Zusammenspiel von Betrieb und Arbeiten im Windpark Erfahrungen mit der neuen Betriebssicherheitsverordnung

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1 Zusammenspiel von Betrieb und Arbeiten im Windpark Erfahrungen mit der neuen Betriebssicherheitsverordnung TÜV Rheinland Industrie Service GmbH - Jens Kulenkampff Windenergietage Spreewald, November 2016

2 Windenergie Dienstleistungen des TÜV Rheinland Dienstleistungen für die Lebensdauer der Turbine Konstruktion Auslegung Planung Typen- und Komponentenzertifzierung Standortbewertung Due diligence Genehmigungsberatung Fertigungsüberwachung, v.a. Rotorblatt Transport und Lagerüberwachung Komponenten Herstellung und Errichtung Akkreditierte Inspektionsstelle DIN EN ISO / IEC Betrieb Akkreditierte Zertifizierstelle Wiederkehrende Prüfungen nach BWE Prüfung elektrischer Einrichtungen nach DGUV V3 Prüfung technisches Equipment wie Befahranlagen und Krane Weiterbetrieb nach 20 Jahren 2 8-Nov-16

3 Arbeitsplatz Windenergieanlage An der Windenergieanlage wird gearbeitet, z.b. für Inspektion, Wartung, Reparatur Windenergieanlagen sind also Arbeitsplätze und Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV 3 Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen und daraus notwendige Schutzmaßnahmen abzuleiten Und vor allem sind sie elektrische Betriebsstätte nach VDE 0105 Die VDE 0105 gilt für das Bedienen von und alle Arbeiten an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen.

4 Typische Gefahren beim Arbeiten an WEA Arbeiten in Höhe, z.b. Absturzgefahr, herunterfallende Teile Mechanische Gefährdungen, z.b. Quetschen, Stoßen, Ausrutschen Elektrische Gefährdungen, z.b. Lichtbogen, Stromschlag, elektrostatische Aufladung Gefahrstoffe, z.b. scharfe Reinigungsmittel Thermische Gefährdung, z.b. Kontakt mit Kühler Physikalische Einwirkung, z.b. Lärm Schwierige Arbeitsumgebung, z.b. Temperatur, Feuchte, Beleuchtung, enge Räume

5 Gefährdungsbeurteilung als zentrales Element Oberste Arbeitgeberpflicht: für einen sicheren Arbeitsplatz sorgen Gefährdungsbeurteilung (GBU) nach BetrSichV verpflichtend als zentrales Element (gilt auch für Windenergieanlagen) Aus der GBU ergeben sich entsprechend auch Prüfpflichten und Zyklen für Anlage und technisches Equipment. Mit der Fortschreibung können diese angepasst werden

6 Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung Ergebnis der GBU, Maßnahmen, Ergebnis der Überprüfung, Unfälle Regelmäßige Überprüfung: Wurde das Risiko wirklich verringert? Geeignete Personen mit geeigneten Mitteln beauftragen Bildquelle: BG Etem Mögliche Arbeitsbereiche: Außenbereich, Turm, Maschinenhaus, Rotor, Mittelspannungsräume, hochgelegene Außenflächen Mögliche Tätigkeiten: Betreten/Steigen, Transport, schwere körperliche Arbeiten z.b. Sturz, Beleuchtung, unkontrollierte Teile, gefährliche Oberflächen, Lärm Risikoklassen 1-3 als Ergebnis der Bewertung von Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit Rangfolge der Schutzmaßnahmen: STOP Substitution, Technik, Organisation, Personal Daraus resultieren z.b. Prüfpflichten für Equipment oder auch Anforderungen an PSA Quelle: Gefährdungsbeurteilung Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung in Klein- und Mittelbetrieben und BGI 657 Windenergieanlagen, BG Etem,

7 Betreiberpflichten Arbeitgeberpflichten trägt der Betreiber, wird ausgeübt durch benannte, verantwortliche Elektrofachkraft Pflichten gelten auch gegenüber Subunternehmern / Dienstleister VDE0105: klare Rollenverteilung und Zuweisung Benennung Ansprechpartner (verantwortliche EFK) VDE0105: Kommunikation (Form, Inhalt) zwischen Beteiligten

8 Rollenverteilung im Windpark Die für elektrische Betriebsstätten maßgebliche VDE 0105 kennt verschiedene Rollen bei Arbeiten im Windpark: Betreiber Person mit der Gesamtverantwortung für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlage, die Regeln und Randbedingungen der Organisation vorgibt (Betriebsführer) Anlagenverantwortlicher eine Person, die beauftragt ist, während der Durchführung von Arbeiten die unmittelbare Verantwortung für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlage zu tragen, die zur Arbeitsstelle gehört Arbeitsverantwortlicher eine Person, die beauftragt ist, die unmittelbare Verantwortung für die Durchführung der Arbeit an der Arbeitsstelle zu tragen Durchführender Begriffsdefinitionen: DIN VDE :

9 Systematische Arbeitssicherheit an der Windenergieanlage Die Gefährdungen am Arbeitsplatz Windenergieanlage wurden systematisch ermittelt. Daraus abgeleitet liegt ein Schutz- und Sicherheitskonzept vor, das handhabbare Lösungen festlegt Arbeitskräfte an der Anlage (eigen oder fremd) wurden vorher über die Gefährdungen und die Maßnahmen informiert Der Anlagenverantwortliche sorgt für eine Unterweisung, am besten bei Planung der Arbeiten, spätestens jedoch vor Beginn der Arbeiten Alle Arbeitsmittel, Leitern, Krane, Feuerlöscher und überwachungspflichtige Anlagen (Befahranlagen) und das elektrische System sind entsprechend GBU geprüft Bedienungsanleitungen und Gefahrenhinweise sind vor Ort verfügbar

10 Typische Ergebnisse Klar definiert: Wartung und Prüfung der sicherheitstechnischen Systeme: - Steigschutzsystem (z.b. Leiter, Fallschutzschiene/-seil, Läufer, PSAgA) - Rettungsmittel (Abseilgerät) - Erste Hilfe Kasten - Feuerlöscher, i.d.r. 2 je Anlage - ortsfestes elektrisches System inkl. Haustechnik, z.b. Beleuchtung - Befahranlage - Winden und Krane - Brandmelde- und Bekämpfungsanlage Organisatorische Maßnahmen: - Instandhaltung der Zuwegung - Sicherheitsmaßnahmen für enge Räume - Geeignete Ausrüstung zum Steigen, zum Beispiel verschließbare Krantaschen

11 Wie könnte man es machen? Betreiber: Anlagenverantwortlicher Dienstleister: Arbeitsverantwortlicher Arbeitsvorbereitung GBU HSE Konzept Permit to work Vorlage GBU Sicherheitszertifikate Disposition On site HSE Einweisung Durchführung der Arbeit Kommunikation! HSE Einweisung Durchführung der Arbeit

12 Die Realität Die Anforderungen werden häufig zu lasch umgesetzt Fehlende Ansprechpartner Keine Einweisung in die Begebenheiten vor Ort Keine Information über Gefährdungen Keine Bedienungsanleitung Ausstehende Prüfungen Oder in die andere Richtung

13 Zusammenfassung: - Die Windenergieanlage ist ein Arbeitsplatz - Mit der neuen Betriebssicherheitsverordnung ist die Gefährdungsbeurteilung verpflichtend als zentrales Element des Arbeitsschutzes eingeführt - Die VDE 0105 regelt klar die Zusammenarbeit und Aufgabenverteilung im Windpark: die Verantwortung und Entscheidungsbefugnis hat der Anlagenverantwortliche - Das wichtigste ist Kommunikation zwischen Anlagenverantwortlichem und Arbeitsverantwortlichem - Es gibt viele Beispiele für hervorragende Umsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung. In der Regel wird der Arbeitsschutz im Windpark jedoch noch immer nicht ernst genug genommen.

14 Danke für Ihre Aufmerksamkeit Jens Kulenkampff TÜV Rheinland Industrie Service GmbH Geschäftsfeldleiter Windenergie Julius-Vossler-Straße Hamburg T: +49 (0) M: +49 (0) Nov-16

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