Einfach. durchblicken SEHR GUT. 9 von 10 Seminaren werden von unseren Teilnehmern mit sehr gut bewertet. Mehr Infos auf Seite 59.

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1 Einfach durchblicken SEHR GUT 9 von 10 Seminaren werden von unseren Teilnehmern mit sehr gut bewertet. Mehr Infos auf Seite 59. Seminare Herbst 2015/2016

2 Der W.A.F. Betriebsrat Wir leben, was wir schulen! Seit März 2013 hat auch die W.A.F. einen Betriebsrat. Wir freuen uns, dass unsere Betriebsratsmitglieder regelmäßig unsere Seminare besuchen und dort so wie alle unsere Teilnehmer das notwendige Rüstzeug für ihr neues Amt erhalten. Wir sind stolz auf das uns entgegengebrachte Vertrauen und freuen uns auf viele spannende Herausforderungen. Sabrina Möller, Richard Brisslinger, Maren Rönnfeld (v.l.)

3 Einfach durchblicken Inhaltsübersicht, Stichwortverzeichnis, Service 1 Grundlagen-Seminare für alle Betriebsräte Online-Seminare Seminare für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter Aufbau- und Spezial-Seminare für alle Betriebsräte Jugend- und Auszubildendenvertretung Leistungslohn, Zielvereinbarung und flexible Arbeitszeiten Rhetorik und Kommunikation Wirtschaftsausschuss Soziale Belange im Betrieb Schwerbehindertenvertretung EDV für alle Betriebsräte Hotel- und Terminübersicht Services und Anmeldung

4 2 Ihr W.A.F. Team gerne für Sie da!

5 Editorial Liebe Kolleginnen und Kollegen im Betriebsrat, in Ihrem verantwortungsvollen Amt ist Ihr Wissen jeden Tag gefragt! Kolleginnen und Kollegen kommen mit Fragen und Problemen auf Sie zu und erwarten Ihre kompetente Unterstützung. Nur wenn Sie über Fachkenntnisse verfügen, können Sie Ihren Kollegen wirklich helfen. 3 Mit den Seminaren der W.A.F. schaffen Sie eine solide Wissensbasis und vertiefen Ihre vorhandenen Kenntnisse! Das neue W.A.F. Seminarprogramm Herbst 2015/2016 bietet Ihnen ein breites Spektrum an praxisorientierten Seminarthemen. Hier finden Sie das passende Seminar für alle Bereiche Ihrer umfangreichen und vielfältigen Betriebsratstätigkeit. Für ein fundiertes Grundlagenwissen empfehlen wir Ihnen den Besuch unserer Grundlagen- Seminare. Im Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil I erhalten Sie zusätzlich zu den Seminarunterlagen den Fitting, das Standardwerk zum Betriebsverfassungsrecht. Profitieren Sie außerdem noch vom besonders günstigen Gremiumspreis Das Seminar Arbeitsrecht Teil I bieten wir Ihnen zum Sonderpreis ab 799,- pro Teilnehmer an. Sie bekommen zusätzlich zu den Seminarunterlagen den Kompaktkommentar Arbeitsrecht von Prof. Dr. Wedde und Kollegen. Mehr dazu auf den Seiten und Übrigens: Ihr Anspruch und Ihre Zufriedenheit stehen bei uns an erster Stelle! Deshalb wird unsere Service-Qualität jedes Jahr vom TÜV geprüft! Sie, liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer, bewerten 9 von 10 Seminaren mit sehr gut. Herzlichen Dank, das freut uns sehr! Wir wünschen Ihnen alles Gute und auch in Zukunft viel Erfolg für Ihre Betriebsratsarbeit. Mit kollegialen Grüßen Peter Britting Institutsleitung Ihr persönlicher Vorteil: Für den Besuch eines W.A.F. Seminars brauchen Sie keine Bestätigung der Kostenübernahme vom Arbeitgeber. Uns reicht die Unterschrift des Betriebsrats! PS: Kennen Sie schon die neuen Online-Seminare der W.A.F.? Sie können direkt vom Büro aus teilnehmen. Somit haben Sie die Möglichkeit, Ihre Seminarteilnahme flexibel an Ihren Arbeitsalltag anzupassen. Mehr dazu finden Sie ab Seite 61.

6 4 INHALT Herbst 2015 /2016 Kapitelübersicht...1 Inhaltsübersicht...4 Stichwortverzeichnis gute Gründe für die W.A.F Für jeden das richtige Seminar...14 Schulungsanspruch...16 Alle Schulungsansprüche auf einen Blick Grundlagen-Seminare für alle Betriebsräte Schulungsanspruch Grundlagen-Seminare Betriebsverfassungsrecht Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil II Betriebsverfassungsrecht Teil III Betriebsverfassungsrecht Teil I (3 x 1 Tag) NEU Betriebsverfassungsrecht Teil II (3 x 1 Tag) NEU Betriebsverfassungsrecht kompakt Teil I Betriebsverfassungsrecht kompakt Teil II Betriebsverfassungsrecht für Ersatzmitglieder BR in Kleinbetrieben Schriftführer des Betriebsrats Teil I Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil III Arbeitsrecht Teil I (3 x 1 Tag) NEU Arbeitsrecht kompakt Teil I Arbeitsrecht kompakt Teil II Betriebsratsarbeit im Tendenzbetrieb Info-Seminar Arbeitsrecht BWL für alle Betriebsräte Teil I BWL für alle Betriebsräte Teil II Arbeitssicherheit Teil I... 58

7 Inhaltsverzeichnis 5 Online-Seminare 61 Die sechs wichtigsten Praxis-Tipps für neu gewählte Betriebsräte NEU Die fünf verhängnisvollsten Fehler im Arbeitsrecht NEU Fünf gewinnt die fünf wichtigsten Bausteine für deine (JAV-)Karriere NEU Betriebsverfassungsrecht Teil I Online-Seminar NEU Arbeitsrecht Teil I Online-Seminar NEU Die betriebsbedingte Kündigung Online-Seminar NEU Der wirksame Beschluss des Betriebsrats Online-Seminar NEU Seminare für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter Spezial-Seminar Teil I für BRV und Stellvertreter...74 Spezial-Seminar Teil II für BRV und Stellvertreter...76 Spezial-Seminar Teil III für BRV und Stellvertreter Betriebsratsvorsitzender Teamarbeit NEU Betriebsratssitzung und Beschlussfassung Haftung des Betriebsrats...81 Update Arbeitsrecht BetrVG Sozialrecht Der Betriebsausschuss Der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende Neu als Vorsitzender des Betriebsrats Freigestellte BR Teil I Freigestellte BR Teil II Einigungsstelle Einstellung, Versetzung, Kündigung Praxis-Workshop für BRV NEU... 90

8 Inhaltsverzeichnis 6 93 Aufbau- und Spezial-Seminare für alle Betriebsräte Praktische Betriebsratsarbeit Schriftführer des Betriebsrats Teil I Schriftführer des Betriebsrats Teil II Öffentlichkeitsarbeit Teil I Öffentlichkeitsarbeit Teil II Betriebsvereinbarung Teil I Betriebsvereinbarung Teil II Betriebsversammlung Teil I Betriebsversammlung Teil II Informationsansprüche Fehler in der BR-Arbeit Kontrollaufgaben des Betriebsrats Arbeitslosengeld, Krankengeld, Rente Gleichbehandlungsgesetz AGG Behinderung der BR-Arbeit Betriebliches Vorschlagswesen Vereinbarkeit von Beruf und BR-Mandat NEU..113 Projektmanagement Rechtsanwendung für BR Sprechstunden und Mitarbeitergespräche Telearbeit Zusammenarbeit BR und AG Zusammenarbeit BR und WA NEU Elterngeld Plus NEU Personelle Angelegenheiten Mitarbeiter befragen Personalplanung, Personalentwicklung Praktische Arbeit im Personalausschuss Personalabbau und betriebsbedingte Kündigungen Kündigungs-ABC und Abmahnung Arbeitnehmerüberlassung Rechte des BR Mitbestimmungsrechte des BR beim Außendienst Die Mitbestimmung des BR bei AT-Angestellten Werkverträge und Fremdarbeitnehmer Direktionsrecht und Änderungskündigung Auffrischungsseminare Aktuelle Rechtsprechung Auffrischung im Betriebsverfassungsrecht Update Arbeitsrecht Wiedergewählt in den BR Neue Trends im Arbeitsrecht Neue Gesetze und Rechtsprechung Aktuelle Änderungen ArbR & Sozialrecht Aktuelle Rechtsprechung BetrVG & AR Neue Rechtsprechung am Bundesarbeitsgericht 141 Umstrukturierung, Betriebsänderungen Outsourcing So reagieren Sie richtig als BR Umwandlung, Verkauf, Betriebsübergang Betriebsänderung Ihre Rechte als Betriebsrat..146 Drohende Insolvenz Betriebliche Veränderungen Praxis des Veränderungsmanagements Tarifrecht im Betrieb Betriebe ohne Tarifvertrag Haustarifvertrag Tarifwechsel des Arbeitgebers Tarifrecht öffentlicher Dienst Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat, Europäischer Betriebsrat Gesamtbetriebsrat Teil I Gesamtbetriebsrat Teil II Der Konzernbetriebsrat Der Europäische Betriebsrat EBR Europäisches Arbeitsrecht Weitere Spezial-Seminare Umgang mit Arbeitnehmerbeschwerden Ausländische Mutter deutsche Tochter Übertragung ärztlicher Tätigkeiten Assistent des BRV Arbeitsrecht, BetrVR im Sekretariat Protokolle/Niederschriften für das BR-Sekretariat Rechtssichere Betriebsratsschreiben an den AG NEU Frauen in der Arbeitswelt Verhaltensrichtlinien NEU Praxiswissen zum neuen Rentenpaket NEU...173

9 Inhaltsverzeichnis 175 Jugend- und Auszubildendenvertretung 7 Schulungsanspruch der JAV JAV Teil I JAV Teil II JAV Teil III JAV-Vorsitzende Rhetorik für die JAV NEU Zusammenarbeit zwischen JAV und BR NEU Fünf gewinnt die fünf wichtigsten Bausteine für deine (JAV-)Karriere NEU Leistungslohn, Zielvereinbarung und flexible Arbeitszeiten Lohn und Gehalt Rechte des BR Leistungsorientierte Vergütung MBR des BR.191 Betriebliche Lohngestaltung Betriebe ohne Tarifvertrag TVöD Leistungsentgelt, Arbeitszeiten, Zielvereinbarung Die Mitbestimmung des BR bei AT-Angestellten ERA Leistungsvergütung/Zielvereinbarung Zielvereinbarung und Personalbeurteilungsgespräche Das Arbeitszeitrecht Mitbestimmung des BR 198 Flexibilisierung Arbeitszeit und Entlohnung Schichtarbeit Dienstplangestaltung und Bereitschaftsdienst. 201 Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonto Teilzeit- und Befristungsgesetz Mitbestimmung bei Überstunden Mindestlohn für alle Beschäftigten NEU Rhetorik und Kommunikation Schulungsanspruch Rhetorik-Seminare Rhetorik Teil I Rhetorik Teil II Rhetorik Teil III Gesprächsführung für BR Erfolgreich verhandeln Teil I Erfolgreich verhandeln Teil II Führungskompetenz BRV Teil I Führungskompetenz BRV Teil II Teamentwicklung im BR-Gremium Mediation im Betrieb Teil I Mediation im Betrieb Teil II Mediation im Betrieb Teil III Konfliktmanagement Teil I Konfliktmanagement Teil II Betriebsversammlung Teil I Betriebsversammlung Teil II Schulungsanspruch Mobbing Mobbing Teil I Mobbing Teil II Mobbing Teil III Workshop Mobbing im Betrieb Rhetorik Klartext reden Erfolgreich kommunizieren als BR Betriebsrats- und Ausschusssitzungen NEU

10 Inhaltsverzeichnis Wirtschaftsausschuss Schulungsanspruch Wirtschaftsausschuss Wirtschaftsausschuss Teil I Wirtschaftsausschuss Teil II Wirtschaftsausschuss Teil III Wirtschaftsausschuss Teil IV BR-Mitglieder im Aufsichtsrat Teil I BR-Mitglieder im Aufsichtsrat Teil II BWL für alle Betriebsräte Teil I BWL für alle Betriebsräte Teil II Schulungsanspruch Aufsichtsrat Verhaltensrichtlinien NEU Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat Hier bekomme ich Lösungen aus der Praxis! 251 Soziale Belange im Betrieb Schulungsanspruch Arbeits- und Gesundheitsschutz Soziale Mitbestimmung nach 87 BetrVG Arbeitssicherheit Teil I Arbeitssicherheit Teil II Alternde Belegschaften Ältere Arbeitnehmer Drogen-, Alkohol- und Suchtkrankheiten Teil I Drogen-, Alkohol- und Suchtkrankheiten Teil II Drogen-, Alkohol- und Suchtkrankheiten Teil III Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Teil I Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Teil II Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Teil III Betriebliches Eingliederungs-Management Teil I Betriebliches Eingliederungs-Management Teil II NEU Krankheit und Gesundheitsförderung Betriebsklima Einfluss des BR Praktische Gesundheitsarbeit Weiterbildung im Betrieb Azubis Schutz und Förderung durch den BR NEU Überlastungsanzeige

11 Inhaltsverzeichnis 273 Schwerbehindertenvertretung Schulungsanspruch Schwerbehindertenvertretung Empfehlenswerte Seminare für die SBV Schwerbehindertenvertretung Teil I Schwerbehindertenvertretung Teil II Schwerbehindertenvertretung Teil III Arbeitsüberlastung SBV Anerkennung (Schwer-)Behinderteneigenschaft AGG für SBV Rhetorik für Schwerbehindertenvertreter Schwerbehindertenvertretung Auffrischungsseminar NEU Hotel- und Terminübersicht Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Sachsen-Anhalt Sachsen Schleswig-Holstein Thüringen EDV für alle Betriebsräte 361 Services und Anmeldung Schulungsanspruch EDV-Seminare PC-Einsatz im BR Teil I PC-Einsatz im BR Teil II Mitbestimmung Datenschutz Teil I Mitbestimmung Datenschutz Teil II Call-Center: So bestimmen Sie als Betriebsrat mit SAP ERP Mitbestimmung des BR bei SAP ERP Der vernetzte Arbeitnehmer Social Media Richtlinien Internet/Intranet für den Betriebsrat NEU Das W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung Inhouse wir kommen zu Ihnen Qualitätssicherung Online-Seminare W.A.F. Referenten Informationen für den Vorgesetzten Drei Schritte zu Ihrem Seminarbesuch W.A.F. Seminarorte W.A.F. Seminarleitung Vertrauensgarantie, Seminarbedingungen, Teilnahmegebühren W.A.F. Seminaranmeldung Formular BR-Beschluss zum Seminarbesuch

12 10 STICHWORT Verzeichnis A Abfindung 48 Abmahnung 126 Abspaltung 145 AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz 110 Aktuelle Rechtsprechung - am BAG an (Landes-)Arbeitsgerichten 140 Alkohol im Betrieb 258, 259, 260 Ältere Arbeitnehmer 256, 257 Alternde Belegschaften 256 Änderungen im Arbeitsrecht 137 Änderungskündigung 48, 125 Anerkennungsverfahren (schwer-)behinderte Menschen 276, 280 Anhörung des BR (bei Kündigungen) 48, 126 Arbeitnehmer-Erfindung 112 Arbeitnehmerhaftung 81 Arbeitnehmerüberlassung 127 Arbeitslosengeld 109 Arbeitsplatzgestaltung 261, 262, 263 Arbeitsrecht 42, 46, 48, 50, 52, 53, 55, 68, 135, für Schwerbehindertenvertreter Kompaktseminare 52, 53 - Online-Seminar 68 Arbeitssicherheit, Arbeits- und Gesundheitsschutz - Aufbauseminar Einführungsseminar 58 Arbeitsstättenverordnung 58, 255 Arbeitsüberlastung für SBV 279 Arbeitsunfähigkeit 266 Arbeitsvergütung im Grundlagen-Seminar 42, 50, 68 Arbeitsvertrag/Arbeitsverhältnis - Beendigung, Kündigung 48, 70 - Begründung 42, 50, 68 - Beteiligung des Betriebsrats 26, 34, 70, 89 - Klauseln im Arbeitsvertrag 42, 50, 68 Arbeitszeit Flexibilisierung 199 Assistentin des BRV 167 AT-Angestellte 129 Auffrischungs-Seminar für BR-Mitglieder - für wiedergewählte BR im BetrVG zum Arbeitsrecht 135 Aufhebungsvertrag 48 Aufsichtsrat 242, 243 Aufspaltung 145 Ausbildungsvertrag 180 Ausgliederung 144 Ausländische Muttergesellschaft 165 Ausschüsse - Betriebsausschuss 83 - Personalausschuss Wirtschaftsausschuss 238, 239, 240, 241 Außendienst 128 Außerordentliche Kündigung 48 Auszubildende - in Betrieben ohne JAV 270 B BAG 141 Beendigung des Arbeitsverhältnisses 48, bei Betriebsänderung 125, 146 Befragung von Mitarbeitern 122 Befristete Arbeitsverhältnisse 203 Behinderung der BR-Arbeit 111 Belastungen, psychische 261, 262, 263 Berater für den Betriebsrat 146 Bereitschaftsdienst 198, 201 Berufliche Bildung 30, 269 Berufsausbildung 178, 180, 182 Beschlussfassung 71, 80 Beschwerde 164 Beteiligungsrechte des BR - Grundlagen 22, 32, 66 - siehe personelle Angelegenheiten 26, 34 - siehe soziale Angelegenheiten 26, 34, siehe wirtschaftliche Angelegenheiten 30 Betriebsänderungen im Grundlagen-Seminar 30 - Personalabbau Umwandlung, Betriebsübergang 145 Betriebsausschuss 83 Betriebsklima 267 Betriebsratsbüro 167, 168, 169, 170 Betriebsratsschreiben an den AG 170 Betriebsratssitzung 32, 71, 80 Betriebsratsvorsitzende - Betriebsversammlung Fachtagung 32 - Führungskompetenz 216, neu als BRV 85 - Rhetorik 210, 211, Spezial-Seminar Teil I 74 - Spezial-Seminar Teil II 76 - Spezial-Seminar Teil III 78 - Verhandlung 214, 215 Betriebsübergang 145 Betriebsvereinbarung 102, 103 Betriebsverfassungsrecht - Auffrischung im BetrVR für Ersatzmitglieder 38 - Grundlagen-Seminare 22, 26, 30, 32, 34, 66 - Kompaktseminare 36, 37 - Online-Seminar 66 - siehe auch personelle Angelegenheiten 26, 34, 70, 89 - siehe auch soziale Angelegenheiten 26, 34, siehe auch wirtschaftliche Angelegenheiten 30, 37 Betriebsversammlung - Teil I Teil II 105 Betriebswirtschaft Grundlagen für alle BR 56, 57 Beurteilung 197 Bilanz 239, 240, 241 Bundesarbeitsgericht 141 Bundesdatenschutzgesetz 289, 290 Burn-out-Syndrom 261, 262, 263 C Call-Center 291 Compliance 172 D Datenschutz - Teil I Teil II 290 Deutsche Tochterunternehmen Ausländ. Muttergesellschaft 165 Dienstplangestaltung 201 Direktionsrecht und Änderungskündigung 131 Diskriminierung bei Mobbing 227, 230 Drogen im Betrieb 258, 259, 260 E EDV- und IT-Systeme - Datenschutz 289, 290, Netzwerke PC im Büro 287, 288 Effiziente Betriebsratsarbeit 113, 114 Eingliederungsmanagement 264 Eingruppierung 26, 34, 89, 190 Einigungsstelle 88 Einstellung 89 Elterngeld 46, 120 Elternzeit 46, 120, 190 Entgelt siehe Lohn, Gehalt Entgeltfortzahlung 42, 50, 68, 109

13 Stichwortverzeichnis Entgeltrahmenabkommen - ERA Zielvereinbarungen 196 Entlassungen siehe Kündigungen Erforderlichkeit von Schulungen - für Arbeits- und Gesundheitsschutz für den Aufsichtsrat für EDV-Seminare für Grundlagen-Seminare 20 - für JAV-Seminare für Mobbing-Seminare für Rhetorik, Kommunikation für SBV-Seminare für WA-Seminare 236 Ergonomie am PC-Arbeitsplatz 287 Ersatzmitglied 38 Erziehungsgeld 46, 120 Ethikrichtlinien im Unternehmen 172 Europäischer Betriebsrat 161 Europäisches Arbeitsrecht 162 F Familienfreundlicher Betrieb 120 Fehler in der BR-Arbeit 107 Fehlzeiten, Krankheiten 266 Firmeninterne Seminare siehe Inhouse Seminare Flexibilisierung Arbeitszeit und Entlohnung 199 Frauen im Beruf 171 Freie Rede siehe Rhetorik Freistellung - freigestellte BR-Mitglieder 86, 87 - für die Arbeit des Betriebsrats 22, 32, 66 Fremdarbeitnehmer 127, 130 Fristlose Kündigung 48, 126 Führung 216, 217 Fusion, Verschmelzung 145 G Gehalt - bei Leistungsentlohnung im Grundlagen-Seminar 26, 34, 42, 50, 68 - im Spezial-Seminar in Betrieben ohne Tarifvertrag 152 Gesamtbetriebsrat 158, 159 Gesetzesänderungen 137 Gesprächsführung für neu gewählte BR 213 Gesundheitsarbeit im Betrieb 268 Gesundheitsförderung 266, 268 Gesundheitsschutz 58, 255 Gewinn- und Verlustrechnung 238 Gläserner Mitarbeiter, Datenschutz 289, 290 Gleichbehandlung 110 Gleitzeit 198 Grundlagen-Seminare - Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz 58, im Arbeitsrecht 42, 46, 48, 50, 68 - im Betriebsverfassungsrecht 22, 26, 30, 32, 34, 66 - wirtschaftliche Kenntnisse 56, 57 Günstigkeitsprinzip 152 H Haftung des BR 81 Haustarifvertrag 153 I Informationsansprüche des BR 106 Informationsseminar Arbeitsrecht 55 Inhouse Seminare 364 Initiativrechte des Betriebsrats 253 Insolvenz 147 Interessenausgleich 146 Internetseite des Betriebsrats 295 Intranet 293, 295 J Jahresabschluss 238, 239, 240 JAV, Jugend- und Auszubildendenvertretung - Rhetorik Teil I Teil II Teil III Vorsitz Zusammenarbeit mit BR 185 K Kennziffern, wirtschaftliche 56, 57, 239, 240, 241 Kleinbetrieb 39 Kommunikation im Betrieb - erfolgreich kommunizieren siehe auch Rhetorik 210, 211, Verhandlungen 214, 215 Konfliktmanagement 222, durch Mediation 219, 220, siehe auch Mobbing 227, 228, 229 Kontrollaufgaben des BR 108 Kontrolleinrichtungen zur Arbeitnehmerüberwachung 289 Konzernbetriebsrat 160 Korrespondenz des BR 170 Krankengeld 109 Krankheit 109, 266 Kündigung 70, 89, Auszubildender Beachtung BetrVG 26, 34 - im Arbeitsrecht 48 - infolge Krankheit Personalabbau Outsourcing Rechtsprechung (schwer-)behinderter Menschen Sozialauswahl 48 L Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonto 202 Leiharbeit 127 Leistungslohn 191, 197 Lohn außerhalb von Tarifverträgen Mindestlohn siehe auch Gehalt M Mediation - Teil I Teil II Teil III 221 Medien siehe Öffentlichkeitsarbeit Medikamentenmissbrauch 258, 259, 260 Mehrarbeit 198 Mindestlohn 205 Mitarbeiterbefragung 122 Mitarbeitergespräch 116, 122 Mitbestimmung - personelle Angelegenheiten 26, 34, 70, 89 - soziale Angelegenheiten 26, 34, wirtschaftliche Angelegenheiten 30, 145, 146 Mobbing - Teil I Teil II Teil III Workshop 230 Monatsgespräch 22, 32, 66 Mutterschutz 46 N Nachteilsausgleich 146 Nachwirkung - von Betriebsvereinbarungen 102, von Tarifverträgen 152 Nebenpflichten - des Arbeitgebers 42, 50, 52, 68 - des Arbeitnehmers 42, 50, 52, 68 Netzwerk - EDV wirtschaftliche Informationen 240, 241 Neues aus dem Arbeits- und Sozialrecht 139 Neuordnung pflegerischer und ärztlicher Aufgaben 166 Niederschriften 40, 98, 169 O Öffentlichkeitsarbeit - Betriebsversammlung 104, Teil I Teil II 101 Online-Seminar - Beschlussfassung 71 - betriebsbedingte Kündigung 70 - Grundlagen Arbeitsrecht 68 - Grundlagen Betriebsverfassungsrecht 66 Outsourcing 144 P Pausen siehe Ruhezeiten PC-Einsatz für BR 287, 288 Personalabbau - bei Outsourcing Beteiligung des BR 26, 34, 70 - Betriebsänderung betriebsbedingte Kündigung 48, 70 - im Grundlagen-Seminar 26, 34, 48 - Kündigungen Grundlagen-Seminar 26, 34, 48 - von (schwer-)behinderten Menschen 277 Personalausschuss 124 Personalauswahl 89, 123 Personalbeurteilung 197 Personalentwicklung 123 Personalplanung 123 Personelle Angelegenheiten - Beurteilung Einstellung, Versetzung, Kündigung 70, 89 - im Grundlagen-Seminar 22, 26, 30, 32, 34, 66 11

14 Stichwortverzeichnis 12 - im Online-Seminar 66 - Personalplanung/-auswahl 89, Zielvereinbarungen 197 Pflichten - des Betriebsrats 22, 32, 36, 66 - von Arbeitgeber und Arbeitnehmer 42, 50, 52, 68 PR Public Relation des Betriebsrats 100, 101 Prämien 190, 191 Prävention - Gesundheitsgefahren Schwerbehinderung 278 Probezeit, Arbeitsvertrag 42, 50, 52, 68 Projektmanagement 114 Protokoll- und Schriftführung 40, 98 Provisionen 190, 191 Psychische Belastungen - Teil I Teil II Teil III 263 R Rechtsanwendung für BR 115 Rechtsprechung - aktuelle Rechtsprechung Rechtsprechung des BAG 141 Regelungsabrede 102, 103 Rente 109, 173 Rhetorik - für die JAV für die Schwerbehindertenvertretung Klartext reden Teil I Teil II Teil III 212 Rufbereitschaft 198 Ruhezeiten 198 S Sachverständige - bei Betriebsänderungen bei Wirtschaftsausschuss-Sitzungen 238 Schichtarbeit - Arbeitszeitmodelle 198, 200 Schriftführer - Teil I 40 - Teil II 98 Schriftverkehr - an den Arbeitgeber im BR-Sekretariat mit dem BR-PC 287, 288 Schulungsanspruch - für Arbeits- und Gesundheitsschutz für den Aufsichtsrat für EDV-Seminare für Grundlagen-Seminare 20 - für JAV-Seminare für Mobbing-Seminare für Rhetorik, Kommunikation für SBV-Seminare für WA-Seminare 236 Schwangerschaft 46 Schwarzes Brett, Aushänge 100, 101 Schwerbehindertenvertretung - Aktuelle Änderungen im Schwerbehinderten-, Arbeits- und Sozialrecht Anerkennung SBV-Eigenschaft Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht für die SBV Auffrischungsseminar für die SBV Rechte, Grundlagen des Schwerbehindertenrechts Rhetorik für die SBV 282 Sekretariat des Betriebsrats - Assistenz des BRV Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht 168, Protokolle/Niederschriften 169 Sicherheitsbeauftragter, Arbeitssicherheit 58, 255 Sitzungen des BR 71, 80 Sitzungen leiten 233 Sozialauswahl, Kündigung Änderungen bei der Sozialauswahl bei Betriebsänderungen im Grundlagen-Seminar 48 Soziale Angelegenheiten, 87 BetrVG 253 Sozialplan - bei Betriebsänderungen bei Umwandlungen und Betriebsübergang 145 Sprechstunden und Mitarbeitergespräch 116 Staatliche Hilfen 120 Stellenabbau siehe Personalabbau Stellvertreter des BRV 84 Stress - Mobbing 227, 228, psychische Belastungen 261, 262, 263 Sucht 258, 259, 260 T Tagesordnung - Betriebsversammlung BR-Sitzung 22, 32, 66, 71, 74, 80 - für Schriftführer 98 Taktik 214 Tarifrecht öffentlicher Dienst 155 Tarifvertrag - Arbeitsrecht 42, 50, 68 - Betriebe ohne Tarifvertrag Haustarifvertrag 153 Tarifwechsel 154 Teamentwicklung für den BR 218 Technische Kontrolleinrichtungen - Datenschutz 289, 290, Mitbestimmung 253 Teilzeitarbeit 120, 203 Telearbeit 117 Tendenzbetrieb 54 Textverarbeitung 287, 288 Transfermaßnahmen 125 TVöD Entgelt 194 U Überlastungsanzeige 271 Überstunden - Arbeitszeitregelungen im Grundlagen-Seminar 26, 34 - im Spezial-Seminar Vergütung 190, 191 Übertragung ärztlicher Tätigkeiten 166 Umgruppierung 70, 89, 190 Umwandlung, Umstrukturierung - Betriebsänderung im Grundlagen-Seminar 30 - Unternehmensumwandlung 145 Unfallverhütung, Arbeitsschutz 58, 255 Unternehmensausspaltung/-abspaltung 145 Urlaub 26, 34, 46 Urteile siehe Rechtsprechung V Veränderungen, betriebliche 148 Veränderungsmanagement 149 Vereinbarkeit von Beruf und BR-Mandat 113 Verhaltenskontrolle, Arbeitnehmerüberwachung 289, 293 Verhaltensrichtlinien 172 Verhandlungsführung 214, Rhetorik 210, 211, 212 Verkauf 145 Verschmelzung, Fusion 145 Versetzung 70, 89 Vertrauensperson, Schwerbehindertenvertretung 276, 277, 278, 279, 281, 282 Vertrauensvolle Zusammenarbeit 22, 32, 66, 118 Vorschlagswesen 112 W Weisungsrecht, Direktionsrecht des Arbeitgebers 131 Werkverträge und Fremdarbeitnehmer 127, 130 Widerspruch zur Kündigung 26, 34, 48 Wirtschaftliche Angelegenheiten - Betriebsänderung betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse 56, 57 - im Grundlagen-Seminar 30 - Umwandlung, Verkauf, Betriebsübergang 145 Wirtschaftsausschuss 34 - Analyse des Jahresabschlusses Bilanzpolitische Gestaltungsspielräume Rechtsgrundlagen, Einführung 238 Z Zeitung des Betriebsrats 101 Zielvereinbarung 194, 197 Zugangskontrollen 289 Zulagen 190, 191 Zusammenarbeit BR - mit Arbeitgeber 22, 32, 66, mit GBR mit JAV 178, 180, 182, mit Schwerbehindertenvertretung mit Wirtschaftsausschuss 119

15 12 gute Gründe für die W.A.F. 12 gute Gründe für den Besuch eines W.A.F. Seminars 1. Alles aus einer Hand durch die komplette Abwicklung von der Seminar- bis zur Hotelbuchung. 2. Seminaranmeldung und Hotelbuchung sind auch ohne Unterschrift des Arbeitgebers möglich. 3. Sie haben keine privaten Auslagen für das Hotel die gesamte Hotelabrechnung übernimmt die W.A.F. 4. Für jeden Betriebsrat das richtige Seminar. Die W.A.F. bietet Ihnen Tagesseminare, kompakte 3- bis 4-tägige Seminare und Online-Seminare. 5. Die W.A.F. akzeptiert auch dann die Seminarteilnahme, wenn Ihr Arbeitgeber die Kostenübernahme in Frage stellt. Wir gehen trotz der rechtlichen Unsicherheiten mit den Seminar- und Hotelkosten in Vorlage. 6. W.A.F. Tagungshotels garantieren optimale Seminarbedingungen. 7. Bei unseren Seminaren können Sie zu vielen Betriebsräten aus unterschiedlichen Branchen Kontakte knüpfen, da wir meist mehrere Seminargruppen parallel schulen. 8. Wir sind neutral und interessenunabhängig, aber nicht unparteiisch: Wir stehen auf der Seite der Betriebsräte! 9. Die Mitarbeiter im W.A.F. Seminarbüro beraten Sie individuell und unterstützen Sie bei Fragen rund um das Thema Schulungen. 10. Unsere qualifizierten und speziell geschulten Referenten sind ausgewählte Rechts- bzw. Fachanwälte sowie Spezialisten aus der Praxis. 11. Die freundliche und kompetente Seminarleitung sorgt für einen reibungslosen Ablauf der Seminare, hat immer ein offenes Ohr für Sie und kümmert sich um das individuell zusammengestellte Rahmenprogramm. 13 Meine Vorteile auf einen Blick 12. Die Vorbereitung und Durchführung unserer Seminare ist ISO-zertifiziert. Außerdem sind wir in den Bereichen Service-Qualität und Kundenzufriedenheit TÜV-geprüft. Achten Sie auf diese Qualitätsmerkmale, wenn Sie Seminare buchen.

16 Terminübersicht Gerade für neu gewählte Betriebsräte ist der Besuch eines Grundlagen-Seminars wichtig! 14

17 Drei Wege zum erfolgreichen Betriebsrat Für jeden das richtige Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil I in drei unterschiedlichen Seminartypen Arbeitsrecht Teil I in drei unterschiedlichen Seminartypen Wie Sie sicherlich wissen, hat jeder Betriebsrat einen Anspruch auf Fortbildung. Gerade für neu gewählte Betriebsräte ist der Besuch eines Grundlagen-Seminars wichtig, um ihre verantwortungsvolle Aufgabe zu meistern. Und damit wirklich jeder Betriebsrat ein Seminar besuchen kann, bieten wir Ihnen ganz neu bei der W.A.F. drei unterschiedliche Typen der Grundlagenschulungen Betriebsverfassungsrecht Teil I und Arbeitsrecht Teil I an. 15 Entscheiden Sie selbst, welcher Seminartyp am besten zu Ihnen passt! Seminartyp 1 Betriebsverfassungsrecht Teil I 3,5 Tage am Stück Arbeitsrecht Teil I 3,5 Tage am Stück Seminartyp 2 Betriebsverfassungsrecht Teil I 3 x 1 Tag Arbeitsrecht Teil I 3 x 1 Tag Seminartyp 3 Betriebsverfassungsrecht Teil I Online-Seminar Arbeitsrecht Teil I Online-Seminar Bei diesem Seminartyp erhalten Sie an vier aufeinanderfolgenden und gut strukturierten Schulungstagen einen Überblick über Ihre Aufgaben und Rechte als Betriebsrat. Wir legen großen Wert darauf, dass Sie nach dem Seminar genügend Zeit und Raum haben, um sich mit anderen Betriebsräten und den Referenten auszutauschen. Der Seminartyp 2 ist perfekt für Betriebsratsmitglieder, die keine mehrtägigen Schulungen mit Übernachtungen besuchen können oder wollen. Das Seminar findet in drei aufeinanderfolgenden Wochen jeweils nur an einem Tag statt. Wir achten bei diesen Seminaren auf gut erreichbare Seminarhotels. Dieses Online-Seminar ist besonders für Betriebsräte gedacht, die flexibel vom Büro oder von zu Hause aus an einem Grundlagen- Seminar teilnehmen möchten. Durch seine acht kurzen Seminar- Blöcke ermöglicht Ihnen Seminartyp 3 eine optimale Integration in Ihren täglichen Arbeitsablauf. Ein weiterer Vorteil für Sie: Alle Reisekosten entfallen! Mehr Infos zum Seminartyp 1 finden Sie auf Seite 22. Mehr Infos zum Seminartyp 2 finden Sie auf Seite 32. Mehr Infos zum Seminartyp 3 finden Sie auf Seite 66.

18 Schulungsanspruch Allgemeine Hinweise Schulungsanspruch Erforderlichkeit von Schulungen für den Betriebsrat 16 Pflicht des Betriebsrats zur Teilnahme an Schulungen Das Bundesarbeitsgericht hat festgelegt, dass sich jedes Betriebsratsmitglied auf sein Mandat als Betriebsrat umfassend vorzubereiten hat. Aus diesem Grund ist jedes Betriebsratsmitglied verpflichtet, sich die dafür unerlässlichen Kenntnisse anzueignen (BAG vom ABR 70/82). Verantwortliche Arbeit im Betriebsrat ist nur dann möglich, wenn jedes Mitglied über das erforderliche Mindestwissen für die Erfüllung seiner Aufgaben verfügt. Diese Kenntnisse sind in erster Linie durch den Besuch von geeigneten Schulungen zu erwerben (BAG vom ABR 50/79). Gesetzliche Grundlage der Fortbildung: Abs. 6 BetrVG Damit das Betriebsratsmitglied dieser Schulungspflicht in der betrieblichen Praxis auch nachkommen kann, hat der Gesetzgeber dem Betriebsrat ausdrücklich einen gerichtlich einklagbaren Anspruch auf Fortbildung nach Abs. 6 BetrVG eingeräumt. Gleichzeitig hat er den Arbeitgeber nach Abs. 6 in Verbindung mit Abs. 2 und 40 Abs. 1 BetrVG verpflichtet, die Kosten (Seminargebühr, Unterkunft, Verpflegung und Reisekosten) für die Schulungsteilnahme zu übernehmen. Der Arbeitgeber muss auch teilzeitbeschäftigten Betriebsratsmitgliedern (gemäß Abs. 3 i.v.m. Abs. 6 Satz 2 BetrVG) für Mehrarbeitsstunden, die während eines Seminars anfallen, eine Arbeitsbefreiung oder Mehrarbeitsvergütung gewähren. Wann ist eine Schulung für ein Betriebsratsmitglied erforderlich? Die Frage nach der Erforderlichkeit ist einfach zu beantworten. Ein Seminar ist generell dann erforderlich, wenn für den Betriebsrat Aufgaben anstehen, die er mit den bestehenden Kenntnissen und Fähigkeiten nicht oder nicht ausreichend lösen kann. Ein Schulungsbesuch muss das geistige Rüstzeug zur Erledigung der anstehenden Betriebsratsaufgaben vermitteln. Beurteilungsspielraum für den Betriebsrat Der Betriebsrat hat einen eigenen Beurteilungsspielraum hinsichtlich des Seminarthemas, der Seminardauer und der Teilnehmerzahl. Stets zu prüfen hat der Betriebsrat dabei die Erforderlichkeit. Gibt es einen konkreten Anlass im Betrieb, z.b. die Einführung neuer Entlohnungsmethoden, so hat der Betriebsrat Anspruch auf Entsendung einiger seiner Mitglieder zu einem entsprechenden Seminar. Wie viele Mitglieder der Betriebsrat entsendet, obliegt der Betrachtung der betrieblichen Belange und der Anzahl der Mitglieder des Betriebsrats, die mit einer entsprechenden Thematik befasst sind. Es gibt keine Pauschalen, aber je mehr Mitglieder ein Betriebsrat hat, desto mehr seiner Mitglieder werden mit einer bestimmten Angelegenheit befasst sein. Rücksicht auf betriebliche Notwendigkeit Bei der Beschlussfassung einer Schulungsteilnahme hat der Betriebsrat die betrieblichen Notwendigkeiten, nicht betriebliche Interessen oder Bedürfnisse zu berücksichtigen. Die zeitliche Festlegung einer Teilnahme seiner Mitglieder an erforderlichen oder geeigneten Schulungen obliegt ausschließlich dem Betriebsrat, unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage eines Schulungsbesuchs ist der Betriebsrat gehalten, bei nicht freigestellten Mitgliedern Rücksicht auf betriebliche Notwendigkeiten zu nehmen. Dringende betriebliche Notwendigkeiten sprechen beispielsweise gegen den Seminarbesuch eines Betriebsratsmitglieds, wenn hierdurch der reibungslose Betriebsablauf für den Seminarzeitraum nicht gewährleistet ist, weil die Vertretung nicht sichergestellt oder eine Saisonspitze zu erwarten ist. Hält der Arbeitgeber betriebliche Notwendigkeiten durch den Schulungsbesuch nicht für ausreichend berücksichtigt, ist er verpflichtet, den Betriebsrat in angemessener Zeit (spätestens innerhalb eines Monats, vgl. ArbG Dortmund v BVGa 16/01) darüber zu informieren. Im Streitfall kann der Arbeitgeber dazu die Einigungsstelle anrufen. Macht der Arbeitgeber davon keinen Gebrauch, können die Betriebsratsmitglieder, die per Entsendebeschluss für die Schulung vorgesehen sind, trotz der Bedenken des Arbeitgebers am Seminar teilnehmen, da es keinen Genehmigungsvorbehalt für den Arbeitgeber hinsichtlich der Schulungsteilnahme gibt. Der Betriebsrat kann auch ohne Genehmigung des Arbeitgebers am Seminar teilnehmen. Verhältnismäßigkeit und Kosten von Schulungen Oft werden Betriebsräte mit den Kosten eines Seminars konfrontiert. Der Betriebsrat ist in der Auswahl des Seminaranbieters und des Seminarortes frei. Entscheidend ist, ob die für die Betriebsratsarbeit erforderlichen Kenntnisse vermittelt werden. Der Betriebsrat hat lediglich darauf zu achten, dass keine unnötigen Kosten für den Arbeitgeber entstehen. Dabei ist zu beachten, dass der Arbeitgeber nicht einseitig eine Obergrenze für die Schulungskosten festlegen darf. Dies stellt einen Verstoß gegen das BetrVG dar, weil die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers in 40 Abs. 1 als zwingendes Recht festgeschrieben ist.

19 Alle Schulungsansprüche auf einen Blick: Schulungsanspruch Grundlagen- und Spezial-Seminare Schulungsanspruch Jugend- und Auszubildendenvertretung 176 Schulungsanspruch Rhetorik- und Kommunikations-Seminare 208 Schulungsanspruch Mobbing-Seminare 226 Schulungsanspruch Wirtschaftsausschuss 236 Schulungsanspruch Seminare für Mitglieder im Aufsichtsrat 247 Schulungsanspruch Arbeits- und Gesundheitsschutz 252 Schulungsanspruch Schwerbehindertenvertretung 274 Schulungsanspruch EDV- und PC-Seminare 286 Auswahl des Seminaranbieters Der Betriebsrat ist bei der Auswahl des Seminaranbieters frei. Er ist nicht verpflichtet, den billigsten Anbieter zu wählen (BAG vom ABR 74/83 und BAG vom ABR 55/94). Allerdings müssen sich die Kosten im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bewegen. Häufigkeit von Seminarbesuchen Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass jedem Betriebsratsmitglied pro Amtsperiode nur drei oder vier Seminarwochen zur Verfügung stehen. Es gelten die Grundsätze der Erforderlichkeit, der Beachtung betrieblicher Belange und der Verhältnismäßigkeit. Streitigkeiten über Seminarbesuche Hält der Arbeitgeber im Rahmen einer vom Betriebsrat beschlossenen Betriebsratsschulung die betrieblichen Belange für nicht oder für nicht ausreichend durch den Betriebsrat berücksichtigt, so kann er die Einigungsstelle anrufen. Ergeben sich Streitigkeiten bezüglich Erforderlichkeit oder Kosten eines Betriebsratsseminars, so entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren. Übrigens: Die W.A.F. akzeptiert auch dann die Seminarteilnahme, wenn der Arbeitgeber die Kostenübernahme in Frage stellt. Wir gehen trotz der rechtlichen Unsicherheit mit den Seminar- und Hotelkosten in Vorlage. Bei Fragen berät Sie unser Experten-Team natürlich jederzeit gerne unter. Haben Sie noch weitere Fragen zum Thema Schulungsanspruch? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Rufen Sie uns an unter.

20 Mein Vorteil: Bei der W.A.F. brauche ich keine Bestätigung der Kostenübernahme vom Arbeitgeber, nur die Unterschrift des Betriebsrats!

21 Einfach durchblicken Grundlagen-Seminare für alle Betriebsräte Schulungsanspruch Grundlagen-Seminare 20 Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Betriebsverfassungsrecht Teil I 22 Betriebsverfassungsrecht Teil II 26 Betriebsverfassungsrecht Teil III 30 Betriebsverfassungsrecht Teil I (3 x 1 Tag) NEU 32 Betriebsverfassungsrecht Teil II (3 x 1 Tag) NEU 34 Betriebsverfassungsrecht kompakt Teil I 36 Betriebsverfassungsrecht kompakt Teil II 37 Betriebsverfassungsrecht für Ersatzmitglieder 38 BR in Kleinbetrieben 39 Schriftführer des Betriebsrats Teil I 40 Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II 46 Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil III 48 Arbeitsrecht Teil I (3 x 1 Tag) NEU 50 Arbeitsrecht kompakt Teil I 52 Arbeitsrecht kompakt Teil II 53 Betriebsratsarbeit im Tendenzbetrieb 54 Info-Seminar Arbeitsrecht 55 BWL für alle Betriebsräte Teil I 56 BWL für alle Betriebsräte Teil II 57 Arbeitssicherheit Teil I 58 Um Ihre verantwortungsvollen Aufgaben im Betriebsrat optimal zu meistern, ist es wichtig, dass Sie Ihre eigenen Rechte und Pflichten als Betriebsrat genau kennen. Dafür benötigen Sie ein fundiertes Grundlagenwissen und Fachkenntnisse, denn nur dann können Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen wirklich helfen. Mit unseren praxisnahen Grundlagen-Seminaren machen wir Sie in kürzester Zeit fit für Ihre tägliche Betriebsratsarbeit!

22 Grundlagen-Seminare für alle Betriebsräte Schulungsanspruch Erforderlichkeit von Grundlagen- und Spezial-Seminaren 20 Das Bundesarbeitsgericht hat festgelegt, dass Grundkenntnisse im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht für jedes Betriebsratsmitglied notwendig sind, um die verantwortungsvolle Ausübung der Betriebsratsarbeit und der damit verbundenen Beteiligungsrechte zu gewährleisten. Achtung: Der Betriebsrat muss darauf achten, dass seine Kenntnisse immer auf dem aktuellen Stand sind. So kann die Notwendigkeit bestehen, nach einer gewissen Zeit wieder eine Schulung zu besuchen, um die bisherigen Kenntnisse aufzufrischen und zu erweitern. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn die Kenntnisse veraltet sind, was bei der Fülle an Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht sehr schnell der Fall sein kann. Grundlagen-Seminare zum Thema Betriebsverfassungsrecht Für jedes Betriebsratsmitglied ist es erforderlich i.s.v. Abs. 6 BetrVG, sich Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht durch den Besuch von Seminaren anzueignen, da die Arbeit als Betriebsrat nur möglich ist, wenn jedes Mitglied im Gremium über entsprechende Mindestkenntnisse im BetrVG verfügt (BAG vom ABR 49/94). Grundwissen im Betriebsverfassungsrecht vermitteln die Seminare Betriebsverfassungsrecht Teil I bis Teil III und Betriebsverfassungsrecht kompakt Teil I und Teil II. Was sagt die Rechtsprechung? Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass sich jedes Betriebsratsmitglied auf sein Mandat als Betriebsrat umfassend vorzubereiten hat. Aus diesem Grund ist jedes Betriebsratsmitglied, so das Bundesarbeitsgericht, sogar verpflichtet, sich die dafür unerlässlichen Kenntnisse anzueignen (BAG vom ABR 70/82). Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass die verantwortungsvolle Arbeit im Betriebsrat nur möglich ist, wenn jedes Mitglied im Betriebsrat über das erforderliche Mindestwissen zur Erfüllung seiner Aufgaben verfügt. Diese Kenntnisse sind vor allem durch den Besuch von geeigneten Schulungen zu erwerben (BAG vom ABR 50/79). Grundlagen-Seminare zum Thema Arbeitsrecht Des Weiteren sind für jedes einzelne Mitglied im Gremium Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts erforderlich, da das Arbeitsrecht mit dem Betriebsverfassungsrecht so eng verflochten ist, dass eine ordnungsgemäße Ausübung der Beteiligungsrechte ohne diese Kenntnisse nicht vorstellbar ist (BAG vom ABR 14/84). Da viele Beteiligungsrechte des Betriebsrats sich auf Maßnahmen des (Individual-)Arbeitsrechts beziehen, wie z.b. Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen, sind Grundkenntnisse im Arbeitsrecht für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich. Jedes Betriebsratsmitglied hat daher Anspruch auf diese Seminare. Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts werden durch die Seminare Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I bis Teil III und Arbeitsrecht kompakt Teil I und Teil II vermittelt. Ersatzmitglieder Für Ersatzmitglieder, die häufig verhinderte Mitglieder des Betriebsrats vertreten, ist eine Grundausbildung im Betriebsverfassungsrecht und im Arbeitsrecht ebenfalls i.s.v. Abs. 6 BetrVG erforderlich (BAG vom ABR 31/94 und BAG vom ABR 32/00). Häufig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das Ersatzmitglied über einen längeren Zeitraum regelmäßig an mindestens einem Viertel aller Betriebsratssitzungen teilgenommen hat (ArbG Mannheim vom BV 18/99). Rückt ein Ersatzmitglied in den Betriebsrat nach, so kann es erforderlich sein, dass unter Berücksichtigung für die Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Betriebsrats ein Schulungsanspruch des Ersatzmitglieds besteht (BAG vom ABR 32/00). Das notwendige Basiswissen für Ersatzmitglieder vermitteln die Seminare Grundlagen für Ersatzmitglieder Teil I und II.

23 Grundlagen-Seminare für alle Betriebsräte 21 Erforderlichkeit von Spezial-Seminaren Der Erwerb von Spezialkenntnissen gilt dann gemäß Abs. 6 BetrVG als erforderlich, wenn der Betriebsrat bei Berücksichtigung der konkreten Situation im Betrieb und des Wissensstandes im Betriebsratsgremium die Spezialkenntnisse bald benötigt, um bestimmte Aufgaben sachgerecht erfüllen zu können (BAG vom ABR 64/83). Haben Sie noch weitere Fragen zum Thema Schulungsanspruch? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Rufen Sie uns an unter. Ein Spezial- oder Vertiefungsseminar ist weiterhin dann erforderlich, wenn einzelne BR-Mitglieder nach der Aufgabenverteilung im Betriebsrat sich mit speziellen Themen beschäftigen, z.b. weil sie Mitglied in einem Ausschuss sind (BAG vom ABR 81/74) oder weil sie BRV oder Schriftführer sind.

24 Grundlagen-Seminare für alle Betriebsräte Betriebsverfassungsrecht Teil I Das Einsteiger-Seminar für alle Betriebsräte Aufbau von Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht Betriebsverfassungsrecht als Recht des Betriebsrats und der Belegschaft Abgrenzung zum Individual-Arbeitsrecht Bedeutung der Betriebsverfassung, nationales Recht und EU-Recht Rechtsquellen Umgang mit Gesetzen und Kommentaren Sonderpreis ab 190,- Einen Überblick über Aufgaben und Rechte als BR-Mitglied erhalten Inhalt und Reichweite der Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des BR kennenlernen 22 Verhältnis Betriebsrat Arbeitgeber Belegschaft Vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs Monatsgespräch Beilegung von Meinungsverschiedenheiten Ernsthafter Wille zur Einigung Zusammenarbeit mit Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigung Betriebsrat als Kummerkasten der Belegschaft Persönliche Situation der Betriebsratsmitglieder Ehrenamt besonderer Kündigungsschutz Freistellung von der Arbeit ( Abs. 2 und 38 BetrVG) Entgeltfortzahlung während der Betriebsratsarbeit Betriebsratsarbeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit Benachteiligungsverbote Fortbildungsanspruch des Betriebsrats Stellung von Ersatzmitgliedern Das Betriebsratsgremium Organisation und Geschäftsabläufe Rechte und Pflichten des Betriebsratsvorsitzenden Bildung von Ausschüssen, Geschäftsordnung Betriebsratssitzungen; Sprechstunden Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats Beschlussfassungen des Betriebsrats Einführung in die Beteiligungsrechte des Betriebsrats Informationsrechte und allgemeine Aufgaben des Betriebsrats Überwachung der Durchführung von Gesetzen Vorschlagsrechte, z.b. Personalplanung Unterrichtungs- und Beratungsrechte, z.b. bei Planung neuer Arbeitsverfahren Personelle Beteiligungsrechte, z.b. bei Einstellungen Anhörungsrechte, z.b. bei Kündigungen Mitbestimmungsrechte, z.b. bei Arbeitszeitregelungen Grundsätze der (erzwingbaren) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Erzwingbare Betriebsvereinbarungen Freiwillige Betriebsvereinbarungen Grundsätze der sozialen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach 87 BetrVG Wertvolle Tipps zur praktischen Organisation des BR-Alltags bekommen Dieses wichtige Grundlagen-Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder, neu gewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder, die noch keine oder nur geringe Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht besitzen. Es ist auch für Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter zu empfehlen. Informationen zum Schulungsanspruch Seite 20 Beginn: Erster Tag Uhr SEHR GUT 9 von 10 Seminaren werden von unseren Teilnehmern mit sehr gut bewertet. Mehr Infos auf Seite 59. Ende: Letzter Tag Uhr, somit sparen Sie sich zwei Übernachtungen Preise: Siehe Gremiums-Preis Seite 23

25 Grundlagen-Seminare für alle Betriebsräte Kostenlos für mich! Alle Teilnehmer des Seminars Betriebsverfassungsrecht Teil I erhalten kostenlos dieses praktische Starter-Set (mehr Infos auf Seite 25). Seminartermine Ort Seminar-Nr. Oktober Gießen BR Freiburg BR Lenggries BR Hannover BR Berlin-Friedrichshain BR Regensburg-Königswiesen BR Bremen BR Düsseldorf-Seestern BR Hamburg-Horn BR Gießen BR Lohr am Main BR Potsdam-Templiner See BR Dortmund BR Künzell/Fulda BR Oberhausen BR Bad Kohlgrub BR Lüneburg BR Potsdam-Templiner See BR Göttingen BR Düsseldorf-City BR Hannover-Bemerode BR Regensburg-Königswiesen BR Berlin-Spandau BR November Mainz BR München-Unterhaching BR Göttingen BR Lüneburg BR Potsdam-Templiner See BR Bochum BR Willingen/Sauerland BR Garmisch-Partenkirchen BR Berlin-Friedrichshain BR Gießen BR Nürnberg BR Dresden-Neustadt BR Freiburg BR Hamburg-Hammerbrook BR Höhr-Grenzhausen BR Oberhausen BR Göttingen BR Seminartermine Ort Seminar-Nr. November Heidenheim an der Brenz BR Walsrode BR Potsdam-Templiner See BR Dresden-Leubnitz BR Bremen BR Weiler im Allgäu BR Höhr-Grenzhausen BR Trier BR Dezember Willingen/Sauerland BR Aschheim BR Potsdam-Templiner See BR Gelsenkirchen BR Frankfurt am Main BR Hannover-Bemerode BR Lohr am Main BR Düsseldorf-Seestern BR Berlin-Spandau BR Januar Künzell/Fulda BR Dresden-Neustadt BR Krefeld BR Weitere Termine siehe nächste Seite Gremiums-Preis 2015 Preis pro Teilnehmer eines BR-Gremiums zu einem Termin 10 Teilnehmer: 190,-* 9 Teilnehmer: 212,-* 8 Teilnehmer: 238,-* 7 Teilnehmer: 272,-* 6 Teilnehmer: 317,-* 5 Teilnehmer: 380,-* 4 Teilnehmer: 475,-* 3 Teilnehmer: 599,-* 2 Teilnehmer: 649,-* 1 Teilnehmer: 699,-* *zzgl. Hotel und MwSt. *Hotelinfos ab Seite 297 und Seminarbedingungen auf Seite

26 Grundlagen-Seminare für alle Betriebsräte Betriebsverfassungsrecht Teil I Das Einsteiger-Seminar für alle Betriebsräte Weitere Termine Sonderpreis ab 190,- 24 Seminartermine Ort Seminar-Nr. Januar Hamburg-Altona BR München-Unterhaching BR Künzell/Fulda BR Aachen BR Potsdam-Templiner See BR Nürtingen BR Höhr-Grenzhausen BR Leipzig-Messe BR Hamburg BR Regensburg-Königswiesen BR Gießen BR Hamburg BR Weiler im Allgäu BR Düsseldorf-City BR Berlin BR Februar Düsseldorf-City BR Hamburg-Horn BR Regensburg-Königswiesen BR Dresden-Altmarkt BR Hamburg-Altona BR Düsseldorf-Seestern BR Künzell/Fulda BR Potsdam-Templiner See BR Willingen/Sauerland BR München-Unterhaching BR Dresden-Altmarkt BR Gelsenkirchen BR Lübeck BR Gießen BR Ohlstadt BR Berlin BR Aachen BR Trier BR Kleinmachnow/Berlin BR Gießen BR Nürnberg BR März Lüneburg BR Ahrensburg BR Bad Honnef BR Trier BR München-Riem BR Lohr am Main BR Lübeck-City BR Seminartermine Ort Seminar-Nr. März Berlin-Spandau BR Aachen BR Köln BR Frankfurt am Main BR München-Unterhaching BR Hamburg BR Dessau BR Frankfurt am Main BR Potsdam-Templiner See BR Bad Boll BR Nürtingen BR April Dresden-Leubnitz BR Hamburg-Horn BR Ohlstadt BR Düsseldorf-Seestern BR Nürnberg BR Erfurt BR Lohr am Main BR Ahrensburg BR Oberhausen BR Künzell/Fulda BR Garmisch-Partenkirchen BR Potsdam-Babelsberg BR Lüneburg BR Willingen/Sauerland BR Oberhausen BR Bad Kohlgrub BR Potsdam-Babelsberg BR Mai München-Unterhaching BR Lübeck BR Heidenheim an der Brenz BR Düsseldorf-Seestern BR Berlin BR Düsseldorf-City BR Göttingen-Grone BR Dessau BR Adendorf BR Frankfurt am Main BR Regensburg-Königswiesen BR Dessau BR Düsseldorf-City BR Ahrensburg BR Bad Boll BR

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