Gemeinde Wentorf bei Hamburg

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1 Gemeinde Wentorf bei Hamburg Haushaltsplan 21

2 Haushaltsplan 21 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Bezeichnung Untertitel Abschnitt Seite Farbe Haushaltssatzung 1 - gelb Vorbericht Titelblatt 2 weiß Inhalt des Vorberichtes Vorwort weiß Übersicht die Entwicklung der weiß Steuereinnahmen und der Finanz- Zuweisungen sowie der Umlagen Übersicht über den voraussichtlichen weiß Stand der Verbindlichkeiten aus Krediten und kreditähnlichen Rechtsgeschäften und über die Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Krediten und kreditähnlichen Rechtsgeschäften Übersicht über die übernommenen weiß Bürgschaften, Verpflichtungen aus Gewährverträgen und die Rechtsgeschäfte Übersicht der voraussichtliche Stand der weiß Sonderrücklagen, der Sonderposten und der Rückstellungen zu Beginn des Haushaltsjahres Übersicht über die erheblichen weiß Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und deren Auswirkungen Übersicht die Entwicklung des Anstiegs weiß der bereinigten Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Übersicht über umgesetzte Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung 2.9 weiß Übersicht über noch nicht umgesetzte 2.1 weiß 1 Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung Übersicht über Mitgliedschaften in 2.11 weiß Vereinen und Verbänden Übersicht über die abgeschlossenen und im Haushaltsjahr geplanten kreditähnlichen Rechtsgeschäfte weiß Bilanz des Vorvorjahres 3 1 gelb Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals und des Anteils des 4 1 gelb Eigenkapitals an der Bilanzsumme, Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen 5 1 gelb Übersicht über die nach 2 gebildeten Budgets 6 1 rot Übersicht über die gebildeten Deckungs- und Zweckbindungsringe rot Übersicht über die Abschreibungen und Sonderposten grün Übersicht die Interne Leistungsverrechnung grün Übersicht über die Sperrvermerke 1 1 grün

3 Haushaltsplan 21 Seite 2 Bezeichnung Untertitel Abschnitt Seite Farbe plan 11 - rot rot Finanzplan 12 - blau blau plan (bestehend aus beschreibung, Teilergebnisplan und Teilfinanzplan) 13 - weiß Hauptproduktbereich 1 Zentrale Verwaltung rot weiß weiß weiß weiß , weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß Hauptproduktbereich 2 - Schule und Kultur rot weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß Hauptproduktbereich 3 - Soziales und Jugend rot weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß

4 Haushaltsplan 21 Seite 3 Bezeichnung Untertitel Abschnitt Seite Farbe weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß Hauptproduktbereich 4 - Gesundheit und Sport rot weiß weiß weiß weiß Hauptproduktbereich 5 - Gestaltung der Umwelt rot weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß weiß Hauptproduktbereich 6 - Zentrale rot weiß Finanzleistungen Stellenplan weiß grün Stellenplan grün Veränderungsliste grün Stellenplanquerschnitt grün

5 Haushaltsplan 21 Abschnitt 1 Haushaltssatzung der für das Haushaltsjahr 21 Aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 9.März 21 folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 21 wird 1. im plan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf einem Jahresüberschuss von einem Jahresfehlbetrag von 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf - mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf - mit einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. Es werden festgesetzt: 2 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1.5. EUR 81,95 Stellen. 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 25 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 31 % 2. Gewerbesteuer 33 % 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1..EUR. Wentorf bei Hamburg, den 1. März 21 Matthias Heidelberg Bürgermeister

6 Haushaltsplan 21 Abschnitt 2 Vorbericht zum Haushaltsplan 21 von der KAMERALISTIK zur DOPPIK

7 Haushaltsplan 21 Abschnitt 2.1 / Seite Inhalt des Vorberichtes Abschnitt Bezeichnung Seite 2.2 Vorwort Übersicht die Entwicklung der Steuereinnahmen und der 1 Finanzzuweisungen sowie der Umlagen 2.4 Übersicht der voraussichtliche Stand und Entwicklung 1-2 der Verbindlichkeiten aus Krediten und kreditähnlichen Rechtsgeschäften 2.5 Übersicht über die übernommenen Bürgschaften, 1 Verpflichtungen aus Gewährverträgen und die Rechtsgeschäfte 2.6 Übersicht der voraussichtliche Stand der 1 Sonderrücklagen, der Sonderposten und der Rückstellungen zu Beginn des Haushaltsjahres 2.7 Übersicht über die erheblichen Investitionen und 1-2 Investitionsförderungsmaßnahmen und deren Auswirkungen 2.8 Übersicht die Entwicklung des Anstiegs der bereinigten 1 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.9 Übersicht über umgesetzte Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung 2.1 Übersicht über noch nicht umgesetzte Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung Übersicht über Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden 2.12 abgeschlossenen und im Haushaltsjahr geplanten kreditähnlichen Rechtsgeschäfte 1

8 Haushaltsplan 21 Abschnitt 2.2 / Seite1 VORWORT Es wird zunächst auszugsweise aus dem Haushaltserlass 21 vom 18. September 29 des Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zitiert: Auf mittlere Sicht gibt es zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung keine Alternative. Mit der Reform der verfassungsrechtlichen Verschuldungsregeln wurden die Weichen für eine langfristige tragfähige Haushaltspolitik gestellt. Zur Einhaltung der beschlossenen Verschuldungsgrenzen und der Vorgaben des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes muss ab 211 der finanzpolitische Kurs strikter Haushaltskonsolidierung auf der Ausgabe- wie auf der Einnahmeseite bei Bund, Ländern und Kommunen verstärkt fortgesetzt werden. Nur so kann der strukturelle Haushaltsausgleich erreicht werden. Der Arbeitskreis Steuerschätzungen hat vom 12. bis 14. Mai 29 auf der Grundlage der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgegebenen gesamtwirtschaftlichen Eckwerte das Steueraufkommen für den Zeitraum 29 bis 213 geschätzt. Auf der Grundlage der derzeit vorliegenden Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens wird den Gemeinden und Gemeindeverbänden empfohlen, den Haushalt 21 und den mittelfristigen Finanzplanungen 211 bis 213 die nachfolgenden Orientierungsdaten zugrunde zu legen: EINNAHMEN / EINZAHLUNGEN Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Gewerbesteuer (brutto) Entwicklung gegenüber dem Vorjahr in Prozent detaillierte Angabe detaillierte Angabe detaillierte Angabe detaillierte Angabe detaillierte Angabe detaillierte Angabe Grundsteuer A Grundsteuer B Sonderausgleich 31 a FAG Schlüsselzuweisungen AUSGABEN / AUSZAHLUNGEN Bereinigte Ausgaben des Verwaltungshaushaltes / bereinigte Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit detaillierte Angabe detaillierte Angabe./ / /. 15 bis zu 2 bis zu 1,5 bis zu 1,5 bis zu 1 Personalausgaben bis zu 1 bis zu 1 bis zu 1 bis zu 1

9 Haushaltsplan 21 Abschnitt 2.2 / Seite2 LAGE UND GRÖßE DER GEMEINDE Die liegt im südwestlichen Teil des Kreises Herzogtum Lauenburg. Im Süden und Westen grenzt die Gemeinde an die Freie und Hansestadt Hamburg Stadtteil Bergedorf, im Norden an die jenseits der Bille belegene, zum Kreis Stormarn gehörende Stadt Reinbek. Im Osten befinden sich die Gemeinden Wohltorf und Börnsen. Das Gemeindegebiet ist 686,6 ha groß. ENTWICKLUNG DER EINWOHNERZAHLEN Die folgende Aufstellung zeigt die Einwohnerentwicklung in Wentorf seit Die nach dem Stichtag (31. März des Vorjahres) gültige Einwohnerzahl beträgt WIRTSCHAFTLICHE STRUKTUR Für die wirtschaftliche Lage der ist die Randlage zur Freien und Hansestadt Hamburg mit entscheidend. Mit dem Jahr 1994 endete die Ära der als Garnisonsstandort. Die Gemeinde betrachtete den Truppenabbau als Chance für eine Neugestaltung des Ortes, des Ortsbildes und seiner wirtschaftlichen Struktur. So wurde am 11. Juni 1999 der neu gefasste Flächennutzungsplan wirksam. Die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen sind abgeschlossen und die Bebauungspläne für die Konversionsflächen in Kraft getreten. Ende des Jahres 21 wurde die neu geschaffene südliche Ortsmitte mit Supermärkten, zahlreichen Einzelhandelsgeschäften und Restaurants ihrer Bestimmung übergeben. Die Gemeinde hat den Umbruch abgeschlossen und die Verwirklichung ihrer sabsichten umgesetzt. Die räumlich zu integrierenden Bundeswehrflächen hatten zum Teil verkehrliche und ortsbildprägende Schlüsselfunktionen, die bei der Neugestaltung von Ortsmitte und Anger sowie den damit zusammenhängenden geänderten Verkehrsführungen nicht unberücksichtigt bleiben.

10 Haushaltsplan 21 Abschnitt 2.2 / Seite3 Die wirtschaftliche Struktur Wentorfs wird überwiegend von Supermärkten, Sparkassen und wenigen kleinen und mittleren Betrieben geprägt. Im Gewerbegebiet haben sich u.a. einige mittelständische Unternehmen mit überregionaler Bedeutung angesiedelt. Die wirtschaftliche Struktur der wird sich aufgrund des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes auch künftig nicht grundlegend ändern. Gemäß der Landesverordnung zum Zentralörtlichen System vom 8. September 29 bilden die Städte Glinde und Reinbek im Kreis Stormarn sowie die im Kreis Herzogtum Lauenburg gemeinsam ein Mittelzentrum im Verdichtungsraum. Durch diese anerkannte Funktion erhält die Gemeinde Zentralitätszuweisungen; für 21 sind Zuweisungen in Höhe von 156. EUR vorgesehen. FINANZWIRTSCHAFT Durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 27. April 26 wird das kommunale Buchungssystem gemäß 75 Abs. 4 GemHVO-Doppik von der Kameralistik auf die Doppik umgestellt. Mit dem Haushalt 21 vollzieht sich nun der Wechsel im Rechnungswesen der Gemeinde Wentorf bei Hamburg von der Kameralistik zum Neuen Kommunalen Finanzwesen, genannt: DOPPIK (Doppelte Buchführung in Konten). Mit der Umstellung auf das neue Haushaltsrecht wird der Haushaltsplan der Gemeinde ab dem Haushaltsjahr 21 produktorientiert dargestellt. In den verschiedenen en werden sich die Leistungen, Aufgaben und Ziele der Gemeinde widerspiegeln; die e sollen darüberhinaus eine finanzielle Steuerung dieser Bereiche ermöglichen. Die Bildung der e erfolgte anhand der zu erfüllenden Aufgabenstellung auf der Grundlage des rahmenplanes für das Bundesland Schleswig-Holstein. Im Haushalt der Gemeinde ergibt sich daher folgende Gliederung: 6 bereiche, 21 gruppen sowie 87 e. Die e sind im Haushalt vor den Teilplänen abgebildet und beschrieben. Im ersten doppischen Jahr kann die beschreibung inhaltlich noch nicht alle geforderten Bestandteile enthalten. Das für einen Modernisierungsprozess im doppischen Haushalt geforderte Steuerungsinstrument, der durch die Gemeindevertretung zu beschließenden Zielerreichung für Leistungen und Aufgaben mit Vergabe von Kennzahlen, ist noch nicht enthalten. Der Aufbau eines kompletten und betriebswirtschaftlichen vollständigen Werkes mit Aussagekraft, was Vergangenheit sowie Zukunft inkl. Entwicklungen und Prognosen betrifft, kann erst mit den Jahren erfolgen. Der plan wird in künftigen Jahren regelmäßig den Gegebenheiten anzupassen sein. Im Zentrum der Haushaltsplanung steht künftig der plan. Er beinhaltet alle Aufwendungen und Erträge der Gemeinde. Gegenüber dem kameralen Rechnungssystem werden die Ressourcenverbräuche vollständig und periodengerecht erfasst. Vollständig heißt hier vor allem, dass bilanzielle Abschreibungen, später zahlungswirksam werdende Belastungen (z.b. Aufwand für Rückstellungen) sowie Innere Verrechnungen berücksichtigt werden. Die bisherige Unterscheidung zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt entfällt. Im plan werden künftig insbesondere die Positionen der laufenden Verwaltungstätigkeit ausgewiesen. Das Jahresergebnis wird über die rechnung ermittelt, fließt in die Bilanz ein und verändert so die Höhe des Eigenkapitals.

11 Haushaltsplan 21 Abschnitt 2.2 / Seite4 Im Finanzplan werden alle Ein- und Auszahlungen, einschl. der investiven Zahlungen, der Gemeinde ausgewiesen. Die gesamte Investitionssumme, die im Jahr der Anschaffung zu zahlen ist, lässt sich nur dem Finanzplan entnehmen. Der Finanzplan dient u.a. der Finanzierungsplanung, da er die Höhe erforderlicher Kreditaufnahmen und die Tilgung von Krediten ausweist. Im Finanzplan werden ferner die Zu- und Abgänge der Finanzmittel aus der laufenden Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit zusammengefasst. Damit wird deutlich, welche Tätigkeitsbereiche einen finanzwirtschaftlichen Überschuss oder Fehlbedarf erwirtschaften. Die Bilanz ist die dritte Komponente des neuen Haushaltsrechts; sie ist Teil des Jahresabschlusses und weist das Vermögen und dessen Finanzierung aus Eigen- und Fremdkapital nach. Die Bilanz ist als Anlage dem Haushaltsplan beizufügen. Ein Abdruck im Haushaltsplan 21 ist nicht möglich, da die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Wentorf bei Hamburg noch nicht erstellt wurde. Die Eröffnungsbilanz wird auf dem kameralen Jahresabschluss 29 aufbauen, welcher bis zum 31. März 21 erstellt wird. Die Haushaltsplanung ist von wirtschaftlichen Grundsätzen geprägt und die Ansätze sind soweit sie nicht errechenbar sind sorgfältig zu schätzen. Der liegt 1 GemHVO-Doppik zugrunde. Im Haushaltsplan 21 sind die Planwerte des Vorjahres 29 sowie die se des Vorvorjahres 28 wegen der Umstellung auf die DOPPIK nicht angegeben; diese Vorgehensweise ergibt sich aus 1 Abs. 5 GemHVO-Doppik. Die Fachausschüsse der haben die Beratungen über den Haushalt 21 im September 29 aufgenommen. Abschreibungen auf vorhandenes Vermögen werden auf Basis von Anschaffungs- und Herstellungskosten berechnet. Da die Vermögensbewertung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg noch nicht abschließend erfolgt ist jedoch das Vermögen ordnungsgemäß ermittelt wurde sind die Abschreibungen überwiegend im Bereich Regenentwässerung sorgfältig geschätzt. Die Schätzung beläuft sich auf 16., EUR und ist im Haushaltsplan als Aufwand ausgewiesen. Als Sonderposten sind erhaltene Beiträge, Zuschüsse und Zuweisungen für die Anschaffung von Vermögen gemäß 4 Abs. 5 und 6 GemHVO-Doppik aufzulösen. Die Auflösung erfolgt analog zur Abschreibung des Wirtschaftsgutes und fließt als Ertrag in die rechnung ein. Eine Übersicht über die Abschreibungen und Sonderposten ist dem Haushaltsplan beigefügt. Die Bildung von Budgets ist gemäß 2 GemHVO-Doppik zulässig. Von dieser Regelung wird Gebrauch gemacht; die Erträge und Aufwendungen eines oder mehrerer Teilpläne werden zu Budgets verbunden. Die Aufwendungen innerhalb eines Budgets und die dazugehörigen Auszahlungen mit Ausnahme von Verfügungsmitteln, interner Leistungsbeziehungen, der Abschreibungen und der Zuführung zu Rückstellungen bzw. Rücklagen sind gegenseitig deckungsfähig. Hiervon ebenfalls ausgenommen werden die in einem Deckungsring zusammengefassten Aufwendungen und Auszahlungen. Auf die Übersicht über die gebildeten Budgets wird verwiesen. Im Deckungsring 4 werden sämtliche Personalaufwendungen und -auszahlungen der jeweiligen Teilpläne zusammengefasst. Es handelt sich hierbei um die Konten beginnend mit den Ziffern 5xxxxx. Eine Übersicht über die gebildeten Deckungsringe ist beigefügt. Interne Leistungsbeziehungen sind gemäß 15 GemHVO-Doppik zum Nachweis des vollständigen Ressourcenverbrauchs zu veranschlagen. Sie bilden die Aufwendungen und

12 Haushaltsplan 21 Abschnitt 2.2 / Seite5 Erträge für erbrachte Leistungen zwischen den einzelnen Teilplänen ab und müssen sich im plan und in der rechnung insgesamt ausgleichen. Die Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung gemäß 16 GemHVO-Doppik ist für die folgenden Haushaltsjahre geplant. MAßNAHMEN ZUR HAUSHALTSKONSOLIDIERUNG Nach dem derzeitigen Stand des vorläufigen Jahresabschlusses wird das Haushaltsjahr 29 mit einem Jahresüberschuss abschließen. Der plan 21 schließt mit einem Fehlbetrag von 979.3, EUR ab. Nach der mittelfristigen planung werden auch in den Folgejahren Fehlbeträge entstehen. Zum Abbau dieses strukturellen Defizites wird über Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung zu beraten sein. ABSCHLUSSBETRACHTUNG Der erstmals aufgestellte doppische Haushalt soll sowohl den politischen Gremien als auch der Verwaltungsleitung die Gelegenheit geben, Erfahrungen mit dem nach dem Neuen Kommunalen Finanzwesen erstellten Haushaltsplan zu sammeln und Änderungsvorschläge zu formulieren. Ziel bleibt es, jedem den durch die Leistungserstellung verursachten Verbrauch an Ressourcen den tatsächlichen Aufwand zuzuordnen. So können Transparenz und Verantwortung als Voraussetzungen für einen bürgerorientierten und wirtschaftlichen Ressourceneinsatz und intergenerative Gerechtigkeit erreicht werden. Der Finanzausschuss hat bereits zu den Haushaltsberatungen vorgegeben, bei der Haushaltsplanung den strengsten Maßstab anzulegen. Dieser Maßstab ist im vorliegenden Haushaltsplan berücksichtigt. Dennoch weist der haushalt einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 979.3, EUR aus. Dieser Fehlbetrag wird zum deutlich überwiegenden Teil durch Abschreibungen in Höhe von insgesamt 991.2, EUR verursacht. Es ist vorgesehen, die Eröffnungsbilanz zur Mitte des Haushaltsjahres 21 vorzulegen. Über die weitere finanzielle Situation der geben die nachfolgenden Übersichten und Darstellungen weiteren Aufschluss. Wentorf bei Hamburg, 1 März 21 Matthias Heidelberg Bürgermeister

13 Haushaltsplan 21 Abschnitt 2.3 / Seite 1 6 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO-Doppik Übersicht über die Entwicklung Steuereinnahmen und wichtigsten Finanz- Zuweisungen sowie die Umlagen Vorjahr 26 Vorjahr - 27 Vorjahr - 28 des Vorjahres des Haushaltsjahres in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Vergnügungssteuern Hundesteuer Zweitwohnungssteuer andere Steuern allgemeine Schlüsselzuweisungen Sonderschlüsselzuweisungen Schlüsselzuweisungen nach 15 FAG Ausgleichsleistungen nach dem Familienleistungsausgleich ( 31 a FAG) sonstige allgemeine Finanzzuweisungen Summe der allgemeinen Deckungsmittel Gewerbesteuerumlage allgemeine Kreisumlage zusätzliche Kreisumlage Amtsumlage Zusatzamtsumlage Finanzausgleichsumlage Summe der Umlagen

14 Haushaltsplan 21 Abschnitt 2.4 / Seite 1 6 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO-Doppik Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten aus Krediten und kreditähnlichen Rechtsgeschäften * 1 Art der Verbindlichkeit * 2 Stand zu Beginn des Vorjahres in TEUR Voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres in TEUR * Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen vom öffentlichen Bereich vom privaten Kreditmarkt Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Summe Restkreditermächtigungen aus Vorjahren Gesamtsumme Nachrichtlich: Schulden aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, soweit nicht in der Bilanzposition 4.4 enthalten. entfällt entfällt Schulden der Sondervermögen* 4 mit Sonderrechnung entfällt entfällt aus Krediten entfällt entfällt - aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen entfällt entfällt *1 einschließlich ÖPP-Projekten *2 siehe auch 48 Abs. 4 GemHVO-Doppik *3 Ziffern geben an, in welchen Kontengruppen und Kontenarten veranschlagt wird. *4 Die Angaben sind zu trennen nach den verschiedenen Sondervermögen (z. B. Stadtwerke, Krankenhaus usw.)

15 Haushaltsplan 21 Abschnitt 2.4 / Seite 2 Übersicht über die Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Krediten und kreditähnlichen Rechtsgeschäften 6 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik Haushaltsjahre Schuldenstand am Kredite für Investitionen - Tilgung Schuldenstand am nach-richtlich: Restkreditermächtigung davon TEURO TEURO TEURO TEURO /Ew. Innere Darlehen TEURO andere Schulden TEURO TEURO Ist , Ist , Ist , Ist Soll Soll Soll Soll Soll

16 Haushaltsplan 21 Abschnitt 2.5 / Seite 1 6 Abs. 1 Nr. 4 GemHVO-Doppik Übersicht über die übernommenen Bürgschaften, Verpflichtungen aus Gewährverträgen sowie Rechtsgeschäften, die diesen wirtschaftlich gleichkommen 1 I. Bürgschaften 2 1) 2) 3) Summe II. Verpflichtungen 1) 2) 3) Summe Ursprungshöhe voraussichtliche Höhe zu Beginn voraussichtliche s Datum der Zweck in TEUR des Haushaltsjahrefens der Bürgschaft Datum des Auslau- Übernahme in TEUR Bei Bürgschaften an Gesellschaften, an denen die Gemeinde mit mehr als 5 % beteiligt ist, sollte auch der Begünstigte angegeben werden. 2 Bürgschaften unter 5. EUR im Einzelfall können in einer Summe zusammengefasst und ohne Angabe des Begünstigten aufgenommen werden. ENTFÄLLT, DA KEINE BÜRGSCHAFTEN ÜBERNOMMEN WURDEN UND KEINE VERPFLICHTUNGEN AUS GEWÄHRVERTRÄGEN BZW: WIRTSCHAFTLICH GLEICH KOMMENDEN RECHTSGESCHÄFTEN BESTEHEN.

17 Haushaltsplan 21 Abschnitt 2.6 / Seite 1 Stand zu Beginn des Vorvorjahres 1 Stand zu Beginn des Vorjahres Stand zum Beginn des Haushaltsjahres 6 Abs. 1 Nr. 5 GemHVO-Doppik Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Sonderrücklage, der Sonderposten und der Rückstellungen Zuführung Entnahme Stand zum Ende des Haushaltsjahres in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR 1 in TEUR in TEUR Sonderrücklage 1.1 nicht aufzulösende Zuschüsse entfällt Berechnung steht aus 1.2 nicht aufzulösende Zuweisungen entfällt Berechnung steht aus 1.3 Stellplatzrücklage entfällt entfällt 1.4 Zwischensumme zu 1 Berechnung steht aus 2 Sonderposten 2.1 aufzulösende Zuschüsse entfällt Berechnung steht aus 2.2 aufzulösende Zuweisungen entfällt Berechnung steht aus 2.3 aufzulösende Beiträge entfällt Berechnung steht aus 2.4 nicht aufzulösende Beiträge entfällt Berechnung steht aus 2.5 Gebührenausgleich entfällt entfällt 2.6 Treuhandvermögen entfällt entfällt 2.7 Dauergrabpflege entfällt entfällt 2.8 Sonstige Sonderposten entfällt entfällt 2.9 Zwischensumme zu 2 Berechnung steht aus Berechnung steht aus Berechnung steht aus Berechnung steht aus Berechnung steht aus Berechnung steht aus Berechnung steht aus 3 Rückstellungen nach 24 GemHVO-Doppik 3.1 Pensionsrückstellungen entfällt Beihilferückstellungen entfällt Altersteilzeitrückstellungen entfällt Rückstellungen für später entstehende Kosten entfällt 3.5 Altlastenrückstellung entfällt 3.6 Steuerrückstellung entfällt 3.7 Verfahrensrückstellung entfällt 3.8 Finanzausgleichsrückstellung entfällt 3.9 Instandhaltungsrückstellung entfällt 3.1 Sonstige Rückstellungen nach entfällt 24 Satz 2 GemHVO-Doppik entfällt 3.11 Zwischensumme zu

18 Haushaltsplan 21 Abschnitt 2.7 / Seite 1 Konto 21 Doppik 211 Doppik 212 Doppik 213 Doppik 6 Abs. 1 Nr. 6 GemHVO-Doppik Übersicht über die erheblichen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und deren Auswirkungen Bezeichnung Investition bzw. Auswirk Software (Anwendungen 2. Spezial) Investition EDV-Geräte Investition Abschreibungen Sachanlagen Auswirkung Möbel (Büro) Investition Geringwertige Wirtschaftsgüter SaPo Investition Abschreibungen auf 34.2 Sammelposten Auswirkung Sonstige unbebaute 1. Grundstücke Investition Geringwertige Wirtschaftsgüter Investition Geringwertige Wirtschaftsgüter - 3. SaPo Investition Abschreibungen auf 4.2 Sammelposten Auswirkung Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen Investition Abschreibungen Sachanlagen Auswirkung Anlage im Bau - Neubau Krippe/Kita Investition Dreifeldsportanlage Investition BA Fenster- und Fassadensanierung Gym Investition Rathaus, energetische Heizungserneuerung Investition Gymnasium, Fenster/Fassadensanierung V. BA Investition Alte Schule, Heizungserneuerung Investition Jugendtreff Prisma, Heizungserneuerung Investition Abschreibungen auf bebaute Grundstücke, Gebäude und grundstücksgleiche Rechte Auswirkung Abschreibungen auf Gebäude - gemeindeeigene Wohnugen und Rathaus Auswirkung Kraftfahrzeuge und Anhänger Investition Abschreibungen auf Fahrzeuge Auswirkung Schutzausrüstung Investition Abschreibungen auf Betriebs- 2 und Geschäftsausstattung Auswirkung Geringwertige Wirtschaftsgüter - 1. SoPo Investition Abschreibungen auf 5. Sammelposten Auswirkung Lehrmaterial Investition Möbel sonstige Investition Sportgeräte Investition Abschreibungen auf Betriebs- 8.3 und Geschäftsausstattung Auswirkung Geringwertige Wirtschaftsgüter SaPo Investition

19 Haushaltsplan 21 Abschnitt 2.7 / Seite 2 Konto 21 Doppik 211 Doppik 212 Doppik 213 Doppik Bezeichnung Investition bzw. Auswirk Abschreibungen auf 1.8 Sammelposten Auswirkung Geringwertige Wirtschaftsgüter - 3. SaPo Investition Abschreibungen auf 1.8 Sammelposten Auswirkung Geringwertige Wirtschaftsgüter - 1. SaPo Investition Abschreibungen auf 6 Sammelposten Auswirkung Geringwertige Wirtschaftsgüter SaPo Investition Abschreibungen auf 2.1 Sammelposten Auswirkung Geringwertige Wirtschaftsgüter SaPo Investition Abschreibungen auf 1.3 Sammelposten Auswirkung Geringwertige Wirtschaftsgüter SaPo Investition Abschreibungen auf 1.5 Sammelposten Auswirkung Entwässerungs- und 1. Abwasserbeseitigungsanlagen Investition Abschreibung Auswirkung Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen, Erneuerung Straßenbeleuchtung Investition Abschreibung erst nach Abschluss der Baumaßnahme zu berechnen Auswirkung Kinderspielplätze Gebäude, 8. Betriebsvorrichtungen Investition Abschreibungen auf 4. Kinderspielplätze Auswirkung Kraftfahrzeuge und Anhänger Investition Abschreibungen auf Fahrzeuge Auswirkung Geringwertige Wirtschaftsgüter - 5. SoPo Investition Abschreibungen auf 3. Sammelposten Auswirkung

20 Haushaltsplan 21 Abschnitt 2.8 / Seite 1 6 Abs. 1 Nr. 7 GemHVO-Doppik Darstellung der Entwicklung der bereinigten Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Haushaltsjahr Bezeichnung in in in in in in TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Entfällt Entfällt abzgl. Gewerbesteuerumlage Entfällt Entfällt abzgl. Allgemeine Umlage an das Land Finanzausgleichsumlage an das Land - Entfällt Entfällt Abzgl. Allgemeine Umlage an Gemeinden und Gemeindeverbände - Kreisumlage, Amtsumlage, Zusatzumlage, Finanzausgleichsumlage an den Kreis - Entfällt Entfällt bereinigte Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Entfällt Entfällt Veränderung Vorjahr (in %) Entfällt Entfällt Entällt +5,28 -,12 +,4 7 Empfehlung (in %) 7 Entfällt Entfällt 1 se des Jahresabschlusses des zweiten, dem laufenden Haushaltsjahr vorangehenden Jahres 2 Ansätze der Haushaltsplanung des dem laufenden Haushaltsjahr vorangehenden Jahres 3 Ansätze der Haushaltsplanung des laufenden Haushaltsjahres 4 Ansätze der Haushaltsplanung des dem Haushaltsjahr folgenden Jahre 5 Die Ziffern geben an, in welchen Kontengruppen und Kontenarten veranschlagt wurde. 6 laufende Nummerierung der Zeile 7 im Haushaltserlass veröffentlichte Orientierungsdaten für die Steigerung der bereinigten Auszahlungen

21 Haushaltsplan 21 Abschnitt 2.9 / Seite 1 6 Abs. 1 Nr. 8 a GemHVO-Doppik Übersicht über umgesetzte Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung - ENTFÄLLT, da der Haushalt ausgeglichen ist Abschnitt Abs. 1 Nr. 8 b GemHVO-Doppik Übersicht über noch nicht umgesetzte Maßnahmen zur Haushalts- konsolidierung - ENTFÄLLT, da der Haushalt ausgeglichen ist Abschnitt Abs. 1 Nr. 8 d GemHVO-Doppik Übersicht über Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden Verein/Verband Mitgliedsbeitrag p.a. in Fachverband der Kommunalkassenverwalter Landesverband der Standesbeamten Kommunaler Arbeitgeberverband Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Büchereizentrale Schleswig-Holstein Gemeindetag Schleswig- Holstein AMZ Reinbek KGSt Fachverband der Kämmerer Kreisfeuerwehrverband Heimatbund und Geschichtsverein Gesellschellschaft. zur Förderung der Stiftung Herzogtum Lauenburg e.v LAG Aktiv Region LAG der ehrenamtl. kommunalen Gleichstellungsbeauftragten des Landes S-H

22 Haushaltsplan 21 Abschnitt 2.12 / Seite 1 6 Abs. 1 Nr. 9 GemHVO-Doppik Darstellung der abgeschlossenen und im Haushaltsplan geplanten kreditähnlichen Rechtsgeschäfte unter Angabe der Belastung des Haushalts im Vorjahr, im Haushaltsjahr und in den drei nachfolgenden Jahren unter Angabe des Zeitpunktes des Auslaufens der kreditähnlichen Rechtsgeschäfte kreditähnliche Rechtsgeschäfte

23 Haushaltsplan 21 Abschnitt 3 / Seite 1 Bilanz des Vorvorjahres der Gemeinde Wentorf bei Hamburg - entfällt - gem. 1 Absatz 5 GemHVO- Doppik

24 Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals und des Anteils des Eigenkapitals an der Bilanzsumme Haushaltsjahre Allgemeine Rücklage am Sonderrücklage am rücklage am vorgetragener Jahresfehlbetrag Jahresüberschuss / Jahresfehl-betrag Eigenkapital am Abs. 2 Nr. 3 GemHVO-Doppik Bilanzsumme am in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme in Prozent Summe der Spalten 2, 3, (Spalte 7 / Spalte 8) x 4, 5 und entällt entällt entällt entällt entällt entällt entällt entällt 27 entällt entällt entällt entällt entällt entällt entällt entällt 28 entällt entällt entällt entällt entällt entällt entällt entällt 29 entällt entällt entällt entällt entällt * entällt entällt 21 * * * * , * , * 211 * * * * , * , * 212 * * * * , * , * 213 * * * * , * , * * Vervollständigung der Übersicht nach Erstellung der Eröffnungsbilanz Haushaltsplan 21 Abschnitt 4 / Seite 1

25 Haushaltsplan 21 Abschnitt 5 / Seite 1 1 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO-Doppik Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan des Jahres 1 Voraussichtlich fällige Auszahlungen 2 in TEUR ff Haushaltsjahr Summe 3 Nachrichtlich: In der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehene Kreditaufnahmen (ohne Umschuldungskredite) 1 In Spalte 1 sind das Haushaltsjahr und mindestens die drei vorangehenden Jahre aufzuführen; soweit aus früheren Jahren Verpflichtungsermächtigungen in den dem Haushaltsjahr folgenden Jahren zahlungswirksam werden, sind diese Jahre zusätzlich aufzuführen. 2 In Spalte 2 ist das dem Haushaltsjahr folgende Jahr, in Spalte 3 bis 5 die sich anschließenden Jahre einzusetzen; die Spalte 6 erfasst die Angaben zu den Jahren, auf die sich die Finanzplanung noch nicht erstreckt. 3 Bei Nachtragshaushaltsplänen sollten in einer weiteren Zeile Nachtrag +/-... die Änderungen deutlich gemacht werden.

26 Haushaltsplan 21 Abschnitt 6 / Seite 1 Übersicht über die gebildeten Budgets (gemäß Muster zu 1 Abs. 2 Nr. 5 GemHVO-Doppik) 2 GemHVO-Doppik A. plan Budget Nr. Bezeichnung Zugeordnete Erträge und Aufwendungen der Teilpläne 1 Gemeindeorgane, Gleichstellungsbeauftragte 1111, Innere Dienste 1112, Finanzen 1114, 5451, 5531, 6111, 6121, 4 sstab 1116, 5111, 5471, Immobilienmanagement 1117, 5733, 5411, 5412, 5421, 5431, 5441, 5461, 5511, 5512, Ordnungsangelegenheiten, Statistik und Wahlen 1211, 1221, 1222, 5731, Brand- und Katastrophenschutz 1261, Schulträgeraufgaben 2111, 2121, 2151, 2171, 2181, 2211, 2411, Kultur und Wissenschaft 2511, 2521, 2611, 2631, 2711, 2721, 2811, Soziale Hilfen 3111, 31111, 31121, 31141, 31151, 31161, 31211, 31291, 3131, 31541, 31551, 3311, Soziale Einrichtungen für Ältere Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 13 Gesundheit und Sport 4241, Ver- und Entsorgung 36251, 36312, 36391, 3651, 3652, 3653, 3654, 3655, 3661, 4211, , 5321, 5331, 5341, 5371, 5381, 5382 B. Finanzplan (Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen) Budget Bezeichnung Nr. Zugeordnete Einzahlungen und Auszahlungen der Teilpläne Die Budgets und die jeweils zugeordneten Teilpläne entsprechen den Zuordnungen im plan.

27 Haushaltsplan 21 Abschnitt 7 / Seite 1 Übersicht über die gebildeten Deckungsringe und Zweckbindungsringe Nachrichtlich zur Kenntnis 22/21 GemHVO-Doppik Deckungsring 4 - Personalausgaben Konto Bezeichnung Fachbereich Gegenseitig Deckungsfähig Dienstbezüge Beamte Gegenseitig 2 Deckungsfähig Dienstaufwendungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Sonstige Beschäftigte (Aushilfen, Dozenten, Praktikanten usw.) Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen - Beamte Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Dienstbezüge Beamte Gegenseitig 2 Deckungsfähig Dienstaufwendungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Sonstige Beschäftigte (Aushilfen, Dozenten, Praktikanten usw.) Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen - Beamte Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen für sonstige Beschäftigte Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Arbeitnehmerinnen Gegenseitig 2 Deckungsfähig Sozialversicherung für sonstige Beschäftigte Gegenseitig 2 Deckungsfähig Unterstützungsleistungen für Beschäftigte Gegenseitig 2 Deckungsfähig Dienstbezüge Beamte Gegenseitig 2 Deckungsfähig Dienstaufwendungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen - Beamte Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Sozialversicherung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Dienstbezüge Beamte Gegenseitig 2 Deckungsfähig

28 Haushaltsplan 21 Abschnitt 7 / Seite 2 Konto Bezeichnung Fachbereich Gegenseitig Deckungsfähig Dienstaufwendungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen - Beamte Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Arbeitnehmerinnen Gegenseitig 2 Deckungsfähig Dienstbezüge Beamte Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen - Beamte Gegenseitig 2 Deckungsfähig Dienstbezüge Beamte Gegenseitig 2 Deckungsfähig Dienstaufwendungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2 Gegenseitig Deckungsfähig Sonstige Beschäftigte (Aushilfen, Gegenseitig Dozenten, Praktikanten usw.) 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen - Beamte Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Sozialversicherung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für sonstige Beschäftigte Gegenseitig 2 Deckungsfähig Dienstbezüge Beamte Gegenseitig 2 Deckungsfähig Dienstaufwendungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen - Beamte Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Dienstbezüge Beamte Gegenseitig 2 Deckungsfähig Dienstaufwendungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen - Beamte Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen für Arbeitnehmerinnen Beiträge zur gesetzlichen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Sozialversicherung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Dienstaufwendungen für Gegenseitig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2 Deckungsfähig

29 Haushaltsplan 21 Abschnitt 7 / Seite 3 Konto Bezeichnung Fachbereich Gegenseitig Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Dienstbezüge Beamte Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen - Beamte Gegenseitig 2 Deckungsfähig Dienstbezüge Beamte Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen - Beamte Gegenseitig 2 Deckungsfähig Dienstbezüge Beamte Gegenseitig 2 Deckungsfähig Dienstaufwendungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen - Gegenseitig Beamte 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Dienstbezüge Beamte Gegenseitig 2 Deckungsfähig Dienstaufwendungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen - Beamte Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Sozialversicherung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Dienstbezüge Beamte Gegenseitig 2 Deckungsfähig Dienstaufwendungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen - Beamte Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Sozialversicherung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Dienstbezüge Beamte Gegenseitig 2 Deckungsfähig Dienstaufwendungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen - Beamte Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig

30 Haushaltsplan 21 Abschnitt 7 / Seite 4 Konto Bezeichnung Fachbereich Gegenseitig Deckungsfähig Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Arbeitnehmerinnen Gegenseitig und Arbeitnehmer 2 Deckungsfähig Gegenseitig Dienstbezüge Beamte 2 Deckungsfähig Dienstaufwendungen für Gegenseitig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen - Gegenseitig Beamte 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen für Gegenseitig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2 Deckungsfähig Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Arbeitnehmerinnen Gegenseitig und Arbeitnehmer 2 Deckungsfähig Dienstbezüge Beamte Gegenseitig 2 Deckungsfähig Dienstaufwendungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen - Beamte Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Arbeitnehmerinnen Gegenseitig 2 Deckungsfähig Dienstbezüge Beamte Gegenseitig 2 Deckungsfähig Dienstaufwendungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen - Gegenseitig Beamte 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Arbeitnehmerinnen Gegenseitig 2 Deckungsfähig Dienstbezüge Beamte Gegenseitig 2 Deckungsfähig Dienstaufwendungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen - Beamte Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Dienstbezüge Beamte Gegenseitig 2 Deckungsfähig Dienstaufwendungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen - Beamte Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig

31 Haushaltsplan 21 Abschnitt 7 / Seite 5 Konto Bezeichnung Fachbereich Gegenseitig Deckungsfähig Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Arbeitnehmerinnen Gegenseitig und Arbeitnehmer 2 Deckungsfähig Gegenseitig Dienstbezüge Beamte 2 Deckungsfähig Dienstaufwendungen für Gegenseitig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen - Gegenseitig Beamte 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen für Gegenseitig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2 Deckungsfähig Beiträge zur gesetzlichen Gegenseitig Sozialversicherung Arbeitnehmerinnen 2 Deckungsfähig Dienstaufwendungen für Gegenseitig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen für Gegenseitig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2 Deckungsfähig Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Arbeitnehmerinnen Gegenseitig und Arbeitnehmer 2 Deckungsfähig Dienstaufwendungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen für Gegenseitig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2 Deckungsfähig Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Arbeitnehmerinnen Gegenseitig und Arbeitnehmer 2 Deckungsfähig Dienstaufwendungen für Gegenseitig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen für Gegenseitig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2 Deckungsfähig Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Arbeitnehmerinnen Gegenseitig und Arbeitnehmer 2 Deckungsfähig Dienstaufwendungen für Gegenseitig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen für Gegenseitig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2 Deckungsfähig Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Arbeitnehmerinnen Gegenseitig und Arbeitnehmer 2 Deckungsfähig Dienstaufwendungen für Gegenseitig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen für Gegenseitig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2 Deckungsfähig Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Arbeitnehmerinnen Gegenseitig und Arbeitnehmer 2 Deckungsfähig Dienstaufwendungen für Gegenseitig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen für Gegenseitig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2 Deckungsfähig

32 Haushaltsplan 21 Abschnitt 7 / Seite 6 Konto Bezeichnung Fachbereich Gegenseitig Deckungsfähig Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Arbeitnehmerinnen Gegenseitig und Arbeitnehmer 2 Deckungsfähig Dienstaufwendungen für Gegenseitig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Dienstaufwendungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Dienstbezüge Beamte Gegenseitig 2 Deckungsfähig Dienstaufwendungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen - Beamte Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Dienstaufwendungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Dienstaufwendungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Dienstaufwendungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Arbeitnehmerinnen Gegenseitig und Arbeitnehmer 2 Deckungsfähig Dienstaufwendungen für Gegenseitig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen für Gegenseitig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2 Deckungsfähig

33 Haushaltsplan 21 Abschnitt 7 / Seite 7 Konto Bezeichnung Fachbereich Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2 Gegenseitig Deckungsfähig Gegenseitig Deckungsfähig Dienstaufwendungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen für Gegenseitig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2 Deckungsfähig Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Arbeitnehmerinnen Gegenseitig und Arbeitnehmer 2 Deckungsfähig Dienstaufwendungen für Gegenseitig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen für Gegenseitig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2 Deckungsfähig Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Arbeitnehmerinnen Gegenseitig und Arbeitnehmer 2 Deckungsfähig Dienstaufwendungen für Gegenseitig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen für Gegenseitig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2 Deckungsfähig Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Arbeitnehmerinnen Gegenseitig und Arbeitnehmer 2 Deckungsfähig Dienstaufwendungen für Gegenseitig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2 Deckungsfähig Zweckbindungsring Beiträge zu Versorgungskassen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Arbeitnehmerinnen Gegenseitig und Arbeitnehmer 2 Deckungsfähig Sonstige Beschäftigte (Aushilfen, Gegenseitig Dozenten, Praktikanten usw.) 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen für sonstige Beschäftigte Gegenseitig 2 Deckungsfähig Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für sonstige Gegenseitig Beschäftigte 2 Deckungsfähig Dienstaufwendungen für Gegenseitig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2 Deckungsfähig Beiträge zu Versorgungskassen für Gegenseitig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2 Deckungsfähig Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Arbeitnehmerinnen Gegenseitig und Arbeitnehmer 2 Deckungsfähig E N T F Ä L L T

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