Schalltechnische Untersuchung. Gemeinde Kissing. Vorhabenbezogener Bebauungsplan. Betriebsgelände Klaus, Auenstraße 5. Bericht Nr.

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1 Schalltechnische Untersuchung Gemeinde Kissing Vorhabenbezogener Bebauungsplan Betriebsgelände Klaus, Auenstraße 5 Bericht Nr im Auftrag von Klaus Hoch- und Tiefbau GmbH Bobingen Augsburg, im März 2011 M Ö H L E R + P A R T N E R I N G E N I E U R E A G Beratende Ingenieure für Schallschutz und Bauphysik

2 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 2 von 18 Auftraggeber: Klaus Hoch- und Tiefbau GmbH Waldstr Wehringen Auftragsvergabe vom: Bericht-Nr.: Schalltechnische Untersuchung Gemeinde Kissing Vorhabenbezogener Bebauungsplan Betriebsgelände Klaus, Auenstraße 5 Auftragnehmer: Möhler + Partner Ingenieure AG Beratende Ingenieure für Schallschutz und Bauphysik Zeuggasse 15, Augsburg Messstelle nach 26 BImSchG auf dem Gebiet der Geräusche und der Erschütterungen Bearbeiter: Dipl.-Ing. M. Liepert Staatl. gepr. Techniker M. Schneider Telefon: 0 821/ Fax: 0 821/ info@mopa.de Internet: Datum der Abgabe: W:\PROJEKTE\2010\ \BERICHT\Bericht_ DOC

3 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 3 von 18 Inhaltsverzeichnis: 1. Aufgabenstellung Örtliche Gegebenheiten Grundlagen Vorgehensweise Berücksichtigung der Vorbelastung Kontingentierung des Planungsgebiets Weitergehende Untersuchungen Textvorschlag für Festsetzungen zum Schallschutz Zusammenfassung Grundlagenverzeichnis Anlagen... 18

4 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 4 von Aufgabenstellung Die Fa. Klaus Hoch- und Tiefbau betreibt im Gewerbegebiet West der Gemeinde Kissing, westlich der Bahnlinie, ein Betonfertigteilwerk. Das Gelände liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 15A Gewerbegebiet West der Gemeinde Kissing. Im Süden des Geländes des Fertigteilwerks befinden sich eine leerstehende Lagerhalle und ein ehemaliges Kantinengebäude. Es ist nun beabsichtigt, die Lagerhalle für die Lagerung und Aufbereitung von bituminösem Straßenaufbruch zu nutzen. Die ehemalige Kantine soll als Unterkunft für Saisonarbeiter genutzt werden. Für die baurechtliche Zulässigkeit dieser Vorhaben ist die Änderung des Bebauungsplans in diesem Teilbereich notwendig. Die Lagerhalle soll als Industriegebiet mit reduzierten Emissionen (GI red ) und das ehemalige Kantinengebäude als Sonderbaufläche (SO) in einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebsgelände Klaus, Auenstraße 5 ausgewiesen werden. Für den Bebauungsplan ist eine schalltechnische Untersuchung zu erstellen, die für die Industriegebietsfläche GI red die Festsetzung von Emissionskontingenten vorschlägt. Mit der Durchführung der schalltechnischen Untersuchung wurde die Möhler + Partner Ingenieure AG mit dem vom von den Landschaftsarchitekten Mayr & Robbe im Auftrag der Firma Klaus Hoch- und Tiefbau GmbH beauftragt. 2. Örtliche Gegebenheiten Das Betonfertigteilwerk der Fa. Klaus Hoch- und Tiefbau befindet sich im Gewerbegebiet Kissing West westlich der Bahnlinie Augsburg - München. Nördlich des Geländes schließen weitere Industriegebietsflächen an. Südlich des Fertigteilwerks befindet sich ein Gewerbegebiet mit kleinerem Gewerbe und einem daran anschließenden Mischgebiet. Im Westen grenzen die Lechauen an, im Osten die Auenstraße und die Bahnlinie Augsburg München. Östlich der Bahnlinie beginnt das Gewerbegebiet Kissing-Mitte. Die Zufahrt zum Fertigteilwerk erfolgt von der Auenstraße. Im südwestlichen Bereich des Werks befindet sich eine Lagerhalle. Diese Lagerhalle steht derzeit leer. Südöstlich befindet sich ein ehemaliges Kantinengebäude. Die genauen örtlichen Gegebenheiten und die Lage der Immissionsorte sind aus Anlage 1 ersichtlich.

5 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 5 von Grundlagen Grundlage für die Beurteilung der von dem geplanten Industriegebiet ausgehenden Geräusche ist die mit der Bekanntmachung Nr. II B /87 des Bayerischen Staatsministeriums des Innern [1] eingeführte DIN Teil 1, Schallschutz im Städtebau [2], mit dem zugehörigen Beiblatt 1 [3]. Die Orientierungswerte des Beiblatts 1 zu DIN Teil 1 als Maßstab für die Beurteilung der festgestellten Lärmimmissionen beziehen sich auf den Rand der Bauflächen und sind ein in der Planung zu berücksichtigendes Ziel, von dem im Einzelfall nach oben (jedenfalls bei Verkehrslärmeinwirkungen) und unten abgewichen werden kann. Die Orientierungswerte des Beiblatts 1 zu DIN Teil 1 betragen: "... a) Bei reinen Wohngebieten (WR), Wochenendhausgebieten, Ferienhausgebieten tags 50 db(a) nachts 40 db(a) bzw. 35 db(a). b) Bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten tags 55 db(a) nachts 45 db(a) bzw. 40 db(a). c) Bei Friedhöfen, Kleingartenanlagen und Parkanlagen tags und nachts 55 db(a). d) Bei besonderen Wohngebieten (WB) tags 60 db(a) nachts 45 db(a) bzw. 40 db(a). e) Bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI) tags 60 db(a) nachts 50 db(a) bzw. 45 db(a). f) Bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE) tags 65 db(a) nachts 55 db(a) bzw. 50 db(a). g) Bei sonstigen Sondergebieten, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart tags 45 bis 65 db(a) nachts 35 bis 65 db(a). Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Nach DIN werden Beurteilungspegel im Einwirkungsbereich von gewerblichen Anlagen nach TA Lärm [4] in Verbindung mit DIN ISO [7] berechnet. Die Orientierungs-

6 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 6 von 18 werte der DIN für Gewerbelärmeinwirkungen entsprechen hinsichtlich ihrer Zahlenwerte überwiegend den Immissionsrichtwerten der TA Lärm [4]. Um spätere, aufgrund der immissionsschutzrechtlich festgelegten Verbindlichkeit der Werte der TA Lärm nur schwer lösbare Lärmkonflikte im Zuge der Bauleitplanung zu vermeiden, erfordert der Belang des Schallimmissionsschutzes bei Gewerbe- und Anlagenlärmimmissionen einen Nachweis der Einhaltung der einschlägigen Orientierungswerte. Überschreitungen können, anders als bei Verkehrslärmeinwirkungen, nicht mit sonstigen städtebaulichen Belangen abgewogen werden. Die Beurteilung der Schallimmissionen ergibt sich aus der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) [4] in der Fassung vom August Demnach gelten folgende Immissionsrichtwerte:... a) in Industriegebieten 70 db(a) b) in Gewerbegebieten tags 65 db(a) nachts 50 db(a) c) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags 60 db(a) nachts 45 db(a) d) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags 55 db(a) nachts 40 db(a) e) in reinen Wohngebieten tags 50 db(a) nachts 35 db(a) f) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten tags 45 db(a) nachts 35 db(a) Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf folgende Zeiten: 1. tags Uhr 2. nachts Uhr. Die Emissionskontingentierung des Plangebiets erfolgt entsprechend Abs. 7.5 der DIN [2] nach den Vorgaben der DIN [8]. Danach ist für jede Teilfläche ein Emissionskontingent L EK zu vergeben, aus dem sich ausschließlich unter Berücksichtigung der

7 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 7 von 18 Größe der betreffenden Teilfläche und des Abstands zum jeweiligen Immissionsort das zugeordnete Immissionskontingent L IK ergibt. Im Genehmigungsfall ist dieses Immissionskontingent L IK mit dem Teil-Beurteilungspegel L r,i nach TA Lärm des Betriebes zu vergleichen. Anmerkung: Für das Emissionskontingent L EK war bisher die Bezeichnung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel IFSP gebräuchlich. 4. Vorgehensweise Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll der Industriegebietsfläche ein Emissionskontingent nach den Vorgaben der DIN [8] zugewiesen werden. Für deren Dimensionierung sind neben den Immissionsrichtwerten der schutzbedürftigen Nachbarschaft folgende Randbedingungen zu beachten: - Die zukünftigen Geräuscheinwirkungen sind in Summe mit den Einwirkungen des bestehenden Werks im Norden und den weiteren Gewerbeflächen südlich des Geltungsbereichs zu beurteilen. - Die Emissionskontingente müssen dem geplanten Betriebsumfang des Vorhabens Rechnung tragen. In einem ersten Schritt wird daher die Vorbelastung L vor durch das bestehende Werk bestimmt. Aus dem angestrebten Gesamt-Immissionswert L GI in der betroffenen Nachbarschaft (der den jeweiligen Immissionsrichtwert nicht überschreiten sollte) abzüglich der Vorbelastung werden die verbleibenden Immissionsrichtwertanteile, sog. Planwerte L Pl, für die Flächen des Bebauungsplans nach Gleichung (1) der DIN bestimmt. Anschließend wird dem Planungsgebiet ein Emissionskontingent L EK in der Weise zugewiesen, dass die Planwertanteile L Pl erreicht oder zumindest nicht überschritten werden (vgl. Gleichung (2) der DIN 45691). Die Emissionskontingente L EK sind Pegel der Schallleistung, die bei gleichmäßiger Emissionsverteilung auf der jeweiligen Teilfläche bei ungerichteter Abstrahlung und ungehinderter verlustloser Schallausbreitung je Quadratmeter höchstens abgestrahlt werden dürfen. IM Genehmigungsverfahren für die konkreten Vorhaben wird anhand von schalltechnischen Berechnungen geprüft, inwieweit die Vorhaben den Anforderungen, die sich aus den festgesetzten Emissionskontingenten ergeben, einhalten.

8 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 8 von Berücksichtigung der Vorbelastung Maßgebliche Immissionsorte im Umgriff des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind die Betriebsleiterwohnungen im Gewerbegebiet südlich des Geltungsbereichs und die Mischgebietsbebauung ebenfalls südlich des Geltungsbereichs. Immissionsorte östlich der Bahnlinie sind aufgrund des Abstands, der Lärmschutzwand der Bahnlinie und der geringen Schutzbedürftigkeit entsprechend eines Gewerbegebiets von untergeordneter Bedeutung. Daher sind für die Ermittlung der Vorbelastung folgende Flächen zu berücksichtigen: - Betonfertigteilwerk der Fa. Klaus im Norden - Gewerbebetriebe an der Auenstraße im Süden Betonfertigteilwerk Für den Betrieb des Fertigteilwerks liegt ein Genehmigungsbescheid [5] vor, der die Schallimmissionen in der Nachbarschaft reglementiert. Demnach gilt: 1.1 Die von der gesamten Betriebsanlage einschließlich der durch den vorhandenen Betrieb und dem Fahrverkehr ausgehenden Lärmemissionen dürfen folgende Immissionsrichtwertanteile an den nächstliegenden Wohnnutzungen im Außenbereich (Fl.Nr. 3521, 3522) und im Mischgebiet (BPL-Nr. 15: Fl.Nr. 3546, 3546/5 und 3546/6) tagsüber (6.00 bis Uhr) nachts (22.00 bis 6.00 Uhr) 55 db(a) 40 db(a) an den nächstliegenden Wohnhäusern und Büronutzungen im Gewerbegebiet (BPL Nr. 15: Fl.Nr. 3546/2 und 3546/11)) tagsüber (6.00 bis Uhr) nachts (22.00 bis 6.00 Uhr) 60 db(a) 45 db(a) und an dem Bahnhofsgebäude (Sondergebiet: Fl.Nr. 3655/14) tagsüber (6.00 bis Uhr) nachts (22.00 bis 6.00 Uhr) 60 db(a) 45 db(a) nicht überschreiten. Die Immissionsrichtwerte im Mischgebiet und im Außenbereich gelten als eingehalten, wenn ein Gesamtimmissionsrichtwert von 60/45 db(a) durch alle einwirkenden Gewerbelärmimmissionen nicht überschritten wird.

9 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 9 von 18 Meß- und Beurteilungsvorschrift ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm- i.v.m. der Vollzugsbekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen in der aktuellen Fassung. ( ) Gewerbegebiet Auenstraße Von den Gewerbeflächen südlich des Geltungsbereichs an der Auenstraße liegen keine Emissionsdaten vor. Dennoch muss davon ausgegangen werden, dass die Gewerbeflächen an den Betriebsleiterwohnungen und an den Immissionsorten im Mischgebiet die maßgeblichen Immissionsrichtwerte um nicht mehr als 3 db(a) unterschreiten. Auch eine Ausschöpfung der Immissionsrichtwerte kann nicht ausgeschlossen werden. Somit ist bereits aus der Bestandssituation eine Ausschöpfung der zulässigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm [4] anzunehmen, auch wenn diese nicht zwangsweise auftritt.. Das Planvorhaben hat sich in diese Situation derart einzufügen, dass in der Nachbarschaft keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärmimmissionen entstehen können.

10 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 10 von Kontingentierung des Planungsgebiets Für die Gewerbegebietsflächen des Plangebiets ist eine Beschränkung der maximal zulässigen Geräuschentwicklung derart festzusetzen, dass unter Berücksichtigung der Vorbelastung die maßgeblichen Immissionsrichtwerte in der Nachbarschaft eingehalten oder zumindest nicht weiter überschritten werden. Die Festlegung der Planwerte L PI,j erfolgt nach Nr. 4.2 der DIN [8]. Als Gesamt- Immissionswert L GI,j werden die jeweils in der Nachbarschaft maßgeblichen Immissionsrichtwerte nach TA Lärm zugrunde gelegt. Die Vorbelastung L vor,j ist in Kapitel 5 dargestellt. Demnach kann eine Ausschöpfung des Immissionsrichtwerts im Süden nicht ausgeschlossen werden. Für diese Bereiche wird der Planwert daher derart festgelegt, dass der Immissionsrichtwert der TA Lärm durch die Geräuschkontingente um mindestens 6 db(a) unterschritten wird. Eine genehmigungsbedürftige Anlage wäre unter dieser Voraussetzung nach Abschnitt 3.2.1, Absatz 2 der TA Lärm auch bei einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung zu genehmigen. In Anlehnung daran ist auch der Betrieb der Anlagen im Industriegebiet zu genehmigen, wenn deren Geräusche in der Summe die Immissionsrichtwerte der TA Lärm um 6 db(a) unterschreiten. In folgender Tabelle sind für die als maßgeblich betrachteten Immissionsorte der Gesamt- Immissionswert L GI, die Vorbelastung L vor und der sich daraus ergebende verbleibende Planwert L Pl aufgeführt:

11 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 11 von 18 Tabelle 1: Planwerte für die Flächen des GI red Immissionsort Quelle Immissionsrichtwertanteil Tag Nacht 3546 Gesamt-Immissionswert L GI Planwert L Pl /5 Gesamt-Immissionswert L GI Planwert L Pl /6 Gesamt-Immissionswert L GI Planwert L Pl Gesamt-Immissionswert L GI Planwert L Pl /2 Gesamt-Immissionswert L GI Planwert L Pl /11 Gesamt-Immissionswert L GI Planwert L Pl /14 Gesamt-Immissionswert L GI Planwert L Pl Der Planwert stellt den Pegel dar, der der Nachbarschaft unter Berücksichtigung der Vorbelastung planerisch noch zugemutet werden kann, ohne die maßgeblichen Immissionsrichtwerte der TA Lärm zu überschreiten.

12 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 12 von 18 Ausgehend von den ermittelten Planwerten wurde ein Emissionskontingent für das Planungsgebiet ermittelt. In folgender Tabelle sind die vorgeschlagenen Emissionskontingente für das Planungsgebiet aufgeführt: Tabelle 2: Vorschlag für eine Emissionskontingentierung des Planungsgebiets Teilfläche Emissionskontingent L EK in db(a) Tags Nachts GI red (7.922 m²) SO - - Ausgehend von diesen Emissionskontingenten wurden zur Kontrolle die resultierenden Immissionskontingente L IK berechnet. Diese sind im Vergleich zu den Planwerten in folgender Tabelle aufgeführt: Tabelle 3: Resultierende Immissionskontingente aus der Teilfläche GI red in Vergleich zu den Planwerten Immissionsort Immissionskontingent L IK in db(a) Planwert L Pl in db(a) Tag Nacht Tag Nacht ,5 36, /5 51,6 36, /6 51,5 36, ,6 37, /2 58,4 43, /11 58,1 43, /14 40,0 25, Es zeigt sich, dass die Immissionskontingente die Planwerte durchgehend einhalten.

13 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 13 von Weitergehende Untersuchungen 7.1 Betrachtung weiterer Immissionsorte Westlich des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans schließen die Lechauen als Naherholungsgebiet an. In einem Abstand von etwa 110 m von den Baugrenzen des GI red liegen diese auf Augsburger Flur. Aufgrund von Einwendungen der Stadt Augsburg werden im Folgenden auch die Einwirkungen der geplanten GI red -Fläche auf das Naherholungsgebiet Lechauen westlich und östlich des Lechs dargestellt. Zudem wird informativ auch die Höhe der Immissionskontingente in den nächstgelegenen Wohngebieten Kissings östlich der Bundesstraße 2 ermittelt. Tabelle 4: Resultierende Immissionskontingente aus der Teilfläche GI red an weiteren Immissionsorten Immissionsort Immissionskontingent L IK in db(a) Immissionsrichtwert/Orientierungswert in db(a) Tag Nacht Tag Nacht IO westl. Lech 41,2 26, IO östl. Lech 49,2 34, WA östl. B2 39,2 24, Für das Naherholungsgebiet werden hilfsweise die Orientierungswerte der DIN für Parkanlagen als Beurteilungsmaßstab herangezogen. Diese werden tags um mindestens 5,8 db(a) und nachts um mindestens 20,8 db(a) unterschritten. Auch in Summe mit dem bestehenden und gemäß Auflagenbescheid emissionsbeschränkten Betonfertigteilwerk werden die Orientierungswerte eingehalten. Am Wohngebiet östlich der Bundesstraße 2 werden die maßgeblichen Immissionsrichtwerte der TA Lärm um mindestens 15 db(a) unterschritten. Nach Maßgabe der TA Lärm, Nr. 2.2, liegt das Wohngebiet somit deutlich außerhalb des Einwirkungsbereichs der GI red -Fläche.

14 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 14 von Nachweis über Einhaltung der Immissionsrichtwerte In einer separaten schalltechnischen Untersuchung wurde die Geräuschabstrahlung durch den Betrieb eines Lagerplatzes für bituminösen Straßenaufbruch und die Aufbereitung auf dem Gelände des GI red prognostiziert. Die Betriebszeit der Anlagen ist dabei auf den Tageszeitraum von 6 22 Uhr beschränkt. Die Berechnungen zeigen, dass bei der Aufbereitung die höchsten Schallemissionen durch den Einsatz eines Fräsbrechers im Inneren der Halle auftreten. Dennoch kann der maßgebliche Immissionsrichtwert der TA Lärm im Gewerbegebiet und im Mischgebiet südlich noch um mindestens 6 db(a) unterschritten werden. Die detaillierte Untersuchung über die Einhaltung der Immissionskontingente erfolgt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG.

15 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 15 von Textvorschlag für Festsetzungen zum Schallschutz Satzung Innerhalb des Industriegebiets sind nur Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren Geräusche die folgenden Emissionskontingente L EK nach DIN vom Dezember 2006 weder tags (6.00 bis Uhr) noch nachts (22.00 bis 6.00 Uhr) überschreiten: Teilfläche GIred: L EK, Tag = 65 db(a) L EK, Nacht = 50 db(a) Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erfolgt nach DIN 45691, Abschnitt 5. Als Bezugsfläche für die Ermittlung der aus den Emissionskontingenten resultierenden Immissionskontingente, an den maßgeblichen Immissionsorten außerhalb des Geltungsbereichs, ist die Fläche innerhalb der Baugrenzen des GI red zugrunde zu legen. Begründung In der Nachbarschaft des Plangebiets treten nennenswerte Geräuschimmissionen durch die Anlagengeräusche des Betonfertigteilwerks der Fa. Klaus Hoch- und Tiefau auf. Die Anlagen innerhalb des GI red müssen so betrieben werden, dass in der Nachbarschaft die Immissionsrichtwerte der TA Lärm unter Berücksichtigung der Vorbelastung aus dem Betonfertigteilwerk eingehalten werden. In der Satzung sind die entsprechenden Regelungen zur Emissionsbeschränkung des Industriegebiets aufgeführt. Die Teilfläche des Industriegebiets wurde einer Geräuschkontingentierung nach DIN 45691: unterzogen. Die Höhe des Geräuschkontingents gewährleistet, dass in der schutzbedürftigen Nachbarschaft die jeweils maßgeblichen Immissionsrichtwerte der TA Lärm um mindestens 6 db(a) und bei der westlich gelegenen Naherholungsfläche (an der Stadtgrenze östlich des Lechs) um wenigstens 4 db(a) unterschritten werden. Westlich des Lechs werden nur noch Beurteilungspegel unter 45 db(a) tags und 30 db(a) nachts erreicht. Ein schalltechnisches Gutachten hat detailliert geprüft, ob der Betrieb der vorgesehenen Anlagen unter Einhaltung der Festsetzungen möglich ist. Am Immissionsort Arbeiterunterbringung wird der Schallschutz durch bauliche Maßnahmen am Gebäude erbracht. Das Gebäude ist dem Betrieb zuzuordnen, so dass der Begriff der Nachbarschaft als Schutzziel im Sinne des BImSchG nicht zutrifft und der Schall-

16 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 16 von 18 schutz auf einen ausreichenden Schutz des Aufenthalts im Gebäude beschränkt bleiben kann. 9. Zusammenfassung In vorliegender schalltechnischer Untersuchung wurden für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den Betrieb eines Lagerplatzes für bituminösen Straßenaufbruch und eine Un terkunft für Saisonarbeiter der Fa. Klaus Hoch- und Tiefbau GmbH in Kissing Festsetzungen zum Schutz der Nachbarschaft vor Gewerbelärm Festsetzungen vorgeschlagen. Für die geplanten Industriegebietsflächen für den Lagerplatz wurden Emissionskontingente vorgeschlagen, die unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch das Fertigteilwerk und die Gewerbebetriebe an der Auenstraße eine Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm in der Nachbarschaft gewährleisten. Die vorgeschlagenen Emissionskontingente nach DIN betragen 65/50 db(a) tags/nachts. Dieses Gutachten umfasst 18 Seiten und 3 Anlagen. Die auszugsweise Vervielfältigung des Gutachtens ist nur mit Zustimmung von Möhler + Partner gestattet. Augsburg, den 15. März 2011 Möhler + Partner Dipl.-Ing. M. Liepert i.a. M. Schneider

17 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 17 von Grundlagenverzeichnis [1] Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren Nr. II B /87 des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, 3. August 1988 [2] DIN 18005, Schallschutz im Städtebau, Teil 1, Juli 2002 [3] Beiblatt 1 zu DIN 18005, Schallschutz im Städtebau, Teil 1, Mai 1987 [4] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BImSchG, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), vom August 1998 [5] Bescheid nach 16 BImSchG über die Genehmigung des Antrags auf wesentliche Änderung der Betonfertigteilanlage durch Erweiterung der Halle zur Fertigteilherstellung mit Schalungsbau und Schlosserei auf dem Grundstück Fl.Nr. 3515/5 der Gemarkung Kissing, Landratsamt Aichach-Friedberg, Zeichen /99 vom 19.Januar 2000 [6] Baunutzungsverordnung (BauNVO), April 1993 [7] DIN ISO , Akustik Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, September 1999 [8] DIN 45691, Geräuschkontingentierung, Dezember 2006 [9] Auszug aus dem Katasterkartenwerk, Vermessungsamt Friedberg; M 1:5000 [10] DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, September 1999 [11] Schalltechnische Untersuchung Errichtung eines Lagerplatzes für bituminösen Straßenaufbruch in Kissing ; Möhler + Partner Bericht-Nr , Entwurf vom August 2010

18 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 18 von Anlagen Anlage 1: Anlage : Anlage : Lageplan Ausgabeprotokoll der Schallquellen Berechnungsprotokoll der Immissionskontingente

19 5 Gemeinde Kissing, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Betriebsgelände Klaus, Auenstraße 5 M 1: 2000 Portalkran Fertigteilproduktion E 3516/13 Portalkran 3655Bahnlinie München - Augsburg /5 3516/ / Sandstrahlplatz /15 /14 y / m /13 /18 /17 / Lagerhalle SO /4 GI red /4 3517/6 3517/5 3496/ / b 3546/ /193521/3 Auenstraße GE / MI Bach 3546/5 und / x / m Anlage 1 zu Bericht : Lageplan IMMI 2010

20 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Anlage 2.1 Anlage : Ausgabeprotokoll der Schallquellen Arbeitsbereich x min x max y min y max z min z max z1 z2 z3 z4 /m /m /m /m /m /m /m /m /m /m , , , ,0 0 Rechenmodell Freifeld vor Reflexionsflächen /m 1,00 Haus: weißer Rand bei Raster Nein -10,00 20,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Frequenzen Spektrentyp Erstes Frequenzband Letztes Frequenzband Berechnung für IPKT Berechnung für Raster Summen-Pegel (A) 0 Hz 0 Hz Referenzeinstellung Referenzeinstellung Parameter Referenzeinstellung IPKT-Berechnung Rasterberechnung Projektion von Linienquellen Ja Ja Nein Projektion von Flächenquellen Ja Ja Nein Mindestlänge für Teilstücke /m 1,0 1,0 1,0 Zus. Faktor für Abstandskriterium 1,0 1,0 1,0 Reichweite von Quellen begrenzen Nein Nein Ja Mindest-Pegelabstand /db Nein Nein 30,0 Einfügungsdämpfung begrenzen Ja Ja Ja Grenzwert gemäß Regelwerk Ja Ja Ja Berechnung der Abschirmung bei VDI 2720, ISO9613 Seitlicher Umweg Ja Ja Nein Seitlicher Umweg bei Spiegelquellen Nein Nein Nein Reflexion (max. Ordnung) 1 1 Keine Reflexion Spiegelquellen durch Projektion Ja Nein Keine Refl. bei vollständiger Abschirmung Ja Nein Reichweite von Refl.Flächen begrenzen /m Nein 200,0m Strahlen als Hilfslinien sichern Nein Nein Bei Mehrfachreflexion: Winkelschrittweite (x-y) Winkelschrittweite (z) maximale Reflexionsweglänge in Vielfachen des direkten Abstandes Strahlverzweigung an Refl.Flächen Parameter der ISO 9613 Mitwind- Mittlere Relative G Spektrentyp Bodendämpfung Region Wetterlage Temperatur Feuchte für die Berechnung vereinfacht Ja 15 C 0,00 Summen-Pegel (A) Ja Verfügbare Raster Bezeichnung x min x max dx y min y max dy nx ny Bezug Höhe /m Bereich /m /m /m /m /m /m Raster , ,0 0 20, , ,0 0 20, relativ 0,00 Arbeitsbereich Verfügbare Koordinatensysteme Name P1.x P1.y P1.z P2.x P2.y P2.z P3.x P3.y P3.z /m /m /m /m /m /m /m /m /m Globales System 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 1,00 1,00 0,00 Ebene XZ (von vorn) 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 1,00 0,00 1,00 Ebene YZ (von re) 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 1,00 1,00

21 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Anlage 2.2 Flächen-SQ /ISO 9613 Element Bezeichnung Elementgruppe ZA hohe (Netto-) D0 Spektrum Emiss.- Lw" Lw Quelle Fläche /m² /db Variante /db(a) /db(a) FLQi042 Kontingent Kontingent ,34 0,0 A-Pegel Tag 65,0 104,0 Nacht 50,0 89,0 Flächen-SQ /ISO 9613 Element Bezeichnung Emiss.-Var. FLQi042 Kontingent Tag Emission /db(a) 65,0 Dämmwert /db Zuschlag /db Lw" /db(a) 65,0 Flächen-SQ /ISO 9613 Element Bezeichnung Emiss.-Var. FLQi042 Kontingent Nacht Emission /db(a) 50,0 Dämmwert /db Zuschlag /db Lw" /db(a) 50,0 Kontingentierung Kontingentierung Kontingentierung

22 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Anlage 3.1 Anlage : Berechnungsprotokoll der Immissionskontingente Einzelpunktberechnung Immissionsort: 3546 Emissionsvariante: Tag X = ,19 Y = ,31 Z = 6,00 FLQi042 Kontingent 104,0 0,0 52,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 51,5 51,5 Einzelpunktberechnung Immissionsort: 3546/5 Emissionsvariante: Tag X = ,08 Y = ,99 Z = 6,00 FLQi042 Kontingent 104,0 0,0 52,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 51,6 51,6 Einzelpunktberechnung Immissionsort: 3546/6 Emissionsvariante: Tag X = ,35 Y = ,86 Z = 6,00 FLQi042 Kontingent 104,0 0,0 52,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 51,5 51,5 Einzelpunktberechnung Immissionsort: 3522 Emissionsvariante: Tag X = ,88 Y = ,35 Z = 6,00 FLQi042 Kontingent 104,0 0,0 51,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 52,6 52,6 Einzelpunktberechnung Immissionsort: 3546/2 Emissionsvariante: Tag X = ,70 Y = ,49 Z = 6,00 FLQi042 Kontingent 104,0 0,0 45,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 58,4 58,4 Einzelpunktberechnung Immissionsort: 3546/11 Emissionsvariante: Tag X = ,86 Y = ,92 Z = 6,00 FLQi042 Kontingent 104,0 0,0 45,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 58,1 58,1

23 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Anlage 3.2 Einzelpunktberechnung Immissionsort: 3546/14 Emissionsvariante: Tag X = ,08 Y = ,58 Z = 6,00 FLQi042 Kontingent 104,0 0,0 63,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 40,0 40,0 Einzelpunktberechnung Immissionsort: Wohnen an B2 Emissionsvariante: Tag X = ,49 Y = ,40 Z = 6,00 FLQi042 Kontingent 104,0 0,0 64,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 39,2 39,2 Einzelpunktberechnung Immissionsort: IO-Augsbg. westl Lec Emissionsvariante: Tag X = ,28 Y = ,93 Z = 6,00 FLQi042 Kontingent 104,0 0,0 62,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 41,2 41,2 Einzelpunktberechnung Immissionsort: IO-Augsbg. östl Lech Emissionsvariante: Tag X = ,95 Y = ,20 Z = 6,00 FLQi042 Kontingent 104,0 0,0 54,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 49,2 49,2

24 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Anlage 3.3 Einzelpunktberechnung Immissionsort: 3546 Emissionsvariante: Nacht X = ,19 Y = ,31 Z = 6,00 FLQi042 Kontingent 89,0 0,0 52,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 36,5 36,5 Einzelpunktberechnung Immissionsort: 3546/5 Emissionsvariante: Nacht X = ,08 Y = ,99 Z = 6,00 FLQi042 Kontingent 89,0 0,0 52,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 36,6 36,6 Einzelpunktberechnung Immissionsort: 3546/6 Emissionsvariante: Nacht X = ,35 Y = ,86 Z = 6,00 FLQi042 Kontingent 89,0 0,0 52,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 36,5 36,5 Einzelpunktberechnung Immissionsort: 3522 Emissionsvariante: Nacht X = ,88 Y = ,35 Z = 6,00 FLQi042 Kontingent 89,0 0,0 51,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 37,6 37,6 Einzelpunktberechnung Immissionsort: 3546/2 Emissionsvariante: Nacht X = ,70 Y = ,49 Z = 6,00 FLQi042 Kontingent 89,0 0,0 45,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 43,4 43,4 Einzelpunktberechnung Immissionsort: 3546/11 Emissionsvariante: Nacht X = ,86 Y = ,92 Z = 6,00 FLQi042 Kontingent 89,0 0,0 45,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 43,1 43,1

25 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Anlage 3.4 Einzelpunktberechnung Immissionsort: 3546/14 Emissionsvariante: Nacht X = ,08 Y = ,58 Z = 6,00 FLQi042 Kontingent 89,0 0,0 63,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 25,0 25,0 Einzelpunktberechnung Immissionsort: Wohnen an B2 Emissionsvariante: Nacht X = ,49 Y = ,40 Z = 6,00 FLQi042 Kontingent 89,0 0,0 64,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 24,2 24,2 Einzelpunktberechnung Immissionsort: IO-Augsbg. westl Lec Emissionsvariante: Nacht X = ,28 Y = ,93 Z = 6,00 FLQi042 Kontingent 89,0 0,0 62,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 26,2 26,2 Einzelpunktberechnung Immissionsort: IO-Augsbg. östl Lech Emissionsvariante: Nacht X = ,95 Y = ,20 Z = 6,00 FLQi042 Kontingent 89,0 0,0 54,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 34,2 34,2

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