Ortsgemeinde Schwegenheim
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- Josef Hauer
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1 Ortsgemeinde I Bebauungsplan Moritz-Walther-Weg/ Kauzengasse" und GESTALTUNGSSATZUNG nach 9 Abs. 4 BauGB i.v.m LBauO Bebauungsplan BEGRÜNDUNG Rohstoffgewinnüngsplanung Bauleitflanung Landscharsplanung Ingenieurbüro Dipl. Inc. Gunter Nied Hauptstrasse Tel: 06344/ Fax: 06344/ GUNTER.NIED@T-ONLINE.DE
2 Bebauungsplan MORITZ-WALTHER-WEG/ KAUZENGASSE" - Ortsgemeinde (BEGRÜNDUNG] Bebauungsplan Moritz-Walther-Weg/ Kauzengasse" und GESTALTUNGSSATZUNG nach 9 Abs. 4 BauGB i.v.m. 88 LBauO Ortsgemeinde Planung: INGENIEURBÜRO GUNTER NIED Hauptstraße , im Februar 2014
3 Bebauungsplan MORITZ-WALTHER-WEG/ KAUZENGASSE" - Ortsgemeinde Schwegentieim BESTANDTEILE DES BEBAUUNGSPLANES TEXTTEIL 1 LAGE DES BEBAUUNGSPLANGEBIETES 6 2 RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH 6 3 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 8 4 AKTUELLE NUTZUNGEN 9 5 RECHTSGRUNDLAGEN/ VORAUSSETZUNGEN 10 6 PLANUNGSANUSS UND PLANUNGSZIEL 12 7 PLANUNGSINHALT Planungsrechtliche Festsetzungen Bauordnungsrechtliche Festsetzungen 17 8 AUSWIRKUNGEN AUF/ DURCH DEN BEBAUUNGSPLAN Geräusche Überschwemmungsgebiet Hainbach" Eingriffe nach BNatSchG Artenschutz Gerüche Entwässerung Abrundungssatzung Moritz-Walther-Weg" 35 9 BODENORDNUNG FLÄCHENBILANZ 11 ABWÄGUNG Öffentlichkeitsbeteiligung Beteiligung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Erneute Beteiligung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Behördenbeteiligung Beteiligung gemäß 4 Abs. 2 BauGB Erneute Beteiligung gemäß 4 Abs. 2 BauGB ALLGEMEINE HINWEISE UND EMPFEHLUNGEN 51
4 Bebauungsplan MORITZ-WALTHER-WEG/ KAUZENGASSE" - Ortsgemeinde 4 [BEGRÜNDUNG) [noenieuibüro GUNTER NIED Abbildungen Abb. 1: Lage des Bebauungsplangebietes (Befliegung 2009) Abb. 2: Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes Abb. 3: Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Lingenfeld Abb 4- Aktuelle Nutzungen des Vorhabensraumes Abb. 5: Bereich der Innenentwicklung mit den Bebauungsplangebieten Moritz-Walther-Weg/ Kauzengasse" und Zwischen der Dorfstraße und Hinterwiesen" Abb 6- Bereich der Innenentwicklung mit den Bebauungsplangebieten Moritz-Walther-Weg/ Kauzengasse" und Zwischen der Dorfstraße und Hinterwiesen" mit Planungszielen Abb 7* Abrundungssatzung für den Bereich Moritz-Walther-Weg", überlagert mit den durch den Bebauungsplan Moritz-Walther-Weg/ Kauzengasse" überplanten Flächen Abb. 8: Konzeption des Bebauungsplanes Moritz-Walther-Weg/ Kauzengasse" (Orthophoto Befliegung 2009) Abb. 9: Geplante Wendeanlage für Fahrzeuge bis 10,0m Länge (Quelle: RASt 06) Abb 10- Bebauungsplangebiet mit umliegenden Emlssionsquellen Abb. 11: Bebauungsplangebiet mit landwirtschaftlichen Emissionen (Überschreitungen der Immissionsrichtwerte) Abb. 12: Bebauungsplangebiet mit Geräuschemissionen Abb. 13: Auszug aus Anlage 2 mit Darstellung von Tabelle 4 der Schalltechnischen Untersuchungen vom Abb. 14: Auszug aus Anlage 1 der Schalltechnischen Untersuchungen vom (überzeichnet mit räumlichem Geltungsbereich) Abb. 15: Auszug aus Anlage 2 der Schalltechnischen Untersuchungen vom (überzeichnet mit räumlichem Geltungsbereich) Abb. 16: Auszug aus Anlage 3 der Schalltechnischen Untersuchungen vom (überzeichnet mit räumlichem Geltungsbereich) Abb. 17: Auszug aus Anlage 4 der Schalltechnischen Untersuchungen vom (überzeichnet mit räumlichem Geltungsbereich) Abb. 18: Auszug aus Anlage 5 der Schalltechnischen Untersuchungen vom (überzeichnet mit räumlichem Geltungsbereich) Abb. 19: Auszug aus Anlage 6 der Schalltechnischen Untersuchungen vom (überzeichnet mit räumlichem Geltungsbereich) Abb. 20: Auszug aus Anlage 7 der Schalltechnischen Untersuchungen vom (überzeichnet mit räumlichem Geltungsbereich) Abb. 21: Auszug aus Anlage 8 der Schalltechnischen Untersuchungen vom (überzeichnet mit räumlichem Geltungsbereich) Abb. 22: Überschwemmungsgebiet Hainbach" (Quelle: WMS-Dienste) Abb. 23: Übersicht zu den artenschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen Abb! 24: Immissionswerte für Geruch gemäß Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) Abb. 25: Ergebnisse der Fallbeispiele unterschiedlicher Geruchsbelastung Abb 26: Übersicht zu den Maßnahmen für den Ausgleich der Wasserführung Tabellen Tab. 1: Tab. 2: Gegenüberstellung von Festsetzungen der Abrundungssatzung für den Bereich Moritz-Walther-Weg" und des Bebauungsplans Moritz-Walther-Weg/ Kauzengasse' Flächenbilanz geplante Nutzungen
5 Bebauungsplan MORITZ-WALTHER-WEG/ KAUZENGASSE" - Ortsgemeinde Scliwegenlieim Sciiweoenheini ANUGENTEIL Schalltechnische Untersuchungen (Dipl.-Ing. Armin Moll, ) Ergänzende Stellungnahme zu den Schalltechnischen Untersuchungen (Dipl.-Ing. Armin Moll, ) Ergänzende Stellungnahme zu den Schalltechnischen Untersuchungen (Dipl.-Ing. Armin Moll, ) Gutachtliche Stellungnahme zu den Geruchsemissionen (ima Richter & Röckle, ) Fachbeitrag Artenschutz (Ingenieurbüro Gunter Nied in Zusammenarbeit mit Öko-Log Freilandforschung, Juni 2011) Geotechnischer Bericht (IBES Baugrundinstitut GmbFI, ) KARTENTEIL Rechtsplan mit textlichen Festsetzungen, Rechtsgrundlagen und Verfahrensvermerken
6 Bebauungsplan MORITZ-WALTHER-WEG/ KAUZENGASSE" - Ortsgemeinde i 1 LAGE DES BEBAUUNGSPLANGEBIETES Das Bebauungsplangebiet liegt nördlich der Hauptstraße, im rückwärtigen Bereich der Anwesen Nr. 102 bis 116. Im Norden wird es begrenzt durch den Hainbach. Bebauungsplangebiet Abb. 1: Lage des Bebauungsplangebietes (Befliegung 2009) 2 RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes, mit einer Gesamtflä che von ca. 0,8632ha, umfasst die Grundstücke FI.Nr. 478, 479, 480, 481, 481/2, 482, 483, 484, 299/8, 299/11, 295/9, 295/10, 295/11, 295/12, 8238, 8239, 8240, 8241 und 8242 gänzlich, sowie die Grundstücke FI.Nr. 465, 465/2, 466/1, 468, 469 und 470 anteilig.
7 Bebauungsplan MORITZ-WALTHER-WEG/ KAUZENGASSE" - Orlsgemeinde Incienieurhhio GUNTER NIED Die parzellenscharfe Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs orientiert sich neben den Grundstücksgrenzen auch an städtebaulichen Notwendigkeiten, wie etwa dem Erhalt einer Gartenzone nördlich der Scheunenkulisse, den künftigen Grund stücksgrößen etc.; sein Verlauf stellt sich wie folgt dar: Beginnend an der Südwestecke von FI.Nr. 295/9, entlang dessen westlicher Grenze bis zur Südgrenze von FI.Nr. 299/8, entlang dessen südlicher und westlicher Gren ze bis zu einem Abstand von ca. 65,0m zum Hainbach (FI.Nr. 242/1), in diesem ungefähren Abstand in westlicher Richtung bis Westgrenze FI.Nr. 465, entlang des sen westlicher Grenze bis FI.Nr. 242/1 (Südgrenze Hainbach), entlang dessen süd licher Grenze in östlicher Richtung bis Ostgrenze FI.Nr. 8238, entlang dessen östli cher Grenze, weiter entlang der östlichen Grenzen von FI.Nr. 8239, 8240, 8241 und 8242, dann in westlicher Richtung entlang der Südgrenze von FI.Nr und 295/9 bis zum auftreffen auf den Ausgangspunkt. 29S/9 Räumlicher Gettungsbereich Abb. 2; Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes Maßnahmen zum Ausgleich finden im sonstigen Geltungsbereich des Bebauungs planes statt, auf den Grundstücken FI.Nr. 2130/1 und 2120 (vgl. Abb. 23 und 26).
8 Bebauungsplan MORITZ-WALTHER-WEG/ KAUZENGASSE" - Ortsgemeinde Incienieurbüio GUNTER NIED Schwecienheini 3 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN Der Bebauungsplan weicht derzeit noch von den Darstellungen des Flächennut zungsplans ab. Er wird jedoch als Bebauungsplan der Innenentwicklung im be schleunigten Verfahren gem. 13a BauGB aufgestellt. Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets wird hierdurch nicht beeinträchtigt. Somit kann der Bebauungsplan nach 13a Abs. 2 Nr. 2 in Kraft gesetzt werden bevor der Flä chennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Der Flächennutzungsplan ist dann im Wege der Berichtigung anzupassen. SeHWEQENHElM Bebauun Dorfgebiet (Bestand) Haus-/ Kleingärten (Bestand) Abb. 3; Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Lingenfeld
9 Bebauungsplan MORITZ-WALTHER-WEG/ KAUZENGASSE" - Oflsgemeinde incienieuihüio GUNTER NIED Schwecienhüirn 4 AKTUELLE NUTZUNGEN Bei den in Anspruch genommenen Grundstücksflächen handelt es sich überwiegend um Gärten (Haus-/ Nutzgärten, z. T. aufgelassen) sowie um den Moritz-Walther- Weg mit Stellplätzen. Dominierende Einzelbäume sind Walnussbäume und ein Bir nenhochstamm (außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches). Diese sowie die nicht besonderes erwähnten Obstbäume, z.b. auf aufgelassenen Gartengrundstü cken, sind auch artenschutzrechtlich von Bedeutung. Räumlicher Geltungsbereich Spielplal-z Nutzungen Befestigte Freiflächen, Höfe Ehemaliger Bauhof Erö-/ Grasweg Erschiießungsfidchen befestigt Gartengrundstuck aufgelassen mit Obstbäumen Gebäude Grünland Hambach mit überwiegend standortgerechtem Gehöirsaum Haus-/Freireitgarten Koppelnutrung aufgelassen Landwirtschaftliche Betriebstiache Nutzgarten (Grabeland) Obstwiese Stellplätze befestigt Vorgarten/Ziergrün IWassergebundene Fläche öffentliche Grünfläche Erwähnenswerte Einzelbäume 1 Walnuss 2 Bimenhochstamm Abb. 4: Aktuelle Nutzungen des Vorhabensraumes
10 Bebauungsplan MORITZ-WAtTHER-WEG/ KAUZENGASSE" - Ortsgemeinde 10 5 RECHTSGRUNDLAGEN/ VORAUSSETZUNGEN Da es sich im vorliegenden Fall um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, findet 13a BauGB Anwendung. Voraussetzungen für ein Verfahren nach 13a BauGB sind, dass 1. die zulässige Grundfläche im Sinne des 19 Abs. 2 BauNVO oder die Größe der Grundfläche weniger als m^ beträgt (wobei die Grundflächen mehrerer Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zu sammenhang aufgestellt werden mitzurechnen sind), 2. die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht nicht begründet wird und 3. keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Zulässige Grundfläche/ Größe der Grundfläche Die Gemeinde beabsichtigt eine Innenentwicklung für den Gesamt raum von der Jahnstraße im Osten, der Hauptstraße im Süden, der Kauzengasse jm Westen und dem Hainbach im Norden. Hierfür wurden Gestaltungskonzepte entwickelt, die, je nach Zustimmung der Grundstückseigentümer, anteilig umge setzt werden sollen. Neben dem aktuellen Bebauungsplan wurde der Bebauungs plan Zwischen der Dorfstraße und Hinterwiesen" mit Datum vom als Satzung beschlossen. Bebauungsplangeblet "Zwischen der Dorfstraße und Hinterwiesen" Bereich der Innenentwicklun Bebauungsplangebiet "Moritz-Waltiier-Weg/ Kauzengasse Abb. 5: Bereich der Innenentwicklung mit den Bebauungsplangebieten Moritz-Walther-Vi/eg/ Kauzengasse" und Zwischen der Dorfstraße und Hinterwiesen"
11 Bebauungsplan MORITZ-WALTHER-WEG/ KAUZENGASSE" - Orlsgemeinde 11 Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes Moritz-Walther-Weg/ Kauzengasse" umfasst eine Fläche von ca. 0,8632 ha, der des Bebauungsplange bietes Zwischen der Dorfstraße und Hinterwiesen" von ca. 0,6913 ha. Da beide Bebauungspläne in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, gilt es von deren Gesamtfläche auszugehen, die ca. 1,5545 ha beträgt. Die zulässige Grundfläche im Sinne des 19 Abs. 2 BauNVO oder die Größe der Grundfläche liegt somit automatisch unter m^ UVP-Pflicht Auf Grundlage von 3b Abs. 1 UVPG besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für ein in der Anlage 1 aufgeführtes Vorhaben. Gemäß 18.7 der Anlage 1 UVPG wird bei Städtebauprojekten von insgesamt m^ bis loo.ooom^ eine allgemeine Vorprüfung erforderlich. Die durch beide Bebauungspläne begrenzten Grundstücksflächen betragen zusammen ca. 1,5545 ha; demzufolge besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträg lichkeitsprüfung. Beeinträchtigung von SchutzgUtern gemäß 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB Natura-2000-Gebiete (FFH-Gebiet Modenbachniederung" und Vogelschutzgebiet Speyerer Wald, Nonnenwald und Bachauen zwischen Geinsheim und Hanhofen") liegen nördlich der Ortslage, in einem Abstand von ca m zu den Plangebie ten. Auf Grund der Art der Vorhaben (Gemischte Bauflächen innerhalb der bebauten Ortslage), der aktuellen Nutzung (keine Lebensraumtypen nach FFH-Richtlinie) so wie dem Abstand zur Natura-2000-Kulisse kann davon ausgegangen werden, dass keine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele zu erwarten sind. Die Vorha ben werden als verträglich mit den Zielen der Richtlinie beurteilt. Da die Voraussetzungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes nach 13a BauGB nachweislich gegeben sind kommt 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB zur Anwendung. Demnach gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des la Abs. 3 S. 5 BauGB vor der planerischen Ent scheidung erfolgt oder zulässig (keine naturschutzrechtliche Eingriffsregelung). Un geachtet dessen gilt es die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des 44 BNatSchG zu würdigen (vgl. Kap. 8.4).
12 Bebauungsplan MORITZ-WALTHER-WEG/ KAUZENGASSE" - Ortsgemeinde 12 6 PLANUNGSANLASS UND PLANUNGSZIEL Planungsanlass ist die Umsetzung der Vorgaben des Flächennutzungsplanes, der zur Innenentwicklung folgendes ausführt:...aus der städtebaulichen Zielsetzung nach einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden ergibt sich die Forderung nach einer Nutzung aller in den Orts kernen noch vorhandenen Baulandreserven, z.b. durch Bebauungderz. T. großen Gartenflächen hinter der straßenseitigen Altbebauung (soweit diese nicht aus ge stalterischen oder klimatischen Gründen erhalten bleiben müssen). Folgende Ziele werden bei der städtebaulichen Entwicklung verfolgt: Überplanung der z. T. brachgefallenen Gartenflächen im Innenbereich als ge mischte Bauflächen, zur Ermöglichung einer, dem Charakter des Ortkerns ge recht werdenden, Nutzung (Wohnen, Geschäfts-/ Bürogebäude, Einzelhandel, etc.)- Erhalt von landschaftsbildprägenden Einzelbäumen (sofern möglich). Herstellung einer durchgängigen fußläufigen Erschließung. " Gewährleistung einer dauerhaften Funktion der Hainbachaue als Überschwem mungsgebiet und Gebiet mit hoher bioklimatischer Bedeutung. Durchgängige fußläufige Erschließung Bereich der Innenentwicklung Bebauungsplangebiet 'Zwischen der Dorfstraße und Hinterwiesen' Überschwemmungsgebiet Hainbach Bebauungsplangebiet Moritz-Walther-Weg/ Kauzengasse Abb. 6: Bereich der Innenentwicklung mit den Bebauungsplangebleten Moritz-Walther-Weg/ Kauzengasse" und Zwischen der Dorfstraße und Hinterwiesen" mit Planungszielen
13 Bebauungsplan..MORITZ-WALTHER-WEG/ KAUZENGASSE" - Ortsgemeinde (BEGRÜNDUNG] 13 incienieurbüio GUNTER NIED Schweaenlieim Weiterhin soll die bestehende Abrundungssatzung für den Bereich Moritz-Walther- Weg" durch den Bebauungsplan Moritz-Walther-Weg/ Kauzengasse" ersetzt wer den. Räumlicher Geltungsbereich der Abrundungssatzung "Moritz-Walther-Weg' Durch den Bebauungsplan Moritz-Walther-Weg/ Kauzengasse' überplante Flächen Abb. 7: Abrundungssatzung für den Bereich Moritz-Walther-Weg", überlagert mit den durch den Bebauungsplan Moritz-Walther-Weg/ Kauzengasse" überplanten Flächen Die Abrundungssatzung Moritz-Walther-Weg" setzt folgendes fest; Offene Bauweise Geschossflächenzahl: 0,8 Traufhöhe: 5,0m Dachform: Satteldach Dachneigung: Keine baulichen Anlagen bzw. Nebenanlagen innerhalb der lom-zone des Hain baches Erschließungsflächen
14 Bebauungsplan MORIH-WALTHER-WEG/ KAUZENGASSE" - Ortsgemeincie 14 Inriftnieurhijro GUNTER NIED 7 PLANUNGSINHALT 7.1 Planungsrechtliche Festsetzungen Als Art der baulichen Nutzung wird ein Mischgebiet" festgesetzt, das über den Mo ritz-walther-weg erschlossen wird. I Räumlicher Geltungsbereich m Abb. 8: Konzeption des Bebauungsplanes Moritz-Walther-Weg/ Kauzengasse" (Orthophoto Befliegung 2009) Als Bauweise wird abweichende Bauweise festgesetzt, die sich wie folgt begründet:
15 Bebauungsplan MORITZ-WALTHER-WEG/ KAUZENGASSE" - Ortsgemeinde Scliwegenheim 15 Schwenenhnim Bereich A: Bereich B: Bestehende Bebauung östlich des Moritz-Waither-Weges sowie Neubebauung Zur Vermeidung von Problemen bei der künftigen Grundstücksauf teilung wurden die überbaubaren Grundstücksflächen großflächig fest gesetzt. Dies bedeutet, dass die möglichen Hausformen (Einzel- und Doppelhäuser) bis 50,0m Länge errichtet werden könnten. Da jedoch, speziell für die Hainbachniederung, eine aufgelockerte Bebauung ent stehen soll, wird die Länge der festgesetzten Hausformen auf max. 30,0m begrenzt. Altbebauung im Bereich der Hauptstraße Fortführung der bestehenden einseitigen Grenzbebauung entlang der östlichen Grundstücksgrenze. Im Einmündungsbereich von der Hauptstraße in das Plangebiet sind bestehende Stellplatzanlagen als öffentliche und private Parkplätze festgesetzt. Hierbei handelt es sich um nachrichtliche Übernahmen. Die Firstrichtung wird für das nordwestliche Baufenster parallel zum Hainbachver lauf festgesetzt, so dass sie einerseits den städtebaulichen Notwendigkeiten ent spricht(traufständigkeit zum Hainbach) und andererseits energetisch optimal ist (Ost-/ Westausrichtung). Für den südlichen Teil der Altbebauung im Bereich der Hauptstraße wird, in Anlehnung an den Gebäudebestand, eine Giebelständigkeit festgesetzt. Zum schonenden Umgang mit Grund und Boden wird die Grundflächenzahl, abhän gig von den Grundstücksgrößen, zwischen 0,4 und 0,6 festgesetzt (die Festsetzung von 0,6 betrifft ausschließlich die bestehende Bebauung östlich des Moritz-Walther- Weges). Die Zahl der Vollgeschosse wird auf zwei begrenzt. Durch die Festsetzung eines Mischgebietes ist es zulässig, dass Nebengebäude au ßerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet werden können. Ausge nommen hiervon ist das nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommene Überschwemmungsgebiet Hainbach". Dieses wird festgesetzt als Fläche die von einer Bebauung freizuhalten ist". Zur Vermeidung einer zu hohen Verdichtung wird die Anzahl der Wohnungen auf maximal zwei je Wohngebäude begrenzt. Weiterhin wird festgesetzt, dass Garagen mit direkter Zufahrt von der Straße, von der sie erschlossen werden, mindestens 5,0 m zurückstehen müssen. Hierdurch wird die rechtliche Voraussetzung geschaf fen, dass auf den privaten Grundstücksflächen Stellplätze vorgehalten werden. Die Gebäudehöhen orientieren sich am angrenzenden Bestand. Die maximale First höhe wird deshalb auf 10,50m und die maximale Traufhöhe auf 5,0m begrenzt.
16 Bebauungsplan MORITZ-WALTHER-WEG/ KAUZENGASSE" - Ortsgemeinde 16 Zulässig in allen Baufenstern sind Einzelhäuser; für das nordwestliche Baufenster parallel zum Hainbach wird auch die Option von Doppelhäusern eröffnet. Die Erschließung erfolgt über den bestehenden Moritz-Walther-Weg, der eine Grundstücksbreite von ca. 5,25m aufweist und somit für den Begegnungsfall Lkw/ Pkw" geeignet ist, wenn auch mit einem eingeschränkten Bewegungsspielraum. Bei Beginn der Neubebauung ist der Moritz-Walther-Weg, als neu herzustellende Erschließungsfläche, mit einer Breite von 5,50m geplant. Im westlichen Bebau ungsplangebiet ist eine Wendeanlage geplant, die für Fahrzeuge bis 10,0m Länge (3-achsiges Müllfahrzeug) geeignet ist. L 6.00 Ra3.00.R=1,00 RaS.OO " R=1.Q *1 Abb. 9; Geplante Wendeanlage für Fahrzeuge bis 10,0m Länge (Quelle: RASt 06) In Richtung Hainbach ist der Moritz-Walther-Weg mit einer Breite von 4,50m ge plant, da er lediglich zur Andienung der beiden nordöstlichen Grundstücke dient. In seiner Fortführung kreuzt er den Hainbach (Bestand) und erschließt die nördlich daran angrenzenden Sportanlagen fußläufig. Im nordöstlichen Gebietsteil wurde die in der Abrundungssatzung Moritz-Walther- Weg" festgesetzte Erschließungsfläche in den Bebauungsplan übernommen. Hier durch wird die Option eröffnet, einen Anschluss an das Bebauungsplangebiet Zwi schen der Dorfstraße und Hinterwiesen" herzustellen (vgl. Abb. 6). Zur Strukturierung der Erschließungsflächen sind öffentliche Grünflächen mit Einzelbaumbepflanzungen festgesetzt. Was die private Begrünung anbelangt, auch im Hinblick auf eine Durchgrünung des Gebietes in Anlehnung an die Bestandssituati on, wird festgesetzt, dass für die neu entstehenden Grundstücke je angefangene 200m2 ein Laubbaum 1. oder 2. Ordnung oder ein hochstämmiger Obstbaum zu pflanzen ist.
17 Bebauungsplan MORITZ-WALTHER-WEG/ KAUZENGASSE" - Ortsgemeinde 17 Von den erhaltenswerten Einzelbäumen (2 Walnussbäume) wird einer zum Erhalt festgesetzt (der Erhalt des nördlichen Objektes ist infolge seiner Lage inmitten der Erschließungsfläche nicht möglich). Weiterhin wird der südliche Ufersaum des Hainbaches zum Erhalt festgesetzt (gemäß den vermessungstechnischen Aufnah men liegt die südliche Böschung überwiegend auf den Privatgrundstücken). Der Verlust von artenschutzrechtlich relevanten Obstbäumen wird durch die An pflanzung von 8 Walnussbäumen o. ä. entlang der Südseite des gemeindeeigenen Weges FI.Nr. 2130/1 kompensiert (siehe Kap. 8.4). Im nordwestlichen Bereich des Plangebietes wird ein Regenrückhaltebecken festge setzt. Vorangegangen waren Baugrunduntersuchungen (siehe Anlage Geotechnischer Bericht, IBES Baugrundinstitut GmbH), die folgendes zum Ergebnis hatten: Nach den vorliegenden Erkundungsbohrungen entspricht eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers nicht den Regeln undwird nicht empfohlen. Da nicht das gesamte anfallende Niederschlagswasser im Bebauungsplangebiet rückgehalten werden kann, wird das gemeindeeigene Grundstück FI.Nr. 2120, im Oberlauf des Hainbaches, zum Ausgleich der Wasserführung herangezogen und entsprechend festgesetzt (siehe Kap. 8.6). 7.2 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen orientieren sich an der bestehenden Bebauung des Altortes. Wesentlich sind hierbei die Dachform (Festsetzung: Sattel dach und gegeneinander versetzte Pultdächer), die Dachneigung (Festsetzung: 35-45") und die Dacheindeckung (Festsetzung der Farben: Klassisch-Rot, Ziegelrot und Rotbraun). Da der Bereich zur Innenentwicklung im Zusammenhang mit dem Altbestand eine städtebauliche Einheit darstellen soll, wird festgesetzt, dass die Farbe der Dachein deckung aller, auf dem jeweiligen Grundstück errichteten, Gebäude einheitlich sein muss. Abweichend zu dieser Festsetzung sind aus Gründen des Klimaschutzes So lar- und Photovoltaikanlagen sowie Dachbegrünungen zulässig. Zur Gestaltung der Fassade sind Putze oder gestrichenes Sichtmauerwerk sowie Naturstein und Holz zulässig. Werbeanlagen sind grundsätzlich zulässig; zur Ver meidung einer zu hohen Anzahl und Größe werden diese jedoch reglementiert. Ebenfalls reglementiert werden Einfriedungen entlang öffentlicher Verkehrsflächen (maximale Höhe: 1,50m).
18 Bebauungsplan MORITZ-WALTHER-WEG/ KAUZENGASSE" - Ortsgemeinde [BEGRÜNDUNG] 18 inaenleurhüro GUNTER NIED 8 AUSWIRKUNGEN AUF/ DURCH DEN BEBAUUNGSPLAN 8.1 Geräusche Im Rahmen der Bauleitplanung waren in Form eines Gutachtens die Geräuschim missionen, die durch den Betrieb der landwirtschaftlichen Anwesen sowie durch die Nutzung der Sportanlagen und der Turnhalle verursacht werden, zu dokumentieren und zu beurteilen. Weiterhin war zu prüfen, ob bzw. inwieweit durch die Nutzung der Turnhalle eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte für Dorfgebiete/ Mischgebiete im Planungsgebiet vorliegt. 1 Bebauungsplangebiet "Moritz-Walther-Weg/ Kauzengasse" Emtssionsqueilen I [Tennisplätze I 1Fußballplatze (A= spielbetrieb; B =Trainingsbetrieb) gq Vereinshaus Sportverein I 1Landwirtschaftliche Betriebe I Turnhalle I Parkplätze Abb. 10: Bebauungsplangebiet mit umliegenden Emissionsquellen Die Beurteilung der Gewerbegeräuschimmissionen, die durch den Betrieb der bei den landwirtschaftlichen Betriebe verursacht werden, wurde auf Grundlage der
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