am 12. Februar 2014, im Gasthaus Haxterpark, Haxterhöhe 2, Paderborn

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1 Dokumentation der 12. Sitzung der Steuergruppe Inklusion am 12. Februar 2014, im Gasthaus Haxterpark, Haxterhöhe 2, Paderborn Am 12. Februar 2014 haben 20 Teilnehmer aus den Interessenkreisen Schulaufsicht/Lehrerausbildung, Amt für Schule/Schulverwaltung, Schul- und Kitaleitungen, Gesundheit/Physiologie/Psychologie sowie Jugend/Soziales/Eltern an der 12. Sitzung der Steuergruppe Inklusion teilgenommen. Im Rahmen dieser Sitzung wurde das Thema Integrationshelfer vertiefend bearbeitet. Die Dokumentation hat folgende Gliederung: I. Tagesordnung II. Begrüßung und Einführung III. Aktuelles IV. Offenes Ohr V. Rückmeldung zur Veranstaltungsreihe VI. Vorstellung des Veranstaltungsformats Integrationshelfer VII. Ausblick 1

2 I. Tagesordnung Zeit TOP Verantwortlich Stehcafé und Ankommen Begrüßung/Protokoll Ingrid Dreyer, Oliver Vorndran Begrüßung von Herrn Heggen als Steuergruppenmitglied, Begrüßung der Gäste Oliver Vorndran Aktuelles Ingrid Dreyer Offenes Ohr Ingrid Dreyer Rückmeldung zur Veranstaltungsreihe Vorstellung des Veranstaltungsformats Integrationshelfer Ende der Veranstaltung Carolin Wahl-Knoop Ingrid Dreyer II. Begrüßung und Einführung Frau Dreyer begrüßte die Teilnehmer zur 12. Sitzung der Steuergruppe Inklusion und entschuldigte Herrn Vorndran, der aus terminlichen Gründen nicht teilnehmen konnte. Drei neue Mitglieder der Steuergruppe wurden willkommen geheißen, Frau Keck, Kirchschule Hoevelhof als Vertreterin der Grundschulen, Herr Beil, Realschule Schloss Neuhaus als Vertreter der Sek I-Schulen, Herr Heggen als Vertreter der Politik. Als Gäste begrüßte Frau Dreyer drei Integrationshelfer, Herr Meinigke, Frau Weitekamp und Frau Heinrich. Im Anschluss erläuterte Frau Dreyer die Tagesordnung und die Teilnehmer bestätigten das Protokoll der letzten Sitzung. III. Aktuelles Frau Dreyer berichtete, dass Herr Siegfried Schröder, Ombudsmann f. geistig schwerst- und mehrfachbehinderte des Kreises Paderborn, die Steuergruppe Inklusion verlässt. 2

3 Des Weiteren informierte sie die Teilnehmer über die geplante Veranstaltung der Stadt Paderborn Mit uns zum wir, die am 26. Februar 2014 stattfindet. U. a. wird es dort ein Handlungsfeld Bildung, Jugendhilfe, Schule geben. Herr Gaukstern teilte dazu mit, dass er an dieser Arbeitsgruppe nicht dauerhaft teilnehmen würde und dort andere Themen bearbeitet werden sollen als schulische Inklusion. Er bleibt weiterhin Mitglied in der Steuergruppe Inklusion des Kreises Paderborn. Frau Dreyer führte aus, dass das Leitbild inklusive Bildung im Schulausschuss ohne Priorisierung vorgestellt wurde und dort zur Kenntnis genommen wurde. Herr Meise informierte über den Vortrag von Prof. Dr. R. Lelgemann zum Thema Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung am um 19 Uhr in der Liboriusschule LWL Förderschule, Steubenstraße 20. Abschließend wies Frau Dreyer daraufhin, dass die Gespräche zum Beratungshaus weiter gehen und dass Dr. Conradi mit Herrn Meier vom LWL telefoniert habe, noch gäbe es aber keinen Sachstand dazu. IV. Offenes Ohr Herr Gaukstern verwies auf die aktuellen Berichte zum Streit zwischen Land und Kommunen bzgl. der Kosten für schulische Inklusion. Das von beiden Seiten beauftragte Gutachten von Prof. Klemm sei nun veröffentlicht und beziffert die Mehrkosten auf 113,5 Mio. Euro, diese liegen deutlich über der Bagatellgrenze von 4 Mio. Euro. Die Positionierung des Landes zu den Konnexitätskosten sei noch abzuwarten. V. Rückmeldung zur Veranstaltungsreihe Frau Wahl-Knoop erinnerte die Teilnehmer an das Angebot eines finanziellen Zuschusses zu einer Veranstaltung im Kalenderjahr Wenn die beteiligten Institutionen der Steuergruppe Inklusion in ihrer Institution eine öffentliche Veranstaltung zum Thema Inklusion organisieren, können sie einen Zuschuss von 500,- Euro erhalten. Die Teilnehmer können bis zur nächsten Sitzung ihre Vorschläge bei Frau Wahl- Knoop melden. Die Veranstaltungen werden dann in einer Veranstaltungsreihe zum Thema Inklusion über das Bildungs- und Integrationszentrum bekannt gemacht. VII. Vorstellung des Veranstaltungsformats Integrationshelfer Mit Hilfe der von der Steuergruppe in der letzten Sitzung erarbeiteten Aspekte und Fragen zum Thema Integrationshelfer hatte sich das Projektteam ein mögliches 3

4 Veranstaltungsformat überlegt und stellte dies den Teilnehmern vor. Frau Dreyer erläuterte das geplante Veranstaltungsformat: - Die Veranstaltung findet am 9. April 2014 von Uhr statt (dies ist das Datum der regulären Sitzung der Steuergruppe, die Uhrzeit wurde so gewählt, um Eltern die Teilnahme zu ermöglichen.) - Es werden ca. 60 Teilnehmer eingeladen aus den Gruppen Eltern, Schüler, Integrationshelfer, Lehrer, Schulleitung, Träger, kommunale Ämter, Steuergruppe Inklusion. - Als Auftakt werden im Format Talk im Turm 4 Impulse von verschiedenen Referenten vorgestellt. Danach arbeiten homogene Gruppen an Gelingensbedingungen und Stolpersteinen für die Arbeit von Integrationshelfern in Schulen. Zum Abschluss soll in heterogenen Gruppen an einem Austausch gearbeitet werden. - Ziel der Veranstaltung sind die pädagogischen Aspekt der Arbeit von Integrationshelfern, nicht die rechtlichen Aspekte des Antragsverfahrens. Eltern Zusammen mit Herrn Meinigke, Frau Heinrich und Frau Weitekamp (Integrationshelfer) arbeiteten die Teilnehmer an einer Verdichtung und Schärfung der bereits erarbeiteten Fragen, um sie im Hinblick auf die geplante Veranstaltung auf Relevanz zu prüfen: Gibt es schulinterne Vereinbarungen darüber, wie die die Integrationshelfer den pädagogischen Prozess (Bereiche Unterricht, Pausen, Schulwegbegleitungen u. a.) unterstützen? Transparenz für alle Trägervereinbarungen (gibt es bereits, laut Frau Stienen) Was ist der Auftrag von Schule, was kann der Auftrag von I-Helfern sein? Schule hat Erziehungsauftrag, I-Helfer sind für individuelle Unterstützung zuständig. Erstellung eines Leitfadens Wer regelt welche Tätigkeiten von I-Helfern zwischen Trägern, Eltern und Schule (z.b. Erziehungsauftrag der Schule)? Wer ist in welchem Bereich weisungsbefugt? Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben die Eltern für die Arbeit der I-Helfer? Kommunikation Eltern-Schule-I-Helfer 4

5 Gesprächsrunden Ist eine formale Qualifikation der I-Helfer notwendig oder soll im Vorstellungsgespräch geklärt werden, ob eine Person geeignet ist? Nein, es wird keine feste formale Qualifikation gefordert. Gibt es Standards für die Qualität der I-Helfer? Jobübergabe (findet bei Lebenshilfe statt) Gibt es an der Schule Absprachen zu den Arbeitsbedingungen und/oder der sozialen Teilhabe der I-Helfer am Schulleben? Gibt es über die Schule/gesetzliche Vereinbarungen hinaus Arbeitsplatzbeschreibungen? Wie qualifizieren Schule und/oder Träger die I-Helfer für die konkrete Arbeit (z. B. Förderplan)? Wie tauschen sich die Beteiligten über das Kind aus? Was darf ausgetauscht werden? Erstellung Leitfaden Kommunikation Kooperationsvereinbarung Konfliktmanagement Wie wird ausgetauscht? Wie wird sichergestellt, dass I-Helfer verlässliche Bezugspersonen für die Kinder sein können? Netzwerkarbeit, Austausch Was geschieht, wenn der I-Helfer erkrankt ist? Träger und Kommune Gibt es schulinterne Vereinbarungen darüber, wie die die Integrationshelfer den pädagogischen Prozess (Bereiche Unterricht, Pausen, Schulwegbegleitungen u. a.) unterstützen? Was ist der Auftrag von Schule, was kann der Auftrag von I-Helfern sein? Abgrenzung zur Schulsozialarbeit Wer regelt welche Tätigkeiten von I-Helfern zwischen Trägern, Eltern und Schule (z.b. Erziehungsauftrag der Schule)? 5

6 Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben die Eltern für die Arbeit der I-Helfer? Ist eine formale Qualifikation der I-Helfer notwendig oder soll im Vorstellungsgespräch geklärt werden, ob eine Person geeignet ist? Gibt es Standards für die Qualität der I-Helfer? Ist es sinnvoll, Standards zu entwickeln? Von wem? Gibt es an der Schule Absprachen zu den Arbeitsbedingungen und/oder der sozialen Teilhabe der I-Helfer am Schulleben? Wie qualifizieren Schule und/oder Träger die I-Helfer für die konkrete Arbeit (z. B. Förderplan)? Wie tauschen sich die Beteiligten über das Kind aus? Nach Bedarf? Regelmäßig? Wie wird sichergestellt, dass I-Helfer verlässliche Bezugspersonen für die Kinder sein können? Was geschieht, wenn der I-Helfer erkrankt ist? Zusätzliche Fragen/ Anmerkungen: Wie viele I-Helfer je Klasse/ Schule sind verkraftbar? Mögliche Pool-Bildung? I-Helfer in der OGS Einbeziehung der ehemaligen Schulkindergärtner/innen? Gibt es einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch unter den I-Helfern? Beteiligung der Schule bei der Auswahl der I-Helfer? Oder ausschließlich Eltern? Lehrer/ Schule Gibt es schulinterne Vereinbarungen darüber, wie die die Integrationshelfer den pädagogischen Prozess (Bereiche Unterricht, Pausen, Schulwegbegleitungen u. a.) unterstützen? Individuelle Förderpläne bekannt? Gibt es an der Schule Absprachen zu den Arbeitsbedingungen und/oder der sozialen Teilhabe der I-Helfer am Schulleben? Einbeziehung Eltern 6

7 Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben die Eltern für die Arbeit der I-Helfer? Im System Schule Die drei oberen Fragen zusammenfügen. Was ist der Auftrag von Schule, was kann der Auftrag von I-Helfern sein? Der Auftrag der Schule ist unverändert, mit und ohne I-Helfer. Wer regelt welche Tätigkeiten von I-Helfern zwischen Trägern, Eltern und Schule (z.b. Erziehungsauftrag der Schule)? Grundsätzlich die Schulleitung, kann delegieren. Ist eine formale Qualifikation der I-Helfer notwendig oder soll im Vorstellungsgespräch geklärt werden, ob eine Person geeignet ist? Gewünscht, aber Gibt es Standards für die Qualität der I-Helfer? Führungszeugnis? Definition durch Träger (in Zusammenarbeit mit Schule) Wie qualifizieren Schule und/oder Träger die I-Helfer für die konkrete Arbeit (z. B. Förderplan)? Förderplan ist Arbeit der FöL Wie tauschen sich die Beteiligten über das Kind aus? Träger, I-Helfer, Eltern, Lehrer Wie wird sichergestellt, dass I-Helfer verlässliche Bezugspersonen für die Kinder sein können? Kein Einfluss der Schule Was geschieht, wenn der I-Helfer erkrankt ist? Stellt der Träger Krankheitsvertretung sicher? I-Helfer Gibt es schulinterne Vereinbarungen darüber, wie die die Integrationshelfer den pädagogischen Prozess (Bereiche Unterricht, Pausen, Schulwegbegleitungen u. a.) unterstützen? Besser: Wie sieht aus? 7

8 Schulwegbegleitungen: Eltern und Trägerbedingt Vereinbarungen sind schulspezifisch Sind Voraussetzung!!!! Was ist der Auftrag von Schule, was kann der Auftrag von I-Helfern sein? Wer regelt welche Tätigkeiten von I-Helfern zwischen Trägern, Eltern und Schule (z.b. Erziehungsauftrag der Schule)? Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben die Eltern für die Arbeit der I-Helfer? Eltern Integrationskraft Sprecher der Schulassistenten einer Schule/Träger zwischen Schule und Träger Ist eine formale Qualifikation der I-Helfer notwendig oder soll im Vorstellungsgespräch geklärt werden, ob eine Person geeignet ist? Kann, aber kein Muss Gibt es Standards für die Qualität der I-Helfer? Trägerspezifisch Gibt es an der Schule Absprachen zu den Arbeitsbedingungen und/oder der sozialen Teilhabe der I-Helfer am Schulleben? Wie qualifizieren Schule und/oder Träger die I-Helfer für die konkrete Arbeit (z. B. Förderplan)? Feste Zeit wünschenswert Wie tauschen sich die Beteiligten über das Kind aus? Wie wird sichergestellt, dass I-Helfer verlässliche Bezugspersonen für die Kinder sein können? Was geschieht, wenn der I-Helfer erkrankt ist? Zusätzliche Fragen/ Anmerkungen: Macht es Sinn für ein bestimmtes Kind eingestellt zu sein oder die I-Kraft im Pool an einer Schule arbeiten und dort, oder vom Schulträger fest zu ordentlichem Gehalt eingestellt zu werden? Nicht I-Helfer, lieber Schulassisten/in 8

9 VIII. Ausblick In der nächsten Sitzung sollen die rechtlichen Aspekte zum Thema Integrationshelfer vorgestellt werden. Die nächste Sitzung der Steuergruppe findet statt am 12. März 2014 von Uhr. Die weiteren Termine im Schuljahr 13/14 sind, jeweils Uhr:

I. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.

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