Stadt Lindau (Bodensee)

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1 Stadt Lindau (Bodensee) Amt/Abt.: 30/3235 RPB Vorlage für: am: Az.: Az. A Finanzausschuss Datum: Drucksache: 3-042/2017 TOP: Ö6 öffentliche Sitzung Betreff: Sachverhalt in der Anlage Erhöhung der Parkgebühren/-entgelte zum Jahreswechsel 2018 Beschluss-Vorschlag: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Eriass einer neuen Parkgebührenordnung auf Basis der vorgeschlagenen Parkgebührenerhöhungen (vgl. Anlage 1) ab Januar Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen zur Verfügung einmalig laufend Ausgaben ca. 350 T Mehreinnahmen Haushaltsstelle div.,z.b Unterschrift 1. Original-Ausfertigung zurück an federführendes Amt (Kopiervorlage)

2 Amt 30 / Abt. 3235, Az. A Lindau (B) Drucksache 3-042/2017 Dem Finanzausschuss in öffentlicher Sitzung am 17. Oktober 2017 vorgelegt Erhöhung der Parkgebühren/-entgelte zum Jahreswechsel 2018 Anlagen: 1. Tabelle Parkgebühren/-entgelte (derzeit/zukünftig) 2. Pkw-Parkgebühren - Städtevergleich 3. Bus-Parkgebühren und Nachttarife - Städtevergleich Sachverhalt: I. Ausgangssituation Die Parkgebühren in Lindau wurden zuletzt zum Jahreswechsel 2013 erhöht. In der Finanzausschuss-Sitzung vom wurde gleichzeitig beschlossen, die Gebühren alle 3 Jahre zur Überprüfung anzumelden. Hiervon wurde zuletzt auf Grund der eingeschränkten Parksituation wegen des Wegfalls des Parkplatzes Inselhalle Abstand genommen. II. Anlass für die geplante Gebührenerhöhunq Das Parkhaus Inselhalle konnte zwischenzeitlich eröffnet werden. Die notwendigen Investitionen werden überwiegend aus Rücklagen und durch Kreditaufnahme finanziert; die Rücklage wird dadurch bis auf die Mindestrücklage abgebaut werden. Um die Kreditaufnahme so gering wie möglich zu halten und wieder Rücklagen für Folgeprojekte anzusparen, wird deshalb nach 5 Jahren eine Gebührenerhöhung vorgeschlagen. Je nach Beschlussfassung stehen voraussichtlich folgende Projekte zur Finanzierung an, z.b. - Erhöhung der Stellplatzkapazität am P3 Karl-Bever-Platz, sofern hier keine Investoren lösung zum Tragen kommt, - Erhöhung der Stellplatzkapazität am Reutiner Bahnhof - Schaffung von P&R-Parkplätzen, ggf. auch interimsmäßig während der Zeitdauer des sukzessiven Wegfalls der Parkplätze auf dem Seeparkplatz P5 wegen der Kleinen Gartenschau bzw. der im Anschluss geplanten Wohnbebauung auf der Westlichen Insel III. Gebührenhöhe Die vorgeschlagenen Gebührenerhöhungen um 0,20 / Std. und daraus resultierende Erhöhungen von Tages- oder Dauerkarten belaufen sich je nach Parkplatz und Geltungsdauer der Parkkarte auf zwischen 10 und 25 Prozent (vol. Anlage 1).

3 -2- z.b. - im Inselkern Erhöhung um 10 % / Stunde, - im Parkhaus Inselhalle Erhöhung um 12,5 % / Stunde, - am P3 Karl-Bever-Platz und P5 Seeparkplatz Erhöhung um 16,67 % / Stunde, - in den Festlandsbereichen Erhöhung um 25 % / Stunde. Die neuen Gebühren sind weiterhin mit den Grundsätzen des Parkraummanagements und den verkehrspolitischen Zielen in Lindau vereinbar (zentrumsnahe Parkplätze auf der Insel teurer als Parkplätze vor der Insel oder auf der Hinteren Insel). Am Parkplatz P1 Blauwiese sollte nach Auffassung der Verwaltung von einer Gebührenerhöhung Abstand genommen werden. Der P&R-Parkplatz P1 ist fußläufig bereits etwas weiter von der Insel entfernt und bei der heutigen Regelung muss der Stadtbus zusätzlich zum Parkticket bezahlt werden. Damit steht diese nur um 2 geringere Parkgebühr im Grunde genommen bereits heute im Missverhältnis zu denen der deutlich näher zur Altstadt gelegenen Großparkplätze P3/P5. Dem könnte durch Beibehaltung der heutigen Gebühr zumindest etwas gegengesteuert werden. Die Parkgebührenstaffelung hat damit (weiterhin) verkehrslenkenden Charakter. Die Berechnung der Mehreinnahmen erfolgte durch eine lineare Hochrechnung der durchschnittlichen Gebühreneinnahmen der Jahre Ein geändertes Nutzerverhalten oder witterungsbedingte Schwankungen (z.b. ein verregneter Sommer) sind nicht berücksichtigt. a) Vergleich mit anderen Städten Die Gebühren lägen damit im Zentrumsbereich und am Inselhallenparkhaus weiterhin am höchsten, um den Verkehrslenkungszielen nach möglichst wenig Verkehr im Altstadtkern bzw. einer hohen Umschlagsrate im zentrumsnahen Parkhaus Inselhalle gerecht zu werden. Die hier vorgeschlagenen Preise liegen leicht über den vergleichbaren zentrumsnahen Parkplätzen in Überlingen und Konstanz. Die Parkgebühren für die beschrankten Parkplätze P 3 und P 5 lägen ähnlich hoch wie die in Friedrichshafen, Ravensburg oder z.b. Konstanz. b) Nachtqebühr im Parkhaus Inselhalle Beim neuen Parkhaus könnte an die Einführung einer Nachtgebühr gedacht werden, damit dieses, z.b. im Winter, nicht zu einer kostenlosen überdachten Nachtgarage zweck entfremdet wird und dann womöglich bei einer Großveranstaltung die erforderlichen betriebsnotwendigen Parkplätze für die Inselhalle nicht mehr zur Verfügung stehen. Benachbarte Städte arbeiten mit durchgehenden Nachtgebühren zwischen 0,40 und 1,00 / Stunde. Um ein nächtliches Ausweichen in die Altstadt, z.b. Kinobesuch, zu verhindern, schlägt die Ven/valtung lediglich eine geringe Nachtpauschale von 2 vor. c) Anwohnerparken Die aktuellen Verwaltungsgebühren der Sonderparkrechte für Bewohner (30 /Jahr) sowie bei Verzicht auf das Sonderparkrecht (Parkkarte für P3/P5 für 25 /Jahr) werden beibehalten. Parkkarten für Zweit- oder Drittfahrzeuge sollen von 50 auf 60 / Jahr erhöht werden. d) Busgebühren (PS) Die akt. Busgebühren liegen mit 2,50 / Std. bereits annähernd an dem in Bayern kraft Gesetz max. zulässigen Höchstbetrag (2,60 ). Vom Stundensatz her liegt Lindau damit im Vergleich mit benachbarten Städten (Österreich bzw. Baden-Württemberg) weiterhin im Mittelfeld (vol. Anlage 3). Aus Sicht der Verwaltung sollte der derzeitige Preis der Tageskarte von 15,00 beibehalten werden.

4 -3- e) Wohnmobiiqebühren fp1) Die aktuellen Wohnmobilgebühren am P1 mit 3 für die ersten 2. Stunden und 1 für jede weitere Stunde bzw. 20 für eine 24 Stundenkarte liegen bereits heute sehr hoch. Hier befinden wir uns in Lindau bereits deutlich am oberen Limit im Vergleich mit anderen Städten (z.b. Friedrichshafen(inkl. Infrastruktur 12 /Tag, Meersburg inkl. Infrastruktur 12 /Tag, Ravensburg inkl. Infrastruktur 8 /Tag). Eine erneute Gebührenerhöhung sollte vor diesem Hintergrund nicht in Erwägung gezogen werden. fl Lanazeitparkscheine Im Zuge der Parkgebührenerhöhung ist auch die Gebühr für die Langzeitparkscheine anzupassen. Bei 60,00 für eine 3 Monate bzw. 200 pro Jahr ergibt sich weiterhin ein günstiger Durchschnittswert gegenüber bisher 50 bzw. 160 (0,66 bzw. 0,55 pro Tag). IV. Zu erwartende Mehreinnahmen Es ist mit einer Steigerung der Einnahmen i.h.v. ca zu rechnen. Diese Mehreinnahmen sollen weiterhin zweckgebunden zur Finanzierung der anstehenden Parkraumentwicklungsmaßnahmen in die Rücklage des Regiebetriebes Parkraum fließen. V. Zeitachse / Umstellunaskosten Das notwendige Umprogrammieren der Parkschein-ZKassenautomaten sowie die Anfertigung von neuen Gebührenschildern nimmt ca. 2 bis 3 Monate in Anspruch. Die Parkgebührenerhöhung könnte somit voraussichtlich Mitte Januar 2018 umgesetzt werden. Die Umstellungskosten belaufen sich insgesamt auf einmalig ca Beschlussvorschlaq: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Erlass einer neuen Parkgebührenordnung auf Basis der vorgeschlagenen Parkgebührenerhöhungen (vgl. Anlage 1) ab Januar Stie

5 ParkgebührenZ-entgelte (Basis: durchschnitt!. Einnahmen ) Anlage 1 derzeit (seit 2013) Vorschlag Erhöhung (2018) Erhöhung % ' Mehr einnahmen Insel(kern) - max. 9o Min. 2,00 / Std. 2,20 / Std Karl-Bever-Platz (P 3) 1,20 /Std. 1,40 /Std. 16,67 (PKW) Tageskarte 7,00 Tageskarte 8,00 14, Karl-Bever-Platz (P 3) + Seeparkplatz (P 5) 3 Monate 50,00 3 Monate 60, Jahreskarte 160 Jahreskarte Anwohner Jahreskarte 50,00 Anwohner Jahreskarte 60, Parkhaus Inselhalle (P 4) 1,60 /Std. 1,80 /Std. 12, Nachtgebühr (20-8 Uhr) 2,00 - Pauschale Seeparkplatz (P 5) 1,20 /Std. 1,40 /Std. 16,67 Blauwiese (P 1) (PKW) Blauwiese (P 1) (Wohnmobile) max. 24 Std Karl-Bever-Platz (P 3) (Busse) Inselnahe Bereiche Aipengarten, Aeschacher Ufer, Hasenweidweg, Heckenweg, Giebelbach (Wackerstr. bis See) Tageskarte 7,00 Tageskarte 8,00 0,80 / Std. Tageskarte 5,00 Monat 16,50, 3 Monate 50, Jahreskarte 160 ersten 2 Std. 3,00 weitere Std. 1,00 24 h-karte 20,00 2,50 / Std. Tageskarte 15,00 14,29 1,20 /Std. 1,40 /Std. 16,67 Tageskarte 7,00 Tageskarte 8,00 14, Aeschach Zentrum (Lärchenparkplatz, Webergasse, Sonnenweg,, FN Str.*, Wackerstr.*) Monat 16,60 14 Tage 10,00 ** 21,21 0,80 /Std. 1,00 /Std. 25 Tageskarte 5,00 Tageskarte 6,00 Monat 16,50 14 Tage 10,00 ** 20 21,21 Toskana 1,20 /Std. Tageskarte 7,00 1,40 /Std. Tageskarte 8,00 16,67 14,29 Reutin (Herbergsweg, Limare, 0,80 / Std. 1,00 /Std. 25 Privatweg, Bahnhof, Rickenbacher Str.*, Buttlerhügel*) Tageskarte 5,00 Tageskarte 6,

6 Eichwaldstr. (+Strandbad) 1,00 /Std. 1/2 Tageskarte 3,50, Tageskarte 7,00, Monatskarte 12,00 (wurde 2016 erhöht) Parkplatz Wäsen 0,80 /Std. 1,00 /Std. 25 Lindenhofbad (01. Mai Okotber) Summe 1/2 Tageskarte 3,00 1/2 Tageskarte 3,50 16,67 Tageskarte 6,00 Tageskarte 7,00 16,67 0,80 / Std. 1,00 /Std. 25 Tageskarte 7,00 Tageskarte 8,00 Monat 16,50 14 Tage 10,00 ** 14,29 21, *. = max. 2 Std. - keine Tages- oder Monatskarte = Parkscheinautomaten verfügen über keine Schein- oder Geldkartenmodule; der Erwerb einer Monatskarte für 20 gestaltet sich mit 2 Stücken (bereits heute) schwierig. Deshalb wird eine 14-Tageskarte für 10 vorgeschlagen.

7 Anlage 2 Stadt stand: Friedrichshafen GebQhrenpflichtige. Zelt Höhe der Parkgebühren Parkhäuser/ $chrankenahia^^ 8-18 Uhr Zentrum: täglich zentrumsnah: werktags Saison-Parkpi Zentrum zentrumsnäh weiterer Umkreis rote Zone 2 ct/min. (1.20 /Std.) max. 100 Min gelbe Zone 1 Ct/Min. (0,60 Std.) 4,- /10h Bäderzone 0,30 1h 2,- 10h Betreiber Technische Werke je angef. 30 Min Uhr 0,70 (= 1,40 /Std.) Uhr 0, Uhr 0,40 Höchstbetrag 11 Tag Monatskarte je nach Parkhaus: 71, Af^ionen zur Rückerstattung - von - ; Pa^kqebühren < Häfler-Münze Abgabepreis: 0,20 je Münze Wert: 0,30 Gebührenfreie Tage oder Wocherr Ravensburg Mo.-Fr. 9-18Uhr Sa Uhr 1,00 /Std. max. 1 Std. 0,80 Std. max. 1 Std. Betreiber private Anbieter/SW RV Zentrum: 1,50 /Std. zentrumsnah: 1,20 Std. 24h Gebührenpflicht Sonntag Kempten Mo.-Sa Uhr 1,00 /Std. 1,00 Std. Private Anbieter Sonntag Bregenz Mo.-Fr Uhr Uhr Sa Uhr Zone A 1,10 /Std. Tagesticket 6,40 Zone 8 0,70 Std. Tagesticket 4,30 Private Anbieter Überlingen täglich 8-19 Uhr 1,00 /30 Min. (2,00 /Std.) max. 3 Std. 0,50 / 30 Min. (1,- Std.) 0,50 /Std. Tagestarif: ( ) erste 30 min. frei, 2,00 Std. Nachttarif: ( Uhr) 0,50 /60 Min. keine Angabe Konstanz Mo.-Sa Uhr 1,00 /30 Min. (2,00 /Std.) max. 2 Std. 0,50 /30 Min. (1,- Std.) max. 2 Std. 0,50 /30 Min. (1,- Std.) max. 2 Std. Normaltarif 1,00 /30 Min. (1,50 Std.) 3,00 2 Std. Nachttarif 0,80 Std. Höchstbetrag 4,00 Sonntag Lindau (B) ab 2018 täglich 8-20 Uhr Insel 1,10 /30 Min. (2,20 /Std.) max. 90 Min. 1,10 Std. oder 2,20 Std. seit 2016: 0,80 Std., Tagesgebühr 5,00 Parkplätze mit Schranke Zentrum (P4): 1,60 Std. dann 0,80 30 Min. zentmmsnah P3 und P5: P3 und P5:1,20 Std. Höchstbetrag: 7.- n"aa (P3.P5) > 3 tt O O N3

8 20.00 Stadt Höhe der Parkgebühren für Buese (Ständ: 1Ö-2di7) ' Höphstparkdauer Anlage 3 Bregenz privatrechtliche Gebühren 5,00 je angefangene Std. öffentl.-rechtliche Gebühren 1,00 je angefangene Std. max. 3 Std. Kressbronn keine Parkgebühren keine Friedrichshafen 3 Stellplätze in der Nähe v. keine Graf-Zeppelin-Haus gebührenfrei 1 Stellplatz am Bahnhof gebührenfrei Seeparkplatz keine 1 Ct./Min. - max. 4,00 (für 10h) Meersburg pauschal 3,00 keine max. 10 Std. Überlingen keine Parkgebühren keine Konstanz 1,50 je Std. Tagessatz 18,00 Ravensburg keine Parkgebühren Rauenstr.: Ein- und Ausstieg 30 Min. Olgastr.: max. 4 Std. Bahnstadt: max. 8 Std. ^+R Weissenau: unbegrenzt Lindau (B) 2,50 je Std Tageskarte 15,- keine Nachtqebühren Parkhaus (stand: ) Stundengebühr Tagesgebühr Nachttarif Zeit Nachttarif Frledrichshafen 1,40 11, Uhr 0.40 /Std Uhr 0,80 /Std. Ravensburg , Uhr 0.50 /Std. Konstanz 1,50 18,- ab Uhr 0,80 /Std. Kempten 1.- 3,- - Memmingen 1.- 5,- ab Uhr 1.- /Std. Uberlingen , Uhr 0,50 /Std. Lindau ggf. 1, Uhr 2,- / pauschal

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