Anwaltliche Prozesstaktik
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- Adolph Hofer
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1 Anwaltliche Prozesstaktik Sommersemester 2015 HS 3042 Dipl.-Volkswirt Dr. jur. Thomas Kaiser Rechtsanwalt - Wirtschaftsprüfer Fachanwalt für Steuer- u. für Insolvenzrecht Lehrbeauftragter der Universität Freiburg - Freiburg - 1
2 Materialen, Unterlagen und Hinweise Literatur: Oberheim, Erfolgreiche Taktik im Zivilprozess, 5. Aufl E. Schneider, Die Klage im Zivilprozess, 3. Aufl Sprechstunde: nach der Vorlesung 2
3 Wesen und Ziel des Zivilprozesses Möglichkeit und Grenzen der Prozesstaktik Verfahrensgrundsätze und Prozesstaktik Dispositionsmaxime Prozessualer Teil der Privatautonomie Inhalt: Klageerhebung, Rücknahme, Verzicht, Anerkenntnis, Vergleich Gegenstück: Offizialmaxime Beibringungsgrundsatz Tatsächliche Unterlagen Streitige Tatsachen Gegenstück: Untersuchungsgrundsatz 3
4 Mandatsvertrag Dienstvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag Vertrag höherer Art Jederzeit kündbar, 672 BGB Zustandekommen 145ff BGB, mündlich oder konkludent Parteien des Vertrages Kein Kontrahierungszwang Inhalt des Vertrages Unabhängigkeit des RA Tätigkeitsverbote Verschwiegenheitspflicht 4
5 Pflichten gegenüber dem Mandant: Pflicht zur Sachverhaltsfeststellung Pflicht zur Rechtsprüfung Belehrungs und Beratungspflicht Wahl des sichersten Weges Weitere Pflichten im Zusammenhang mit der Prozessführung Kürzeste Zeit Geringster Aufwand Bestmögliches Ergebnis Haftung für Schäden 5
6 Rechtsanwalt als Organ der Rechtspflege, 1, 3 BRAO Grenzen der Interessenwahrnehmung Standesrecht Insbes. 34 a BRAO FAO, BORA EuRAG, CCBE Strafrecht StBG OWiG Ethische Grenzen?! 6
7 Rechtsanwalt als Organ der Rechtspflege, 1, 3 BRAO Grundpflichten, 43a BRAO Unabhängigkeit Verschwiegenheit Verbot widerstreitender Interessen Vertragspflichten im Einzelnen Aufklärungspflicht Rechtsprüfungspflicht Beratungs und Belehrungspflicht Wahl des sichersten Weges Wahrheitspflicht 7
8 Prozessvollmacht Einseitiges Rechtsgeschäft Umfang Im Innenverhältnis, Im Außenverhältnis Erlöschen der Vollmacht Innenverhältnis Außenverhältnis: Voraussetzung Bestellung eines anderen Anwalts, 87 Abs. 1 ZPO Zustellung, 172 ZPO Voraussetzung Bestellung zum Prozessbevollmächtigten Angabe in der Klage wohl nicht ausreichend 8
9 Interessenwahrnehmung Außergerichtlich Gerichtlich FamFG ZPO Sonstige Rechtssicherung vorgreifliche eigentliche 9
10 Verfahren nach der ZPO Rechtssicherung vorgreifliche eigentliche Arrest Schlichtungsverfahren EU Verfahren Einstweilige Verfügung ( 15a EGZPO) Erkenntnis Selbständiges Beweis Schiedsverfahren verfahren Verfahren PKK ZV Verfahren 10
11 Erkenntnisverfahren Entscheidungsverfahren Rechtsbehelfsverfahren Allgemeines Verfahren Besondere Verfahren Urkunds Mahn Bagatellverfahren verfahren verfahren 11
12 Rechtsicherung als erster Schritt Einstweiliger Rechtsschutz Arrest, 916 ff. ZPO: Sicherung von Geldforderungen oder sonstigen Forderungen, die in Geld übergehen können Einstweilige Verfügung, 935 ff. ZPO: Sicherung eines nicht auf Geldleistung gerichteten Anspruchs Herausgabe einer Sache Regelung eines bestehenden Rechtsverhältnisses, zb Arbeitsoder Gesellschaftsvertrag, Mietverhältnis Selbstständiges Beweisverfahren, 485 ZPO Voraussetzung: rechtliches Interesse Keine Schlüssigkeit oder Erheblichkeitsprüfung 12
13 vorprozessuale Rechtesicherung Schuldanerkenntnis (außergerichtlicher) Vergleich Schlichtungsverfahren, 15 a EGZPO Länderrechtlich geregelt Bis Streitwert von 750, Säumnis nicht heilbar! Schiedsverfahren, 1030ff. ZPO Privatrechtliche Schiedsvereinbarung Nicht überall zulässig Vorgreiflichkeit Prozesskostenhilfe 13
14 Prozesskostenhilfe (PKH), 114ff. ZPO Formelle Voraussetzungen Antragsprinzip Kein Anwaltszwang Beim zuständigen Prozessgericht Beifügung des Klageentwurfs Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse Materielle Voraussetzungen Bedürftigkeit Hinreichende Erfolgsaussichten Folgen 14
15 Mahnverfahren, 668ff. ZPO (I.) Vorteile des Mahnverfahrens Einfachheit Effektivität Kostengünstig Zulässigkeitsvoraussetzungen Mahnfähiger Anspruch (Geldforderung in Euro) Leistung nicht von einer Gegenleistung abhängig Keine Mahnverfahrenssperre Zuständigkeit des Mahngerichts Örtliche Zuständigkeit = zentrales Mahngericht des Bundeslandes Ausländischer Wohnsitz = AG Wedding, Berlin 15
16 Mahnverfahren, 668ff. ZPO (II.) Inhalt des Mahnantrages, 690 Abs. 1 Nr. 1 5 ZPO Parteien und gesetzliche Vertreter Bezeichnung der Gerichte (Mahn und Abgabegericht) Bezeichnung des Anspruchs Folgen Rechtsnatur des Mahnbescheides = Beschluss Hemmung der Verjährung, ggf. Rückwirkung, 167 ZPO, wenn alsbald zugestellt (1 Monat, arg. 691 Abs. 2 ZPO) Weiteres Verfahren Erledigung durch Zahlung Widerspruch des Antragsgegners Erlass eines Vollstreckungsbescheid (auf Antrag) 16
17 Urkundsprozess, 592ff. ZPO Vor und Nachteile Besonderheiten Beweismittel VORLAGE von Urkunden (auch für deren Echtheit!) Parteivernehmung Keine Widerklage statthaft Voraussetzungen Zulässigkeit (Zahlung, Wertpapiere und vertretbare Sachen) Urkunden über alle anspruchsbegründende Tatsachen (OLG Schleswig) Reaktion des Beklagten Nachverfahren 17
18 Abschlussklausur Anwaltliche Prozesstaktik SS 2015 Termin: Mittwoch, Uhr Uhr Hörsaal 1199 Anmeldefrist Bis Samstag, (Fristende) 18
19 Ersatztermin ausgefallene Vorlesung Donnerstag, ct HS 3042 Angabe der Klausurenthemen 19
20 Die Klageerhebung Ablauf des Zivilprozesses Klage Früher erster Termin/Güteverhandlung Haupttermin (Eröffnung, Güteverhandlung, streitige Verhandlung, Beweisaufnahme, Schließen) Entscheidung Rechtsmittel (Berufung, Revision, Beschwerde, sofortige Beschwerde) Vollstreckung (Pfändung, Versteigerung, Zwangsversteigerung) 20
21 Die Klageerhebung Art und Umfang des Anspruchs Wahl der Anspruchsgrundlage Objektive Klagehäufung bei mehrere Anspruchsgrundlagen Kumulative Klagehäufung Alternative Klagehäufung Eventuelle Klagehäufung Subjektive Klagehäufung = Streitgenossenschaft Teilklage Offene und verdeckte (einheitlicher Anspruch/mehrere unselbständige Positionen/mehrere selbstständige Ansprüche) Vorteile und Risiken 21
22 Der Kläger Partei Formeller Parteibegriff Parteifähigkeit, 50 ZPO Fähigkeit, Partei eines Zivilprozesses zu sein Besonderheiten bei den Gesellschaften Prozessfähigkeit, 51, 52 ZPO Fähigkeit, Prozesshandlungen selbst oder durch einen Vertreter wirksam vornehmen zu können Korresp. mit der Geschäftsfähigkeit, Ausnahme 112, 113 BGB Prozessführungsbefugnis Befugnis, über das streitige Recht einen Rechtsstreit in eigenem Namen zu führen (= Begründetheit der Klage) 22
23 Die Prozessführungsbefugnis Prozessführungsbefugt ist, wer ein Recht in eigenem Namen geltend machen kann Keine Prozesshandlungsvoraussetzung/Frage der Begründetheit Prozessstandschaft Begriff: In eigenem Namen ein fremdes Recht geltend machen (Stichwort: Belange Dritter) Formen: gesetzliche und gewillkürte Zulässigkeit der gewillkürten Prozessstandschaft Abtretbarkeit des Rechts (Abtretungsverbote, AGBs); Klarstellung, schutzwürdiges Interesse, nicht rechtsmissbräuchlich Beweisfragen 23
24 Die subjektive Klagehäufung Eine Klage wird von mehreren Klägern oder gegen mehrere Beklagte erhoben Aktive oder passive Streitgenossen Notwendige oder einfache Streitgenossen Einfache Streitgenossenschaft, 59 ZPO Voraussetzungen Folge: mehrere prozessuale Ansprüche werden in einem Prozess zusammengefasst Notwendige Streitgenossenschaft, 62 ZPO Prozess rechtlich/ materiell rechtlich Folge: einheitliche Entscheidung 24
25 Der richtige Beklagte idr materiell rechtlicher Schuldner Besonderheiten bei der Personengesellschaft Unterschiede bei gesetzlicher Prozessstandschaft Beweisfragen/Zeugenstellung Risiko des Teilunterliegens Vollstreckungsmöglichkeiten 25
26 Das Prozessgericht Rechtsweg ordentliche Gerichtsbarkeit vs sonstige Rechtswege Andere Zuweisungen Deutsche Gerichtsbarkeit Immunität und Exterritoriale Internationale Zuständigkeit, zb. EuGVVO Sachliche Zuständigkeit Amtsgericht (Streitwertabhängig / Streitwertunabhängig, Familiensachen) Landgericht (besondere Zuständigkeiten, zb Amtshaftung) Arbeitsgerichtsbarkeit Örtliche Zuständigkeit 26
Mandatsverhältnis Prof. Dr. Th. Kaiser Prozessvol macht
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