Entwicklungen im Sozialversicherungsrecht. Hinweise zur Gesetzgebung Uhr Peter Beck. Transparenz im Gesetzgebungsprozess

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1 Entwicklungen im Sozialversicherungsrecht Hinweise zur Gesetzgebung Uhr Einleitung Transparenz im Gesetzgebungsprozess Vorparlament. Ebene; auf Internet: Evaluationsverfahren (Berichte Expertenkommissionen) Vernehmlassungsverfahren (Vorlagen, Eingaben und Ergebnisse) neue und ausgedehnte Partizipationsmöglichkeiten? Parlament: Kommissionen? Beratung im Parlament Internet Ratsprotokolle Seite 2 1

2 Gliederung Periodische Berichterstattung in der Not Hintergründe 11. AHV-Revision 5. IV-Revision 1. UVG-Revision OHG-Totalrevision Seite 3 Polit.. und wirtschaftl.. Hintergrund Perspektivstab der Bundesverwaltung, Bericht vom 3. April 2007 Zentrale Themen: Systeme der Alterssicherung sind anzupassen an steigende Lebenserwartung steigender Altersquotient (Alterung und Rückgang der Erwerbsbevölkerung Flexibilisierung Übertritt Erwerb / Ruhestand Seite 4 2

3 Polit.. und wirtschaftl.. Hintergrund Kostendämpfung im Gesundheitswesen Anpassung des Gesundheitssystems an demographische Bedingungen Invalidisierung von jungen Menschen und solchen mit psychischen Problemen vermindern Berufliche und soziale Integration von Menschen mit Mehrfachproblemen fördern Seite AHV-Revision Was lange gärt, kommt unter Druck AHV-Initiative (ungekürzte AHV-Rente ab Alter 62) AHV-Rentenanpassung <-> Fondsstand AHV-Alter 65 für Frauen und Männer Flexibler Altersrücktritt: ab Alter 60 halbe AHV-Rente Ab Alter 62 ganze AHV-Rente Vorruhestandsleistung -> bedarfsabhängig -> ELG-Änderung Seite 6 3

4 5. IV-Revision Der Teufel liegt nicht nur im Detail Spezifische Hinweise: Auszahlungsanspruch IV-Rente: Entsteht nicht mehr rückwirkend für die letzten 12 Monate vor Anmeldung, sondern sechs Monate nach Anmeldung (Meldung FEFI ist keine Anmeldung für IV-Rente) verspätete Anmeldung führt zu Anspruchsverlust Generell weniger Verrechnungsfälle Koordination mit Renten der bv? Z.B.: Schlägt der Anspruchsverlust bei der IV wegen verspäteter Anmeldung auch bei der bv durch? Seite 7 5. IV-Revision Wegfall Zusatzrente: Schriftliche Mitteilung bis Ende Jahr mit Kopie an UV Keine Meldung an bv! Bei Überentschädigungsberechnung der IV Modifikation prüfen Kürzung Renten wegen Überentschädigung Neu: Grenze 90% des massgebenden Jahreseinkommens Besitzstandswahrung für altrechtliche IV- Renten Garantie der Berechnungsgrundlagen bei Mutationen (z.b. Karrierezuschlag bleibt bei Rentenrevisionen) Seite 8 4

5 1. UVG-Revision Flottes Tempo ohne Not Botschaft bis Frühling 2008 Genauere Umschreibung der UKS und Ausschluss der Kauunfälle Maximale Deckung für Grossereignisse Bessere Taggeldkoordination Nicht Mindestinvaliditätsgrad von 20% bleibt bei 10% Koordination der Renten Invalidenrenten, resp. Komplementärrentenkürzung im Alter Seite 9 1. UVG-Revision Quotenvorrecht zg Sozialversicherer? Vorschlag: Ist Schadenersatzanspruch niedriger als die Leistungen, sind zuerst Ansprüche der Versicherungsträger zu befriedigen Beispiel: Schaden 100, Leistungen SozVers 80, Schadenersatzanspruch 50 (Quote 50%) Regress SozVers 50; geschädigte Person 0 Seite 10 5

6 Ein Vorschlag zur falschen Zeit Fehlender wissenschaftlicher, resp. ökonomischer Diskurs Dagegen sprechen Entwicklung; Rechtsgrundsatz Gesetz Koordinationsstruktur Gespenst der Überentschädigung: geschädigte Person hat Leistung des SozVers mitfinanziert komplementäre Leistung bis zur Deckung des gesamten Schadens Seite 11 Totalrevision OHG Sparen ohne Not? Inkrafttreten voraussichtlich im Herbst 2008 Subsidiarität der Leistungen aus OHG Örtlicher Geltungsbereich eingeschränkt: Leistungsvoraussetzung: Straftat in CH Höchstbetrag bei Genugtuung CHF für Opfer CHF für Angehörige Wohnsitz im Ausland; Herabsetzung auf Niveau Lebenshaltungskosten möglich Seite 12 6

7 Totalrevision OHG Abkehr vom normativem Schaden: Haushalts- und Betreuungsschaden werden nur berücksichtigt, wenn sie zu zusätzlichen Kosten oder zur Reduktion der Erwerbstätigkeit führen Verwirkungsfrist für Entschädigungsund Genugtuungsansprüche 5 Jahre Wohnsitzprinzip mit interkantonalem Lastenausgleich Seite 13 Schluss Systemübergreifende Betrachtungen tun Not Ökonomische Analysen über gesamtes Schadenausgleichsystem Reformen mit Schwarzpeter- Spielcharakter sind zu vermeiden Danke für Ihre Aufmerksamkeit Seite 14 7

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