Schützen Sie Ihre Ideen
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- Johanna Lichtenberg
- vor 8 Jahren
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1 Schützen Sie Ihre Ideen Eine Einführung in die Welt des geistigen Eigentums Übersicht über geistige Eigentumsrechte Schutzrecht Wofür? Wie? Patente / Gebrauchsmuster Neue technische Erfindungen Anmeldung und Prüfung / Eintragung Urheberrechte Marken Eingetragenes Design Früher Geschmacksmuster Betriebsgeheimnisse Originäre schöpferische oder künstlerische Werke Charakteristische Bezeichnung von Waren oder Dienstleistungen Äußere Gestaltung WertvolleInformationen, die nicht öffentlich bekannt sind Besteht automatisch Benutzung und/oder Eintragung Eintragung* Angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen European Patent Academy 2 1
2 Geistiges Eigentum en masse bei einem Mobiltelefon Marken: Hergestellt von Apple, Sony, Huawei Produkt Iphone, C7 xperia Software Android", Windows etc. 3D Marke Patente: Datenverarbeitungsmethoden Hardwarekomponenten Software Datenverarbeitungsmethoden chemische Zusammensetzungen Geschmacksmuster: Form des Mobiltelefons Bedienelemente des Mobiltelefons Urheberrecht: Software Code Klingeltöne Oberfläche der Apps Bedienungsanleitung Betriebsgeheimnisse 3 Optional Beispiele für wertvolle geistige Eigentumsrechte Coca-Cola Harry Potter Apple iphone Sofortbildkamera DNA-Kopierverfahren European Patent Academy 4 2
3 Die Bedeutung des geistigen Eigentums Wichtiger Teil des Betriebsvermögens in der Wissensgesellschaft Der schwedische Stahlhersteller Sandvik bezieht seinen Wert zu 20 % aus geistigem Eigentum! Rentablere Finanzierung für Innovationsprojekte Ohne geistiges Eigentum wären viele Innovationsprojekte nicht rentabel, weil jeder die Ergebnisse nach Belieben kopieren könnte. Schutz für innovative Kleinunternehmen Dolby Laboratories W. L. Gore & Associates (Gore-Tex ) Voraussetzung für die öffentliche Zugänglichmachunggeistigen Eigentums unter kontrollierten Bedingungen Linux (GPL): Verbesserungen müssen ebenfalls kostenlos sein! 5 Marke ist eine Verbindung eines Zeichens mit Waren /DL Kennfadenmarke Bildmarke 3-dim. Marke Hörmarke Positionsmarke Wort-/Bildmarke Mercedes Wortmarke soll gut erinnerbares Identifikationsmittelsein, soll dem Produkt durch eine positive Assoziation dem Produkt einen Startvorsprung beim Konsumenten vermitteln soll bei wachsendem Vertrauen den Konsumenten zum Wiederholungstäter machen 6 3
4 Marke Entstehung Benutzung des Eintragung Laufzeit: Nachteil: Nachweis der Entstehung Markenschutzes schwierig Nachteil: Nutzung wird öffentlich und es gibt möglicherweise Folgekosten durch Widersprüche oder zivilgerichtliche Auseinandersetzungen, beliebig verlängerbar nach 5 J kann der Nachweis der Benutzung erforderlich werden 7 Eine Marke wird nur dann registriert, wenn Sie u.a. nicht freihaltebedürftig First German für Computersoftware RIGIDITE für Verbundwerkstoffe Doublemint für Kaugummi SAUGAUF für Staubsaugerbeutel CHANGE für Tabakwaren MEGAFORM für Körperpflegemittel, Bekleidung und unterscheidungskräftig (Herkunftshinweis) ist. Viva La Money für Finanzw. JURAWERK für Rechtsberatung Habt Ihr kein Zuhause für Datenträger Frucht Frisch für konserviertes Obst La Dolce Vita für Beherbergung fashion4eva für Bekleidung 8 4
5 Was sagen Sie? PatOrg für Patentverwaltungssoftware Happiness für Kosmetik Vizekusen für Durchführung von Sportveranstaltungen 9 Zurück zum Patent - Kleines Zahlenspiel Weltweit sind derzeit mehr als 5 Millionen Patente in Kraft. Jedes Jahr werden ca Erfindungen weltweit neu zum Patent angemeldet. Pro Jahr werden beim DPMA über und beim EPA über Patentanmeldungen angemeldet. Für jede Erfindung wird durchschnittlich in vier Ländern Patentschutz beantragt. Patente werfen schätzungsweise über die Vergabe von Lizenzen weltweit mindestens 300 Mrd. US$ an Einnahmen ab, mehr als zehnmal so viel wie Für Patentrecherchen hat das EPA Zugriff auf 60 Millionen Dokumente aus über 70 Ländern. 10 5
6 Optional Wir sind von Patenten umgeben Patentdokumente Wichtige Entdeckung Veröffentlichungsjahr Supraleiter Fahrrad Zahnbürste 11 Anmeldezahlen ausgewählter Patentämter 12 6
7 CHINA und die Auswirkung der Fünf -Jahres-Pläne 13 Das Patentsystem als "gesellschaftlicher Vertrag" Offenbarung der Erfindung Erlangung ausschließlicher Rechte damit andere daraus lernen und Verbesserungen vornehmen können! European Patent Academy 14 7
8 Was kann patentiert werden? Erfindungen, die neufür die Welt sind, (d. h. die noch nicht öffentlich bekannt gemacht wurden) erfinderischsind, (d. h. die keine "naheliegende" Lösung darstellen) gewerblich anwendbar sind. 15 Keine patentierbaren Erfindungen sind: Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden ästhetische Formschöpfungen Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen die Wiedergabe von Informationen Erfindungen, deren gewerbliche Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würde Pflanzensorten oder Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers und Diagnostizier-verfahren, die am menschlichen oder tierischen Körper vorgenommen werden 16 8
9 Was ist davon doch patentierbar? Ein Patentanspruch, der ausschließlichauf einen der vorgenannten aufgeführten Gegenstand gerichtet ist, wird nicht als Erfindung angesehen und ist daher nicht patentfähig, aber... das gilt nur, wenn sich der Patentanspruch auf diese Gegenstände oder Tätigkeiten "als solche" bezieht. Ein Patentanspruch, der sowohl patentierbare, technische als auch vom Patentschutz ausgeschlossene, nicht technische Gegenstände enthält, kannals Erfindung angesehen werden und letztlich doch patentierbar sein. Beispiel Computerprogramm: es fällt nicht unter das Patentierungsverbot, wenn es beim Ablauf auf einem Computer einen weiteren "technischen Effekt" bewirkt, der über die "normale" physikalische Wechselwirkung zwischen dem Programm (Software) und dem Computer (Hardware) hinausgeht. 17 Wann gilt eine Erfindung als "neu"? Wenn sie am Tag der Einreichung der Patentanmeldung neu ist, also nicht zum Stand der Technik gehört. "Stand der Technik" ist alles, was vor dem Anmeldetag der Patentanmeldung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist. Die Erfindung darf vor dem Tag der Einreichung der Patentanmeldung nicht offenbart worden sein. Bekannte Verbindung: Zu beanspruchende Verbindung: Photographischen Neuheitsbegriff Freie Säure = Methylester Neuheit ist zu bejahen! 18 9
10 Wann gilt eine Erfindung als erfinderisch"? Eine Erfindung gilt als auf erfinderischer Tätigkeit beruhend, wenn sie sich für den FACHMANN nicht in naheliegender Weise durch Kombination aus dem Stand der Technik ergibt. FACHMANN : Der Fachmann ist ein im technischen Gebiet Tätiger mit durchschnittlichem WissenundKönnen.ErhatZugangzuallem,waszumStandderTechnikgehört. Gibt es Chancen eine per se naheliegende Erfindungen erfinderisch zu machen? 19 Beispiel einer Erfindungsstory Zu beanspruchende Verbindung Bekannte Verbindung Technischer Effekt (a) (b) Schmerzstillend (beide) Verbesserte Stabilität in der Anwendung (nur neue Verbindung) Frage: Gibt es einen Hinweis im Stand der Technik, dass ein Ester eine erhöhte Stabilität gegenüber einer Säure aufweist? Nein!!!!!! Erfolgversprechende Erfindungsstory: Es wirdauf die verbesserte Stabilität und nicht auf die schmerzstillende Wirkung abgestellt. Nebenwirkungen (d.h. Wirkungen, die neben der aus dem Stand der Technik bekannten Wirkung auftreten) können sehr wichtig sein!!!!! 20 10
11 Wer kann eine Patentanmeldung einreichen und ein Patent erlangen? Jede natürliche oder juristische Person und jede einer juristischen Person gleichgestellte Gesellschaft kann die Erteilung eines Patents beantragen. Die Patentanmeldung kann auch von gemeinsamen Anmeldern eingereicht werden. In der Anmeldung ist der Erfinder zu nennen. Das Recht auf das Patent steht dem Erfinderoder seinem Rechtsnachfolger zu. Ist der Erfinder ein Arbeitnehmer, so bestimmt sich das Recht auf das Patent nach dem Recht des Staats, in dem der Arbeitnehmer überwiegend beschäftigt ist. Eine Erfindung, die für das normale Arbeitsgebiet eines Arbeitnehmers relevant ist, gehört im Allgemeinen dem Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer kann -in Abhängigkeit vom Recht des betreffenden Staats - eine zusätzliche finanzielle Belohnung erhalten. 21 Rechte aus dem Patent Recht, anderen zu untersagen,das Patent verletzende Produktein dem Land, in dem das Patent erteilt wurde, herzustellen, zu benutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen oder zu importieren Verkauf der Rechte oder Abschluss von Lizenzverträgen Für bis zu 20 Jahre ab dem Anmeldetag der Patentanmeldung 22 11
12 Richtig oder falsch? Wir haben ja ein Patent auf ein Produkt, deshalb dürfen wir das Produkt verkaufen. Das Patent verleiht nicht das Recht zur Nutzung der Erfindung! Überprüfung der IP-Situation vor Angebot-/Marketing-Aktivitäten Überwachungund gegebenenfalls Einlegen von Einsprüchen 23 Was kommt als Patent in Frage? a) Gestell zum Aufbewahren von Armbanduhren b) Spielanleitung für ein Gesellschaftsspiel c) Fan-Figur eines Löwen mit Aufschrift 1860 München d) Verfahren zur Herstellung eines Granulats 24 12
13 Wie sieht ein Patent aus? Bibliografische Angaben Erfinder, Inhaber, Anmeldetag, technische Klassifikation usw. Zusammenfassung ca. 150 Wörter als Recherchehilfe bei anderen Patentanmeldungen Beschreibung Zusammenfassung des Stands der Technik (d. h. bereits bekannter Technologien) Aufgabe, die die Erfindung lösen soll Erläuterung und mindestens ein Beispiel für die Ausführung der Erfindung Ansprüche Definition des Umfangs des Patentschutzes Zeichnungen Illustration der Ansprüche und der Beschreibung
14 Aufbau der Beschreibung Stand der Technik Teekanne mit einer Ausgießtülle Nachteil des Stands der Technik Zeitaufwand Zu lösende Aufgabe Zeitersparnis beim Eingießen Lösung zweite Ausgießtülle Vorteil der Erfindung geringerer Zeitaufwand beim Befüllen mehrerer Tassen 27 Was muss in einer Patentanmeldung offenbart werden? Es ist wenigstens ein Weg zur Ausführung der Erfindung im Einzelnen anzugeben. Die Informationen müssen so deutlich offenbart sein, dass ein Fachmann die Erfindung ausführen kann -"ausreichende Offenbarung". Die offenbarten Informationen werden in der Patentschrift veröffentlicht, so dass jeder davon profitieren kann. Die Offenbarung der Erfindung als Gegenleistung für das Schutzrecht kann auch als eine Art "Tauschgeschäft" gesehen werden. Achtung: Die Offenbarung kann nicht nachträglich ergänzt werden 28 14
15 Was Sie nicht tun dürfen, wenn Sie ein Patent anmelden wollen Keine Veröffentlichung vor der Anmeldung, d. h. keine Artikel, Pressemitteilungen, Konferenzvorträge/ -poster/-protokolle, Blogeinträge usw. Kein Verkauf von Produkten, die die Erfindung beinhalten, vor der Anmeldung Kein Vortrag und keine Präsentation vor der Anmeldung ohne eine entsprechende Geheimhaltungsvereinbarung Holen Sie sich schnellstmöglich professionellen Rat! Melden Sie an, bevor andere es tun! 29 Optional Das Patenterteilungsverfahren Anmeldung Recherchebericht Veröffentlichung der Anmeldung Bekanntmachung des Hinweises auf die Erteilung Ende der Einspruchsfrist 18 Monate Zurücknahme? Sachprüfung ca. 4-5 Jahre 9 Monate 30 15
16 Entstehung einer Patentfamilie Laufzeitbeginn: 20 Jahre Recherche Prüfung Patent Nationale Anmeldung in USA, China usw. Europäische Anmeldung Zerfall in nationale Patente der europäischen Staaten Weitere Auslandsanmeldungen Prioritätsjahr PCT Anmeldung Zerfall in nationale Patentanmeldungen Priorität Rechercheergebnis Veröffentlichung 8 Monate 12 Monate 18 Monate 30 Monate deutsche Erstanmeldung Recherche Prüfung Patent Zeit Laufzeitbeginn: 20 Jahre 31 Vor- und Nachteile einer Patentierung Vorteile Nachteile Ausschlussrecht ermöglicht Investitionen und eine höhere Investitionsrendite starkes, durchsetzbares Recht macht die Erfindung handelbar (Lizenzierung) Erfindung wird Wettbewerbern offengelegt (nach 18 Monaten) kann teuer sein Patent erst nach der Erteilung durchsetzbar (kann 4 bis 5 Jahre dauern) 32 16
17 Alternativen zur Patentierung Offenbarung der Information (Veröffentlichung) billig hindert andere an der Patentierung derselben Erfindung bietet keine Ausschlussrechte Erfindung wird Wettbewerbern offengelegt Geheimhaltung (Betriebsgeheimnis) billig (abgesehen von Geheimhaltungskosten) Erfindung wird nicht offengelegt kein Schutz vor Reverse Engineering/Doppelerfindungen schwer durchzusetzen "Geheimnisse" werden oft ziemlich schnell bekannt Nichts tun es muss nichts unternommen werden bietet keine Ausschlussrechte Wettbewerber erfahren oft Einzelheiten
18 Wert europäischer Patente Optional Patentanteil in % Patentwert in EUR % aller Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen... werden jährlich für Erfindungen verschwendet,die bereits erfunden worden sind. Beginnen Sie mit Forschung und Entwicklung erst, wenn Sie recherchiert haben! 36 18
19 Optional 37 Viele Informationen sind nur in Patenten verfügbar An anderer Stelle veröffentlicht In Patenten veröffentlicht 80 % finden sich nur in Patenten! Wo veröffentlichen um Geheimhaltung bemühte Wettbewerber ihre Forschungsund Entwicklungsergebnisse? 38 19
20 Lösungen aus Patentdokumenten 90 % frei nutzbar 10 % geschützt Viele großartige Lösungen finden Sie hier kostenlos! 39 Patentansprüche verstehen Heizelement für eine Waschmaschine 20
21 Patentansprüche verstehen Erfindung: Ein Heizelement für eine Waschmaschine, die kostengünstig und kompakt ist und zu einem geringeren Wasserverbrauch beiträgt. Das Heizelement ist ein Folienheizelement am Boden des Laugenbehälters einer Waschmaschine. European Patent Academy 41 Die Erfindung Ein Heizelement für eine Waschmaschine, die kostengünstig und kompakt ist und zu einem geringeren Wasserverbrauch beiträgt. Wie können Sie diese Erfindung vor Nachahmung schützen? "kostengünstig", "zu einem geringeren Wasserverbrauchbeiträgt" zu unpräzise und subjektiv "kompakt" = technische Funktion Patent European Patent Academy Schützen Sie Ihre Ideen 42 21
22 Um diese Erfindung zu patentieren, müssen Sie sie beanspruchen! Patentanspruch: "Heizelement für eine Waschmaschine, die kompakt ist... " Nein, damit wird die technische Aufgabe genannt. Aufgaben können nicht patentiert werden, sondern nur spezifische Lösungen. Welche technischen Merkmalelösen die Aufgabe und machen das Heizelement kompakt? Patentanspruch: "Waschmaschine mit einem Heizelement zum Erwärmen von Wasserim Laugenbehälter der Waschmaschine, wobei das Heizelement am Boden des Laugenbehälters angeordnet und in seiner Form an diesen angepasst ist." Verhindern Sie, dass jemand Ihr Patent umgeht, indem er etwas anderes als Wasser erwärmt oder das Heizelement an einer anderen Stelle nicht genau am Boden des Laugenbehälters anordnet. 43 Um diese Erfindung zu patentieren, können Sie beanspruchen: Patentanspruch: "Waschmaschine mit einem Heizelement zum Erwärmen eines Mediumsim Laugenbehälter der Waschmaschine, wobei das Heizelement im Laugenbehälterangeordnet und in seiner Form an diesen angepasst ist." Eine Recherche zum Stand der Technik wird zeigen, ob die beanspruchte Erfindung tatsächlich neu ist. Schützen Sie Ihre Ideen 44 22
23 Ergebnis der Recherche zum Stand der Technik Bei der Recherche zum Stand der Technik wurde ein Dokument ermittelt, das ein ähnliches Heizelement für eine Waschmaschine zeigt. " gekrümmte Platte aus elektrisch isolierendem Material, wobei zumindest an einer Oberfläche ein elektrisch leitendes Material aufgebracht ist..." European Patent Academy 45 Vergleich der beiden Erfindungen Beanspruchte Erfindung EP A2 "Waschmaschine mit einem Heizelementzum Erwärmen eines Mediums im Laugenbehälter der Waschmaschine, wobei das Heizelement im Laugenbehälter angeordnetund in seiner Form an diesen angepasst ist." " Folienheizelement..., das am Laugenbehälter befestigt und in seiner Form an diesen angepasst ist" "Die Heizeinrichtung... ist entlang der unteren Wand... des Behälters in einem zweckmäßigen Abstand davon angebracht." Neu("Folienheizelement" und "am Laugenbehälter befestigt" sind nicht in EP... offenbart.) Erfinderische Tätigkeit(technische Wirkung: niedrigerer Wasserpegel im Laugenbehälter möglich) 46 23
24 Anspruch zum Schutz der Erfindung Einzureichender Anspruch: "Waschmaschine mit einemfolienheizelementzum Erwärmen eines Mediums im Laugenbehälter der Waschmaschine, wobei das Heizelement am Laugenbehälter befestigtund in seiner Form an diesen angepasst ist." European Patent Academy 47 Verwendung abhängiger Ansprüche für besseren Schutz Durch einen unabhängigen (breiteren) Anspruch kann verhindert werden, dass das Patent umgangen wird. Abhängige (spezifischere) Ansprüche sind so formuliert, dass sie potenzielle patentverletzende Produkte genau erfassen. Hauptanspruch Spezifischer Anspruch A Spezifischer Anspruch B European Patent Academy 48 24
25 Beim EPA eingereichte Anmeldung Anspruch 1: Waschmaschine mit einemfolienheizelementzum Erwärmen eines Mediums im Laugenbehälter der Waschmaschine, wobei das Heizelement amlaugenbehälter befestigtund in seiner Form an diesen angepasst ist. Anspruch2: Waschmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Folienheizelement auf die Innenseite des Laugenbehälters aufgeklebt ist. Anspruch 3: Waschmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Folienheizelement integraler Bestandteil des Laugenbehälters ist und beim Spritzgießen des Laugenbehälters in diesen eingebracht wurde. Das EPA wird seine eigene Recherche zum Stand der Technik durchführen und dann beurteilen, ob die BEANSPRUCHTEErfindung neu und nicht naheliegend ist. European Patent Academy 49 Vom EPA ermittelter zusätzlicher Stand der Technik "Heizeinrichtung für ein Haushaltsgerät" DE A1: "Heizeinrichtung... umfassend ein Folienheizelement (1)..., die am Bottich/Laugenbehälter (7) einer Waschmaschine befestigt und daran angepasst ist..." European Patent Academy 50 25
26 Stellungnahme des EPA Anspruch des Anmelders: "Waschmaschine mit einem Folienheizelementzum Erwärmen eines Mediums im Laugenbehälter der Waschmaschine, wobei das Heizelement am Laugenbehälter befestigt und in seiner Form an diesen angepasst ist." DE A1 Heizeinrichtung... umfassend ein Folienheizelement (1)..., das am Laugenbehälter (7) einer Waschmaschine befestigt und daran angepasst ist... Dies wurde bereits in DE A1 dargestellt. Antwort des EPA: Bitte ändern Sie Ihre Ansprüche, wenn Sie Schutz für Ihre Erfindung wünschen! European Patent Academy 51 Vertiefte Analyse Hat das EPA wichtige Merkmale der Erfindung übersehen? Erwiderung des Anmelders: Änderungen an der Anmeldung, Erläuterung des Zusammenhangs zwischen Erfindung und Stand der Technik Wie können die Ansprüche so geändert werden, dass sie die Erfindung als neu wiedergeben (unter Berücksichtigung des gesamten Stands der Technik)? European Patent Academy 52 26
27 Vergleich der Erfindung mit dem Stand der Technik Technische Merkmale der Erfindung in ihrer Form an den Laugenbehälter angepasst EP A2 DE A1 Folienheizelement außen auf den Laugenbehälter aufgeklebt beim Spritzgießen Nein Nein Nein Nein Vorteile/technisches Ergebnis kompakt + ausgezeichnete Wärmeübertragung + einfacher Zusammenbau mit weniger Bauteilen Nein Nein Schützen Sie Ihre Ideen 53 Ergebnis der Analyse Aus dem Stand der Technik ist es bekannt, ein Folienheizelement am Boden des Laugenbehälters einer Waschmaschine zu befestigen und es daran anzupassen. In der vorliegenden Erfindung wird jedoch nahegelegt, dass das Folienheizelement beim Spritzgießen des Laugenbehälters in diesen eingebracht werden kann. Diese spezielle Art, das Folienheizelement am Laugenbehälter zu befestigen, ist nicht bekannt und und erzeugt einen neuen, einzigartigen Nutzeffekt. Es gibt im Stand der Technik keinen Hinweis darauf, ein Folienheizelement zu verwenden und es beim Spritzgießen des Laugenbehälters in diesen einzubringen. Das Erfordernis der erfinderischen Tätigkeit ist erfüllt! Der Anspruch muss geändert werden, um ihn von DE A1 zu unterscheiden
28 Neuer Anspruch "Waschmaschine mit einem Folienheizelement zum Erwärmen eines Mediums im Laugenbehälter der Waschmaschine, wobei das Heizelement am Laugenbehälter befestigt und in seiner Form an diesen angepasst ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Folienheizelement integraler Bestandteil des Laugenbehälters ist und beim Spritzgießen des Laugenbehälters in diesen eingebracht wurde." Schützen Sie Ihre Ideen 55 Das Patent wird schließlich erteilt Antwort des EPA: erteilt! European Patent Academy 56 28
29 Ansprüche aus dem erteilten Patent: Patentverletzung Unterlassung Schadenersatz: Ausgleich der Differenz zwischen der Vermögenslage vor und nach der Patentverletzung gemäß 249 BGB Entgangener Gewinn:Der Verletzte nutzt das Patent, hätte wahrscheinlich Gewinn erzielt und Patentverletzung ist ursächlich für den entgangenen Gewinn (Umsatzrückgang). Der Gewinn des Verletzers ist nicht maßgeblich. Lizenzanalogie: Anspruch auf angemessene Lizenzgebühr. Herausgabe des Verletzergewinns: Gewinn des Verletzers wurde kausal durch die Patentverletzung erzielt und nicht durch andere Maßnahmen (Werbung etc.) Preisgabe von Information (Auskunftsanspruch auf Vertriebswege, Rechnungslegung, Kalkulation etc.) Besichtigungsanspruch Vernichtung und strafrechtliche Ansprüche (Haftung als gesetzlicher Vertreter) 57 Patentverletzung der Super-GAU? Patentinhaber Schaden und Folgeschäden (Betriebsunterbrechung, Umrüstung) Klage Klage Rechtsmängelhaftung (BGB oder vertragliche Freistellung 58 29
30 Ihr Mandant wird aus dem Patent EP B1 abgemahnt! Verletzung? 59 Welche Auswege gibt es? Keine Verletzung Was sagen Sie? wenn Nein: Eine objektiv unberechtigte Verwarnung stellt einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Geschäftsbetrieb dar und macht den Abmahner schadensersatzpflichtig. Vorbenutzungsrecht schwieriger Nachweis, gilt nur im eigenen Betrieb, nur national und nur für die konkret vorbenutzte Ausführungsform Mangelnde Rechtsbeständigkeit Einspruch (kostengünstig, befristet) Nichtigkeitsklage mit der Option auf Aussetzung Schutzschrift zur Abwehr einer einstweiligen Verfügung Umgehungslösung für die Zukunft 60 30
31 System der Gerichtsverfahren in Patentsachen in DE Patentverletzung Rechtsbestand Einspruch Nichtigkeit 1. Instanz Landgericht 2. Instanz Oberlandesgericht 3. Instanz Bundesgerichtshof ggf. Aussetzung 1. Instanz DPMA 2. Instanz Bundespatentgericht 3. Instanz (Bundesgerichtshof) 1. Instanz Bundespatentgericht 2. Instanz Bundesgerichtshof Keine Fristbindung Frist 9 Monate Keine Fristbindung 61 Kostenrisiko Patentverletzungsklage Streitwert , , ,00 1. Instanz , , ,00 2. Instanz , , ,00 3. Instanz , , ,00 akkumuliert , , ,
32 Ergebnis: Klären der Patentlage (Freedom-to-operate) ist enorm wichtig!!!! Marktbeobachtungspflicht Immer, wenn ein neues Erzeugnis vermarktet werden soll ein neues Verfahren benutzt werden soll ein laufendes Verfahren geändert werden soll bekannte, fremde oder eigene Produkte oder Zwischenprodukte für neue Einsatzzwecke benutzt oder angeboten werden sollen, ist zu prüfen, ob diese Handlungen in den Schutzbereich von Patenten Dritter eingreifen
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