GERICHTSVERFAHREN UND DER STRUKTURWANDEL DER ÖFFENTLICHKEIT DURCH DIGITALE MEDIEN

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1 GERICHTSVERFAHREN UND DER STRUKTURWANDEL DER ÖFFENTLICHKEIT DURCH DIGITALE MEDIEN Bettina Mielke 1, Christian Wolff 2 1 Vorsitzende Richterin am Landgericht Regensburg, Lehrbeauftragte an der Universität Regensburg Kumpfmühler Straße 4, Regensburg, DE bettina.mielke@lg-r.bayern.de 2 Professor, Institut für Information und Medien, Sprache und Kultur, Lehrstuhl für Medieninformatik Universität Regensburg, Regensburg, DE christian.wolff@ur.de, Schlagworte: Öffentlichkeit, Gerichtsverfahren, digitale Medien, digitale Öffentlichkeit, Analyseverfahren Abstract: Der Beitrag setzt bei der Frage an, inwiefern sich durch die digitalen Medien die Struktur der Öffentlichkeit verändert und welche Implikationen sich daraus in Bezug auf die Wahrnehmung von Gerichtsverfahren ergeben. Dabei befassen wir uns zum einen damit, was die digitale Öffentlichkeit ausmacht, und zum anderen, welche Verfahren für die Erfassung der digitalen Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. 1. Einleitung Der von Jürgen Habermas 1962 geprägte Begriff vom Strukturwandel der Öffentlichkeit (Habermas 1990) wird in der Diskussion um die neuen Formen und Möglichkeiten einer digitalen Öffentlichkeit verstärkt herangezogen (Kretschmer 2011, S. 4; Imhof 2011, S. 108 ff.). Schon die traditionelle bürgerliche Öffentlichkeit ist unter den Bedingungen der Massenmedien des 20. Jahrhunderts kein einfach zu fassendes Konzept: Die Sozialwissenschaftler Jürgen Gerhards und Friedhelm Neidhardt halten diesbezüglich fest: Öffentlichkeit ist ganz offensichtlich eine relevante Bezugsgröße gesellschaftlichen Handelns, gleichzeitig ist der Wissensstand über Strukturen und Funktionen dieses Gebildes dürftig (Gerhards/Neidhardt 1991, S. 5). Zu den neuen Möglichkeiten der digitalen Medien als konstitutivem Faktor einer digitalen Öffentlichkeit werden typischerweise der einfache Zugriff auf Informationen und die damit verbundenen Möglichkeiten der Partizipation gezählt, insbesondere dadurch, dass es dem Einzelnen möglich ist, selbst seine Meinung in digitalen Medien kundzutun. Genannt wird auch der Aspekt der Transparenz (Kretschmer 2011, S. 4, 6; Klingbeil 2011, S. 12). Dabei fällt auf, dass der Strukturwandel der Öffentlichkeit als selbstverständlich angenommen wird, ohne dass sich gleichzeitig eine präzise Definition dessen findet, was unter digitaler Öffentlichkeit zu verstehen ist. 1 Wir befassen uns nachfolgend mit einem kleinen, aber gesellschaftlich relevanten Segment der medialen Berichter- 1 So verweist der deutsche Medien- und Internetpolitiker Lars Klingbeil im Sammelband Kretschmer/Werner auf die neuen Partizipationsmöglichkeiten und spricht von digitalen Öffentlichkeiten im Plural, was durchaus als Hinweis auf ein schwer fassbares Phänomen gewertet werden kann: Auch wird die traditionelle Unterscheidung zwischen Sender und Empfänger oder zwischen Medien und Nutzer vielleicht nicht grundsätzlich hinfällig, aber durchlässiger und neben die von den traditionellen Medien verfassten Öffentlichkeiten treten neue, digitale Öffentlichkeiten auch Gegenöffentlichkeiten (Klingbeil 2011, S. 14).

2 stattung im Allgemeinen bzw. der digitalen Öffentlichkeit im Besonderen: Der Wahrnehmung der Justiz in den digitalen Medien. 2 Der Öffentlichkeitsgrundsatz ist ein wichtiges Prinzip europäischer Gerichtsverfassungen, das spätestens seit der Aufklärung gefordert wird (Keil 2012, S. 3 ff.). Die staatstheoretische Begründung der öffentlichen Kontrolle und des Schutzes vor Willkür hat seine Bedeutung im Wesentlichen verloren (vgl. etwa zu 169 des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) Meyer-Goßner 2013, 169 GVG, Rdnr. 1), vielmehr soll die Öffentlichkeitsmaxime heute ganz überwiegend dem Informationsinteresse der Allgemeinheit dienen, das mittelbar auch den Zweck hat, das Hineinwirken des Rechts in die Gesellschaft zu ermöglichen. Dabei steht die Massenmedienöffentlichkeit im Vordergrund (Meyer-Goßner 2013, 169 GVG, Rdnr. 1). Durch die fortschreitende Digitalisierung aller Publikumsmedien und die damit verbundene stärkere Einbindung der Leserschaft durch die Möglichkeiten der digitalen Medien (Foren, Kurznachrichtendienste, Blogs etc.) ist zu vermuten, dass sich die Wahrnehmung von Gerichtsverfahren und die Auseinandersetzung mit ihnen nicht unerheblich ändert und zu neuartigen Wechselwirkungen zwischen etablierten Medien und ihrer Leser- bzw. Kommentiererschaft führt. Für politische Prozesse wird dies bereits zunehmend rezipiert, indem beispielsweise die Praxis, die politische Stimmung in Fernsehsendungen durch Verlesen von einigen Tweets zu untermauern, kritisch hinterfragt wird (vgl. etwa Paukner 2013). Angemessene Instrumente, die die gesamte digitale Medienlandschaft im Sinne eines Digital Media Dashboard analysieren, existieren bisher nicht, es ist aber offensichtlich, dass sowohl quantitative als auch qualitative Verfahren der Analyse in Frage kommen (vgl. auch Gooding 2013). Wir versuchen daher zunächst, für ausgewählte und in der Öffentlichkeit stark rezipierte Gerichtsverfahren eine Sichtung der medialen Diskussion vorzunehmen und zu untersuchen, wie sich einfache quantitative Beschreibungsparameter ermitteln lassen. Hierzu zählen etwa über die einzelnen Medien hinweg die Anzahl der aktiv Beteiligten, die Anzahl und der Umfang der Beiträge, die Anzahl der Beiträge pro Beteiligten sowie der Grad der Anonymität bzw. Pseudonymität der Beteiligten. 2. Justiz und Öffentlichkeit Nach 169 GVG, der für die ordentliche Gerichtsbarkeit gilt und auf den in anderen Verfahrensordnungen verwiesen wird 3, ist die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht öffentlich, Tonund Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind jedoch unzulässig. Öffentlichkeit i.s.d. 169 GVG bedeutet, dass sich jedermann ohne besondere Schwierigkeit Kenntnis von Ort und Zeit der Verhandlung verschaffen kann und dass ihm im Rahmen der tatsächlichen Gegebenheiten der Zutritt eröffnet wird (Meyer-Goßner 2013, 169 GVG, Rdnr. 3). 169 GVG meint damit die sog. Saalöffentlichkeit (vgl. auch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 2001, BVerfGE 103, 44, online in juris, dort Rdnr. 61), wobei Vertreter der Medien insoweit begünstigt werden können, als es entgegen des Grundsatzes, dass Zuhörer in der Reihenfolge ihrer Ankunft eingelassen werden, erlaubt ist, Pressevertretern eine bestimmte Anzahl von Plätzen vorzubehalten (Meyer- Goßner 2013, 169 GVG, Rdnr. 4). 169 GVG regelt nur die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht, nicht die zeitlich davor oder danach gelegenen Phasen. Für diese anderen Zeiträume ist von einer grundsätzlichen Öffnung für Medien und von der Möglichkeit des Einsatzes von Aufnahmetechniken auszugehen. Dabei ist die 2 Die Autorin war 2013 beruflich mit einem öffentlichkeitswirksamen Verfahren befasst und hat sich davon ausgehend mit dessen medialem Echo auseinander gesetzt. 3 Vgl. 55 der deutschen Verwaltungsgerichtsordnung, 61 des deutschen Sozialgerichtsgesetzes und 52 der deutschen Finanzgerichtsordnung. Vgl. auch 52 des deutschen Arbeitsgerichtsgesetzes.

3 Erstellung von Bild- und Tonaufnahmen unter Verwendung der hierzu erforderlichen technischen Mittel im Gerichtssaal (vor Beginn und nach Schluss der Hauptverhandlung sowie in Verhandlungspausen) vom Schutzbereich der Rundfunkfreiheit des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG umfasst (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 2001, BVerfGE 103, 44, online in juris, dort Rdnr. 62). Neben den Rundfunk- und Fernsehaufnahmen spielen bisher vor allem die Printmedien bei der Berichterstattung über Gerichtsverfahren eine vorherrschende Rolle. Das Genre der Gerichtsreportagen erlebte dabei vor allem nach Ende des Ersten Weltkrieges eine besondere Blütezeit (vgl. etwa Siemens 2007). Auch heute noch zählen in praktisch allen Tages- und Wochenzeitungen und politischen Magazinen Berichte von Gerichtsverfahren zum journalistischen Standardrepertoire. 3. Was ist die digitale Öffentlichkeit? In Ermangelung etablierter einschlägiger Definitionen schlagen wir für das Konzept der digitalen Öffentlichkeit folgende Arbeitsdefinition vor: Die digitale Öffentlichkeit ist die Gesamtheit frei zugänglicher digitaler Kommunikationsmedien, der dort verfügbaren Inhalte sowie aller Personen, die als Autoren, Kommentatoren oder Leser diese Medien gestalten, anreichern und rezipieren. Nach diesem Verständnis sind damit digitale Medien wie , die in der Regel nicht öffentlich zugänglich sind, ausgeschlossen. Soweit die Inhalte der Medien im offenen Web zugänglich sind und die Partizipation an einem solchen Medium ohne weitere Hürden durch eine frei zugängliche Registrierung möglich ist und nicht mit weiteren Verpflichtungen oder gar Kosten verbunden ist, können sie der digitalen Öffentlichkeit zugerechnet werden. Die digitale Öffentlichkeit baut nach diesem Verständnis auf Kommunikation, freiem Zugang und gleichberechtigter Teilnahme für alle auf, wie dies bereits Gerhards/Neidhardt 1991, S. 16 f. als konstitutive Merkmale von Öffentlichkeit postulieren. Fokussierend auf die Wahrnehmung der Justiz in den digitalen Medien und unter Betrachtung ausgewählter, besonders medienwirksamer Verfahren wollen wir uns nachfolgend aus der Perspektive der Rechtsinformatik dem Thema der digitalen Öffentlichkeit annähern. Der informationstechnologische Aspekt des Themas besteht aus zwei Bestandteilen: Zum einen sind die digitalen Medien per se informationstechnologische Produkte, die sich von traditionellen Printmedien unterscheiden. Die elektronische Repräsentation eröffnet zum anderen methodisch neue Perspektiven, da das elektronisch repräsentierte Material wenigstens partiell automatisch analysiert werden kann. Gerade die Analyse digitaler Massendaten verlangt neben einer sicher unverzichtbaren intellektuellen Sichtung und Interpretation einzelner Beiträge auch nach einer solchen Automatisierung. Nach der oben gegebenen Arbeitsdefinition soll es zunächst darum gehen, wie die digitale Öffentlichkeit erfasst und soweit möglich gemessen werden kann. Die offene Zugänglichkeit der digitalen Medien lässt dabei weitergehende Analysen zu als in den traditionellen Medien, wo jenseits pauschaler Nutzungsdaten (Auflagenhöhe, Einschaltquoten, ggf. noch Anzahl publizierter Leserbriefe pro Beitrag oder Thema) die mediale Wirkungsmacht schwer erfassbar ist. 4. Vermessung der digitalen Öffentlichkeit Neben der erweiterten medialen Berichterstattung über Gerichtsverfahren in den digitalen Medien war eine weitere Motivation, digitale Öffentlichkeit näher zu betrachten, die mittlerweile schon fast selbstverständliche Berücksichtigung der digitalen Medien in traditionellen Medien, wenn etwa im Rahmen von Talk Shows oder bei der Wahlberichterstattung auf digitale Medien rekurriert wird. Insbesondere der Kurznachrichtendienst Twitter wird aufgrund seines handlichen medialen Formates gerne zitiert (vgl. Vodafone-Institut 2013). Erste Versuche einer systematischen Auswertung von Aktivitäten in den digitalen Medien sowie des Vergleiches verschiedener Kanäle untereinander las-

4 sen sich beobachten (siehe etwa Die Zeit Online 2013). Das Phänomen des second screen bei den Rundfunkmedien, also Zuhörer / Zuschauer, die eine Fernsehsendung rezipieren, dabei aber über Smartphone, Tablet oder Laptop / PC aktiv zur digitalen Öffentlichkeit beitragen, hat zudem bereits wissenschaftliche Aufmerksamkeit auf sich gezogen (vgl. die Fallstudie in Burghardt et al. 2013). Zur Beschreibung der digitalen Öffentlichkeit gehen wir wie folgt vor: Zunächst untersuchen wir Typen von Publikationen in den digitalen Medien (Kap. 4.1). Im Anschluss stellen wir relevante quantitative (4.2) und qualitative Parameter (4.3) vor Typen von Publikationen Bemerkenswert ist die große Vielfalt an Publikationsformen, die die digitale Öffentlichkeit konstituieren: Online-Ausgaben von Publikumsmedien Die Online-Ausgaben der bekannten Publikumsmedien lassen sich noch am ehesten mit dem gedruckten Vorbild vergleichen, auch wenn hier im Detail zu fragen ist, welche inhaltlichen und formalen Unterschiede zwischen einer gedruckten Zeitung, ihrer im offenen Web verfügbaren frei zugänglichen Ausgabe, einer nur für Abonnenten verfügbaren elektronischen Ausgabe und weiteren Sonderformen (Tablet-Edition, Smartphone-Ausgabe) bestehen. Stärkere Unterschiede zwischen traditionellem Ausgangsprodukt und digitalem Medium finden sich bei den Rundfunkmedien Radio und Fernsehen, da bei diesen stärker auch statische Inhalte (Bild, Text), also nicht nur Audio und Video den digitalen Auftritt prägen. In Deutschland kommt die Sonderproblematik der Gebührenfinanzierung hinzu, die die Rolle der digitalen Auftritte öffentlich-rechtlicher Sender zu einem politischen Streitthema macht. Blogs Neben professionellen Medienprodukten sind Blogs, die zusammen die sog. Blogosphäre konstituieren, ein Medienformat, das für die digitalen Medien charakteristisch ist. Von der Ausgangsidee handelt es sich um elektronische Tagebücher (weblog), die typischerweise von einem Individuum verfasst sind. Neben solch unabhängigen Blogs existieren aber unterschiedliche Formen institutionell gebundener Blogs, wenn etwa das Format Blog in einem professionellen / kommerziellen Medienprodukt eingebunden wird. Microblogs Ein immer noch vergleichsweise junges Format sind Kurznachrichtendienste wie Twitter ( auf denen nur sehr kurze Nachrichten versandt werden können. Gerade aufgrund dieser formalen Prägnanz werden solche Dienste mittlerweile in den anderen Medien sehr stark rezipiert. Auch zahlreiche Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens nutzen den Dienst aktiv (Politiker, Künstler, bekannte Sportler, vgl. die Monitoring-Plattform er hat auch in der Wissenschaft Aufmerksamkeit gefunden, u.a. gibt es bereits Werkzeuge für die maßgeschneiderte Bereitstellung von Tweet-Corpora zu Forschungszwecken (vgl. Bazo, Burghardt & Wolff 2013). Community-Plattformen Als weitere Form digitaler Kommunikationsmedien lassen sich Community-Websites fassen, in denen sich themen- oder lebenslagenspezifisch Gleichgesinnte sich austauschen können. Neben Community-Websites mit professionellem / kommerziellem Träger (im rechtswissenschaftlichen Bereich z.b. die Beck-Community, existiert eine Vielzahl solcher Seiten, die sich mit der Justiz befassen (z.b. Sogar fallspezifische Websites lassen sich ausmachen (

5 Website / Homepage Das mittlerweile seit zwei Jahrzehnten etablierte Format der Website / Homepage, die primär zu Informationszwecken errichtet wird, ist ein besonders heterogener Teil der digitalen Öffentlichkeit, da schon rein formal die Abgrenzung zu anderen Typen (Online-Auftritt einer Zeitung, Blog etc.) nicht leicht fällt und mittlerweile sehr viele Informationssysteme grundsätzlich auf Webstandards basieren. Sinnvoll erschient hier, diesen Begriff als Sammelkategorie zu verwenden für Plattformen, die nicht bereits einer anderen Kategorie zuzurechnen sind, z.b. klassische Homepage von Institutionen (z.b. Gerichte, Behörden) oder Firmen / Selbstständigen (z.b. Anwälte) persönliche Website von einzelnen Personen ohne wesentlichen professionellen Bezug Soziale Netzwerke Hier dominiert schon allein aufgrund der hohen Teilnehmerzahlen das Netzwerk Facebook. Auf berufsorientierten Plattformen wie LinkedIn oder Xing findet sich dagegen kaum im Sinne dieses Beitrags relevanter Content. Facebook spielt neben der Möglichkeit, Inhalte zu präsentieren, auch insofern eine Rolle, als Bewertungen (Likes), die auf Facebook gepostet werden, ein Indikator für die Bedeutung / Beliebtheit von Artikeln auf anderen Plattformen sein können Quantitative Merkmale Der Vorteil der unmittelbaren elektronischen Auswertbarkeit der Kommunikationsmedien in der digitalen Öffentlichkeit führt dazu, dass einfache quantitative Parameter relativ leicht zu bestimmen sind. Für unsere hier notwendigerweise nur exemplarische Betrachtung der gewandelten Öffentlichkeit wählen wir Gerichtsverfahren, die 2013 im Fokus der medialen Aufmerksamkeit in Deutschland gestanden haben (Mollath-Verfahren, NSU-Prozess 4 ). Die nachfolgende Tabelle gibt einige Beispiele möglicher Parameter und ihrer Ausprägungen. Parameter Beispiel Anzahl Anzahl Suchmaschinentreffer (hier: Google.de) Suchbegriff Mollath Suchbegriff NSU-Prozess Anzahl redaktioneller Berichte Anzahl Beiträge auf sueddeutsche.de insgesamt zum Thema Mollath zum Thema NSU-Prozess Anzahl Beiträge auf telepolis.de im Jahr 2013 zum Thema Mollath zum Thema NSU-Prozess 220 Artikel, 8 Bildstrecken, 3 Videos 265 Artikel, 5 Bildstrecken, 35 Videos 52 Beiträge 13 Beiträge Anzahl Kommentare (Durchschnitt) Anzahl der Kommentare pro Beitrag zum Thema Mollath auf 25,5 sueddeutsche.de der zehn neuesten Beiträge 2013 Maximalzahl der Kommentare Höchste Anzahl von Kommentaren zu Beiträgen zum Thema 349 Mollath auf telepolis.de im Jahr 2013 Anzahl Autoren Bezug: 52 redaktionelle Beiträge zu Mollath auf telepolis.de 8 Empfehlungen auf sozialen Plattfomen (Likes bei Facebook), Weiterleitungen an Twitter etc. Aggregierte Anzahl von Empfehlungen auf sueddeutsche.de für Artikel der letzten 30 Tage (Stand: 7. Januar 2014): Meistempfohlener Artikel (Rang 1) ( Artikel zum Thema Mollath mit den meisten Empfehlungen 427 (Rang 165) 4 Im Fall des NSU-Prozesses war es gerade die Öffentlichkeit im Gerichtssaal, über deren Zusammensetzung medial intensiv berichtet wurde (Hassemer 2013). Diesen Aspekt betrachten wir hier nicht weiter.

6 Parameter Beispiel Anzahl ( wiederaufnahmeprozess-mollath-denkt-ueber-auswandern-nach ) Anzahl Abrufe Anzahl, wie oft der Thread Neues zu Mollath auf der Plattform Website-Statistiken (generisch, jeweils auf eine gesamte Website bezogen) gelesen wurde Rangplätze auf sueddeutsche.de globaler Rang Rang in Deutschland Gemessene Nutzungsdaten der IVW 5 für November 2013, sueddeutsche.de Visits insgesamt Einzelne Seitenaufrufe (page impressions) Tabelle 1: Quantitative Parameter der digitalen Öffentlichkeit mit Beispielen Für die digitale Öffentlichkeit sind Kommentierungsmöglichkeiten von besonderer Bedeutung, da sie aktive Partizipation erlauben, was in den traditionellen Medien nur eingeschränkt möglich ist. Auch die Eintrittsschwelle für die eigene Kommentierung liegt naturgemäß deutlich niedriger als etwa bei der Einrichtung einer eigenen Website oder eines eigenen Blogs. Außerdem gibt es anders als in der gedruckten Ausgabe kaum Beschränkungen für Kommentare, d.h. dass anders als im Print nicht nur wenige Leserbriefe, sondern grundsätzlich unbeschränkt viele Kommentare pro Beitrag verfasst werden können. Beispiel: Die neuesten zehn Artikel zum Verfahren Mollath auf sueddeutsche.de weisen durchschnittlich gut 25 Kommentare auf. Die Auswahl der quantitativen Parameter lässt sich weiter ergänzen, z.b. um textmetrische Aspekte wie mittlere Länge (in Zeichen, Wörtern, Sätzen) von redaktionellen Beiträgen und Kommentaren. Die meisten der oben genannten Parameter sind für sich betrachtet nur bedingt aussagekräftig und ergeben wenig mehr als eine grobe Einschätzung, ob zu einem Thema wenige / viele / keine Artikel / Kommentare / Empfehlungen vorliegen. Insofern kommt der Relativierung der Zahlen besondere Bedeutung zu. Diese kann auf unterschiedlichen Ebenen erfolgen: Relative Häufigkeiten (von Artikeln / Empfehlungen etc.) innerhalb eines Kommunikationsmediums. Relative Häufigkeit als Vergleich verschiedener digitaler Kommunikationsmedien (z.b. Vergleich der absoluten und relativen Häufigkeiten von Artikeln zu einem Thema zwischen zwei digitalen Kommunikationsmedien). Relative Häufigkeit als Vergleich digitaler und traditioneller (Rundfunk-, Print-)Medien (z.b. Vergleich der absoluten und relativen Häufigkeiten von Artikeln zu einem in der Online- und zum anderen in der Printausgabe einer Tageszeitung). Auf übergeordneter Ebene kommt das Problem der Repräsentativität eines Corpus hinzu, gewissermaßen das Kernproblem der corpusbasierten Text- bzw. Medienanalyse (Biber 1993). Geht man davon aus, dass die digitalen Kommunikationsmedien zu einem Thema nicht vollständig analysiert werden können, weil dies auch mit Hilfe automatischer Verfahren und der Beschränkung auf quantitative Parameter zu aufwendig wäre, muss eine geeignete repräsentative Medienauswahl getroffen werden und aus den oben genannten Typen digitaler Kommunikationsmedien sowie auf Beitragsebene innerhalb dieser eine sinnvolle Auswahl getroffen werden welche Online-Zeitungen, welche Blogs, welche Websites gehören in den digitalen Analysekorb? Auch bei dem hier gewählten Bezugsthema wird deutlich, dass es für dieses Problem möglicherweise keine eindeutige oder ideale Antwort gibt, jede Annäherung damit eine Vereinfachung und Abstraktion darstellt. 5 Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.v.

7 4.3. Qualitative Merkmale Als mögliche qualitative Merkmale lassen sich die Themenwahl, die Urheberschaft der Beiträge, die Identität der Beitragenden sowie deren Pseudo- und Anonymität untersuchen. Weitere Analysemöglichkeiten betreffen Sprache und Stil sowie die Orthografie. Bei diesen Merkmalen ist eine zumindest weitgehende Automatisierung möglich. Für die weiteren Analyseschritte im Sinne einer klassischen Textexegese als Analyse qualitativer Daten ist eine Automatisierung derzeit nicht denkbar. Allenfalls einfache Klassifikationen im Sinne der sentiment analysis (Zuordnung zu einfachen Bewertungskategorien, Pang/Lee 2008) ist möglich Beispiele für Einzelanalysen Im Folgenden sollen einige Einzelanalysen zur Kommentierungspraxis und zur relativen Intensität von Kommentierungen exemplarisch herangezogen werden Auswertungen von Beiträgen des Online-Magazins Telepolis Zunächst betrachten wir Beiträge des Online-Magazins Telepolis aus dem Heise-Verlag: Der meistkommentierte Beitrag auf Telepolis (zur NSA-Affäre) hatte im Jahr Kommentare. Im sog. Mollath-Dossier auf Telepolis ( sind im Jahr 2013 insgesamt 52 Beiträge erschienen, die von acht Autoren verfasst worden sind (s.o. Tabelle 1). Der meistkommentierte Beitrag zum Thema Mollath weist 349 Kommentare auf, die von 62 Autoren verfasst wurden, was im Mittel 5,6 Beiträgen pro Autor entspricht. Eine Überprüfung der Annahme des Zipfschen Gesetzes (Produkt aus Rangposition und Anzahl der Beiträge ist konstant) ergibt Abweichungen nach oben bei den wenigen Autoren, die besonders viele Beiträge verfasst haben: Die ersten fünf Autoren allein haben 126 Beiträge (36,1 %) verfasst, die ersten zehn Autoren 206 Beiträge (59 %). Dies bedeutet in der Tendenz, dass relativ wenige Autoren außerordentlich aktiv waren. Von den 62 Autoren traten 51 (82 %) unter einem Pseudonym auf, acht unter einem Teilpseudonym (nur Vor- oder Nachname), lediglich drei Autoren nennen Vor- und Nachnamen (deren Übereinstimmung mit den tatsächlichen Namen hier vereinfachend angenommen wird) Trendanalysen von Suchbegriffen Eine weitere Analyseform betrifft den zeitlichen Verlauf der Begriffsverwendung. Hier lassen sich ohne weitere Vorbereitungsmaßnahmen vom Suchmaschinenanbieter Google bereitgestellte Werkzeuge wie Google Trends unmittelbar nutzen. Das folgende Beispiel zeigt den Verlauf für die Suchbegriffe Gustl Mollath (Person) und NSU-Prozess im Jahr Dabei wird auch die relative Häufigkeit in den Kurven anschaulich dargestellt. Das Kurvenmaximum für die NSU-Kurve repräsentiert den Prozessbeginn (Buchstabe E ), das Maximum für die Mollath-Kurve die Berichterstattung über die Freilassung (Buchstabe C ).

8 Abbildung 1: Verlauf der Häufigkeiten der Suchanfragen Mollath und NSU-Prozess auf Google Trends ( Neben Darstellung und Vergleich von Suchbegriffen bietet Google Trends weitere Analysemöglichkeiten, u.a. die regionale (internationale/nationale) Verteilung der Suchanfragen. Abbildung 2 zeigt die regionale Verteilung der Suchanfragen zum Thema Mollath innerhalb Deutschlands, der plausible Schwerpunkt in Bayern tritt deutlich hervor, in der internationalen Auswertung wird neben Deutschland (mit dem Indexmaximalwert von 100) nur noch Österreich (Indexwert 24) aufgeführt. Abbildung 2: Regionale Verteilung der Suchanfragen zu Mollath auf Google Trends ( Analyse von Kurznachrichten auf Twitter Ein zum Begriff Mollath vom Juni 2013 gesammeltes Tweet-Corpus enthält für diesen kurzen Zeitraum Kurznachrichten. Davon handelt es sich bei 8064 Kurznachrichten um Retweets, also die erneute Versendung eines bereits geposteten Beitrags durch einen anderen Twitter-Nutzer Tweets enthalten einen Link auf eine Webadresse, fast immer wird dabei der Twitter-eigene URL-Abkürzungsdienst verwendet, um die URL verkürzt darstellen zu können, wodurch dem Leser allerdings ein unmittelbar verständlicher Quellenverweis verloren geht. Auffällig ist auch, dass ausgewählte Benutzer besonders häufig über ihren Twitter-Nutzernamen (@Nutzername) referenziert werden. Dabei handelt es sich in der Regel um Twitter-Nutzer, die selbst besonders aktiv zu einem Thema beitragen: So entfallen etwa in diesem Corpus auf die 1144, 706 und 371 Verweise. Zahlreiche Tweets erscheinen zudem mehrfach oder allenfalls leicht abgewandelt, ohne explizit als Retweet gekennzeichnet zu sein. Derartige Wiederholungen und die besonders hohe Aktivität weniger Auto-

9 ren relativieren die absoluten Zahlen und geben Anlass zu der Vermutung, dass die auf den ersten Blick so intensive Diskussion in der digitalen Öffentlichkeit tatsächlich auf der hohen Aktivität einer überschaubar großen Nutzergruppe beruht in den Medien war mit Bezug auf Twitter bereits von einer Second-Screen-Twitter-Blase die Rede (Reißmann 2013). Stellt man auf die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Justiz in diesem Corpus ab, offenbaren sich teilweise groteske Fehlvorstellungen, wie die nachfolgenden Beispiele zeigen: Wenn wir Schweizer wären, könnten wir über Gustl #Mollath einfach abstimmen Der Deutsche Richter scheisst auf Petitionen, die seine Entscheidung in Frage stellen #Mollath. Allgemein macht der Medienphilosoph Byung-Chul Han auf die mangelnde Diskursfähigkeit von Kommunikationsformen wie Twitter aufmerksam: Twittern (Zwitschern) heißt nicht Argumentieren. Den Tweets fehlt jede Länge des Diskurses (Han 2013, S. 34). 5. Diskussion und Ausblick Die voranstehende Auseinandersetzung mit der digitalen Öffentlichkeit kann nicht mehr sein als eine erste Annäherung. Deutlich wird auch, dass automatische Verfahren der Textanalyse derzeit die intellektuelle Interpretation nicht ersetzen, diese aber stützen können. Mit Sicherheit lassen sich weitere quantitative Parameter finden, die sich zur Beschreibung eignen. Was die Materialauswahl (die Auseinandersetzung mit der Justiz und einzelnen Verfahren) angeht, scheint aus unserer Sicht der schiere Umfang digitaler Medienbeiträge ebenso wie ihr Facettenreichtum im argumentativen Umgang mit dieser Angelegenheit sehr gut geeignet für weiterführende Studien. Insofern planen wir, mit diesem Thema ein digitales Referenzcorpus zur Erschließung der digitalen Öffentlichkeit aufzubauen, das dazu dienen kann, unterschiedliche Verfahren der Analyse digitaler Medien zu erproben. Vor dem Hintergrund aktueller Diskussion um Methodik und Potenzial der digital humanities (Moretti 2013) erscheint dies besonders lohnenswert. Wir hoffen, dass es künftig möglich ist, Fragen wie welche Rolle spielt die digitale Öffentlichkeit?, welche Rolle spielen Querbezüge zwischen digitalen und traditionellen Medien? oder welche neuen Qualitäten weisen Beiträge in den digitalen Medien in sprachlicher und inhaltlicher Sicht auf? besser beantworten zu können. Zur Interpretation der so offenkundig geänderten Öffentlichkeit sind zuletzt vermehrt geistes- und sozialwissenschaftliche Texte erschienen (Münker 2009, Weichert/ Kramp/von Streit 2010; Imhof, 2011). Woran es bisher fehlt, ist eine unterstützende systematische Auswertung des umfangreichen digital verfügbaren Datenmaterials, die helfen könnte, die Diskussion um die Entwicklungstendenzen der digitalen Öffentlichkeit und ihre gesellschaftliche Bedeutung empirisch zu fundieren. Dies ist besonders wichtig, da die vermeintliche Transparenz durch offene digitale Medien dort ihre Grenzen findet, wo ein kleiner Kreis von Akteuren in den digitalen Medien zum agenda setting in den Massenmedien insgesamt und der Politik beiträgt (vgl. Jäckel 2011, S. 189 ff.). 6. Literatur Bazo, Alexander, Burghardt, Manuel, Wolff, Christian, TWORPUS An Easy-to-Use Tool for the Creation of Tailored Twitter Corpora. In: Gurevych, Irina, Biemann, Christian, Zesch, Torsten (Hrsg.). Language Processing and Knowledge in the Web (Proc. GSCL 2013), Springer, Berlin / Heidelberg), S (2013). DOI: / _3. Biber, Douglas, Representativeness in Corpus Design. In: Literary and Linguistic Computing 8 (4), (1993). DOI: /llc/

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