WOHNUNGSBAU AM HÖRGENSWEG IN HAMBURG-EIDELSTEDT

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1 WOHNUNGSBAU AM HÖRGENSWEG IN HAMBURG-EIDELSTEDT Städtebaulich-freiraumplanerisches Workshopverfahren mit einer Bürgerwerkstatt und einem Fachkolloquium Auslobung

2 ausgelobt durch die PGH Planungsgesellschaft Holzbau im Einvernehmen mit der Freien und Hansestadt Hamburg vertreten durch das Bezirksamt Eimsbüttel und die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

3 A Grundlagen Anlass und Ziel Erläuterungen Plangebiet Planungsrecht / Bauordnungsrecht Freiräume und Landschaftsbild Erschließung und Verkehrsabwicklung Freiräume und Landschaftsbild Städtebauliches Umfeld Immissionsbelastung Bürgerbeteiligung B Programm Planungsaufgabe - Quartiersentwicklung I. Bauabschnitt II. Bauabschnitt Städtebau und Dichte Nutzungen - Wohnungsbau - Kindertagesstätten - Einzelhandel - Soziale und kulturelle Eichrichtungen Freiraumgestaltung Städtebauliche Kriminalprävention Oberflächenentwässerung Erschließung und Stellplatzkonzept Immissionsschutz Nachhaltigkeit Wirtschaftliche Anforderungen C Verfahren Beurteilungskriterien Verfahrensart / Verfahrensbedingungen Unterlagen Geforderte Leistungen Bearbeitungshonorare Bindende Vorgaben Verfahrensteilnehmer Ablauf des Verfahrens Weitere Bearbeitung Eigentum und Urheberrecht Rücksendung Terminübersicht

4 Anlass und Ziel Im Nordwesten von Hamburg soll in Eidelstedt auf einer rund 8 ha großen, derzeit weitgehend unbebauten Fläche nördlich und östlich des Hörgensweg, südlich der BAB A23 und westlich der Bahntrasse der AKN ein neues Wohnquartier errichtet werden. Auf dem weitläufigen Grundstück sollen etwa 800 Wohneinheiten mit einer Geschossfläche von mind m 2 im Wohnungsbau realisiert werden. Der erste Abschnitt dieser Wohnbebauung mit etwa 350 Einheiten soll umgehend als Wohnungsbau für Flüchtlinge unter Anwendung des 246 BauGB auf bestehendem Planrecht (Bebauungsplan Eidelstedt 62) errichtet werden. Weitere 450 Wohneinheiten sollen in einem zweiten Schritt auf Grundlage eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans (Bebauungsplan Eidelstedt 74) errichtet werden. Aufgrund der besonderen städtebaulichen Situation des Grundstücks an der Autobahn und der engen zeitlichen Vorgaben hat die Ausloberin bereits ein Konzept für den I. Bauabschnitt entwickelt und strebt einen Baubeginn im Sommer 2016 an. Zur Entwicklung und Auswahl eines geeigneten Konzepts für den II. Bauabschnitt wird ein eingeladener städtebaulich-freiraumplanerischer Workshop mit 5 Teilnehmern durchgeführt. Im Workshopverfahren wird die konkrete Planung des I. Bauabschnitts für die kurzfristig zu errichtenden Wohnbauten für Flüchtlinge mit Gebäudetypen und für einen Teil des Grundstücks ein auf die Lärmschutzanforderungen abgestimmtes städtebauliches Konzept vorgegeben. Für den II. Bauabschnitt und die hier vorgesehenen unterschiedlichen Wohntypologien sind ein städtebauliches Konzept und eigene Baukörper auf Grundlage der Grundrissvorgaben der Ausloberin zu entwickeln. Weil sich das Grundstück in direkter Nachbarschaft zu einer Autobahn und einer Bahntrasse befindet, die zukünftig als S-Bahntrasse genutzt werden soll, bestehen komplexe Anforderungen an den Schallschutz. Um sicherzustellen, dass passgenaue, direkt umsetzbare Lösungsvorschläge aus dem Verfahren hervorgehen, wird innerhalb des Bearbeitungszeitraums ein Fachkolloquium mit Experten aus den Bereichen Bauordnungsrecht, Lärmschutz, Erschließung, Freiflächen, Oberflächenentwässerung und weiteren Fachleuten durchgeführt. Dieser Termin eröffnet den Teilnehmern die Gelegenheit zum Austausch und zur fachlichen Diskussion ihrer Entwurfsansätze. Das Bezirksamt Eimsbüttel hat zudem entschieden, dass diese Quartiersentwicklung von einer umfassenden Bürgerbeteiligung begleitet werden soll. Vor Auslobung des Workshopverfahrens fand bereits eine erste Bürgerwerkstatt zur Konkretisierung des Planungsprogramms statt. Innerhalb des Bearbeitungszeitraums wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit der Teilnahme am Fachkolloquium gegeben und es soll in kleinerem Kreis die Gelegenheit zum Austausch und zur Diskussion der Entwurfsideen ermöglicht werden. Ziel des städtebaulichen Workshops ist es, basierend auf dem Konzept für den I. Bauabschnitt ein überzeugendes und räumlichfunktionales Gesamtkonzept für das rund 8 ha große Plangebiet zu entwickeln. Weil die Fläche derzeit planungsrechtlich als Gewerbefläche festgesetzt ist, wird für die zukünftige Wohnbaunutzung auf Grundlage der Ergebnisse dieses Verfahrens ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden. [1] Lageplan A 4

5 Bundesautobahn 23 Hörgensweg Wichmannhaus A Grundlagen [1]

6 [2] Erläuterungen Plangebiet Größe und Abgrenzung des Plangebiets Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Eidelstedt des Bezirks Eimsbüttel. Es ist insgesamt ca. 8 ha groß und wird umgrenzt durch den Hörgensweg (Flurstück 6169), die Bundesautobahn A23 (Flurstück 6708) und die Ostgrenzen der Flurstücke 6709, 6711, 4960 (Trasse der AKN) der Gemarkung Eidelstedt, Bezirk Eimsbüttel. Das Plangebiet teil sich auf in einen 3,5 ha großen I. Bauabschnitt, der bereits konzipiert ist, eine 1,5 ha große Anbauverbotszone an der Autobahn, für die Ideen für eine Freiflächennutzung gesucht werden, und das 4 ha große Plangebiet des zweiten Bauabschnitts. Angaben zum Bestand Weite Teile des Plangebiets liegen seit vielen Jahren brach und nur noch vereinzelt sind Reste einer ehemaligen großflächigen Gärtnereinutzung in Form aufgelassener Gebäude vorhanden. Die Gärtnerei hatte sich auf die Jungpflanzenanzucht spezialisiert und war einer der größten derartigen Betriebe in Deutschland. Der Gärtnereibetrieb wurde in den 1990er Jahren eingestellt. Der größte Teil der Flächen ist heute ungenutzt und hat den Charakter einer Wiesenbzw. Ackerbrache. Das Plangebiet wird an allen Seiten von Gehölzbestand eingerahmt. Die Verkehrswege der Autobahn A23 sowie der AKN-Bahnstrecke im Norden und Osten werden von teils geschlossenen, teils lückigen Gehölzstreifen gesäumt. Entlang des Hörgenswegs ist Straßenbaumbestand vor allem im südlichen und nördlichen Abschnitt vorhanden, der teilweise durch Baumbestand auf Privatgrund ergänzt wird. Eine alte Flurstücksgrenze im Südosten des Plangebietes wird durch eine prägnante Baumreihe aus Eichen markiert. Entlang des Hörgensweges ist Straßenbaumbestand vor allem im südlichen und nördlichen Abschnitt vorhanden, der teilweise durch Baumbestand auf Privatgrund ergänzt wird. Von der ursprünglichen Bebauung sind das ehem. Verwaltungsgebäude, das heute gewerblich und für Büros genutzt wird, ehemalige Betriebswohnungen in Form eines 2-geschossigen Wohnhauses am Hörgensweg und die ehemalige Villa des Gärtnerei-Eigentümers, in der sich seit 1999 unterschiedliche soziale Einrichtungen - aktuell ein gemeinnütziger Kunstverein befinden, erhalten geblieben. Um die kulturell-sozialen Nutzungen in der Villa dauerhaft zu erhalten, wurden vertragliche Vereinbarungen getroffen, die ihren Bestand absichern. Ein markantes Relikt aus der Zeit der Beheizung der Gewächshäuser ist der hohe Schornstein. Im südwestlichen Umfeld schließt die Wohnsiedlung Hörgensweg mit vier- bis neun-geschossigen Gebäuden aus den 1970er Jahren an. Das größte Gebäude dieser Siedlung befindet sich mittig gegenüber dem Plangebiet. Weiter südlich befindet sich eine etwas ältere Siedlung mit drei- und viergeschossigen Rotklinkerzeilen aus den 1960er Jahren. Nordwestlich an das Plangebiet schließt eine eingeschossige Reihenhaussiedlung und angrenzend Einfamilienhaus-Bebauung an, die sich auch nördlich der Autobahn fortsetzt. [2] Schrägluftbild mit 3D-Visualisierung Bestand (Quelle: Apple Inc.) [3] Luftbild Sommer A 6

7 [3]

8 [4] [5] [3] Planungsrecht / Bauordnungsrecht Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) stellt das Plangebiet als Gewerbliche Bauflächen dar. Im Norden ist der Verlauf der Bundesautobahn, im Osten die Bahntrasse der AKN als Schnellbahn mit der bestehenden Haltestelle dargestellt. Das Landschaftsprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 stellt das Plangebiet als Milieu Gewerbe / Industrie und Hafen, im Umfeld der BAB 23 überlagert mit der Flächensignatur Entwicklungsbereich Naturhaushalt dar. Im Nordwesten ist im Verlauf Heidacker Hörgensweg eine grüne Wegeverbindung dargestellt. Bestehende Bebauungspläne Für das Plangebiet gilt der Bebauungsplan Eidelstedt 62 vom , der das Plangebiet als Gewerbegebiet mit einer Grundflächenzahl 0,8 und einer Geschossfläche von m 2 festsetzt. Im Plan sind mit Baugrenzen Baufelder mit unterschiedlichen Bauhöhen von 12 m und 16 m über Gelände festgesetzt. Weiterhin differenziert der Plan verschiedene gewerbliche Nutzungen und markiert Bereiche, die von Bebauung und Zufahrten freigehalten werden sollen. Die Straßenverkehrsflächen im Plangebiet sind überwiegend bestandsgemäß festgesetzt und nur im südöstlichen Bereich ist eine größere Straßenerweiterungsfläche für ein geplantes Überwerfungsbauwerk (Straßenbrücke) des Hörgenswegs über die Trasse der AKN an Stelle des Bahnübergangs vorgesehen. Der Bebauungsplan setzt in der südöstlichen Ecke des Plangebiets erhaltenswerten Baumbestand fest, hierbei handelt es sich um eine Eichenallee. Dem Bereich der Gewerbefläche sind zudem landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zugeordnet. Karte Arten- und Biotopschutz Die Karte Arten- und Biotopschutz stellt für das Plangebiet das Milieu Industrie-, Gewerbe-, und Hafenflächen (14a) dar. Weiterhin werden die Straßenflächen als Autobahnen u.ä. (14b) und Hauptverkehrsstraßen (14e) dargestellt. Die Trasse der AKN ist als Gleisanlagen (14d) kenntlich gemacht. Gleichzeitig mit dem Bebauungsplanverfahren ist eine Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms im Parallelverfahren vorgesehen. Bauordnungsrecht und weitere Rechtsgrundlagen Im Rahmen des Verfahrens sind die Bestimmungen der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) und die nach HBauO erlassenen Rechtsverordnungen und sonstigen Verordnungen und technischen Richtlinien einzuhalten. [4] Bebauungsplan Eidelstedt 62 [5] Landschaftsprogramm [6] Hörgensweg Richtung Osten [7] Baumreihe im Südosten A 8

9 [6] [7] Erschließung und Verkehrsabwicklung Das Plangebiet besitzt aktuell nur eine durchschnittliche Anbindung an die Holsteiner Chaussee (nach Altona im Süden, nach Schnelsen im Norden) und somit an das übergeordnete Straßennetz. Über die Holsteiner Chaussee ist in unmittelbarer Nähe die Zufahrt zur Autobahn 23 Richtung Elmshorn erreichbar. Im Osten schließt die A23 über das Dreieck HH-Nordwest an die Autobahn 7 Richtung Elbtunnel im Süden und Flensburg im Norden an. Der vorhandene Bahnübergang stellt zeitweilig allerdings eine erhebliche Einschränkung für alle Verkehrsarten dar. Aus diesem Grund war es in den letzten Jahren auch nicht möglich, eine gewerbliche Nutzung, wie im geltenden Planrecht intendiert, an diesem Standort zu etablieren. Für die zukünftige Wohnbaunutzung verfügt das Grundstück über eine hervorragende ÖPNV Anbindung. Die südwestliche Ecke des Plangebiets grenzt unmittelbar an den Bahnsteig der Schnellbahnhaltestelle Hörgensweg (errichtet 2004) der AKN Bahnlinie A1 (geplante Eingliederung in das Liniennetz der S 21 ab 2020). Im Nordwesten wird der Hörgensweg von der Buslinie 284 (Neißestraße IKEA Schnelsen) befahren, im Heidacker verkehrt die Metrobuslinie 4 (Wildacker Hauptbahnhof ZOB) mit der Haltestelle Baumacker in etwa 200 m Entfernung. Eine weitere Busanbindung ist im Osten in etwa 300 m Entfernung vom Plangebiet über die Buslinien 183 (Bahnhof Altona Kalvslohtwiete) und 283 (Kalvslohtwiete Elbe- Einkaufs-Zentrum) und die Metrobuslinie 21 (Teufelsbrück Niendorf Nord) auf der Holsteiner Chaussee / B4 vorhanden. Auf den Hauptverkehrsstraßen gibt es allerdings durch das hohe Aufkommen insbesondere zu Spitzenzeiten Staus, von denen auch die Busse regelmäßig betroffen sind. Das Bezirkszentrum ist ansonsten jedoch von hier aus mit öffentlichen Verkehrsmitteln in rund 25 Minuten und die Hamburger Innenstadt in rund 30 Minuten erreichbar. Freiräume und Landschaftsbild Der Standort wird heute von einer weitläufigen Wiesenlandschaft ohne Baumbestand charakterisiert. Lediglich im Süden des Gebiets sind Reste eines ehemaligen Knicks erhalten und befinden sich noch einige wenige gärtnerisch genutzte Restflächen. In diesem Bereich befindet sich auch die weithin sichtbare Eichenreihe, die unbedingt erhalten werden soll. Das Plangebiet liegt nicht innerhalb festgesetzter Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete. Aufgrund der Vornutzung als intensive gärtnerische Nutzung ist anzunehmen, dass die Böden oberflächennah überwiegend anthropogen überformt sind. Im Rahmen von Bodenuntersuchungen wurden jedoch keine relevanten Schadstoffkonzentrationen festgestellt. Entlang der Trasse der AKN sind im bestehenden Bebauungsplan Ausgleichsflächen festgesetzt, deren Maßnahmen jedoch nicht umgesetzt wurden. Hier verläuft der Grothwischgraben, der Richtung Norden teilweise verrohrt und über den Brookgraben an die Kollau angeschlossen ist. 9 A

10 [6] Städtebauliches Umfeld Die Umgebung des Plangebiets zeichnet sich durch heterogene städtebauliche Strukturen aus und wird geprägt von kleinteiligem ein- bis zweigeschossigem Wohnungsbau im Nordenwesten und einer Siedlung mit scheibenartigen Geschosswohnbauten mit fünf bis zehn Geschossen im Südwesten. Gleichzeitig befinden sich in wenigen hundert Metern Entfernung großflächige Handels- und Gewerbebetriebe mit großen Stellplatzanlagen. Positiv für die Entwicklung von weiterem Wohnungsbau ist die bestehende vielfältige Umgebung, die ein gutes Angebot im Bereich der sozialen Infrastruktur und der Nahversorgung bietet sowie die perspektivisch hervorragende ÖPNV-Anbindung mit der geplanten S-Bahn-Haltestelle Hörgensweg in unmittelbarer Nähe des Plangebiets. In fußläufiger Entfernung befinden sich etwa 500 m südlich des Plangebiets die Max- Traeger-Ganztagsgrundschule an der Straße Baumacker, etwa 700 m westlich die Grundschule Heidacker. Und jenseits der Autobahn in etwa 600 m Luftlinie die Julius-Leber-Stadtteilschule, die über die Autobahnbrücke im Verlauf Hörgensweg Wietersheim erreicht werden kann. Darüber hinaus gibt es im Stadtteil Eidelstedt 3 weitere Grundschulen, 2 weiterführende Schulen und eine berufliche Schule. Eine Kindertagestätte des Kirchenkreises Hamburg-West/Südholstein wurde in 2014 neu gebaut und befindet sich etwa 250 m westlich des Plangebiets an der Straße Dallbregen. Im Stadtteil Eidelstedt gibt es insgesamt 11 Kindertageseinrichtungen, bei denen ein Ausbaupotenzial von insgesamt Plätzen identifiziert wurde. Soweit erforderlich, sind die Träger bei der Schaffung weiterer dauerhafter Standorte der Kindertagesbetreuung zu unterstützen. Der Verband Kinder- und Jugendarbeit Hamburg e.v. (VKJH e.v.) betreibt im so genannten Wichmannhaus am Hörgensweg 59a einen Jugendclub. In etwa 500 m Luftlinie befindet sich das kommunale Haus der Jugend Eidelstedt. Beide Einrichtungen bieten ein breit gefächertes Sport- und Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen. Die Umgebung besitzt bereits heute ein gutes Nahversorgungsangebot in direkter Nachbarschaft. Im Einmündungsbereich des Hörgenswegs in die Holsteiner Chaussee, in etwa 300 m Entfernung, befindet sich ein großer Einzelhandelsstandort mit umfangreichem Sortiment des täglichen wie auch des aperiodischen Bedarfs. Hier sind zudem ein Schnellrestaurant, Dienstleistungsangebote, eine Tankstelle und ein Baumarkt sowie nördlich der A 23 ein großes Möbelhaus vorhanden. Das Plangebiet befindet sich an einer Schnittstelle zwischen verdichtetem Wohnungsbau und Einfamilienhausgebieten. Die angrenzenden Siedlungen verfügen über verschiedene kleinere Spiel- und Freizeitflächen, die intensiv genutzt werden. [8] Gebäude entlang Hörgensweg [9] Schwarzplan A 10

11 [8] Nördlich der Bundesautobahn befindet sich am Brummerkamp das Nachwuchsleistungszentrum des FC St. Pauli mit einem Rasenund einem Kunstrasenspielfeld sowie weiteren Sporteinrichtungen, die allerdings nur dem Vereinssport dienen. Westlich angrenzend befindet sich ein öffentlicher Spielplatz, der im Wesentlichen aus einer als Bolzplatz genutzten Rasenfläche besteht. Er ist vom Plangebiet bei Querung der Autobahnbrücke über den Hörgensweg fußläufig innerhalb eines 400-m-Radius zu erreichen. Ein weiterer öffentlicher Spielplatz mit größerem Angebot an Spielmöglichkeiten sowie der Quartierspark Baumacker/ Muldenweg liegen südlich des Plangebietes angrenzend an das Gelände der Max-Traeger-Schule in einer fußläufigen Entfernung zw. 400 m und 500 m. Weitere Spielplätze und Parkanlagen gibt es im näheren Umfeld des Plangebietes nicht. Der nächstgelegene Bezirkspark ist der ca. 3,7 km entfernte Altonaer Volkspark, der über die AKN zu erreichen ist. Die Entfernung zur Eidelstedter Feldmark beträgt 1,5 km bis 2 km, das Niendorfer Gehege ist ca. 3 km entfernt. 11 A

12 [10] Immissionsbelastung Eine Nutzung des Plangebiets für den Wohnungsbau erfordert eine detaillierte Auseinandersetzung mit der bestehenden Lärmbelastung. Dabei überlagern sich in Teilbereichen des Gebiets die Straßenverkehrslärmemissionen der BAB A23, der Bahntrasse der AKN und der Bundesstraße Holsteiner Chaussee mit Lärmemissionen bestehender gewerblicher Nutzungen im Umfeld. Aufgrund vorgesehener Lärmsanierungsmaßnahmen des Bundes im Trassenverlauf der A23 werden perspektivisch Verbesserungen im Vergleich zur heutigen Situation erfolgen. So wird derzeit direkt angrenzend an das Plangebiet die Errichtung einer 7 m hohen Lärmschutzwand und die Aufbringung von offenporigem Asphalt vorbereitet. Diese Maßnahmen reichen jedoch noch nicht aus, um im gesamten Plangebiet dauerhaft gesunde Wohnverhältnisse zu erhalten und es wird eine sehr präzise konzipierte städtebauliche Struktur benötigt, die auf die vorhandenen Vorbelastungen reagiert und die bestehenden Belastungen zweifelsfrei aus dem Quartier heraushalten kann. Vor dem Hintergrund des Senatsprogramms für Wohnungsbau für Flüchtlinge mit der Perspektive Wohnen sollen am Standort Hörgensweg bereits in 2016, vor Errichtung der geplanten Lärmschutzmaßnahmen an der BAB A23, Wohnungen errichtet werden. Diese Wohnungen hätten bei der bestehenden Belastung nur mit umfangreichen passiven Schutzmaßnahmen und erheblichem Abstand von der Autobahn errichtet werden können, was die Realisierbarkeit des II. Bauabschnitts erheblich eingeschränkt hätte. Aufgrund der Erfahrungen der Bauherren wurde deshalb im Vorfeld ein Konzept entwickelt, bei dem die Gebäude mit einer Schmalseite ohne Aufenthaltsräume zur Autobahn orientiert werden und zwischen den Gebäude jeweils durch gebäudehohe, transparente Lärmschutzwände eine schallschützende Wirkung der Bebauung erzielt wird. Durch dieses Konzept können aufwendige Lärmschutzmaßnahmen an den Gebäudefassaden vermieden und flexible Fensteröffnungen und auch attraktive, ganztägig nutzbare Außenwohnbereiche geschaffen werden. Vorteilhaft an dieser Struktur ist auch, dass hierdurch bereits vor Errichtung der derzeit noch in Vorbereitung befindlichen Lärmschutzmaßnahmen an der BAB A23 eine Bebauung im nordöstlichen Grundstücksbereich an der Autobahn errichtet werden kann und diese lärmabschirmende Bebauung hochwertige Freiflächen und lärmgeschützte Bereiche für den weiteren Wohnungsbau im II. Bauabschnitt bieten kann. Das Konzept ist in Anlage 01 (Grundlagenplan) dargestellt und unbedingt zu beachten. Es wird im Verfahren als bindende Vorgabe definiert, so dass Entwürfe, die von diesem Konzept abweichen, von der Beurteilung ausgeschlossen werden können. Einzelheiten hierzu sind in Teil C beschrieben. [10] Bundesautobahn 23 [11] Impressionen der Bürgerwerkstatt A 12

13 [11] Bürgerbeteiligung Im Frühjahr 2016 startete eine umfangreiche Bürgerbeteiligung zu den Planungen für die Quartiersentwicklung am Hörgensweg. Nach einer Informationsveranstaltung am in der Julius-Leber Schule wurde vom Büro urbanista ein Beteiligungsverfahren entwickelt und moderiert. Um bereits für den Workshop das lokale Wissen und die Haltung der Anwohner und der Öffentlichkeit berücksichtigen zu können, wurde den Bürgern in einem ganztägigen Bürgerwerkstatt am die Möglichkeit gegeben, ihre Wünsche und Anregungen zur Entwicklung der Fläche einzubringen, zu diskutieren und gemeinsame Ideen zu formulieren. Dabei wurde zu den Themen Stadtraum, Grün- und Freiraum, Wege und Verkehr und Nutzungsmischung diskutiert und es bestand die Mög- lichkeit, in einem spielerischen Ansatz Ideen zu visualisieren. Die Ergebnisse dieser Veranstaltung sind in der Anlage 05 (Protokolle + Dokumentation aller Veranstaltungen) dargestellt und von den Teilnehmern auszuwerten und bei der Konzeptentwicklung zu berücksichtigen. In der Bürgerwerkstatt am wurde zudem ein Bürgervertreter als Mitglied des Auswahlgremiums im Workshop (1 Stimme) gewählt. Um der interessierten Öffentlichkeit einen Raum zur Mitwirkung und Diskussion der Entwurfsideen der Teilnehmer zu eröffnen, findet das Fachkolloquium am von Uhr mit Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Nach einer Vorstellung der Entwurfsansätze der 4 Teams soll in kleinem Kreis an einzelnen Tischen die Gelegenheit zum Austausch und zur Diskussion der Entwurfsideen gegeben werden. Um den Workshopteilnehmern eine individuelle Auseinandersetzung mit den Hinweisen und Erkenntnissen des Beteiligungsprozesses zu ermöglichen, werden unkommentierte Dokumentationen und Protokolle der vorlaufenden Veranstaltungen an die Workshopteilnehmer weiter gegeben. Darüber hinaus erhalten diese die Beschlüsse der bezirklichen Gremien zum Verfahren (s. Anlage 05). Hinsichtlich der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung wird von den Workshopteilnehmern erwartet, dass sie die dort enthaltenen Vorschläge zumindest kommentieren, soweit sie nicht in ihren Entwürfen berücksichtigt sind, bzw. optional dargestellt werden. 13 A

14 Planungsaufgabe - Quartiersentwicklung Ziel des Workshopverfahrens ist die Entwicklung eines attraktiven, durchgrünten neuen Wohnquartiers mit einer hohen Freiraumqualität im Herzen von Eidelstedt. In zwei aufeinander folgenden Bauabschnitten sollen dabei eine Anzahl von rd. 800 Wohneinheiten mit unterschiedlichen Planungszielen und jeweils individuellen Vorgaben realisiert werden, die dem Ziel eines in die umliegenden Quartiere integrativen Standortes unter Berücksichtigung der künftigen sehr guten S-Bahn-Anbindung entspricht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass von Seiten der Bezirksversammlung Wohnraum für Studenten und Auszubildende gewünscht ist. Bei der Zielzahl der Wohneinheiten wird davon ausgegangen, dass hierbei eine merkliche Anzahl von Kleinstwohnungen, wie Studenten- oder Auszubildendenwohnungen (etwa 100 Wohneinheiten) berücksichtigt werden und die Entwicklung der Fläche dies als attraktiven Aufenthalts- und städtischen Lebensraum zulassen. In dem neuen Quartier sollen im ersten Bauabschnitt zunächst Wohnungen für Flüchtlinge mit der Perspektive Wohnen gemäß den aktuellen Wohnbauförderrichtlinien errichtet werden. Dieses besondere Wohnungsangebot wird zeitnah durch weiteren Mietwohnungsbau für Familien und geförderten Wohnungsbau ergänzt, so dass insgesamt ein attraktives durchmischtes Wohnquartier mit einer hervorragenden ÖP- NV-Anbindung entstehen kann. In der städtebaulichen Konzeption sind bereits im ersten Bauabschnitt Flächen für Sport, Freizeit und wohnortnahe Erholung im Quartier sowie Fuß- und Radwegeverbindungen in benachbarte Quartiere und Siedlungen vorgesehen. Die Planung der Außenräume des I. Bauabschnitts berücksichtigt, dass sich die Flüchtlinge vielfach auch am Tage in der Siedlung aufhalten werden, wodurch sich ein höherer Flächenbedarf für Spiel-, Freizeit-, Erholungs- und Kommunikationsflächen ergibt. Die Freiraumangebote können in Teilen auch innerhalb der Anbauverbotszone der Autobahn etabliert werden, der erst später hier erfolgende Lärmschutz ist dabei grundsätzlich zu bedenken. Derzeit wird von der Bundesfernstraßenverwaltung ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet, welches ergänzende Lärmschutzmaßnahmen (Aufbau einer 7 m hohen Lärmschutzwand, Verbesserung des Lärmschutzes durch Herstellung offenporiger Fahrbahnbeläge) entlang der BAB 23 zum Inhalt hat. Es ist deshalb anzunehmen, dass sich in naher Zukunft die lärmtechnischen Rahmenbedingungen signifikant verändern und somit unterschiedliche Rahmenbedingungen für den I. und II. Bauabschnitt bestehen können. Im Verfahren wird diese Fläche als Ideenteil bewertet, für den konzeptionelle Vorschläge zur Gestaltung und Nutzung gesucht werden. Im Folgenden werden zunächst die Ziele der beiden Bauabschnitte und dann die Gesamtaufgabenstellung vorgestellt. Abschließend werden die spezifischen Restriktionen für die beiden Bauabschnitte ausführlich erläutert. [12] Plangebiet von Südosten A 14

15 B Programm

16 I. Bauabschnitt Im ersten Bauabschnitt werden bereits ab dem Sommer 2016 ca. 350 Wohneinheiten im Standard des geförderten Wohnungsbaus für Flüchtlinge mit der Perspektive Wohnen und ergänzende Freiraum- und Infrastrukturangebote errichtet werden. Diese Gebäude sollen perspektivisch und sukzessive zu regulärem Wohnungsbau umgenutzt werden und dann als geförderter Wohnungsbau zur Verfügung stehen. Um eine zügige Realisierung zu ermöglichen, werden bereits an anderen Standorten entwickelte Grundrisstypologien und Baukörper in einer für das Plangebiet schlüssigen städtebaulichen Figur kombiniert. Die Bauherren haben hierzu mit dem Bezirksamt Eimsbüttel und Fachleuten aus verschiedenen Bereichen eine Konzeption für den I. Bauabschnitt entwickelt. Diese Gebäude werden derzeit durchgeplant und im Juli 2016 soll bereits der Bauantrag eingereicht werden. Entsprechend kann das Konzept in diesem Verfahren nicht mehr geändert und die Bebauung des II. Bauabschnitts muss aus dem I. Bauabschnitt entwickelt werden. Leitgedanke der städtebaulichen Struktur ist es, die siebengeschossigen Wohnbauten mit der schmalen Giebelseite zur Autobahn zu orientieren und hierdurch die wegen der sehr hohen Pegel erforderlichen aufwendigen Doppelfassaden zu vermeiden. Um das Innere des neuen Wohnquartiers und auch den II. Bauabschnitt effektiv vor den Lärmbelastungen zu schützen, sollen zwischen den Zeilen des I. Bauabschnitts transparente, gebäudehohe Lärmschutzwände errichtet werden. Weil der I. Bauabschnitt auf Grundlage des 246 des Baugesetzbuchs und des bestehenden Planrechts des Bebauungsplans Eidelstedt 62 genehmigt werden soll, müssen die grundlegenden städtebaulichen Aussagen des bestehenden Bebauungsplans und insbesondere die nachbarschützenden Festsetzungen unbedingt beachtet werden. Übergeordnete Vorgaben wie die Anbauverbotszone an der Autobahn, die geplante Straßenerweiterung im Umfeld des Bahnübergangs, Lärmschutzvorgaben zur Autobahn und der Schnellbahntrasse und weitere Fachaspekte wurden bei der Konzeption des ersten Bauabschnitts ebenfalls berücksichtigt und sind auch für den II. Bauabschnitt definiert. Die Wohnbauten für Flüchtlinge sollen mit den erforderlichen ergänzenden Betreuungseinrichtungen und weiteren sozialen und kulturellen Angeboten vorzugsweise in der Erdgeschosszone der Bebauung ergänzt werden. Insgesamt soll so bereits im ersten Bauabschnitt eine ansprechende Wohnanlage mit einer angemessenen Verdichtung am Rand des Grundstücks entwickelt und in den Randbereichen und im Zentrum die erforderlichen Freianlagen und notwendigen Erschließungen und Stellplatzanlagen konzipiert werden. [13] Baubschnitt I [14] Plangebiet Bauabschnitt II B 16

17 [7] II. Bauabschnitt Restriktionen II. Bauabschnitt Die bestehenden faktischen und auch planungsrechtlichen Rahmenbedingungen sind bei der Konzeption des städtebaulichen Entwurfs unbedingt zu beachten und markieren wichtige Eckpunkte, die auch bei der Beurteilung der Entwürfe herangezogen werden. Siehe hierzu auch die Ausführungen unter dem Punkt Bindende Vorgaben auf in Teil C dieser Auslobung. Im II. Bauabschnitt sind folgende Restriktionen zwingend zu beachten: Freihaltung der Anbauverbotszone der Autobahn (40 m bebauungsfreier Streifen ab Fahrbahnkante) Beachtung der erforderlichen Lärmschutzstandards in Nähe der Autobahn Beachtung der Straßenerweiterungsfläche am Hörgensweg für persp. Brückenabböschung Beachtung der bestehenden Baumreihe im Südwesten Auf Grundlage des Ergebnisses dieses Workshopverfahrens wird parallel zur Realisierung des I. Bauabschnittes ein neuer Bebauungsplan als Genehmigungsgrundlage für den II. Bauabschnitt aufgestellt. In diesem II. Bauabschnitt soll weiterer gemischter Wohnungsbau mit etwa 450 weiteren Wohneinheiten als geförderter Mietwohnungsbau und Wohnungsbau für Familien das Wohnquartier ergänzen und damit die soziale Durchmischung und Integrationsfähigkeit der Nachbarschaft erweitern. Weiter sind qualitätvolle Grün- und Spielflächen sowie ergänzende soziale Infrastruktur geplant. Die Höhenentwicklung für den II. Bauabschnitt wird durch das Lärmschutzkonzept des I. Bauabschnitts definiert und alle Gebäude des II. Bauabschnitts sind mind. ein Geschoss niedriger als die angrenzende Bebauung des I. Bauabschnitts zu planen. Aus städtebaulichen Gründen sind Höhenakzente im Süden an der Haltestelle der AKN/S-Bahn möglich und es soll eine deutliche Abstaffelung nach Norden im Hinblick auf dort vorhandene Reihenhausstrukturen umgesetzt werden. Direkt am Hörgensweg in dem Bereich zwischen den Einmündungen der Straßen Heidacker und Rebenacker soll auf dem Plangebiet gegenüberliegend vom Wichmannhaus unter Einbeziehung der dortigen Nutzungen ein Beitrag zur neuen Quartiersmitte entstehen, in der sich möglichst viele Einrichtungen der sozialen und nachbarschaftlichen Infrastruktur konzentrieren sollen. Die Quartiersmitte soll auf beiden Seiten der Straße realisiert werden und zusätzlich zu den heutigen Nutzungen im Wichmannhaus (ca. 800 m2) und in der Süptitzvilla (ca. 260 m2) eine Kita mit mindestens 70 Plätzen (nach Möglichkeit auf der Fläche der SAGA/GWG) sowie weitere Flächen für Nachbarschafts- und Gemeinschaftsaktivitäten von mindestens 200 m2 vorsehen. Das Wichmannhaus (Hörgensweg 59) ist ein zum Nachbarschaftstreff umgebauter Supermarkt mit einer Gesamtfläche von rund 800 m 2, in dem sich Gemeinschaftsräume, das Hauswartbüro, ein Kiosk, ein Jugendclub, ein Angebot der Stiftung Berufliche Bildung und eine Senioren-Tagespflege des DRK befinden. Angrenzend schließen eine befestigte Freifläche sowie ein Bolzplatz an. Vermieter des Wichmannhauses ist die SAGA/GWG, die Bereitschaft signalisiert hat, das Gebäude und die angrenzenden Flächen einschließlich einer Parkplatzanlage in Umbauüberlegungen für eine Quartiersmitte einzubeziehen. Die heute als Atelierhaus genutzte Villa mit rund 260 m 2 auf dem Gelände des geplanten Wohnquartiers gegenüber vom Wichmannhaus soll in das Konzept eingebunden werden. Das Gebäude kann entfernt werden, wenn die Atelier- und Veranstaltungsräume entsprechend an anderer Stelle in der Quartiersmitte zu den gleichen Bedingungen angeboten werden. Die Quartiersmitte soll somit für die soziale und kulturelle Infrastruktur über eine Gesamtfläche von mindestens bis m2 zzgl. der Fläche für eine Kindertagesstätte für mindestens 70 Plätze verfügen. Die Flächen sollen sich auf beide Seiten der Straße Hörgensweg verteilen. 17 B

18 [15] Städtebau und Dichte Das Plangebiet stellt eine der letzten großen, zusammenhängenden Wohnbauflächen im Bezirk Eimsbüttel dar. Durch seine hervorragende ÖPNV-Anbindung und das vorhandene breite Nahversorgungs- und Arbeitsplatzangebot in der unmittelbaren Umgebung bestehen für weite Teile der Bevölkerung attraktive Rahmenbedingungen. Insgesamt soll in den beiden Bauabschnitten eine Geschossfläche Wohnen von mind m 2 realisiert werden. Die Workshopteilnehmer sollen unter Einbindung des vorgegebenen Konzepts für den I. Bauabschnitt (Flüchtlingswohnen) ein attraktives und vielfältiges Quartier entwickeln, in dem die Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge einen selbstverständlichen Teil darstellt. Der zweite Bauabschnitt kann, da in diesen Gebäuden auch passive Lärmschutzmaßnahmen möglich sind, eine andere Orientierung zu den bestehenden Lärmquellen erhalten als der I. Bauabschnitt. Entsprechend bestehen größere Freiheiten für die städtebauliche Struktur. Generell sollen Höhenentwicklung und Verdichtung einen Bezug zu den benachbarten Quartieren herstellen. Die Umgebung des Plangebiets ist jedoch äußerst heterogen und es liegen Maßstabssprünge von bis zu zehn Geschossen vor. Gleichzeitig erfordert die im Nordosten des Quartiers verlaufende Autobahn, die sich in ansteigender Höhenlage befindet, eine städtebauliche Reaktion und es wird sinnvoll sein, in diesem Bereich höhere Gebäudestrukturen anzuordnen, die im Inneren der Siedlung ruhigere Bereiche bilden. Insgesamt sind mind m2 Geschossfläche zu realisieren. Die Entwurfsverfasser sollen deshalb ein eigenes Konzept zur Verdichtung und Struktur des neuen Quartiers entwickeln. Die städtebaulich verträgliche Dichteverteilung soll wesentliches Ergebnis des Verfahrens sein. Dabei soll es auch auf eine effiziente Erschließung, klare Orientierung der Gebäude zum öffentlichen Raum (Eingänge) und eine klare räumliche Struktur zwischen privaten und öffentlichen / gemeinschaftlich genutzten Bereichen sowie eine sinnfällige Nutzungszuordnung ankommen. Für beide Bauabschnitte wird eine Geschossfläche Wohnen von mind m 2 bei einer GFZ von 1,4 angestrebt. Im I. Bauabschnitt wird wegen des erforderlichen Lärmschutzes eine GFZ von etwa 2,1 realisiert. Im II. Bauabschnitt ist eine GFZ von rund 1,2 vorgesehen. [15] Hörgensweg / Ecke Heidacker [16] Wichmannhaus B 18

19 [16] Nutzungen Wohnungsbau Im II. Bauabschnitt sollen innerhalb des Plangebiets verschiedene komplementäre Wohnungstypen angeboten werden, damit ein vielfältiges Quartier für Jung und Alt und eine Angebotsergänzung zu den bestehenden Wohnsiedlungen der Nachbarschaft entsteht. Auf den Grundstücken sollen durchweg Mietwohnungen und geförderte Mietwohnungen errichtet werden. Basierend auf den Förderprogrammen der IFB können im II. Bauabschnitt auch besondere Wohnungen für Senioren und Studierende sowie Auszubildendenwohnungen entstehen. Die Wohnungsgrundrisse sind nicht Gegenstand des Workshops, jedoch sind die Grundrissvorgaben der Bauherren (s. Anlage 04) bei der Konzeption der Baukörper zu berücksichtigen und können frei arrangiert werden. Kindertagesstätten Durch den Neubau familiengerechter Wohnungen wird ein erheblicher Zuwachs an Kindern erwartet, der in den bestehenden Einrichtungen in der Umgebung nicht vollständig gedeckt werden kann. Es wird deshalb der Ausbau der Kindertagesbetreuung um rund 230 Plätze erforderlich. Der größere Teil des Betreuungsbedarfs (etwa 140 Plätze) entsteht voraussichtlich bereits durch die Realisierung des ersten Bauabschnitts und soll teilweise durch die Einrichtung einer Kita in der Erdgeschosszone eines der neuen Wohngebäude abgedeckt werden. Darüber hinaus haben verschiedene Träger von Kindertagesstätten in der Umgebung die Prüfung einer Ausweitung ihrer Platzzahl (auch durch Zubauten) zugesagt. Für den II. Bauabschnitt werden etwa 90 Kita- Plätze benötigt, die in die Gebäude integriert werden können. Die SAGA hat als Eigentümerin der benachbarten Wohnsiedlung am Hörgensweg angeboten, dass Teile der Kinderbetreuungsangebote auch außerhalb des eigentlichen Plangebiets innerhalb der bestehenden Siedlung realisiert werden können. Durch die Errichtung einer neuen Kita in Nachbarschaft zum vorhandenen Quartierstreff des Wichmannhauses könnte das hier vorhandene sozialräumliche Angebot ergänzt und ein attraktiver Beitrag zur Verbindung und Vernetzung der Quartiere geleistet werden. Bei der Planung der Kindertagesstätten ist unbedingt auf die erforderliche Freiraumbeziehung zu achten. Für Krippenkinder ist zudem zwingend ein direkt an die Betreuungseinrichtung angeschlossener Freiraum einzuplanen (mind. 6 m 2 je Krippenkind). Die übrigen Kinder können auch geeignete Spielflächen an anderer Stelle im Plangebiet mitnutzen. Einzelhandel Die bestehenden Einzelhandels- und Nahversorgungsangebote in der Nachbarschaft decken bereits heute alle Bereiche des periodischen Bedarfs ab. Ergänzend befindet sich in geringer Entfernung von rund m das Nahversorgungszentrum Eidelstedter Platz, das im Zentrenkonzept als B-Zentrum bewertet ist und alle relevanten Sortimente bieten kann. Im Plangebiet wird deshalb kein Bedarf für größere Einzelhandelsnutzungen gesehen, es kann aber im Hinblick auf die Quartiersidentität und Integration der Flüchtlinge sinnvoll sein, wenn in Teilen der Erdgeschosse kleinere Ladennutzungen (Kiosk, Imbiss oder Backshop) möglich sind. Darüber hinaus sind gewerbliche Nutzungen durch Ärzte und andere Anbieter des Gesundheits- und Pflegewesens aber auch von anderem Kleingewerbe zu ermöglichen. Für diese Nutzungen sind eine 19 B

20 [17] Freiraumgestaltung sinnvolle Erschließung sowie eine Integration in das Quartier und eine verträgliche Nachbarschaft (Lärmimmissionen aus Betrieb und Anlieferung sind zu vermeiden) zur bestehenden und neu zu planenden Wohnnutzung zu gewährleisten. Soziale und kulturelle Einrichtungen Wie schon bei den Erläuterungen zum II. Bauabschnitt beschrieben (siehe Punkt II. Bauabschnitt ) sollen sich die sozialen und kulturellen Nutzungen möglichst in der Quartiersmitte konzentrieren. Die Lage der Quartiersmitte sollte so gewählt sein, dass diese auch einen integrativen Ort für die umliegenden vorhandenen Quartiere darstellt. Soweit die Lagen von sozialen Einrichtungen (insbesondere Kita) an einer für die Umgebung sichtbareren Stelle zur Integration des neuen Quartiers in die bestehenden umliegenden Quartiere sinnvoll erscheint, ist diese optional darzustellen. Auch ist zu berücksichtigen, dass es Vorschläge gibt, die Kita-Plätze ggf. auch außerhalb des Gebietes zu schaffen, wenn gleichzeitig z.b. ein Flächentausch mit der Kirchengemeinde und dem geplanten Altenprojekt ermöglicht wird. Entsprechende optionale Lösungen sind darzustellen. Gleichzeitig soll es jedoch auch möglich sein, Teile der Erdgeschosszonen für soziale und kulturelle Angebote zu nutzen, um auch auf dieser Ebene ein vitales Miteinander zu ermöglichen, eine große Variabilität der Mietflächen zu eröffnen und flexibel auf sich verändernde Bedürfnisse reagieren zu können. Es sind Vorschläge zu einer Einbeziehung oder Überplanung der bestehenden Strukturen wie Süptitz-Villa und Wichmannhaus darzulegen. Der städtebauliche Entwurf muss ausreichende, attraktive und möglichst barrierefrei zugängliche Freiräume ermöglichen, die die Wohnqualität im Quartier unterstützen und identitätsstiftend wirken. Die Flächen sind so zu planen, dass diese nicht nur für das entstehende Quartier, sondern für die umliegenden Quartiere mit nutzbar sind. Unterstützt werden kann dies durch eine optimierte Anordnung der Infrastrukturen, was die Integration in den Stadtteil ermöglicht. Die Ausloberin legt Wert auf eine Freiflächenkonzeption, die für die heterogene Bewohnerstruktur vielfältige Aufenthaltsmöglichkeiten und gemeinschaftlich genutzte sowie öffentliche Orte der Begegnung und Bewegung gestattet. Zur Verbesserung der Nachbarschaft und zur Stärkung einer Quartiersidentität könnte die Anlage eines Quartiersplatzes wichtige Impulse liefern. Von den Anwohnern wurde unter anderem die Gestaltung eines Platzes, der sich beidseitig des Hörgenswegs erstreckt angeregt, sodass sich die neue Bebauung in das Umfeld integriert und Verknüpfungen zulässt. Insgesamt müssen m 2 öffentliche Spielfläche und m 2 öffentlich zugängliche Freiflächen im Gesamtplanungsraum nachgewiesen werden. Für die Fläche entlang der Autobahn BAB 23 sind aus Sicht der Teilnehmer der Bürgerwerkstatt unterschiedliche Nutzungskonzepte denkbar. Vorstellbar wären zum einen die Verortung von Bolzplätzen, Kletterwänden oder Skaterbahnen. Aufgrund der Feinstaubbelastung und der Lärmbeeinträchtigungen durch die Autobahn sind jedoch auch kommerzielle Nutzungen, wie Kartbahn oder [17] Gebäudebestand auf dem Plangebiet [18] Plangebiet von Westen B 20

21 [18] Hochseilgarten denkbar. Es kann so eine Vermüllung oder Verwahrlosung der Fläche vermieden werden. Ebenso wird in Teilbereichen des Plangebiets das Potential für eine direkte Aneignung durch die zukünftigen Bewohner gesehen, die diese Flächen als Grabeland für private Gärten nutzen könnten. Insgesamt sind die öffentlichen, privaten und gemeinschaftlich genutzten Freiflächen klar voneinander abzugrenzen. Dabei ist auf eine sinnvolle Orientierung der Wohnformen zum Freiraum zu achten. Private Flächen an stark frequentierten öffentlichen Räumen sind zu vermeiden. Bei der Gesamtstruktur mit Freiräumen, Bebauung und Straßen sollen keine Zwischen- oder Übergangszonen entstehen. Freiräume, Wegeverbindungen, notwendige Flächen für die Feuerwehr sowie die erforderlichen privaten und öffentlichen Kinderspielflächen sind im Entwurf zu bedenken und sollen in den Entwurf integriert werden. Dabei ist auf eine Differenzierung zwischen privaten und öffentlichen Freiflächen zu achten. Nach Möglichkeit sollen bestehende Bäume in die Freiraumgliederung integriert werden. Die vorhandene Eichenreihe im Südosten ist unbedingt zu erhalten. Die Größe der privaten Spielflächen orientiert sich am geplanten Wohnungsmix. Bei Kleinstwohnungen für Senioren beispielsweise müssen die nach 10 HBauO je Wohneinheit vorgeschriebenen Kinderspielflächen nicht realisiert werden. Um unterschiedliche Zonen und Nutzungsbereiche ausbilden zu können, sollten die privaten Kinderspielflächen grundsätzlich gebündelt werden und es sollen Synergien zwischen öffentlichen und privaten Spielflächen entstehen. Durchschnittlich ist deshalb von einem Flächenbedarf von 5 m 2 je Wohneinheit auszugehen. Die Hinweise der Broschüre Private Kinderspielflächen in Innenstadtquartieren der BSU (vgl. Anlage 09) sind zu beachten. Bei der geplanten Anzahl neuer Wohneinheiten wird neben den privaten Kinderspielflächen zudem ein Bedarf für eine größere öffentliche Spielfläche für Kinder und Jugendliche gesehen. Diese sollte eine Fläche von m 2 umfassen und könnte bei entsprechender landschaftsplanerischer Gestaltung in die öffentlichen Grünflächen und Bewegungsflächen integriert werden. Dabei soll in einem Teilbereich der öffentlichen Grünflächen, zum Beispiel im Zusammenhang mit dem öffentlichen Quartiersplatz, ein zentraler öffentlicher Spielplatz für die beiden Altersgruppen von 3 bis 6 und von 6 bis 12 Jahren realisiert werden. Dieser Spielplatz ist im Entwurf in seiner Lage zu verorten, die Gestaltung des Spielplatzes ist nicht Gegenstand des Workshopverfahrens. Die notwendigen Bewegungs- und Aufstellflächen für die Feuerwehr sind gemäß der geltenden Richtlinien (s. Anlage 12) zu beachten und in das Außenanlagenkonzept sinnvoll zu integrieren. Eine Überlagerung von Kinderspielflächen mit Feuerwehraufstellflächen ist wegen der resultierenden Einschränkungen nach Möglichkeit zu vermeiden. 21 B

22 [19] Städtebauliche Kriminalprävention Die Erfahrungen der Hamburger Polizei zeigen, dass Quartiere und Freiräume, bei deren Gestaltung der Sicherheitsaspekt bereits frühzeitig in der Planungsphase berücksichtigt wurde, das Kriminalitätsrisiko senken und die Nutzungsqualität verbessern. Übersichtlich gestaltete, gut einsehbare Räume und Sichtverbindungen werden als sicher erlebt, da sie Sozialkontrolle zulassen und so das Entdeckungsrisiko für strafbares und unerwünschtes Verhalten erhöhen. Für die bauliche Anordnung sind daher verwinkelte Häuserfronten oder Nischen zu vermeiden. Baulich bedingte Aufstiegshilfen durch erkletterbare Vordächer etc. erleichtern Straftaten auch in höheren Geschosslagen und sollten ebenso nicht verwendet werden. Tiefgaragen sollten möglichst hell und überschaubar konzipiert sein, das gilt insbesondere auch für die Ein- und Ausfahrten. Ähnliches gilt für Keller- bzw. Nebenzugänge, bei denen auf Treppenniedergänge verzichtet werden sollte. Im Hinblick auf die Freiflächengestaltung sollte ebenfalls durch eine zweckmäßige Baum- und Strauchbepflanzung eine Übersichtlichkeit und Einsehbarkeit unterstützt werden. Bei der Standortwahl für Kinderspielflächen ist darauf zu achten, dass diese in unmittelbarer Ruf- und Sichtnähe zu den Wohneinheiten liegen und eine gute Einsehbarkeit und gefahrlose Erreichbarkeit zulassen sollten. Das gewählte Mobiliar sollte vandalismussicher sein und keine Lagermöglichkeit bieten. Oberflächenentwässerung Das Kanalisationsnetz im Umfeld des Plangebiets ist bereits erheblich ausgelastet und kann nur gedrosselt weiteres Oberflächenwasser aufnehmen. Im Plangebiet sind deshalb geeignete Flächen zur Rückhaltung und dezentralen Versickerung vorzusehen. Diese Flächen können auch innerhalb der Anbauverbotszone der Autobahn entstehen. Bei der Planung der Entwässerung der öffentlichen Straßen- und Platzflächen sind eine größtmögliche Drosselung und Rückhaltung zu berücksichtigen. Die begrenzten Flächenverhältnisse sind bei der Konzeption der Oberflächenentwässerung zu beachten. Die Gestaltungschancen, die sich aus einer nachhaltigen, integrierten Entwässerungs- und Städtebauplanung ergeben, sollen zukunftsweisend umgesetzt werden. Für die private Grundstücksentwässerung gilt generell der Grundsatz, alle Möglichkeiten der Drosselung und Rückhaltung von Niederschlagswasser (z.b. Dachbegrünung, Mulden, Rigolen, Speicher) auf dem jeweils eigenen Grundstück auszuschöpfen. Die Ableitung des unbelasteten Oberflächenwassers kann verzögert über den östlich angrenzenden Grothwischgraben erfolgen. Hierfür sollen erste konzeptionelle Ideen entwickelt werden. Konkrete Einzelheiten der Wasserführung und Einleitung werden nach dem Workshopsverfahren im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans entwickelt und abgestimmt. [19] Gebäudebestand auf dem Plangebiet [20] östlicher Bahnübergang Hörgensweg B 22

23 [20] Erschließung und Stellplatzkonzept Äußere Erschließung Die ehemalige großflächige Gärtnereinutzung und die heute in Teilen vorhandenen Folgenutzungen wurden über eine zentrale Zufahrt vom Hörgensweg erschlossen. Für die Wohnbaunutzung ist diese Zufahrt unzureichend und es ist Teil der Entwurfsaufgabe, eine auf die geplante Wohnbaunutzung zugeschnittene neue äußere und auch innere Erschließung des Plangebiets zu konzipieren. Dabei soll der Anteil neuer öffentlicher Verkehrsflächen im Plangebiet zur Vermeidung von unerwünschten internen Verkehren aus Kostengründen auf ein Mindestmaß reduziert werden. Gleichzeitig ist zu beachten, dass eine öffentliche Erschließung und auch Medienversorgung nicht über das im Südwesten bestehende Erbpachtgrundstück geführt werden können. Besonderes Augenmerk soll auch im Hinblick auf die Entwicklung in zwei Bauabschnitten auf eine hervorragende fußläufige Anbindung an die Schnellbahnhaltestelle gelegt werden. Die äußere Erschließung des Quartiers soll grundsätzlich über öffentliche Stichstraßen erfolgen. Bei einer Verbindung dieser Stichstraßen sind verkehrsberuhigende Maßnahmen gestalterischer Art zur Vermeidung von Durchgangsverkehren anzustreben. Die Lage der Erschließungsstraße für den I. Bauabschnitt ist vorgegeben. Für den II. Bauabschnitt wird zusätzlich eine Nord-Süderschließung erforderlich, die an den südlichen Hörgensweg anschließt. Dabei ist darauf zu achten, dass die Versorgungsleitungen nicht im Bereich des gekennzeichneten Erbpachtgrundstückes liegen dürfen. Weiterhin ist bei der Verortung der Anschlussstelle an den Hörgensweg zu bedenken, dass die Überfahrten nicht im Bereich des möglichen Überfahrtsbauwerks über die AKN liegen. Die Versorgungsleitungen des I. Bauabschnittes schließen am westlichen Hörgensweg an. Innere Erschließung Die Erschließungsanlagen innerhalb des Plangebiets sollen auf das notwendige Maß reduziert werden. Da die Ränder des Plangebiets Lärmimmissionen ausgesetzt sind, ist es Ziel der Planung, im Inneren ruhige und qualitätsvolle Aufenthaltsbereiche zu schaffen. Eine Reduzierung der internen Fahrzeugbewegungen und eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität ist möglich durch öffentliche verkehrsberuhigte Zonen (Mischverkehrsflächen, Wohnhöfe), Privatwege mit Zugangsbeschränkung für Anlieger und Berechtigte, autofreie Bereiche (Anfahrbarkeit nur für Rettungsdienste und Müllabfuhr). Bei der Konzeption der Erschließung sind die PLAST, die Anforderungen der Hamburgischen Bauordnung, des Bauprüfdienstes Erschließung, die Anforderungen der Feuerwehr sowie der Stadtreinigung zu berücksichtigen (s. Anlage 10 und 12). Ruhender Verkehr In Hinblick auf eine ausreichende Anzahl an Pkw-Stellplätzen wird aufgrund der Lage des Standorts und der besonders guten ÖPNV- Anbindung von einer angemessenen Anzahl Stellplätzen ausgegangen. Im Plangebiet sind darüber hinaus öffentliche Parkplätze für Besucher mit einem Schlüssel von 0,2 je Wohneinheit nachzuweisen. Im Entwurf sind die notwendigen Fahrradstellplätze mitzuplanen. Es ist eine schlüssige und baulich sowie konzeptionell integrierte Lösung für den Nachweis der Fahrradstellplätze zu entwickeln. 23 B

24 [21] Immissionsschutz Für den städtebaulichen Workshop wurde vorlaufend eine schalltechnische Grundlagenberechnung durchgeführt und es konnten vorab detaillierte Schutzkonzepte definiert werden (s. Anlage 07). Die Berechnungen des Gutachters haben ergeben, dass zur Abschirmung der Wohnbebauung vor Immissionen aus Verkehrs- und Gewerbelärm am nördlichen und östlichen Rand des Plangebiets eine weitgehend geschlossene Bebauung als lärmschutzwirksame Bebauung (städtebaulicher Schallschutz) errichtet werden sollte. Weil derzeit nicht abschließend festgelegt werden konnte, wann die Lärmschutzmaßnahmen an der BAB A 23 umgesetzt werden, hätte diese Bebauung ohne lärmabschirmende Wirkung im ersten Bauabschnitt einen erheblichen Mindestabstand als Schutzabstand zur Autobahn einhalten müssen, der die Nutzung des Grundstücks sehr weitreichend eingeschränkt hätte. Der Gutachter hat deshalb mit den Bauherren und in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt ein effektives städtebauliches Schallschutzkonzept entwickelt. Dieses Schutzkonzept basiert auf einer giebelständigen lärmoptimierten Bebauung angrenzend an die Anbauverbotszone und zwischen den Baukörpern hergestellten transparenten Lärmschutzwänden, die sowohl die Gebäudeseiten als auch die Außenwohnbereiche und Freiflächen effektiv schützen. Um den Aspekt der Wohnruhe auch innerhalb des Plangebiets und in den Wohneinheiten des zweiten Bauabschnitts angemessen zu berücksichtigen, sollten nach Möglichkeit die Schutzstandards der in Hamburg relevanten lärmabgewandten Orientierung beachtet werden, um gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu erreichen: sämtliche Schlaf- und Aufenthaltsräume sind möglichst zur lärmabgewandten Seite anzuordnen (nur Bäder und Küchen sind zur lärmzugewandten Seite zulässig). Sollte eine solche Orientierung nicht möglich sein, ist baulicher Schallschutz an den Gebäuden im Konzept zu bedenken. Die Anforderungen des Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung 2010 der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt mit seinen Ergänzungen (s. Anlage 07) sind zu beachten. [21] Plangebiet von Westen [22] Hörgensweg im Bereich Rebenacker B 24

25 [22] Nachhaltigkeit Das Hamburger Klimaschutzkonzept sieht eine mehrstufige Zielvorgabe zur Minderung des jährlichen CO 2 -Ausstoßes vor. Der städtebauliche Entwurf ist demnach im Sinne der Ziele einer nachhaltigen Entwicklung zu konzipieren. Dabei stehen die Verwendung erneuerbarer Energien und energieeffizientes Bauen im Vordergrund. Auf städtebaulicher Ebene sind die Leitgedanken des energiesparenden Bauens, wie kompakte Gebäudetypen mit optimierten A/V-Verhältnissen, zur Nutzung der Solarenergie optimierte Baukörperstellungen und die Vermeidung gegenseitiger Verschattung zu berücksichtigen. Ergänzend wird auf die Einhaltung der bindenden Vorgaben der Hamburger Klimaschutzverordnung und der Energieeinsparverordnung EnEV 2016 (s. Anlage 11) verwiesen. Die Bauherren werden alle Wohngebäude im Energiestandard KfW 40 errichten. Im Hinblick auf die Anzahl der geplanten Wohneinheiten ist zu untersuchen, ob z.b. die Einrichtung eines Nahwärmenetzes bzw. eine möglichst dezentrale Energieversorgung unter weitgehender Einbeziehung von regenerativen Energiequellen möglich und sinnvoll ist. Wirtschaftliche Anforderungen Die Bauherren legen großen Wert auf die wirtschaftliche Planung und Gestaltung und auf eine Optimierung der Baukosten. Im Rahmen des Verfahrens sollen kostengünstige Bauformen und baukonstruktive Optimierungen erfolgen. Auf der städtebaulichen Ebene wird eine klare Flächenzuordnung und Optimierung der Nebenflächen angestrebt. Die Bauherren haben in den letzten Jahren eine große Zahl von Projekten im geförderten Wohnungsbau realisiert und gezeigt, dass wirtschaftliche Optimierung auch mit Vollklinkern möglich ist. Das Ergebnis soll in diesem Sinne zeigen, dass preisbewusstes Bauen mit einer hohen gestalterischen und technischen Qualität im Sinne des hohen Anspruchs an das Projekt möglich ist. Die Bauherren stellen deshalb in Anlage 04 die von ihnen regelhaft verwendeten Grundrisstypen zur Verfügung. Diese sollen nach Möglichkeit auch bei der Planung des II. Bauabschnitts beachtet werden, eine hochbauliche Gestaltung und Grundrisskonzeption ist nicht Gegenstand des Workshopverfahrens. Dachbegrünungen erhöhen die ökologischen und funktionalen Werte des Quartierumfelds und sind deshalb als Standard vorzusehen. In Hamburg wird zudem mit der Gründachstrategie das Ziel einer klimagerechten Stadtentwicklung mit besonderer Bedeutung für das städtische Klima und den Wasserhaushalt verfolgt. 25 B

26 Beurteilungskriterien Die Beurteilung der Leistungen erfolgt anhand der folgenden, vorläufigen Kriterienliste: Formalleistungen Städtebauliche Qualität Das Hamburger Klimaschutzkonzept sieht eine mehrstufige Zielvorgabe zur Minderung des jährlichen CO2-Ausstoßes vor. In diesem Zusammenhang wird auf die Einhaltung der bindenden Vorgaben der Hamburger Klimaschutzverordnung und der Energieeinsparverordnung 2014 EnEV 2014 (s. Anlage 17) verwiesen. Lokales Wärme-, Energie- und Entwässerungsnetz Verkehrsplanerisches Konzept Die Entwässerung des neuen Wohnquartiers wird ausfahrt(en) durch HAMBURG WASSER nach dem Prinzip des HAMBURG WATER Cycle (HWC) durchgeführt. Der HWC ist ein neuartiges, integriertes Entwässerungs- und Energieerzeugungskonzept Freiraumplanerisches mit dem Ziel eines aktiven Konzept Klimaschutzes. Das Konzept basiert auf der Trennung des häuslichen Schmutzwassers in Schwarz- und Grauwasser. Nähere Informationen zum HWC finden Sie in den Anlagen 08 und 09. Die Wärmeversorgung erfolgt über den Anschluss Realisierbarkeit an ein Nahwärmenetz. beinhaltet sowohl die HBauO als auch alle weiteren hierzu erlassenen Rechtsverordnungen. Schlüssigkeit des energetischen Konzepts Wohngebiets Das Auswahlgremium hat das Recht, die oben genannten Kriterien zu ändern, zu ergänzen bzw. zu modifizieren. Die oben dargestellte Reihenfolge hat keine Auswirkung auf die Wertung der Aspekte. B 26

27 C Verfahren [23]

28 Verfahrensart / Verfahrensbedingungen Der Workshop wird als eingeladener städtebaulich-freiraumplanerischer Workshop in Anlehnung an den Richtlinien für Planungswettbewerbe der Freien und Hansestadt Hamburg RPW 2015 mit einem Fachkolloquium mit Bürgerbeteiligung durchgeführt. Der Wettbewerbsausschuss der Hamburgischen Architektenkammer hat das Verfahren beratend begleitet. Das Verfahren ist aufgrund des kooperativen Charakters und des vorgesehenen Fachkolloquiums und der Bürgerwerkstatt nicht anonym. Aufgrund der erforderlichen städtebaulichen und freiraumplanerischen Konzeption sind verbindliche Arbeitsgemeinschaften aus Stadtplanern/Architekten und Landschaftsarchitekten zu bilden. Mit ihrer Teilnahme erkennen die Teilnehmer den Inhalt und die Bedingungen des Verfahrens an. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Unterlagen Zur Lösung der Aufgabenstellung wird die Auslobungsbroschüre, bestehend aus Teil A (Grundlagen), Teil B (Programm) und Teil C (Verfahren) mit folgenden Anlagen (als Download) herausgegeben: 01 Auszug aus ALKIS Kartengrundlage, M 1: Fotos und Luftbilder 03 Verbindliches Planungskonzept der Bauherren für den I. Bauabschnitt 04 Testgrundrisse der Bauherren für den II. BA 05 Dokumentation der Bürgerwerkstatt am , Beschlüsse der bezirklichen Gremien 06 Rechtsverbindlicher Bebauungsplan Eidelstedt 62 aus dem Jahr Schalltechnische Untersuchung, Lärmkontor GmbH, Stand: März 2016 Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung (Stadt 2010) 08 Untersuchung und Bewertung des vorhandenen Baumbestands 09 Private Kinderspielflächen in Innenstadt quartieren (Stand 2009), Gründachstrategie FHH (Stand 2014) 10 Hamburgische Bauordnung und Bauprüfdienste, PLAST 11 Klimaschutzverordnung, EnEV Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr (Stand 2011), Informationsbroschüre der Stadtreinigung Hamburg (Stand 2014) 13 Förderrichtlinien IFB Hamburg 14 Formblatt Flächenermittlung 15 Formblatt Verpflichtungserklärung für die Nutzung elektronischer Daten 16 Formblatt Verfassererklärung 17 Vorgaben Prüfplan 18 Vorgaben Planlayout 19 Auslobungsbroschüre [23] Bestandgebäude auf dem Plangebiet [24] Plangebiet von Westen C 28

29 [24] Geforderte Leistungen Die einzureichenden Entwurfsunterlagen sind an der rechten oberen Ecke jedes Plans, jeder Textseite und der Verfassererklärung durch die Büronamen der Arbeitsgemeinschaft zu kennzeichnen. Alle Planbeschriftungen sind in Druckschrift anzufertigen. Die Pläne sind ungefaltet und gerollt einzureichen. Alle Beschriftungen und Texte sind in Deutsch zu verfassen, Höhenangaben sind auf Normalnull zu beziehen. Jeder Teilnehmer darf nur einen Entwurf einreichen. Juristische Personen und Arbeitsgemeinschaften gelten als ein Verfahrensteilnehmer. Sämtliche Zeichnungen sind auf maximal 2 DIN A0 Blättern im Querformat einzureichen. Nicht verlangte Leistungen oder darüber hinausgehende Leistungen werden von der Beurteilung ausgeschlossen. Übersichtsplan (genordet, M 1:2.000) Dieser Plan stellt das städtebaulich-freiraumplanerische Konzept und seine Einbindung in die Strukturen der Umgebung dar. Die Darstellung der Baustrukturen und Anbindungen ist als Schwarzplan (nur Gebäude) gewünscht. Lageplan (genordet, M 1:500) Gesamtkonzeption und Betrachtung des Wohnungsbaus in Verbindung mit den Freiräumen, der Erschließung und der bestehenden Nachbarschaft. Verkehrsplanerische und landschaftsplanerische Konzeption unter Einbeziehung von Fachaspekten wie Straßenführung, Stellplätzen, Spiel- und Bewegungsflächen, Lärmschutz, Oberflächenentwässerung etc. Im Einzelnen enthält dieser Plan Aussagen zur: Geschossigkeit), Bauabschnitt, sowie Eingängen aller Nutzungseinheiten, öffentlicher Stellplätze einschl. TG-Rampen, öffentlichen/gemeinschaftlich genutzten Außenräume mit Wegeverbindungen und vorgesehenen Nutzungen, wie z.b. öffentliche und private Spielplatzflächen. Quer- / Längsschnitte (M 1:500) Es ist in Nord-Süd- und Ost-West- Richtungen mindestens ein schematischer Längs- und ein Querschnitt zur Darstellung der unterschiedlichen Höhenlagen und zur Einbindung der städtebaulichen Struktur in die Umgebungsbebauung anzufertigen. Perspektiven Zur Veranschaulichung der städtebaulichen Idee sind zwei volumetrische Perspektivdarstellungen gewünscht. Aufgrund des frühen Planungsstadiums sind keine fotorealistische Darstellungen mit detaillierter Fassadengestaltung abzugeben. Diese werden nicht aufgehängt. Stattdessen sollen die entstehenden räumlichen Situationen und Atmosphären im Plangebiet sowie die städtebaulichen Leitlinien wie die Fassadengliederung illustriert werden. Die Materialitäten sind anhand von Materialcollagen, Bildern und Referenzen darzustellen. 29 C

30 Als Perspektivstandorte sollen möglichst ein Vogelflug von Süden und eine Perspektive auf Straßenniveau, die einen Raumeindruck des zentralen Quartiersbereichs zeigt, gewählt werden. Städtebauliche Vertiefung (M 1:500) Ausarbeitung spezifischer räumlicher Situationen für beispielhafte Bereiche, vor allem für die angestrebte Quartiersmitte. Hierbei sind die schematischen Nutzungen des EG darzustellen. Einsatzmodell (M 1:500) Der Bebauungsvorschlag ist als Massenmodell in Form eines Arbeitsmodells einzureichen und wird in ein Umgebungsmodell eingesetzt. Professionell Modelle werden ausgeschlossen. Berechnung und Faktenprüfung Die Flächenberechnungen sind auf den vorbereiteten Berechnungsblättern abzugeben. Als wesentliche Werte sind das Bruttobauland, Flächen für öffentliche und private Infrastruktur (Straßenraum/Plätze, öffentliche Grünanlagen, öffentliche Kinderspielflächen, offene Regenentwässerung), BGF gesamt, GFZ und GRZ und private Grundstücksflächen anzugeben. Zum Entwurf muss ein detaillierter Prüfbogen mit wirtschaftlich-technischen Werten (BGF, Tiefgaragenstellplätze, Spielflächen etc.) und besonderen Prüfkriterien in Fragebogenform abgegeben werden. In diesem Bogen soll der Verfasser stichwortartig alle wesentlichen Eigenheiten seines Konzepts erläutern und zielgerichtet Vorschläge unterbreiten. Das Format der Fragebögen erhöht die Vergleichbarkeit und Auswertung. Zum Entwurfskonzept ist außerdem ein Erläuterungsbericht mit einer Beschreibung der grundlegenden Entwurfsgedanken zu verfassen. Erläuterungsbericht städtebauliches Konzept Die grundlegenden Entwurfsgedanken, Aussagen zur Materialität und Erscheinung und Hinweise, die nicht unmittelbar aus den Zeichnungen hervorgehen, sind in einem Erläuterungsbericht darzulegen. Im Erläuterungsbericht sind auch Aussagen zum energetischen Konzept, zu besonderen Aspekten der Nachhaltigkeit und zur Wirtschaftlichkeit gewünscht. Der Umfang des Erläuterungsberichts darf zwei DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Der Erläuterungsbericht kann auf den Plänen montiert werden, er ist dann zugleich jedoch auf einzelnen DIN A4-Seiten abzugeben. Prüfpläne Die Planunterlagen sind in digitaler Form auf einer CD oder einem USB-Stick einzureichen. Hier sind die unterschiedlichen Nutzflächen, private und öffentliche Flächen und die Erschließungsanlagen (privat/ öffentlich) farbig zu unterscheiden. Hierfür sind die Vorgaben zum Flächenprüfplan in Anlage 17 zwingend einzuhalten. [25] Plangebiet von Westen C 30

31 [25] Bearbeitungshonorare Verfassererklärung Die Verfassererklärung ist auf dem beigefügten Formblatt (s. Anlage 16) unterschrieben mit Angabe aller an der Entwurfslösung beteiligten Mitarbeiter in einem verschlossenen Umschlag, der mit der Beschriftung Verfassererklärung und dem Büronamen versehen ist, abzugeben. Nutzungsvereinbarung für elektronische Daten Die Nutzungsvereinbarung (s. Anlage 15) für elektronische Daten ist ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit der Verfassererklärung in einem verschlossenen Umschlag abzugeben. Digitale Unterlagen Alle Unterlagen, bis auf die Verfassererklärung, die Nutzungsvereinbarung und das Inhaltsverzeichnis, sind zusätzlich auf einer CD- ROM / USB-Stick abzugeben. Die Plandateien müssen als DXF, DWG oder VectorWorks-Dateien abgespeichert sein. Zur Erstellung des Vorprüfberichts werden die Pläne als PDFund JPG-Dateien in normaler Auflösung (max. 2,5 MB je Datei) benötigt. Für spätere Publikationen werden höher aufgelöste Daten ggf. separat angefordert. Alle textlichen Informationen sind als Wordund alle Berechnungen als Excel-Dateien abzugeben. Die Ausloberin stellt insgesamt folgendes Bearbeitungshonorar bereit: Gesamtsumme: Bindende Vorgaben ,- (netto) Jeder Teilnehmer, der eine prüffähige Arbeit einreicht, erhält ein Bearbeitungshonorar von ,- netto. Die Folgebeauftragung umfasst ausschließlich städtebauliche und freiraumplanerische Leistungen, die zur Erstellung des neuen Bebauungsplans benötigt werden. Bei diesen Leistungen handelt es sich nicht um HOAI Leistungen und das Honorar ist frei zu vereinbaren. Die Auszahlung des Bearbeitungshonorars erfolgt gegen Rechnungsstellung der teilnehmenden Büros im Anschluss an das Verfahren. Die Rechnung ist über das Büro claussen-seggelke stadtplaner zu richten an: PGH Planungsgesellschaft Holzbau mbh Caffamacherreihe Hamburg Weil das Gesamtprojekt unter einem sehr großen zeitlichen Druck steht und insbesondere die Realisierung der Wohnbauten für Flüchtlinge im I. Bauabschnitt parallel mit dem Workshopverfahren beginnt, können durch den Workshop keine Veränderungen des Konzepts des I. Bauabschnitts vorgenommen werden. Das Konzept für den I. Bauabschnitt, das den Teilnehmern in Anlage 03 zur Verfügung gestellt wird, wird deshalb als bindende Vorgabe definiert. Beiträge, die von dieser bindenden Vorgabe abweichen, werden vom Auswahlgremium von der Beurteilung ausgeschlossen und die Verfasser erhalten kein Bearbeitungshonorar. 31 C

32 Verfahrensteilnehmer Ausloberin Ausloberin des Verfahrens ist die PGH Planungsgesellschaft Holzbau mbh Caffamacherreihe Hamburg im Einvernehmen mit der Freien und Hansestadt Hamburg vertreten durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und das Bezirksamt Eimsbüttel Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Grindelberg Hamburg Verfahrensbetreuung Die inhaltliche und fachliche Betreuung und organisatorische Abwicklung des Verfahrens erfolgt durch claussen-seggelke stadtplaner Holzdamm Hamburg Tel.: Fax: hoergensweg@claussen-seggelke.de Ansprechpartner: Andreas Fischer, Anna-Lisa Heitmüller, Torsten Wild Verfahrensteilnehmer Folgende Architektinnen und Architekten wurden von der Ausloberin für dieses Verfahren ausgewählt: APB. Architekten, Hamburg mit Hahn Hertling von Hantelmann Landschaftsarchitekten coido architects, Hamburg mit Breimann und Bruun Landschaftsarchitekten Kunst + Herbert Architekten, Hamburg gmp Architekten, Hamburg mit MSB Landschaftsarchitekten Stimmberechtigte Mitglieder des Auswahlgremiums Prof. Jörn Walter BSW, Oberbaudirektor Kay Gätgens Bezirksamt Eimsbüttel, Leiter Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Christian Hühn freier Architekt Heike Lorenz freie Landschaftsarchitektin Kurt-Ove Schroeder Planungsgesellschaft Holzbau mbh Ina Möller Bürgervetreter Rüdiger Rust SPD-Fraktion, Vertreter Bezirksversammlung Eimsbüttel Falk Schmidt-Tobler Grüne-Fraktion, Vertreter Bezirksversammlung Eimsbüttel [26] Plangebiet von Westen C 32

33 [26] Stellvertretende Mitglieder des Auswahlgremiums Michael Rink BSW, Arbeitsstab Oberbaudirektor Rolf Schuster Bezirksamt Eimsbüttel, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Hille Krause freie Architektin Peter Köster freier Landschaftsarchitekt Sven Thomas Planungsgesellschaft Holzbau mbh Ulie Liebnau Bürgervetreter Klaus-Peter Schulze Bürgervetreter Hartmut Thiem Bürgervetreter Niels Böttcher CDU-Fraktion, Vertreter Bezirksversammlung Eimsbüttel Hartmut Obens Linke-Fraktion, Vertreter Bezirksversammlung Eimsbüttel Sachverständige Im Rahmen der Erarbeitung der Auslobung, der Vorprüfung und der Sitzung des Auswahlgremiums werden folgende sachverständigen Berater zur fachlichen Begutachtung der eingereichten Entwurfslösungen teilnehmen: Mirco Bachmeier, Vertreter Lärmkontor GmbH Claudia Broekhuis Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Stefan Mundt Behörde für Umwelt und Energie, Amt für Immissionschutz und Betriebe Thomas Breyvogel, Mareike Gärtner, Karola Häffner, Mareike Hainz, Joachim Nawrath, Jan Philipp Stephan Bezirk Eimsbüttel, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Matthias Voß Bezirk Eimsbüttel, WBZ, Fachamt Bauprüfung Anika Düllmann Bezirk Eimsbüttel, Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Straßen Axel Vogt Bezirk Eimsbüttel, Fachamt Sozialraummanagement Ralph Grönwoldt HamburgWasser Michael Lehmann Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle NN, Verteter Ausloberin Weitere Sachverständige werden nach Bedarf hinzugezogen. Gast Dr. Torsten Sevecke Bezirksamtsleiter Eimsbüttel 33 C

34 Ablauf des Verfahrens I. Bürgerwerkstatt Am findet eine erste thematische Bürgerwerkstatt zu Einzelaspekten des Workshopverfahrens statt. An verschiedenen Thementischen werden spezifische Fragestellungen in offenem Dialog untersucht und die Erkenntnisse in Form von Skizzen, Fotos und Fragebögen dokumentiert. Diese Dokumentation wird den Teilnehmern als Anlage 05 zur Verfügung gestellt. Ausgabe der Unterlagen / Auftaktkolloquium Die Verfahrensunterlagen werden den Teilnehmern, den Mitgliedern des Auswahlgremiums, den sachverständigen Beratern sowie allen sonstigen Beteiligten am per zugesandt. Das Auftaktkolloquim ist eine Pflichtveranstaltung und dient der Vorstellung der besonderen Rahmenbedingungen dieses Projekts. Die Unterlagen werden parallel per an die Sachverständigen und weiteren Beteiligten versendet. Rückfragen Die Verfahrensteilnehmer haben die Möglichkeit, schriftliche Rückfragen zur Aufgabe zu stellen. Die Fragen sind bis zum , Uhr an das betreuende Büro claussenseggelke stadtplaner per an : hoergensweg@claussen-seggelke.de zu stellen. Die eingegangenen Fragen werden gesammelt, mit den Beteiligten abgestimmt und schriftlich beantwortet. Die Beantwortung der Rückfragen wird Bestandteil der Auslobung. II. Bürgerwerkstatt - Fachkolloquium mit Öffentlichkeit Am 27. Mai 2016 von Uhr findet ein Fachkolloquium mit den Sachverständigen und Vertretern des Bezirksamts in der Mensa der Julius-Leber-Schule, Halstenbeker Straße 41, Hamburg statt. Die interessierte Öffentlichkeit kann an dieser Veranstaltung teilnehmen. Jeder Teilnehmer soll in einem kurzen individuellen Vortrag seine Entwurfsansätze vorstellen und fachspezifische Fragestellungen der Entwurfsansätze erörtern. Die übrigen Teilnehmer sind von dieser Vorstellung ausgeschlossen und lernen die Entwurfsansätze der anderen Teams nicht kennen. Nach der Vorstellung soll an individuellen Tischen die Möglichkeit zur Diskussion der Entwurfsansätze mit den Fachleuten und der Öffentlichkeit gegeben werden. Die Veranstaltung wird nicht protokolliert und dient primär dem direkten Austausch zwischen Bürgern und Teilnehmern. Die Teilnehmer sollen in diesem Dialog Anregungen zur weiteren Bearbeitung erhalten. Das Kolloquium findet ausschließlich mit den Sachverständigen und ohne Fachvertreter des Auswahlgremiums statt. Zu diesem Termin wird eine gesonderte Einladung verschickt Abgabe der Arbeiten Alle Unterlagen sind zu richten an das Büro: claussen-seggelke stadtplaner Holzdamm Hamburg Abgabetermin für die Arbeiten ist der bis Uhr. Dieser Termin ist ein sog. Einliefertermin, d. h. die Teilnehmer sind vollumfänglich für den fristgerechten Eingang der Arbeiten verantwortlich. Später eingehende Arbeiten können auch bei nachgewiesenem Fremdverschulden nicht bewer- [27] Plangebiet von Westen C 34

35 [27] Weitere Bearbeitung tet werden und die Verfasser erhalten kein Bearbeitungshonorar. Die Verpackungen mit den Beiträgen müssen mit dem Vermerk Hörgensweg eingereicht werden. Die Einlieferung muss für den Empfänger porto- und zustellungsfrei erfolgen. Vorprüfung Die Vorprüfung durch die Sachverständigen erfolgt am 06. und 07. Juli 2016 jeweils in der Zeit von bis Uhr. Sie erfolgt in Zusammenarbeit mit den Sachverständigen durch claussen-seggelke stadtplaner. Die eingereichten Arbeiten werden anhand von Prüfkriterien durch die Vorprüfung und die Sachverständigen geprüft. Die Prüfung erfolgt ohne Bewertung, die dem Urteil des Auswahlgremiums vorgreifen könnte, als Faktenprüfung und Beschreibung der jeweiligen Aufgabenlösung. Sitzungs des Auswahlgremiums Das Auswahlgremium tagt am und entscheidet über die Rangfolge der Arbeiten. Unmittelbar nach der Sitzung des Auswahlgremiums benachrichtigt die Ausloberin alle Verfahrensteilnehmer über die Entscheidung. Das Protokoll der Gremiumssitzung wird allen Teilnehmern zugesandt. Ausstellung der Workshopergebnisse Im Anschluss an die Sitzung des Auswahlgremiums ist eine Ausstellung der Ergebnisse des Workshopverfahrens vorgesehen. Zeit und Ort werden rechtzeitig bekannt gegeben. Das Auswahlgremium gibt eine Empfehlung zur weiteren Umsetzung der Ergebnisse des Workshopverfahrens. Unter Würdigung der Empfehlungen des Auswahlgremiums wird die Ausloberin einen Preisträger (Arbeitsgemeinschaft aus Architekten mit Landschaftsarchitekten) mit der Überarbeitung seines Entwurfs zu einem städtebaulich-freiraumplanerischen Funktionsplan beauftragen, soweit mindestens einer der Preisträger eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet und sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht. Die verbindliche Folgebeauftragung erstreckt sich ausschließlich auf städtebaulich-freiraumplanerische Leistungen als Grundlage des nachfolgenden Bebauungsplan-Verfahrens. Die Ausloberin strebt aufgrund der besonderen Nutzungsmischung einen sehr kompakten nachlaufenden Planungsprozess an und erwartet Entwürfe, die sich mit wenigen Anpassungen nach dem Workshop in einen funktionsfähigen Bebauungsplan überführen lassen. Das Honorar für den Folgeauftrag ist frei zu vereinbaren. Im Falle einer weiteren Bearbeitung können durch das Verfahren erbrachte Leistungen der Entwurfsverfasser bis zur Höhe des zuerkannten Bearbeitungshonorars nicht erneut vergütet werden, wenn der Entwurf in wesentlichen Teilen unverändert einer weiteren Beauftragung zugrunde gelegt werden kann. Die Teilnehmer verpflichten sich im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. 35 C

36 Eigentum und Urheberrecht 1. Das Urheberrecht einschließlich des Schutzes gegen Nachbauen bleibt jedem Verfahrensteilnehmer erhalten. Die Ausloberin hat das Recht, urheberrechtlich geschützte Leistungen und Arbeitsergebnisse der Verfasser, denen weitere planerische Leistungen übertragen werden (nachfolgend Verfasser genannt) zu verwerten, zu nutzen und zu ändern. Mit eingeschlossen ist das Bearbeitungsrecht. 2. Die Ausloberin erhält das Erstveröffentlichungsrecht. Die Teilnehmer sind erst nach Freigabe durch die Ausloberin berechtigt, ihre Beiträge in welcher Form auch immer zu veröffentlichen. Dieses Erstveröffentlichungsrecht erstreckt sich über einen Zeitraum von drei Monaten nach Versand des Protokolls der Sitzung des Auswahlgremiums. 3. Vorstehende Regelung umfasst insbesondere das Recht der Ausloberin, die Leistungen und Arbeitsergebnisse des Verfassers ganz oder in Teilen zu vervielfältigen. Mit eingeschlossen ist ferner das Recht, die Leistungen und Arbeitsergebnisse der Verfasser, einschließlich der Vervielfältigungen hiervon, ganz oder in Teilen zu veröffentlichen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben, insbesondere öffentlich zugänglich zu machen. 4. Vorstehende Regelung beinhaltet außerdem das Recht der Ausloberin, Änderungen und Bearbeitungen an den Leistungen und Arbeitsergebnissen des Verfassers sowie der auf deren Grundlage errichteten Bauwerke vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen, einschließlich z.b. An- und Umbauten, Umgestaltungen, Erweiterungen, Nutzungsänderungen, Reparaturen und Modernisierungen, soweit damit keine Entstellungen des Werkes verbunden sind und dies dem Verfasser unter Abwägung der Urheber- und Eigentümer- interessen zuzumuten ist. Der Verfasser soll vor Änderungen bzw. Bearbeitungen von der Ausloberin angehört werden. 5. Die Ausloberin ist berechtigt, die ihr übertragenen Rechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, von Dritten ausüben und ausführen zu lassen sowie Dritten hieran weitere Nutzungsrechte einzuräumen. 6. Mit der zwischen Verfasser und Ausloberin vereinbarten Vergütung sind sämtliche Ansprüche der Verfasser im Zusammenhang mit vorstehender Rechteübertragung abgegolten. Der Verfasser stellt die Ausloberin von sämtlichen Vergütungsansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Rechteübertragung bzw. Ausübung der übertragenen Rechte gegen ihn geltend gemacht werden. 7. Der Verfasser garantiert, dass die Ausloberin alle nach diesem Vertrag übertragenen Rechte und Befugnisse vollumfänglich erwirbt, diese weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen wurden oder mit Rechten Dritter belastet sind. Der Verfasser garantiert ferner, dass weder bei der Schaffung noch der Nutzung der Leistungen und Arbeitsergebnisse Rechte Dritter verletzt werden, die zu Ansprüchen gegen die Ausloberin führen können. Der Verfasser stellt die Ausloberin von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere Urheber, die gegen die Ausloberin erhoben werden sollten, frei. Ihm bekannt werdende Beeinträchtigungen der vertragsgegenständlichen Rechte hat der Verfasser der Ausloberin unverzüglich mitzuteilen. [28] Plangebiet von Westen C 36

37 [28] Rücksendung 8. Die Freistellung umfasst auch den Ersatz der der Ausloberin durch die notwendige Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehenden bzw. entstandenen Kosten, soweit diese nicht von Dritten zu erstatten sind. Sonstige Ansprüche der Ausloberin aus einer Garantieverletzung bleiben unberührt. Die eingereichten Arbeiten werden Eigentum der Ausloberin. Jene Modelle, die nicht mit Preisen ausgezeichnet werden, werden den Teilnehmern unaufgefordert zurückgesendet. 9. Die vorstehenden Bestimmungen bleiben von einer Beendigung des Vertrages über Architektenleistungen zwischen dem Verfasser und der Ausloberin unberührt. Im Falle einer Kündigung des Vertrages, gleich aus welchem Grunde, umfasst die Rechteübertragung diejenigen Arbeitsergebnisse und Leistungen, die der Verfasser bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung geschaffen hat. 37 C

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