Die Reform der Pflegeversicherung: Finanzbedarf und Finanzierungsoptionen - Vortrag am Deutschen Zentrum für Altersfragen am 11. Mai 2006 in Berlin

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1 Die Reform der Pflegeversicherung: Finanzbedarf und Finanzierungsoptionen - Vortrag am Deutschen Zentrum für Altersfragen am 11. Mai 2006 in Berlin Prof. Dr. Heinz Rothgang Zentrum für Sozialpolitik, Universität Bremen

2 Inhalt I. Finanzentwicklung in der GPV II. Zukünftige Finanzbedarfe III. Konsequenzen für die Finanzierungsreform IV. Handlungsoptionen im Überblick V. Systemwechsel VI. Systemerhalt und -ausbau VII. Fazit Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 2

3 I. Finanzentwicklung in der GPV (1/4) Bilanz der gesetzlichen Pflegeversicherung in million Überschuss Liquidität Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 3

4 I. Finanzentwicklung in der GPV (2/4) 5,0 Einnahmen und Ausgabenwachstum 4,0 in % des Vorjahreswertes 3,0 2,0 1,0 0, ,0 Jahr Ausgabenwachstum Beitragseinnahmewachstums 2005 ohne KBiG: Beitragseinnahmenwachstum: 0,2%, Einnahmenwachstum: -0,5% Defizit: > 1 Mrd. Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 4

5 I. Finanzentwicklung in der GPV (3/4) Das Ausgabenwachstum ist nicht exorbitant: Jährliche Rate des Fallzahlwachstums: 2,0% Jährliche Rate des Ausgabenwachstums: 2,2% (geometrischer Mittelwert für ) Die Einnahmeseite ist derzeit das Hauptproblem: Jährliche Rate des Einnahmenwachstums: 0,8% (geometrischer Mittelwert für ) 2003 sogar Minuswachstum Die Einnahmeentwicklung bleibt hinter den gängigen Prognosen zurück. Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 5

6 I. Finanzentwicklung in der GPV (4/4) Gründe für die Einnahmeschwäche: Sozialrechtliche Veränderungen geringere Beitragszahlungen für Arbeitslosenhilfeempfänger (2000) Mini- und Midi-Jobs Gehaltsumwandlung ( Eichel-Rente ) Hartz IV (Reduktion der Beitragszahlerzahl in Bedarfsgemeinschaften von zwei ALG II-Beziehern) Abbau sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse (Mini- und Midi-Jobs, Strukturwandel) konjunkturelle Schwäche Lohnzurückhaltung bei Beschäftigten und Nullrunden in der Rentenversicherung Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 6

7 II. Zukünftige Finanzbedarfe Einmalige Effekte Leistungserhöhung für Demente Regelmäßig auftretende Effekte Fallzahlenentwicklung Verschiebungen der Pflegeform Leistungsdynamisierung Quantifizierende Übersicht Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 7

8 II.1 Einmalige Effekte: Demente Allgemeine Übereinstimmung, dass der Pflegebedürftigkeitsbegriff erweitert werden muss Kleine Lösung: Zeitzuschlag von 30 Minuten bei der Begutachtung. Kosten Mio. jährlich (BMGS) Große Lösung: Neukonzeption des Pflegebedürftigkeitsbegriffs ohne Fixierung auf verrichtungsbezogene Pflege. Kosten hängen von Ausgestaltung ab. Wichtig: Es handelt sich um eine einmalige Ausgabenerhöhung, die in den Folgejahren lediglich fortgeführt wird (allerdings: Zinseszinseffekt). Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 8

9 II.1 Regelmäßige Effekte: Zahl der Pflegebedürftigen (1/8) Übliche Projektionsmethode Alters- und geschlechtsspezifischen Pflegehäufigkeiten werden als Pflege(fall)wahrscheinlichkeiten interpretiert. Aktuelle Pflegefallwahrscheinlichkeiten werden über den gesamten Projektionszeitraum als konstant unterstellt Durch Verknüpfung von Pflegefallwahrscheinlichkeiten und Bevölkerungsvorausberechnung ergeben sich Projektionen zur Fallzahl. Nkl = P. ijkl Aij i j mit N kl Zahl der Leistungsempfänger einer bestimmten Pflegestufe und Pflegeform P ijkl Pflegehäufigkeiten A ij Bevölkerungszahl i = 1, 2 Geschlecht j = 1,..., 100 Alter k = 1, 2, 3 Pflegeform (häusliche Pflege, vollstationäre Pflege in Altenpflegeeinrichtungen und in Behinderteneinrichtungen) l = 1, 2, 3 Pflegestufe. Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 9

10 II.1 Regelmäßige Effekte: Zahl der Pflegebedürftigen (2/8) Hauptproblem dieser Methode: Ist die Annahme konstanter Prävalenzen gerechtfertigt, wenn gleichzeitig von steigender Lebenserwartung ausgegangen wird? Relevante Debatte (ursprünglich für Krankenversicherung) 1. Kompressionsthese vs. Medikalisierungsthese 2. Sterbekostenthese Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 10

11 II.1 Regelmäßige Effekte: Zahl der Pflegebedürftigen (3/8) Schematische Darstellung des Zusammenhangs zwischen Mortalitäts- und Morbiditätsveränderung Status quo Jahre in guter Gesundheit Jahre in guter Gesundheit Jahre in schlechter Gesundheit Jahre in schlechter Gesundheit Medikalisierungsthese Rechtsverschiebung Kompressionsthese Jahre in guter Gesundheit Jahre in guter Gesundheit Jahre in schlechter Gesundheit Jahre in schlechter Gesundheit Bi-Modalitätsthese Jahre in guter Gesundheit Jahre in schlechter Gesundheit Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Deutscher Bundestag 1994: 497. Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 11

12 II.1 Regelmäßige Effekte: Zahl der Pflegebedürftigen (4/8) Empirie für die Pflegeversicherung: Kompressionsthese: Rückgang der altersspezifische Pflegeprävalenz im Zeitraum von bei Selbsteinschätzung (MPI Rostock, SOEP-Daten) keine eindeutiger Effekt bei den Prävalenzen in der (sozialen und privaten) Pflegeversicherung im Zeitraum nach Daten des Statistischen Bundesamtes (Statistik nach 109 SGB XI). Sterbeeffekt : bislang nicht untersucht, aber nachfolgend erste Ergebnisse eigener Untersuchungen mit prozessproduzierten Daten der Gmünder Ersatzkasse (BMBF-gefördertes Projekt). Pflegehäufigkeit in Abhängigkeit vom Alter Pflegehäufigkeit in Abhängigkeit vom Nähe zum Tod Pflegehäufigkeit in Abhängigkeit von Alter und Nähe zum Tod Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 12

13 II.1 Regelmäßige Effekte: Zahl der Pflegebedürftigen (5/8) Anteil der Pflegebedürftigen an der Bevölkerung des entsprechenden Alters in % Alter Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 13

14 II.1 Regelmäßige Effekte: Zahl der Pflegebedürftigen (6/8) Pflegehäufigkeit der 2004 Verstorbenen , ,8 in % ,3 17,3 22, Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 14

15 II.1 Regelmäßige Effekte: Zahl der Pflegebedürftigen (7/8) 80 Pflegewahrscheinlichkeit in Abhängigkeit von Alter und Restlebensdauer (gleitender Durchschnitt k=3) in % Alter Restlebensdauer >= 4 Jahre Restlebensdauer < 4 Jahre Restlebensdauer < 3 Jahre Restlebensdauer < 2 Jahre Restlebensdauer <1 Jahr Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 15

16 II.1 Regelmäßige Effekte: Zahl der Pflegebedürftigen (8/8) Erwartete Fallzahlsteigerung bis 2040 Rothgang (2002): Gutachten für Enquete-Kommission Demographischer Wandel: 60% Grundmodell (9. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung) 76% bei zusätzlicher Verlängerung der Lebenserwartung 45% bei Rechtsverschiebung der Pflegewahrscheinlichkeitsprofile Rürup-Kommission knapp 80%, bei konstanten Prävalenzen, aber anderen Mortalitätsannahmen. Eine Fallzahlsteigerung von 60-80% (bis 2040) entspricht einer jährlichen Ausgabensteigerung von 1,2-1,5%, d.h. aktuell ca Mio. p.a. Aber: Potential zur Morbiditätsreduktion (u.a. Prävention). Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 16

17 II.2 Regelmäßige Effekte: Pflegeform Verschiebung hin zur professionellen Pflege wegen demographisch bedingt sinkendem familialen Pflegepotential zunehmender Frauenerwerbstätigkeit (Opportunitätskosten d. Pflege) veränderten Haushaltsstrukturen (Singularisierung) Einstellungsveränderungen ( Pflicht zu pflegen ) Veränderung sozialer Milieus Eigene Modellrechnungen für die NRW-Enquete-Kommission Pflege: Halbierung des Pflegepotentials/Pflegebedürftigem => Weitere Verschiebungen der Pflegeform sind zu erwarten Resultierende Mehrausgaben: bis zu 0,5% per annum Aber: Beeinflussbar durch Stützung familialer Pflege und gemischter Pflegearrangements (Stichwort: Pflegeurlaub ) Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 17

18 II.2 Regelmäßige Effekte: Leistungsdynamisierung Keine Leistungsanpassung seit 10 Jahren! => Rückgang der realen Kaufkraft der GPV-Leistungen Die Leistungen müssen dynamisiert werden, um die Pflegeversicherung nicht zu delegitimieren! Geeignete Dynamisierung: regelgebunden (jährlich) Dynamisierungshöhe: durchschnittliche nominalen Bruttolöhne ungeeignet: fester Prozentsatz, Mittelwert von Inflation und Lohnerhöhung (Rürup-Kommission). Das ist zu gering, wenn von Reallohnsteigerungen ausgegangen wird. Ausgabeneffekt der Dynamisierung: womöglich größer als Effekt von Fallzahlsteigerung und Pflegeformen zusammen Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 18

19 II.3 Zukünftige Finanzbedarfe: Quantifizierende Übersicht Durchschnittliche jährliche Ausgabensteigerungen: Fallzahlerhöhung 1,2-1,5% Verschiebung der Pflegeformen 0,5% Leistungsdynamisierung ca. 2% Insgesamt 3,7-4,0% Ohne Dynamisierung: Grundlohnsummenwachstum von 2% reicht aus, um Beitragssatz zu stabilisieren, aber: Ein solches Grundlohnsummenwachstum ist nicht sichergestellt Die Kaufkraft der Versicherungsleistungen sinkt bis zur Delegitimierung der Pflegeversicherung Wenn dynamisiert wird: Beitragssatz würde deutlich steigen => Eine Finanzreform ist unabdingbar. Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 19

20 III. Konsequenzen für die Finanzreform Eine Finanzreform muss zwei Ziele erreichen: 1. Bemessungsgrundlage für Pflegeversicherung darf nicht länger von der Entwicklung des BIP abgekoppelt werden. Damit können Fallzahlwachstum und höhere Kosten durch Verschiebung der Pflegeform finanziert werden. Optionen: Kopfprämie: stellt implizit auf alle Einkommen ab. Ist ideal, wenn in Reinform angewandt. Dann gibt es keine Flucht aus der Beitragspflicht. Hat die gleichen Probleme wie die zweite Lösung sobald sie mit einem sozialen Ausgleich durch Transfers verknüpft wird. Einbezug aller Einkommen und Einkommensarten in die Beitragspflicht: stellt explizit auf alle Einkommen ab. Problem 1: Technik zur Erfassung anderer Einkommensarten Problem 2: Was wird mit Mini-Jobs? 2. Zusätzliche Finanzquellen müssen erschlossen werden, um Leistungsdynamisierung zu finanzieren. Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 20

21 IV. Handlungsoptionen im Überblick Systemwechsel Bundesleistungsgesetz Zusammenlegung von Pflege- und Krankenversicherung Umstieg auf eine kapitalfundierte Privatversicherung (Substitution) Bürgerpauschale Systemerhaltung und -ausbau Bundeszuschuss Ergänzende Kapitalfundierung Moderate Beitragssatzsteigerung Bürgerversicherungselemente Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 21

22 V.1 Grundsätzliche Reformalternativen: Leistungsgesetz Grundidee Leistungen nur für finanziell Bedürftige hierzu fließen Bundesmittel an Kommunen Kommunen tragen alleinige Verantwortung für Pflegefinanzierung Nachteile Die Leistungsbeschränkung auf finanzielle Bedürftige ist ein Rückfall in die alte Sozialhilfelösung, das Pflegerisiko wird abgewertet. Es kann nicht sichergestellt werden, dass Bundesmittel kontinuierlich fließen. Es besteht Gefahr, dass die Kommunen die Mittel anders verwenden. Die Kommunen sind mit der Steuerung der Pflege überfordert. Konsequenz: Der Vorschlag ist skeptisch zu beurteilen Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 22

23 V.1 Grundsätzliche Reformalternativen: Zusammenlegung Grundidee Abschaffung der eigenständigen GPV und Zusammenlegung mit GKV (Erhoffte) Vorteile Lösung der Schnittstellenprobleme GKV-GPV und besseres Versorgungsmanagement durch integrierte Versorgungsangebote Nachteile / Gefahren Kein Beitrag zur Steigerung der Einnahmen Pflegeversicherung wird von Krankenversicherung dominiert Alternative: Beibehaltung der eigenständigen Pflegeversicherung bei Einführung von Kassenwettbewerb und Risikostrukturausgleich Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 23

24 V.1 Grundsätzliche Reformalternativen: Kapitalfundierung Behauptete Vorteile der Kapitalfundierung und deren Bewertung Vorschläge zum Umstieg auf eine kapitalfundierte private Pflegeversicherung Bewertung eines Umstiegs Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 24

25 V.1.a Behauptete Vorteile der Kapitalfundierung (1/5) Behauptete Vorteile der Kapitalfundierung: Mehr Wirtschaftswachstum durch höhere Sparquoten Höhere individuelle Rendite Demographieunabhängigkeit Generationengerechtigkeit Während früher vor allem die erstgenannten Argumente angeführt werden, wird inzwischen überwiegend mit der Generationengerechtigkeit argumentiert. Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 25

26 V.1.a Behauptete Vorteile der Kapitalfundierung (2/5) Ad Wirtschaftswachstum: Argumentation: Umlagefinanzierung verdrängt private Ersparnis bzw. Abschaffung der Umlagefinanzierung erhöht Sparquote Höhere Sparquote führt zu mehr (Real)Investitionen Mehr Investitionen führen auf höheren Wirtschaftspfad Bewertung Einfluss umlagefinanzierter Sicherung auf Ersparnis ist empirisch nicht belegt Ersparnis ist als Konsumausfall nicht nur positiv zu bewerten (Angstsparen, lahmende Binnennachfrage) Finanzinvestitionen Realinvestitionen Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 26

27 V.1.a Behauptete Vorteile der Kapitalfundierung (3/5) Ad höhere individuelle Rendite: Argumentation: Individuelle Rendite bei Umlagefinanzierung (=Lohnsummenwachstum) ist niedriger als Rendite bei Kapitalfundierung (=Kapitalmarktrendite) Bewertung Langfristig kann die individuelle Rendite im kapitalfundierten System nur größer sein, wenn das System insgesamt effizienter ist. Die These ist damit letztlich mit der vorgenannten identisch Empirische Renditevergleiche sind sehr schwierig und führen letztlich nicht zu eindeutigen Ergebnissen. Im Umlageverfahren existiert immer ein implizite Schuld durch das Geschenk an die Einführungsgeneration. Die Zinszahlungen für diese implizite Schuld mindern die Rendite. Diese alte Last muss aber auch bei Einführung eines kapitalfundierten Systems in Form von Steuern finanziert werden. Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 27

28 V.1.a Behauptete Vorteile der Kapitalfundierung (4/5) Ad Demographieresistenz: Argumentation: Kapitalfundierte Systeme sind unabhängig vom demographischen Wandel, da jeder für sich selbst vorsorgt Bewertung Auch kapitalfundierte System reagieren auf demographischen Wandel, aber über andere Mechanismen und womöglich in anderem Ausmaß In der Jugend werden Ansprüche erworben, im Alter werden Finanzmarktitel verkauft. Trifft eine zahlenmäßig starken Verkäufergeneration auf eine zahlenmäßig schwache Käufergeneration sinken die Kurse / Erlöse => Age wave-diskussion Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 28

29 V.1.a Behauptete Vorteile der Kapitalfundierung (5/5) Ad Generationengerechtigkeit: Argumentation: Bestehende umlagefinanzierte Systeme führen auch zu intergenerativer Umverteilung, die vermieden werden sollte Bewertung Auch die Gerechtigkeit im Querschnitt zu berücksichtigen. Wird nicht intergenerativ umverteilt, werden ökonomische Schocks nicht mehr von allen Generationen getragen => Ungleichbehandlung im Querschnitt. Die begünstigte Generation der derzeitigen Rentner ist zugleich die letzte, die sich selbst (annähernd) reproduziert hat Die Debatte verdeckt die wahren Verteilungsprobleme zwischen Kinderlosen und Kindererziehenden. => Änderung der intergenerativen Belastung ist nicht zwingend. => Kapitalfundierung ist ein Instrument, zur Änderung der intergenerativen Verteilung, aber durch entsprechende Ausgestaltung (altersabhängiger Beitragssatz) wäre dies auch im Umlageverfahren möglich. Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 29

30 V.1.b Reformmodelle für die Pflegeversicherung Modelle mit vollständigem Umstieg Kronberger Kreis: Sofortumstieg in vollständige Kapitaldeckung für alle Versicherte risikoäquivalente Tarife mit Altersrückstellungen Kohortenmodell (SVR) und Auslaufmodell (Raffelhüschen) alle nach 1950 Geborenen scheiden aus der GPV aus und versichern sich privat (kapitalgedeckt), Ältere bleiben in der GPV Hoher Beitrag für Ältere (zunächst 50, dann steigend (1 p.a.), zuzüglich Solidarbeitrag der Jüngeren für die Alten in Höhe von durchschnittliche 0,7% (bis 2046). Prämien in kapitalfundierter Versicherung: pro Monat, steuerfinanzierter Ausgleich bei finanzieller Überforderung. Herzog-Kommission Aufbau eines kollektiven Kapitalstocks, dann Individualisierung Anstieg des Beitrags sofort auf 3,2% zum Aufbau des Kapitalstocks. Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 30

31 V.1.c Bewertung eines Umstiegs (1/2) Immer entsteht eine Doppelbelastung durch gleichzeitigen Aufbau der Altersrückstellungen und Versorgung der aktuell Bedürftigen. Damit werden zukünftige Lasten in die Gegenwart gezogen (intertemporale Verschiebung), was derzeit nur bedingt plausibel ist. Die Doppelbelastungen erscheint insgesamt zu hoch. Intertemporale und intergenerative Umverteilungen können auch im Umlageverfahren realisiert werden - etwa durch altersgestaffelte Beiträge. Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 31

32 V.1.c Bewertung eines Umstiegs (2/2) Nachhaltigkeitslücke: Die Feststellung, dass es Gewinne der Einführungsgeneration gibt (Raffelhüschen) ist trivial. Das gilt immer bei umlagefinanzierten Systemen und war politisch gewollt. Die Nachhaltigkeitslücke ist nur Ausdruck dafür, dass bei Einführung umlagefinanzierter Systeme eine implizite Schuld eingegangen wird. Ob jüngere (noch ungeborene) Generationen eine geringe / negative Rendite erwarten, ist noch nicht absehbar. Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 32

33 V. Ausbau des bestehenden Systems: Übersicht Vor- und Nachteil des umlagefinanzierten Systems Reformmodell: Regelgebundene Leistungsdynamisierung plus Erschließung neuer Finanzierungsquellen durch Maßnahmenmix Ergänzende Kapitalfundierung als private kapitalfundierte Zusatzpflichtversicherung (PKV-Modell) Demographiereserve Intergenerativen Lastenausgleich (Rürup-Kommission) Zusatzbeitrag für Rentner plus obligatorische Vorsorge für Beschäftigte Zusatz Beschäftigter in Abhängigkeit von der Kinderzahl Bundeszuschuss für beitragsfreie Mitversicherung von Kindern Moderate Beitragssatzsteigerung (bei fixem Arbeitgeberanteil) Bürgerversicherungselemente Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 33

34 V.1 Vor- und Nachteile eines umlagefinanzierten Systems Vorteile Flexibilität: Es ist möglich auf sich ändernde Rahmenbedingungen flexibel einzugehen (Bsp.: Wiedervereinigung) Sofortige Leistungen ohne lange vorherige Ansparphase: Zentrales Argument bei der Einführung der Pflegeversicherung 1994 Nachteile Einführungsgewinne können nur einmal gewährt werden, danach gibt es eine implizite Schuld, die bedient werden muss. Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 34

35 V.2 Ergänzende Kapitalfundierung: Überblick Grundsatzfragen: freiwillig oder obligatorisch privat oder öffentlich (womöglich als Teil des bestehenden Systems) welche Zielgruppe? Mögliche Einführungspfade: Ergänzende Kapitalfundierung zur Finanzierung der Leistungsdynamisierung (z.b. PKV-Modell) Einfaches Spar-Entsparmodell (z.b. Demographiereserve ) Ergänzende Kapitalfundierung (für Beschäftigte) um Zusatzbeitrag für Rentner zu finanzieren (z.b. intergenerativer Lastenausgleich im Vorschlag der Rürup-Kommission) Ergänzende Kapitalfundierung in Abhängigkeit von Kinderzahl in Anlehnung an das BVerfG-Urteil von Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 35

36 V.2 Ergänzende Kapitalfundierung: PKV-Modell (1/2) Aktuelles Modell der PKV: Kapitalgedeckte Dynamisierung Leistungen der sozialen Pflegeversicherung werden eingefroren Private Pflegezusatzpflichtversicherung übernimmt Dynamisierung (2% p.a.) Zusatzbeitrag als Kopfprämie: 8,50 / Monat und Person, die jedes Jahr um 1 steigen. Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 36

37 V.2 Ergänzende Kapitalfundierung: PKV-Modell (2/2) Nachteil 1 des PKV-Modells: Hohe finanzielle Belastung Beispiel: Ein 2 Personen-Haushalt zahlt im Jahr 2020 einen Zusatzbeitrag von 47 / Monat. Ein Beitragsanstieg um 1 Prozentpunkt führt zu Mehrausgaben von 20 bei einem HH-Einkommen von bei einem HH-Einkommen von bei einem HH-Einkommen von 4000 (das ist oberhalb der BBG) Nachteil 2 des PKV-Modells: Es entstehen Schnittstellen- / Koordinierungsprobleme zwischen den beiden Kostenträger gesetzliche und private Pflegeversicherung Konsequenz: Leistungsdynamisierung besser im System der GPV Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 37

38 V.2 Ergänzende Kapitalfundierung: Demographiereserve Demographiereserve Inhalt: Koalitionsvertrag sieht Ergänzung des Umlageverfahrens durch kapitalgedeckte Elemente als Demographiereserve vor Ausgestaltung: noch unklar; eine Möglichkeit: Anhebung des Beitragssatzes auf 1,9 Beitragssatzpunkte Temporärer Bildung eines Teilkapitalstocks Aufzehrung des Kapitalstocks sobald der notwendige Beitragssatz den tatsächlichen übersteigt. Bewertung Einfaches Spar-Entspar-Modell, das Zukunftslasten z.t. in die Gegenwart zieht. Nur sehr temporäre Lösung, nicht nachhaltig Letztlich: nicht überzeugend Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 38

39 V.2 Ergänzende Kapitalfundierung: Rürup-Kommission Integenerativer Lastenausgleich der Rürup-Kommission Inhalt: Zusatzbeitrag für Rentner von zunächst 2,0% (zusätzlich) Absenkung des allgemeinen Beitragssatzes zunächst auf 1,2%; im Zeitverlauf wieder Anhebung zum Budgetausgleich Differenz zu aktuellem Beitrag bei Beschäftigen dient zur Kapitalbildung Akkumuliertes Kapital dient zur Finanzierung des Zusatzbeitrags im Alter Bewertung Modell ist sehr kompliziert und abhängig von zutreffender Modellrechnung Modell ist nicht nachhaltig wg. der nur temporären Kapitalbildung Letztlich: nicht überzeugend Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 39

40 V.2 Ergänzende Kapitalbildung: Zusatzbeitrag für Rentner Zusatzbeitrag für Rentner plus obligatorische Vorsorge für Beschäftigte (z.b. im Rahmen der Riester-Rente) Idee: Derzeitige Rentner haben von Einführung der GPV profitiert (Einführungsgewinne), damit lässt sich Zusatzbelastung rechtfertigen. Derzeitig Erwerbsbevölkerung sorgt (obligatorisch) vor, um damit den späteren Zusatzbeitrag zu finanzieren. Vorsorgebeitrag wird angehängt an obligatorische private Altersvorsorge. Damit kommt ein Element der Kapitalfundierung ins Spiel Vorteile Finanzielle Ergiebigkeit: potentiell beträchtlich Legitimation des Zusatzbeitrags ist gut möglich Obligatorische private Altersvorsorge wird notwendig. Diese erscheint aber insgesamt als sinnvoll, um Altersarmut zu vermeiden. Nachteile/Probleme: Problem: Rentner sind bereits belastet u.a. durch Tragung des ganzen GPV-Beitragssatzes (= Rentenkürzung zugunsten der GRV) Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 40

41 V.2 Ergänzende Kapitalbildung: Kinderzahlbezogen Grundidee: nach BVerfG: Kindererziehung als eigener Realbeitrag => Staffelung des monetären Beitrags (auch) nach Kinderzahl; dies wurde im KiBG nicht umgesetzt. Makroökonomisch: Vorsorge kann erfolgen durch Humankapitaldeckung oder durch Realkapitaldeckung. Wer nicht in Humankapital investiert (sprich: Kinder), der soll in Realkapital investieren (sprich: Sparen) Mögliche Ausgestaltung: Nach Kinderzahl gestaffelt wird eine Zusatzbeitrag erhoben, der positiv ist bei 0 und 1 Kind(ern) 0 ist bei 2 Kindern und negative ist bei mehr als 2 Kindern dieser Beitrag wird in einer öffentlichen Kasse angespart, dort 30 Jahre angelegt und fließt dann an die Pflegeversicherung. Die Ansparfrist simuliert den Effekt der späteren Beitragszahlung der Kinder. Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 41

42 V.3 Bundeszuschuss zur Pflegeversicherung Grundidee: Bundeszuschuss zur Pflegeversicherung Steuerfinanzierte Zuschüsse in ein Versicherungssystem bedürften einer Begründung. In GRV: versicherungsfremden Leistungen Versicherungsfremd in der GPV: Beitragsfreie Kindermitversicherung? Argument: Familienlastenausgleich ist allgemeine Staatsaufgabe und gehört steuerfinanziert Aber: in Einklang mit BVerfG kann dies auch anders gesehen werden (s.u.)! Nachteil: Finanzielle Ergiebigkeit ist begrenzt. Anteil der unter 20jährigen an den Leistungsempfänger: 5% =>Steuerfinanzierung im Umfang von 5% der Leistungsausgaben ist so begründbar. Insgesamt: Allenfalls als ein Baustein zur Lösung der Finanzierungsproblematik überlegenswert. Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 42

43 V.4 Beitragssatzsteigerung Moderate Beitragssatzsteigerung Beitragssatzflexibilisierung ist die einfachste Lösung Steigerung um einige Zehntel Beitragssatzpunkte ist unschädlich Arbeitgeberanteil kann eingefroren werden Einführung von Kassenwettbewerb im Pflegebereich (mit kassenindividuellem Beitragssatz und Risikostrukturausgleich) führt dazu, dass Anreize zur Leistungsverschiebung von GKV in GPV unterbleiben die Kassen erstmals Interesse an der Versorgung von Pflegebedürftigen haben Rehabilitations- und Präventionsanreize gestärkt werden Dies ist einer Integration vorzuziehen, bei der die Interessen und Spezifika der Pflege unterzugehen drohen. Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 43

44 V.5 Bürgerversicherungselemente (1/5) Als Bürgerversicherungselemente kommen in Frage: Ausdehnung des versicherungsflichtigen Personenkreises Einbeziehung weiterer Einkommen(sarten) Anhebung / Abschaffung der BBG Legitimation: leicht möglich, steigert die Gerechtigkeit rechtliche Probleme: Versicherungspflicht für Nachwachsende: unproblematisch Einbeziehung bereits privat Versicherter: strittig (Vertrauensschutz) Zugriff auf Altersrückstellungen der PPV: sehr schwierig-unmöglich begrenzte fiskalische Ergiebigkeit: Mehreinnahmen von 0,2-0,5 Beitragssatzpunkten bei zusätzlichem Beitragsbedarf von 2 Beitragssatzpunkten bis 2040 Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 44

45 V.5 Bürgerversicherungselemente (2/5) BV-Element Ausweitung der Versicherungspflicht: Koalitionsvertrag sieht Beibehaltung von GPV und PPV vor, aber: Finanzausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung ist möglich kein Rückgriff auf Kapitalstock der PPV Altersstruktureffekt: Anteil der über 80jährigen (2001): GPV: 4,3% PPV: 2,7% aber: Anteil der 35-60jährigen GPV: 42% PPV: 54% d.h. Alterstrukturvorteil der PPV ist bis 2030 aufgebraucht. Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 45

46 III.3 Bürgerversicherungselemente (3/5) 16 Altersstruktur der gesetzlich und privat Versicherten (2001) in % aller Versicherten GPV PPV bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter 90 GPV 15,0 5,7 5,7 5,6 7,6 8,6 7,7 6,7 6,1 5,4 7,3 5,7 4,7 3,7 2,3 1,4 0,7 PPV 13,5 4,9 3,9 4,9 8,2 10,3 10,1 9,8 8,6 7,3 6,4 3,6 3,2 2,6 1,4 0,9 0,4 90 und älter Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 46

47 V.5 Bürgerversicherungselemente (4/5) BV-Element: Einbeziehung weiterer Einkommen(sarten) Erfassung der Kapitalerträge ist schwierig. Fiskalische Effekte wahrscheinlich niedriger als berechnet. Bei Beibehaltung einer Beitragsbemessungsgrenze ist ein Ehegattensplitting unabdingbar, um horizontale Gerechtigkeit zu realisieren. Dies wirkt einnahmesteigernd. Eigener Vorschlag: Verbeitragung von Einkommen oberhalb der BBG zu niedrigerem Beitragssatz (0,2-0,5%) Bei 2-Säulen-Modell und Ausklammerung von Mieteinnahmen bleiben horizontale Ungleichheiten bestehen. Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 47

48 V.5 Bürgerversicherungselemente (5/5) Modellrechnungen Lauterbach: Modell Einbeziehung aller PKV-Versicherten in die GKV - sofort Berücksichtigung aller Einkommensarten bis zur (unveränd.) BBG 2-Säulen-Modell Errechnete Entlastung 0,36 Beitragssatzpunkte für 2006 (0,31 durch Personenkreisänder.) 0,48 Beitragssatzpunkte für 2025 Bewertung Effekt der Berücksichtigung weiterer Einkommen ist plausibel Effekt einer Personenkreisänderung ist womöglich (um ein Drittel) überschätzt, weil Beihilfeanteil unberücksichtigt geblieben ist Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 48

49 VI. Fazit Eine Finanzierungsreform der GPV ist notwendig, um kurzfristig drohende Defizite zu finanzieren mittel- und langfristig eine Leistungsdynamisierung zu ermöglichen Ein Systemwechsel ist abzulehnen, vorzuziehen ist eine Reform innerhalb des Systems, gekennzeichnet durch regelgebundene Leistungsdynamisierung Erschließung neuer Finanzierungsquellen Neue Finanzierungsquellen als Mix aus Ergänzende Kapitalfundierung (Rentnerbeitrag u./o. nach Kinderzahl) Beitragssatzsteigerung bei eingefrorenem Arbeitgeberanteil Bürgerversicherungselementen Steuerzuschuss für beitragsfreie Kindermitversicherung, wenn dies als versicherungsfremd angesehen wird Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 49

50 Schluss Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Prof. Dr. Heinz Rothgang Folien Nr. 50

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