß 8a SGB VIII Berufsbegleitende Weiterbildung: Fachkraft gemäß 8a SGB VIII und beratende Fallkoordination als Methode der Jugendhilfe bei Kindeswohlgefährdung
MehrStrafrechtliche Verantwortlichkeit von SozialarbeiterInnen bei Kindeswohlgefährdung. Prof. Dr. Brigitta Goldberg
Strafrechtliche Verantwortlichkeit von SozialarbeiterInnen bei Kindeswohlgefährdung Prof. Dr. Brigitta Goldberg Gliederung Einführung Aktuelle Diskussion zur Kindeswohlgefährdung Kindeswohlgefährdung:
MehrBundeskinderschutzgesetz
Bundeskinderschutzgesetz Der Inhalt in Kürze 1 Stand: 06.03.2012 Eckpfeiler des Bundeskinderschutzgesetzes Aktiver Kinderschutz durch Frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke Aktiver Kinderschutz durch
MehrPräventionsprojekt Zukunft für Kinder in der Landeshauptstadt Düsseldorf
Präventionsprojekt Zukunft für Kinder in der Landeshauptstadt Düsseldorf 12. Rheinische Jugendhilfekonferenz Kinderschutz - erfolgreiche Konzepte der frühen Förderung - Peter Lukasczyk Abteilungsleiter
MehrZwang und Kontrolle aus jugendhilferechtlicher Sicht
Zwang und Kontrolle aus jugendhilferechtlicher Sicht Zwang und Kontrolle in der Kinder- und Jugendhilfe Fachgespräch des Diakonie Bundesverbands Dr. Thomas Meysen Deutsches Institut für Jugendhilfe und
MehrNetzwerk Kinderschutz. Workshop zum Datenschutz HERZLICH WILLKOMMEN!!
Workshop zum Datenschutz HERZLICH WILLKOMMEN!! Andreas Gagelmann, Datenschutzbeauftragter Der Datenschutzbeauftragte der LH kontrolliert die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in der Stadtverwaltung
MehrLeitfaden. zur Erstellung eines Schutzkonzepts in katholischen Kindertageseinrichtungen der Diözese Augsburg. Stand 1/2015
Leitfaden zur Erstellung eines Schutzkonzepts in katholischen Kindertageseinrichtungen der Diözese Augsburg Stand 1/2015 Referat Kindertageseinrichtungen Caritasverband für die Diözese Augsburg e. V. Inhalt
Mehrs neue ndeskinderschutzgesetz
homas Meysen sches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.v. F), Heidelberg a Eschelbach sches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.v. F), Heidelberg s neue ndeskinderschutzgesetz Vorwort
MehrZusammenarbeit von Schulen und Institutionen der erzieherischen Hilfen (HzE)
Landschaftsverband Rheinland Dezernat Schulen und Jugend Landesjugendamt Zusammenarbeit von Schulen und Institutionen der erzieherischen Hilfen (HzE) Klaus Nörtershäuser (Wesel, 25. Oktober 2007: Hans
MehrAmt für Jugend und Familie. - Jugendamt -
1 - Jugendamt Chancen von Anfang an Einsatz von Familienhebammen durch das Bielefelder Jugendamt Wie alles begann: 2006 Idee Prävention statt Intervention Kinderschutz durch Prävention Chancen von Anfang
MehrKonzept zur Kinderschutzberatung
Konzept zur Kinderschutzberatung Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft in der Beratungsstelle für Kinderschutz (BfK) gem. 8a SGB VIII, 8b SGB VIII bzw. 4 KKG Fachbereich Jugendhilfe 1 Herausgeber
MehrDatenschutz- und persönlichkeitsrechtliche Probleme bei der Gewährung früher Hilfen
Datenschutz- und persönlichkeitsrechtliche Probleme bei der Gewährung früher Hilfen RA Prof. Dr. Knut Hinrichs, HAW Hamburg Fachtagung g Eltern, die anders sind TMSFG, am 25.06.2008 in Erfurt Gliederung
MehrStruktur Soziale Dienste
Struktur Soziale Dienste Leiter Soziale Dienste Herr Trümper Erziehungs- und Familienberatungsstelle Frau Hainke Allgemeiner Sozialdienst Frau Schloßhauer Jugendgerichtshilfe (noch zu klären) Adoptions-
MehrFrühe Hilfen im Landkreis Lörrach: Familienpaten
Frühe Hilfen im Landkreis Lörrach: Familienpaten Kinderschutz und Kindeswohl sind Themen, die in den letzten Jahren immer stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt sind. Die Bundesregierung hat im
MehrDatenschutzrechtliche Grundlagen, rechtliche Konfliktsituationen und Lösungsmöglichkeiten
Datenschutzrechtliche Grundlagen, rechtliche Konfliktsituationen und Lösungsmöglichkeiten KVJS Uniklinik Ulm Datenschutz in der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Gesundheitswesen Dr. Thomas Meysen Deutsches
Mehr2. Ostfriesischer Fachtag schulische Sozialarbeit. Kinderschutz und Schule Donnerstag 13.6.2013
2. Ostfriesischer Fachtag schulische Sozialarbeit Kinderschutz und Schule Donnerstag 13.6.2013 Anne geht nicht zur Schule. Mit knapp 13 Jahren gilt sie als notorische Schulverweigerin. Die Mutter findet
MehrDieses Bild kann durch ein eigenes Bild ersetzt werden oder löschen Sie diesen Hinweis
Dieses Bild kann durch ein eigenes Bild ersetzt werden oder löschen Sie diesen Hinweis Ein Klima der Kooperation fördern er Handlungsleitfaden für eine gelingende Kooperation zwischen Jugendhilfe und Kinder-
MehrGemeinsamer Schutzauftrag von Jugendamt und Familiengericht bei Kindeswohlgefährdung. Fachtag am 23. Juli 2014 in Augsburg
Bayerisches Staatsministerium der Justiz Gemeinsamer Schutzauftrag von Jugendamt und Familiengericht bei Kindeswohlgefährdung Fachtag am 23. Juli 2014 in Augsburg Es gilt das gesprochene Wort Telefon:
MehrMünchner Grundvereinbarung zu 8a und 72a SGB VIII
Münchner Grundvereinbarung zu 8a und 72a SGB VIII Die Landeshauptstadt München, Sozialreferat/Stadtjugendamt, vertreten durch die Jugendamtsleiterin, Frau Dr. Kurz-Adam, (bei Kindertagesbetreuungseinrichtungen
MehrVereinbarung. zum Schutzauftrag der Jugendhilfe
(Mustervereinbarung des Landkreises Ludwigburg mit freien Trägern der Jugendhilfe, z.b. Kindertageseinrichtung nach 22a SGB VIII- außer Träger von Erziehungshilfeleistungen) Vereinbarung zum Schutzauftrag
MehrRegelhafter Ausbau Frühe Hilfen aus Sicht des Landes Sachsen-Anhalt
Regelhafter Ausbau Frühe Hilfen aus Sicht des Landes Sachsen-Anhalt 18. Kongress Armut und Gesundheit Berlin, 7. März 2013 Ilona Oesterhaus Marcel E. Christoph Landeskoordinierungsstelle im Zentrum Frühe
MehrVereinbarungen. zum Schutzauftrag der. 01.10.2014 SpOrt Stuttgart
Vereinbarungen zum Schutzauftrag der Jugendhilfe 01.10.2014 SpOrt Stuttgart Vorgesehener Ablauf Ziele der Vereinbarung Adressaten der Vereinbarung Bestandteile der Vereinbarung Interpretationshilfen zur
MehrKinderschutz: Was Jugendämter leisten. Fragen und Antworten. DAS JUGENDAMT. Unterstützung, die ankommt.
Kinderschutz: Was Jugendämter leisten Fragen und Antworten DAS JUGENDAMT. Unterstützung, die ankommt. DAS JUGENDAMT. Unterstützung, die ankommt. Impressum Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter;
MehrKindeswohlgefährdungen Jugendämter und Schulen: Leitfaden für eine verbesserte Zusammenarbeit der Schnittstelle
Kindeswohlgefährdungen Jugendämter und Schulen: Leitfaden für eine verbesserte Zusammenarbeit der Schnittstelle Bearbeitet von Barbara Wunder 1. Auflage 2015. Taschenbuch. 120 S. Paperback ISBN 978 3 95935
MehrDas Bundeskinderschutzgesetz Umsetzungserfordernisse. Handreichung für Mitglieder von Jugendhilfeausschüssen
Das Bundeskinderschutzgesetz Inhalte und Umsetzungserfordernisse Handreichung für Mitglieder von Jugendhilfeausschüssen 1 Index Vorwort Teil I 1. Prävention und Frühe Hilfen 4 2. Der Schutzauftrag bei
MehrDatenschutz an der Schnittstelle zwischen Schule und Jugendhilfe
Datenschutz an der Schnittstelle zwischen Schule und Jugendhilfe - Exkurs - Eine Gemeinschaftspublikation im Rahmen der Praxisbegleitung des Bündnis Kinderschutz MV. Hans Leitner Bündnis Kinderschutz Mecklenburg-Vorpommern
MehrHerzlich Willkommen zur Veranstaltung. Alkoholabhängige Eltern, Erziehungsfähigkeit und Möglichkeiten der Hilfen für das Kind
Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Alkoholabhängige Eltern, Erziehungsfähigkeit und Möglichkeiten der Hilfen für das Kind Aufsätze und AG-Ergebnisse http://sfbb.berlinbrandenburg.de/sixcms/detail.php/bb2.c462833.de
Mehr3 Handlungsschritte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung 3.1 Handlungsschritte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung im Sinne des 8a SGB VIII
3 Handlungsschritte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung 3.1 Handlungsschritte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung im Sinne des 8a SGB VIII Der 8a SGB VIII und die abgeschlossenen Vereinbarungen zum
MehrKinderschutz braucht starke Netze. Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendamt
Kinderschutz braucht starke Netze Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendamt Gliederung: Kooperation und Vernetzung 8 Thesen Der rechtliche Handlungsrahmen des Jugendamtes Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
MehrDatenschutz im Kinderschutz
Datenschutz im Kinderschutz Dr. Claudia Federrath Berlin, den 24. Februar 2010 Aufgaben Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit kontrolliert die Einhaltung der datenschutzrechtlichen
MehrSchutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, ( 8a) (1) Werden dem gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des
MehrErgebnisse von Gefährdungseinschätzungsprozessen im Jugendamt ausgewählte Analysen der amtlichen 8a-Statistik
Ergebnisse von Gefährdungseinschätzungsprozessen im Jugendamt ausgewählte Analysen der amtlichen 8a-Statistik Workshop im Rahmen der NZFH-Tagung Kinderschutz Handeln mit Risiko Berlin, 27.03.2014, Gudula
MehrDatenschutz in den Frühen Hilfen Sind Frühe Hilfen Kinderschutz?
Technische Universität Berlin Datenschutz in den Frühen Hilfen Sind Frühe Hilfen Kinderschutz? Angela Smessaert Frühe Hilfen und Gesundheit, Fachtagung am 7. Mai 2014 in Bad Salzungen 1 Einführung Die
MehrVerfahrensstandard. Gefahrenabwehr bei Kindeswohlgefährdung
Verfahrensstandard Gefahrenabwehr bei Kindeswohlgefährdung Dienstanweisung zum Kindesschutz Jugendamt Kreis Paderborn Stand: 19.10.2009 DANW Kinderschutz 19 10 09.doc3 1 von 18 Doku-Nr. - Stand: ASD-DANW-001/04
MehrStatistiken der Kinder- und Jugendhilfe
Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2013 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 14.08.2014 Artikelnummer: 5225123137004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt Telefon:
MehrErgebnis des Expertinnen- und Expertengespräch zum Fall Morsal - 15.06.2009 im Deutschen Jugendinstitut in München -
Ergebnis des Expertinnen- und Expertengespräch zum Fall Morsal - 15.06.2009 im Deutschen Jugendinstitut in München - Einleitung Im Sinne des Lernens aus problematischen Kinderschutzverläufen kann die Auswertung
MehrArbeitshilfen zum Umgang mit Kindeswohlgefährdung für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit
SJR Stuttgart e.v. - Kindeswohlgefährdung (F1) Schutzauftrag in der Jugendverbandsarbeit Arbeitshilfen zum Umgang mit Kindeswohlgefährdung für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit - Grundlagen
MehrAkteure in und neben dem familiengerichtlichen. Rollendefinition und Profilschärfung zur Förderung von Einvernehmlichkeit
Akteure in und neben dem familiengerichtlichen Streitverfahren Rollendefinition und Profilschärfung zur Förderung von Einvernehmlichkeit RA Prof. Dr. Roland Proksch Köln, 10. November 2014 1 Worum geht
Mehrhrdung was ist zu beachten?
Kindeswohlgefährdung hrdung was ist zu beachten? Fachtag des lokalen Netzwerkes für Kinderschutz Dessau-Roßlau November 2012 Heinz Kindler Jenny - in Fallbeispiel Jenny (5 J.) ist in der Kita gegenüber
MehrGeorg Kohaupt Osnabrück 2015. Der Kontakt zu den Eltern im Konflikt um das Kindeswohl. Fotos: Georg Kohaupt
Georg Kohaupt Osnabrück 2015 Der Kontakt zu den Eltern im Konflikt um das Kindeswohl Fotos: Georg Kohaupt Warum sind die Eltern so wichdg im Kinderschutz? Königsweg des Kinderschutzes: Die Kinder in
MehrRechtsansprüche auf Beratung nach 8b SGB VIII und 4 Abs. 2 S. 1 KKG und Einwilligungsfragen im Kinderschutz
Rechtsansprüche auf Beratung nach 8b SGB VIII und 4 Abs. 2 S. 1 KKG und Einwilligungsfragen im Kinderschutz Professor Dr. Ludwig Salgo / Dr. Katrin Lack Goethe Universität, Frankfurt am Main Fachbereiche
MehrJugendhilfeausschuss 18.10.06
Landkreis Teltow-Fläming Dezernat II Amt für Jugend und Soziales Jugendhilfeausschuss 18.10.06 Gesprächsthema: Kinderschutz M. Lindner & D. Wolff Agenda Einleitung Was verstehen wir unter Kindeswohlgefährdung?
MehrZKJF. Konzept zum Begleiteten Umgang
ZKJF Konzept zum Begleiteten Umgang Zentrum für Kinder,- Jugend, und Familienhilfe Main-Kinzig e. V., Hanau Dörnigheimer Str. 1 63452 Hanau Tel.: 06181/906860 Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Mehr