2014/15. Integrationsmonitor. Hochtaunuskreis. Leitstelle Integration. Leitstelle Integration

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1 2014/15 Leitstelle Integration Leitstelle Integration Integrationsmonitor Hochtaunuskreis

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3 Inhalt 1 Einleitung Definition der verwendeten Begriffe Integration und Migrationshintergrund Datenquellen und Indikatoren, Zahlen, Grafiken und Analysen Ausländische Bevölkerung im Hochtaunuskreis Ausländeranteil Ausländer/innen mit einer Aufenthaltszeit von mindestens 8 Jahren Ausländer/innen mit einer Aufenthaltsdauer von über 20 Jahren Die 10 größten Ausländergruppen an Zugewanderten Die 10 größten ansässigen Ausländergruppen EU-/ Nicht EU Ausländer/innen und Aufenthaltsstatus Flüchtlingsanteil Entwicklung der monatlichen Zuweisung von Flüchtlingen Größte Flüchtlingsgruppen Strukturelle Dimension der Integration Frühkindliche Bildung Betreuungsquote in Kindertageseinrichtungen Kinder mit nichtdeutscher Familiensprache in Kindertageseinrichtungen Schulische Bildung Alle Schüler/innen in der 8. Klasse verteilt auf Schulformen Anteil der ausländischen Schüler/innen und Anteil der Schüler/innen mit Migrationshintergrund in der 8. Klasse verteilt auf Schulformen Anteil der besuchten Schulformen bei ausländischen und deutschen Schüler/innen Alle Schulentlassene nach Schulabschluss Anteil der ausländischen und deutschen Schulentlassenen sowie Anteil der deutschen Schulentlassenen mit Migrationshintergrund nach Schulabschluss Arbeitsmarkt Erwerbstätigkeit Arbeitslosigkeit, SGB II und SGB III Leistungsbezug Erzieher/innen mit Migrationshintergrund Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung mit Migrationshintergrund Soziale Dimensionen der Integration Gesundheit Gesundheitsversorgung von Grundschulkindern Sprachkompetenz und Förderbedarfe bei Grundschulkindern weitere Förderbedarfe bei Grundschulkindern

4 6.2 Gesellschaftliche und politische Teilhabe Ausländerbeiratswahlen Kulturelle Dimensionen der Integration Besuch von Integrationskursen Identifikatorische Dimension der Integration Einbürgerung

5 1 Einleitung Im Hochtaunuskreis lebten im Jahr Menschen und 13,8% davon waren Ausländer/innen. 1 Bereits 2009 war der Hochtaunuskreis eine von 6 Modellregionen Integration des Hessischen Ministeriums der Justiz, für Integration und Europa. Seit 2014 beteiligt sich der Hochtaunuskreis an dem Nachfolgeprogramm WIR (Wegweisende Integrationsmaßnahmen Realisieren) des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration. In diesem Rahmen unterstützt, begleitet und initiiert die Leitstelle Integration Integrationsmaßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern, die im Leitbild und Integrationskonzept des Hochtaunuskreises Leben in Vielfalt im Hochtaunuskreis beschrieben werden. Als Modellregion Integration hat der Hochtaunuskreis für das Jahr 2010 erstmals ein Integrationsmonitoring durchgeführt. Monitoring heißt Beobachtung. Dabei handelt es sich um eine Erhebung, die den Grad der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und der interkulturellen Öffnung einiger Schlüsselinstitutionen im Hochtaunuskreis misst. Dafür werden Daten in zentralen Bereichen gesellschaftlicher Teilhabe von Personen mit und ohne Migrationshintergrund bzw. Ausländern und Deutschen verglichen. Die Daten des Monitorings beschreiben wie ein Sachverhalt ausgeprägt ist, z.b. der Anteil an Kindern mit und ohne Migrationshintergrund in unterschiedlichen Schulformen, geben aber keine Auskunft über die Gründe dafür. Das vorliegende Monitoring 2014/15 ist die zweite Auswertung der Zusammensetzung der Bevölkerung des Hochtaunuskreises unter dem Blickwinkel auf Migration / Integration. Durch den Vergleich mit dem Monitoring 2010 lassen sich Entwicklungen erkennen und das Wissen für die Integrationsarbeit des Hochtaunuskreises nutzen. 2 Definition der verwendeten Begriffe Integration und Migrationshintergrund Die in diesem Bericht verwendeten Bezeichnungen und Einteilungen zum Begriff Integration gehen auf Friedrich Heckmann (2007) zurück und werden auch vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration für den hessischen Integrationsmonitor verwendet. Heckmann unterscheidet vier Dimensionen von Integration: Strukturelle Integration bezeichnet den Zugang zu den Kernbereichen der Gesellschaft wie Arbeitsmarkt, Wohnungsmarkt oder Bildungssystem. Soziale Integration beinhaltet die Teilhabe an sozialen Netzwerken durch Freundschaften oder Mitgliedschaften in Vereinen. Kulturelle Integration umfasst die Aneignung der Kulturtechniken der Aufnahmegesellschaft wie das Erlernen der Umgangssprache und der Schriftsprache. 1 Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt Stichtag

6 Identifikatorische Integration bezeichnet bei Zugewanderten das Gefühl von Zugehörigkeit und bei Mitgliedern der Aufnahmegesellschaft die Akzeptanz von Vielfalt. Nicht alle Dimensionen sind gut messbar. Am leichtesten und klarsten ist die Dimension der strukturellen Integration erfassbar. Gleichzeitig gilt sie auch als Grundlage für einen gelungenen Integrationsprozess. Für den Begriff Migrationshintergrund gibt es unterschiedliche Definitionen. Nach der Definition, die vom Statistischen Bundesamt im Mikrozensus, einer repräsentativen Haushaltsbefragung, verwendet wird, zählen zu Personen mit Migrationshintergrund alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil. Bei den von der Leitstelle Integration erhobenen Daten wurde diese Definition zu Grunde gelegt. Wenn andere Datenquellen eine andere Definition verwenden, so z.b. das Gesundheitsamt, dann wird die entsprechende Definition bei den Indikatoren vermerkt. Viele amtliche Datenquellen bilden den Migrationshintergrund nicht ab, sondern unterscheiden nach Staatsangehörigkeit. Entsprechend der Datenquelle gibt es im vorliegenden Monitoring Darstellungen, die den Migrationshintergrund berücksichtigen und andere, die nur nach deutscher oder ausländischer Staatsbürgerschaft unterscheiden. 3 Datenquellen und Indikatoren, Zahlen, Grafiken und Analysen Die im Bericht verwendeten Indikatoren, also die Merkmale, die als (statistisch verwertbares) Anzeichen für eine bestimmte Entwicklung, einen eingetretenen Zustand o. ä. dienen, orientieren sich an dem vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration ( Integration nach Maß - Der Hessische Integrationsmonitor ) verwendeten Datensatz. Dadurch ist es möglich, die Erkenntnisse langfristig mit denen auf Landesebene und in anderen Kommunen abzugleichen. Die vorliegenden Daten für das Monitoring des Hochtaunuskreises wurden für das Jahr 2014/15 erhoben. Die Datenlage ist nicht einheitlich. So mussten verschiedene Quellen herangezogen werden, die allerdings eine Vergleichbarkeit nur schwer ermöglichen. Für die Grundlagen wurden Daten von der Ekom21, der Stadt Bad Homburg, des Fachbereichs Ausländer- und Personenstandswesen des Hochtaunuskreises, eigene Erhebungen in Kitas und der Kreisverwaltung, Daten vom Hessischen Statistischen Landesamt, der Bundesagentur für Arbeit, der kommunalen Schuleingangsuntersuchung, des Ausländerzentralregisters, der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte, des IB (Träger von Integrationskursen) und des staatlichen Schulamts für den Hochtaunus- und Wetteraukreis herangezogen. Dies macht es in vielen Fällen unmöglich, die Sachverhalte miteinander in Beziehung zu setzen. Viele Zahlen sprechen jedoch auch für sich. In vielen Fällen war es zudem nur möglich, den Ausländeranteil zu erheben, nicht jedoch den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund. 5

7 4 Ausländische Bevölkerung im Hochtaunuskreis 4.1 Ausländeranteil Im Hochtaunuskreis lag der Ausländeranteil im Jahr 2010 bei 12,1% und stieg bis zum Jahr 2015 auf 13,8% an. Den höchsten Ausländeranteil weißt im Jahr 2015 wie schon in 2010 die Stadt Steinbach mit 19% auf, den niedrigsten die Gemeinde Weilrod mit 6,3%. Einen hohen Anteil an ausländischen Mitbürger/innen haben außerdem die Städte Königstein, Bad Homburg und Oberursel. Verglichen mit den Zahlen aus dem Monitoring 2010 sind die Ausländeranteile in allen Kommunen des Hochtaunuskreises angestiegen. Den größten Anteilszuwachs um 3,4% verzeichnet die Gemeinde Schmitten, gefolgt von der Gemeinde Grävenwiesbach und der Stadt Kronberg mit je 2,5%. Ausländeranteil 2015 (in Prozent) 20% 19,0% 18% 16% 14% 12% 10% 8% 6% 4% 2% 0% 13,8% 16,5% 12,9% 9,3% 11,9% 16,4% 13,3% 9,0% 15,0% 11,3% 12,7% 7,0% 6,3% Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt Stichtag , eigene Darstellung 6

8 4.2 Ausländer/innen mit einer Aufenthaltszeit von mindestens 8 Jahren Eine Voraussetzung für eine Einbürgerung ist ein gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland seit acht Jahren (diese Frist kann nach erfolgreichem Besuch eines Integrationskurses auf sieben Jahre, bei besonderen Integrationsleistungen auf sechs Jahre verkürzt werden). Ende 2015 waren rund 55% der Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft, die im Hochtaunuskreis lebten, mindestens schon 8 Jahre in Deutschland. Ausländer/innen im Hochtaunuskreis: Aufenthaltsdauer 8 Jahre und länger 8 Jahre und länger in Deutschland 45,2% weniger als 8 Jahre in Deutschland 54,8% Quellen: ekom21 und Stadt Bad Homburg, eigene Darstellung 4.3 Ausländer/innen mit einer Aufenthaltsdauer von über 20 Jahren 20,1% der Ausländer/innen im Hochtaunuskreis lebten Ende 2015 seit mehr als 20 Jahren in Deutschland und gelten damit als alteingesessen. Im Jahr 2010 waren das noch 33,1%. Im Vergleich zum Integrationsmonitor von 2010 ist entsprechend der Anteil der Personen, die weniger als 20 Jahre im Hochtaunuskreis leben von 66,9% auf 79,9% angestiegen. Ausländer/innen im Hochtaunuskreis: Aufenthaltsdauer über 20 Jahre 20,1% Alteingesessene Ausländer (20 Jahre und mehr in Deutschland) weniger als 20 Jahre in Deutschland 79,9% Quellen: ekom21 und Stadt Bad Homburg, eigene Darstellung 7

9 4.4 Die 10 größten Ausländergruppen an Zugewanderten Im Jahr 2014 zogen Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in den Hochtaunuskreis. Die größte zugewanderte Gruppe waren polnische (9,8%), die zweitstärkste rumänische (8,2%), gefolgt von türkischen Staatsangehörigen (5,1%). Die 10 größten Ausländergruppen an Zugewanderten ,6% 2,5% 2,1% 2,7% 9,8% Polen Rumänien Türkei Italien Korea Kroatien 4,3% 4,6% 5,1% 5,1% 8,2% Bulgarien Pakistan Syrien Eritrea Quellen: ekom21 und Stadt Bad Homburg, eigene Darstellung 4.5 Die 10 größten ansässigen Ausländergruppen Die im Jahr 2015 größte im Hochtaunuskreis ansässige Ausländergruppe bildeten türkische Staatsangehörige (3663 Personen) mit 10,3% polnische Staatsangehörige machten 8,5% der im Hochtaunuskreis lebenden Ausländer aus. Die drittstärkste Gruppe waren Italiener, die mit 2740 Personen 7,7% stellten. Die 10 größten ansässigen Ausländergruppen ,4% 3,3% 3,0% 2,5% 10,3% Türkei Polen Italien Kroatien Korea Rumänien 3,8% 8,5% Vereinigte Staaten Großbritannien und Nordirland 4,4% 7,7% Portugal 4,7% Spanien Quelle: ekom21 und Stadt Bad Homburg, eigene Darstellung 8

10 4.6 EU-/ Nicht EU Ausländer/innen und Aufenthaltsstatus Ende des Jahres 2015 lebten im Hochtaunuskreis ca Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft , d.h. 50,3% stammen aus Ländern der EU. Von diesen wiederum haben 84,3% einen unbefristeten Aufenthaltstitel (zum Vergleich: 2010 waren es 86%) 2. In diese Zeit fallen die EU-Erweiterungen und Finanzkrisen in Ländern wie z.b. Griechenland und Spanien, die zu einem hohen Zustrom aus diesen Ländern, aber auch wieder zu Abwanderung führten. Von den Personen aus Nicht-EU-Ländern haben 65,7% einen unbefristeten Aufenthaltsstatus (2010 waren es 55,9%), 34,0% einen befristeten ( ,2%), und 0,3% eine Duldung (2010 0,9%). Aufenthaltstitel von Nicht-EU Ausländer/innen im Hochtaunuskreis ,3% 34,0% 65,7% unbefristeten Aufenthaltstitel befristeter Aufenthaltstitel Duldung Quelle: Ausländerbehörde Hochtaunuskreis, eigene Darstellung 4.7 Flüchtlingsanteil Das Land Hessen gibt nach dem LAG (Landesaufnahmegesetz) die Quote für Flüchtlinge vor, die vom Hochtaunuskreis aufzunehmen sind. Bis Ende Januar 2015 wurden vom Hochtaunuskreis 1059 Asylsuchende (von 1160 der gemäß Quote bis aufzunehmenden Flüchtlinge) aufgenommen. Ende Dezember 2015 waren es insgesamt 2562 von gemäß Quote bis aufzunehmenden 2709 Asylbewerbern. 2 EU-Bürger, die vor 01/2013 nach Deutschland eingereist sind und immer noch im Bundesgebiet leben, haben einen unbefristeten Aufenthaltstitel. EU Bürger, die nach 01/2013 eingereist sind, benötigen keinen nachweislichen Aufenthalt, können sich diesen aber nach 5-jährigem Aufenthalt im Bundesgebiet als unbefristeten Titel von der Ausländerbehörde ausstellen lassen. Geschieht das nicht, so wird dieser Personenkreis weiterhin als befristet aufenthältig geführt. Hinter den Zahlen verbergen sich demnach Alt EU- Bürger mit klar definiertem Aufenthalt und Neu EU-Bürger, die erst nach der Gesetzesnovelle in das Bundesgebiet eingereist sind. Darüber hinaus gibt es eine Anzahl von EU Bürgern, die nur zwischen 6 Monaten und 5 Jahren im Bundesgebiet leben; diese werden statistisch auch unter befristeter Aufenthalt geführt. Duldungen sind im EU Bereich völlig unüblich und gesetzlich in der Regel nicht durchsetzbar. 9

11 Ausländische Flüchtlinge im Hochtaunuskreis nach Städten und Gemeinden tatsächlich aufgenommene Flüchtlinge zum Stadt / Gemeinde Anteil an der Gesamtbevölkerung Gesamtbevölkerung im zum Stichtag 1 HTK in % 2 Anzahl der aufzunehmenden Flüchtlinge nach Anteil an der Gesamtbevölkerung gerundet in Gemein- in Privatschaftsunterkünftewohnungen insgesamt davon anerkannte Flüchtlinge Bad Homburg ,86% Friedrichsdorf ,72% Glashütten ,31% Grävenwiesbach ,27% Königstein ,00% Kronberg ,88% Neu-Anspach ,37% Oberursel ,54% Schmitten ,86% Steinbach ,44% Usingen ,94% Wehrheim ,07% Weilrod ,72% Summe ,00% Quelle: Statistisches Landesamt zum Stichtag Die Werte sind für die Darstellung auf zwei Kommastellen gerundet. Ausländische Flüchtlinge im Hochtaunuskreis nach Städten und Gemeinden tatsächlich aufgenommene Flüchtlinge zum Stadt / Gemeinde Anteil an der Gesamtbevölkerung Gesamtbevölkerung im zum Stichtag 1 HTK in % 2 Anzahl der aufzunehmenden Flüchtlinge nach Anteil an der Gesamtbevölkerung gerundet in Gemein- in Privatschaftsunterkünftewohnungen insgesamt davon anerkannte Flüchtlinge Bad Homburg ,86% Friedrichsdorf ,75% Glashütten ,33% Grävenwiesbach ,27% Königstein ,98% Kronberg ,87% Neu-Anspach ,28% Oberursel ,61% Schmitten ,87% Steinbach ,49% Usingen ,99% Wehrheim ,01% Weilrod ,70% Summe ,00% Quelle: Statistisches Landesamt zum Stichtag Die Werte sind für die Darstellung auf zwei Kommastellen gerundet. Quelle: Ausländerbehörde Hochtaunuskreis 10

12 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember 4.8 Entwicklung der monatlichen Zuweisung von Flüchtlingen Bei der unten stehenden Tabelle handelt es sich um die Darstellung der monatlichen Zuweisungen* von Flüchtlingen durch das Ministerium für Soziales und Integration, die im September durch die Verteilung der Flüchtlinge aus dem Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen auf die Kommunen Entwicklung stark anstieg der monatlichen und ihren Höhepunkt Zuweisungen im November im hatte. Hochtaunuskreis Quelle: Eigenerhebung Ausländerbehörde Hochtaunuskreis Stand Größte Flüchtlingsgruppen 2015 Der bundesweite Trend des Flüchtlingsstromes spiegelt sich auch im Hochtaunuskreis wider, mit den beiden stärksten Nationalitäten Syrien und Afghanistan. Hauptherkunftsländer Hochtaunuskreis im Jahr 2015 Anzahl der Zuweisungen: Sonstige 8% Syrien 31% Ungeklärt 16% Äthiopien 1% Iran 2% Somalia 2% Eritrea 4% Albanien 5% Irak 6% Pakistan 7% Afghanistan 18% Quelle: Eigenerhebung Ausländerbehörde Hochtaunuskreis Stand *eine Zuweisung kann sich auf mehrere Personen (i.d.r. Familienmitglieder) beziehen 11

13 5 Strukturelle Dimension der Integration 5.1 Frühkindliche Bildung Betreuungsquote in Kindertageseinrichtungen 3 Die im Hochtaunuskreis ansässigen 111 Kitas wurden Ende 2014 flächendeckend zu dem Migrationshintergrund der von ihnen betreuten Kinder und der Einschätzung des kindlichen Sprachstandes befragt. 60 Kitas d.h. mehr als 50% antworteten auf die Fragen. Dies entspricht der Höhe des Rücklaufs im Jahr In den 40 Einrichtungen, die ein Angebot für Kinder unter 3 Jahren haben, ergab sich auf Basis dieser Umfrage ein Anteil der unter 3 jährigen Kinder mit Migrationshintergrund von 25,4%. Im Jahr 2011 lag der Anteil bei 23,3% und ist somit um 2,1 Prozentpunkte gestiegen. Aus den Antworten der 55 Kitas, die Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren betreuen, ergab sich für dieses Alter ein Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund von 26,7%. Im Jahr 2011 lag der Anteil noch bei 28,9% und ist somit um 2,2 Prozentpunkte gefallen Kinder mit nichtdeutscher Familiensprache in Kindertageseinrichtungen Der Anteil der Kinder von 3 bis 6 Jahre, bei denen in der Familie vorranging nicht deutsch gesprochen wird lag bei 18,6% und hat sich im Vergleich zu 2011 (17,7%) leicht erhöht. Von den Kindern zwischen 4 und 5 Jahren wiesen 29,8% einen Förderbedarf in der deutschen Sprache auf 4. Von diesen hatten 70,9% einen Migrationshintergrund. Im Jahr 2011 lag dieser Anteil noch bei 55,8% und ist somit um 15,1 Prozentpunkte gestiegen. Kinder im Alter von 4-5 Jahren nach Förderbedarf in der deutschen Sprache 2014 ohne Förderbedarf 987; 70,2% mit Förderbedarf 419; 29,8% mit Migrationshintergrund 297; 70,9% ohne Migrationshintergrund 122; 29,1% 3 Eigenerhebung der Leitstelle Integration Hochtaunuskreis: es gilt die Definition für Migrationshintergrund, die vom Statistischen Bundesamt im Mikrozensus verwendet wird 4 Einschätzung des kindlichen Sprachstandes im Alter von 4-5 Jahren durch KISS-Sprachscreening, andere Sprachstanderfassungsmethoden und eigene Einschätzung der Erzieher/innen 12

14 5.2 Schulische Bildung Alle Schüler/innen in der 8. Klasse verteilt auf Schulformen 5 Im Hochtaunuskreis besuchte im Schuljahr 2014/15 der überwiegende Teil der Schüler/innen in der 8. Klasse ein Gymnasium (53,7%). Die übrigen 46,3% verteilten sich auf die anderen Schulformen, wobei die Real- und die Gesamtschulen eher besucht wurden als die Hauptund Förderschulen. Nur 2,6% aller Schüler/innen besuchten eine Förderschule. Im Vergleich zu Erhebung 2010 lässt sich feststellen, dass der Anteil der Schüler/innen an Realschulen von 22,5% auf 18,9% gesunken ist, zugunsten einer Steigerung des Anteils an allen anderen Schulformen. So liegt im Vergleich zum Bericht 2010 der Anteil der Schüler/innen an Gymnasien um 1,5 (von 52,2% auf 53,7%), an Hauptschulen um 1,4 (von 8,4% auf 9,8%) und an Gesamtschulen um 0,7 Prozentpunkte höher (von 14,3% auf 15%). Anteil aller Schüler/innen nach Schulform 8. Klasse Schuljahr 2014/2015 2,6% 15% Integrierte Jahrgangstufe (Gesamtschule) Hauptschulen 53,7% 9,8% 18,9% Realschulen Gymnasien Förderschulen Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt, eigene Darstellung Anteil der ausländischen Schüler/innen und Anteil der Schüler/innen mit Migrationshintergrund in der 8. Klasse verteilt auf Schulformen Der Anteil der ausländischen Schülerschaft in der 8.Jahrgangstufe lag für das Schuljahr 2014/15 im Hochtaunuskreis bei 9,9%. Die folgende Grafik zeigt den Anteil ausländischer Schüler/innen an den verschiedenen Schulformen 6. Dabei ist eine Überproportionalität bei den Hauptschulen (34%) und Förderschulen (23,1%) zu beobachten, eine Unterrepräsentativität hingegen in Gymnasien (5,4%). 5 Die über das HSL bezogene Datenquelle Schulstatistik verwendet als Definition des Migrationshintergrundes die drei Merkmale Staatsangehörigkeit, überwiegend in der Familie gesprochene Sprache und Geburtsland. Migrationserfahrungen der Eltern gehen nicht in die Ableitung des Merkmals ein % = deutsche und ausländische Schüler/innen je Schulform 13

15 Ausländeranteil nach Schulform 8. Klasse Schuljahr 2014/15 100% 75% 8,4% 34,0% 9,6% 5,4% 23,1% 9,9% Ausländer 50% 25% 91,6% 66,0% 90,4% 94,6% 76,9% 90,1% Deutsche 0% Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt, eigene Darstellung Im Vergleich zu den Daten des Monitorings 2010 hat sich der Anteil ausländischer Schüler/innen an den Schulformen verlagert. So lässt sich feststellen, dass die bereits 2010 beobachtete Überproportionalität an den Hauptschulen in ihrer Ausprägung um 4,3 Prozentpunkte (von 29,7% auf 34%) gestiegen ist. Gleichzeitig sank der Anteil ausländischer Schüler/innen auf Realschulen um 4,5 Prozentpunkte (von 14,1% auf 9,6%). Neu in das Monitoring 2014/15 aufgenommen, wurde die Darstellung des Migrationshintergrundes von deutschen Schüler/innen. Es fällt auf, dass auch von den deutschen Hauptschüler/innen überproportional viele einen Migrationshintergrund haben d.h. der Anteil der deutschen Kinder mit Migrationshintergrund ist im Vergleich aller Schulformen in der Hauptschule am höchsten. Zusammenfassend betrachtet, liegt der Anteil der ausländischen und deutschen Kindern mit Migrationshintergrund in den Hauptschulen bei 55%, während dieser in Gymnasien bei 19,6% liegt. 14

16 Anteil deutscher Kinder mit und ohne Migrationshintergrund nach Schulform 8. Klasse Schuljahr 2014/15 100% 75% 10,6% 32,1% 17,3% 15,0% 12,0% Deutsche mit Migrationshintergrund 50% 25% 89,4% 67,9% 82,7% 85,0% 88,0% Deutsche ohne Migrationshintergrund 0% Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt, eigene Darstellung Anteil der besuchten Schulformen bei ausländischen und deutschen Schüler/innen Die folgenden zwei Grafiken zeigen deutsche und ausländische Schüler/innen der 8. Klasse und die von ihnen besuchten Schulformen im Schuljahr 2014/15. Die beiden Grafiken zeigen, dass 56,4% aller deutschen Schüler/innen ein Gymnasium besuchten. Demgegenüber besuchten nur 29,4% aller ausländischen Schüler/innen ein Gymnasium. Realschulen wurden von 19% der deutschen und 18,4% der ausländischen Schüler/innen besucht, der Anteil ist bei dieser Schulform also annährend gleich. Ein signifikanter Unterschied bei der Verteilung findet sich dann wieder bei den Hauptschulen. Während lediglich 7,1% deutscher Schüler/innen diese besuchten, lag der Anteil bei den ausländischen Schüler/innen bei 33,5%. Im Jahr 2010 besuchten in der 8. Klasse fast gleich viele ausländische Schüler/innen ein Gymnasium (29,3%) oder eine Realschule (29%). Der Anteil derer, die ein Gymnasium besuchen, ist in den letzten 4 Jahren zwar gleich geblieben (29,4%), aber es gab eine Abwanderungsbewegung weg von den Realschulen (von 29% auf 18,4%) hin zu den Hauptschulen (von 22,8% auf 33,5%). 15

17 Deutsche Kinder nach Schulform 8. Klasse Schuljahr 2014/15 2,2% 15,3% 7,1% Integrierte Jahrgangstufen (Gesamtsschule) Hauptschulen Realschulen 56,4% 19% Gymnasien Förderschulen Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt, eigene Darstellung Ausländische Kinder nach Schulform 8. Klasse Schuljahr 2014/15 6,1% 12,7% Integrierte Jahrgangstufen (Gesamtschule) Hauptschulen 29,4% Realschulen 33,5% Gymnasien 18,4% Förderschulen Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt, eigene Darstellung 16

18 Verglichen mit dem hessischen Integrationsmonitor weist der Hochtaunuskreis für das Schuljahr 2013/14 in der 8. Jahrgangsstufe folgende Verteilung auf: Hessenweit besuchten 45,2% der deutschen und 22,6% der ausländischen Schüler/innen ein Gymnasium, im Hochtaunuskreis waren es sogar 59,2% der deutschen und 32,1% der ausländischen Schüler/innen. Eine Hauptschule besuchten hessenweit 8,7% der deutschen und 24,1% der ausländischen Jugendlichen, im Hochtaunuskreis waren es 6,4% der deutschen und 26,9% der ausländischen Jugendlichen. Insgesamt nimmt die Bedeutung der Hauptschule hessenweit ab (die Zahl der Hauptschulen hat sich von um fast 2/3 reduziert) Alle Schulentlassene nach Schulabschluss Im Monitoring 2010 war abzulesen, dass 52,2% der 8.Klässler ein Gymnasium besuchten. Allerdings gab es in der 8. Klasse 13,8% mehr Gymnasiast/innen, als gleichzeitig das Abitur bestanden. Insgesamt machten 38,4% aller Schüler/innen das Abitur. Die Schlussfolgerung lag nahe, eine Tendenz anzunehmen, dass Schüler/innen zwischen der 8. und der 12. bzw. 13. Klasse die Schulform wechseln, abbrechen oder das Abitur nicht bestehen. Die Zahlen 2014/15 belegen eine positive Entwicklung in den letzten Jahren: Während ähnlich viele 8.Klässler ein Gymnasium besuchen (53,7%), machen parallel mehr Jugendliche das Abitur als vor 4 Jahren (55,7% in 2014/15). Die Steigerung um 17,3 Prozentpunkte ist erheblich. Ebenfalls positiv entwickelte sich der Anteil der Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss. Betraf dies 2010/11 noch 3,3% aller Schüler/innen, so gingen im Schuljahr 2014/15 nur noch 1,2% ohne Abschluss von der Schule. alle Schulentlassene nach Schulabschluss Schuljahr 2014/15 1,2% 1,5% 55,7% 11,6% 27,4% ohne Hauptschulabschluss Förderschulspez. Abschluss Hauptschulabschluss Realschulabschluss Fachhochschulabschluss Abitur 2,6% Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt, eigene Darstellung 17

19 5.2.5 Anteil der ausländischen und deutschen Schulentlassenen sowie Anteil der deutschen Schulentlassenen mit Migrationshintergrund nach Schulabschluss Während der Anteil der ausländischen Jugendlichen ohne Abschluss in 2010 noch bei 9,4% lag, ist er auf 3% im Schuljahr 2014/15 gesunken. Der Anteil deutscher Jugendlicher verringerte sich von 2,5% auf 1%. Ähnlich verhielt es sich mit dem Förderschulspezifischen Abschluss. Während der Anteil der deutschen Jugendlichen leicht sank (von 1,6% auf 1,3%), sank der Anteil der ausländischen Jugendlichen erheblich von 5,69% auf 3,5%. Trotz dieser positiven Entwicklungen sollte aber beachtet werden, dass ausländische Jugendliche rund drei Mal häufiger ohne Abschluss oder mit einem Förderschulabschluss Ihre Schullaufbahn abschlossen, als deutsche Jugendliche. Die Mehrheit deutscher Jugendlicher (59%) schloss mit dem Abitur ab (2010 waren es 41,4%), dafür machten im Vergleich zu 2010 weniger einen Real- (Senkung von 39,7% auf 26,9%) oder Hauptschulabschluss (Senkung von 14% auf 9,2%). Die Mehrheit ausländischer Jugendlicher (34,5%) schloss ihre Schullaufbahn mit dem Hauptschulabschluss (2010 waren es 31,1%) ab. Fast gleich hoch (32%) war der Anteil mit Realschulabschluss (2010 waren es 36,1%). Es gab also eine Entwicklung hin zu weniger Realschul- als Hauptschulabsolventen, aber der Anteil ausländischer Jugendlicher mit bestandenem Abitur stieg im gleichen Zeitraum um 6,8 Prozentpunkte auf 23,5% (2010/11 waren es 16,7%). Der Trend, dass mehr Jugendliche das Abitur machen, lässt sich somit bei deutschen und ausländischen Jugendlichen ablesen, aber der Anteil bei den deutschen Jugendlichen ist immer noch 2,5 Mal so hoch. Ausländische Schulentlassene nach Schulabschluss Schuljahr 2014/15 3,0% 3,5% 3,5% 23,5% 32,0% 34,5% ohne Hauptschulabschluss Förderschulspez. Abschluss Hauptschulabschluss Realschulabschluss Fachhochschulreife Abitur Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt, eigene Darstellung 18

20 Deutsche Schulentlassene nach Schulabschluss Schuljahr 2014/15 1,0% 1,3% 9,2% ohne Hauptschulabschluss Förderschulspez. Abschluss 59,0% 26,9% Hauptschulabschluss Realschulabschluss Fachhochschulabschluss Abitur 2,6% Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt, eigene Darstellung Neu in das Monitoring 2014/15 aufgenommen, wurde die Darstellung des Migrationshintergrundes von deutschen Schulentlassenen. Von den 1154 deutschen Abiturienten hatten 9,5% einen Migrationshintergrund. Von 181 deutschen Schülern, die mit dem Hauptschulabschluss ihre Schule beendeten, hatten 17,1% einen Migrationshintergrund. Unter den 25 deutschen Jugendlichen mit Förderschulabschluss war einer und unter den 20 deutschen Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss war keiner mit Migrationshintergrund. Anteil deutsche Schulentlassene mit und ohne Migrationshintergrund nach Schulabschluss (Schuljahr 2014/15) 100,0% 0,0% 4,0% 17,1% 10,6% 14,0% 9,5% 75,0% 50,0% 25,0% 0,0% 100,0% 96,0% 82,9% 89,4% 86,0% 90,5% Deutsche mit Migrationshintergrund Deutsche ohne Migrationshintergrund Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt, eigene Darstellung 19

21 Der Hessische Integrationsmonitor 2015 zeigt im Vergleich zum Hochtaunuskreis folgende Zahlen: Im Schuljahr 2013/14 verließen landesweit 43,1% der deutschen Schüler/innen die Schule mit dem Abitur, bei den ausländischen waren es 16,6%, im Vergleich zu 54,2% und 23,6% im Hochtaunuskreis. Die Hauptschule verließen landesweit 28,1% der nichtdeutschen Schüler/innen mit einem Abschluss, im Hochtaunuskreis waren es 31,3%. Zusammengefasst lässt sich sagen, dass es für die Schülerschaft im Hochtaunuskreis offensichtlich leichter ist, das Gymnasium erfolgreich zu absolvieren als im hessischen Landesdurchschnitt. Dennoch zeigen die Zahlen auch hier Handlungsbedarf bzgl. der Unterstützung ausländischer Schüler/innen an, da der Anteil der Abiturienten unter den deutschen Schüler/innen doppelt so hoch ist als unter den ausländischen. 5.3 Arbeitsmarkt Erwerbstätigkeit Ende Juni 2015 waren von den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Hochtaunuskreis 85,4% Deutsche und 14,5% Ausländer/innen. Im Jahr 2010 lag der Anteil der ausländischen Arbeitnehmer/innen bei 11,1%. Bei den geringfügig entlohnten Beschäftigten lag der Ausländeranteil bei 17%, im Jahr 2010 lag er bei 15% Arbeitslosigkeit, SGB II und SGB III Leistungsbezug Die Arbeitslosenquote 7 im Hochtaunuskreis lag im Juni 2015 bei 3,5%. Unter den insgesamt Arbeitslosen im Hochtaunuskreis waren Ausländer/innen. Das entspricht einem Anteil von 33%. Auch wenn die Gesamtzahl gering anmutet, sollte doch beachtet werden, dass die Arbeitslosenquote der ausländischen mit 8,6% drei Mal so hoch lag wie die Arbeitslosenquote der deutschen Bevölkerung mit 2,7%. Verglichen mit der hessenweiten Arbeitslosenquote von 5,3% und bei Ausländer/innen von 12,6% wies der Hochtaunuskreis jedoch insgesamt eine gute Bilanz als wirtschaftsstarker Standort auf. Arbeitslosenquote und deren Ausländeranteil 2015 Alle zivilen Einzelpersonen ,5% Deutsche Ausländer Quelle: Bundesagentur für Arbeit Stand Juni 2015, eigene Darstellung 7 bezogen auf alle zivilen Einzelpersonen: Alle zivilen Erwerbstätigen (alle ziv. ET) sind die Summe aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie Selbständigen und mithelfenden Familienangehörigen. 20

22 Bei den Personen in Bedarfsgemeinschaften 8 nach dem SGB II (Hartz IV) lag der Anteil von Ausländer/innen bei 40,9%. Von den Arbeitslosengeld-Empfängern nach dem SBG III waren 20,7% Ausländer/innen. Verglichen mit dem Anteil an der Gesamtbevölkerung sind beide Anteile überproportional. Von den 6721 Personen im Alter von Jahren, die SGB II Leistungen (Hartz IV) in Anspruch nahmen, waren 46,1% Ausländer/innen. Im Jahr 2010 waren das noch 37,4%. Der Anteil der Ausländer/innen am SBGII Bezug ist im Vergleich zum Anteil an der Gesamtbevölkerung überproportional gewachsen. Bei den 1200 Jugendlichen und jungen Erwachsenen von Jahren lag der Anteil der Ausländer/innen bei 46,8%, bei den 3702 Personen im Alter von Jahren lag er bei 50,3% und bei den 1819 Personen über 50 Jahren bei 37,2%. SBG II Leistungsempfänger/innen 2015 im Alter von Jahren 46,1% 53,6% Deutsche Ausländer SGB II Leistungsempfänger/innen 2015 im Alter von Jahren 46,8% 52,3% Deutsche Ausländer 8 beinhaltet auch Personen, die nicht arbeitslos sind 21

23 SGB II Leistungsempfänger/innen 2015 im Alter von Jahren 50,3% 49,5% Deutsche Ausländer SGB II Leistungsempfänger/innen 2015 im Alter von Jahren 37,2% 62,8% Deutsche Ausländer Quelle: Bundesagentur für Arbeit Stand Juni 2015, eigene Darstellung Beim Bezug von SGB-III Leistungen (Arbeitslosengeld I) waren ausländische Erwerbslose im Alter von Jahren mit 20,6% vertreten. im Jahr 2010 waren das noch 14,3%. Der Anteil der Ausländer/innen am SBGIII Bezug ist im Vergleich zum Anteil an der Gesamtbevölkerung überproportional gewachsen. Bei ausländischen Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von Jahren entsprach die Arbeitslosenquote mit 14,3% (in 2010 waren es 12,1%) in etwa dem Ausländeranteil von 13,8% an der Bevölkerung des Hochtaunuskreises, bei Menschen über 50 mit 13,8% (vormals 12,8%) sogar exakt. Ausländische Bürger/innen im Alter von Jahren weisen jedoch mit 27,2% eine überproportionale Arbeitslosenrate auf. 22

24 SGB III Leistungsempfänger/innen 2015 im Alter von Jahren 20,6% 79,4% Deutsche Ausländer SGB III Leistungsempfänger/innen 2015 im Alter von Jahren 14,3% 85,7% Deutsche Ausländer SGB III Leistungsempfänger/innen 2015 im Alter von Jahren 27,2% 72,8% Deutsche Ausländer 23

25 SGB III Leistungsempfänger/innen 2015 im Alter von Jahren 13,8% 86,3% Deutsche Ausländer Quelle: Bundesagentur für Arbeit Stand Juni 2015, eigene Darstellung Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Anteil der ausländischen Bevölkerung an den Beziehern von SGB III-Leistungen in 2010 durchschnittlich in etwa dem Bevölkerungsanteil dieser Gruppe entsprach und sich dieses Verhältnis bis 2015 verschlechtert hat Erzieher/innen mit Migrationshintergrund Im Hochtaunuskreis gibt es 111 Kitas, die flächendeckend nach dem Migrationshintergrund ihrer Mitarbeiter/innen befragt wurden. 60 Kitas beantworteten diese Frage. Von den in den 60 Kitas tätigen 564 Erzieher/innen haben 16,1% einen Migrationshintergrund. 9 Im Vergleich zum Monitoring 2010 entspricht dies einem Anstieg von 1,7% Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung mit Migrationshintergrund In der Kreisverwaltung des Hochtaunuskreises befragt die Leitstelle Integration die Neueingestellten zu Ihrem Migrationshintergrund 10. Insgesamt haben sich im Jahr 2015 von 46 Neueinstellungen 37 Personen auf die Anfrage zurückgemeldet. Von diesen haben 24,5% einen Migrationshintergrund. Im Jahr 2014 lag der Anteil sogar bei 29,7% und im Jahr 2013 ähnlich hoch bei 28,6%. Verglichen mit der ersten Erhebung im Jahr 2010 ergibt dies eine Steigerung von durchschnittlich rund 10%, die seit drei Jahren gehalten wird. 9 Es gilt die Definition von Migrationshintergrund des Mikrozensus, s. Pkt Es gilt die Definition von Migrationshintergrund des Mikrozensus, s. Pkt

26 Neueinstellungen in der Kreisverwaltung des Hochtaunuskreises 100% 75% 16,7% 28,6% 29,7% 24,5% mit Migrationshintergrund ohne Migrationshintergrund 50% 83,3% 71,4% 70,3% 75,5% 25% 0% Quelle: Eigenerhebung Leitstelle Integration Hochtaunuskreis 6 Soziale Dimensionen der Integration 6.1 Gesundheit Gesundheitsversorgung von Grundschulkindern Anlässlich der Schuleingangsuntersuchung 11 (am Anfang des ersten Schuljahres) erhebt das Gesundheitsamt Daten zur Gesundheitsversorgung von Kindern. Dabei verwendet das Gesundheitsamt eine andere Definition von Migrationshintergrund 12 als der Mikrozensus. Demnach haben 30,9% (zum Vergleich 2010/11 waren es 28,3%) einen Migrationshintergrund, 69,1% (zum Vergleich 2010/11 waren es 71,7%) der Kinder haben keinen Migrationshintergrund. In Steinbach, der Kommune mit dem höchsten Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund im Hochtaunuskreis ist der Anteil doppelt so hoch d.h. dort haben 62% der Kinder einen Migrationshintergrund nach der Definition, die das Gesundheitsamt zu Grunde legt und die sich an den ausländischen Wurzeln beider Elternteile orientiert. Folgende Daten wurden zum Durchimpfungsgrad der Kinder erhoben: Von untersuchten Kindern legten 83% der Kinder ohne Migrationshintergrund und 76,5% der 11 Quelle: Gesundheitsamt Hochtaunus Schuleingangsuntersuchung 2014/15 12 Ein Migrationshintergrund besteht, wenn beide Elternteile oder der allein erziehende Elternteil einer anderen Ethnie angehört. Bei Mischehen ist ein Migrationshintergrund zu dokumentieren, wenn der nicht-deutsche Elternteil kulturell oder sprachlich stark prägt. 13 nicht beinhaltet sind die Kinder der Frankfurter International School (Kinder aus dem Ausland ohne deutsches Vorsorgeheft) und Kinder, die nach dem 1. August des Jahres untersucht wurden 25

27 Kinder mit Migrationshintergrund eine vollständige Impfdokumentation 14 vor. Da bei Kindern, die aus dem Ausland zuziehen die Impfunterlagen aus dem Ausland oft nicht nachvollziehbar sind, kann aus der geringeren Prozentzahl nicht abgeleitet werden, dass Kinder mit Migrationshintergrund einen geringeren Durchimpfungsgrad haben. Bei der kommunalen Schuleingangsuntersuchung wurde ebenso die Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchung U8 gemessen, die bei 4 Jährigen durchgeführt wird. Von 2427 Kindern haben 1600 Kinder ohne Migrationshintergrund und 574 Kinder mit Migrationshintergrund an der Früherkennungsuntersuchung teilgenommen. Das bedeutet, dass 95,4% der Kinder ohne Migrationshintergrund die U8 nachweisen konnten, aber nur 76,53% der Kinder mit Migrationshintergrund. Da bei Kindern, die aus dem Ausland zuziehen die Vorsorgeunterlagen aus dem Ausland oft nicht nachvollziehbar sind, kann aus der geringeren Prozentzahl nicht abgeleitet werden, dass Kinder mit Migrationshintergrund deutlich seltener an einer Früherkennungsuntersuchung teilnehmen Sprachkompetenz und Förderbedarfe bei Grundschulkindern Bei der Sprachstandfeststellung im Anmeldegespräch in der Grundschule (in der Regel 1 1/4 Jahre vor der Einschulung) werden die Kinder nach Einschätzung der Schulleitung/der Lehrkräfte zu Vorlaufkursen empfohlen, falls die Schule keine für alle Schüler/innen verbindliche Eingangsstufe (Einschulung mit 5 Jahren) unterhält. Von 1374 Kindern ohne Migrationshintergrund an Schulen ohne Eingangsstufe besuchten 12 einen Vorlaufkurs, das entspricht 0,87%. Von 639 Kindern mit Migrationshintergrund an Schulen ohne Eingangsstufe besuchten 240 einem Vorlaufkurs, das entspricht 37,56%. Einen Vorlaufkurs besuchten demnach 252 bzw. 12,5% von insgesamt 2013 ( ) Kindern. Von den 252 Kindern in Vorlaufkursen hatten 240 einen Migrationshintergrund. Besuch eines Vorlaufkurses kein Vorlaufkurs 1761; 87,5% Vorlaufkurs 252; 12,5% mit Migrationshintergrund 240; 95,2% ohne Migrationshintergrund 12; 4,8% Quelle: Gesundheitsamt Hochtaunuskreis, eigene Darstellung 14 komplette Kinderschutzimpfungen 6 Jahre: Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Haemophilus influenzae Typ b, Kinderlähmung, Hepatitis B, Pneumokokken, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Meningokokken C 26

28 Bei der Schuleingangsuntersuchung durch das Gesundheitsamt vor Einschulung in die erste Klasse wird neben der Feststellung der Gesundheitsversorgung auch die Sprachkompetenz überprüft. Nach schulärztlicher Einschätzung hatten demnach 15,6% der Kinder ohne Migrationshintergrund und 43,1% der Kinder mit Migrationshintergrund unzureichende Sprachkenntnisse. Es lässt sich aus den Empfehlungen zu Vorlaufkursen und der ca. 1 Jahr später stattfindenden Überprüfung der Sprachkompetenz durch das Gesundheitsamt ablesen, dass Kinder mit Migrationshintergrund einen deutlich höheren und kontinuierlichen Förderbedarf bezüglich der deutschen Sprache haben. Demgegenüber macht der Migrationshintergrund bei logopädischem Förderbedarf keinen Unterschied. Die bei der Befragung der Eltern erhobenen Daten des Gesundheitsamtes zeigen, dass 19,6% der künftigen Grundschulkinder ohne und 18,8% der mit Migrationshintergrund eine logopädische Förderung erhielten weitere Förderbedarfe bei Grundschulkindern Eine Zurückstellung von der ersten Klasse wegen fehlender Reife erfolgte insgesamt bei 99 von 1638 sogenannten Regel-Kindern 15. Dabei wurden von 1130 Kinder ohne Migrationshintergrund 44 zurückgestellt, was 3,9% entspricht. Die Quote bei Kindern mit Migrationshintergrund war mit 10,8% (55 von 508) mehr als doppelt so hoch. Einen sonderpädagogischen 16 Förderbedarf stellte das Gesundheitsamt bei 2,3% (32 von 1374) der Kinder ohne Migrationshintergrund fest. Die Quote bei Kindern mit Migrationshintergrund war mit 5,9% (38 von 639) mehr als doppelt so hoch. Psychosoziale Risikofaktoren 17 ergab die Schulärztliche Untersuchung bei 7% (118 von 1677) der Kinder ohne Migrationshintergrund. Die Quote bei Kindern mit Migrationshintergrund war mit 30,9% (232 von 750) mehr als vier Mal so hoch. 50,0% 25,0% 0,0% Förderbedarfe bei Kindern vor der Einschulung 10,8% 3,9% 2,3% 5,9% fehlende Reife sonderpäd. Förderbedarf 7,0% 30,9% psychosoziale Risikofaktoren Kinder ohne Migrationshintergrund Kinder mit Migrationshintergrund Quelle: Gesundheitsamt Hochtaunuskreis, eigene Darstellung 15 Regel-Kinder sind schulpflichtig im Gegensatz zu Kann-Kindern, die erst nach dem Stichtag für die Einschulung sechs Jahre alt werden. 16 Förderschwerpunkt Lernen, körperliche, motorische, geistige, seelische oder sprachliche Entwicklung 17 erhöhter sozialpädiatrischer Hilfebedarf auf Grund ungünstiger psychosozialer Umgebungsbedingungen z.b. Sozial (Langzeitarbeitslosigkeit, Alleinerziehend, Leben im sozialen Brennpunkt u.a.) oder z.b. Migration (nicht ausreichende sprachliche und gesellschaftliche Adaption bzw. Integration). Dabei ist nicht z.b. der Faktor Alleinerziehend o.a. bereits für sich gesehen ein Risiko, sondern es ist zu prüfen, ob im individuellen Fall die familiäre Konstellation ein Risiko darstellt. 27

29 6.2 Gesellschaftliche und politische Teilhabe Ausländerbeiratswahlen Ein Ausländerbeirat ist einzurichten, wenn in einer Kommune mehr als Menschen mit nicht-deutscher Staatsbürgerschaft leben. Das fünf Jahre amtierende Gremium darf Stellungnahmen zu allen im Parlament anstehenden Themen einbringen. In Bad Homburg und Oberursel werden die Beiräte an den Ausschüssen beteiligt. Der Beirat soll die Interessen der Ausländer vertreten und sie beraten. Wahlberechtigt sind alle Ausländer, die seit mindestens drei Monaten in einer Gemeinde gemeldet sind. Für die Ausländerbeiratswahlen im Hochtaunuskreis am 29. November 2015 gab es in Steinbach bis zum gesetzlichen Stichtag keine Wahlvorschläge, weshalb die Ausländerbeiratswahl dort abgesagt wurde. Im Jahr 2010 hatte Steinbach eine Wahlbeteiligung von 7,5% zu verzeichnen. Die Wahlbeteiligung 2015 war in Königstein mit 7,4% am höchsten, in Oberursel mit 3,1% am niedrigsten. Die Beteiligung in den Kommunen lag kreisweit bei einem Durchschnitt von 5,6%. Dies entspricht einer um 2,2 Prozentpunkte niedrigeren Wahlbeteiligung als im Jahr Dieser Abfall entspricht exakt dem hessenweiten Durchschnitt. Wahlbeteiligung Ausländerbeiratswahlen % 7% 6% 5% 4% 3% 2% 1% 0% 6,6% 5,1% 7,4% 6,1% 4,7% 3,1% 6,5% 5,6% Quelle: eigene Darstellung 18 Gingen 2010 noch 8,2 % aller Wahlberechtigten an die Urne, so beteiligten sich diesmal etwas mehr als 6 Prozent. Der Vorsitzende des Landesausländerbeirates, Enis Gülegen, bewertete das Ergebnis als vorhersehbar: Die dramatisch gestiegene Zahl der Wahlberechtigten, vor allem durch Flüchtlinge, ließ offenbar kein besseres Ergebnis zu( ). Diese neuen Wahlberechtigten waren in der kurzen Zeit einfach nicht zu erreichen."

30 7 Kulturelle Dimensionen der Integration 7.1 Besuch von Integrationskursen Ein Integrationskurs besteht in der Regel aus einem Sprachkurs zu 600 Stunden und einem Orientierungskurs zu 60 Stunden und dauert 12 Monate. Im Sprachkurs werden Themen aus dem alltäglichen Leben behandelt wie zum Beispiel: Ausbildung, Beruf, Kinder, Einkaufen, soziale Kontakte, Gesundheit, Hygiene, Medien, Wohnen. Am Ende steht die Sprachprüfung B1. Im Anschluss an den Sprachkurs wird der Orientierungskurs besucht. Dort werden zum Bespiel die deutsche Rechtsordnung, Geschichte, Kultur, Rechte und Pflichten in Deutschland sowie Werte, die in Deutschland wichtig sind, behandelt. Für Einwanderer aus nicht-eu-staaten ist der Besuch eines Integrationskurses verpflichtend wenn sie Arbeitslosengeld II beziehen und wenn die Stelle, die das Arbeitslosengeld II zahlt, sie zur Teilnahme auffordert. Eine Teilnahmeverpflichtung kann auch über die Ausländerbehörde ausgesprochen werden, wenn sie den Aufenthaltstitel ausstellt. Integrationskurse werden im Hochtaunuskreis über die Volkshochschule Hochtaunus und den Internationalen Bund angeboten. Im Jahr 2010 wurden noch keine Integrationskurse von der Volkshochschule angeboten. Damals besuchten im Hochtaunuskreis 301 Personen einen Integrationskurs beim Internationalen Bund, 101 Personen legten damals im Anschluss die Sprachprüfung B1 ab. Im Jahr 2014 starteten beim Internationalen Bund 391 Personen (272 Frauen und 119 Männer), von denen 97 an der Sprachprüfung B1 teilnahmen. Die Quote der bestandenen Prüfung lag im Jahr 2010 bei 80,2% und im Jahr 2014 bei 76,3%. Bei der Volkshochschule waren es im Jahr Personen, die die Sprachprüfung absolvierten. Von diesen schafften 75% die Prüfung. Erfolgsquote der Sprachprüfungsteilnehmer/innen ,0% Sprachkurs erfolgreich bestanden Sprachkurs nicht bestanden 76,0% Quelle: Internationaler Bund und VHS Hochtaunus, eigene Darstellung 29

31 8 Identifikatorische Dimension der Integration 8.1 Einbürgerung Nach acht Jahren besitzen Ausländer/innen einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn sie die weiteren persönlichen Voraussetzungen erfüllen 19. Im Hochtaunuskreis machten 2,4% der Anspruchsberechtigten Gebrauch von diesem Recht. Das ausgeschöpfte Einbürgerungspotential entspricht dem hessischen Durchschnitt weitere Voraussetzungen: ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland, Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Werteordnung des Grundgesetzes, Aufenthaltserlaubnis, die zu einer Einbürgerung berechtigt, Sicherstellung des Lebensunterhaltes ohne öffentliche Leistungen, keine strafrechtlichen Verurteilungen, Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit 20 Quelle: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (Hg): Integration nach Maß Der Hessische Integrationsmonitor 2015, Wiesbaden 2015, S

32 31

33 Impressum Herausgeber Hochtaunuskreis Fachbereich Leitstelle Integration Ludwig-Erhard-Anlage Bad Homburg Redaktion Sabine Schleiermacher Programm-Koordinatorin WIR (Wegweisende Integrationsansätze Realisieren) Beteiligte Fachbereiche Ausländer- und Personenstandswesen Personalservice Gesundheitsdienste Leitstelle für Kinder, Jugendarbeit, Betreuungsstelle und sozialpsychiatrischer Dienst Pressestelle Beratung Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Stand: November

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