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1 Nürnberg, 25. Juni 2013 Newsletter Ausgabe: Juni 2013 Impressum Human Resources Competence GmbH Neumeyerstrasse 30 D Nürnberg Germany Tel.: +49 (911) Fax: +49 (911) http// Registergericht Nürnberg HReg-Nr USt-IdNr. DE Geschäftsführer: Martin Fürst Michael Igelhaut Thorsten Klandt Liebe Leserin, lieber Leser, anbei erhalten Sie den aktuellen Newsletter der HR-Com GmbH. Dieser informiert Sie über gesetzliche Änderungen und den hierzu notwendigen Aktivitäten am System. Die jeweiligen SAP-Hinweise, sowie wichtige Zusatzinformationen zu den Inhalten des Newsletters stehen zum Download auf unserer Homepage unter der Rubrik Aktuelles bereit. Sie werden in regelmäßigen Abständen von uns aktualisiert. Der Newsletter wird quartalsweise bzw. bei dringenden Neuerungen/Änderungen versendet. Falls Sie unseren Newsletter weiterempfehlen möchten, können Interessenten diesen auf unserer Homepage abonnieren. Unser Team der HR-Com steht Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer +49 (911) oder unter den bekannten Mailadressen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und hoffen, dass der Newsletter alle wichtigen Informationen enthält, die Sie für Ihre reibungslose Arbeit benötigen. Über ein Feedback von Ihnen würden wir uns sehr freuen. Ebenso sind wir natürlich dankbar für Anregungen und auch Kritik. Nur so können wir den Newsletter in Zukunft für Sie noch besser gestalten. Mit freundlichen Grüßen Ihr HR-Com Team web: Seite 1

2 Inhaltsverzeichnis Seite ISO 9001:2008 Qualitätsmanagement Zertifizierung der HR-Com durch TÜV Süd 3 ELStAM Lohnabrechnung ohne ELStAM in Ausnahmefällen möglich 3 Erleichterung bei Mehrfachbeschäftigung in der Gleitzone 4 SEPA Erweiterung der SAP Zahlungssysteme 4 Tipps & Tricks 4 Service 5 Hinweise aus Walldorf 5 web: Seite 2

3 ISO 9001:2008 Qualitätsmanagement Zertifizierung der HR-Com durch TÜV Süd Kundenorientierung Wir hängen stark von unseren Kunden ab und müssen daher ihre gegenwärtigen und zukünftigen Erfordernisse verstehen, ihre Anforderungen erfüllen und danach streben, ihre Erwartungen zu übertreffen. Systemorientierter Managementansatz Erkennen, Verstehen, Leiten und Lenken von miteinander in Wechselbeziehung stehenden Prozessen als System trägt zu unserer Wirksamkeit und Effizienz beim Erreichen ihrer Ziele bei. Aus diesem Grund haben wir uns durch den TÜV-Süd nach der internationalen Norm DIN EN ISO 9001:2008 zertifizieren lassen. ELStAM Lohnabrechnungen ohne ELStAM in Ausnahmefällen möglich Melden sie dasselbe Arbeitsverhältnis bei der Finanzverwaltung nach zuvor erfolgter Abmeldung ein weiteres Mal an, weist das ELStAM-Verfahren derzeit die Anmeldung des Arbeitnehmers ab, wenn das übermittelte Datum des Beschäftigungsbeginns vor dem Datum der Abmeldung liegt. Folglich können sie die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale für diesen Arbeitnehmer nicht abrufen. Hiervon betroffen sind insbesondere: Wechsel vom Haupt- zu einem weiteren Nebenarbeitsverhältnis beim selben Arbeitgeber sowie umgekehrt Änderung der Höhe des zu berücksichtigenden Freibetrags im Nebenarbeitsverhältnis und des zu berücksichtigenden Hinzurechnungsbetrages im Hauptarbeitsverhältnis Korrektur einer zunächst fehlerhaften Anmeldung des Arbeitnehmers (Hauptarbeitsverhältnis als Nebenarbeitsverhältnis oder umgekehrt) Für diese Fälle gewährt die Finanzverwaltung folgende Erleichterungen: Sie dürfen den Lohnsteuerabzug nach den ihnen in Papierform vorliegenden Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers durchführen Dabei dürfen im ersten Arbeitsverhältnis die Steuerklassen I bis V, Kinder sowie Frei- und Hinzurechnungsbeträge nur dann berücksichtigt werden, wenn dem Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte 2010 oder eine Ersatzbescheinigung vorliegt. Weist der Mitarbeiter anhand eines aktuellen Ausdrucks des Finanzamtes abweichende Lohnsteuerabzugsmerkmale nach, gelten diese Soll ein im Nebenverhältnis zu berücksichtigender Freibetrag geändert werden, muss der Mitarbeiter einen aktuellen Ausdruck des Finanzamtes vorlegen Nach einem Wechsel vom Haupt- zum Nebenarbeitsverhältnis dürfen Sie die Steuerklasse VI, ohne Berücksichtigung von Kindern oder Freibeträgen, anwenden. Für Sie besteht weder eine Rückrechnungs-/ Korrekturpflicht oder Anzeigeverpflichtung gegenüber dem Finanzamt. Die Erleichterungen gelten bis zu zwei Monate nach dem Einsatz der Programmversion, mit der diese Fehler behoben werden, längstens für den letzten Lohnzahlungszeitraum im Kalenderjahr Da die Finanzverwaltung den Einsatz der neuen Programmversion des ELStAM-Verfahrens u. a. im Internet bekannt gibt, empfiehlt es sich, folgende Homepage regelmäßig zu besuchen: web: Seite 3

4 Erleichterung bei Mehrfachbeschäftigung in der Gleitzone Die Aufteilung des Gesamtentgelts können Sie jetzt selbst vornehmen. Sie müssen nicht mehr die - häufig späten - Rückmeldungen der Krankenkassen abwarten. Für diese vorläufige Aufteilung müssen Ihnen die Arbeitnehmer ihre Arbeitsentgelte aus weiteren Beschäftigungen mitteilen. Weichen die selbst ermittelten Werte von denen der Kasse ab, muss die Beitragsaufteilung korrigiert werden. Ansonsten wirken Kassenmeldungen dauerhaft, bis sich die Kasse erneut meldet (Besprechung der SV-Spitzenverbände v ). Arbeitsunterbrechungen ohne Entgelt: Grundsätzlich bleiben (zeitlich begrenzte) Unterbrechungen des Beschäftigungsverhältnisses beitragspflichtige Zeiten. Sie sind nicht beitragsfrei. Jetzt haben die SV- Spitzenverbände ein früheres Rundschreiben aktualisiert und insb. folgendes neu aufgenommen: Eine Beschäftigung gegen Entgelt liegt nicht vor bei Bezug von Kranken(tage)geld, Verletzten-, Übergangs- oder Mutterschaftsgeld. Gleiches gilt jetzt auch bei Leistungen nach Organspende. PKV-Versicherte werden gesetzlich Versicherten gleichgestellt mit Ausschluss bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung, wenn Krankentagegeld von der PKV bezogen wird. Bei Arbeitsunterbrechung durch Elternzeit oder Pflegezeit gilt die Beschäftigung nicht als fortbestehend. SEPA Erweiterung der SAP-Zahlungssysteme Zum 1. Februar 2014 werden die nationalen Verfahren für Überweisungen und Lastschriften abgeschaltet und schaffen damit den gesetzlichen Rahmen für die SEPA- Norm (Single Euro Payment Area). Derzeit ist die HR-Com mit einem Pilotprojekt an der Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben betraut. Wir werden Sie zeitnah mit gesonderten Informationen sowie Schwierigkeiten/Besonderheiten bei der Einrichtung des neuen SAP-Zahlungssystems versorgen. Sie können sich aber natürlich jederzeit bei uns informieren. Hierzu stehen wir Ihnen unter den genannten Telefonnummern bzw. -Adressen zur Verfügung. Tipps & Tricks Jeden Spool in PDF umwandeln Mittels des Reports RSTXPDFT4 können Sie Ihre Spoolaufträge in PDF umwandeln lassen. Den Report können Sie auf zweierlei Wegen ausführen lassen: 1. über den Transaktionscode SE38 oder 2. über die Menüleiste System/Dienste/Reporting Sie befinden sich nun im ABAP Editor bzw. in der ABAP: Programmausführung. Dort sollten Sie nun den Report RSTXPDFT4 eintragen und diesen anschließend mittels F8 oder des Buttons Ausführen starten. Im Anschluss daran werden Sie aufgefordert, die entsprechende Spool-auftragsnummer zu Ihrem Spoolauftrag einzugeben. Bestätigen Sie Ihre Eingabe analog des vorherigen Satzes mittels F8 bzw. mit dem Button Ausführen. Für größere Spoolaufträge empfiehlt es sich, den Job im Hintergrund laufen zu lassen. Dazu können Sie diesen mittels der Taste F9 bzw. über die Menüleiste Programm/Im Hintergrund ausführen starten lassen. Falls Sie Ihre Spoolauftragnummer nicht zu Hand haben, können Sie diese jederzeit in der Übersicht Ihrer Spoolaufträge entnehmen. Diese Übersicht finden Sie unter der Menüleiste System/Eigene Spoolaufträge. Abhängig von der Dateigröße meldet sich anschließend mal schnell, mal weniger schnell das neue Fenster Speichern unter, in dem Sie nun den Speicherort und den Dateinamen festlegen können. web: Seite 4

5 Service Ab sofort sind unter unserer Hompage Arbeitshilfen wie beispielsweise die wichtigsten Sozialversicherungs- und Lohnsteuerwerte 2013 zum Download hinterlegt. Hier finden Sie unsere Arbeitshilfen: Hinweise aus Walldorf SAP-Hinweis LStB: Korrekturen 1/2013 Bei Austritten werden für das Jahr 2013 besondere statt allgemeiner Lohnsteuerbescheinigungen erstellt, wenn der Arbeitgeber noch nicht am ELStAM- Verfahren teilnimmt. Es liegt ein Programmfehler vor. Bei der Ermittlung der Bescheinigungsart wird für Zeiträume ab dem 1. Januar 2013 geprüft, ob die Steuerberechnung in der Abrechnung anhand der ELStAM durchgeführt wird. Lösung: Einspielen des HR-Support-Packages SAPK-60093INSAPHRCDE bzw. Einspielen der Korrekturanleitung des SAP-Hinweises Hinweis LStB: Korrekturen 1/2013. Betroffene (ausgetretene) Mitarbeiter müssen nach Einspielung der Korrektur auf den Austrittsmonat zurückgerechnet werden. Bei der anschließenden LStB- Erzeugung werden für die besondere LStB eine Nullmeldung und ein neue Allgemeine LStB erzeugt. Den relevanten SP-Hinweis finden Sie unter: Archiv_Juni-2013/m53l1id66/zu- Ausgabe-Juni-2013.html SAP-Hinweis ELStAM: Korrekturen nach dem Jahreswechsel 01/2013 Die URL s der Clearingstellen werden zum 1. Juli 2013 geändert. Der Report RPUTX7D0 testet bis zum 30. Juni 2013 die alten und neuen Adressen damit die Umstellung (Freischalten in der Firewall) problemlos durchgeführt werden kann. Den relevanten SP-Hinweis finden Sie unter: Archiv_Juni-2013/m53l1id66/zu- Ausgabe-Juni-2013.html SAP-Hinweis DEÜV: RV-Befreiungsantrag mit Abgabegrund 33/13 Zum 1. Januar 2013 hat sich die Geringfügigkeitsgrenze von 400 EUR auf 450 EUR erhöht. Wenn ein bisher geringfügig Beschäftigter nun eine Gehaltserhöhung auf einen Betrag zwischen 400,01 EUR und 450 EUR erhält, bleibt er weiterhin geringfügig beschäftigt, wird aber nach dem Willen des Gesetzgebers zunächst RV-pflichtig. Er kann sich jedoch von dieser unverhofft eingetretenen RV-Pflicht wieder befreien lassen, indem er einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber stellt. Der Arbeitgeber muss diesen Befreiungsantrag zu den Akten nehmen und gleichzeitig die Minijob-Zentrale innerhalb von sechs Wochen (42 Kalendertagen) über den Eingang des Antrags informieren. Diese Information muss - nach einer geänderten Fassung des 28a Abs. 1 SGB IV - durch eine Ab- und Anmeldung in der DEÜV mit Abgabegrund 33/13 zu Beginn des Monats des Eingangs des Befreiungsantrags erfolgen, obwohl sich an den Meldedaten nichts geändert hat. An dieser Nichtänderung der Meldedaten erkennt die Minijob-Zentrale, dass es sich um die Information über den Eingang des RV-Befreiungsantrags des geringfügig Beschäftigten mit Entgelterhöhung auf ein neues Entgelt zwischen 400,01 EUR und 450 EUR beim Arbeitgeber handelt. Die Verwendung des Formulars "Anzeige der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Erhöhung des monatlichen Arbeitsentgelts auf mehr als 400 Euro", das in Hinweis beschrieben ist, war nach neuesten Erkenntnissen nur als Zwischenlösung gedacht, bis die Software in der Lage ist, die "überflüssigen" 33/13er Meldungen zu erstellen. Lösung: Es wird ein neues Datumskennzeichen 13 sowie eine Muster-Datumsart 13 (Antrag Befreiung RV) in Tabelle T548Y (Datumsarten) ausgeliefert. Sie können diese web: Seite 5

6 Datumsart in Ihren Produktivmandanten kopieren oder eine eigene Datumsart mit Datumskennzeichen 13 verwenden. Wenn ein Mitarbeiter einen Befreiungsantrag abgibt, tragen Sie das Abgabedatum mit dieser Datumsart in Infotyp 'Datumsangaben' (0041) ein. Der Report RPCD3VD0 (DEÜV-Meldungen erstellen) erstellt dann die gewünschten "überflüssigen" Meldungen, d.h. eine Abmeldung mit Grund 33 und eine Anmeldung mit Grund 13 zu Beginn des Monats der Datumsart mit Datumskennzeichen 13 aus Infotyp Die Ab- und Anmeldungen werden allerdings erst dann erstellt, wenn der Monat des Abgabedatums abgerechnet ist, also mit dem regulären DEÜV-Lauf nach der Abrechnung. Falls Sie die Meldungen für ein Abgabedatum aus irgendeinem Grund vor der Abrechnung des Monats des Abgabedatums benötigen, starten Sie den Report RPCD3VD0 für diese Personalnummer mit dem Parameter 'Vorauslesen Stammdaten'. In diesem Fall genügt es, wenn der Vormonat des Abgabedatums abgerechnet ist. Den relevanten SP-Hinweis finden Sie unter: /m53l1id66/zu-Ausgabe-Juni-2013.html web: Seite 6

7 Human Resources Competence GmbH Neumeyerstrasse 30 D Nürnberg Germany Tel.: +49 (911) Fax: +49 (911) Registergericht Nürnberg HReg-Nr / USt-IdNr. DE Geschäftsführer: Martin Fürst, Michael Igelhaut, Thorsten Klandt web: Seite 7

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