Abschluss des Konsultationsprozesses zum Operationellen Programm ESF/Sachsen. Information der EU-Beauftragten der Liga zum aktuellen Sachstand

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1 Abschluss des Konsultationsprozesses zum Operationellen Programm ESF/Sachsen Information der EU-Beauftragten der Liga zum aktuellen Sachstand Seit Anfang 2012 war die Liga Sachsen am Programmierungsprozess für die neue Förderperiode beteiligt. Sie war in zahlreichen Sitzungen, Austauschrunden, Workshops und bilateralen Gesprächen mit der ESF-Verwaltung und einzelnen Fondsbewirtschaftern vertreten. Der Prozess endete im Sommer 2013 mit einem ersten Entwurf des Operationellen Programms. Es wurde eine erste Ligastellungnahme erarbeitet. Anfang Dezember 2013 folgte eine öffentliche Konsultation auf Grundlage des ersten Entwurfes, die aufgrund des kurzen Zeitraums bis zum 10. Januar 2014 sowie der veralteten Sachstände Liga-seitig kritisiert wurde. Am fand eine Partnerveranstaltung statt, in der die Verwaltung darüber informierte, welche Anregungen der unterschiedlichen Partner Eingang gefunden haben. Ziel der Verwaltung ist, das Operationelle Programm, das den Rahmen für die konkreten Förderprogramme bildet, so offen wie möglich zu formulieren. Die Mittelverteilung war nicht Gegenstand der Veranstaltung. Die partnerschaftlichen Diskussionen zu den Förderprogrammen, die es auf Grundlage des OP geben soll, setzt sich in den nächsten Monaten fort. Die Einreichung des OP bei der KOM ist für April anvisiert. Vorher muss noch die Beteiligung des Landtags erfolgen. Wichtige Ergebnisse aus Sicht der Liga: 1. Antragsberechtigung gemeinnütziger Unternehmen Im OP wird der Unternehmensbegriff ohne den Zusatz gewerblich oder gemeinnützig verwendet. Die EU-Beauftragten der Liga befinden sich nach wie vor in der Diskussion um die Sicherstellung des gleichen Zugangs der gemeinnützigen Unternehmen zu den Förderprogrammen, wie ihn die gewerblichen Wirtschaft hat. 1

2 2. Soziale Innovation Im OP-Entwurf wurde die soziale Innovation primär unter die Investitionspriorität Aktive Eingliederung eingeordnet. Die Liga stellte klar, dass soziale Innovationen auch in anderen Bereichen, wie z.b. Anpassung an den Wandel eine wichtige Rolle spielt und forderte eine grundsätzliche Öffnung der Innovationsförderung auch für nicht-technologieorientierte Bereiche. Das SMS griff die Forderung der Liga auf und setze sich in Abstimmungen mit dem SMWK für die Innovationsförderung im Sinne der Wohlfahrtspflege ein. Es ist gelungen, dass die ursprüngliche Fokussierung und Beschränkung des SMWK auf die Förderung von technologieorientierten Innovationen bzw. die Begrenzung auf eine Prioritätsachse aufgehoben wurde. So soll die Überschrift zu den Vorhabensbereichen im SMWK nicht mehr Technologieförderung heißen, sondern Maßnahmen zur Stärkung der Innovationsfähigkeit. Soziale Innovationen werden zudem in der neuen OP-Fassung als Querschnittsaufgabe für alle Prioritätsachsen beschrieben, so dass grundsätzlich alle Vorhabensbereiche diesem Anliegen offenstehen. 3. Antragsberechtigung Berufliche Weiterqualifizierung Die Anregung wurde aufgenommen, dass bei der Antragsberechtigung (z.b. für das Einzelbetriebliche Förderverfahren) eine Formulierung gefunden wird, die gemeinnützige Vereine selbstverständlich einschließt. Es finden sich im OP nun Formulierungen wie KMU und andere Arbeitgeber bzw. Unternehmen und sonstige Arbeitgeber, so dass auch Vereine, die bisher die Hürde der Unternehmensdefinition im Antragsverfahren nicht nehmen konnten, grundsätzlich ohne weiteren Begründungsaufwand antragsberechtigt sind. 4. Berufsorientierung Bei der Berufsorientierung wurde im OP-Entwurf nur MINT-Fächer explizit erwähnt. Diese explizite Erwähnung wurde gestrichen, so dass keine Bevorzugung von Projekten, die MINT- Fächer in den Blick nehmen, gegenüber den sog. SAGE-Fächern (Soziale Arbeit, Gesundheit, Erziehung) erfolgt. 2

3 5. Rückmeldung der Fondsbewirtschafter auf die Anmerkungen des Liga Fachausschuss Teilhabe und Rehabilitation SMS: Über Integrationsprojekte nach 132 SGB IX wird die (dauerhafte) Beschäftigung auf dem allg. Arbeitsmarkt im Umfang von mind. 15 h/woche ( 102 Abs. 2 Satz 3 SGB IX) gefördert. Die Förderung dieser Beschäftigungsverhältnisse ist in den geplanten Programmen nicht vorgesehen. Das geplante ESF Förderprogramm avisiert im Vergleich zur aktuellen Förderperiode insbesondere auch die (potentiellen) Arbeitgeber. Entsprechend werden schwerpunktmäßig Beratungs-und Informationsleistungen gefördert. Die Zuordnung erfolgte aufgrund der Zielrichtung der Maßnahmen (soziale Integration) dennoch zum Interventionsbereich C. Trotz weitgehend bedarfsgerechter Angebote der Regelförderung (SGB) entwickelt sich die Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderung unbefriedigend. Mit dem angedachten Förderprogramm Arbeit und Behinderung (Spezi-fisches Ziel C1.2) sollen Menschen mit Behinderung und Arbeitgeber zusammengeführt werden, um dadurch Vorbehalte und Berührungsängste abzubauen. Neben regionalen Projekten ist die Förderung von Anlauf-und Informationsstellen geplant. Aus dem Fachausschuss kam auch der Vorschlag der Liga Beratung für Arbeitslose mit psychischen Erkrankungen als Unterstützung und in Kooperation mit Jobcentern (regelmäßige und individuelle Jobcenterbegleitung; Berufsberatung im Hinblick auf die psychische Situation, begleitete Jobsuche, Angebote der Beratungsstellen werden in die Wiedereingliederungsvereinbarung aufgenommen). Dieser Punkt könne im Vorhaben C Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit (SMWA) aufgenommen werden. SMWA: Es ist vorgesehen, künftig im Rahmen der Jobperspektive dem intensiveren Betreuungsbedarf in einigen Programmen auch mit ergänzender psychologischer Begleitung zu unterstützen. Psychische Erkrankungen können aber weithin nur ärztlich bzw. von einem anerkannten Psychotherapeuten behandelt werden. Eine ESF- Förderung dafür ist wegen der Nachrangigkeit des ESF nicht möglich. Ebenso ausgeschlossen ist die Betreuung von Arbeitslosen mit psychischen Erkrankungen direkt bei den Arbeitsagenturen/Jobcentern. SMS zum Punkt: Belange von Menschen mit Behinderung/LOS: 3

4 Die Belange von Menschen mit Behinderungen sind als Grundsatz der ESF Förderung in allen Programmen zu berücksichtigen. Es ist vorgesehen, Themenschwerpunkte für LOS festzulegen. Die Vorschläge dafür werden in die Diskussion einbezogen SMS zum Hinweis auf Bedarfe der Unterstützung von Eltern mit Behinderung mit dem Ziel der Wiederaufnahme von Berufstätigkeit gegeben sind und entsprechend Berücksichtigung im Vorhaben finden sollten: Der Hinweis auf die Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird aufgegriffen. 6. Punkte, die weiterdiskutiert werden (nicht abschließend) Konkrete Ausgestaltungsfragen zum Weiterbildungsscheck (z.b. Einkommensgrenzen) Förderfähigkeit gemeinnütziger Unternehmen bei der Gründungsförderung Öffnung des Innovationsassistenten für soziale Innovationen in der konkreten Ausgestaltung der Förderung Berufsorientierung: Stärkere Systematisierung, Reduzierung der geplanten Assistenzvielfalt (Bildungsassistenten, Praxisberater, Berufseinstiegsbegleiter ). SMK will die verschiedenen Unterstützungssysteme nochmals prüfen. Diskussion mit den Partnern wird fortgesetzt. Ausbildung: Lösung des Mobilitätproblems (wie kommen Teilnehmer zu den Projekten, vor allem im ländlichen Raum?), Ausgestaltung der Förderung der assistierten Ausbildung, Trägerförderung im Bereich der Zusatzqualifikationen SMI: Ausgestaltungsfragen wie Erreichbarkeit der Zielgruppe, Sicherstellung der Zielerreichung Soziale Innovation: Inhaltliche Ausgestaltung Hinweis: Die Verwaltungsbehörde verweist darauf, dass die Inhalte grundsätzlich mit den Fachministerien zu diskutieren sind. In der Veranstaltung am wurde seitens der EU- Beauftragten der Liga darauf hingewiesen, dass dafür eine Formulierung des OP vorausgesetzt wird, die gewährleistet, dass theoretisch jedes ausdiskutierte Ergebnis am Ende mit dem OP vereinbar ist. (Beispiel: Für die Diskussion um grundsätzliche Öffnung für gemeinnützige Unternehmen, ist Voraussetzung, dass es im OP keine Beschränkung auf 4

5 gewerbliche Unternehmen gibt). Dies wurde von der Verwaltungsbehörde als selbstverständlich bejaht. 7. Anmerkung zur Mittelverteilung: Ein großer Teil der ESF-Mittel soll in die Hochschulen fließen. Die Liga, wie auch andere Partner, kritisieren von Anfang an das geplante Verhältnis der Mittelverteilung zugunsten der Förderung der Hochschulen. Sachsen ist bundesweit das einzige Land, welches hier einen Schwerpunkt setzt. Gegen diese politische Entscheidung waren die bisherigen Anstrengungen der Liga Sachsen wirkungslos. Die EU-Beauftragten der Liga,

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