Konzept Projekt Schulinsel

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1 Konzept Projekt Schulinsel Entwurf zuhanden der Gemeindeversammlung vom Abgenommen von der Primarschulpflege am

2 Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen. Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten. Jede und Jeder muss stets die Rechte der anderen respektieren. (aus traingsraum.de ) Seite 2 von 16

3 Inhaltsübersicht 1. AUSGANGSLAGE / HINTERGRUND 5 2. ABSICHT DER SCHULINSEL EBENE DER BETROFFENEN SCHÜLERINNEN: EBENE DER KLASSE: EBENE DER LEHRPERSON: 6 3. RAHMENBEDINGUNGEN UND ORGANISATION ABLAUF ZUWEISUNG ZUR SCHULINSEL Kurzfristige Zuweisung (bis 2 Schultage) durch die Klassen- oder Fachlehrperson Mittelfristige Zuweisung (1 Woche) durch die Klassenlehrperson Langfristige Zuweisung (bis 3 Wochen) durch die Schulleitung aufgrund eines Standortgesprächs VERLÄNGERUNG INFORMATIONEN BEI STUFENÜBERTRITT ELTERNINFORMATION Elterninformationen bei kurzfristiger Zuweisung nach einem Tag Elterninformationen bei mittelfristiger Zuweisung Elterninformationen bei langfristiger Zuweisung ERWEITERTE AUFGABEN ERGÄNZENDES ANGEBOT ASSISTENZ DIVERSES INFRASTRUKTUR STUNDENPLAN SCHULINSEL ANHÄNGE TABELLARISCHE ZUSAMMENFASSUNG DER ABLÄUFE Kurzfristige Zuweisung (1-2 Schultage) Mittelfristige Zuweisung (bis 5 Schultage) Langfristige Zuweisung (bis 3 Wochen) ZUWEISUNGSFORMULAR (SCHULINSELLEITUNG) SCHULINSELFORMULAR FÜR SCHÜLER UND SCHÜLERINNEN 16 Seite 3 von 16

4 Abkürzungen: LP: Lehrperson SIL: Schulinselleitung SuS: Schüler und Schülerinnen SSA: Schulsozialarbeit SSG: Schulisches Standortgespräch VSG: Volksschulgesetz Seite 4 von 16

5 1. Ausgangslage / Hintergrund Die Primarschule Elgg erfüllt ihre Aufgaben unter anspruchsvollen sozialen und pädagogischen Gegebenheiten. Die Gesellschaft hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Insbesondere bei den Familienstrukturen stellt die Primarschule Elgg grosse Veränderungen fest. Es fehlen vermehrt verbindliche Abmachungen, welche schwieriges Verhalten von Kindern in der Familie auffangen. Erzieherische Aufgaben durch verhaltensauffällige Kinder werden an die Schule delegiert. Der Austausch und die Zusammenarbeit mit den Eltern sind intensiv. Die Lehrpersonen sind auf Grund ihrer Funktionen, ihrer Aufgaben und ihrer zeitlichen Ressourcen nicht immer in der Lage die Situation aufzufangen. Verbindliche Abmachen zwischen der Schule und den Eltern sind schwierig. Aus diesem Umstand ergeben sich in der Schule immer wieder schwierige Schulsituationen, wenn SchülerInnen kurz- oder längerfristig nicht in der Lage sind, sich auf den Unterricht und die damit verbundenen Ansprüche einzulassen. Das überarbeitete Volksschulgesetz (2005) verfügt, dass die Volksschule alle Kinder möglichst integrativ schulen muss ( 33 VSG). Die Primarschule Elgg begegnet dieser Tatsache mit zusätzlicher Kompetenz innerhalb der speziellen Förderung: HeilpädagogInnen unterstützen und ergänzen die Arbeit der Klassen- und Fachlehrpersonen. Die integrativ ausgerichtete Primarschule Elgg ist sich bewusst, dass der Umgang mit anspruchsvollen SchülernInnen eine Kernkompetenz einer guten Schule ist. Deshalb investiert sie in die Entwicklung eines wirksamen Unterrichtes, etwa durch die Teamteaching-Arbeit. Als zusätzliches Element bei anspruchsvollen Situationen um SchülerInnen steht das Angebot der Schulsozialarbeit zur Verfügung. Die Zusammenarbeit zwischen Lehrpersonen und der Schulsozialarbeit kann wesentlich entlastend wirken. Zudem steht der Schule ein abgestuftes Instrumentarium im Bereich der Disziplinarmassnahmen bis zum Schulausschluss zur Verfügung. Trotz der Weiterentwicklung und der vorhandenen Kompetenzen an der Primarschule Elgg gibt es immer wieder Situationen, die mit den aktuell zur Verfügung stehenden Mitteln nicht zu lösen sind: Es gibt Grenzen der Integrierbarkeit und wenn diese Grenzen erreicht sind, braucht es Interventionsmöglichkeiten in Form von separativen Elementen. Ein niederschwelliges, unterrichtsnahes Platzierungsangebot vor Ort ist die Schulinsel. Ziel ist es, die Situation für betroffene SchülerInnen, die Lehrpersonen und die Klasse zu beruhigen und den Schüler oder die Schülerin nach kurzer Zeit wieder in den Unterricht zu integrieren. Seite 5 von 16

6 2. Absicht der Schulinsel Die Schulinsel bietet eine Auffangstruktur für SchülerInnen, die kurzfristig oder über eine längere, befristete Zeit aufgrund ihres regelwidrigen Verhaltens im Unterricht nicht tragbar sind. SchülerInnen, deren störendes Verhalten durch pädagogische Massnahmen innerhalb des Klassengefüges nicht aufgefangen werden kann, erhalten die Gelegenheit, sich zu beruhigen, ihr Verhalten zu überdenken und sich auf die Anforderungen eines geordneten Unterrichts vorzubereiten. Wird die Belastung für die Klasse und /oder die Lehrperson zu gross, bietet die Schulinsel Entlastung. Integrative Schulung verfolgt auch das Ziel, dass alle SchülerInnen zum Zug kommen und dass die Lehrperson nicht absorbiert wird durch das Verhalten einiger weniger, die übermässige Aufmerksamkeit und Energie beanspruchen. Die Eltern werden von Anfang an informiert und aktiv in den Lösungsprozess eingebunden. Die enge Zusammenarbeit zwischen Lehrpersonen, Schulsozialarbeit, Eltern und Schulinselleitung erhöht die Handlungskompetenz von Lehrpersonen und SchülerInnen und somit letztlich des Systems Schule. Die Schulinsel bietet auf verschiedenen Ebenen Unterstützung: 2.1. Ebene der betroffenen SchülerInnen: - Herauslösung aus der schwierigen Schulsituation - Aufarbeitung des Vorfalls / Fehlverhaltens - neue Strategien im Verhalten erarbeiten - Pädagogische Unterstützung auf der Schulinsel erfahren - wenn möglich weiterarbeiten am Schulstoff - Einbezug der Eltern 2.2. Ebene der Klasse: - Entlastung der schwierigen Schulsituation - die Lehrperson hat wieder Zeit für die Klasse und die zu vermittelnden Inhalte - Signalwirkung für die Klasse durch Erfahrung. Konsequenzen aufgrund eines Fehlverhaltens eines Mitschülers oder einer Mitschülerin sind jederzeit möglich 2.3. Ebene der Lehrperson: - Sofortige und unbürokratische Handlungsmöglichkeit in schwierigen Schulsituationen - Redukution der Inanspruchnahme von einzelnen SchülerInnen - Mehr Zeit / Fokus auf die ganze Klasse Seite 6 von 16

7 3. Rahmenbedingungen und Organisation Die Schulinsel ist ein Angebot der Regelschule als Teil der speziellen Förderung. Sie ist eine Massnahme ausserhalb der Regelklassen. Sie gehört zu den separativen Massnahmen und ist dem grundsätzlich integrativ ausgerichteten Massnahmenkatalog von 34 des Volksschulgesetzes zuzuordnen. Der Aufenthalt in der Schulinsel ist ein zeitlich befristetes Angebot zur Förderung und Stärkung der Selbst und Sozialkompetenz und der schulischen Förderung. Sie ist eine mögliche Konsequenz auf regelwidriges, störendes Verhalten in der Regelklasse. Lernende können sich in dieser Auszeitphase nur bedingt auf rein schulisches Lernen einlassen. Daher liegt der Schwerpunkt des Unterrichts auf dem sozialen Lernen, der Selbstreflexion und dem Aufbau von Lern- und Arbeitsstrategien. Die Schulinsel wird von einer Fachperson geleitet. Sie betreut SchülerInnen während ihres Aufenthaltes und knüpft das Netzwerk zwischen SchülerIn, Lehrpersonen, Schulsozialarbeit, Schulleitung und allenfalls weiteren Stellen. Die Schulinselleitung kann bei Gesprächen mit Eltern, Lehrpersonen und Schulleitung beigezogen werden. Die Schulinselleitung führt die Schulinsel selbständig in organisatorischen und administrativen Belangen. Die Schulinsel untersteht der Schulleitung, welche regelmässig über die Vorkommnisse auf der Schulinsel informiert wird. Die Schulinsel ist möglichst während der regulären Unterrichtszeiten geöffnet und steht allen SchülerInnen vom Kindergarten bis zur 6. Klasse zur Verfügung. Die Schulinselleitung und die Schulsozialarbeit sind gut vernetzt und stellen ein sich ergänzendes Angebot dar. Eine Zusammenarbeit ergibt sich fliessend aus der jeweiligen Situation. Die Schulinselleitung führt ein Schulinseljournal über zugewiesene SchülerInnen und die ergriffenen Massnahmen. Dieses Journal dient als Dokumentation der Arbeit und als Kommunikationsmittel zwischen den Lehrpersonen und der Schulinsel. Das Dossier der Schulinsel beinhaltet ein Zuweisungsformular (siehe Anhang: wird von der Schulinselleitung ausgefüllt), das Personalblatt, Berichte, Protokolle, allfällige Arbeiten und sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit den zugewiesenen SchülerInnen. Seite 7 von 16

8 3.1. Ablauf Zuweisung zur Schulinsel Kurzfristige Zuweisung (bis 2 Schultage) durch die Klassen- oder Fachlehrperson Vorgehen: Die Lehrperson meldet den/die SchülerIn per Telefon oder bei der Schulinselleitung an. Sie orientiert über den Vorfall und den Auftrag, den der/die SchülerIn zu leisten hat. Zudem wird die Dauer des Aufenthaltes auf der Schulinsel festgelegt. Die Lehrperson macht einen Eintrag ins Journal des Lehreroffice. Schulleitung und Eltern des Kindes werden von der Lehrperson informiert, dass es einen Vorfall in der Schule gab. Die Lehrperson koordiniert das weitere Vorgehen. Wenn die Zuweisung nicht durch die Klassenlehrperson erfolgt ist, muss die Klassenlehrperson durch die zuweisende Lehrperson informiert werden. Die zuweisende Lehrperson ist ebenso dafür verantwortlich, dass die Lehrpersonen im Nachfolgeunterricht, TherapeutInnen und eventuell die Tagesstrukturen über die Versetzung des/ der SchülerIn in die Schulinsel in Kenntnis gesetzt werden. Kindergartenkinder haben in der Regel eine reduzierte Aufenthaltsdauer von Uhr am Vormittag. Der Nachmittagsunterricht wird gemäss dem Stundenplan der Schulinsel abgedeckt. Der Transport in die Schulinsel wird von der zuweisenden Lehrperson organisiert. Auftrag: Als erstes wird der Vorfall mit der Schulinselleitung besprochen. Dazu wird der/die SchülerIn angehalten, das Schulinselformular auszufüllen (siehe Anhang). Je nach Alter des/der SchülerIn wird das Formular durch die Schulinselleitung ausgefüllt oder ergänzt. Das Formular zeigt den Verlauf des Vorfalls und dient der Reflexion. Der/die SchülerIn kann die subjektive Sicht des Vorfalls darlegen. Der/die SchülerIn soll sich mit dem Geschehenen aus verschiedenen Sichtweisen auseinandersetzen: Wie würde die Lehrperson die Situation schildern, wie die eigenen MitschülerInnen. Es wird besprochen, was geändert werden muss und was der/ die SchülerIn dazu beitragen kann, damit ein weiterer Vorfall vermieden werden kann. Die Schulinselleitung dokumentiert den Vorfall mit Zeitangaben und Stichworten im Schulinseljournal. Reintegration: Es wird konkret vereinbart, wann und wie die Rückkehr in die Regelklasse abläuft (Rückkehrplan). Wenn sich abzeichnet, dass die Reintegration nicht gelingt, folgt zwingend ein schulisches Standortgespräch. Seite 8 von 16

9 Mittelfristige Zuweisung (1 Woche) durch die Klassenlehrperson Vorgehen: siehe kurzfristige Zuweisung Auftrag: Die Lehrperson stellt aufgrund der gesammelten relevanten Themen und Vorkommnisse eine erste Standortbestimmung mit Förderzielen zusammen. Die Lehrperson bleibt während des gesamten Aufenthaltes des/der SchülerIn verantwortlich für Schulmaterial, Korrekturen und übriges Unterrichtsmaterial. Die Schulsozialarbeit wird je nach Situation informiert oder mit einbezogen. Den Eltern und dem/der SchülerIn werden an einem schulischen Standortgespräch mit Beschlussprotokoll die mittelfristige Zuweisung in die Schulinsel und die damit verbundenen Förderziele und Massnahmen bekanntgegeben. Reintegration: Nach Beendigung des mittelfristigen Aufenthalts in der Schulinsel erfolgt eine begleitete Reintegration in die Regelklasse. Aus verschiedenen Abläufen wird ausgewählt, welcher in der konkreten Situation am sinnvollsten ist. Eine Begleitung des/der SchülerIn in den Unterricht, begleitende Reflexionen auf der Schulinsel oder ein enger Austausch über das Verhalten des/der SchülerIn zwischen Klassenlehrperson und Schulinselleitung sind mögliche Abläufe. Zeigt sich im Laufe der Reintegration, dass eine mittelfristige Zuweisung keine Änderung bewirken konnte, folgt zwingend ein schulisches Standortgespräch und eine langfristige Zuweisung in die Schulinsel Langfristige Zuweisung (bis 3 Wochen) durch die Schulleitung aufgrund eines Standortgesprächs Vorgehen: Siehe kurzfristige Zuweisung Die Schulpflege (Ressort Schülerbelange) wird durch die Schulleitung informiert. Auch beim Übergang von einer mittelfristigen zu einer langfristigen Zuweisung ist es notwendig, dass die Schulpflege (Ressort Schülerbelange) rechtzeitig durch die Schulleitung informiert wird. Auftrag: Siehe mittelfristige Zuweisung Die gemeinsame Förderzielvereinbarung wird nach Ablauf des vereinbarten langfristigen Schulinselaufenthalts in einem weiteren schulischen Standortgespräch evaluiert. Dabei werden ein Bericht über den Aufenthalt in der Schulinsel und der Stand der Fördermassnahmen ausgetauscht und geklärt. Die Schulleitung entscheidet auf der Grundlage des Berichts über den weiteren schulischen Verlauf des/der SchülerIn. Reintegration: Sobald eine Mehrzahl der Förderziele erreicht ist, wird eine Reintegration in die Regelklasse angestrebt. Die Reintegration kann schrittweise stattfinden (stundenweise), oder mit Begleitung der Schulinselleitung, bis eine vollständige Integration möglich ist. Relevant sind ein enger und aktiver Kontakt und Austausch zwischen der Schulinselleitung und anderen Betroffenen (Lehrpersonen, Schulleitung, Eltern, Schulsozialarbeit). Seite 9 von 16

10 3.2. Verlängerung Ein Entscheid über eine Verlägerung der Zuweisung in die Schulinsel erfordert zwingend ein schulisches Standortgespräch mit allen relevanten Beteiligten (Schulinselleitung, Schulleitung, Lehrpersonen, Eltern, evtl. Schulpflege,) Informationen bei Stufenübertritt Beim Stufenübertritt informiert die bisherige Lehperson die neue Lehrperson über einen mittelfristigen oder langfristigen Schulinselaufenthalt des/ der SchülerIn. Die neue Lehrperson ist dafür verantwortlich, dass weitere Beteiligte die nötigen Informationen erhalten. Es erfolgt ein Eintrag ins Schülerdatenblatt. 3.4 Elterninformation Elterninformationen bei kurzfristiger Zuweisung nach einem Tag Bei einer kurzfristigen Zuweisung werden die Eltern am gleichen Tag durch die zuweisende Lehrperson oder Klassenlehrperson informiert. Es erfolgt ein Eintrag ins Journal des Lehreroffice. Die Eltern erhalten eine Kopie des Schulinselformulars. Wenn sich abzeichnet, dass die Reintegration nicht gelingt, werden die Eltern zwingend zu einem schulischen Standortgespräch eingeladen Elterninformationen bei mittelfristiger Zuweisung Die Eltern werden durch die Klassenlehrperson informiert. Bei einem gemeinsamen Standortgespräch (Eltern, Lehrperson/en, SchülerIn, Schulleitung, Schulinselleitung) werden Förderziele vereinbart und die mittelfristige Zuweisung im Protokoll vereinbart. Die Eltern erhalten eine Kopie des Schulinselformulars. Bei erfolgreich abgeschlossener Reintegration werden die Eltern durch die Lehrperson über den Abschluss der Intervention informiert. Zeigt sich im Laufe der Reintegration, dass eine mittelfristige Zuweisung keine Änderung bewirken konnte, werden die Eltern zwingend zu einem schulischen Standortgespräch eingeladen Elterninformationen bei langfristiger Zuweisung Bei einer langfristigen Zuweisung müssen die Eltern durch die Schulleitung informiert werden. Bei einem gemeinsamen schulischen Standortgespräch (Eltern, Lehrperson/en, SchülerIn, Schulleitung, Schulinselleitung, Schulpflege) werden die relevanten Vorkommnisse und die angestrebten Massnahmen erläutert. Es werden Förderziele vereinbart und der Entscheid über die langfristige Zuweisung im Protokoll festgehalten. Nach Ablauf der langfristigen Zuweisung erfolgt ein weiteres schulisches Standortgespräch und die Eltern werden durch die Schulleitung über den erfolgreichen Abschluss der Intervention oder weitere Massnahmen informiert. Seite 10 von 16

11 4. Erweiterte Aufgaben 4.1. Ergänzendes Angebot Zusätzlicher Förderunterricht während der Schulinselpräsenzzeiten kann durch die Schulleitung in Absprache mit der Lehrperson und der Schulinselleitung vereinbart werden (z.b. Lesetraining / Konzentrationstraining / Einzelförderung / Sozialpädagogische Prävention) Assistenz Die Schulleitung kann in Absprache mit der Lehrpersonen und der Schulinselleitung Unterstützung durch Assistenz der Schulinselleitung im Klassenzimmer vereinbaren. 5. Diverses Die Schulinsel ist von den Schulbesuchstagen ausgeschlossen. Der Aufenthalt auf der Schulinsel ist eine Massnahme, die soweit als möglich im geschützten Rahmen stattfinden soll (Persönlichkeitsschutz). Für Eltern von betroffenen SchülerInnen ist ein Besuch auf Anfrage möglich. 6. Infrastruktur Der Schulinsel steht ein Schulzimmer mit geeigneter Infrastruktur zur Verfügung. Die Schulinsel ist per Telefon (052 / xxx xx xx) und erreichbar (schulinsel@schuleelgg.ch). 7. Stundenplan Schulinsel Trakt 1, Zimmer: x Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Seite 11 von 16

12 8. Anhänge 8.1. Tabellarische Zusammenfassung der Abläufe Kurzfristige Zuweisung (1-2 Schultage) SuS Kindergarten Entscheid der LP: SuS muss gehen, Schulleitung wird informiert. Anruf in Schulinsel Kurzinformation über Vorfall, Dauer des Aufenthalts festlegen SuS Primarschule Entscheid der LP: SuS muss gehen, Schulleitung wird informiert. Anruf oder in Schulinsel Kurzinformation über Vorfall, Dauer des Aufenthalts festlegen; evtl. Materialien mitgeben Anruf in Schulverwaltung / Schulleitung Organisation Transport von Kindergarten zur Schulinsel SuS wird abgeholt KLP informiert LP von Nachfolgeunterricht / TherapeutInnen / evtl. Mittagstisch über die Versetzung der SuS Aufarbeitung des Vorfalls in der Schulinsel Organisation des Heimwegs Benachrichtigung der Eltern über den Vorfall. Wird der folgende Schultag auf der Schulinsel verbracht, muss der Transport zu und von der Schulinsel von den Eltern organisiert werden. Kopie des Inselformulars geht an die Eltern Zuweisende LP macht Eintrag ins Lehreroffice Reintegration oder SSG SuS kommt selbständig in die Schulinsel KLP informiert LP von Nachfolgeunterricht / TherapeutInnen / evtl. Mittagstisch über die Versetzung der SuS Aufarbeitung des Vorfalls in der Schulinsel Absprachen z.b. Pausen Benachrichtigung der Eltern über den Vorfall. Information, falls das Kind einen weiteren Tag auf die Insel muss. Kopie des Inselformulars geht an die Eltern Zuweisende LP macht Eintrag ins Lehreroffice Reintergration oder SSG Seite 12 von 16

13 Mittelfristige Zuweisung (bis 5 Schultage) SuS Kindergarten Entscheid KLP: SuS muss gehen, Schulleitung wird informiert. Standortbestimmung: Förderziele festsetzen SSG mit Eltern, SSA informieren oder beiziehen zum Gespräch KLP informiert LP von Nachfolgeunterricht / TherapeutInnen / evtl. Mittagstisch über die Versetzung des/der SuS Transport SuS wird organisiert Aufarbeitung des Vorfalls in der Insel Kopie des Inselformulars geht an die Eltern KLP macht Eintrag ins Lehreroffice KLP ist verantwortlich für Unterrichtsmaterial Reintegration in die Regelklasse Erfolgreiche Reintegration: Information der Eltern durch LP über Abschluss Keine Veränderung/ kein Erfolg: SSG mit Eltern und weitere Massnahmen SuS Primarschule Entscheid KLP: SuS muss gehen, Schulleitung wird informiert. Standortbestimmung: Förderziele festsetzen SSG mit Eltern, SSA informieren oder beiziehen zum Gespräch KLP informiert LP von Nachfolgeunterricht/ TherapeutInnen / evtl. Mittagstisch über die Versetzung des/der SuS SuS geht selbständig in die Insel Aufarbeitung des Vorfalls in der Insel Kopie des Inselformulars geht an die Eltern KLP macht Eintrag ins Lehreroffice KLP ist verantwortlich für Unterrichtsmaterial Reintegration in die Regelklasse Erfolgreiche Reintegration: Information der Eltern durch LP über Abschluss Keine Veränderung / kein Erfolg: SSG mit Eltern und weitere Massnahmen Seite 13 von 16

14 Langfristige Zuweisung (bis 3 Wochen) SuS Kindergarten Entscheid SL Standortbestimmung: Förderziele festsetzen, SSG mit Eltern und RS, SSA informieren oder beiziehen zum Gespräch KLP informiert LP von Nachfolgeunterricht / TherapeutInnen / evtl. Mittagstisch über die Versetzung des/der SuS Transport SuS wird organisiert Aufarbeitung des Vorfalls in der Insel Kopie des Inselformulars geht an die Eltern KLP macht Eintrag ins Lehreroffice KLP ist verantwortlich für Unterrichtsmaterial SSG mit Eltern: Information über Verlauf der Massnahme Reintegration in die Regelklasse Erfolgreiche Reintegration: Information der Eltern durch SL über Abschluss Keine Veränderung / kein Erfolg: SSG mit Eltern und weitere Massnahmen SuS Primarschule Entscheid SL Standortbestimmung: Förderziele festsetzen, SSG mit Eltern und RS, SSA informieren oder beiziehen zum Gespräch KLP informiert LP von Nachfolgeunterricht/ TherapeutInnen / evtl. Mittagstisch über die Versetzung des/der SuS SuS geht selbständig in die Insel Aufarbeitung des Vorfalls in der Insel Kopie des Inselformulars geht an die Eltern KLP macht Eintrag ins Lehreroffice KLP ist verantwortlich für Unterrichtsmaterial SSG mit Eltern: Information über Verlauf der Massnahme Reintegration in die Regelklasse Erfolgreiche Reintegration: Information der Eltern durch SL über Abschluss Keine Veränderung / kein Erfolg: SSG mit Eltern und weitere Massnahmen Seite 14 von 16

15 8.2. Zuweisungsformular (Schulinselleitung) Datum/Zeit: Name/Klasse: Lehrperson/Fach: Ab wann wird der Schüler/die Schülerin voraussichtlich wieder am Unterricht teilnehmen? Weitere Informationen: Unterschrift Schulinselleitung: Seite 15 von 16

16 8.3. Schulinselformular für Schüler und Schülerinnen Datum/Zeit: Name/Klasse: Lehrperson/Fach: Auftrag: Versuche, den Vorfall genau zu beschreiben und beantworte auch die nachfolgenden Fragen. Beschreibung des Vorfalls mit Begründung: Was ändere ich? Was erwartet die Lehrperson? Was erwarten meine MitschülerInnen? Welche Veränderung muss stattfinden, damit ich in der Klasse gut lernen und ich mich an die Regeln halten kann? Abmachungen (Rückkehrplan): Unterschrift SchülerIn: Unterschrift: Schulinselleitung Seite 16 von 16

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