Ortsgemeinde Schwegenheim

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ortsgemeinde Schwegenheim"

Transkript

1 Ortsgemeinde I Bebauungsplan Moritz-Walther-Weg/ Kauzengasse" und GESTALTUNGSSATZUNG nach 9 Abs. 4 BauGB i.v.m LBauO Bebauungsplan BEGRÜNDUNG Rohstoffgewinnüngsplanung Bauleitflanung Landscharsplanung Ingenieurbüro Dipl. Inc. Gunter Nied Hauptstrasse Tel: 06344/ Fax: 06344/ GUNTER.NIED@T-ONLINE.DE

2 Bebauungsplan MORITZ-WALTHER-WEG/ KAUZENGASSE" - Ortsgemeinde (BEGRÜNDUNG] Bebauungsplan Moritz-Walther-Weg/ Kauzengasse" und GESTALTUNGSSATZUNG nach 9 Abs. 4 BauGB i.v.m. 88 LBauO Ortsgemeinde Planung: INGENIEURBÜRO GUNTER NIED Hauptstraße , im Februar 2014

3 Bebauungsplan MORITZ-WALTHER-WEG/ KAUZENGASSE" - Ortsgemeinde Schwegentieim BESTANDTEILE DES BEBAUUNGSPLANES TEXTTEIL 1 LAGE DES BEBAUUNGSPLANGEBIETES 6 2 RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH 6 3 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 8 4 AKTUELLE NUTZUNGEN 9 5 RECHTSGRUNDLAGEN/ VORAUSSETZUNGEN 10 6 PLANUNGSANUSS UND PLANUNGSZIEL 12 7 PLANUNGSINHALT Planungsrechtliche Festsetzungen Bauordnungsrechtliche Festsetzungen 17 8 AUSWIRKUNGEN AUF/ DURCH DEN BEBAUUNGSPLAN Geräusche Überschwemmungsgebiet Hainbach" Eingriffe nach BNatSchG Artenschutz Gerüche Entwässerung Abrundungssatzung Moritz-Walther-Weg" 35 9 BODENORDNUNG FLÄCHENBILANZ 11 ABWÄGUNG Öffentlichkeitsbeteiligung Beteiligung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Erneute Beteiligung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Behördenbeteiligung Beteiligung gemäß 4 Abs. 2 BauGB Erneute Beteiligung gemäß 4 Abs. 2 BauGB ALLGEMEINE HINWEISE UND EMPFEHLUNGEN 51

4 Bebauungsplan MORITZ-WALTHER-WEG/ KAUZENGASSE" - Ortsgemeinde 4 [BEGRÜNDUNG) [noenieuibüro GUNTER NIED Abbildungen Abb. 1: Lage des Bebauungsplangebietes (Befliegung 2009) Abb. 2: Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes Abb. 3: Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Lingenfeld Abb 4- Aktuelle Nutzungen des Vorhabensraumes Abb. 5: Bereich der Innenentwicklung mit den Bebauungsplangebieten Moritz-Walther-Weg/ Kauzengasse" und Zwischen der Dorfstraße und Hinterwiesen" Abb 6- Bereich der Innenentwicklung mit den Bebauungsplangebieten Moritz-Walther-Weg/ Kauzengasse" und Zwischen der Dorfstraße und Hinterwiesen" mit Planungszielen Abb 7* Abrundungssatzung für den Bereich Moritz-Walther-Weg", überlagert mit den durch den Bebauungsplan Moritz-Walther-Weg/ Kauzengasse" überplanten Flächen Abb. 8: Konzeption des Bebauungsplanes Moritz-Walther-Weg/ Kauzengasse" (Orthophoto Befliegung 2009) Abb. 9: Geplante Wendeanlage für Fahrzeuge bis 10,0m Länge (Quelle: RASt 06) Abb 10- Bebauungsplangebiet mit umliegenden Emlssionsquellen Abb. 11: Bebauungsplangebiet mit landwirtschaftlichen Emissionen (Überschreitungen der Immissionsrichtwerte) Abb. 12: Bebauungsplangebiet mit Geräuschemissionen Abb. 13: Auszug aus Anlage 2 mit Darstellung von Tabelle 4 der Schalltechnischen Untersuchungen vom Abb. 14: Auszug aus Anlage 1 der Schalltechnischen Untersuchungen vom (überzeichnet mit räumlichem Geltungsbereich) Abb. 15: Auszug aus Anlage 2 der Schalltechnischen Untersuchungen vom (überzeichnet mit räumlichem Geltungsbereich) Abb. 16: Auszug aus Anlage 3 der Schalltechnischen Untersuchungen vom (überzeichnet mit räumlichem Geltungsbereich) Abb. 17: Auszug aus Anlage 4 der Schalltechnischen Untersuchungen vom (überzeichnet mit räumlichem Geltungsbereich) Abb. 18: Auszug aus Anlage 5 der Schalltechnischen Untersuchungen vom (überzeichnet mit räumlichem Geltungsbereich) Abb. 19: Auszug aus Anlage 6 der Schalltechnischen Untersuchungen vom (überzeichnet mit räumlichem Geltungsbereich) Abb. 20: Auszug aus Anlage 7 der Schalltechnischen Untersuchungen vom (überzeichnet mit räumlichem Geltungsbereich) Abb. 21: Auszug aus Anlage 8 der Schalltechnischen Untersuchungen vom (überzeichnet mit räumlichem Geltungsbereich) Abb. 22: Überschwemmungsgebiet Hainbach" (Quelle: WMS-Dienste) Abb. 23: Übersicht zu den artenschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen Abb! 24: Immissionswerte für Geruch gemäß Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) Abb. 25: Ergebnisse der Fallbeispiele unterschiedlicher Geruchsbelastung Abb 26: Übersicht zu den Maßnahmen für den Ausgleich der Wasserführung Tabellen Tab. 1: Tab. 2: Gegenüberstellung von Festsetzungen der Abrundungssatzung für den Bereich Moritz-Walther-Weg" und des Bebauungsplans Moritz-Walther-Weg/ Kauzengasse' Flächenbilanz geplante Nutzungen

5 Bebauungsplan MORITZ-WALTHER-WEG/ KAUZENGASSE" - Ortsgemeinde Scliwegenlieim Sciiweoenheini ANUGENTEIL Schalltechnische Untersuchungen (Dipl.-Ing. Armin Moll, ) Ergänzende Stellungnahme zu den Schalltechnischen Untersuchungen (Dipl.-Ing. Armin Moll, ) Ergänzende Stellungnahme zu den Schalltechnischen Untersuchungen (Dipl.-Ing. Armin Moll, ) Gutachtliche Stellungnahme zu den Geruchsemissionen (ima Richter & Röckle, ) Fachbeitrag Artenschutz (Ingenieurbüro Gunter Nied in Zusammenarbeit mit Öko-Log Freilandforschung, Juni 2011) Geotechnischer Bericht (IBES Baugrundinstitut GmbFI, ) KARTENTEIL Rechtsplan mit textlichen Festsetzungen, Rechtsgrundlagen und Verfahrensvermerken

6 Bebauungsplan MORITZ-WALTHER-WEG/ KAUZENGASSE" - Ortsgemeinde i 1 LAGE DES BEBAUUNGSPLANGEBIETES Das Bebauungsplangebiet liegt nördlich der Hauptstraße, im rückwärtigen Bereich der Anwesen Nr. 102 bis 116. Im Norden wird es begrenzt durch den Hainbach. Bebauungsplangebiet Abb. 1: Lage des Bebauungsplangebietes (Befliegung 2009) 2 RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes, mit einer Gesamtflä che von ca. 0,8632ha, umfasst die Grundstücke FI.Nr. 478, 479, 480, 481, 481/2, 482, 483, 484, 299/8, 299/11, 295/9, 295/10, 295/11, 295/12, 8238, 8239, 8240, 8241 und 8242 gänzlich, sowie die Grundstücke FI.Nr. 465, 465/2, 466/1, 468, 469 und 470 anteilig.

7 Bebauungsplan MORITZ-WALTHER-WEG/ KAUZENGASSE" - Orlsgemeinde Incienieurhhio GUNTER NIED Die parzellenscharfe Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs orientiert sich neben den Grundstücksgrenzen auch an städtebaulichen Notwendigkeiten, wie etwa dem Erhalt einer Gartenzone nördlich der Scheunenkulisse, den künftigen Grund stücksgrößen etc.; sein Verlauf stellt sich wie folgt dar: Beginnend an der Südwestecke von FI.Nr. 295/9, entlang dessen westlicher Grenze bis zur Südgrenze von FI.Nr. 299/8, entlang dessen südlicher und westlicher Gren ze bis zu einem Abstand von ca. 65,0m zum Hainbach (FI.Nr. 242/1), in diesem ungefähren Abstand in westlicher Richtung bis Westgrenze FI.Nr. 465, entlang des sen westlicher Grenze bis FI.Nr. 242/1 (Südgrenze Hainbach), entlang dessen süd licher Grenze in östlicher Richtung bis Ostgrenze FI.Nr. 8238, entlang dessen östli cher Grenze, weiter entlang der östlichen Grenzen von FI.Nr. 8239, 8240, 8241 und 8242, dann in westlicher Richtung entlang der Südgrenze von FI.Nr und 295/9 bis zum auftreffen auf den Ausgangspunkt. 29S/9 Räumlicher Gettungsbereich Abb. 2; Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes Maßnahmen zum Ausgleich finden im sonstigen Geltungsbereich des Bebauungs planes statt, auf den Grundstücken FI.Nr. 2130/1 und 2120 (vgl. Abb. 23 und 26).

8 Bebauungsplan MORITZ-WALTHER-WEG/ KAUZENGASSE" - Ortsgemeinde Incienieurbüio GUNTER NIED Schwecienheini 3 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN Der Bebauungsplan weicht derzeit noch von den Darstellungen des Flächennut zungsplans ab. Er wird jedoch als Bebauungsplan der Innenentwicklung im be schleunigten Verfahren gem. 13a BauGB aufgestellt. Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets wird hierdurch nicht beeinträchtigt. Somit kann der Bebauungsplan nach 13a Abs. 2 Nr. 2 in Kraft gesetzt werden bevor der Flä chennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Der Flächennutzungsplan ist dann im Wege der Berichtigung anzupassen. SeHWEQENHElM Bebauun Dorfgebiet (Bestand) Haus-/ Kleingärten (Bestand) Abb. 3; Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Lingenfeld

9 Bebauungsplan MORITZ-WALTHER-WEG/ KAUZENGASSE" - Oflsgemeinde incienieuihüio GUNTER NIED Schwecienhüirn 4 AKTUELLE NUTZUNGEN Bei den in Anspruch genommenen Grundstücksflächen handelt es sich überwiegend um Gärten (Haus-/ Nutzgärten, z. T. aufgelassen) sowie um den Moritz-Walther- Weg mit Stellplätzen. Dominierende Einzelbäume sind Walnussbäume und ein Bir nenhochstamm (außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches). Diese sowie die nicht besonderes erwähnten Obstbäume, z.b. auf aufgelassenen Gartengrundstü cken, sind auch artenschutzrechtlich von Bedeutung. Räumlicher Geltungsbereich Spielplal-z Nutzungen Befestigte Freiflächen, Höfe Ehemaliger Bauhof Erö-/ Grasweg Erschiießungsfidchen befestigt Gartengrundstuck aufgelassen mit Obstbäumen Gebäude Grünland Hambach mit überwiegend standortgerechtem Gehöirsaum Haus-/Freireitgarten Koppelnutrung aufgelassen Landwirtschaftliche Betriebstiache Nutzgarten (Grabeland) Obstwiese Stellplätze befestigt Vorgarten/Ziergrün IWassergebundene Fläche öffentliche Grünfläche Erwähnenswerte Einzelbäume 1 Walnuss 2 Bimenhochstamm Abb. 4: Aktuelle Nutzungen des Vorhabensraumes

10 Bebauungsplan MORITZ-WAtTHER-WEG/ KAUZENGASSE" - Ortsgemeinde 10 5 RECHTSGRUNDLAGEN/ VORAUSSETZUNGEN Da es sich im vorliegenden Fall um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, findet 13a BauGB Anwendung. Voraussetzungen für ein Verfahren nach 13a BauGB sind, dass 1. die zulässige Grundfläche im Sinne des 19 Abs. 2 BauNVO oder die Größe der Grundfläche weniger als m^ beträgt (wobei die Grundflächen mehrerer Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zu sammenhang aufgestellt werden mitzurechnen sind), 2. die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht nicht begründet wird und 3. keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Zulässige Grundfläche/ Größe der Grundfläche Die Gemeinde beabsichtigt eine Innenentwicklung für den Gesamt raum von der Jahnstraße im Osten, der Hauptstraße im Süden, der Kauzengasse jm Westen und dem Hainbach im Norden. Hierfür wurden Gestaltungskonzepte entwickelt, die, je nach Zustimmung der Grundstückseigentümer, anteilig umge setzt werden sollen. Neben dem aktuellen Bebauungsplan wurde der Bebauungs plan Zwischen der Dorfstraße und Hinterwiesen" mit Datum vom als Satzung beschlossen. Bebauungsplangeblet "Zwischen der Dorfstraße und Hinterwiesen" Bereich der Innenentwicklun Bebauungsplangebiet "Moritz-Waltiier-Weg/ Kauzengasse Abb. 5: Bereich der Innenentwicklung mit den Bebauungsplangebieten Moritz-Walther-Vi/eg/ Kauzengasse" und Zwischen der Dorfstraße und Hinterwiesen"

11 Bebauungsplan MORITZ-WALTHER-WEG/ KAUZENGASSE" - Orlsgemeinde 11 Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes Moritz-Walther-Weg/ Kauzengasse" umfasst eine Fläche von ca. 0,8632 ha, der des Bebauungsplange bietes Zwischen der Dorfstraße und Hinterwiesen" von ca. 0,6913 ha. Da beide Bebauungspläne in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, gilt es von deren Gesamtfläche auszugehen, die ca. 1,5545 ha beträgt. Die zulässige Grundfläche im Sinne des 19 Abs. 2 BauNVO oder die Größe der Grundfläche liegt somit automatisch unter m^ UVP-Pflicht Auf Grundlage von 3b Abs. 1 UVPG besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für ein in der Anlage 1 aufgeführtes Vorhaben. Gemäß 18.7 der Anlage 1 UVPG wird bei Städtebauprojekten von insgesamt m^ bis loo.ooom^ eine allgemeine Vorprüfung erforderlich. Die durch beide Bebauungspläne begrenzten Grundstücksflächen betragen zusammen ca. 1,5545 ha; demzufolge besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträg lichkeitsprüfung. Beeinträchtigung von SchutzgUtern gemäß 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB Natura-2000-Gebiete (FFH-Gebiet Modenbachniederung" und Vogelschutzgebiet Speyerer Wald, Nonnenwald und Bachauen zwischen Geinsheim und Hanhofen") liegen nördlich der Ortslage, in einem Abstand von ca m zu den Plangebie ten. Auf Grund der Art der Vorhaben (Gemischte Bauflächen innerhalb der bebauten Ortslage), der aktuellen Nutzung (keine Lebensraumtypen nach FFH-Richtlinie) so wie dem Abstand zur Natura-2000-Kulisse kann davon ausgegangen werden, dass keine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele zu erwarten sind. Die Vorha ben werden als verträglich mit den Zielen der Richtlinie beurteilt. Da die Voraussetzungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes nach 13a BauGB nachweislich gegeben sind kommt 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB zur Anwendung. Demnach gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des la Abs. 3 S. 5 BauGB vor der planerischen Ent scheidung erfolgt oder zulässig (keine naturschutzrechtliche Eingriffsregelung). Un geachtet dessen gilt es die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des 44 BNatSchG zu würdigen (vgl. Kap. 8.4).

12 Bebauungsplan MORITZ-WALTHER-WEG/ KAUZENGASSE" - Ortsgemeinde 12 6 PLANUNGSANLASS UND PLANUNGSZIEL Planungsanlass ist die Umsetzung der Vorgaben des Flächennutzungsplanes, der zur Innenentwicklung folgendes ausführt:...aus der städtebaulichen Zielsetzung nach einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden ergibt sich die Forderung nach einer Nutzung aller in den Orts kernen noch vorhandenen Baulandreserven, z.b. durch Bebauungderz. T. großen Gartenflächen hinter der straßenseitigen Altbebauung (soweit diese nicht aus ge stalterischen oder klimatischen Gründen erhalten bleiben müssen). Folgende Ziele werden bei der städtebaulichen Entwicklung verfolgt: Überplanung der z. T. brachgefallenen Gartenflächen im Innenbereich als ge mischte Bauflächen, zur Ermöglichung einer, dem Charakter des Ortkerns ge recht werdenden, Nutzung (Wohnen, Geschäfts-/ Bürogebäude, Einzelhandel, etc.)- Erhalt von landschaftsbildprägenden Einzelbäumen (sofern möglich). Herstellung einer durchgängigen fußläufigen Erschließung. " Gewährleistung einer dauerhaften Funktion der Hainbachaue als Überschwem mungsgebiet und Gebiet mit hoher bioklimatischer Bedeutung. Durchgängige fußläufige Erschließung Bereich der Innenentwicklung Bebauungsplangebiet 'Zwischen der Dorfstraße und Hinterwiesen' Überschwemmungsgebiet Hainbach Bebauungsplangebiet Moritz-Walther-Weg/ Kauzengasse Abb. 6: Bereich der Innenentwicklung mit den Bebauungsplangebleten Moritz-Walther-Weg/ Kauzengasse" und Zwischen der Dorfstraße und Hinterwiesen" mit Planungszielen

13 Bebauungsplan..MORITZ-WALTHER-WEG/ KAUZENGASSE" - Ortsgemeinde (BEGRÜNDUNG] 13 incienieurbüio GUNTER NIED Schweaenlieim Weiterhin soll die bestehende Abrundungssatzung für den Bereich Moritz-Walther- Weg" durch den Bebauungsplan Moritz-Walther-Weg/ Kauzengasse" ersetzt wer den. Räumlicher Geltungsbereich der Abrundungssatzung "Moritz-Walther-Weg' Durch den Bebauungsplan Moritz-Walther-Weg/ Kauzengasse' überplante Flächen Abb. 7: Abrundungssatzung für den Bereich Moritz-Walther-Weg", überlagert mit den durch den Bebauungsplan Moritz-Walther-Weg/ Kauzengasse" überplanten Flächen Die Abrundungssatzung Moritz-Walther-Weg" setzt folgendes fest; Offene Bauweise Geschossflächenzahl: 0,8 Traufhöhe: 5,0m Dachform: Satteldach Dachneigung: Keine baulichen Anlagen bzw. Nebenanlagen innerhalb der lom-zone des Hain baches Erschließungsflächen

14 Bebauungsplan MORIH-WALTHER-WEG/ KAUZENGASSE" - Ortsgemeincie 14 Inriftnieurhijro GUNTER NIED 7 PLANUNGSINHALT 7.1 Planungsrechtliche Festsetzungen Als Art der baulichen Nutzung wird ein Mischgebiet" festgesetzt, das über den Mo ritz-walther-weg erschlossen wird. I Räumlicher Geltungsbereich m Abb. 8: Konzeption des Bebauungsplanes Moritz-Walther-Weg/ Kauzengasse" (Orthophoto Befliegung 2009) Als Bauweise wird abweichende Bauweise festgesetzt, die sich wie folgt begründet:

15 Bebauungsplan MORITZ-WALTHER-WEG/ KAUZENGASSE" - Ortsgemeinde Scliwegenheim 15 Schwenenhnim Bereich A: Bereich B: Bestehende Bebauung östlich des Moritz-Waither-Weges sowie Neubebauung Zur Vermeidung von Problemen bei der künftigen Grundstücksauf teilung wurden die überbaubaren Grundstücksflächen großflächig fest gesetzt. Dies bedeutet, dass die möglichen Hausformen (Einzel- und Doppelhäuser) bis 50,0m Länge errichtet werden könnten. Da jedoch, speziell für die Hainbachniederung, eine aufgelockerte Bebauung ent stehen soll, wird die Länge der festgesetzten Hausformen auf max. 30,0m begrenzt. Altbebauung im Bereich der Hauptstraße Fortführung der bestehenden einseitigen Grenzbebauung entlang der östlichen Grundstücksgrenze. Im Einmündungsbereich von der Hauptstraße in das Plangebiet sind bestehende Stellplatzanlagen als öffentliche und private Parkplätze festgesetzt. Hierbei handelt es sich um nachrichtliche Übernahmen. Die Firstrichtung wird für das nordwestliche Baufenster parallel zum Hainbachver lauf festgesetzt, so dass sie einerseits den städtebaulichen Notwendigkeiten ent spricht(traufständigkeit zum Hainbach) und andererseits energetisch optimal ist (Ost-/ Westausrichtung). Für den südlichen Teil der Altbebauung im Bereich der Hauptstraße wird, in Anlehnung an den Gebäudebestand, eine Giebelständigkeit festgesetzt. Zum schonenden Umgang mit Grund und Boden wird die Grundflächenzahl, abhän gig von den Grundstücksgrößen, zwischen 0,4 und 0,6 festgesetzt (die Festsetzung von 0,6 betrifft ausschließlich die bestehende Bebauung östlich des Moritz-Walther- Weges). Die Zahl der Vollgeschosse wird auf zwei begrenzt. Durch die Festsetzung eines Mischgebietes ist es zulässig, dass Nebengebäude au ßerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet werden können. Ausge nommen hiervon ist das nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommene Überschwemmungsgebiet Hainbach". Dieses wird festgesetzt als Fläche die von einer Bebauung freizuhalten ist". Zur Vermeidung einer zu hohen Verdichtung wird die Anzahl der Wohnungen auf maximal zwei je Wohngebäude begrenzt. Weiterhin wird festgesetzt, dass Garagen mit direkter Zufahrt von der Straße, von der sie erschlossen werden, mindestens 5,0 m zurückstehen müssen. Hierdurch wird die rechtliche Voraussetzung geschaf fen, dass auf den privaten Grundstücksflächen Stellplätze vorgehalten werden. Die Gebäudehöhen orientieren sich am angrenzenden Bestand. Die maximale First höhe wird deshalb auf 10,50m und die maximale Traufhöhe auf 5,0m begrenzt.

16 Bebauungsplan MORITZ-WALTHER-WEG/ KAUZENGASSE" - Ortsgemeinde 16 Zulässig in allen Baufenstern sind Einzelhäuser; für das nordwestliche Baufenster parallel zum Hainbach wird auch die Option von Doppelhäusern eröffnet. Die Erschließung erfolgt über den bestehenden Moritz-Walther-Weg, der eine Grundstücksbreite von ca. 5,25m aufweist und somit für den Begegnungsfall Lkw/ Pkw" geeignet ist, wenn auch mit einem eingeschränkten Bewegungsspielraum. Bei Beginn der Neubebauung ist der Moritz-Walther-Weg, als neu herzustellende Erschließungsfläche, mit einer Breite von 5,50m geplant. Im westlichen Bebau ungsplangebiet ist eine Wendeanlage geplant, die für Fahrzeuge bis 10,0m Länge (3-achsiges Müllfahrzeug) geeignet ist. L 6.00 Ra3.00.R=1,00 RaS.OO " R=1.Q *1 Abb. 9; Geplante Wendeanlage für Fahrzeuge bis 10,0m Länge (Quelle: RASt 06) In Richtung Hainbach ist der Moritz-Walther-Weg mit einer Breite von 4,50m ge plant, da er lediglich zur Andienung der beiden nordöstlichen Grundstücke dient. In seiner Fortführung kreuzt er den Hainbach (Bestand) und erschließt die nördlich daran angrenzenden Sportanlagen fußläufig. Im nordöstlichen Gebietsteil wurde die in der Abrundungssatzung Moritz-Walther- Weg" festgesetzte Erschließungsfläche in den Bebauungsplan übernommen. Hier durch wird die Option eröffnet, einen Anschluss an das Bebauungsplangebiet Zwi schen der Dorfstraße und Hinterwiesen" herzustellen (vgl. Abb. 6). Zur Strukturierung der Erschließungsflächen sind öffentliche Grünflächen mit Einzelbaumbepflanzungen festgesetzt. Was die private Begrünung anbelangt, auch im Hinblick auf eine Durchgrünung des Gebietes in Anlehnung an die Bestandssituati on, wird festgesetzt, dass für die neu entstehenden Grundstücke je angefangene 200m2 ein Laubbaum 1. oder 2. Ordnung oder ein hochstämmiger Obstbaum zu pflanzen ist.

17 Bebauungsplan MORITZ-WALTHER-WEG/ KAUZENGASSE" - Ortsgemeinde 17 Von den erhaltenswerten Einzelbäumen (2 Walnussbäume) wird einer zum Erhalt festgesetzt (der Erhalt des nördlichen Objektes ist infolge seiner Lage inmitten der Erschließungsfläche nicht möglich). Weiterhin wird der südliche Ufersaum des Hainbaches zum Erhalt festgesetzt (gemäß den vermessungstechnischen Aufnah men liegt die südliche Böschung überwiegend auf den Privatgrundstücken). Der Verlust von artenschutzrechtlich relevanten Obstbäumen wird durch die An pflanzung von 8 Walnussbäumen o. ä. entlang der Südseite des gemeindeeigenen Weges FI.Nr. 2130/1 kompensiert (siehe Kap. 8.4). Im nordwestlichen Bereich des Plangebietes wird ein Regenrückhaltebecken festge setzt. Vorangegangen waren Baugrunduntersuchungen (siehe Anlage Geotechnischer Bericht, IBES Baugrundinstitut GmbH), die folgendes zum Ergebnis hatten: Nach den vorliegenden Erkundungsbohrungen entspricht eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers nicht den Regeln undwird nicht empfohlen. Da nicht das gesamte anfallende Niederschlagswasser im Bebauungsplangebiet rückgehalten werden kann, wird das gemeindeeigene Grundstück FI.Nr. 2120, im Oberlauf des Hainbaches, zum Ausgleich der Wasserführung herangezogen und entsprechend festgesetzt (siehe Kap. 8.6). 7.2 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen orientieren sich an der bestehenden Bebauung des Altortes. Wesentlich sind hierbei die Dachform (Festsetzung: Sattel dach und gegeneinander versetzte Pultdächer), die Dachneigung (Festsetzung: 35-45") und die Dacheindeckung (Festsetzung der Farben: Klassisch-Rot, Ziegelrot und Rotbraun). Da der Bereich zur Innenentwicklung im Zusammenhang mit dem Altbestand eine städtebauliche Einheit darstellen soll, wird festgesetzt, dass die Farbe der Dachein deckung aller, auf dem jeweiligen Grundstück errichteten, Gebäude einheitlich sein muss. Abweichend zu dieser Festsetzung sind aus Gründen des Klimaschutzes So lar- und Photovoltaikanlagen sowie Dachbegrünungen zulässig. Zur Gestaltung der Fassade sind Putze oder gestrichenes Sichtmauerwerk sowie Naturstein und Holz zulässig. Werbeanlagen sind grundsätzlich zulässig; zur Ver meidung einer zu hohen Anzahl und Größe werden diese jedoch reglementiert. Ebenfalls reglementiert werden Einfriedungen entlang öffentlicher Verkehrsflächen (maximale Höhe: 1,50m).

18 Bebauungsplan MORITZ-WALTHER-WEG/ KAUZENGASSE" - Ortsgemeinde [BEGRÜNDUNG] 18 inaenleurhüro GUNTER NIED 8 AUSWIRKUNGEN AUF/ DURCH DEN BEBAUUNGSPLAN 8.1 Geräusche Im Rahmen der Bauleitplanung waren in Form eines Gutachtens die Geräuschim missionen, die durch den Betrieb der landwirtschaftlichen Anwesen sowie durch die Nutzung der Sportanlagen und der Turnhalle verursacht werden, zu dokumentieren und zu beurteilen. Weiterhin war zu prüfen, ob bzw. inwieweit durch die Nutzung der Turnhalle eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte für Dorfgebiete/ Mischgebiete im Planungsgebiet vorliegt. 1 Bebauungsplangebiet "Moritz-Walther-Weg/ Kauzengasse" Emtssionsqueilen I [Tennisplätze I 1Fußballplatze (A= spielbetrieb; B =Trainingsbetrieb) gq Vereinshaus Sportverein I 1Landwirtschaftliche Betriebe I Turnhalle I Parkplätze Abb. 10: Bebauungsplangebiet mit umliegenden Emissionsquellen Die Beurteilung der Gewerbegeräuschimmissionen, die durch den Betrieb der bei den landwirtschaftlichen Betriebe verursacht werden, wurde auf Grundlage der

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.

Mehr

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m².

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m². Begründung zum Bebauungsplan "Sandäcker II - 1. Änderung" Gemeinde Landkreis Regierungsbezirk Ravensburg Tübingen 1 Anlass der Planänderung Das Gewerbegebiet Sandäcker II liegt am südlichen Ortsrand der.

Mehr

A n d e r B i e s e l h e i d e

A n d e r B i e s e l h e i d e Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89

Mehr

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Offenlageexemplar gem. 13 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs.

Mehr

BEGRÜNDUNG. zum Bebauungsplan. "Unter dem Rückerother Weg (7. Änderung)", Stadt Selters, Ww.

BEGRÜNDUNG. zum Bebauungsplan. Unter dem Rückerother Weg (7. Änderung), Stadt Selters, Ww. BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan "Unter dem Rückerother Weg (7. Änderung)", Stadt Selters, Ww. Juli 2016 2 Inhaltsverzeichnis 1 Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss 3 2 Räumlicher Geltungsbereich

Mehr

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich

Mehr

Gemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB

Gemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB Gemeinde KREIS HERFORD Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung Begründung gemäß 9(8) BauGB (Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB) Vorlage zum Satzungsbeschluss Projektnummer:

Mehr

ZWISCHEN EICHENDORFF-, GOETHE- UND LESSINGSTRASSE

ZWISCHEN EICHENDORFF-, GOETHE- UND LESSINGSTRASSE KREIS LUDWIGSBURG STADT VAIHINGEN AN DER ENZ STADTTEIL VAIHINGEN Plb. 1.4 BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften ZWISCHEN EICHENDORFF-, GOETHE- UND LESSINGSTRASSE BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB Übersichtsplan

Mehr

Gemeinde Schwaig b.nbg.

Gemeinde Schwaig b.nbg. Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts

Mehr

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO

1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO 1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO Bisherige Festsetzungen des Bebauungsplans mit Änderungen

Mehr

Begründung zur 3. Änderung des BP Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite Begründung. zur. 3.

Begründung zur 3. Änderung des BP Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite Begründung. zur. 3. Begründung zur 3. Änderung des BP 20.08 Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite - 1 - Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 20.08 Römerstraße (20.08/03) Stadt: Remagen Gemarkung:

Mehr

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen

Mehr

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Stand: 15.01.2018 Satzungsexemplar gemäß 10 Abs. 1 BauGB Erstellt

Mehr

Große Kreisstadt Traunstein. Bebauungsplan

Große Kreisstadt Traunstein. Bebauungsplan Große Kreisstadt Traunstein Bebauungsplan Wolkersdorf Hohensteinstraße Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB und 13 b BauGB Begründung 1 Planstand 18.07.2017 Inhaltsverzeichnis Begründung

Mehr

Bebauungsplan Nr. 04/11 A Grund- und Hauptschule

Bebauungsplan Nr. 04/11 A Grund- und Hauptschule Gemeinde Wedemark Bebauungsplan Nr. 04/11 A Grund- und Hauptschule Gemeindeteile Bissendorf und Wennebostel 3. Änderung Erläuterungen zur Planung Juni 2017 Grundlagen Ein Aufstellungsbeschluss liegt für

Mehr

Gemeinde Hilders. 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 1 Reulbachswiesen. Begründung

Gemeinde Hilders. 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 1 Reulbachswiesen. Begründung Gemeinde Hilders 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 1 Reulbachswiesen Begründung Entwurfsfassung: 10.08.2016 Verfahrensübersicht: 14.06.2016 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.1 Reulbachswiesen

Mehr

- BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen. Begründung

- BEBAUUNGSPLAN - Im Vogelsang (8. Änderung), Mayen. Begründung - BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen Begründung Februar 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss...3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung...3

Mehr

ENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE

ENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE Gemeinde: Landkreis: Stadt Pulsnitz Bautzen Planverfasser: Planungsbüro Schubert Architektur & Freiraum Friedhofstraße 2 01454 Radeberg

Mehr

Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde

Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Gemeinde Jork Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Bauassessorin Stephanie Thies

Mehr

Bebauungsplan. Flugplatz Bruchsal. Stadt Bruchsal. Begründung

Bebauungsplan. Flugplatz Bruchsal. Stadt Bruchsal. Begründung Bebauungsplan Flugplatz Bruchsal Stadt Bruchsal Begründung Stadt Bruchsal Bebauungsplan Flugplatz Bruchsal Begründung Seite 1 Teil B Beigefügte Teile zum Bebauungsplan Begründung Stadt Bruchsal Bebauungsplan

Mehr

GEMEINDE WACHTBERG. Bebauungsplanes Nr Roggenacker in Wachtberg Ließem. Begründung Frühzeitige Beteiligung GEMEINDE WACHTBERG - PLANUNGSAMT --

GEMEINDE WACHTBERG. Bebauungsplanes Nr Roggenacker in Wachtberg Ließem. Begründung Frühzeitige Beteiligung GEMEINDE WACHTBERG - PLANUNGSAMT -- GEMEINDE WACHTBERG Bebauungsplanes Nr. 06-05 Roggenacker in Wachtberg Ließem Begründung Frühzeitige Beteiligung Stand: September 2017 GEMEINDE WACHTBERG - PLANUNGSAMT -- Dr. D. Naumann Achitekt BDA Riemannstraße

Mehr

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung Gemeinde Nottuln 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 Darup Nord II im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung 1. Lage: Geltungsbereich und Änderungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Mehr

GEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG

GEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG GEMEINDE DÖTLINGEN Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann mit örtlichen Bauvorschriften gem. 84 NBauO und 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG Übersichtsplan (ohne Maßstab) Ehnernstraße

Mehr

Einwohnerversammlung der Gemeinde Flintbek

Einwohnerversammlung der Gemeinde Flintbek Einwohnerversammlung der Gemeinde Flintbek Zum Bebauungsplan Nr. 45 Butenschönsredder 2 und zum Bebauungsplan Nr. 46 der Gemeinde Flintbek Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3(1) BauGB 07.04.2014

Mehr

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung Stadt Marksteft 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF Begründung der Änderung Bearbeitung: WEGNER STADTPLANUNG Tiergartenstraße 4c 97209 Veitshöchheim Tel. 0931/9913870

Mehr

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Drucksache Nr. Vorlage - zur Kenntnisnahme

Mehr

Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land. 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach

Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land. 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach für die Fl. Nrn. 1200/9 und 1137/21 (Bauflächen-Nr. 41), Gemarkung Freilassing B E G R Ü N D U N G Lerach Planungs-GmbH

Mehr

Markt Bad Endorf. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg. Begründung und Satzungstext vom

Markt Bad Endorf. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg. Begründung und Satzungstext vom Markt Bad Endorf Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg Begründung und Satzungstext vom 25.10.2016 Planung contecton Dipl. Ing. Thomas W. Bauer, Architekt Wittelsbacherstr. 17,

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 GEMEINDE NIEDERZIER ORTSCHAFT OBERZIER -ENTWURF- Inhalt 1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung... 1 2 Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation...

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:

Mehr

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa

Mehr

Begründung vom / / /

Begründung vom / / / Begründung vom 16.01.2012 / 28.02.2012 / 24.02.2017 / 28.08.2017 zum Bebauungsplan Südlich der Roßwälder Straße Gemarkung Notzingen, Flur Wellingen Planbereich Nr. 91.06 - Ergänzendes Verfahren nach 214

Mehr

STADT GERSFELD (RHÖN)

STADT GERSFELD (RHÖN) Übersichtsplan ohne Maßstab STADT GERSFELD (RHÖN) Stadtteil Obernhausen 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 3 "Am Spielberg" Entwurf 04. Juli 2016 Wienröder Stadt Land Regional Tel: 06656/503146 www.herget-wienroeder.de

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 13.10.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 57 BISMARCKSTRAẞE OST, 1. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES

Mehr

B E G R Ü N D U N G. Gemeinde Güster Kreis Herzogtum Lauenburg. für den Bebauungsplanes Nr. 18. der Gemeinde Güster. Gebiet:

B E G R Ü N D U N G. Gemeinde Güster Kreis Herzogtum Lauenburg. für den Bebauungsplanes Nr. 18. der Gemeinde Güster. Gebiet: Gemeinde Güster Kreis Herzogtum Lauenburg B E G R Ü N D U N G für den Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Güster Gebiet: nördlich der Straße Am Prüßsee, westlich Dorfstraße Grundstück alte Schule Stand:

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND SATZUNG ÜBER ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN "Eichenbach Planbereich 36/07. Flst. Nrn. 1242/75, 1242/23 und 1242/1

BEBAUUNGSPLAN UND SATZUNG ÜBER ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Eichenbach Planbereich 36/07. Flst. Nrn. 1242/75, 1242/23 und 1242/1 GROSSE KREISSTADT SCHORNDORF GEMARKUNG SCHORNDORF REMS-MURR-KREIS BEBAUUNGSPLAN UND SATZUNG ÜBER ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN "Eichenbach Planbereich 36/07 Flst. Nrn. 1242/75, 1242/23 und 1242/1 - beschleunigtes

Mehr

Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung"

Bebauungsplan Im Tal, 2. Änderung Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung" Gemeinde Bekond Kreis Trier-Saarburg Begründung Entwurf September 2009 Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 10.09.2009 Ausfertigungsvermerk: Es wird hiermit bescheinigt,

Mehr

Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20

Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 Übersichtsplan ohne Maßstab Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 Für das Grundstück 'Am Museum 2', südwestlich der Straßenkreuzung

Mehr

Städtebauliche Begründung

Städtebauliche Begründung Städtebauliche Begründung Stadtteil Troisdorf- Spich, Bereich Hauptstraße, Im Kreuzfeld Änderung überbaubarer Flächen zur Blockentkernung Vorentwurf, Stand: 13.11.2014 Stadt Troisdorf Der Bürgermeister

Mehr

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2014153/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 24.09.2014

Mehr

Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen

Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen Bebauungsplan "Auf dem Jägermorgen" Fassung für die Bekanntmachung gemäß 10 (3) BauGB (Stand :14.01.2005) Bearbeitet im Auftrag

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 12 OSTERJORK SÜDLICH TRAUTE ECKHOFF

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 12 OSTERJORK SÜDLICH TRAUTE ECKHOFF GEMEINDE JORK BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 12 OSTERJORK SÜDLICH TRAUTE ECKHOFF Stand: Satzungsbeschluss, 10.09.04 Planverfasser: Planungsgruppe Elbberg Kruse Schnetter & Rathje Architekten

Mehr

"Zwischen Bremervörder Straße 9 und Schwingewiesen

Zwischen Bremervörder Straße 9 und Schwingewiesen Bebauungsplan Nr. 486 "Zwischen Bremervörder Straße 9 und Schwingewiesen Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3

Mehr

Gemeinde Heidekamp - Bebauungsplan Nr. 5 An der Auwiese

Gemeinde Heidekamp - Bebauungsplan Nr. 5 An der Auwiese Gemeinde Heidekamp - Bebauungsplan Nr. 5 An der Auwiese 1 Gemeinde Heidekamp - Bebauungsplan Nr. 5 An der Auwiese Öffentlichkeitsbeteiligung am 20. September 2011 Gemeinde Heidekamp - Bebauungsplan Nr.

Mehr

Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf

Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf Markt Bad Endorf Landkreis Rosenheim Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Markt Bad Endorf erlässt aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.

Mehr

Gemeinde Prutting. Landkreis Rosenheim. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Prutting, Am Queracker

Gemeinde Prutting. Landkreis Rosenheim. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Prutting, Am Queracker Gemeinde Prutting Landkreis Rosenheim 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Prutting, Am Queracker im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch BEGRÜNDUNG Fassung: 09.08.2017 INHALTSVERZEICHNIS 1

Mehr

Stadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg. Begründung. zur Satzung über den. Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung

Stadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg. Begründung. zur Satzung über den. Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung Stadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg Begründung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung nördlich Langenbrücker Straße, östlich Brauerstraße/Domstraße für das Gebiet der ehemaligen Neuapostolischen

Mehr

Gemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn

Gemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn Kreis Stormarn Gebiet: Waldstraße 36 Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, 25.05.2009 Planverfasser: Planlabor Stolzenberg Architektur * Städtebau * Umweltplanung Diplomingenieur Detlev

Mehr

- BEBAUUNGSPLAN - "Obere Stehbach I" (7. Änderung), Mayen. Begründung

- BEBAUUNGSPLAN - Obere Stehbach I (7. Änderung), Mayen. Begründung - BEBAUUNGSPLAN - "Obere Stehbach I" (7. Änderung), Mayen Begründung August 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss...3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung...3

Mehr

Satzungen nach 34 und 35 BauGB. 1

Satzungen nach 34 und 35 BauGB.  1 Satzungen nach 34 und 35 BauGB www.krautzberger.info 1 Innenbereichssatzungen nach 34 Abs. 4 und 5 BauGB www.krautzberger.info 2 34 Abs. 4 BauGB Die Innenbereichssatzungen (4) Die Gemeinde kann durch Satzung

Mehr

Stand: Entwurf November 2015 BV 15794

Stand: Entwurf November 2015 BV 15794 Gemeinde Bad Feilnbach Landkreis Rosenheim Bebauungsplan Nr. 52 Umfeld Blumenhofklinik 1.Änderung für die Flur-Nummern 50/10, 50/16-18, 63T Begründung Bearbeitung: Werner Schmidt Mühlenstraße 20a Tel.:

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West. Begründung

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West. Begründung Anlage 3 zum Beschluss Nr. B697-37/13 vom 16.12.2013 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB ohne Umweltbericht Begründung Universitäts-

Mehr

Markt Sulzbach a. Main. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans. Grüne Lunge. Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch

Markt Sulzbach a. Main. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans. Grüne Lunge. Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch Markt Sulzbach a. Main Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Grüne Lunge Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch Planverfasser Stand 01.03.2016 STADTPLANUNG ENERGIEBERATUNG Mühlstraße 43 63741

Mehr

STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES

STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES 8. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS FÜR DEN BEREICH DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG-KEHLÄCKER 10. ÄNDERUNG UND DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG WEST 2. ÄNDERUNG

Mehr

BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT:

BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT: STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ 1. Änderung BEGRÜNDUNG STADTBAUAMT BAD KISSINGEN REF. III - 2 AUFGESTELLT: 23.07.2013 GEÄNDERT: STAND: FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITS-

Mehr

Begründung vom Bebauungsplan Nördlich der Christianstraße (zwischen Helmut-Bornefeld-Straße und Bahnhofstraße)

Begründung vom Bebauungsplan Nördlich der Christianstraße (zwischen Helmut-Bornefeld-Straße und Bahnhofstraße) Anlage 3 zur Drucksache TU 009 / 2014 Stadt Heidenheim an der Brenz Baubereichsplan 01.00 Begründung vom 24.01.2014 gemäß 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit 2a Nr. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nördlich der

Mehr

GEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG

GEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG KREIS: DONAU-RIES LAND: FREISTAAT BAYERN GEMEINDE MUNNINGEN SCHULGASSE 4, 86754 MUNNINGEN VORHABEN: BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG DER GELTUNGSBEREICH DER ÄNDERUNG UMFASST DIE PARZELLEN:

Mehr

Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan, 1. Fortschreibung, Maßstab 1:5.000

Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan, 1. Fortschreibung, Maßstab 1:5.000 Landkreis Ludwigsburg Stadt Bietigheim-Bissingen Gemarkung Bietigheim B E G R Ü N D U N G nach 9 (8) Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan BUCH MITTE NORD, 2. Änderung Planbereich 3.3 Der Geltungsbereich

Mehr

Hinweise zum Bebauungsplan

Hinweise zum Bebauungsplan Hinweise zum Bebauungsplan Interne Kurzbezeichnung Baug 131 Gemarkung Name des Plans Maulbronn Kinderzentrum Maulbronn Vom 07.11.2012 In Kraft getreten am 15.11.2012 Art des Plans/rechtliche Qualität Qualifizierter

Mehr

Begründung. zur. 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 7 d. Bevern, Kirchstraße / Beverner Straße

Begründung. zur. 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 7 d. Bevern, Kirchstraße / Beverner Straße Landkreis Cloppenburg Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 7 d Bevern, Kirchstraße / Beverner Straße - Änderung der örtlichen Bauvorschriften (ÖBV) - (Vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB)

Mehr

Wohngebiet Neugartenweg Stadtteil Steinau

Wohngebiet Neugartenweg Stadtteil Steinau Allgemeine Informationen Teilweise bebaut 27 Bauplätze, davon noch 15 Bauplätze frei Entfernung zum Stadtzentrum Steinau: ca. 1,2 km Entfernung zum Bahnhof: ca. 2,6 km Entfernung BAB- Anschluss: 3,4 km

Mehr

Gemeinde Gossersweiler-Stein

Gemeinde Gossersweiler-Stein Gemeinde Gossersweiler-Stein Bebauungsplan Schulstraße 1. Änderung gem. 13 a Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der 1. Änderung - Planfestsetzung durch Zeichnung - Textteil Beigefügter Teil zum Bebauungsplan

Mehr

Leitenfeld / Schwabenberg

Leitenfeld / Schwabenberg G e m e i n d e Landkreis Fürstenfeldbruck E m m e r i n g Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung Nr. 1137 Leitenfeld / Schwabenberg 1. Änderung 1137-1 Planverfasser werkraum architekten + stadtplaner

Mehr

Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Parchim Angeln und Erholen 1. Änderung

Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Parchim Angeln und Erholen 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Parchim Angeln und Erholen 1. Änderung September 2014 Architektur + Stadtplanung Baum Beims GbR Inhaltsverzeichnis 1 ALLGEMEINES... 3 1.1 Planungsanlass, Planungsziel...

Mehr

Der Bebauungsplan Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan? Stadt Pfungstadt Bauamt Der Bebauungsplan Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan? Die Bauleitplanung besteht aus dem Flächennutzungsplan (FNP) und dem Bebauungsplan.

Mehr

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB STADT BAMBERG STADTPLANUNGSAMT 45 F Bebauungsplanverfahren ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 3719/1, Gem. Bamberg,

Mehr

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Bürgerinformationsabend am 01.03.2016 GERHARDT.stadtplaner.architekten VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN GERHARDT.stadtplaner.architekten

Mehr

Im Bebauungsplan kann aus städtebaulichen Gründen die Bauweise festgesetzt werden ( 9 Absatz 1 Nummer 2 BauGB).

Im Bebauungsplan kann aus städtebaulichen Gründen die Bauweise festgesetzt werden ( 9 Absatz 1 Nummer 2 BauGB). 6.1 Allgemeines Im Bebauungsplan kann aus städtebaulichen Gründen die Bauweise festgesetzt werden ( 9 Absatz 1 Nummer 2 BauGB). Die Bauweise kann im Bebauungsplan als offene, geschlossene oder abweichende

Mehr

Bebauungsplan Nr. 21 Paaschberg, 1. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift

Bebauungsplan Nr. 21 Paaschberg, 1. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift (Landkreis Harburg) Bebauungsplan Nr. 21 Paaschberg, 1. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift Stand: öffentliche Auslegung gem. 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. 4 (2) BauGB

Mehr

Teilaufhebung Bebauungsplan Sanierung Stadtkern IV - Quartier an der Stadtmauer. Begründung. Stadt Künzelsau. Seite 1 von 6

Teilaufhebung Bebauungsplan Sanierung Stadtkern IV - Quartier an der Stadtmauer. Begründung. Stadt Künzelsau. Seite 1 von 6 Teilaufhebung Bebauungsplan Sanierung Stadtkern IV - Quartier an der Stadtmauer Begründung Stadt Künzelsau Seite 1 von 6 Übersicht: 1. Aufhebungsgebiet 1.1 Lage im Raum, Größe 1.2 Bestand 2. Ziele und

Mehr

Begründung. zum. Bebauungsplan Nr. 216

Begründung. zum. Bebauungsplan Nr. 216 Landkreis Verden Begründung zum Bebauungsplan Nr. 216 Gebiet im Bereich zwischen den Straßen Bierdener Marsch (früher Marschstraße), Heinrich-Fahrenholz-Straße, Am Kiebitzberg und Straße Auf der Wurth

Mehr

Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144

Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144 Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144 STADT OSTFILDERN KREIS ESSLINGEN BEBAUUNGSPLAN "OB DER HALDE EHEMALIGE SPORTFLÄCHE" GEMARKUNG SCHARNHAUSEN T E X T T E I L A. Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind:

Mehr

Gemeinde Lambsheim Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung

Gemeinde Lambsheim Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Begründung Entwurf Stand: 19.06.2012 1. PLANUNGSANLASS UND VERFAHREN Der Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße

Mehr

Gemeinde Marklohe Ortsteil Marklohe

Gemeinde Marklohe Ortsteil Marklohe Gemeinde Marklohe Ortsteil Marklohe 3. vereinfachte Änderung B-Plan Nr. 17 Nordfeld und Teilaufhebung B-Plan Nr. 9 Südfeld Auszug aus der Topographischen Karte 1:25.000, Blatt Nr. L 3320 Nienburg (Weser);

Mehr

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes Westlicher Nadenberg Teil 2 Fassung vom www.buerosieber.de Entwurf Fassung vom 03.03.2016 Stadt Lindenberg i. Allgäu 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und

Mehr

Textliche Festsetzungen

Textliche Festsetzungen 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8A, Ortschaft Bredenbeck der Gemeinde Wennigsen (Deister) - Entwurf - Textliche Festsetzungen Die Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 8A, Ortschaft Bredenbeck, wird

Mehr

IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB

IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB MARKT MURNAU AM STAFFELSEE BEBAUUNGSPLAN "DR.-SCHALK-STRASSE" IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB BEGRÜNDUNG Begründung zum Bebauungsplan Dr.-Schalk-Straße des Marktes Murnau am Staffelsee im

Mehr

Bebauungsplan. Vorlesungsthema

Bebauungsplan. Vorlesungsthema Bebauungsplan Vorlesungsthema Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Planzeichenverordnung (PlanzVO) Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NW) Bauleitplanung Teil 1 BauGB: Instrumente

Mehr

Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße

Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße STADT GESEKE Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße der Stadt Geseke Begründung Vorentwurf zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß 3 (1) BauGB und Beteiligung Träger öffentlicher Belange

Mehr

Stadt Bad Wilsnack. Begründung. Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk

Stadt Bad Wilsnack. Begründung. Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk Stadt Bad Wilsnack Begründung Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk Planungsstand Satzungsexemplar Mai 2013 erarbeitet: Ingenieurgruppe

Mehr

COLOGNEO I (Euroforum Nord) B-Plan Nr.: / 07 B-Plan Änderungsverfahren

COLOGNEO I (Euroforum Nord) B-Plan Nr.: / 07 B-Plan Änderungsverfahren COLOGNEO I (Euroforum Nord) B-Plan Nr.: 69 460 / 07 B-Plan Änderungsverfahren Stellungnahme zur entwässerungstechnischen Erschließung Stand 12.07.2017 Auftraggeber: CG-Gruppe Deutz-Mülheimer-Straße 129

Mehr

Bebauungsplan Westlich Klingäckerstraße Frühzeitige Bürgerbeteiligung. Mittelstadt

Bebauungsplan Westlich Klingäckerstraße Frühzeitige Bürgerbeteiligung. Mittelstadt Bebauungsplan Westlich Klingäckerstraße Frühzeitige Bürgerbeteiligung Mittelstadt 28.09.2017 Ablauf des heutigen Abends Top1 Begrüßung Top 2 Ausgangspunkt der aktuellen Planung Top 3 Städtebauliches Konzept

Mehr

TEIL B TEXTTEIL. Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe

TEIL B TEXTTEIL. Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe Stadt Wiehe Leopold-von-Ranke-Straße 33 06571 Wiehe Kyffhäuserkreis TEIL B TEXTTEIL ZUM Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe Entwurf für die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (2) i.v.m. 13

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393

Mehr

Begründung. zum Bebauungsplan.»An der Fuchshütt II«(1. Änderung) Stadt Mayen

Begründung. zum Bebauungsplan.»An der Fuchshütt II«(1. Änderung) Stadt Mayen zum Bebauungsplan»An der Fuchshütt II«(1. Änderung) Stadt Mayen Mai 2013 Inhaltsverzeichnis: Seite 1. Einleitung / Planerfordernis 3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung 4 3. Einordnung

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 Essen Ortskern, südlicher Teil. 9. Änderung

Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 Essen Ortskern, südlicher Teil. 9. Änderung Landkreis Cloppenburg Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 Essen Ortskern, südlicher Teil 9. Änderung mit Aufhebung der örtlichen Bauvorschriften (Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) - Entwurf - Änderungsgebiet

Mehr

Der Bebauungsplan. Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung. Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan. Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung. Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan? Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan? Die Bauleitplanung - zu ihr gehören der Flächennutzungsplan (FNP) und der Bebauungsplan - hat die Aufgabe, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.

Mehr

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB: GEMEINDE ADELBERG ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE SATZUNG und BEGRÜNDUNG Entwurf vom 15.09.2016 Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1

Mehr

1, Höfchensweg 38, Aachen (Schreiben vom ) Augustinerweg 9 (Schreiben vom ) 6

1, Höfchensweg 38, Aachen (Schreiben vom ) Augustinerweg 9 (Schreiben vom ) 6 Bebauungsplan Nr. 975 Abwägungsvorschlag (frühzeitige) Öffentlichkeitsbeteiligung - Höfchensweg / Ronheider Winkel - Fassung vom 29.03.2017 Inhaltsverzeichnis 1, Höfchensweg 38, 52066 Aachen (Schreiben

Mehr

Bad Rippoldsau-Schapbach. Bebauungsplan 1. Änderung Bebauungsplan Beim Dorf Grün. Textteil zum Bebauungsplan. I. Rechtliche Grundlagen

Bad Rippoldsau-Schapbach. Bebauungsplan 1. Änderung Bebauungsplan Beim Dorf Grün. Textteil zum Bebauungsplan. I. Rechtliche Grundlagen Gemeinde: Gemarkung: Bad Rippoldsau-Schapbach Schapbach Bebauungsplan 1. Änderung Bebauungsplan Beim Dorf Grün Textteil zum Bebauungsplan I. Rechtliche Grundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom

Mehr

VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD

VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNGSPLAN 1 ERLÄUTERUNGEN SEPTEMBER 2001 Ortsgemeinde Weingarten Baugebiet "Sportgelände" SCHARA + FISCHER BÜRO FÜR STADTPLANUNG UND ARCHITEKTUR MAX-VON-SEUBERT-STRASSE

Mehr

O r t s g e m e i n d e Bollendorf

O r t s g e m e i n d e Bollendorf O r t s g e m e i n d e Bollendorf Bebauungsplan 2. Änderung des Bebauungsplanes An der L1 Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13a BauGB Begründung Stand: Dezember 2014 ISU Immissionsschutz, Städtebau,

Mehr

Umfassend die Gewanne Hintermorgen und Auf den Pfarrwiesen sowie einen Teil der Gewannen Im oberen Heckbaum und Am unteren Zeilacker

Umfassend die Gewanne Hintermorgen und Auf den Pfarrwiesen sowie einen Teil der Gewannen Im oberen Heckbaum und Am unteren Zeilacker Gemeinde Gleisweiler Bebauungsplan Umfassend die Gewanne Hintermorgen und Auf den Pfarrwiesen sowie einen Teil der Gewannen Im oberen Heckbaum und Am unteren Zeilacker 2. Änderung, im vereinfachten Verfahren

Mehr

Markt Pilsting Marktplatz 23 * Pilsting 1. Bürgermeister Josef Hopfensperger

Markt Pilsting Marktplatz 23 * Pilsting 1. Bürgermeister Josef Hopfensperger DECKBLATT NR. 1 ZUM BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNGSPLANUNG MI Ganacker-Süd Unterlage: 1 Markt Pilsting Marktplatz 23 * 94431 Pilsting 1. Bürgermeister Josef Hopfensperger ENTWURFSBEARBEITUNG

Mehr

Ortsgemeinde Marienrachdorf Verbandsgemeinde Selters Westerwaldkreis

Ortsgemeinde Marienrachdorf Verbandsgemeinde Selters Westerwaldkreis Projekt 0338_BP Ortsgemeinde Marienrachdorf Verbandsgemeinde Selters Westerwaldkreis 1. Änderung Bebauungsplan In dem Birngarten - im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB - Textfestsetzungen Verfahrensstand:

Mehr

Stadt Mainz. Begründung

Stadt Mainz. Begründung Stadt Mainz Begründung zum Bebauungsplan "Albert-Stohr-Straße (B 166)" Stand Planstufe I Begründung zum Bebauungsplan "Albert-Stohr-Straße (B 166)" 1. Räumlicher Geltungsbereich... 3 2. Erfordernis der

Mehr

Bebauungsplan. Julius-Naeher-Straße. - Begründung -

Bebauungsplan. Julius-Naeher-Straße. - Begründung - STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Julius-Naeher-Straße - Begründung - Vorentwurf - 2 - Begründung gemäß 9 (8) BauGB Inhalt: Ziele, Zwecke und wesentliche

Mehr

Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG

Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG Bearbeitung: Büro Dr. Klaus Thomas Ritterstraße 8 61118 Bad Vilbel Tel: 06101/ 582106 Fax 06101/ 582108 info@buerothomas.com

Mehr