Positionspapier der grünen Landtagsfraktion

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Positionspapier der grünen Landtagsfraktion"

Transkript

1 Maßregelvollzug? Positionspapier der grünen Landtagsfraktion Thema Maßregelvollzug: Anschreiben und Positionspapier der grünen Landtagsfraktion (Barbara Steffens) vom Oktober 2000 Liebe Freundinnen und Freunde, in den nächsten Wochen steht wieder einmal das Thema Maßregelvollzug auf der Tagesordnung. In NRW gibt es seit langem den Bedarf an zusätzlichen Plätzen, sowohl im Rheinland wie auch in Westfalen. Es ist wie bei allen Standortdiskussionen in der Vergangenheit auch diesmal mit heftigen Widerständen von vor Ort zu rechnen, die häufig von Ängsten und Fehlinformationen geschürt wurden. Nach Auskunft des Ministeriums sind die Vorprüfungen der Standorte nun abgeschlossen und die engere Abstimmung mit den Kommunen hat begonnen. Bis spätestens Mitte November sollen dann 5-8 Standorte benannt werden. Schon 1997 war aus Sicht der Landschaftsverbandsfraktionen Rheinland und Westfalen-Lippe und der Landtagsfraktion NRW von Bündnis 90/Die Grünen klar, dass der Bedarf an zusätzlichen neuen Plätzen groß ist. Damals wurden alleine für Westfalen-Lippe vier bis fünf zusätzliche, dezentralisierte forensische Einrichtungen für notwendig erachtet. Damit Ihr auf die Diskussionen vor Ort gut vorbereitet seit, gebe ich Euch hiermit aktualisiertes Material zur Kenntnis. Solltet Ihr Fragen haben, oder nach der Standortbekanntgabe Diskussionsbedarf vor Ort haben, stehe ich Euch gerne zur Verfügung. Mit lieben Grüßen Seite 1 von 10

2 gez. Barbara Steffens Maßregelvollzug in Nordrhein-Westfalen Eine Information der Landtagsfraktion NRW von Bündnis 90/Die Grünen April 2000 (aktualisiert Oktober 2000) I. Maßregelvollzug in der öffentlichen Diskussion: zwischen Ängsten, Emotionen und Handlungsnotwendigkeiten Die öffentliche Auseinandersetzung um die Unterbringung von psychisch kranken Straftätern in psychiatrischen Krankenhäusern und -stationen (in der sogenannten forensischen Psychiatrie) und die daraus resultierende Ängste haben in einigen Regionen des Landes zu einer emotionalisierten Stimmung, einer ablehnenden Haltung und einem wachsenden Widerstand in der Bevölkerung gegenüber forensischen Einrichtungen geführt. Mit dazu beigetragen haben sicher auch das Entscheidungs- und Realisierungsverfahren für neue forensische Kliniken oder die Erhöhung der Platzzahlen in bereits bestehenden Einrichtungen. Die meisten Ängste haben aber Schlagzeilen über entlaufene psychisch kranke Straftäter geschürt. Eine Diskussion über Inhalte und ein aufklärender Dialog mit der Bevölkerung über die Arbeit und die Sicherheit der Forensik sind daher dringend notwendig. Eine größtmögliche Einbeziehung und Information der Bevölkerung ist im Interesse eines "angstfreien" Umgangs gerade in der Phase nach der Standortentscheidung notwendig. In der öffentlichen Auseinandersetzung bleibt meist unklar, was forensische Psychiatrie bzw. Maßregelvollzug beinhalten und wie eine Maßregelvollzugsklinik arbeitet. Was ist Maßregelvollzug? Maßregelvollzug bedeutet die sichere Unterbringung und die Behandlung von Straftätern, die aus Krankheitsgründen gänzlich schuldunfähig oder nur teilweise schuldfähig und darüber hinaus gefährlich sind. Neben der Anordnung des Maßregelvollzugs kann vom Gericht auch noch eine Strafe verhängt werden. In der Regel erfolgt dann zunächst die Einweisung in die Psychiatrie bzw. bei Suchtkranken in die Entziehungsanstalt. Seite 2 von 10

3 Die Unterbringung in einer solchen Einrichtung mit entsprechenden baulichen Sicherungsvorkehrungen verfolgt den Zweck, die psychische Krankheit, Störung oder Sucht des Täters durch gezielte Behandlung soweit zu bessern, dass er nicht mehr gefährlich ist. Während der Behandlung sind sichere Unterbringung und wirksame Kontrollen bei Ausgängen zum Schutz der Öffentlich unabdingbar. Nachdem das Bundesverfassungsgericht 1972 den Gesetzgeber aufgefordert hatte, Inhalt und Umfang von Grundrechtseingriffen gesetzlich festzulegen, wurden 1977 Rahmenbestimmungen für den Maßregelvollzug in das Strafvollzugsgesetz aufgenommen. Die Bundesländer hatten dann den Maßregelvollzug durch eigene Gesetze zu regeln. Nordrhein-Westfalen tat dies 1984 und durch eine umfassende Novellierung im Jahre Neben der sicheren Unterbringung und den damit einhergehenden erforderlichen Freiheitsbeschränkungen und Grundrechtseingriffen regelt das Maßregelvollzugsgesetz insbesondere die Behandlung, die Sicherung, die Prognosebegutachtungen, die Lockerungen des Vollzugs und Maßnahmen der Wiedereingliederung. Auch aufgrund der Erfahrungen mit Justiz und Rechtsprechung in der Zeit des Nationalsozialismus ist in der Bundesrepublik Deutschland ein Rechtssystem entstanden und vom Bundesverfassungsgericht untermauert worden, das einen Freiheitsentzug verbietet, "der dem Betroffenen nicht die reale Hoffnung lässt, der Freiheit wieder teilhaftig zu werden." Im Verlauf des Freiheitsentzugs müssen daher durch Behandlung und sonstige soziale Hilfen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass der Straftäter nach seiner Entlassung keine Straftaten mehr begeht. In der Praxis wird bei einer größeren Zahl von Patienten einer forensischen Klinik der Vollzug aufgrund der Schwere der Erkrankung und daraus resultierender Gefährlichkeit erst nach einer sehr langen Behandlungsdauer gelockert. Etwa 10 % gelten nach heutigem Erkenntnisstand als nicht behandelbar. Sie werden erst in hohem Alter in andere betreuende Einrichtungen oder nie wieder entlassen. Standorte Der Maßregelvollzug für psychisch kranke und suchtkranke Rechtsbrecher findet in Nordrhein-Westfalen an sieben Standorten statt. Im Rheinland sind es: Bedburg-Hau, Düren, Langenfeld und Viersen; in Westfalen-Lippe: Lippstadt-Eickelborn, Marsberg und Stemwede-Haldem. Derzeit gibt es Maßregelvollzugspatienten in NRW. Davon sind in den Maßregelvollzugseinrichtungen PatientInnen untergebracht. 381 befinden sich in der Allgemeinpsychiatrie. Ein geringer Teil derer (ca.10%) sind aus unterschiedlichen Gründen in der Allgemeinpsychiatrie adäquat untergebracht. Für den größeren Teil stellt aber nur der Maßregelvollzug eine richtige Unterbringung dar. Darüber hinaus besteht ein Bedarf durch Überbelegung bestehender Einrichtungen und der notwendigen Verkleinerung bestehender Einrichtungen. Es fehlen dadurch insgesamt mehr als 500 Plätze in spezialisierten Maßregelvollzugseinrichtungen. Etwa zwei Drittel hiervon sind psychisch kranke Patienten nach 63 StGB (bereits rechtskräftig verurteilte) bzw. nach 81, 126a StPO einstweilig untergebrachte Personen zur Vorbereitung eines Gutachtens über ihren psychischen Zustand oder als U-Haft Ersatz bei Verdacht auf rechtswidrige Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit. Von den Patienten sind 30 % Personen, die wegen Straftaten im Zusammenhang mit Suchtkrankheiten in den Maßregelvollzug eingewiesen wurden, die restlichen 70 % sind psychisch krank oder persönlichkeitsgestört. Die Hauptunterbringungsdelikte sind etwa zur Hälfte Gewalttaten, wie Tötungen und andere aggressive Handlungen gegen Personen. Sexualdelikte bilden bei etwa jedem vierten die Ursache der Unterbringung. Daneben sind Eigentumsdelikte und Brandstiftungen zu nennen. Seite 3 von 10

4 Die forensische Psychiatrie in Lippstadt-Eickelborn ist mit 351 Plätzen (Ist-Bestand) die größte Maßregelvollzugseinrichtung in der Bundesrepublik. Eine Klinik dieser Größe bindet überproportional viel Aufwand und Kraft für interne Organisation und Kommunikation. Therapie und Sicherung kommen an Belastungsgrenzen. Eine Dezentralisierung und insbesondere eine deutliche Entlastung der Einrichtung in Lippstadt-Eickelborn ist daher nicht zuletzt aus Sicherheitsgründen dringend erforderlich. Geplant ist eine Größenordnung von 230, maximal von 250 Plätzen. Obwohl die Notwendigkeit einer Dezentralisierung des Maßregelvollzugs und die Entlastung von Eickelborn seit Jahren unbestritten ist, konnte sie bislang nicht realisiert werden. Sie ist insbesondere auch am Widerstand der örtlichen Bevölkerung des jeweils anvisierten neuen Standortes gescheitert. So ist bereits in den frühen 80er Jahren der Versuch misslungen, Eickelborn durch einen Neubau in Unna zu entlasten; 1997 musste Herten als neuer Standort wieder aufgegeben werden. II. Therapie ist der beste Opferschutz Zum Maßregelvollzug, der Sicherheit und Schutz der Bevölkerung in Zusammenhang mit und durch Therapie für psychisch kranke und suchtkranke Straftäter bietet, gibt es keine humane Alternative. Höchstmögliche Sicherheit ist nur durch erfolgreiche Behandlung und Rehabilitation möglich. Sie stellen grundsätzlich den wirksamsten Beitrag zum Schutz und zur Sicherheit der Bevölkerung dar. Dies gilt insbesondere für die Zeit nach der Entlassung. In vielen Auseinandersetzungen um Maßregelvollzug und Schutz der Bevölkerung wird dies oft zuwenig beachtet. Während des Vollzugs und der Wiedereingliederung werden Schutz und Sicherheit der Bevölkerung durch bauliche Maßnahmen und intensive Betreuung durch das behandelnde Personal gewährleistet. Tatsache ist: je qualifizierter und erfolgreicher die Therapie, desto geringer die Rückfallquote. So bleiben rund 80 % der entlassenen Maßregelvollzugspatienten straffrei. Diese Erfolgsquote ist deutlich höher als nach Entlassung aus einem Strafvollzug, der kaum Therapien zu bieten hat. Mauern tragen zur Sicherheit der Bevölkerung langfristig weniger bei als eine durch eine qualifizierte Therapie herbeigeführte Änderung der Verhaltensmuster der Patienten und -patientinnen. Dennoch umfasst die äußere Sicherheit selbstverständlich auch bauliche Sicherungsmaßnahmen. Aber auch die innere Sicherheit, vor allem die der Mitarbeiter in den Einrichtungen, ist zu bedenken. Neben baulichen Gesichtspunkten und technischen Sicherungsmitteln wie Alarmgeber sind hier die personelle Besetzung, die therapeutische Einbindung und die soziale Kontrolle wichtige Aspekte. Neben den baulichen Bedingungen muss die innere Sicherheit vor allem durch ausreichende personelle Präsenz sichergestellt werden. Der Maßregelvollzug bedarf deshalb einer angemessenen Personalausstattung. Dazu gehören auch bestimmte Anforderungen an das Personal in qualitativer Hinsicht. In der öffentlichen Diskussion ist immer wieder das Vorurteil zu hören, dass die im Maßregelvollzug untergebrachten Patienten und Patientinnen Freigang aufgrund von Wohlverhalten erhalten. Der sogenannte unbegleitete Ausgang wird erst an letzter Stelle in einer Reihe von Lockerungsmaßnahmen vor der Entlassung und im Hinblick darauf gewährt, dass dieser Ausgang den Patienten in seiner Rehabilitation und Resozialisation voranbringt. Die konkrete Gefahr zukünftiger Straftaten steht einer Lockerung dabei ebenso entgegen wie eine Seite 4 von 10

5 Fluchtgefahr. Lockerungen sind keine Experimente. Sie sind notwendiger Teil im Konzept der Behandlung, um schließlich eine Entlassung nach entsprechenden Erprobungen verantworten zu können. III. Situation im Maßregelvollzug muss weiter verbessert werden - Maßregelvollzugsgesetz NW stellt hierfür eine gute Grundlage dar Bereits das nordrhein-westfälische Maßregelvollzugsgesetz (MRVG) aus dem Jahre 1984 wurde den bundesrechtlichen Vorgaben und dem in den 80er und 90er Jahren geltenden aktuellen Stand der fachwisschenschaftlichen Diskussion gerecht und erfüllte alle Forderungen, die aus dem Grundgesetz, den einschlägigen Bundesgesetzen und der Rechtsprechung abzuleiten waren. Dies hatte auch die Expertenanhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags NW im November 1996 gezeigt. Dabei war deutlich geworden, daß das Maßregelvollzugsgesetz NW eine gute Grundlage bot, Sicherheit und Therapie in der Vollzugspraxis unter Berücksichtigung neuester wissenschaftlicher Ergebnisse zu ermöglichen. Doch trotz eines ambitionierten Maßregelvollzugsgesetzes (MRVG), dem auch Fachleute aus anderen Bundesländern einen hohen Sicherheitsstandard bescheinigten, blieb die Situation in der forensischen Psychiatrie durch fehlende Kapazitäten und eine teilweise überalterte Bausubstanz gekennzeichnet. Dabei sind Unterbringungsqualität sowie Sicherheits- und Therapiebedingungen in den forensischen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen recht unterschiedlich. Während einige Einrichtungen räumlich wie auch konzeptionell den heutigen Anforderungen durchaus gerecht werden, -zum Beispiel das "Forensische Dorf" in Düren -, entsprechen die räumlichen Bedingungen anderer Einrichtungen je länger je weniger den Anforderungen eines effektiven und menschenwürdigen Maßregelvollzugs. Sie sind völlig überaltert oder überbelegt. Besonders prekär ist die Situation in Lippstadt-Eickelborn aufgrund der Größe der Einrichtung und der auf Dauer nicht hinnehmbaren Überbelegung. In Bedburg-Hau sind insbesondere im Haus 29 die Unterbringungs- und Therapiebedingungen nicht mehr hinnehmbar, da die Bausubstanz in keiner Hinsicht mehr den Anforderungen an einen verantwortbaren Maßregelvollzug entspricht. Dies hat auch der Parlamentarische Untersuchungsausschuß I "Maßregelvollzug" des Landtags von Nordrhein-Westfalen im Frühjahr 2000 festgestellt (LT-Drs. 12/4747). Er war 1998 nach der spektakulären Entweichung des Patienten Büch aus Düren eingesetzt worden, um die Situation des Maßregelvollzugs in Nordrhein-Westfalen in den Jahren seit 1984 zu untersuchen. Die wichtigste Empfehlung des Abschlußberichts zielt auf den Zubau weiterer Behandlungsplätze in Nordrhein-Westfalen. Im westfälischen Landesteil steht diese Forderung in engem Zusammenhang mit der Verkleinerung des Westfälischen Zentrums für Forensiche Psychiatrie in Lippstadt-Eickelborn und einer Dezentralisierung des Maßregelvollzugs. Insgesamt sind die in beiden Landesteilen für den Maßregelvollzug zur Verfügung stehenden Plätze bei weitem nicht ausreichend. Einige Einrichtungen sind überbelegt. In Einzelfällen musssten psychisch kranke Rechtsbrecher in forensischen Einrichtungen anderer Bundesländer verlegt werden. Eine große Zahl von Maßregelvollzugspatienten kann gegenwärtig nur in Stationen der Allgemeinpsychiatrie untergebracht, dort aber kaum angemessen behandelt werden. Zur Zeit fehlen landesweit etwa 500 Behandlungsplätze. Um den Bedarf quantitativ und qualitativ zu decken und standortbezogen sichern zu können, sind sowohl Neubauten als auch Renovierungen, Erweiterungen und Dezentralisierungsmaßnahmen erforderlich. Wie der "Fall Herten" und bauplanungsrechtliche Barrieren in den bereits bestehenden Standortgemeinden gezeigt haben, reichte die Kompetenz der Landschaftsverbände nicht aus, hier zu den dringend notwendigen Ergebnissen zu kommen. Nicht zuletzt deshalb wurde durch die Neufassung des Maßregelvollzugsgesetzes im Sommer 1999 die Seite 5 von 10

6 Zuständigkeit für den Maßregelvollzug auf des Land übertragen. Das Land kann als letztes Mittel mit dem Sonderbaurecht nach 37 BauGB schließlich auch gegen den Willen einer Gemeinde neue Plätze schaffen. Es kann Maßregelvollzugskliniken neu errichten oder Teile bestehender allgemeinpsychiatrischer Kliniken zu forensischen Stationen umwidmen. Aber die baurechtliche Durchsetzbarkeit allein bewirkt noch kein Ergebnis, bei dem der Schutz der Öffentlichkeit und eine durch Therapie gefestigte Besserung der Täter eine nachhaltige Sicherheit zu gewährleisten vermag. Positive Ergebnisse lassen sich auf Dauer nur erzielen, wenn eine forensische Einrichtung und die in ihr tätigen Mitarbeiter wie auch die Patienten von der Kommune, der Region und ihren Bürgern akzeptiert werden. Der Maßregelvollzug als das Bemühen darum, einem straffällig gewordenen Menschen (wieder) die Möglichkeit zu einem sozialadäquaten Leben in einer Gemeinschaft zu ermöglichen, die nicht erneut durch ihn gefährdet wird, ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die die Verantwortung der Politik, der Verwaltungen und aller Bürger dieses Landes gleichermaßen herausfordert. Neben der Lösung der Kapazitätsprobleme ist der Maßregelvollzug auch in den Bereichen Qualifizierung, Dezentralisierung und Öffentlichkeitsarbeit weiterzuentwickeln. IV. Personal, Qualifizierung und Fortbildung Umfassende Vereinbarungen zur Personalbemessung und -ausstattung der Kliniken sind nach wie vor dringend geboten. Die entsprechenden Vorschriften des MRVG aus der Novellierung von 1992 wurden nie umgesetzt. Auch in der Neufassung des MRVG von 1999 findet sich wiederum die Verpflichtung, den Personalbedarf durch eine Rechtsverordnung festzulegen ( 30 III Nr. 2) Hierzu liegen mittlerweile hinreichend Daten, Gutachten und differenzierte Anhaltszahlen sowohl von der Unternehmensberatung Ernst & Young als auch von leitenden forensischen Ärzten vor. Somit kann nun ohne Verzug eine Entscheidung getroffen werden. Diese Vereinbarungen müssen die Leistungen sowohl für den stationären Maßregelvollzug als auch für die Rehabilitation und Nachsorge integriert einschließen. Sie sind mit Qualitätssicherungsmaßnahmen zu verbinden, um einen hohen Therapie- und Sicherheitsstandard zu gewährleisten. Die Aus- und Fortbildungs- sowie Supervisionsangebote für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Maßregelvollzug sind auszuweiten und qualitativ weiterzuentwickeln. Dabei ist eine regelmäßige Fort- und Weiterbildung unverzichtbar, um die Qualität der Therapie zu sichern und eine Weiterentwicklung der spezialisierten Therapieangebote vor allem im Bereich der Behandlung persönlichkeitsgestörter Straftäter zu fördern. Auch nach dem neuen Maßregelvollzugsgesetz ist spätestens alle drei Jahre für jeden Patienten eine externe Begutachtung vorzunehmen. Zusätzlich werden nunmehr in zahlreichen Fällen Gutachten notwendig, wenn es bei Patienten aus Krankheits- bzw. Kriminalitätsgründen zu erheblichen Schwierigkeiten bei der prognostischen Beurteilung der Gefährlichkeit kommt. Die Qualität der Gutachten ist immer noch recht unterschiedlich. Belegt sind erhebliche qualitiative Unterschiede sowie fachliche Mängel. Zudem besteht seit Jahren das Problem, geeignete Gutachter bereits für forensisch-psychiatrische Fragestellungen im Strafverfahren zu benennen. Deshalb muss nicht nur die Qualität der Gutachten verbessert, sondern auch die Zahl der zur Verfügung stehenden Sachverständigen erhöht und ihre ständige Qualifizierung gefördert werden. Dies betrifft zunächst die nach dem Gesetz nunmehr von den Heilberufskammern zu führende Gutachterliste, die nach sorgfältiger fachlicher und tatsächlicher Prüfung zu Seite 6 von 10

7 aktualisieren und fortzuschreiben ist. Daneben sind aber auch Mindeststandards der methodischen und sachlichen Inhalte dieser Gutachten zu erarbeiten und festzulegen. Nur eine ausreichende und ständige Qualifizierung von Sachverständigen trägt wesentlich zur Verbesserung der Prognosesicherheit bei Lockerungsentscheidungen im und bei anstehenden Entlassungen aus dem Maßregelvollzug bei. Wichtiger Bestandteil für eine erfolgreiche Therapie ist die Stärkung der sozialen Kompetenz, die schulische Weiterbildung und berufliche Ausbildung der Patienten und Patientinnen, da der überwiegende Teil keinen Schulabschluss bzw. keine Berufsausbildung besitzt. Entsprechende Angebote gilt es zu sichern und weiterzuentwickeln. Die wissenschaftliche Begleitforschung des Maßregelvollzugs ist zu intensivieren. Hierbei geht es vor allem darum, Fragen zur Rückfallhäufigkeit, zur Prognosesicherheit bei Lockerungen und zur Wirksamkeit von Therapiemethoden besser beantworten zu können. Geeignete Initiativen - beispielsweise im Wissenschafts- und Hochschulbereich - sollten hierzu ergriffen und gefördert werden. V. Rehabilitation und Nachsorge Der Übergang von der vollstationären Maßregel in die Entlassung zur Bewährung ist für das Erreichen der beiden Maßregelziele, die Resozialisierung des Patienten und die Sicherheit der Bevölkerung, eine entscheidende Phase. Dieser Weg muss auf der Grundlage prognostisch günstiger Beurteilungen aufmerksam therapeutisch begleitet und kontrolliert werden. Übergang und Nachsorge bedürfen finanziell einer entsprechenden Absicherung wie dies bei der vollstationären Maßregelbehandlung durch den Landeshaushalt erfolgt. Ein erster Schritt in diese Richtung ist durch die im novellierten MRVG verankerte Verpflichtung der Einrichtungen des Maßregelvollzugs getan, Nachsorgemaßnahmen zu vermitteln, die Überleitung der Patienten an geeignete ambulante, teilstationäre oder stationäre Angebote sicherzustellen und sie im Krisenfall auch kurzfristig wieder aufzunehmen. Eine besondere Ausgangsregelung zur Vorbereitung auf die Entlassung wird seit der Kindestötung im Jahr 1994 in Eickelborn praktiziert. Patienten, die wegen eines Sexual- oder eines Tötungsdelikts untergebracht wurden, dürfen sich in der Umgebung von Eickelborn nur in Begleitung eines Pflegers bewegen, nie allein. Diese sogenannte 1 : 1 -Ausgangsregelung gilt für etwa 2/3 der Eickelborner Patienten. Erst außerhalb eines Umkreises von etwa 50 km dürfen sie allein etwas unternehmen. In der Praxis bedeutet dies zum Beispiel, dass Patienten zur Vorbereitung auf die Entlassung mit einem Bulli in Pflegerbegleitung ins Ruhrgebiet gefahren werden (1 : 1), um sie dann, dort angekommen, allein herumlaufen zu lassen. Eine solche Regelung ist therapeutisch unsinnig und rechtlich zweifelhaft. Sie muss schnellstens beendet werden, zumal sie erhebliche pflegerische Ressourcen bindet und ca. 2 Mill. DM im Jahr zusätzlich kostet. Darüber hinaus gilt es, darauf zu achten, dass sie nicht gleichsam als Konzession an protestierende Bürgerinitiativen gegen die Forensik auch noch an weiteren, neuen Standorten eingeführt wird. Die ambulante Nachsorge im Anschluss an den vollstationären Aufenthalt in der Forensik muss konzeptionell weiterentwickelt und zu einem flächendeckenden und unverzichtbaren Regelangebot ausgebaut werden. Dadurch wird eine Verkürzung der Verweildauern und eine Entlastung im stationären Bereich möglich. Darüber hinaus leistet eine funktionierende Nachsorge einen wesentlichen Beitrag zur Verhinderung von Rückfällen. Ziel muss sein, durch eine bessere Verzahnung der Vollzugseinrichtungen mit nachsorgenden Institutionen den Übergang von Patienten aus dem Maßregelvollzug in die Entlassung zur Bewährung kontinuierlich zu begleiten, die Wiedereingliederung zu verbessern und die Rückfallgefahr zu vermindern. Bewährungshilfe und psychosoziale Fachdienste müssen gestärkt werden. Die Ergebnisse der Modellprojekte in den Regionen Bochum/Herne sowie bei der Rheinischen Landesklinik Düren in den Jahren 1989 bis 1993 sind im Rahmen der Weiterentwicklung von Seite 7 von 10

8 Rehabilitation und Nachsorge zu berücksichtigen. VI. Öffentlichkeitsarbeit, Information und Dialog Die Information der Bevölkerung über die Ziele des Maßregelvollzugs, seine Konzeption, die konkret getroffenen Maßnahmen zur Sicherung der Behandlungsqualität und -erfolge und zum Schutz der Öffentlichkeit ist eine wichtige Aufgabe, die den Maßregelvollzug auch ohne besondere Anlässe regelmäßig begleiten muss. Sie kann das notwendige Verständnis für die Aufgabe und die Gestaltung des Maßregelvollzugs schaffen und sichern. Information darf dabei aber nicht als Einbahnstraße verstanden werden. Vielmehr ist der aktive Dialog mit der Bevölkerung über anstehende Fragen, Probleme und Lösungswege zu suchen. Die Landesregierung und die Landschaftsverbände als Klinikträger sind gefordert, sich dieser wichtigen Aufgabe mehr als bisher zu stellen. Auch die Beiräte an den Maßregelvollzugskliniken können hierbei einen wichtigen Beitrag leisten. Die Erfahrung mit Beiräten, in die auch Laien einbezogen sein können, ist auszuwerten. Insbesondere gilt es zu prüfen, ob und wie die Beiräte die Arbeit des Maßregelvollzugs transparenter machen können. Auch bei der Klärung konzeptioneller und struktureller Fragen können Beiräte sinnvolle und wichtige Beiträge leisten. Die Einbeziehung von Beiräten in Lockerungsentscheidungen ist jedoch mit Nachdruck abzulehnen. Das MRVG sieht dies auch nicht vor. VII. Größe der Einrichtungen und Standorte Die Einrichtungen des Maßregelvollzugs müssen nach Organisationsgestalt und Größe überschaubar sein. Sie sollten mit angemessenen Kommunikationsstrukturen auskommen und eine soziale Kontrolle ermöglichen. Sie müssen aber auch eine Mindestgröße umfassen, die es wirtschaftlich sinnvoll macht, sie fachlich eigenständig und mit ausreichend fachlich qualifiziertem Personal zu führen. Zudem müssen sie eine ausreichende Differenzierung in ihren Behandlungs-, Unterrichts, Arbeits- und Freizeitangeboten gewährleisten. In der nächsten Zeit sollte das Land beginnen, standortbezogene Schwerpunkte im Hinblick auf Therapien und Sicherung zu bilden. Dann könnte die Zuweisung der Maßregelpatienten zu den jeweiligen Einrichtungen besser nach den individuellen Behandlungserfordernissen vorgenommen werden. Ein solches System würde therapeutische Schwerpunktbildungen ermöglichen und könnte gleichzeitig eine Konzentration schwieriger Fälle vermeiden. Wie weit dabei einem Bezug zur regionalen Herkunft der Patienten Rechnung getragen werden kann, hängt von Anzahl und regionaler Verteilung weiterer Maßregelvollzugseinrichtungen ab. Darüber hinaus ist die regionale Anbindung an andere psychiatrische Einrichtungen, wie auch an die psycho-soziale Infrastruktur von wesentlicher Bedeutung für einen erfolgreichen Maßregelvollzug, der der Bevölkerung auch nach der Entlassung der psychisch kranken Straftäter ein Höchstmaß an Sicherheit bietet. Dies gilt besonders im Blick auf solche vorwiegend psychotisch erkrankten Patienten, die sich auch ohne Straftat in einer psychiatrischen Behandlung und Versorgung befänden. Seite 8 von 10

9 Die gegenwärtige Praxis, fehlende Kapazitäten im Maßregelvollzug durch eine Belegung der freien Plätze in den allgemein-psychiatrischen Krankenhäusern mit Maßregelvollzugspatienten und -patientinnen vorzunehmen, kann nur eine vorübergehende Notlösung sein. Dies ist der falsche Weg. Denn weder können so die notwendigen Therapieangebote an diesen Standorten (geringe Platzzahl pro Einrichtung, kein zusätzliches spezialisiertes Personal) sichergestellt werden, noch ist die notwendige Sicherheit an diesen Kleinsteinrichtungen zu gewährleisten, - oder die Sicherheitsstandards müssten für die anderen nichtforensischen Patienten unverhältnismäßig erhöht werden. Sinnvoll ist eher die Errichtung von mehreren dezentralisierten, gut gesicherten forensischen Einrichtungen in Westfalen-Lippe. Sie könnten in Anbindung an bestehende psychiatrische Einrichtungen und Abteilungen wie im Rheinland die Regionen gleichmäßiger abdecken als bisher. Dabei müssen diese Einrichtungen für den Maßregelvollzug in eigenständigen Häuser etabliert werden. Sie sollten eine Größe aufweisen, die die Umsetzung eines differenzierten Therapiekonzepts wie auch die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen ermöglicht. Die Menschen in Nordrhein-Westfalen haben einen Anspruch darauf, daß Therapie und Sicherheit im Maßregelvollzug stetig weiterentwickelt und optimiert werden. Nur so kann die Akzeptanz der Bevölkerung für den Maßregelvollzug wachsen. VIII. Empfehlungen des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses In den Jahren 1998 bis 2000 hat der Parlamentarische Untersuchungsausschuss I "Forensik" des Landtags von Nordrhein-Westfalen die Entwicklung des Maßregelvollzugs seit 1984 in diesem Bundesland untersucht. Zum Abschluss seiner Arbeit hat er einen fast Seiten starken Bericht vorgelegt: LT-Drs. 12/4747. Die wesentlichen Vorschläge zur Weiterentwicklung des Maßregelvollzugs wurden darin in folgenden 10 Punkten zusammengefasst (S.835f.): * Zubau weiterer forensischer Behandlungsplätze, * Verkleinerung des Westfälischen Zentrums für Forensische Psychiatrie in Lippstadt-Eickelborn durch zügige Dezentralisierung des Maßregelvollzugs in Westfalen-Lippe, * Ausbau eines nach Krankheits- und Störungsbildern differenzierten Therapieangebotes, * standortbezogene Schwerpunktbildung im Hinblick auf Therapieangebote und Sicherung, * Beschränkung der Inanspruchnahme der Allgemeinpsychiatrie durch Forensiker auf diejenigen Patienten, denen hierdurch in besonderer Weise therapeutisch und rehabilitativ geholfen werden kann und bei denen dies unter Sicherheitsaspekten verantwortbar ist, * Prüfung der Effizienz einer landesweiten, einheitlichen EDV-gestützten forensischen Basisdokumentation sowie eines damit verbundenen Patientenmeldesystems zur Feststellung der tagesaktuellen Belegungssituation, * Überprüfung der Effizienz der verschiedenen Therapien und des dafür sowie für die Sicherung erforderlichen Einsatzes an finanziellen Mitteln, * Aufbau einer kontinuierlichen wissenschaftlichen Begleitforschung des Maßregelvollzugs, * Erstellung eines landeseinheitlichen, auf die unterschiedlichen Therapie- und Sicherungsbedingungen Seite 9 von 10

10 Powered by TCPDF ( Maßregelvollzug abgestellten Personalbemessungskonzepts, * zügiger Ausbau einer flächendeckenden ambulanten Nachsorge sowohl zur Verkürzung der Verweildauern als auch als wesentlicher Beitrag zur Verhinderung von Rückfällen. Quelladresse: Seite 10 von 10

Maßregelvollzug. Nachbetreuung suchtkranker und psychisch kranker Rechtsbrecher in Hessen. Forensische Fachambulanzen. Landeswohlfahrtsverband Hessen

Maßregelvollzug. Nachbetreuung suchtkranker und psychisch kranker Rechtsbrecher in Hessen. Forensische Fachambulanzen. Landeswohlfahrtsverband Hessen Maßregelvollzug Forensische Fachambulanzen Nachbetreuung suchtkranker und psychisch kranker Rechtsbrecher in Hessen Landeswohlfahrtsverband Hessen I m p r e s s u m Herausgeber: Landeswohlfahrtsverband

Mehr

Neue forensische Kliniken = mehr Sicherheit

Neue forensische Kliniken = mehr Sicherheit Hotline: 0800-137 7 137 E-Mail: massregelvollzug@mgepa.nrw.de Neue forensische Kliniken = mehr Sicherheit Daten, Fakten und Stimmen zum Maßregelvollzug in Nordrhein-Westfalen www.mgepa.nrw.de Diese Druckschrift

Mehr

Beschluss. geb. am \~ "*1982inH("~ z.z. im Maßregelvollzug des Sächsischen Krankenhauses in A< Hohe Straße 39, 04107 Leipzig

Beschluss. geb. am \~ *1982inH(~ z.z. im Maßregelvollzug des Sächsischen Krankenhauses in A< Hohe Straße 39, 04107 Leipzig y ^ Ausfertigung Landgericht Leipzig Strafvollstreckungskammer Az.: II StVK 739/09 Beschluss In der Maßregelvollzugssache des _ - _ geb. am \~ "*1982inH("~ z.z. im Maßregelvollzug des Sächsischen Krankenhauses

Mehr

Wer ist bei uns im Jugend- Maßregelvollzug?

Wer ist bei uns im Jugend- Maßregelvollzug? Haus 07 Wer ist bei uns im Jugend- Maßregelvollzug? Psychisch kranke Rechtsbrecher im Jugendalter Index-Tat zwischen 14 Lj. und 18. Lj begangen. Rechtsgrundlage: Urteil nach den 63 und 64 StGB Jugendliche

Mehr

Vortrag bei den Forensik-Tagen der Klinik Nette-Gut Zum Thema: Rush-Hour? Überbelegung im Maßregelvollzug in Andernach am 8.

Vortrag bei den Forensik-Tagen der Klinik Nette-Gut Zum Thema: Rush-Hour? Überbelegung im Maßregelvollzug in Andernach am 8. Überbelegung im Ursachen und mögliche Auswirkungen oder Novellierung des s Die Gesetzentwürfe und ihre potentiellen Folgen Vortrag bei den Forensik-Tagen der Klinik Nette-Gut Zum Thema: Rush-Hour? Überbelegung

Mehr

Klinische Psychologen (Universitäts- oder Fachhochschulabschluss), Sozialdienstmitarbeiter mit eidgenössisch anerkanntem Diplom,

Klinische Psychologen (Universitäts- oder Fachhochschulabschluss), Sozialdienstmitarbeiter mit eidgenössisch anerkanntem Diplom, DEPARTEMENT GESUNDHEIT UND SOZIALES Gesheitsversorgung SPITALLISTE 2015 PSYCHIATRIE Anhang 12: Anforderungen pro psychiatrische Leistungsgruppe Folgende Hauptleistungsgruppen sind definiert: Erwachsenenpsychiatrie

Mehr

2011 (2BvR882/09)dieRegelungenzurZwangsbehandlungimMaßregelvollzugsgesetzvonBaden-Württembergfürunzureichenderklärt.Inzwischen

2011 (2BvR882/09)dieRegelungenzurZwangsbehandlungimMaßregelvollzugsgesetzvonBaden-Württembergfürunzureichenderklärt.Inzwischen Deutscher Bundestag Drucksache 17/10712 17. Wahlperiode 17. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Ilja Seifert, Diana Golze, weiterer Abgeordneter

Mehr

Was ist Sozialpsychiatrie? Auf den ersten Blick...

Was ist Sozialpsychiatrie? Auf den ersten Blick... Was ist Sozialpsychiatrie? Auf den ersten Blick... Sozialpsychiatrie ist ein Fachbegriff für eine bestimmte Art, Menschen bei seelischen Krisen und psychischen Erkrankungen professionell zu helfen. Besonders

Mehr

2. Ausbauprogramm für den Maßregelvollzug in Nordrhein- Westfalen Ihre Schreiben vom 22.11.2012 und unser Telefonat am 6.12.2012

2. Ausbauprogramm für den Maßregelvollzug in Nordrhein- Westfalen Ihre Schreiben vom 22.11.2012 und unser Telefonat am 6.12.2012 MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Herrn Klaus Kleine-Büning Lembecker Str. 149 45721 Haltern am See per E-Mail: info@hohe-mark-ohne-forensik.de 2. Ausbauprogramm für den Maßregelvollzug in Nordrhein-

Mehr

4. ZeugInnenbegleitprogramme für kindliche Opfer Stellungnahme und Antworten der Parteien

4. ZeugInnenbegleitprogramme für kindliche Opfer Stellungnahme und Antworten der Parteien 4. ZeugInnenbegleitprogramme für kindliche Opfer Stellungnahme und Antworten der Parteien Die öffentliche Diskussion zum sexuellen Missbrauch in Institutionen und die in den Medien dokumentierten Fälle

Mehr

vom 30. Juni 2003 geboren am zurzeit im Sächsischen Kr~nkenhaus A

vom 30. Juni 2003 geboren am zurzeit im Sächsischen Kr~nkenhaus A Oberlandesgerich Dresden 2. strafsenat Aktenzeichen: 2 Ws 298/03. -.. - - Beschluss vom 30. Juni 2003 in der Maßregelvollstreckungssache gegen W geboren am in zurzeit im Sächsischen Kr~nkenhaus A Verteidiger:

Mehr

Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderung in der Gemeinde - Perspektiven für die Behindertenhilfe

Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderung in der Gemeinde - Perspektiven für die Behindertenhilfe Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderung in der Gemeinde - Perspektiven für die Behindertenhilfe Workshop am 13./14.11.2009 im Diakonischen Werk der EKD, Berlin Good Practice: Beispiele

Mehr

Reformüberlegungen zur Unterbringung nach 63 StGB

Reformüberlegungen zur Unterbringung nach 63 StGB Reformüberlegungen zur Unterbringung nach 63 StGB 1. derzeitige Rechtslage Nach 63 StGB ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn jemand eine rechtswidrige Tat

Mehr

Handhabung des Straf- und Maßregelvollzugs bei Sexualstraftätern

Handhabung des Straf- und Maßregelvollzugs bei Sexualstraftätern BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/364 Landtag 18. Wahlperiode 08.05.2012 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 6. März 2012 Handhabung des Straf- und Maßregelvollzugs bei

Mehr

Aufgaben und Inanspruchnahme einer insofern erfahrenen Fachkraft Art der Meldung Schutzplan Datenschutz

Aufgaben und Inanspruchnahme einer insofern erfahrenen Fachkraft Art der Meldung Schutzplan Datenschutz Informationen zum Verfahren bei Kindeswohlgefährdung in Einrichtungen Vereinbarung gem. 8a Sozialgesetzbuch VIII zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung Aufgaben und Inanspruchnahme

Mehr

I. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.

Mehr

Die Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!

Die Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die Reform der Pflegeversicherung Gewinner sind die Pflegebedürftigen! (Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.08 in Kraft) Seite 1 Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere

Mehr

Mit dem Thema Prävention ist die Reihe Krankheit Verstehen Depression bei den Behandlungsformen angekommen. Die folgenden vier Themenblöcke

Mit dem Thema Prävention ist die Reihe Krankheit Verstehen Depression bei den Behandlungsformen angekommen. Die folgenden vier Themenblöcke Mit dem Thema Prävention ist die Reihe Krankheit Verstehen Depression bei den Behandlungsformen angekommen. Die folgenden vier Themenblöcke beschäftigen sich mit vier Perspektiven auf die Therapie. Zunächst

Mehr

Anforderungen an neue Vergütungssysteme aus Sicht von Patientinnen und Patienten. Marion Rink Vizepräsidentin Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.v.

Anforderungen an neue Vergütungssysteme aus Sicht von Patientinnen und Patienten. Marion Rink Vizepräsidentin Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.v. Anforderungen an neue Vergütungssysteme aus Sicht von Patientinnen und Patienten Marion Rink Vizepräsidentin Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.v. Inhalt Rechtliche Rahmenbedingungen Verhältnis von Qualität

Mehr

Glossar der gängigsten Maßregelvollzugsbegriffe

Glossar der gängigsten Maßregelvollzugsbegriffe LWL-Maßregelvollzugsabteilung Westfalen Glossar der gängigsten Maßregelvollzugsbegriffe (Stand: 26.10.2010) Aussetzung der Maßregel auf Bewährung Aussetzung der Maßregel zugleich mit der Anordnung Besserung

Mehr

STELLUNGNAHME DER LANDESSENIORENVERTRETUNG e. V. (LSV NRW)

STELLUNGNAHME DER LANDESSENIORENVERTRETUNG e. V. (LSV NRW) Gasselstiege 13, 48159 Münster Tel: (02 51) 21 20 50 Fax: (02 51) 2 00 66 13 E-Mail: lsv-nrw@senioren-online.net www.senioren-online.net/lsv-nrw Juli 2004 STELLUNGNAHME DER LANDESSENIORENVERTRETUNG e.

Mehr

Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!

Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere Leistungen! Um bessere Leistungen für die

Mehr

Bericht und Antrag des Datenschutzausschusses

Bericht und Antrag des Datenschutzausschusses B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15 /1304 (zu Drs. 15/11208) 25. 11. 02 Bericht und Antrag des Datenschutzausschusses Gesetz zur Änderung des Bremischen Datenschutzgesetzes

Mehr

Deutscher Präventionstag und Veranstaltungspartner. Bielefelder Erklärung des 18. Deutschen Präventionstages 22. und 23. April 2013 in Bielefeld

Deutscher Präventionstag und Veranstaltungspartner. Bielefelder Erklärung des 18. Deutschen Präventionstages 22. und 23. April 2013 in Bielefeld Deutscher Präventionstag und Veranstaltungspartner Bielefelder Erklärung des 18. Deutschen Präventionstages 22. und 23. April 2013 in Bielefeld Mehr Prävention weniger Opfer Der 18. Deutsche Präventionstag

Mehr

Drogensucht und Arbeitsmarkt

Drogensucht und Arbeitsmarkt Drogensucht und Arbeitsmarkt Gedanken zur Schnittmenge aus der Sicht des Jobcenters Dortmund 2 Zu meiner Person: Reinhard Wojahn berufliche Herkunft: berufliche Vita: 50 Jahre alt Dipl. Sozialarbeiter,

Mehr

Leitbild Kliniken der Stadt Köln. Der Mensch im Zentrum unseres Handelns

Leitbild Kliniken der Stadt Köln. Der Mensch im Zentrum unseres Handelns Leitbild Kliniken der Stadt Köln Der Mensch im Zentrum unseres Handelns Wir, die Kliniken der Stadt Köln, stellen mit unseren Krankenhäusern Holweide, Merheim und Amsterdamer Straße einen wesentlichen

Mehr

Nach Vorwürfen der Bundesebene und in den Medien: Krankenhäuser im Land Bremen weisen Vorwürfe der systematischen Falschabrechnung zurück!

Nach Vorwürfen der Bundesebene und in den Medien: Krankenhäuser im Land Bremen weisen Vorwürfe der systematischen Falschabrechnung zurück! Bremen, den 20.04. 2011 Mitteilung für die Presse Nach Vorwürfen der Bundesebene und in den Medien: Krankenhäuser im Land Bremen weisen Vorwürfe der systematischen Falschabrechnung zurück! In den letzten

Mehr

Satzung des Kreises Siegen-Wittgenstein über die Delegation der Sozialhilfeaufgaben im Kreis Siegen Wittgenstein vom 18.03.2005

Satzung des Kreises Siegen-Wittgenstein über die Delegation der Sozialhilfeaufgaben im Kreis Siegen Wittgenstein vom 18.03.2005 Satzung des Kreises Siegen-Wittgenstein über die Delegation der Sozialhilfeaufgaben im Kreis Siegen Wittgenstein vom 18.03.2005 Präambel Aufgrund des 5 der Kreisordnung für das Land Nordrhein - Westfalen

Mehr

Der Hauptausschuss hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen:

Der Hauptausschuss hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den 27.3.2015 Jugend und Wissenschaft Tel.: 90227 (9227) - 6466 - IV D 7 - Fax: 90227 (9227) - 6897 E-Mail: tatjana.quack@senbjw.berlin.de An den Vorsitzenden des

Mehr

Pro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche.

Pro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche. Pro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche. Sie können auf die medizinische und pflegerische Qualität

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 649 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Naderer, Fürhapter und Konrad MBA an

Mehr

Empfehlungen der Spitzenverbände der Pflegekassen und. des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V.

Empfehlungen der Spitzenverbände der Pflegekassen und. des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. Empfehlungen der Spitzenverbände der Pflegekassen und des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. zur Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten sowie Modellvorhaben zur Erprobung neuer

Mehr

Seite 1. Grunddaten zur klinisch stationären Versorgung. 3 Psychiatrie 1.1.1. Anzahl der Fachkrankenhäuser für Psychiatrie und Psychotherapie

Seite 1. Grunddaten zur klinisch stationären Versorgung. 3 Psychiatrie 1.1.1. Anzahl der Fachkrankenhäuser für Psychiatrie und Psychotherapie Tabellenanhang zum Bericht "Psychiatrie in Deutschland - Strukturen, Leistungen, Perspektiven" der AG Psychiatrie der Obersten esgesundheitsbehörden an die Gesundheitsministerkonferenz 2012 Stand: 28.12.2011

Mehr

Empfehlungen. zur. parteilichen Arbeit. mit Mädchen und jungen Frauen

Empfehlungen. zur. parteilichen Arbeit. mit Mädchen und jungen Frauen Empfehlungen zur parteilichen Arbeit mit Mädchen und jungen Frauen in den über den Landesjugendplan NRW geförderten Angeboten Stand: 03.11.2000 1/12 D:\-hps-\Jugendhilfe\cd_rom_publikationen\material\empfehlungen_maechen_endf.doc

Mehr

Qualität im Gesundheitswesen basiert auf Wissenschaft

Qualität im Gesundheitswesen basiert auf Wissenschaft dieser Artikel ist erschienen in: Bandelow NC, Eckert F, Rüsenberg R. Gesundheit 2030: Qualitätssicherung im Fokus von Politik, Wirtschaft, Selbstverwaltung und Wissenschaft. Wiesbaden: VS Verl. für Sozialwiss;

Mehr

Ausbau und Qualität der Kinderbetreuung

Ausbau und Qualität der Kinderbetreuung Information Ausbau und Qualität der Kinderbetreuung Gleiche Bildungschancen für alle Kinder von Anfang an Teilhabe junger Menschen Seite 2 Vorwort Der Ausbau der Kindertagesbetreuung in Deutschland ist

Mehr

Aktuell sind in den Anstalten Thorberg 165 Männer im Freiheitsentzug. Davon 41 mit einer stationären Massnahme, nach Art 59 und 63, d.h. ¼.

Aktuell sind in den Anstalten Thorberg 165 Männer im Freiheitsentzug. Davon 41 mit einer stationären Massnahme, nach Art 59 und 63, d.h. ¼. Leena Hässig Ramming Aktuell sind in den Anstalten Thorberg 165 Männer im Freiheitsentzug. Davon 41 mit einer stationären Massnahme, nach Art 59 und 63, d.h. ¼. Einer davon ist Ben. Er ist heute 20 jährig,

Mehr

Qualitätssicherung in den Kantonalen Psychiatrischen Diensten Basel-Landschaft

Qualitätssicherung in den Kantonalen Psychiatrischen Diensten Basel-Landschaft Qualitätssicherung in den Kantonalen Psychiatrischen Diensten Basel-Landschaft 130-K01-S01 1 Qualität in den KPD Qualität als zentraler Anspruch des professionellen Handelns in der Psychiatrie Qualität

Mehr

Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik Reutlingen

Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik Reutlingen Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik Reutlingen 1 Grußwort Prälat Herr Dr. Rose Liebe Leserin, lieber Leser, mit der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik Reutlingen

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten

zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten Änderungsantrag 1 Zu Artikel 1 Nummer 4 ( 630c Absatz 2 Satz 2) (Informationspflicht des Behandelnden bei Behandlungsfehlern) 630c Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: Sind für den Behandelnden Umstände

Mehr

Textausgaben zum Sozialrecht 5. Recht der Rehabilita tion und Teilhabe behinderter Menschen

Textausgaben zum Sozialrecht 5. Recht der Rehabilita tion und Teilhabe behinderter Menschen Textausgaben zum Sozialrecht 5 Recht der Rehabilita tion und Teilhabe behinderter Menschen SGB IX mit anderen Gesetzen und Verordnungen 1. Auflage 2013 im Übrigen gilt 33 des Ersten Buches. 3 Den besonderen

Mehr

Berufskrankheiten. Fragen und Antworten

Berufskrankheiten. Fragen und Antworten Berufskrankheiten Fragen und Antworten Die gesetzliche Unfallversicherung setzt sich für ein sicheres und gesundes Arbeiten ein. Leider gelingt es nicht immer, einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit

Mehr

MASSREGELVOLLZUG TRIFFT JUSTIZ

MASSREGELVOLLZUG TRIFFT JUSTIZ MASSREGELVOLLZUG TRIFFT JUSTIZ 7.12.09 MÜNSTER Jutta Muysers@lvr.de LVR Klinik Langenfeld STVK UND STAATSANWALTSCHAFT AUS DER SICHT EINER MASSREGELVOLLZUGS -KLINK WÜNSCHE UND ERWARTUNGEN ANDRE GIDE (1869

Mehr

Leitbild. der DEUTSCHEN KINDERKREBSNACHSORGE Stiftung für das chronisch kranke Kind. Gemeinsam an der Seite kranker Kinder

Leitbild. der DEUTSCHEN KINDERKREBSNACHSORGE Stiftung für das chronisch kranke Kind. Gemeinsam an der Seite kranker Kinder Leitbild der DEUTSCHEN KINDERKREBSNACHSORGE Stiftung für das chronisch kranke Kind Gemeinsam an der Seite kranker Kinder Präambel Die DEUTSCHE KINDERKREBSNACHSORGE Stiftung für das chronisch kranke Kind

Mehr

Zusammenfassung des Berichts vom 15. Mai 2006 von RA Beat Badertscher an Frau Stadträtin Monika Stocker. Sperrfrist bis Montag, 22.

Zusammenfassung des Berichts vom 15. Mai 2006 von RA Beat Badertscher an Frau Stadträtin Monika Stocker. Sperrfrist bis Montag, 22. Time Out Platzierungen Zusammenfassung des Berichts vom 15. Mai 2006 von RA Beat Badertscher an Frau Stadträtin Monika Stocker Sperrfrist bis Montag, 22. Mai 2006 14 Uhr 2 1. Auftrag vom 7. April 2006

Mehr

{l (1".-... / or. SYIVi~ Löhrmann. l '!~f~lvi1><l""'_. d.\.\., April 2014

{l (1.-... / or. SYIVi~ Löhrmann. l '!~f~lvi1><l'_. d.\.\., April 2014 Ministerium für Schule und Weiterbildung des landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf An den Vorsitzenden des Ausschusses für Schule und Weiterbildung im

Mehr

Einleitung und Gang der Untersuchung

Einleitung und Gang der Untersuchung Einleitung und Gang der Untersuchung I. Einleitung Europäische Agenturen erfüllen immer mehr Aufgaben und sind ein Bestandteil des Institutionengefüges der Europäischen Union (EU), der nicht mehr wegzudenken

Mehr

Information für Patienten

Information für Patienten Information für Patienten Information für gesetzlich versicherte Patienten zur Bewilligung einer ambulanten Psychotherapie Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, wenn bei Ihnen eine Psychotherapie medizinisch

Mehr

Zur Praxis der Beiordnung von notwendigen Verteidigern. ab dem 1. Januar 2010

Zur Praxis der Beiordnung von notwendigen Verteidigern. ab dem 1. Januar 2010 Zur Praxis der Beiordnung von notwendigen Verteidigern ab dem 1. Januar 2010 Die Strafverteidigervereinigung NRW begrüßt die mit dem Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts erfolgte Erstreckung

Mehr

Ambulante gynäkologische Operationen

Ambulante gynäkologische Operationen Altona-neu 28.02.2005 16:21 Uhr Seite 1 Integrierte Versorgung Ambulante gynäkologische Operationen Ihre Partner für Qualität. Altona-neu 28.02.2005 16:21 Uhr Seite 2 DAK: Schrittmacher für innovative

Mehr

der durch personelle und finanzielle Ausgleichsmaßnahmen Rechnung getragen werden muss. Zu den Einzelregelungen sind folgende Bemerkungen veranlasst:

der durch personelle und finanzielle Ausgleichsmaßnahmen Rechnung getragen werden muss. Zu den Einzelregelungen sind folgende Bemerkungen veranlasst: Nr. 4/09 März 2009 Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2.Opferrechtsreformgesetz) Der Deutsche

Mehr

Gesundheitsqualitätsgesetz (GQG) StF: BGBl I 179/2004, idf BGBl I 81/2013. Inhaltsverzeichnis

Gesundheitsqualitätsgesetz (GQG) StF: BGBl I 179/2004, idf BGBl I 81/2013. Inhaltsverzeichnis Gesundheitsqualitätsgesetz (GQG) StF: BGBl I 179/2004, idf BGBl I 81/2013 Inhaltsverzeichnis 1 Zielsetzung und Grundsätze 2 Begriffsbestimmungen 3 Anwendungsbereich 4 Qualitätsstandards 5 Dimensionen der

Mehr

Im Mittelpunkt unseres Handelns steht der Mensch, unabhängig von religiöser, gesellschaftlicher und ethnischer Zugehörigkeit.

Im Mittelpunkt unseres Handelns steht der Mensch, unabhängig von religiöser, gesellschaftlicher und ethnischer Zugehörigkeit. I. Leitbild Selbstverständnis Selbstverständnis Aus der Notversorgung für Bergleute gewachsen, haben wir uns zu einem modernen und zukunftsorientierten Dienstleistungsunternehmen im Gesundheitswesen für

Mehr

Qualitätsmanagement-Handbuch 4.0.0.0 Das QM-System 4.1.0.0 Struktur des QM-Systems

Qualitätsmanagement-Handbuch 4.0.0.0 Das QM-System 4.1.0.0 Struktur des QM-Systems s Seite 1 von 5 In diesem Kapitel wird die Struktur des in der Fachstelle eingeführten Qualitätsmanagementsystems (QMS) nach DIN EN ISO 9001:2008 beschrieben, sowie die Vorgehensweise zu seiner Anwendung,

Mehr

Rehabilitation vor und in der Pflege zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Rehabilitation vor und in der Pflege zwischen Anspruch und Wirklichkeit zwischen Anspruch und Wirklichkeit 27. Mai 2009 Berlin Grundsatz 11 Abs. 2 SGB V: Versicherte haben Anspruch auf Leistungen zur med. Rehabilitation die notwendig sind, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit

Mehr

Keine Ausweitung von Massen-Gentests - Recht der Bürger auf Datenschutz garantieren Antrag der Fraktion FDP gehalten im 114. Plenum am 10.

Keine Ausweitung von Massen-Gentests - Recht der Bürger auf Datenschutz garantieren Antrag der Fraktion FDP gehalten im 114. Plenum am 10. Keine Ausweitung von Massen-Gentests - Recht der Bürger auf Datenschutz garantieren Antrag der Fraktion FDP gehalten im 114. Plenum am 10. Juli 2007 Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Gesetzentwurf zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei der Gefährdung

Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Gesetzentwurf zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei der Gefährdung Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.v. DV 38/07 AF VII 19. Dezember 2007 Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Gesetzentwurf zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei

Mehr

Empfehlungen zur Durchführung von Belegungskonferenzen/Hilfeplankonferenzen für erwachsene Menschen mit Behinderungen

Empfehlungen zur Durchführung von Belegungskonferenzen/Hilfeplankonferenzen für erwachsene Menschen mit Behinderungen Stand: 30.06.2006 Empfehlungen zur Durchführung von Belegungskonferenzen/Hilfeplankonferenzen für erwachsene Menschen mit Behinderungen Beschluss der Fachkommission Betreutes Wohnen vom 30.06.2006 I. Einleitung

Mehr

Themenblock Zielgerichteter Auswahl der Studienplatzbewerber

Themenblock Zielgerichteter Auswahl der Studienplatzbewerber Maßnahmenvorschläge der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS) und der Deutschen Region der Internationalen Biometrischen Gesellschaft (IBS-DR) Masterplan

Mehr

Besondere Transferleistungen

Besondere Transferleistungen 363 A. Vorbemerkungen Bei Kapitel 08 07 sind die Leistungen des Landes an die Unfallkasse Hessen, die Verwaltungskostenerstattungen an den LWV zur Durchführung des Maßregelvollzugs, die Investitionszuschüsse

Mehr

INNERE SICHERHEIT - ERHALT UND AUSBAU DER SICHERHEITSSTRUKTUR IN SCHLESWIG-HOLSTEIN. CDU-Landtagsfraktion

INNERE SICHERHEIT - ERHALT UND AUSBAU DER SICHERHEITSSTRUKTUR IN SCHLESWIG-HOLSTEIN. CDU-Landtagsfraktion INNERE SICHERHEIT - ERHALT UND AUSBAU DER SICHERHEITSSTRUKTUR IN SCHLESWIG-HOLSTEIN Sehr geehrte Damen und Herren, tagtäglich sind in Schleswig-Holstein Polizistinnen und Polizisten im Einsatz. Für die

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ 3206 15. Wahlperiode 04-02-03

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ 3206 15. Wahlperiode 04-02-03 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ 3206 15. Wahlperiode 04-02-03 Bericht der Landesregierung Gemeinsame Rahmenplanung nach Artikel 91 a Grundgesetz hier: Anmeldung zum 34. Rahmenplan für den

Mehr

1 Düsseldorf. FUr den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozicues. 91. Arbeits, und Sozialministell'konferenz am 26.121. November.

1 Düsseldorf. FUr den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozicues. 91. Arbeits, und Sozialministell'konferenz am 26.121. November. Mini~i\l!!'ium for ~n1''''''!1''!'"m:!l)hi'\n Pflege Norarl1 in-we5tflillen Die Ministerin IVIGEPA Nordrhein-Westfalen' 40190 Düsseldori An die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfa!en Frau Carina

Mehr

Tetralog im Maßregelvollzug - Besser geht nicht? Oder doch?

Tetralog im Maßregelvollzug - Besser geht nicht? Oder doch? Tetralog im Maßregelvollzug - Besser geht nicht? Oder doch? Wann hat man als Angehöriger schon einmal die Gelegenheit, vor einem so gemischten Publikum Sicht und Probleme der Angehörigen von Forensik-

Mehr

organisationsbüro Strafverteidigervereinigungen

organisationsbüro Strafverteidigervereinigungen organisationsbüro Strafverteidigervereinigungen organisationsbüro + mommsenstr. 45 + 10629 berlin Stellungnahme Berlin\Freiburg, November 2013 Stellungnahme der Strafverteidigervereinigungen zu den Reformüberlegungen

Mehr

// Ambulante Psychotherapie sowie

// Ambulante Psychotherapie sowie // Ambulante Psychotherapie sowie Neuropsychologische Therapie Komplextherapien und integrierte Versorgung Soziotherapie gemäß 4a bis 4g BVO NRW Stand: Januar 2015 Ambulante Psychotherapie ( 4, 4a, 4b,

Mehr

Richtlinien für die Förderung von Ausbildungseinrichtungen aus Mitteln des Ausgleichtaxfonds ( 11a)

Richtlinien für die Förderung von Ausbildungseinrichtungen aus Mitteln des Ausgleichtaxfonds ( 11a) Richtlinien für die Förderung von Ausbildungseinrichtungen aus Mitteln des Ausgleichtaxfonds ( 11a) des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Richtlinien für die Förderung von Ausbildungseinrichtungen

Mehr

BPtK-Checkliste für Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik

BPtK-Checkliste für Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik BPtK-Checkliste für Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik 1 : Wie finde ich das richtige Krankenhaus für meine psychische Erkrankung? 1 Diese Checkliste richtet sich an erwachsene Patienten.

Mehr

Reform des Maßregelrechts: Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt

Reform des Maßregelrechts: Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt Reform des Maßregelrechts: Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 16/1110) Gesetzentwurf des Bundesrates

Mehr

Kurzgutachterliche Stellungnahme

Kurzgutachterliche Stellungnahme Kurzgutachterliche Stellungnahme zur Frage der Ablehnung von sofort erforderlichen Hilfsmittelverordnungen Eine Information der Hartmann Rechtsanwälte April 2012 Hartmann Rechtsanwälte, Am Brambusch 24,

Mehr

Patientenperspektive: Was muss sich aus Sicht von PatientInnen im Krankenhaus tun, um eine offene Beschwerdeund Fehlerkultur zu implementieren?

Patientenperspektive: Was muss sich aus Sicht von PatientInnen im Krankenhaus tun, um eine offene Beschwerdeund Fehlerkultur zu implementieren? Patientenperspektive: Was muss sich aus Sicht von PatientInnen im Krankenhaus tun, um eine offene Beschwerdeund Fehlerkultur zu implementieren? Kerstin Hagemann, Patienten-Initiative e.v. Gliederung Vorstellung

Mehr

Mehr Sicherheit für Patientinnen und Patienten durch stärkere Kontrollen von Implantaten

Mehr Sicherheit für Patientinnen und Patienten durch stärkere Kontrollen von Implantaten BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/288 Landtag 18. Wahlperiode 06.03.2012 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Mehr Sicherheit für Patientinnen und Patienten durch

Mehr

Gemeinsam. Alters- und Pflegewohnheim Klinik Lindenegg

Gemeinsam. Alters- und Pflegewohnheim Klinik Lindenegg Gemeinsam. Alters- und Pflegewohnheim Klinik Lindenegg Die Klinik Lindenegg ist ein zentral gelegenes Miteinander Pflegewohnheim, welches auch für erwachsene Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

Mehr

IVENA Versorgungsqualität für Patienten verbessert

IVENA Versorgungsqualität für Patienten verbessert Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Pressegespräch am Donnerstag, den 21. Februar 2013 IVENA Versorgungsqualität für Patienten verbessert 1. Anlass Wenn bei einem Notfall die Nummer 112 gewählt

Mehr

Freiberger Familienkatalog Freiberger Familienbündnis www.freiberger-familienbuendnis.de

Freiberger Familienkatalog Freiberger Familienbündnis www.freiberger-familienbuendnis.de Seite 1 / 22 Seite 2 / 22 Seite 3 / 22 Seite 4 / 22 Seite 5 / 22 Seite 6 / 22 Seite 7 / 22 Seite 8 / 22 Seite 9 / 22 Seite 10 / 22 Seite 11 / 22 Seite 12 / 22 Seite 13 / 22 Seite 14 / 22 Seite 15 / 22

Mehr

Neuer Standort in Burgdorf ab. 1. Sept. 2015. Sucht tut weh. Suchtmedizinische Abklärung und Behandlung

Neuer Standort in Burgdorf ab. 1. Sept. 2015. Sucht tut weh. Suchtmedizinische Abklärung und Behandlung Neuer Standort in Burgdorf ab 1. Sept. 2015 Sucht tut weh Suchtmedizinische Abklärung und Behandlung Haben Sie selber das Gefühl, illegale oder legale Suchtmittel in einem schädlichen Mass zu konsumieren?

Mehr

Haftungsfalle Wahlleistungsvereinbarung

Haftungsfalle Wahlleistungsvereinbarung Haftungsfalle Wahlleistungsvereinbarung Wahlleistungsvereinbarungen sind regelmäßig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Drei jüngere Gerichtsverfahren geben erneut Anlass zur kritischen Prüfung

Mehr

Checkliste für Aufnahmeformulare

Checkliste für Aufnahmeformulare Checkliste für Aufnahmeformulare Aufnahmeformulare: Von allen Sorgeberechtigten unterschrieben Nur von einem Sorgeberechtigten unterschrieben Zur Unterschrift mitgegeben Keine Sorgeberechtigten erreichbar

Mehr

Das neue Gesetz zur Zwangsbehandlung von psychisch Kranken

Das neue Gesetz zur Zwangsbehandlung von psychisch Kranken Zusammenfassung Vortrag Rolf Marschner, 12. März 2013 Seite 1 Das neue Gesetz zur Zwangsbehandlung von psychisch Kranken Erst drei Wochen zuvor ist das Gesetz in Kraft getreten, deshalb ist das Interesse

Mehr

Qualitätsanalyse NRW an Evangelischen Schulen. Präambel

Qualitätsanalyse NRW an Evangelischen Schulen. Präambel Qualitätsanalyse NRW an Evangelischen Schulen Präambel Evangelische Schulen verstehen sich als öffentliche Schulen, indem sie sich an der gesellschaftlichen Gesamtverantwortung für Kinder und Jugendliche

Mehr

Qualitätsstandards. Psychologieberufegesetz (PsyG) Akkreditierung von Weiterbildungsgängen in Psychotherapie. : Provisorische Akkreditierung

Qualitätsstandards. Psychologieberufegesetz (PsyG) Akkreditierung von Weiterbildungsgängen in Psychotherapie. : Provisorische Akkreditierung Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Gesundheitspolitik Psychologieberufegesetz (PsyG) Akkreditierung von Weiterbildungsgängen in Psychotherapie Qualitätsstandards

Mehr

Offener Brief zur Entwicklung im Gesundheitswesen. Sehr geehrter Herr Bundesminister Gröhe,

Offener Brief zur Entwicklung im Gesundheitswesen. Sehr geehrter Herr Bundesminister Gröhe, Klinisches Ethikkomitee der RoMed Kliniken Sprecher Pastoralreferent Josef Klinger Pettenkoferstr. 10 83022 Rosenheim Tel 08031/ 365-3763 Fax 08031/365-4987 josef.klinger@ro-med.de Klinisches Ethikkomitee

Mehr

Therapie schizophrener Erkrankungen

Therapie schizophrener Erkrankungen Therapie schizophrener Erkrankungen Anti-Stigma-Aktion München und Bayerische Anti-Stigma-Aktion (BASTA) In Kooperation mit der World Psychiatric Association (WPA) 1 Therapie schizophrener Erkankungen

Mehr

LS 2009 Drucksache 24. Schulwerk

LS 2009 Drucksache 24. Schulwerk LS 2009 Drucksache 24 Vorlage de an die Landessynode Schulwerk 2 A BESCHLUSSANTRAG 1. Der Beschluss der Landessynode 2006, ein unselbstständiges Schulwerk als landeskirchliche Einrichtung zu gründen, wird

Mehr

Landrat Dr. Grimme schreibt offenen Brief

Landrat Dr. Grimme schreibt offenen Brief Landrat Dr. Grimme schreibt offenen Brief Landrat Dr. Wolfgang Grimme hat heute in einer Pressekonferenz seinen offenen Brief zur strategischen Neuausrichtung der Kliniken des Kreises Pinneberg der Öffentlichkeit

Mehr

56. Sitzung des Rechtsausschusses am 13. April 2016

56. Sitzung des Rechtsausschusses am 13. April 2016 Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Justizministerium Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Seite r von 1 Herrn Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen

Mehr

Klinik Hohe Mark Oberursel (Taunus) Frankfurt am Main

Klinik Hohe Mark Oberursel (Taunus) Frankfurt am Main KLINIKEN Psychiatrie Psychotherapie Psychosomatik Klinik Hohe Mark Oberursel (Taunus) Frankfurt am Main fachlich kompetent christlich engagiert hohemark.de Informationen zur Suchttherapie Wege aus dem

Mehr

Vereinbarung gemäß 118 Absatz 2 SGB V. zwischen

Vereinbarung gemäß 118 Absatz 2 SGB V. zwischen Vereinbarung gemäß 118 Absatz 2 SGB V zwischen dem AOK-Bundesverband, Bonn, dem BKK-Bundesverband, Essen, dem IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach, der See-Krankenkasse, Hamburg, dem Bundesverband der

Mehr

o die Einstellung von zusätzlich 500 Lehrern und 240 Referendaren in 2009,

o die Einstellung von zusätzlich 500 Lehrern und 240 Referendaren in 2009, Thomas Dückers Pressesprecher Telefon (05 11) 30 30-41 18 Telefax (05 11) 30 30-48 54 Mobil (0172) 5 99 56 32 thomas.dueckers@lt.niedersachsen.de www.cdu-fraktion-niedersachsen.de Silke Schaar Pressesprecherin

Mehr

Tischvorlage zur Anhörung im Ausschuss für Soziales und Gesundheit des Abgeordnetenhauses von Berlin am 10.03.2014

Tischvorlage zur Anhörung im Ausschuss für Soziales und Gesundheit des Abgeordnetenhauses von Berlin am 10.03.2014 Tischvorlage zur Anhörung im Ausschuss für Soziales und Gesundheit des Abgeordnetenhauses von Berlin am 10.03.2014 Thema: Obdachlosenunterkünfte in Berlin 1. Bedarfe 2. Kapazitätsplanung 3. Standards Anzuhörende

Mehr

Anlage 7 zum Vertrag über ein Modellvorhaben zur Versorgung psychisch kranker Menschen nach 64 b SGB V: Kommunikationskonzept zum Modellvorhaben

Anlage 7 zum Vertrag über ein Modellvorhaben zur Versorgung psychisch kranker Menschen nach 64 b SGB V: Kommunikationskonzept zum Modellvorhaben 1. Ausgangslage Das St. Marien-Hospital Hamm ist mit der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik die erste Klinik in Nordrhein-Westfalen, die ab dem 1. Januar 2014 mit allen gesetzlichen

Mehr

Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses Entlassungsmanagement

Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses Entlassungsmanagement Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses Entlassungsmanagement Inhalt Definition Gesetzliche Grundlage Expertenstandard Entlassungsmanagement in der Pflege Möglichkeiten der praktischen

Mehr

kkk Begleitete Elternschaft in NRW: Zahlen und Befragungsergebnisse 12.12.2013

kkk Begleitete Elternschaft in NRW: Zahlen und Befragungsergebnisse 12.12.2013 kkk Begleitete Elternschaft in NRW: Zahlen und Befragungsergebnisse 12.12.2013 Gefördert durch: Gliederung Begleitete Elternschaft in NRW Zahlen Expertise: Inhalte und Ziele Befragung: Vorgehensweise und

Mehr

Positionspapier. des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. ID-Nummer 6437280268-55. zu den Anträgen

Positionspapier. des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. ID-Nummer 6437280268-55. zu den Anträgen Positionspapier des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft ID-Nummer 6437280268-55 zu den Anträgen der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN Sicherheit, Wirksamkeit und gesundheitlichen Nutzen

Mehr

Legislaturprogramm. 2012 bis 2016

Legislaturprogramm. 2012 bis 2016 GEMEINDE BOTTMINGEN Gemeinderat Legislaturprogramm 2012 bis 2016 Bottmingen, im Dezember 2012 2 Legislaturprogramm des Gemeinderats 2012 bis 2016 Im Jahr 2009 hat der Gemeinderat in Form eines Leitbilds

Mehr

Wege zur Integrationsoptimierung Haftentlassener in Berlin

Wege zur Integrationsoptimierung Haftentlassener in Berlin Fachtagung der Straffälligen- und Bewährungshilfe e.v. und des PARITÄTISCHEN Landesverbandes Berlin e.v. am 18. November 2010 in Berlin Wege zur Integrationsoptimierung Haftentlassener in Berlin Dr. Gero

Mehr

Psychotherapeutinnen in Leitungsfunktionen

Psychotherapeutinnen in Leitungsfunktionen Psychotherapeutinnen in Leitungsfunktionen Praxisbereich Sucht/Reha/Psychosomatik Peter Missel Gliederung 1. Vorbemerkungen 2. Ist-Analyse Sucht/Reha/Psychosomatik 3. Psychotherapeutengesetz 4. Personalanforderungen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Regelungen des Sozialgesetzbuchs

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Regelungen des Sozialgesetzbuchs LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 14. Wahlperiode Drucksache 14/1072 17.01.2006 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Regelungen des Sozialgesetzbuchs A Problem Zum Gesetz

Mehr

Verbraucherschutzstiftung in NRW

Verbraucherschutzstiftung in NRW Verbraucherschutzstiftung in NRW 1 Name, Rechtsform, Sitz und Geschäftsform (1) Die Stiftung führt den Namen Verbraucherschutzstiftung in NRW. (2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.

Mehr

Stellungnahme zum Antrag DS 16/5250 der Fraktion der CDU- Landtagsfraktion NRW

Stellungnahme zum Antrag DS 16/5250 der Fraktion der CDU- Landtagsfraktion NRW 16 STELLUNGNAHME 16/1944 A01 Dr. Michael Brinkmeier Vorsitzender des Vorstandes Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe Carl-Miele-Straße 210 33311 Gütersloh Tel.: 05241/ 9770-61 E-Mail: michael.brinkmeier@schlaganfall-hilfe.de

Mehr