Bestellung Upgrade 3.X und Vereinbarung über die Vermittlung der Softwareüberlassung

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1 Deutsche Berlin Fax: Bestellung Upgrade 3.X und Vereinbarung über die Vermittlung der Softwareüberlassung SFirm Kontoinhaber (Name/Firma) Straße, Hausnummer PLZ, Ort Ansprechpartner Telefon Kontonummer SFirm 2.X Bankcode (unter Extra-Registrierung) bisheriger Lizenzumfang e SFirm Standard e SFirm Enterprise Hiermit bestelle ich das Upgrade auf SFirm 3.X. SFirm 3.X-Highlights: P neue Oberfläche, neues Bedienkonzept P Suchordner P Druck und Export P Manipulationsschutz durch Promon-Schutzschild P Tabellen mit maximalem Komfort P SFirmProfiView P Individuelle Arbeitsweise kontobezogenes oder kontoübergreifendes Arbeiten P SEPA-Erweiterungen Sie finden hier alle Neuerungen von SFirm 3.X: Produktwechsel (optional) e von SFirm Standard in SFirm Enterprise EUR 100,00 zzgl. MwSt. Bruttopreis: EUR 119,00 Ergänzt SFirm Standard um folgende Module: -- Enterprise (inkl. AutoDFÜ) -- SEPA File Converter -- SEPA XML Checker die Vermittlung der Softwareüberlassung SFirm 1 von 7

2 Nähere Angaben entnehmen Sie bitte der beigefügten Leistungsbeschreibung der einzelnen Module. Die Auslieferung der Upgrades der Software erfolgt als Bereitstellung zum Download. Um Manipulationen bei der Datenübermittlung (Download) auszuschließen, führen Sie bitte vor Installation eine Virenprüfung mit einem aktuellen Virensuchprogramm durch. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Kosten für den Bruttopreis werden separat in Rechnung gestellt. Für die Nutzung von SFirm müssen bestimmte Systemvoraussetzungen (Mindestanforderungen) erfüllt sein. Diese finden Sie im Internet hier: Erklärungen des Kontoinhabers Mir ist bekannt, dass der Lizenzvertrag bezüglich der vertragsgegenständlichen Software in jedem Fall nur zwischen mir und der Star Finanz-Software Entwicklung und Vertriebs GmbH (Star Finanz) beim Download bzw. der Installation der Software zu Stande kommt. Mit der DKB AG schließe ich einen Vertrag zur Vermittlung der Softwareüberlassung und zur Softwarepflege ab. Im Leistungsumfang ist sowohl die Softwareüberlassung als auch die Softwarepflege enthalten. Die Einzelheiten sind in den beigefügten Sonderbedingungen Vermittlung Softwareüberlassung und Softwarepflege geregelt, die Gegenstand dieses Vertrages sind und von mir anerkannt werden. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DKB AG einschließlich des Preis- und Leistungsverzeichnisses für Geschäftskunden der DKB AG. Ich versichere hiermit, dass die Hard- und Softwarevoraussetzungen für den Einsatz der Software gemäß den oben in Bezug genommenen Voraussetzungen für SFirm von mir erfüllt werden. Dieser Vertrag ersetzt bisher zwischen der DKB AG und dem Kunden abgeschlossene Verträge zur Vermittlung der Softwareüberlassung. 7 Ort, Datum 7 Stempel, Unterschrift des Kontoinhabers Bearbeitungsvermerke Kundenbetreuer: e Auftrag vollständig e Legitimation gem. THB B.2.1 geprüft e Unterschriften geprüft Datum Name Unterschrift Kundenbetreuer Personal-Nr. OE die Vermittlung der Softwareüberlassung SFirm 2 von 7

3 Sonderbedingungen Vermittlung Softwareüberlassung und Softwarepflege 1 Vertragsgegenstand 1.1 Vertragsgegenstand ist das PC Programm SFirm (nachfolgend Software genannt) und die im Lieferumfang enthaltenen Programmdokumentationen. Der nähere Inhalt der Software ergibt sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung, die Gegenstand des Vertrages ist. 1.2 Die DKB AG übernimmt die Pflege der im Bestellformular näher beschriebenen vertragsgegenständlichen Software SFirm. Im Rahmen des Softwareüberlassungsvertrages erhält der Kunde alle für den Einsatz freigegebenen Verbesserungen und Aktualisierungen der benannten Software im Rahmen der Softwarewartung als Update (Versionszahl erhöht sich hinter dem Punkt) bzw. Upgrades (Versionszahl erhöht sich vor dem Punkt) zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung von Updates bzw. Upgrades erfolgt auf elektronischem Wege (Online-Update/ -Upgrade). Die geschuldete Pflegeleistung bezieht sich ausschließlich auf die jeweils aktuelle Version der vertragsgegenständlichen Software. 1.3 Nicht im Leistungsumfang enthalten sind große funktionale Änderungen der Software, der Wechsel auf andere Betriebssystemplattformen und Schulungen. 1.4 Installationen (Einzelplatzinstallationen und Netzwerkinstallationen) und installationsbezogene Einweisungen werden von der DKB AG erbracht. Dabei haftet die DKB AG nur nach 7 dieser Sonderbedingungen. Wenn die Installation auf Wunsch des Kunden von der DKB AG ausgeführt wird, wird diese nach erfolgter Installation einen Funktionstest des Programms SFirm durchführen. Zur Durchführung weiterer Tests oder Prüfungen ist die DKB AG nicht verpflichtet. 1.5 Der Kunde verpflichtet sich, immer die neueste Version der überlassenen Software einzusetzen und nur jeweils Fragen zu diesem Versionsstand an die Hotline zu richten. Die Hotline erreicht der Kunde unter der Rufnummer , jeweils Montag bis Freitag von Uhr. Änderungen in der Erreichbarkeit, Leistungsumfang und Kosten der Hotline werden Vertragskunden zeitnah mitgeteilt. Alternativ kann der Kunde Anfragen per Fax stellen (Faxnummer: ). Die Hotline für die vertragsgegenständliche Software ist ein Service der DKB AG und Bestandteil des Softwareüberlassungs-und Softwarepflegevertrages. 1.6 Eine über den Vertragsumfang hinausgehende Leistungsverpflichtung besteht seitens der DKB AG nicht. Dies gilt insbesondere hinsichtlich über den eigentlichen Vertragsgegenstand hinausgehender Wartungsarbeiten, es sei denn, sie erfolgen aus einer Gewährleistungsverpflichtung der DKB AG. Entsprechendes gilt bezüglich der Herstellung der Betriebsbereitschaft der Software und der Systemumgebung. 1.7 Die Beseitigung von Störungen und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung seitens des Kunden, durch Einwirkung Dritter oder durch höhere Gewalt verursacht wurden, ist nicht Gegenstand des Vertrages. Insoweit ist im Einzelfall eine Zusatzvereinbarung zu schließen, die seitens des Kunden gesondert zu vergüten ist. Gleiches gilt für Schäden und Störungen, die durch Umweltbedingungen am Aufstellungsort, durch Fehler oder Nichtleistung der Stromversorgung, fehlerhafte Hardware, Arbeiten an der Software, die der Kunde vertragswidrig geändert hat oder die durch andere als die DKB AG technisch gepflegt wurde, ohne dass jeweils vorher eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung der DKB AG vorlag, oder sonstige, nicht von der DKB AG zu vertretende Einwirkungen verursacht werden. 1.8 Die DKB AG ist von der Pflicht, Pflegeleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen, befreit, sofern der Kunde von der Installation der jeweils aktuellen oder der vorherigen Version sowie der gelieferten Problemlösungen der Software absieht, es sei denn, die gelieferten Versionen bzw. Problemlösungen sind fehlerhaft. 2 Vermittlung einer Lizenz, Urheberrecht, Umfang und Art der Nutzung 2.1 Die DKB AG vermittelt dem Kunden über einen entsprechenden Link den Zugang zu einem nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Software, zu dessen tatsächlicher Einräumung der Kunde beim Download bzw. der Installation der Software einen entsprechenden (Endkunden-) Lizenzvertrag mit Star Finanz schließt. 2.2 Eine Weitergabe der Software an Dritte (Subdistribution) ist ausdrücklich ausgeschlossen und nicht zulässig. 3 Leistungsinhalt 3.1 Die DKB AG gewährleistet, dass der Kunde den korrekten Link zu dem vertragsgegenständlichen Programm erhält, um dieses nach Vertragsschluss mit Star Finanz herunterladen bzw. installieren zu können. 3.2 Der Kunde erhält die Software in installationsfähiger Form zusammen mit einer Installationsanweisung. Er ist für die Erfüllung der von der DKB AG definierten Hardware- und Softwarevoraussetzungen verantwortlich. Diese ergeben sich aus den Mindestanforderungen, die Gegenstand dieses Vertrages sind. 3.3 Soweit eine weitergehende Einführungsunterstützung durch die DKB AG vom Kunden gewünscht wird, ist diese, wie auch die Schulung der Mitarbeiter des Kunden, gesondert zu vereinbaren. Gleiches gilt für Vor-Ort-Service durch einen Berater Electronic Banking bei Problemfällen mit der vertragsgegenständlichen Software. die Vermittlung der Softwareüberlassung SFirm 3 von 7

4 3.4 Die Hotline der DKB AG bietet dem Kunden für die vertragsgegenständliche Software folgende Dienstleistungen: --Telefonische Assistenz bei der Installation der Software --Unterstützung bei Problemen in der Anwendung --Erläuterung der Bedienung der Software --Rat und Hilfe bei der Analyse von Fehlersituationen und Betriebsstörungen --Beratung im Hinblick auf mögliche technische Fehlerursachen. Im Hotline-Service nicht enthalten sind: --Wartung von Fremdsoftware (SFirm, welches nicht über die DKB AG erworben wurde) --Wartung der Computerhardware --Wartungsleistungen nach Eingriff des Kunden oder eines Dritten in den Programmcode der Software --Wartungsleistungen hinsichtlich der Verträglichkeit der gelieferten Software mit anderen Anwendungsprogrammen Nicht enthalten ist der Vor-Ort-Service, es sei denn, er wurde gesondert vereinbart. 4 Online-Support (Desktop-Sharing) Sofern die DKB AG einen Online-Support (Desktop-Sharing) anbietet, werden die Bedingungen direkt vor Nutzung des Supports vereinbart. 5 Anpassung des Nutzungsentgeltes Die DKB AG behält sich vor, ggf. Nutzungsentgelte für Softwarepflege (Wartung) einzuführen und ist im Anschluss berechtigt, eine Anpassung dieser Nutzungsentgelte vorzunehmen. Sie verpflichtet sich jedoch, dem Kunden dies spätestens drei Monate vor Beginn der beabsichtigten Anpassung mitzuteilen. Handelt es sich bei der Anpassung um eine Erhöhung, so kann der Kunde dieser innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der Vertragsveränderung widersprechen und mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten vom Vertrag zurücktreten. Für die Dauer der Kündigungsfrist wird der Vertrag zu den vereinbarten (d.h. nicht angepassten) Konditionen unverändert fortgeführt. 6 Gewährleistung 6.1 Die DKB AG übernimmt die Gewähr dafür, dass die im Rahmen des Pflegeservice erbrachten Leistungen nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert und die Tauglichkeit gegenüber dem vereinbarten Leistungsumfang aufheben oder wesentlich mindern. Unerhebliche Abweichungen bleiben unberücksichtigt. 6.2 Offensichtliche Fehler hat der Kunde auch dann, wenn er nicht Kaufmann ist, der DKB AG binnen einer Frist von zwei Wochen ab Entdeckung des Fehlers mitzuteilen, als Kaufmann hingegen unverzüglich nach Entdeckung. Bei Nichteinhaltung dieser Frist erlöschen Gewährleistungsrechte des Kunden bezüglich dieser Fehler. Untersuchungs- und Rügepflichten des kaufmännischen Kunden bleiben unberührt. Falsch- und Zuweniglieferungen sind insoweit auch bei erheblichen Abweichungen unverzüglich zu rügen. 6.3 Mitgeteilte Fehler an der Software sowie fehlerhafte Pflegeleistungen sind von der DKB AG kostenfrei zu beseitigen. Erweist sich eine Fehlerbeseitigung als unmöglich, ist die DKB AG zur Ersatzlieferung berechtigt. 6.4 Programmfehler, Änderungsnotwendigkeiten und sonstige die Notwendigkeit von Pflegemaßnahmen anzeigende Umstände sind vom Kunden der DKB AG unverzüglich in nachvollziehbarer Form mitzuteilen. Der Kunde hat dabei die Umstände des Auftretens der Fehler und die Auswirkungen unter Angabe der für die Fehlerbeseitigung zweckdienlichen Informationen schriftlich darzustellen. 6.5 Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen zur Datensicherung, damit die Daten aus den Datenbeständen, die in maschinenlesbarer Form bereitgehalten werden, mit vertretbarem Aufwand reproduziert werden können. 6.6 Treten bei vertragsgemäßer Nutzung Mängel auf, ist der Kunde verpflichtet, der DKB AG die Möglichkeit zu geben, diese innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Der Kunde wird die DKB AG im Rahmen des Zumutbaren bei der Fehlerbehebung unterstützen. Für solche Mängel, die bei der DKB AG nicht reproduzierbar sind, übernimmt die DKB AG keine Gewähr. 6.7 Kommt die DKB AG ihrer Verpflichtung aus Ziffer 6.3 nicht nach, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Kunden bleiben unberührt. 6.8 Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab Beendigung der betreffenden Pflegemaßnahme. Ist der Kunde Kaufmann, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, beginnend mit der Beendigung der betreffenden Pflegemaßnahme. Treten innerhalb der jeweils gültigen Gewährleistungsfrist Mängel auf, so verlängert sich die Gewährleistungsfrist um den Zeitraum, währenddessen eine Beseitigung erfolgt. Mehrere solche aufeinander folgenden Zeiträume gelten als ein Zeitraum im Sinne des vorhergehenden Satzes. 6.9 Die DKB AG übernimmt keine Gewährleistung für solche Fehlerzustände, die durch Hardware, Software Dritter oder durch sonstige Dateneinflüsse verursacht werden, etwa Schäden aus importierten Schadprogrammen (wie zum Beispiel Viren) oder die nach Eingriff des Kunden oder eines Dritten in den Programmcode der Software entstanden sind Der Kunde ist verpflichtet, der DKB AG nachweisbare Unterlagen über Art und Auftreten von Abweichungen von der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen Voraussetzung für den Gewährleistungsanspruch ist die vertragsgemäße Nutzung der Software durch den Kunden. Der Kunde hat keine Rechte bei Sachmängeln, wenn er die Software auf einer Soft- und/oder Hardwareumgebung nutzt, die nicht den im Bestellformular bzw. nicht den in der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Mindestvoraussetzungen entspricht. die Vermittlung der Softwareüberlassung SFirm 4 von 7

5 7 Haftung 7.1 Die DKB AG haftet unbeschränkt bei Personenschäden sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung der DKB AG für Schäden, die durch den Einsatz von mit Computerviren befallenen Dateien/Datenträgern entstanden sind, ist ausgeschlossen. 7.2 Die Haftung der DKB AG für leichte Fahrlässigkeit ist, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung auf den bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die DKB AG haftet insofern insbesondere nicht für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen beim Kunden sowie Ansprüche Dritter gegen den Kunden in Folge von Pflegemaßnahmen in Bezug auf die vertragsgegenständliche Software. 7.3 Soweit der Kunde die angebotenen und online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen nicht in Anspruch nimmt, kann er sich im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte beseitigt werden können. 7.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 7.5 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahr entsprechender Anfertigung von Datensicherungen durch den Kunden eingetreten wäre. 8.4 Das beiderseitige Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 8.5 Der Kunde verpflichtet sich, nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses bzw. der gesamten Geschäftsbeziehung mit der DKB AG die vertragsgegenständliche Software nicht mehr zu nutzen und alle bereitgestellten Datenträger zu vernichten und damit durchgeführte Installationen zu löschen. Dies gilt nicht für den Fall, dass die Nutzung der Software erforderlich wird zur Wiederherstellung von Dateien, die Gegenstand gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder behördlicher Prüfungen (z.b. Finanzamt) sind. 9 Sonstiges 9.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses. 9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertrag ist das für den Sitz der DKB AG zuständige Gericht, wenn der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 9.3 Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DKB AG (AGB). Die AGB können in den Geschäftsräumen der DKB AG oder im Internet unter eingesehen werden. 7.6 Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Mitarbeiter der DKB AG. 8 Vertragsdauer und Kündigung 8.1 Der Softwareüberlassungsvertrag wird mit der Auslieferung der Software an den Kunden wirksam. 8.2 Der Vertrag kann erstmals nach Ablauf von zwölf Monaten mit einer Frist von drei Monaten schriftlich ( 127 Abs. 1 i. V.m. 126 Abs. 1 BGB) zum Quartalsende gekündigt werden. Nach Ablauf der ersten zwölf Monate läuft das Vertragsverhältnis unbefristet weiter und kann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Der Einhaltung der Kündigungsfrist bedarf es nicht bei endgültiger Beendigung der insgesamt zwischen der DKB AG und dem Kunden bestehenden Geschäftsbeziehung. 8.3 Die Auflösung der Geschäftsbeziehung mit der DKB AG führt zu einer sofortigen Beendigung dieses Vertrages, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. die Vermittlung der Softwareüberlassung SFirm 5 von 7

6 Leistungsbeschreibung Zahlungsverkehrs software SFirm SFirm Basis Funktionsbereich Zahlungsverkehr -- Überweisungen und Lastschriften (auch wiederkehrend) -- Terminaufträge -- Daueraufträge (nur mit HBCI) -- Kontoüberträge/Umbuchungen (nur mit HBCI) -- Eurozahlungsverkehr (EU-Standardüberweisungen) -- weltweiter Zahlungsverkehr nach S.W.I.F.T.-Normen (weltweite Auslandsüberweisungen) -- Universelle Zahlungserfassung -- Textschlüssel (04, 05, 51, 53, 54 und 56) -- Freigabe von Zahlungen (4-Augen-Prinzip) -- Meldewesen Z1/Z4/Z8/Z10 -- Validitätsprüfung der Daten je nach Bestimmungsland -- Bank-Adressen -- Länder- / Währungsstammdaten -- ASCII-Schnittstelle zu Fremdsystemen -- Umsatzstatistiken -- Listengenerator -- Zeitversetzte DFÜ möglich (falls DFÜ vorhanden) -- Benutzerabhängige Oberfläche -- Kontoauszüge verwalten -- Elektronischer Kontoauszug (nur mit HBCI) -- Kontorundruf (falls DFÜ vorhanden) -- Valutensalden -- Online-Update über das Internet (falls Internet-Zugang vorhanden) -- Konfigurierbarer persönlicher Finanzstatus (mit grafischer Anzeige) Funktionsbereich SEPA -- SEPA-Überweisungen (in allen spezifizierten SEPA-Formaten: Container CCC/CDC, gemäß EPC CCT/CDD ), auch wiederkehrend, Terminüberweisungen -- SEPA-Lastschriften (CORE-Basislastschriften und B2B-Firmenlastschriften, je nach Lizenz), auch wiederkehrend -- Import und Versand von SEPA-XML-Fremddateien -- SEPA-Lastschriftmandatsverwaltung -- Hinterlegung der SEPA-Gläubigeridentifikation SFirm Cashmanagement (Inland) -- Aktueller Informationsstand anhand Ihres Tagesfinanzstatus -- Pooling (Saldoausgleich/Kontokonzentration) -- Breite Entscheidungsgrundlage durch Analyse, Simulationsund Kontrollmöglichkeiten -- Automatische Optimierung des Zinsgewinns -- Manuelle Veränderungen der vorgeschlagenen Transaktionen möglich -- Plandaten (wiederkehrend, Berücksichtigung von erfassten Zahlungen, automatischer und manueller Abgleich, kontoabhängige Auflösung von Sammlern) -- Erweiterte Darstellung der valutarischen Kontoinformationen -- Freie Selektion der zu berücksichtigenden Konten -- Speichern/Wiederverwenden von Selektionen -- Freie Definition regionaler Feiertage --Staffelkonditionen und verschiedene Zinsverfahren und Methoden SEPA-Eilüberweisung für das EBICS-Verfahren -- Automatische Minimierung der Transaktionsanzahl und -kosten durch kontoindividuelle Einreichungs- und Postenpreise -- Transfer- und Valutenlisten zum Ausdruck SFirm Dispo -- Disposition per Drag &Drop auf Basis der gebuchten oder valutarischen Kontostände -- Freie Selektion der zu berücksichtigenden Konten -- Disposition über Konten- und Auftraggebergrenzen möglich -- Flexible Darstellung: Gruppierung der Zahlungen nach Ordnern, Auftraggebern, Bankkonten, und Auftraggeber und Bankenkonzernen -- Speicherung von Selektionsläufen und -kriterien -- Wiederkehrende Plandaten -- Berücksichtigung von erfassten Zahlungen als Plandaten in den Valutensalden -- Automatischer und/oder manueller Abgleich mit den Kontoauszügen -- Auflösung von Sammlern bei der Plandatenerzeugung kontoabhängig möglich -- Vorabliste der auszugebenden Zahlungen sowie diverse andere Auswertungen -- Suche aller fälligen Zahlungen im System -- Abholung und Einlesen von Vormerkposten (Voraussetzung: Übertragungsweg HBCI oder EBICS vorhanden) SFirm HBCI -- HBCI-Versionen 2.01, 2.1, 2.2 und Versand von Zahlungen mit A- und B-Unterschriften (4-Augen-Prinzip) -- HBCI mit DDV-Chipkarten (Sparkasse) Typ 0, Typ 1 -- Assistent für die Generierung und Übertragung von RDH- Schlüsseln -- HBCI mit RDH-Chipkarten (andere Kreditinstitute) mit RDH1- Profil -- HBCI mit SECCOS-Chipkarten mit RDH 3, 5, 6, 7, 8, 9 - Profilen -- HBCI mit RDH-Disketten/Sicherheitsdatei mit RDH1, 2, 10 - Profilen -- Automatisches Einlesen der Institutsangaben, z.b. von der Chipkarte -- HBCI mit PIN und TAN (HBCI +, FinTS) -- Unterstützung aller gängigen Zwei-Schritt-Verfahren wie, chiptan, chiptan comfort, smstan, pushtan, mobiletan, --SmartTAN, SmartTAN plus u.v.a. -- Verwaltung von TAN-Listen -- Anforderung neuer TAN-Listen -- Aktivierung neuer TAN-Listen -- Online-Änderung der PIN -- Sperren der PIN oder der TAN-Liste -- Abfrage verbrauchter TAN -- Erfassung der Medienbezeichnung (z.b. für smstan) -- TAN-Generator-Synchronisierung -- Verwaltung von Handy-Registrierungen die Vermittlung der Softwareüberlassung SFirm 6 von 7

7 SFirm EBICS -- Definition der EBICS-Bankzugänge und -Benutzer -- Erzeugung der Schlüsselpaare für die Elektronische Unterschrift und den Authentifikations- und Verschlüsselungsschlüssel -- Kryptografische Funktionen zur Ver- und Entschlüsselung der Datenübertragung gemäß ZKA-Abkommen -- Gesicherte Kommunikation ausschließlich über HTTPS- Verbindungen -- Zahlungen per EBICS mit Elektronischer Unterschrift versenden --Versand von Zahlungen mit E-, A- und B-Unterschriften (4-Augen-Prinzip) oder T-Unterschrift (Transportberechtigung) -- Verteilte Elektronische Unterschrift (VEU): EBICS-Unterschriftenmappe zur Freigabe von Aufträgen -- Stornierung noch nicht vollständig unterschriebener Aufträge über VEU möglich -- Automatische Protokollabholung -- Ausführung freier EBICS-Aufträge SFirm Enterprise SFirm SEPA File Converter -- Konvertierung von Inlands-/Auslandsüberweisungen und Lastschriften. -- Gleichzeitiges Konvertieren von mehreren DTAUS-/DTAZV- Dateien. -- Speicherung der Dateienpfade für den Import/Export. Diese werden beim nächsten Mal wieder vorgeschlagen. -- Alle drei SEPA-Formate (Standard, Container und gemäß EPC) sind wählbar. SFirm XML Checker -- Prüfung von XML-Dateien nach den Belegungsrichtlinien aus der Anlage 3 des DFÜ-Abkommens und ggf. Hinzufügen der Warnungen zur Fehlerliste. -- Zusätzlich zur Schemaprüfung werden die eingetragenen IBANs auf Gültigkeit und die BICs entlang des Bundesbankverzeichnisses geprüft. -- Warnungen und Fehler werden als Liste angezeigt. Diese Liste lässt sich unter Ansicht Baum und Verschachtelte Liste auch navigieren. -- Mandantenfähigkeit: -- -Benachrichtigungen -- PDF-Ausdrucke und -Versand -- Grafische Saldenentwicklung -- Offline-Konten -- Mehrere DFÜ-Aufträge gleichzeitig unterschreiben -- Automat als Dienst -- Archivfunktion -- Protokollierung von Benutzeraktivitäten -- Kontenbezogene automatische Exportdefinitionen SFirm AutoDFÜ -- Verzeichnisse werden zeitgesteuert auf neue Dateien geprüft -- Erzeugung von Übertragungsaufträgen für EBICS -- Unterstützt die in SFirm verfügbaren Sendeauftragsarten -- Aufruf des SFirm-Automaten zum Versand der Dateien die Vermittlung der Softwareüberlassung SFirm 7 von 7

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