Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 29/Kenten 6. Änderung Berufskolleg Bergheim

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1 AMTSBLATT Jahrgang 44/2017 Dienstag, 28. März 2017 Nr. 15 INHALTSVERZEICHNIS Seite Rhein-Erft-Kreis 82. Bekanntmachung 3 Verlust Dienstausweis Kreisstadt Bergheim 83. Bekanntmachung 4-5 Am Montag, findet um 17:00 Uhr, im Raum 1.22 Rathaus, Bethlehemer Straße 9-11, Bergheim, eine Sitzung des Rates der Kreisstadt Bergheim statt, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. 84. Bekanntmachung 6-7 Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 29/Kenten 6. Änderung Berufskolleg Bergheim 85. Bekanntmachung 8-9 Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der 131. Änderung des Flächennutzungsplans der Kreisstadt Bergheim Stadtteil Rheidt-Hüchelhoven Sportanlage Rheidt-Hüchelhoven gem. 3 (2) BauGB Bedburg 86. Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 11 / Bedburg mit dem Ziel der Aufhebung inklusive seiner Änderungen 1 bis 4 - Gebiet an der Anton-Heinen-Straße - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) - Herausgeber: Rhein-Erft-Kreis - Der Landrat Verantwortlich für den Druck: 47 Referat für kulturelle Angelegenheiten und Kreisarchiv, Willy-Brandt-Platz 1, Bergheim, Telefon / , Fax / , amtsblatt@rhein-erft-kreis.de Bezug über die o.a. Adresse - Jahresabonnement Euro 75,40 inkl. Porto - Kündigung des Bezuges nur für das folgende Jahr bis zum 30. November - Nachdruck bei Quellenangabe gestattet - Redaktionsschluss: montags Uhr. Das Amtsblatt wird auch auf den Internetseiten des Rhein-Erft-Kreises ( veröffentlicht.

2 AMTSBLATT Jahrgang 44/2017 Dienstag, 28. März 2017 Nr. 15 Pulheim 87. Bekanntmachung Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung 88. Bekanntmachung Die 24. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim findet statt am Dienstag, dem um 18:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses, Alte Kölner Straße 26, Pulheim. 89. Bekanntmachung Wahlbekanntmachung Am findet die Wahl zum Landtag Nordrhein- Westfalen statt. Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis Uhr. Die Stadt Pulheim gehört zum Wahlkreis 5, Rhein-Erft-Kreis I. Herausgeber: Rhein-Erft-Kreis - Der Landrat Verantwortlich für den Druck: 47 Referat für kulturelle Angelegenheiten und Kreisarchiv, Willy-Brandt-Platz 1, Bergheim, Telefon / , Fax / , amtsblatt@rhein-erft-kreis.de Bezug über die o.a. Adresse - Jahresabonnement Euro 75,40 inkl. Porto - Kündigung des Bezuges nur für das folgende Jahr bis zum 30. November - Nachdruck bei Quellenangabe gestattet - Redaktionsschluss: montags Uhr. Das Amtsblatt wird auch auf den Internetseiten des Rhein-Erft-Kreises ( veröffentlicht.

3 3 Bergheim, Rhein-Erft-Kreis Der Landrat Der Dienstausweis Nr von Frau Silvia Sommerfeld, ausgestellt vom Landrat des Rhein-Erft- Kreises, ist in Verlust geraten und wird hiermit für ungültig erklärt. Der unbefugte Gebrauch dieses Dienstausweises wird strafrechtlich verfolgt. Sollte der Ausweis gefunden werden, wird gebeten, ihn dem Landrat des Rhein-Erft-Kreises in Bergheim, Willy-Brandt-Platz 1, Amt für Personalmanagement, zuzuleiten. Im Auftrag Müller

4 4 Öffentliche Bekanntmachung Am Montag, findet um 17:00 Uhr, im Raum 1.22 Rathaus, Bethlehemer Straße 9-11, Bergheim, eine Sitzung des Rates der Kreisstadt Bergheim statt, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1 Einwohnerfragestunde gem. 17 der Geschäftsordnung des Rates 2 Beschlusskontrolle 3 Wahl eines /einer Ortsbürgermeister/-in für den Stadtteil Auenheim unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter / als Ehrenbeamtin 4 Bildung des Wahlausschusses für die Bürgermeisterwahl Erlass der Satzung zur 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst der Kreisstadt Bergheim (Rettungsdienstsatzung) 6 Stadt Umland Netzwerk (S.U.N.): Gemeinsamer Beschluss der Teilnehmer zur Intensivierung der regionalen Zusammenarbeit 7 Temporäre Erweiterung der Kindertageseinrichtung Farbklecks im Irisweg bei gleichzeitiger Auflösung der Kindertageseinrichtung in der Schule am Tierpark jeweils im Stadtteil Quadrath- Ichendorf gem. 41 Abs. 1 Buchst. l GO Flächennutzungsplanänderung "Nordwestliche Peter-Achnitz-Straße" a) Informationen über die Ergebnisse der frühzeitigen Unterrichtung gem. 3 (1) und 4 (1) BauGB b) Information über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung gem. 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 (2) BauGB c) Beschluss über die 136. Flächennutzungsplanänderung "Nordwestliche Peter-Achnitz-Straße" 9 Bebauungsplan Nr /NA "Peter-Achnitz-Straße West" a) Informationen über die Ergebnisse der frühzeitigen Unterrichtung gem. 3 (1) und 4 (1) BauGB b) Information über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung gem. 3 (2) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 (2) BauGB c) Beschluss über den Bebauungsplan als Satzung 10 Beschluss der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften (Gestaltungssatzung) nach 7 GO NRW i.v.m. 86 BauO NRW für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr /NA "Peter-Achnitz-Straße West"

5 5 11 Bebauungsplan Nr. 282/Kenten "Kölner Straße" a) Information über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung gem. 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 (2) BauGB b) Beschluss über den Bebauungsplan als Satzung 12 Bebauungsplan Nr. 281 / Rheidt-Hüchelhoven "Grünewaldstraße" in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach 13a BauGB Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans 13 Abwasserbeseitigungskonzept Neu- und Umbesetzung von Ausschüssen 15 Mitteilungen 15.1 Sachstandsbericht Entwicklung des Bergheimer Bahnhofsareals 15.2 Sachstand Abwicklung Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 15.3 Bildung von Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr Planfeststellung nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für die Errichtung und den Betrieb der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Rommerskirchen - Sechtem, Bauleitnummer (Bl.) 4215, der Amprion GmbH 15.5 Interkommunale Zusammenarbeit der Kommunen: Bergheim, Bedburg, Elsdorf, Grevenbroich, Jüchen und Rommerskirchen - "Rheinisches Sixpack" 16 Anfragen 16.1 schriftliche Anfragen gem. 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates 16.2 mündliche Anfragen gem. 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates Nichtöffentliche Sitzung 1 Beschlusskontrolle 2 Mitteilungen 3 Anfragen 3.1 schriftliche Anfragen gem. 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates 3.2 mündliche Anfragen gem. 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates Bergheim, den i.v. Ludes Erster Beigeordneter

6 6 Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 29/Kenten 6. Änderung Berufskolleg Bergheim Der Ausschuss für Planung und Umwelt der Kreisstadt Bergheim hat in seiner Sitzung am die öffentliche Auslegung des o. g. Bebauungsplans gem. 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 (2) BauGB beschlossen. Planungsziel: Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Berufskollegs in Bergheim zu schaffen. Der Entwurf des o. g. Bebauungsplans (Planzeichnung, Begründung und Fachbeiträge) liegt in der Zeit vom bis einschließlich während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 8:00 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 15:30 Uhr, donnerstags von 8:00 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 17:45 Uhr, freitags von 8:00 bis 12:30 Uhr) bei der Stadtverwaltung Bergheim, Altes Rathaus, 1. Etage, Abt. 6.1 Planung und Umwelt, Bethlehemer Straße 9 11, Bergheim öffentlich aus. Mündliche Auskünfte erteilt Frau Duchardt, Zimmer Während der öffentlichen Auslegung des o. g. Bebauungsplans können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisstadt Bergheim, Abteilung 6.1 Planung und Umwelt, 1. Etage, Bethlehemer Straße 9 11, Bergheim vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den o. g. Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Weiter wird darauf hingewiesen, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplans ein Antrag nach 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

7 7 unmaßstäblich Bergheim, den gez. i. V. Peter Ludes Erster Beigeordneter

8 8 Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der 131. Änderung des Flächennutzungsplans der Kreisstadt Bergheim Stadtteil Rheidt-Hüchelhoven Sportanlage Rheidt-Hüchelhoven gem. 3 (2) BauGB Der Ausschuss für Planung und Umwelt der Kreisstadt Bergheim hat in seiner Sitzung am die öffentliche Auslegung der o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 (2) BauGB beschlossen. Zielsetzung: Städtebauliche Zielsetzung ist es, mit der 131. Änderung des Flächennutzungsplans der Kreisstadt Bergheim Stadtteil Rheidt-Hüchelhoven Sportanlage Rheidt-Hüchelhoven die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der neuen Sportanlage für den Stadtteil Rheidt-Hüchelhoven vorzubereiten. Zur 131. Änderung des Flächennutzungsplans Stadtteil Rheidt-Hüchelhoven Sportanlage Rheidt- Hüchelhoven sind umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen zu folgenden Schutzgütern verfügbar: Schutzgut Verfügbare umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen Mensch - zur Vorbelastung auf das Schutzgut Mensch - zu den Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch Tiere, Pflanzen - zum Bestand und zur Vorbelastung des Schutzguts Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt und die - zu den zu erwartenden Auswirkungen, auch im Hinblick auf die artenschutzrechtlichen biologische Anforderungen nach 44 ff. Bundesnaturschutzgesetz Vielfalt - zu den Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt Boden - zum Bestand und zur Vorbelastung des Bodens - zu den Auswirkungen auf das Schutzgut Boden Wasser - zur Vorbelastung des Wasserhaushalts - zu den Auswirkungen der durch den Braunkohlentagebau bedingten Sümpfungsmaßnahmen - zu den Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser Luft und Klima - zur Vorbelastung des Schutzguts Luft und Klima - zu den Auswirkungen auf das Schutzgut Luft und Klima Landschaft - zur Vorbelastung der Landschaft - zu den Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft Kultur- und - zur gegenwärtigen Situation des Schutzguts Kultur- und Sachgüter Sachgüter - zu den Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter Wechselwirkung zwischen den Umweltschutzbelangen - zu den relevanten Wechselwirkungszusammenhängen zwischen den Schutzgütern - zu den Beeinträchtigungen infolge der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Der o.g. Entwurf der Flächennutzungsplanänderung (Planzeichnung, Begründung nebst Umweltbericht und Fachgutachten) liegt in der Zeit vom bis einschließlich während der Dienstzeiten (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis Uhr) bei der öffentlich aus. Stadtverwaltung Bergheim, Altes Rathaus, 1. Etage, Abt Planung und Umwelt, Bethlehemer Straße 9-11, Bergheim,

9 9 Zu der o.g. Flächennutzungsplanänderung können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisstadt Bergheim, Abt. 6.1 Planung und Umwelt, Bethlehemer Straße 9-11, Bergheim vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die o.g. Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können. Weiter wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Bergheim, den unmaßstäblich gez. i. V. Peter Ludes Erster Beigeordneter

10 10 Öffentliche Bekanntmachung der STADT BEDBURG Bebauungsplan Nr. 11 / Bedburg mit dem Ziel der Aufhebung inklusive seiner Änderungen 1 bis 4 - Gebiet an der Anton-Heinen-Straße - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) - Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Für den Bebauungsplan Nr. 11 / Bedburg, inklusive seiner Änderungen Nrn. 1 bis 4 wird der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung mit dem Ziel der Aufhebung gemäß 3 Abs. 1 i.v.m. 4 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), gefasst. Die Stadt Bedburg beabsichtigt, die Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 BauGB über die geplante Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 11 / Bedburg, inklusive seiner Änderungen Nrn. 1 bis 4 öffentlich zu unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11 / Bedburg liegt im östlichen Teilbereich des Ortsteiles Kirdorf. Der Plangeltungsbereich betrifft im Wesentlichen die Flächen östlich der Kirdorfer Allee bzw. beidseits der das Plangebiet durchlaufenden Anton-Heinen-Straße und umfasst insgesamt Flächen von ca. 6,3 ha. Das Plangebiet wird nördlich durch die Grundstücksgrenze zur Hausnummer 27 an der Kirdorfer Allee, östlich durch die ehemalige Bahntrasse (Bahndamm), westlich durch die Kirdorfer Allee / Theodor-Heuss-Straße und südlich durch die Anton-Heinen-Schule begrenzt. Die genaue Abgrenzung ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Es liegt ein Antrag auf Änderung des o.g. Bebauungsplanes für den Bereich der Anton-Heinen-Straße in Bedburg-Kirdorf zur Errichtung eines zweiten Vollgeschosses in Form einer Dachgaube zur straßenabgewandten Gartenseite hin vor. Das aktuelle Baurecht ermöglicht lediglich die Errichtung eines Vollgeschosses für das Grundstück des Antragsstellers sowie der Nachbargrundstücke, wohingegen für die weitere Umgebung bereits zwei Vollgeschosse zugelassen sind. Der aus dem Jahr 1974 stammende Bebauungsplan beinhaltet keinerlei Aussagen als heranzuziehende Begründung für eine Eingeschossigkeit in dem einige Grundstücke umfassenden Teilgebiet. Aus heutiger Sicht besteht hierfür kein städtebauliches Erfordernis, zumal die Umgebungsbebauung zweigeschossig ist und sich das Vorhaben demnach in die nähere Umgebung einfügt und das Ortsbild gewahrt bleibt. Daher sollte aus Sicht der Verwaltung das Baurecht an aktuelle Bedürfnisse angepasst und

11 11 als Fall einer sinnvollen, behutsamen Nachverdichtung im Bestand angesehen werden. Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 11 / Bedburg bleiben die vorhandenen Nutzungen in Ihrem Bestand unangetastet. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich zukünftig nunmehr nach 34 BauGB. Danach sind - sofern die Erschließung gesichert ist - solche Vorhaben zulässig, die sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Zusätzlich soll zur Wahrung gestalterischer Qualitäten eine Gestaltungssatzung gemäß 86 BauO NRW für den Planbereich aufgestellt werden. Im Wege der frühzeitigen Beteiligung besteht gemäß 3 Abs. 1 BauGB für Jedermann (Öffentlichkeit) Gelegenheit, sich über allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes Nr. 11 / Bedburg (hier: mit dem Ziel der Aufhebung) inklusive seiner Änderungen 1 bis 4 sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung mit Begründung und Anlagen hierzu in der Zeit vom Montag, 03. April 2017 bis Freitag, 21. April 2017 (einschließlich) während der Dienststunden, und zwar montags und donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie dienstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr bei der Stadtverwaltung Bedburg, Rathaus Kaster, Am Rathaus 1, Zimmer 205, Bedburg, zu unterrichten. Keine Möglichkeit der Einsichtnahme oder Abgabe von Stellungnahmen besteht auf Grund der geänderten Öffnungszeiten der Verwaltung an folgenden Tagen: Karfreitag, (ganztägig geschlossen) Ostermontag, (ganztägig geschlossen) Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung mit einem sachkundigen Vertreter der Stadtverwaltung sowie Stellungnahmen mündlich, zur Niederschrift oder schriftlich vorzutragen. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden (sog. Präklusion von Einwendungen). Hinweise: 1. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie die Fälligkeiten und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. 2. Hinweis gemäß 4a Abs. 6 BauGB: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

12 12 3. Hinweis gem. 47 Abs. 2a VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung): Der Antrag einer natürlichen oder juristischen Person, der einen Bebauungsplan oder eine Satzung nach 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 oder 35 Abs. 6 des Baugesetzbuchs zum Gegenstand hat, ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung ( 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs) oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit ( 13 Abs. 2 Nr. 2 und 13a Abs. 2 Nr. 1 des Baugesetzbuchs) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können, und wenn auf diese Rechtsfolge im Rahmen der Beteiligung hingewiesen worden ist. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. 4. Es wird gemäß 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NW), in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496) ebenso darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden können, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bedburg vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. 5. Einsehbarkeit von Rechtsvorschriften Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Richtlinien und DIN-Vorschriften) können beim Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung - der Stadt Bedburg, Am Rathaus 1 in Bedburg während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Bedburg, Stadt Bedburg Der Bürgermeister gez. Sascha Solbach Sascha Solbach

13 13 Übersichtsplan: Plangeltungsbereich Bebauungsplan Nr. 11 / Bedburg (geplante Aufhebung) Rhein-Erft-Kreis

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16 16 Pulheim, Seite 1 / 3 BEKANNTMACHUNG Die 24. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim findet statt am Dienstag, dem um 18:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses, Alte Kölner Straße 26, Pulheim. Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1 Einwohnerfragestunde 2 Bürgerbegehren zum Friedhofskonzept der Stadt Pulheim hier: Prüfung der Zulässigkeit und weiteres Verfahren - vorsorglich 3 Wiederwahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Geyen, Sintern, Manstedten 4 Umzug Kopfbuche 5 Erhöhung der Zügigkeit am Geschwister-Scholl-Gymnasium für das Schuljahr 2017/18 6 Erhöhung der Fördersätze des Landes für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich durch Erlass vom 25. Januar 2017 Hier: Weitergabe der erzielten Mehreinnahmen an Ganztag in Pulheim e.v. (GiP) 7 Einrichtung von je zwei neuen OGS-Gruppen an der Christina- und der Dietrich-Bonhoeffer-Schule für das Schuljahr 2017/18 8 Freiwillige Übernahme der Trägeranteile für die dritte Gruppe in der evangelischen Kindertagessstätte "Miteinander" für die Kindergartenjahre 2017/2018 und 2018/ Freiwillige Übernahme der Trägeranteile für eine Gruppe in der katholischen Kindertagesstätte "Maria Königin des Friedens" in Dansweiler Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tageseinrichtungen für Kinder und die Offene Ganztagsgrundschule sowie von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege in der Stadt Pulheim vom

17 17 11 Förderprogramm der NRW.Bank "Gute Schule 2020" hier: Festlegung der Maßnahmen für das Jahr Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW - Verabschiedung des Gleichstellungsplans der Stadt Pulheim für die Jahre Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) im Produkt 13/02/01 Friedhöfe im Haushaltsjahr Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung im Haushaltsjahr 2017 hier: Auftragssachkonto M Stommeln, Am Trappenbruch (Fahrbahn) 15 Zuschuss zur Errichtung einer Lagerbühne durch die Ortsgemeinschaft Dansweiler Hier: Aufhebung des Sperrvermerks Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Krankentransport und Notfallrettungsdienst der Stadt Pulheim vom Konzept sozialer Wohnungsbau auf städtischen Baugrundstücken 18 Widmung und Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Nellesweg" in Geyen 19 Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim Bereich: zwischen Elchweg und Am Lindenkreuz Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. den 3 (1) und 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. den 4 (1) und 4 (2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen Satzungsbeschluss gem. 10 BauGB siehe Vorlage 235/2016; Sitzung des PA vom Bebauungsplan Nr. 30/3 Pulheim, 2. Änderung Kindertagesstätte Anemonenweg Satzungsbeschluss 21 Bebauungsplan Nr. 126 Pulheim Bereich: Venloer Straße / Christianstraße Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB - Satzungsbeschluss siehe Vorlage Nr. 227/2016, PA vom , TOP 5

18 18 22 Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim Flächennutzungsplananpassung im Wege der Berichtigung gem. 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB Teilbereich 18.5 A Pulheim (Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 122 Sinnersdorf) Anpassung der Darstellung von "gemischter Baufläche" (M-Fläche) in "Wohnbaufläche" (W-Fläche) 23 Mitgliedschaft im Rhein-Erft Tourismus e. V. 24 Gremienumbesetzungen 25 Mitteilungen 26 Anfragen II. Nichtöffentlicher Teil 1 Bestellung eines stellvertretenden Leiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Pulheim 2 Mitteilungen der Verwaltung 3 Anfragen Frank Keppeler Bürgermeister Aushang vom bis zum

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