Brücke. Innerbetriebliche Schwerlasttransporte. Neue Laserklassen. Wenn Mitarbeiter Gefahren ausblenden. Gesichert in die Pedalen treten

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1 G 4486 Nr. 2/2002 M A G A Z I N Brücke Informationen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Innerbetriebliche Schwerlasttransporte VORSCHRIFTEN UND REGELN Neue Laserklassen FÜHRUNGSKRÄFTEBRIEF Wenn Mitarbeiter Gefahren ausblenden SICHERHEIT IM STRASSENVERKEHR Gesichert in die Pedalen treten

2 Zum Umlauf INHALT Name/Funktion Datum Kopie Seite Sicherheitsfachkraft Sicherheitsbeauftragte/r Betriebsrat 3 4 EDITORIAL SELBSTVERWALTUNG Gemeinsam sind wir stark --- In der Selbstverwaltung ziehen Arbeitnehmer und Arbeitgeber an einem Strang MITTEILUNGEN/HINWEISE Messe Orthopädie- + Reha-Technik in Leipzig Tag gegen Lärm am 24. April 2002 Beitragsbescheid 2001 Arbeitsschutz im Internet 1210 tödliche Arbeitsunfälle untersucht: Baubereich besonders gefährlich 8 9 Förderpreis Arbeitssicherheit 2002 VORSCHRIFTEN UND REGELN Neue Strahlenschutzverordnung 5 Die Berufsgenossenschaften beteiligen sich auch in diesem Jahr wieder mit zahlreichen Aktionen am Tag gegen Lärm, der am 24. April stattfindet. IMPRESSUM 9 Neue Laserklassen BETRIEBLICHE SICHERHEITSARBEIT Brücke Mitteilungsblatt der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik Gesetzliche Unfallversicherung Herausgeber, Redaktion und Verleger: Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik Gustav-Heinemann-Ufer 130, Köln Telefon (02 21) Telefax (02 21) Internet hv@bgfe.de Für den Inhalt verantwortlich: Dr. rer. nat. Klaus Renz, Hauptgeschäftsführer der Berufsgenossenschaft Redaktion: Christoph Nocker Titelbild: Linde AG Bildarchiv Gesamtherstellung: Ritterbach Medien GmbH, Frechen Die Brücke erscheint sechsmal jährlich (jeden zweiten Monat). Der Bezugspreis für die Brücke ist durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. Beilagenhinweis Sicherheitsquiz Q2/02 Gedruckt auf umweltfreundlichem, chlorfreiem Papier Innerbetriebliche Schwerlasttransporte SCHULUNG Rückblick auf das 4. Fachsymposium Sichere Bus-Systeme in Bad Münstereifel Neue Laserschutzseminare an der Bildungsstätte Dresden Alkohol und Drogen im Betrieb Prävention und Beratung Seminar BS 8/Errichtung und Veränderung von Bauwerken WERBEN FÜR SICHERHEIT Plakate für die Monate Mai/Juni Quiz zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 12 Innerbetriebliche Schwerlasttransporte gehören in den meisten Betrieben eher zur Ausnahme. Die Zahl schwerer Unfälle im Zusammenhang mit diesen Transporten ist jedoch erheblich. 2 Brücke 2/02

3 Hier finden Sie die aktuellsten Medien der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik Viele junge Erwachsene steigen auch dann als Beifahrer in einen PKW ein, wenn sie wissen, dass der Fahrer Alkohol getrunken hat. Ein zu hoher Blutdruck gilt als der größte Risikofaktor für einen Schlaganfall. Wie Sie Ihr Risiko minimieren können, finden Sie hier Aus der Reihe Aufgepasst Gefahrstoffe Aus der Reihe Aufgepasst Benutzen von Leitern URTEILE Spaziergang in der Mittagspause Mobbing am Arbeitsplatz SICHERHEIT IM STRASSENVERKEHR 16 % steigen bei angetrunkenen Fahrern ein Gesichert in die Pedalen treten Unfallursache: Toter Winkel ARBEITSSCHUTZMANAGEMENT Einführung eines Arbeitsschutz- Management-Systems (AMS) bei der Siemens VDO Automotive AG Möglichkeiten zur Optimierung des Arbeitsschutzes am Beispiel der WEMAG AG -- Schwerin GUTE BEISPIELE FÜR SICHERES ARBEITEN Parkplatz für Tonne und Co. Sicherheits-Scheckheft AUS UNFÄLLEN LERNEN Unfall in einem Wasserkraftwerk Absturz bei Demontage der Weihnachtsbeleuchtung TIPPS FÜR DIE GESUNDHEIT Schlaganfall FÜHRUNGSKRÄFTEBRIEF Wenn Mitarbeiter Gefahren ausblenden PLAKATE Plakat P3/2002 Editorial Liebe Leserin, lieber Leser, die meldepflichtigen Arbeits- und Wegeunfälle pro 1000 Versicherte sind in den vergangenen 40 Jahren um 77 % gesunken. So können Sie es einer Meldung der folgenden Seiten entnehmen und finden gleich noch den Hinweis darauf, dass die Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft heute rein rechnerisch einen viereinhalb Mal so hohen Beitrag zahlen müssten, wenn heute die gleiche Unfallhäufigkeit herrschen würde. Grund genug für Berufsgenossenschaft, Unternehmer und Versicherte sich gegenseitig auf die Schulter zu klopfen, sich entspannt zurückzulehnen und der Dinge zu harren, die auf uns zukommen? Ich finde nein. Sicherlich wird heute in vielen Betrieben technisch fast alles für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz getan. Der Faktor Mensch beinhaltet aber ein Risiko, das sich nur durch Organisation und Beeinflussung des Verhaltens eingrenzen lässt. Für die Führungskräfte auf jeder Ebene ist dies eine große Herausforderung und schwierige Aufgabe. Ein Problem, mit dem Führungskräfte dabei zu kämpfen haben, ist das Ausblenden von Gefahren durch die Mitarbeiter. Hier hilft es in der Regel nur wenig, dem Mitarbeiter von oben herab Lösungen zu verordnen. Wer kein Problem sieht, akzeptiert auch keine Lösungsvorschläge. Menschen erlernen und praktizieren erwünschtes Verhalten am besten, wenn sie ein Problem erkennen und entdecken, dass sie selbst zur Lösung des Problems fähig sind. Genau hier setzt die Einblendtechnik an, die wir Ihnen in unserem Führungskräftebrief ab Seite 30 vorstellen möchten. Viel Erfolg wünscht Ihnen Ihr Dr. Klaus Renz Hauptgeschäftsführer Brücke 2/02 3

4 SELBSTVERWALTUNG Gemeinsam sind wir stark In der Selbstverwaltung ziehen Arbeitnehmer und Arbeitgeber an einem Strang Die Berufsgenossenschaften sind Selbstverwaltungskörperschaften des öffentlichen Rechts. In ihnen geben Vertreter der ihnen angehörenden Unternehmen den Ton an. Ist diese Struktur heute noch zeitgemäß? Die Selbstverwaltungsorgane der Berufsgenossenschaft sind die Vertreterversammlung und der Vorstand. Bei den alle sechs Jahre stattfindenden Sozialwahlen werden von den Unternehmen und den Versicherten gemeinsam die Mitglieder der Vertreterversammlung gewählt. Die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane sind ehrenamtlich tätig. Ihre Amtsdauer beträgt 6 Jahre. Während der Vorstand die Berufsgenossenschaft leitet und sie nach außen vertritt, entscheidet die Vertreterversammlung über grundsätzliche Angelegenheiten. Zu ihren Aufgaben gehört beispielsweise die Beschlussfassung über die Satzung, die Unfallverhütungsvorschriften und den Gefahrtarif. Aber auch in Rentenausschüssen und Widerspruchsstellen entscheiden die Mitglieder der Selbstverwaltung über die Gewährung und Ablehnung von Leistungen. Warum ist die Selbstverwaltung paritätisch besetzt, obwohl die Arbeitgeber das System alleine finanzieren? Im Gegensatz zu den übrigen Sozialversicherungszweigen, die jeweils zur Hälfte durch Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert werden, liegt die Deckung der Aufwendungen der Berufsgenossenschaften allein bei den Unternehmen. Dies beruht darauf, dass die gesetzliche Unfallversicherung die zivilrechtliche Haftung des Unternehmers für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gegenüber seinen Arbeitnehmern ablöst. Die paritätische Selbstverwaltung unterstützt den sozialen Ausgleich und damit sozialen Frieden. Von besonderer Bedeutung ist diese gemeinsame Steuerung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite in der Prävention. Können doch gerade neue Maßnahmen in der Prävention nur bei einer breiten Akzeptanz erfolgreich durchgesetzt werden. Was kostet die Selbstverwaltung? Die Mitglieder des Vorstandes und der Vertreterversammlung sind ehrenamtlich tätig und erhalten lediglich eine geringe Aufwandsentschädigung. So entfallen nur 0,07 Prozent der Gesamtaufwendungen der gewerblichen Berufsgenossenschaften auf die Selbstverwaltung. Aus der Praxis für die Praxis Durch das Erlassen von Unfallverhütungsvorschriften, oder auch die Beratung und Aufsicht vor Ort, wirkt die gesetzliche Unfallversicherung stärker als andere Sozialversicherungszweige direkt auf die Betriebsabläufe im Unternehmen ein. Auch daher kommt hier der paritätisch besetzten Selbstverwaltung erhebliches Gewicht zu. Erfahrungen und Sachkenntnisse aus der Praxis der Mitglieder der Selbstverwaltung können so unmittelbar in die Arbeit der Unfallversicherungsträger einfließen. Christoph Nocker BGFE-Vorstandsmitglied Ulrich Ehrt ist Inhaber eines Elektroinstallationsbetriebes mit zurzeit 15 Mitarbeitern in der Lutherstadt Eisleben. Neben vielen anderen Ehrenämtern ist Herr Ehrt seit mehr als 10 Jahren in verschiedenen Funktionen in der Selbstverwaltung der BGFE aktiv. Zurzeit als Mitglied der Gefahrenkommission und Vertreter der Arbeitgeberseite im Vorstand. Herr Ehrt, was hat Sie bewogen, sich ehrenamtlich in der Selbstverwaltung der BGFE zu engagieren und was sind aus Ihrer Sicht heraus die größten Vorteile dieser Organisationsform? Der Zentralverband der Deutschen Elektrohandwerke hat mich als Vertreter für die Berufsgenossenschaft delegiert. Ich habe aber schon immer die Ansicht vertreten, dass berufsgenossenschaftliche Vorschriften idealerweise von einer Selbstverwaltung in paritätischer Besetzung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite erarbeitet und beschlossen werden sollten. Was mir an der Zusammenarbeit besonders gut gefällt, ist die hohe Sachkompetenz und der Konsens aller Beteiligten, während der Arbeit in den Gremien oder Kommissionen die Politik hinten anzustellen. Im Vordergrund steht für uns immer die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz der Versicherten. Durch die Vertretung des Handwerks in der Selbstverwaltung wird zudem auch die fachliche und betriebsorganisatorische Kompetenz für Kleinbetriebe in die Gremien der Selbstverwaltung hineingetragen. So wird den Sorgen der Kleinbetriebe Rechnung getragen und es können Projekte entstehen, die durchaus auch den mittelstän- 4 Brücke 2/02

5 MITTEILUNGEN/HINWEISE Messe Orthopädie- + Reha-Technik in Leipzig Vom 8. bis 11. Mai 2002 findet in den Messehallen der Stadt Leipzig die Messe Orthopädie- + Reha-Technik statt. Der Veranstalter für diese Messe ist der Bundesverband für Orthopädietechnik, Dortmund. Der Fachmesse ist auch ein Kongress angeschlossen. Die Zahl der Rückmeldungen von Referenten für den Internationalen Kongress, sowie der Aussteller für die Fachmesse, lassen für das Jahr 2002 in Leipzig erneut einen hochwertigen Kongress und eine interessante Fachmesse erwarten. In der momentanen Situation im Gesundheitsbereich ist es wichtig, die Orthopädie- Technik nicht isoliert zu sehen. Vernetzungen und Modelle der Zusammenarbeit erfahren immer größere Bedeutung. Der Bundesinnungsverband hat sich daher sowohl im Kongressprogramm als auch bei der Auswahl der Aussteller vorgenommen, benachbarte Bereiche besonders einzubinden. Zu denken ist hier an die Stärkung des Reha- Bereiches, der Orthopädie-Schuh- Technik sowie der Krankengymnastik und der Physiotherapie. Im Jahre 2000 fand in Leipzig der 10. Weltkongress und Fachmesse in diese Richtung statt. Damals konnten 318 Aussteller, 170 Referenten und Fachbesucher aus 30 Ländern verzeichnet werden. Damit hat die Messestadt Leipzig einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, dass die deutsche Orthopädietechnik auch in Zukunft eine führende Rolle in der Welt spielen kann. Sind doch für mittelständig orientierte Handwerksbetriebe Vergleiche von Einkaufsquellen über Ländergrenzen hinweg, internationale Behandlung, Standards oder gar der Verkauf über das Internet wichtige Herausforderungen. Tag gegen Lärm am 24. April 2002 Kostenlose Hörtests und Telefonberatung durch BG-Experten HVBG Bei einer Vielzahl von Arbeiten ist Lärmschutz einfach unverzichtbar. Lärm macht krank. Lärmschwerhörigkeit ist die häufigste Berufskrankheit. Mehr als neue Fälle registrieren die Berufsgenossenschaften Jahr für Jahr. Nicht eine berufsbedingte Lärmschwerhörigkeit wäre nötig, wenn alle Schutzmaßnahmen genutzt würden. Deshalb beteiligen sich die Berufsgenossenschaften auch in diesem Jahr wieder massiv am Tag gegen Lärm, der am 24. April 2002 stattfindet. Die Berufsgenossenschaften bieten am 24. April in der Zeit von 15 bis 18 Uhr in zahlreichen ihrer Arbeitsmedizinischen Einrichtungen kostenlose Hörtests und Beratungen durch BG-Experten an. Außerdem ist, ebenfalls von 15 bis 18 Uhr, ein Beratungstelefon geschaltet. Unter der kostenfreien Rufnummer / geben Arbeitsmediziner und andere BG-Experten Rat und Auskunft zu allen Aspekten des Themas Lärm am Arbeitsplatz. Unter dem Gewerbezweig Orthopädiemechanische Erzeugnisse sind in der Gefahrtarifstelle 514 bei der BGFE Betriebe mit Beschäftigten versichert. Diese große Versichertengruppe wird regelmäßig durch Beratungen, Betriebsbesichtigungen und Schulungen betreut. An der Fachmesse Orthopädie- + Reha-Technik nimmt unsere BG aber zum ersten Mal teil. Die BGFE wird sich in der Nähe des Messestandes des Bundesinnungsverbandes präsentiern, um Beratungsgespräche mit Unternehmern und Beschäftigten zu führen. Daneben wollen wir als Ansprechpartner für arbeitssicherheitstechnische Belange, für Werkstattausrüstungen und für sichere Verhaltensweisen von Mitarbeitern zur Verfügung stehen. Dazu werden wir an unserem Messestand auch die entsprechende Fachliteratur bereit halten. Ulrich Tix Die Berufsgenossenschaften, zuständig für Sicherheit und Gesundheitsschutz von 43 Millionen Beschäftigten und drei Millionen Unternehmen, verfolgen beim Thema Lärm ein dreistufiges Schutzkonzept. An erster Stelle steht eine Lärmdämmung an der Quelle, das heißt, möglichst leise Maschinen und Anlagen. Wo dies nicht oder nicht vollständig gelingt, fordern sie: Raumakustische Maßnahmen, möglichst eine Isolation der Lärmquelle von der Umgebung. Ist beides nicht möglich, dann hilft nur noch eins: Der Griff zum persönlichen Gehörschutz. Es gilt die Grundsatzforderung der Berufsgenossenschaften: Jeder, der in einem Lärmbereich mit einem Beurteilungspegel von 90 Dezibel (A) oder darüber arbeitet, muss Gehörschutz tragen. Diese Lärmzonen sind nicht zu übersehen, denn sie müssen deutlich mit dem Schild Gehörschutz tragen gekennzeichnet sein. Brücke 2/02 5

6 MITTEILUNGEN/HINWEISE Beitragsbescheid 2001 Mitte April verschickt die BGFE die Beitragsbescheide für das Jahr Daher möchten wir Ihnen an dieser Stelle eine kleine Hilfestellung zum Lesen Ihres Beitragsbescheides geben. Da der Vorstand erst nach Redaktionsschluss über die Umlagerechnung beschließen wird, hier anhand eines Musters aus dem Vorjahr. Nach Beschlussfassung werden wir sie im Internet und natürlich in der nächsten Ausgabe der Brücke über die Ergebnisse informieren. Umlageziffer Die Umlageziffer ist der rechnerische Beitragssatz, der in der Gefahrklasse 1 für EUR Arbeitsentgelt zu bezahlen ist. Er errechnet sich jährlich aus dem Verhältnis der Gesamtaufwendungen der BG und der insgesamt nachgewiesenen Arbeitsentgelte aller Gewerbezweige. Die Umlageziffer für das Jahr 2000 betrug 0, EUR, d.h. auf EUR Entgelt erhielt die BG einen Betrag von 2,99 EUR. Bei Redaktionsschluss war der Beschluss über die Umlageziffer für das Jahr 2001 noch nicht gefasst, daher hier noch der alte Stand. Nachgewiesene Entgeltsumme Das Entgelt wird jährlich durch den Lohnnachweis abgefragt. Die Arbeitsentgelte der Versicherten sind darin nicht einzeln aufzuführen, sondern als Summe geordnet nach den Gefahrtarifstellen des Gefahrtarifes, denen die einzelnen Arbeitnehmer zugeordnet werden und nach denen ein Unternehmen veranlagt wird. Gefahrtarifstelle/Gefahrklasse Jeder Arbeitnehmer eines Unternehmens wird einer bestimmten Gefahrtarifstelle zugeordnet. Es handelt sich hierbei um einen bestimmten Gewerbezweig. Jeder Gefahrtarifstelle ist eine bestimmte Gefahrklasse zugeordnet. Die Gefahrklasse wird durch die Unfallhäufigkeit und -schwere bestimmt. Beispiel: Ein Unternehmen, das Elektromotoren herstellt, hat Mitarbeiter in der Fertigung und im Büro. Die Mitarbeiter in der Fertigung werden aufgrund der hohen Unfallgefahr der Gefahrtarifstelle 501 für Elektrische Großgeräte mit der Gefahrklasse 7,0 zugeordnet. Die Mitarbeiter im Büro dagegen werden der Gefahrtarifstelle 540 für den kaufmännisch/techn. verwaltenden Teil (Büroteil) des Unternehmens zugeordnet. Hier beträgt die Gefahrklasse auf Grund des niedrigeren Unfallrisikos 1,0. Beitragsnachlass Der Beitragsnachlass ist eine Prämie für geringe Unfallbelastung, der mit dem Umlagebeitrag verrechnet wird. Anders als beim Gefahrtarif, wo sich das Verhalten ganzer Gewerbezweige in der Gefahrklasse niederschlägt, führt hier Ihr Einzelverhalten -- also Erfolg oder Misserfolg Ihrer Prävention im eigenen Unternehmen -- unmittelbar zu finanziellen Vor- oder Nachteilen. Der Beitragsnachlass in Prozent errechnet sich aus der Differenz zwischen Durchschnittsbelastungs- und Eigenbelastungsziffer. Wegeunfälle bleiben kraft Gesetzes unberücksichtigt, weil das Unfallgeschehen in diesem Bereich ohne Beziehung zum Unfallrisiko des Unternehmens steht und der Einflussnahme des Unternehmers entzogen ist. Ausgleichslast Die Ausgleichslast ist ebenso wie das Insolvenzgeld eine Fremdlast, die die Berufsgenossenschaft für andere einziehen muss. Das gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichsverfahren entlastet die Berufsgenossenschaften, die durch strukturschwache Mitgliedsbetriebe ihre Ausgaben durch die laufenden Beiträge nicht decken können. Der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften hat alljährlich die Ausgleichslast zu ermitteln und auf die ausgleichspflichtigen Berufsgenossenschaften umzulegen. Dieser Lastenausgleich kommt derzeit der Bergbau- und der Binnenschifffahrts-BG zugute. Aufgrund struktureller und wirtschaftlicher Veränderungen kann dieses Ausgleichsverfahren jedoch jedem Unternehmer einmal zugute kommen. Insolvenzgeld Das Insolvenzgeld ist ebenso wie die Ausgleichslast eine Fremdlast, die die Berufsgenossenschaft für andere -- in diesem Fall die Bundesanstalt für Arbeit -- einziehen muss. Das Insolvenzgeld dient zum Ausgleich des Netto-Lohnanspruches der Arbeitnehmer für die letzten 3 Monate vor Eröffnung des Konkurses bzw. Abweisung des Konkurseröffnungsantrages mangels Masse. Auch für die Berechnung des Insolvenzgeldes wird eine Umlageziffer festgelegt, deren Höhe sich an der Summe der ausgezahlten Gelder bemisst. 6 Brücke 2/02

7 Arbeitsschutz im Internet Neu: Vorschriften, Regeln und Informationen als pdf-downloads Internet-Nutzer können erstmalig die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BGFE) im pdf-format von der BGFE-Website kostenlos herunterladen. Die Dateien befinden sich im Bereich Gesetze/Vorschriften der BGFE-Websites. Die BGFE verbessert damit ihren schon seit über einem Jahr bestehenden Service zur Online-Versorgung der bei ihr versicherten Betriebe mit Vorschriften und Sicherheitsregeln. Bislang stand für die Online-Recherche allein eine Datenbank mit den allgemeinen Versionen des berufsgenossenschaftlichen Regelwerkes zur Verfügung. Die Datenbank hat eben diesen Nachteil: Sie muss, da sie für alle 35 gewerblichen Berufsgenossenschaften gemeinsam entworfen wurde, die im Detail teilweise unterschiedlichen Wortlaute einiger Texte berücksichtigen. Die pdf-dateien auf entsprechen vollständig den weiterhin erhältlichen gedruckten Fassungen der Vorschriften, Regeln und Informationen der BGFE. Im Gegensatz zur Datenbank können die pdf- Schriften, nachdem sie einmal heruntergeladen wurden, auch ohne Internetverbindung gelesen werden. Damit werden die Texte nicht nur für den Internet- Nutzer jederzeit verfügbar. Denn: Vorschriften und Regeln können so auch in betriebliche Intranets eingebunden werden. In einem ersten Schritt platzierte die BGFE 33 pdf-dateien im Internet. Das pdf-format hat sich als Dateiformat zur Darstellung langer, kom- plexer Texte mit Schrift- und Bildelementen seit einiger Zeit durchgesetzt. Die BGFE wird zukünftig das Angebot an Downloads weiter vergrößern und das bestehende Sortiment regelmäßig aktualisieren. Holger Zingsheim 1210 tödliche Arbeitsunfälle untersucht: Baubereich besonders gefährlich Absturzunfälle und Transportunfälle sind noch immer charakteristische Schwerpunkte von tödlichen Arbeitsunfällen in der gewerblichen Wirtschaft. Das ist ein Ergebnis der Untersuchung von tödlichen Arbeitsunfällen durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Erfasst wurden tödliche Unfälle in der gewerblichen Wirtschaft ohne den Bergbau oder Unfälle im Straßenverkehr. Der jetzt vorgestellte Bericht beschreibt Struktur und Ursachen von 1210 tödlichen Arbeitsunfällen, die sich zwischen 1998 und 2000 in Deutschland ereigneten. Dabei kommt der Bericht zu folgenden Ergebnissen: Das Risiko, einen tödlichen Arbeitsunfall zu erleiden, steigt mit zunehmendem Lebensalter. Doch auch mangelnde Erfahrung spielt eine Rolle. Jeder fünfte Verunglückte kannte seinen Arbeitsplatz höchstens ein Jahr. Berufe im Hoch- und Tiefbau kristallisieren sich als besonders gefährlich heraus. Kein Wunder, da sich mehr als jeder zweite tödliche Unfall auf einer Baustelle ereignet. Beschäftigte in Klein- und Mittelbetrieben tragen ein höheres Risiko als Beschäftigte in Großbetrieben. In den drei Arbeitsbereichen Baustellen, Transport / Förderung / Umschlag und Fahrzeuge / fahrbare Geräte kam es zu über zwei Dritteln aller tödlichen Unfälle. Unfallschwerpunkt Nummer 1 bleibt der Absturzunfall, der inzwischen einen Anteil von 35 Prozent erreicht hat. Dies spiegelt sich auch in den besonders gefährdeten Arbeitsplätzen wider. Hier steht das Gerüst an erster Stelle. Dachbau, Arbeitsstellen im Bereich von Hebezeugen und der Fahrerplatz von fahrenden Geräten folgen auf den nächsten Rängen. Fördermittel und Baumaschinen machen auch weit über die Hälfte der an Unfällen beteiligten GSG-Geräte aus. Jedes sechste am tödlichen Unfall beteiligte Gerät wies sicherheitstechnische Mängel auf. Fast jeder zehnte Unfall wäre wahrscheinlich nicht tödlich verlaufen, wenn persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestanden hätte oder getragen worden wäre. Verhaltensfehler, auch von Dritten, stehen auf dem ersten Rang der Unfallursachen. Ihnen folgen Mängel in der Organisation, der Technik sowie der Arbeitsstätte. baua Brücke 2/02 7

8 MITTEILUNGEN/HINWEISE Förderpreis Arbeitssicherheit 2002 Der Landesverband Südwestdeutschland der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Heidelberg, schreibt für 2002 den Förderpreis für besondere Diplomarbeiten und andere praxisbezogene Arbeiten auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit aus. Das Preisgeld beträgt Euro. Wer kann sich bewerben? Bewerben können sich Angehörige bzw. Mitarbeiter von (Fach-)Hochschulen und Unternehmen im Bereich des Landesverbandes Südwestdeutschland (Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz -- ehemaliger Regierungsbezirk Pfalz-, Saarland) sowie Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in diesem Bereich haben. Es können auch Gemeinschaftsprojekte eingereicht werden. Was ist zu beachten? Der Bewerbung sind 4 deutschsprachige Exemplare der Arbeit beizufügen. Einsendeschluss ist der 30. Juni 2002 Interessenten erhalten die vollständigen Förderpreisunterlagen beim: Landesverband Südwestdeutschland der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Kurfürstenanlage 62, Heidelberg Tel.: / Fax: / VORSCHRIFTEN UND REGELN Neue Strahlenschutzverordnung Die Serie über die Informationen zur neuen Strahlenschutzverordnung wird in dieser Ausgabe der Brücke fortgesetzt. Diesmal: Umgang mit thoriumoxidhaltigen WIG-Schweißelektroden. Am 1. August 2001 ist die neue Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in Kraft getreten [1]. Darin an Arbeitsplätzen ( 95 Abs. 1 StrlSchV) Natürlich vorkommende radioaktive Stoffe sind auch Regelungen zum Schutz von Berufstätigen Werden thoriumhaltige Schweißelektroden angeschliffen oder wird damit im Wechselstromverfahren und der Bevölkerung bei natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen enthalten. Dies wird in der geschweißt, so ist vom Unternehmer innerhalb von StrlSchV unter dem Begriff Arbeiten zusammengefasst sechs Monaten nach Beginn der Arbeiten eine auf den [2]. In der Anlage XI der StrlSchV werden explizit Arbeitsplatz bezogene Abschätzung der Körperdosis bestimmte Arbeiten aufgeführt, bei denen eine höhere durchzuführen. Werden die angesprochenen Arbeitsplätze so verändert, dass höhere Strahlenexpositionen Strahlenexposition auftreten kann. Darunter fällt auch das Schleifen von und Wechselstromschweißen mit thorierten auftreten können, ist diese Abschätzung zu wiederholen. Schweißelektroden. WIG-Schweißen Beim Wolfram-Inertgas-Schweißen (WIG) werden auch thoriumhaltige Zündelektroden eingesetzt. Vor geraumer Zeit haben die Berufsgenossenschaften ein umfangreiches Messprogramm zur Strahlenexposition bei diesen Arbeiten durchgeführt und die Ergebnisse veröffentlicht [3, 4]. Es hatte sich gezeigt, dass insbesondere beim Anschliff der Elektroden und beim WIG- Wechselstromschweißen erhebliche Freisetzungen von Thorium in einatembarer Form möglich sind. Da seinerzeit noch keine staatlichen Vorschriften Schutzmaßnahmen für diese Arbeiten vorgegeben hatten, wurde von berufsgenossenschaftlicher Seite zunächst ein Merkblatt [5] zum Umgang mit thorierten WIG-Schweißelektroden herausgegeben. In einem zweiten Schritt wurde die Unfallverhütungsvorschrift Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren [6] dementsprechend novelliert. In den meisten Fällen sollte es möglich sein, auf den Einsatz von thorierten Elektroden zu verzichten und auf thoriumfreie Elektroden umzusteigen, die es in einer Vielzahl von Modifikationen gibt. Kann auf die thoriumhaltigen Elektroden nicht verzichtet werden, so ist seit dem auch die neue StrlSchV zu beachten. Die Strahlenexposition durch externe Bestrahlung ist im Allgemeinen zu vernachlässigen. Eine relevante Strahlenexposition kann durch die Inhalation thoriumhaltiger Stäube entstehen. Hier kann nur eine repräsentative Messung der Aktivitätskonzentration in der Luft am Arbeitsplatz eine verlässliche Aussage über die mögliche Inkorporation von Thorium bringen. Repräsentativ für die tatsächlichen Arbeitsplatzverhältnisse ist eine personenbezogene Probenahme der Raumluft. Bei diesem Verfahren ist auf Grund des geringen Probendurchsatzes eine kostenaufwendige Analyse der Probenahmefilter -- z. B. mittels Neutronenaktivierung -- erforderlich. Eine wesentliche Einflussgröße für die Strahlenexposition ist natürlich der Umfang der Arbeiten, d. h. wie oft werden die Elektroden angeschliffen und wie viele Stunden pro Jahr wird mit den thorierten Elektroden geschweißt. Für eine erste Abschätzung sind in der nachfolgenden Tabelle die Maximalwerte des berufsgenossenschaftlichen Messprogramms der aus der Aktivitätsbestimmung umgerechneten effektiven Dosis aufgeführt. Es wurden dabei die neuesten Dosisfaktoren [7] berücksichtigt: > 8 Brücke 2/02

9 VORSCHRIFTEN UND REGELN Die Exposition beim Schweißen ist dabei ein Schichtmittelwert in dem Rüstzeiten enthalten sind, es handelt sich daher nicht um die reine Lichtbogenbrenndauer. Mit diesen Angaben kann unter Zugrundelegen der Jahresarbeitszeit des Schweißers und der Anzahl der jährlich durchgeführten Anschliffe die jährliche Exposition grob abgeschätzt werden. Effektive Dosis über 6 msv pro Jahr? ( 95 Abs. 2 StrlSchV) Ergibt die nach 95 Abs. 1 geforderte Abschätzung, dass die jährliche effektive Dosis 6 msv überschreiten kann, so ist innerhalb von drei Monaten eine Anzeige an die nach Landesrecht zuständige Stelle für den Arbeitsschutz zu erstatten. Dann ist die Körperdosis nicht mehr nur abzuschätzen, sondern innerhalb von 9 Monaten nach Beginn der Strahlenexposition durch geeignete Verfahren zu messen. Es sind dann auch Schutzmaßnahmen zur Dosisreduzierung vorzusehen. Die Messergebnisse, die vorgesehenen Maßnahmen zur Dosisreduzierung, die konkrete Art der Arbeit und die Anzahl der betroffenen Personen ist der zuständigen Behörde anzuzeigen. Für den anzeigepflichtigen Umgang mit thorierten Schweißelektroden gilt: Sobald eine Frau den Arbeitgeber informiert, dass sie schwanger ist oder stillt, müssen die Arbeitsbedingungen so gestaltet werden, dass eine Inkorporation ausgeschlossen ist. Dies kommt zwangsläufig einem Verbot des Umgangs mit thorierten Elektroden gleich, da dies anders nicht zu gewährleisten ist. Personen dürfen anzeigepflichtige Arbeiten nur dann weiter ausführen, wenn sie innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres wie beruflich strahlenexponierte Personen einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung unterzogen werden. Es gelten die gleichen Dosisgrenzwerte wie für beruflich strahlenexponierte Personen. Die Ergebnisse der Dosisermittlungen müssen aufgezeichnet und bis zum 75. Lebensjahr der überwachten Person (mindestens 30 Jahre nach Beendigung der jeweiligen Beschäftigung) aufbewahrt werden. Die zuständige Behörde kann weitere Maßnahmen anordnen, unter anderem auch die Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten, die Aufstellung einer Strahlenschutzanweisung, die Abgrenzung von Strahlenschutzbereichen und die Abfallentsorgung. Insbesondere in Bezug auf die Abfallentsorgung ist auch der 102 StrlSchV zu beachten. Im Zweifel sollte dies immer mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden. Thomas Ludwig Literatur: [1] Artikel 1 der Verordnung für die Umsetzung von EURATOM-Richtlinien zum Strahlenschutz vom 20. Juli 2001, BGBl. Nr. 38 vom 26. Juli 2001, Teil I, S [2] Die Brücke, Ausgabe 6/2001, Artikel Neue Strahlenschutzverordnung [3] T. Ludwig, D. Schwaß, G. Seitz, H. Siekmann; Intakes of Thorium while using thoriated Tungsten electrodes for TIG welding; Health Physics 77: ; 1999 [4] Ludwig, Schwaß, Seitz, Siekmann, Spiegel- Ciobanu; Freisetzung radioaktiver Stoffe beim WIG- Schweißen mit thoriumhaltigen Elektroden; Die BG; Ausgabe Januar 1997 [5] BGI 746; BG-Information: Umgang mit thoriumoxidhaltigen Wolframelektroden beim Wolfram-Inertgasschweißen; 1998; Carl Heymanns Verlag KG; Köln (in Überarbeitung) [6] BGV D 1; Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren [7] Bekanntmachung der Dosisfaktoren; Bundesanzeiger G1990; Jhrg. 53; Nummer 160a; vom Neue Laserklassen Brose Linienlaser der Klasse 3A, der nach neuer Klassifizierung als Laser der Klasse 2M klassifiziert werden kann. Anwendung neuer Laser entsprechend der Stellungnahme des Fachausschuss Elektrotechnik zur Berücksichtigung der Norm DIN EN (VDE 0837 Teil 1) Laser und LED (Licht emittierende Dioden) wurden schon bisher in Laserklassen 1, 2, 3A, 3B und 4 untergliedert, um deutlich zu machen, ob und unter welchen Bedingungen Gefährdungen bestehen. Die Klassifizierung ist in der Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung und in der DIN EN festgelegt. In der Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung BGV B2 in der Fassung vom 1. Januar 1997 mit Durchführungsanweisungen vom Oktober 1995 wurde als Grundlage für die Festlegung von Schutzmaßnahmen die Klassifizierung von Lasereinrichtungen berücksichtigt. Dabei wurden die Klassen der damaligen Norm DIN EN Sicherheit von Laser-Einrichtungen bis Ausgabe in der Unfallverhütungsvorschrift zugrunde gelegt. > Brücke 2/02 9

10 VORSCHRIFTEN UND REGELN Nunmehr ist die Norm DIN EN grundlegend überarbeitet und in der Fassung November 2001 veröffentlicht worden. In dieser Ausgabe sind die Laser-Klassen zum Teil erheblich geändert worden. Deshalb wird bis zur Veröffentlichung einer entsprechenden BG- Information bzw. neuen UVV im Folgenden eine Handlungsanleitung gegeben, wie Laser mit neuer Klassifizierung entsprechend der gültigen BGV B2 anzuwenden sind. Änderungen, die sich aus den neuen Klassen ergeben: Lasereinrichtungen werden nach der Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung BGV B2 und der bisherigen Norm DIN EN (VDE 0837 Teil 1) bis Ausgabe in die Klassen 1, 2, 3A, 3B und 4 mit steigendem Gefährdungsgrad eingeteilt, wobei die Gefährdung der Augen besonders berücksichtigt wird. Die neue Norm DIN EN , Ausgabe enthält eine geänderte Klassifizierung mit den Klassen 1, 1M, 2, 2M, 3R, 3B und 4. Dabei bleiben die Klassen 1, 2, 3B und 4 gegenüber der bisherigen Norm weitgehend unverändert. Neu sind die Klassen 1M, 2M statt der bisherigen Klasse 3A und die Klasse 3R als Unterklasse der Klasse 3B. Lasereinrichtungen der Klasse 1M, deren Ausgangsstrahlung im Wellenlängenbereich zwischen 302,5 nm und 4000 nm ohne Verwendung optischer Instrumente (z. B. Lupen, Linsen, Teleskopen) liegt, sind vergleichbar ungefährlich wie die Klasse 1, sie können aber bei Verwendung optischer Instrumente gefährlich werden. Lasereinrichtungen der Klasse 2M, deren Ausgangsstrahlung im Wellenlängenbereich von 400 nm und 700 nm liegt, sind ohne Verwendung optischer Instrumente bei kurzzeitiger Einwirkungsdauer bis 0,25 s für das Auge vergleichbar ungefährlich wie eine Lasereinrichtung der Klasse 2; sie können aber bei Verwendung optischer Instrumente gefährlich werden. Fazit: Sofern keine optisch sammelnden Instrumente verwendet werden, die den Strahlquerschnitt verkleinern, besteht bei Lasereinrichtungen der Klasse 1M eine vergleichbare Gefährdung wie bei Lasereinrichtungen der Klasse 1 und bei Lasereinrichtungen der Klasse 2M wie bei Klasse 2. Bei Einsatz optisch sammelnder Instrumente können aber vergleichbare Gefährdungen wie bei Klasse 3R oder 3B auftreten. Lasereinrichtungen der Klasse 3R, deren Ausgangsstrahlung im Wellenlängenbereich von 302,5 nm bis 10 6 nm liegt, sind für das Auge potenziell gefährlich wie Lasereinrichtungen der Klasse 3B. Das Risiko eines Augenschadens wird dadurch verringert, dass der Grenzwert der zugänglichen Strahlung (GZS) im sichtbaren Wellenlängenbereich auf das Fünffache des der zugänglichen Strahlung für Klasse 2, in den übrigen Wellenlängenbereichen auf das Fünffache des GZS-Grenzwertes der zugänglichen Strahlung für Klasse 1 begrenzt ist. Fazit: Schon in der alten Norm waren für Lasereinrichtungen, die nur im sichtbaren Wellenlängenbereich strahlen (400 nm bis 700 nm) und deren Ausgangsleistung das 5-fache des Grenzwertes für Klasse 2 nicht überschreitet, die baulichen Anforderungen gegenüber den restlichen Lasereinrichtungen der Klasse 3B wesentlich reduziert. Der MZB-Wert für eine ungefährliche Bestrahlung des Auges kann aber auch bei zufälliger, kurzzeitiger Einwirkungsdauer von 0,25 s überschritten werden. Schutzmaßnahmen für Laser mit neuer Klasse entsprechend der zurzeit gültigen BGV B2 (Stand 2000) im vereinfachten Überblick. Definition der Laserklassen Klasse 1 Klasse 1M Die zugängliche Laserstrahlung ist unter venünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen ungefährlich. Anmerkung: Die venünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen sind beim bestimmungsgemäßen Betrieb eingehalten. Der Grenzwert der zugänglichen Strahlung der DIN EN : im Wellenlängenbereich von 400 nm bis 1400 nm zur Klassifizierung eines Lasers ist zwischen 100 s und s gleich. Deshalb sind bei Langzeiteinwirkungen Belästigungen nicht auszuschließen. Die zugängliche Laserstrahlung liegt im Wellenlängenbereich von nm bis nm. Die zugängliche Laserstrahlung ist für das Auge ungefährlich, solange der Querschnitt nicht durch optische Instrumente (Lupen, Linsen, Teleskope) verkleinert wird! Anmerkung: Sofern keine optisch sammelnden Instrumente verwendet werden, die den Strahlquerschnitt verkleinern, besteht bei Lasereinrichtungen der Klasse 1M eine vergleichbare Gefährdung wie bei Lasereinrichtungen der Klasse 1. Bei Einsatz optisch sammelnder Instrumente können vergleichbare Gefährdungen wie bei Klasse 3R oder 3B auftreten. 10 Brücke 2/02

11 Klasse 2 Klasse 2M Klasse 3A Klasse 3R Klasse 3B Klasse 4 Die zugängliche Laserstrahlung liegt im sichtbaren Spektralbereich (400 nm bis 700 nm). Sie ist bei kurzzeitiger Einwirkungsdauer (bis 0,25 s) ungefährlich auch für das Auge. Zusätzliche Strahlungsanteile außerhalb des Wellenlängenbereiches von nm erfüllen die Bedingungen für Klasse 1. Anmerkung: Bei Lasereinrichtungen der Klasse 2 ist das Auge bei zufälliger, kurzzeitiger Einwirkung der Laserstrahlung, d. h. bei Einwirkungsdauer bis 0,25 s nicht gefährdet. Lasereinrichtungen der Klasse 2 dürfen deshalb ohne weitere Schutzmaßnahmen eingesetzt werden, wenn sichergestellt ist, dass weder ein absichtliches Hineinschauen für die Anwendung über längere Zeit als 0,25 s, noch wiederholtes Hineinschauen in die Laserstrahlung bzw. spiegelnd reflektierte Laserstrahlung erforderlich ist. Von dem Vorhandensein eines Lidschlussreflexes zum Schutz der Augen darf in der Regel nicht ausgegangen werden: Für kontinuierlich strahlende Laser der Klasse 2 beträgt der Grenzwert der zugänglichen Strahlung (GZS) P grenz =1 mw (bei C 6 = 1). Die zugängliche Laserstrahlung liegt im sichtbaren Spektralbereich von 400 nm bis 700 nm. Sie ist bei kurzzeitiger Einwirkungsdauer (bis 0,25 s) für das Auge ungefährlich, solange der Querschnitt nicht durch optische Instrumente (Lupen, Linsen, Teleskope) verkleinert wird! Zusätzliche Strahlungsanteile außerhalb des Wellenlängenbereiches von nm erfüllen die Bedingungen für Klasse 1M. Anmerkung: Sofern keine optischen Instrumente verwendet werden, die den Strahlquerschnitt verkleinern, besteht bei Lasereinrichtungen der Klasse 2M eine vergleichbare Gefährdung wie bei Lasereinrichtungen der Klasse 2. Bei Einsatz optisch sammelnder Instrumente können vergleichbare Gefährdungen wie bei Klasse 3R oder 3B auftreten. Die zugängliche Laserstrahlung wird für das Auge gefährlich, wenn der Strahlquerschnitt durch optische Instrumente verkleinert wird. Sie ist für das Auge ungefährlich, solange der Querschnitt nicht durch optische Instrumente (Lupen, Linsen, Teleskope) verkleinert wird! Ist dies nicht der Fall, ist die ausgesandte Laserstrahlung im sichtbaren Spektralbereich (400 nm bis 700 nm) bei kurzzeitiger Einwirkungsdauer (bis 0,25 s), in den anderen Spektralbereichen auch bei Langzeitbestrahlung, ungefährlich. Anmerkung: Bei Lasereinrichtungen der Klasse 3A handelt es sich um Laser, die nach der alten Norm klassifiziert worden sind. Sofern keine optischen Instrumente verwendet werden, die den Strahlquerschnitt verkleinern, besteht bei Lasereinrichtungen der Klasse 3A, die nur im sichtbaren Spektralbereich emittieren, eine vergleichbare Gefährdung wie bei Lasereinrichtungen der Klasse 2. Bei Lasereinrichtungen der Klasse 3A, die nur im nicht sichtbaren Spektralbereich emittieren, besteht eine vergleichbare Gefährdung wie bei Lasereinrichtungen der Klasse 1. Die zugängliche Laserstrahlung liegt im Wellenlängenbereich von 302,5 nm bis 10 6 nm und ist gefährlich für das Auge. Die Leistung bzw. die Energie beträgt maximal das Fünffache des Grenzwertes der zulässigen Strahlung der Klasse 2 im Wellenlängenbereich von 400 nm bis 700 nm. Anmerkung: Lasereinrichtungen der Klasse 3R sind für das Auge potenziell gefährlich wie Lasereinrichtungen der Klasse 3B. Das Risiko eines Augenschadens wird dadurch verringert, dass der Grenzwert der zugänglichen Strahlung (GZS) im sichtbaren Wellenlängenbereich auf das Fünffache des Grenzwertes der zugänglichen Strahlung für Klasse 2, in den übrigen Wellenlängenbereichen auf das Fünffache des Grenzwertes der zugänglichen Strahlung für Klasse 1 begrenzt ist. Die zugängliche Laserstrahlung ist gefährlich für das Auge, häufig auch für die Haut. Anmerkung: Das direkte Blicken in den Strahl bei Lasern der Klasse 3B ist gefährlich. Ein Strahlbündel kann sicher über einen diffusen Reflektor betrachtet werden, wenn folgende Bedingungen gleichzeitig gelten: der minimale Beobachtungsabstand zwischen Schirm und Hornhaut des Auges ist 13 cm, die maximale Beobachtungsdauer 10 s, es treten keine gerichteten Strahlanteile auf, die ins Auge treten können. Ein Strahlenbündel kann nur dann über einen Diffusor betrachtet werden, wenn keine gerichteten Strahlanteile auftreten. Eine Gefährdung der Haut durch die zugängliche Laserstrahlung besteht bei Lasereinrichtungen der Klasse 3B, wenn die Werte der maximal zulässigen Bestrahlung (MZB) überschritten werden. Die zugängliche Laserstrahlung ist sehr gefährlich für das Auge und gefährlich für die Haut. Auch diffus gestreute Strahlung kann gefährlich sein. Die Laserstrahlung kann Brand- und Explosionsgefahr verursachen. Anmerkung: Lasereinrichtungen der Klasse 4 sind Hochleistungslaser, deren Ausgangsleistungen bzw. -energien die Grenzwerte der zugänglichen Strahlung (GZS) für Klasse 3B übertreffen. Die Laserstrahlung von Lasereinrichtungen der Klasse 4 ist so intensiv, dass bei jeglicher Art von Exposition der Augen oder der Haut mit Schädigungen zu rechnen ist. Außerdem muss bei der Anwendung von Lasereinrichtungen der Klasse 4 immer geprüft werden, ob ausreichende Maßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefahren getroffen sind; siehe auch 10 und 16 der Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung. Eine Langfassung dieses Artikels, mit ausführlicher Darstellung der sich aus der neuen Klassifizierung ergebenden Konsequenzen für den Unternehmer, finden Sie auf unseren Internetseiten als Thema des Monats April. Martin Brose/Rüdiger Peuker Brücke 2/02 11

12 BETRIEBLICHE SICHERHEITSARBEIT Innerbetriebliche Schwerlasttransporte Auf der Straße erregen sie viel Aufsehen, spektakuläre Schwertransporte auf überbreiten Tiefladern mit 96 Rädern. Obwohl jeder Meter des Transportweges sorgfältig auf Passierbarkeit überprüft wurde und im Weg stehende Schilder und Ampeln abgebaut sind, bleibt es spannend bis zum Schluss. Warum? Erstens weil das Zusammenspiel von Mensch und Technik fasziniert. Zweitens, weil die schwere Last einen leichten Schauder verursacht. Was passiert wohl, wenn die vom Tieflader fällt? Aber keine Sorge, sie fällt nicht, hier sind Profis am Werk. Auch viele innerbetrieblichen Schwerlasttransporte, die beispielsweise beim Umzug von Maschinen von einer Halle in die andere durchgeführt werden, verursachen ein etwas mulmiges Gefühl. Allerdings aus anderen Gründen. Hier nimmt das Zusammenspiel von Mensch und einer Technik, die bereits beim Bau der Pyramiden unzählige Todesopfer forderte, zum Teil groteske Züge an. Mit der Muskelkraft aller zufällig greifbaren Mitarbeiter werden tonnenschwere, kopflastige Maschinen Professionelles Anheben eines verpackten auf zufällig vorhandenem Rundmaterial ruckartig Meter um Meter weiterbe- Turboverdichters (185 t) wegt. Es herrscht eine Sprachverwirrung wie in Babylon, das Kommando hat jeweils der Lauteste. Dass diese Transporte nicht immer ein gutes Ende finden, leuchtet ein. Die Zahl der schweren Unfälle in Verbindung mit diesen doch eher seltenen Transporten liegt bei der BGFE in ähnlicher Höhe, wie die schweren Unfälle bei normalen, alltäglichen Transporten mit Gabelstaplern. Im Verhältnis zur Häufigkeit ist damit das Risiko bei Schwertransporten extrem hoch. Fa. Scholpp Viele Einflussfaktoren Um überhaupt abschätzen zu können, ob ein Schwertransport im Betrieb mit dem vorhandenen Know-how, mit vorhandenen oder noch zu beschaffenden Transportmitteln und mit den vorhandenen Mitarbeitern sicher durchgeführt werden kann, müssen folgende Faktoren berücksichtigt werden: Last (Gewicht, Gewichtsverteilung, Schwerpunktlage, Aufstandsflächen, Form, Größe) Mögliche Transportwege (Belastbarkeit, Beschaffenheit, Raumprofil) Hubgeräte (Tragfähigkeit, Hubhöhe, Anzahl, Ausführung) Transportgeräte (Tragfähigkeit, resultierend Flächenpressung, Anzahl, Ausführung) Organisation (Kompetenter Planer und Aufsichtsführender, ausreichende Anzahl geeigneter Mitarbeiter, Persönliche Schutzausrüstung) Besonderheiten der zu transportierenden Lasten Fast alle Unfälle werden durch kippende Lasten verursacht. Die zu transportierenden Lasten wie Maschinen, Schaltschränke, Regale sind überwiegend hoch, bei kleinen Aufstandsflächen. Bei Maschinen, und schlimmer noch bei Schaltschränken, ist der Schwerpunkt auf Grund der ungleichmäßigen Lastverteilung meist nicht im Zentrum, wo man ihn intuitiv vermutet, sondern zum Teil deutlich verschoben. Bei Schaltschränken verlaufen die schweren Kupfer- Sammelschienen an der Rückseite und im oberen Bereich. Daraus resultiert eine erhebliche Kopflastigkeit und ein sehr geringer Schwerpunktabstand von der Kippkante. Dies führt zu einem sehr ungesunden Verhältnis von Kippmoment zu Standmoment. Ein Moment ergibt sich aus einer Kraft, die an einem Hebelarm angreift: M = Fxl. Das Standmoment (M St ) ergibt sich aus der Gewichtskraft (F G ), die man sich im Schwerpunkt konzentriert vorstellen kann und die immer senkrecht nach unten wirkt, und dem Abstand (l K ) des Schwerpunktes von der Kippkante. Das Kippmoment errechnet sich aus der möglichen Querkraft (F Q ) und deren Abstand zur Aufstandsfläche (h), sprich der Höhe des Kraftangriffspunktes. Gesundes Verhältnis zwischen Stand- und Kippmoment, z. B. an einer Spritzgießmaschine Beim Transport wird man natürlich versuchen, möglichst keine Querkräfte einzuleiten. Durch unebenen Untergrund oder Einfahrt in kleine Vertiefungen kann die Last jedoch ins Schwanken geraten. Dieses Schwanken bewirkt Querkräfte. Beim Schwanken wird der Lastschwerpunkt, in dem man sich die komplette Masse konzentriert vorstellen kann, in horizontaler Richtung beschleunigt. Kraft ist aber gerade Masse mal Beschleunigung. Je höher der Schwerpunkt über der Aufstandsfläche liegt, desto stärker wird er beim Schwanken seitlich in Richtung Kippkante beschleunigt. Die folgende Grafik zeigt in der linken Skizze den senkrecht stehenden Schaltschrank mit dem Schwerpunkt in 12 Brücke 2/02

13 Ungefährlicher als die Last in irgendeiner Form mit Rädern, Walzen oder Rollen fortzubewegen, ist der Transport mittels Kran. Häufig steht für die Transportstrecken innerhalb einer Halle ein geeigneter Kran zur Verfügung. Natürlich erfordert die Lastaufnahme ebenfalls einige Vorüberlegungen. Gewicht und Schwerpunktlage sind auch beim Krantransport entscheidend, jedoch verliert eine Kopflastigkeit durch geeignetes Anschlagen ihr Gefährdungspotenzial. In Vorfeld sicherzustellen ist das Vorhandensein geeigneter Anschlagpunkte, Anschlagmittel und Hilfsmittel wie Traversen und Kantenschützer. Der wichtigste Sicherheitsfaktor sind jedoch Mitarbeiter, von denen auf Grund ihrer Ausbildung, Erfahrung und innerer Einstellung zu erwarten ist, dass sie mit der Aufgabe nicht überfordert sind und sorgfältig und umsichtig handeln werden. Ungesundes Verhältnis zwischen Stand- und Kippmoment an einem Schaltschrank 2 Metern Höhe. Der Abstand zur nächsten Kippkante beträgt 20 cm, bei einer Gesamtbreite von 60 cm. Die rechte Skizze zeigt die Lage des Schaltschranks nach der Einfahrt in eine Bodenunebenheit von 3 cm. Der Schwerpunkt liegt jetzt noch 8 cm von der Kippkante entfernt, ist jedoch in Bewegung. Der Schaltschrank wird also weiter zur Seite schwanken, der Schwerpunkt wird vor der Kippkante nicht zur Ruhe kommen. Der Schaltschrank wird mit Sicherheit umkippen. Dies ist dann der Moment, wo sich jeder der am Transport Beteiligten die Frage stellt: Kann ich durch schnelles Handeln jetzt noch einen Umsturz verhindern? Das Pflichtgefühl sagt Ja, eine innere Stimme sagt Bring dich in Sicherheit. Was sagt die Erfahrung? Es vergeht eine Schrecksekunde, bis man überhaupt reagiert, dann noch eine, bis man in der richtigen Position ist und eine weitere, bis man die maximale Körperkraft aufbringt. In den meisten Fällen dürfte der Schaltschrank zwischen der ersten und der zweiten Sekunde bereits den Fußboden durchschlagen haben. Es hat also keinen Sinn, hier falschen Ehrgeiz zu entwickeln. Der gleiche Mechanismus ist Ursache für die vielen Unfälle, wo an die Wand gelehnte Blech- oder Spanplattenpakete umstürzen und Mitarbeiter begraben. Das reflexartige Verhalten, fallende Gegenstände aufhalten zu wollen, scheint dem Menschen angeboren und macht auch Sinn bei Dingen des täglichen Lebens wie fallenden Tellern oder kippenden Stühlen. Bei kippenden Maschinen muss jedoch ein Fluchtreflex einsetzten. In der Vorbesprechung des Transportes sollte klar herausgestellt werden, wie im Gefahrenfall zu reagieren ist. Beim Transport selbst muß derjenige, der das Kommando hat, in einer entsprechenden kritischen Situation früh genug den unmißverständlichen Befehl zum Weggehen geben. Reicht die Tragfähigkeit des Hallenkranes nicht aus, so gibt es einige andere Möglichkeiten, die Last anzuheben: Soll die Last in der Halle auf einen Tieflader oder einen Transportwagen gehoben werden, muss ein Fahrzeugkran oder ein Schwerlast-Hubportal mit entsprechenden Bedienern angemietet werden. Fa. Schollp Zusammenwirken zwischen Hallen- und Fahrzeugkran Soll die Last lediglich auf Transportroller gestellt werden, scheinen wegen der kleinen erforderlichen Hubhöhen hydraulische Hubgeräte oft ausreichend. Bei hochliegendem Lastschwerpunkt mit geringem Schwerpunktabstand zur Kippkante ist der Einsatz dieser Geräte lebensgefährlich. Fa. Schollp Hydraulisches Hubgerät Brücke 2/02 13

14 BETRIEBLICHE SICHERHEITSARBEIT Aus einem Unfalluntersuchungsbericht Die Mitarbeiter der Instandhaltung hatten den Auftrag, eine hydraulische Multilayerpresse aus der Leiterplattenfertigung in die zurzeit als Lager genutzte Halle zu transportieren. Hierzu verwendeten sie einen Satz Panzerrollen, bestehend aus zwei Rollensätzen und einem Lenkschemel. Damit die Presse auf den Lenkschemel gesetzt werden konnte, hob man sie mit zwei hydraulischen Maschinenhebern an. Nachdem der Lenkschemel untergeschoben war, musste die Presse um ca. 2 cm abgelassen werden. Dabei wurde ein Hydraulikheber von Herrn F., der andere von Herrn D. bedient, während Herr K. den Lenkschemel unterschob. Herr H. beaufsichtigte die Arbeiten und gab die Anweisung zum gleichzeitigen Ablassen der beiden Hydraulikheber. Beim Absenken kippte die Presse zur Seite von Herrn D. Dieser konnte nicht mehr ausweichen und wurde unter der Presse begraben. Die herbeigerufenen Rettungsmannschaften mit Notarzt konnten nur noch den Tod von Herrn D. feststellen. Die beiden verwendeten Hydraulikheber waren unterschiedlich alt, wobei das ältere Modell von Herrn D. bedient wurde. Wie bei der Unfalluntersuchung festgestellt wurde, war ein dosiertes Ablassen des älteren Hebers nicht möglich. Das Ablassventil konnte zunächst ein Stück weit gedreht werden, ohne dass eine Reaktion erfolgte. Anschließend öffnete es fast vollständig und der Heber senkte sich relativ schnell. Der zweite Heber arbeitete dagegen einwandfrei. Das Verhalten des älteren Hebers wurde auch vom Sachverständigen festgestellt. In einem Telefonat gab der Sachverständige an, dass er dieses Verhalten des Heber nicht als einen Mangel betrachtet, den er im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung beanstandet hätte. Es kann zweifelsfrei davon ausgegangen werden, dass die beiden Heber mit dem Gewicht der Maschine (3.700 kg) nicht überlastet waren. Ein Unfall wie dieser kann sich jederzeit wieder ereignen. Deshalb: Wenn hydraulische Hubgeräte eingesetzt werden, sollte die Betätigungsstange für das Hochpumpen und Ablassen so lang sein, dass sich die Bediener außerhalb des Gefahrenbereichs befinden. Bevor eine Maschine überhaupt angehoben werden kann, müssen alle Verbindungen zum Boden, wie z. B. Befestigungsschrauben gelöst sein. Nicht zu unterschätzen sind in diesem Zusammenhang Adhäsionskräfte zwischen Maschinenaufstandsflächen und glatten Böden durch dazwischengeflossene Öle. Oft wirken die Maschinen wie festgeklebt. Im Extremfall hilft nur noch Freistemmen. Vor dem Ansetzen der Hubgeräte muss die Standsicherheit und ausreichende Bodenbelastbarkeit für jedes Gerät gewährleistet sein. Ebenfalls gewährleistet sein muss die sichere Auflage der Maschine auf den jeweiligen Auflageflächen der Hubgeräte. Stahl auf Stahl mit einer Ölschicht dazwischen hat einen Reibwert wie Glatteis. Durch eine rutschhemmende Zwischenlage, die allerdings relativ dünn sein muss, um nicht beim Anheben und Ablassen durch Federwirkung die Maschine in Schwingung zu versetzen, kann der Gefahr des Abrutschens in gewissem Maße entgegengewirkt werden. Bei der Mehrzahl der Maschinen streben die Konstrukteure sehr steife Maschinenbetten an. Für den Transport bedeutet dies, dass z. B. beim Anheben an allen vier Ecken nur jeweils zwei diagonal gegenüberliegende Hubgeräte die Last tragen können. Nur bei nachgiebigen Maschinenkonstruktionen verteilt sich das Gewicht gleichmäßig auf alle Auflagepunkte. Nur zwei Stränge tragen heißt der gleiche Effekt beim Krantransport von starren Lasten mittels Vierstranggehänge. Die Standfläche der Presse war sehr schmal. Dazu kommt, dass sie auf Grund der sehr hoch eingebauten Antriebe und Werkzeuge einen oberhalb der Mitte liegenden Schwerpunkt hat. Bedingt hierdurch bedurfte es nur einer geringen Seitenneigung, um die Presse zum Kippen zu bringen. Begünstigt wurde dieses Verhalten zusätzlich durch die geringe Auflagefläche des Lenkschemels. Zunächst ist festzuhalten, dass ein absolut gleichzeitiges Betätigen der Hydraulikheber auf Kommando durch zwei Personen nur äußerst schwierig zu bewerkstelligen ist. Weiterhin erschwert wird es durch das oben beschriebene unterschiedliche Verhalten der Ablassventile. Unter diesen Bedingungen ist ein gleichzeitiges beidseitiges Absenken praktisch unmöglich. Durch die geringe Breite der Standfläche und den hohen Schwerpunkt war die Maschine relativ leicht aus dem Gleichgewicht zu bringen. Dadurch wurden die Bereiche seitlich der Presse, in denen sich die Bediener der Hydraulikheber befanden, zu Gefahrbereichen. Dass dieser Sachverhalt nicht erkannt wurde, ist somit die wesentliche Ursache dafür, dass es zu einem so folgenschweren Unfall kommen konnte. BGI 672 Vierstranggehänge, nur 2 Stränge tragen Übliche Tragfähigkeiten von Hydraulikhebern bewegen sich zwischen 5 und 20 Tonnen. Der erforderliche Hydraulikdruck für den Hubvorgang wird meist über eine am Hubgerät fest angebaute Handpumpe aufgebracht. Kritischer als das Anheben ist das Ablassen der Last, wie der oben geschilderte Unfall zeigt. Es dürfen also nur Geräte eingesetzt werden, deren Ablassventile 14 Brücke 2/02

15 ein sehr feinfühliges, langsames Absenken der Last zulassen. Wenn nicht sicher auszuschließen ist, dass hohe, schlanke Lasten beim Anheben oder Ablassen in gefährliche Schieflage geraten können, scheiden hydraulische Hubgeräte zunächst aus. Man kann jedoch durch eine geeignete, fest mit der Last verbundene Hilfskonstruktion, die Ausstandsfläche und damit auch den Abstand der Hubgeräte zum Lastschwerpunkt vergrößern und so das Umsturzrisiko entsprechend senken. Wie beim Einsatz der Transportrollen (s. u.) ist auch hier die Bodenbelastbarkeit zu berücksichtigen und die Aufstandsfläche eventuell entsprechend zu vergrößern. Bei unebenem Untergrund ist durch eine geeignete Unterbauung eine horizontale Aufstandsfläche zu schaffen. Fa. TUL-Tec Transportrollenfahrwerk mit rutschhemmender Oberfläche Transportrollen und Bodenbelastung Beim Absetzen der Last auf ein Transportfahrwerk mit Stahlwalzen (Panzerrollen) tritt aufgrund der lediglich linienförmigen Berührung der Walzen eine derart hohe Flächenpressung auf, dass bei entsprechenden Lastgewichten die meisten Böden zerstört werden. Deshalb muss der gesamte Transportweg mit Stahlplatten ausgelegt werden, die so dick sein müssen, dass keine Verformung auftritt, auch wenn Bodenunebenheiten zu überbrücken sind. Einer gesonderten Betrachtung sind alle Stellen mit reduzierter Tragfähigkeit zu unterziehen. Mit bloßem Auge zu erkennen sind Abdeckungen aus Riffelblech über Kabelschächten oder Gitterroste über Späneförderern. Auf Anhieb nicht zu erkennen sind hingegen unterkellerte oder untertunnelte Bereiche. Im Zweifelsfall ist ein etwas längerer Transportweg mit festem Boden unter den Rollen die bessere Wahl. Die Transportfahrwerke dürfen unter der Last nicht wegrutschen können. Die beste Sicherung ist der Formschluss, z. B. durch Anschrauben. In den meisten Fällen wird man jedoch auf eine Verbindung durch Reibkräfte (Kraftschluss) zurückgreifen müssen. In der Regel sind die Oberflächen der Rollenfahrwerke mit einer Gummiauflage versehen, die gute Reibwerte gewährleistet. Sollte das nicht der Fall sein und Metall auf Metall liegen, sind rutschhemmende Gummi-Zwischenlagen zu empfehlen. Verziehen der Last Insbesondere beim Verziehen der Last mit Gabelstaplern oder Elektrokarren ist eine geeignete Abschleppöse an der Last vorzusehen. Damit das Kippmoment so gering wie möglich gehalten wird, muss der Hebelarm der eingeleiteten Querkräfte möglichst klein sein. Deshalb muss die Öse so tief wie möglich angebracht werden. Stehen mehrere Schleppfahrzeuge zur Auswahl, ist zur Vermeidung von hohen Kraftspitzen das Fahrzeug mit der größten und gleichmäßigsten Zugkraft bei möglichst niedriger Geschwindigkeit zu bevorzugen. Wegen der hohen Drehmomente bereits bei niedrigsten Drehzahlen sind Fahrzeuge mit Elektroantrieb oder Hybridantrieb besser geeignet als solche mit Verbrennungsmotor. Vom Einsatz einzylindriger Dieselschlepper vom Schlage eines Lanz Bulldogs ist auf jeden Fall Abstand zu nehmen. Einsatz von Gabelstaplern Unternehmen, die sich auf Schwertransporte spezialisiert haben, verfügen über Schwerlast-Gabelstapler. Soll die Last, die nicht auf einer Palette, auf Kanthölzern o. Ä. steht, auf den Gabeln transportiert werden, muss sie zunächst so weit angehoben werden, dass die Gabeln darunter passen. Wie bereits beschrieben, ist dies -- und auch der weitere Transport sowie das Absetzen -- mit erheblichen Risiken verbunden. Sicherer ist in der Regel der hängende Transport. Dieser ist auch mit dem Gabelstapler zulässig, wenn der Hersteller dies als bestimmungsgemäße Verwendung vorgesehen hat und die Vorgaben mit den örtlichen Betriebsbedingungen vereinbar sind, oder eine ausreichende Standsicherheit unter den örtlichen Betriebsbedingungen durch ein Sachverständigengutachten nachgewiesen ist. Die Lasten müssen so angeschlagen werden, dass sich das Anschlagmittel nicht unbeabsichtigt verschieben oder lösen kann und nicht beschädigt wird. Zu überprüfen ist deshalb, ob die Kanten der Gabeln einen ausreichenden Radius aufweisen und frei von Graten sind. Anderenfalls müssen spezielle Kantenschoner, oder bei Hebebändern entsprechende Schutzschläuche, verwendet werden. Sowohl der Fahrer, als auch die anderen am Transport Beteiligten haben dafür zu sorgen, dass niemand der Last zu nahe kommt oder vor der Last herläuft. Fa. Schollp Hängender Transport mit Schwerlast-Gabelstapler Zu einem sicheren Transport gehört es auch, die Last so niedrig wie möglich über dem Boden zu transportieren und, sofern dem Fahrer die Sicht versperrt ist, entweder rückwärts oder mit Einweisern zu fahren. Universeller als Gabelstapler sind Teleskopgeräte, die sowohl mit einer Gabel, als auch mit einem Kranhaken ausgerüstet werden können. Brücke 2/02 15

16 BETRIEBLICHE SICHERHEITSARBEIT Mitarbeiter mit dieser Aufgabe betrauen, juristisch heißt dies Auswahlverantwortung. Die richtige Auswahl alleine genügt jedoch nicht, dem Unternehmer verbleiben Kontrollpflichten. Nicht nur die Führungskräfte, sondern alle am Transport beteiligten Mitarbeiter sind gewissenhaft auszuwählen und vor der Durchführung des Transportes zu unterweisen. Unterweisung ist eine der grundlegenden Pflichten des Unternehmers in der Arbeitssicherheit. Erst durch eine ausreichende Unterweisung der Beschäftigten werden Verhaltensregeln wirksam. Dafür hat der Unternehmer zu sorgen. Diese Pflicht muss auf Vorgesetzte übertragen werden, soweit der Unternehmer ihr nicht selbst nachkommen kann. Andernfalls verstößt er zumindest gegen seine Organisationspflichten bei der Unterweisung. Eine Unterweisung ist ausreichend, wenn die zur Abwendung von Betriebsgefahren nötigen Verhaltensregeln vom Beschäftigten verstanden, beherrscht und akzeptiert werden. Bei der erstmaligen und wiederholenden Unterweisung kann auf Bekanntem und Beherrschtem (Kenntnisse, Fähigkeiten und Einsichten) aufgebaut werden. Die Beschäftigten müssen bei der Unterweisung mitwirken. Zeigt sich, dass jemand nicht unterwiesen werden kann -- sei es auch aus mangelnder Bereitschaft mitzuwirken --, darf er mit den ihn gefährdenden Arbeiten nicht betraut werden. Die Erfahrung lehrt, dass zu wenig Zeit und Geld in die Planung und Vorbereitung investiert werden. Hat sich dann ein schwerer Unfall ereignet, werden Zeit und Geld plötzlich zu sehr relativen Begriffen. Wenn bei der Planung klar wird, dass der Transport mit eigenen Mitteln nicht risikolos durchführbar sein wird, sollte eine Fachfirma für Schwertransporte beauftragt werden. Checkliste innerbertrieblicher Schwertransporte Organisation, Planung, Vorbereitung In diesem Artikel steht das Kapitel Organisation am Ende, im Betrieb muss es am Anfang jeder Tätigkeit stehen. Insbesondere wenn komplettes Neuland betreten wird und die Erledigung der Aufgabe mit erheblichen Risiken verbunden ist, wie beim innerbetrieblichen Schwerlasttransport. Am Anfang steht die Gefährdungsermittlung. Bereits in der Planungsphase werden mögliche Alternativen auf ihre Risiken hin beleuchtet. In die Ermittlung fließen auch denkbare kritische Situationen durch Pannen und mögliche Verhaltensfehler ein. Grundsatz bei allen Entscheidungen muss sein: Technische Maßnahmen haben Vorrang vor personenbezogenen Maßnahmen. Erst wenn das technisch sinnvoll Machbare ausgeschöpft ist, werden spezielle Verhaltensweisen oder persönliche Schutzmaßnahmen diskutiert. Verantwortlich für die sichere Durchführung des Transportes ist zunächst der Unternehmer. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Unternehmer ausdrücklich für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen, damit die Arbeitssicherheit gewährleistet ist. Sofern der Transport nicht vom Unternehmer selbst geleitet wird, muss er einen geeigneten Norbert Schilling Literatur Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge (BGV D 27, früher VBG 36) Unfallverhütungsvorschrift Winden, Hub- und Zuggeräte (BGV D 8, früher VBG 8) Unfallverhütungsvorschrift Krane (BGV D 6, früher VBG 9) Unfallverhütungsvorschrift Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb VBG 9a BG-Information Sicherer Betrieb von Gleislosen Fahrzeugkranen (BGI 672, früher ZH1/556) BG-Information Sicherheitslehrbrief für Gabelstaplerfahrer (BGI 545, früher ZH1/92) BG-Information Sicherheitslehrbrief für Kranführer (BGI 555, früher ZH1/103) BG-Information Sicherheitslehrbrief für Anschläger (BGI 556, früher ZH1/103a) BG-Information Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Transport und Lagerarbeiten (BGI 582, früher ZH1/185) 16 Brücke 2/02

17 SCHULUNG Rückblick auf das 4. Fachsymposium Sichere BUS-Systeme in Bad Münstereifel Bilder Schneider Beim 4. Fachsymposium Sichere BUS- Systeme war es gar nicht einfach noch einen freien Platz zu finden. Ende letzten Jahres fand im >>berghof<< in Bad Münstereifel das 4. Fachsymposium Sichere BUS-Systeme der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik statt. Aufgrund der schnelllebigen Entwicklung in diesem Bereich und der vielseitigen Anwendungsgebiete Sicherer BUS-Systeme fand auch diese Veranstaltung breiten Zuspruch. Hier ein kurzer Rückblick. Zum Auftakt der Veranstaltung referierte Werner Notzon von der BMW AG über die Einbindung von Sicheren BUS-Systemen im Karosserie-Rohbau. Über seine Erfahrungen bei der Anwendung elektronischer Sicherheitssysteme berichtete danach Christoph Schinerl von der Werkzeugmaschinenfabrik Linz GmbH (Österreich). In seinem Beitrag stand der Einsatz Sicherer BUS-Systeme bei Dreh-Bohr- Fräszentren im Mittelpunkt. Herr Schinerl hob hervor, dass es möglich ist, mit Hilfe eines zweikanaligen Aufbaus alle Sicherheitsfunktionen einer Werkzeugmaschine auf elektronischem Weg zu lösen. Viel Interesse fanden auch die Ausführungen von Hartmut Ketteler vom LIEBHERR-WERK Biberach GmbH über die vielseitige Anwendung von Elektronik-Systemen in Turmdrehkranen. Er zeigte u. a. die Bereiche auf, in denen die BUS-Systeme wirksam werden bzw. eingreifen: Antriebe (Fahrwerksteuerung, Drehwerksteuerung, Hubwerksteuerung.), Kommunikation (Anzeige- und Monitorsystem), Sicherheit (Lastmomentbegrenzung, Antikollision, Arbeitsbereichsbegrenzung) Ein weiteres Anwendungsbeispiel zeigte Franz Honegger von der Franz Honegger und Partner GmbH auf. Er stellte den Einsatz von Sicheren BUS-Systemen in komplexen Produktionsanlagen vor. Unser Gast aus der Schweiz zeigte an praktischen Anwendungsbeispielen vielseitige Aspekte auf, so nannte er als Vorteile unter anderem die einfache Möglichkeit der Verdrahtung, kurze Inbetriebnahmezeiten, schnelle Fehlerlokalisierung und -behebung. Die sicherheitstechnische Anbindung von Roboter- Systemen erläuterte Peter Klüger von der KUKA Roboter GmbH. Zwischen den Referaten nutzten die Hersteller verschiedener Sicherer BUS-Systeme, wie beispielsweise ESALAN, Interbus Safety, SafetyBUS p und Safety Fieldbus die Fachveranstaltung, um ihre neuesten Entwicklungen vorzustellen. Verschiedene Hersteller von Sicheren BUS-Systemen nutzten die Gelegenheit, ihre neuesten Entwicklungen vorzustellen. So standen selbst die Pausen im Zeichen reger Diskussionen. Die Tagungsordner sowohl des 4. BUS-Fachsymposiums wie auch der vorangegangenen Fachsymposien können Sie zum Preis von 20,-- EUR. je Ordner (incl. Versand, zzgl. Mehrwertsteuer) anfordern unter: Tel. (03 51) , Fax (03 51) oder pruefstelle.dresden@bgfe.de Ute Schneider/Dieter Seibel Neue Laserschutzseminare an der Bildungsstätte Dresden Gemäß Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung (BGV B2) hat der Unternehmer einen Sachkundigen als Laserschutzbeauftragten zu bestellen, wenn er einen Laser der Klasse 3R, 3B oder 4 betreibt. Zum Erwerb dieser Sachkunde werden an der Bildungsstätte Dresden 3-Tagesseminare für Lasereinrichtungen in der Mess- und Kommunikationstechnik (PE 2 KM) bzw. für Lasereinrichtungen in der Materialbearbeitung und Beschriftung (PE 2 MB) durchgeführt. Zusätzlich werden in Dresden ab diesem Jahr auch entsprechende Wochenseminare (Lasereinrichtungen in der Mess- und Kommunikationstechnik mit Praktikum/PE 2 KM PR)) bzw. 4-Tagesseminare (Lasereinrichtungen in der Materialbearbeitung und Beschriftung mit Praktikum, PE 2 MB PR) angeboten. Durch die Verlängerung der Seminarzeit ist es möglich, den sehr komplexen Stoff, der für den Erwerb der Sachkunde vermittelt werden muss, detaillierter darzustellen. Auch bleibt den Teilnehmern genügend Zeit um bei der selbstständigen Lösung von Aufgaben, z. B. bei der Ermittlung von Grenzwerten der maximal zulässigen Strahlung (MZB-Werte) oder bei der Bestimmung der Schutzklassen von Laserschutz- und Justier- > Brücke 2/02 17

18 SCHULUNG Carsten Stoldt Während eines Praktikums haben die Teilnehmer Gelegenheit, ihr erworbenes Wissen praktisch umzusetzen. brillen oder der Festlegung von Laserbereichen, ihr erworbenes Wissen zu vertiefen und anzuwenden. Hilfreich hierbei ist auch die Durchführung eines Praktikums, in dem in kleinen Arbeitsgruppen (ca. fünf Seminarteilnehmer pro Gruppe) selbstständig Aufgaben bearbeitet und deren Ergebnisse präsentiert werden. Mögliche Praktikumsaufgaben sind beispielsweise die Bestimmung des Laserbereiches eines Linienlasers oder der Laserklasse eines Scanners. Im Seminar PE 2 MB PR ist zudem vorgesehen, an unserem neuen Materialbearbeitungslaser eine Gefährdungsanalyse durchzuführen. Schulungsstätte Linowsee Alkohol und Drogen im Betrieb Prävention und Beratung Zunehmende Abhängigkeit von Drogen führt zu Belastungen für den Betrieb. Früherkennung, Beratung und Behandlung kann betroffene Mitarbeiter vor vielseitigen Folgeschäden schützen, Arbeitsunfälle vermeiden, Arbeitsausfälle und Leistungsminderungen reduzieren und so dem Betrieb erhebliche Kosten einsparen. An wen richtet sich dieses Angebot? Natürlich an jeden Interessierten, der eine Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten absolvieren möchte, insbesondere jedoch an diejenigen, die als Laserschutzbeauftragte komplexere Problemstellungen zu bearbeiten haben. Da neben den dargestellten Inhalten auch auf die im letzten Jahr erfolgten wesentlichen Änderungen des Regelwerkes, vor allem der DIN 60825, Teil 1, vertiefend eingegangen wird, ist dieses Seminar auch für gestandene Laserschutzbeauftragte zur Auffrischung und Vertiefung ihres Wissens von Interesse. Die Teilnehmerzahl pro Seminar ist auf maximal 15 Personen begrenzt, daher empfiehlt sich eine baldige Anmeldung. Das Seminar vermittelt neben Kenntnissen über Ursachen, Entwicklung, Folgen und Wesen der Abhängigkeitserkrankungen eine fundierte Übersicht über bewährte betriebliche Modelle zur Reduzierung des Drogenkonsums und dessen Früherkennung sowie zum Umgang mit betroffenen Mitarbeitern. Inhaltliche Schwerpunkte: Konsumentwicklung legaler und illegaler Drogen Typologie; Verlauf der Alkoholund anderer Abhängigkeitskrankheiten Körperliche, seelische und soziale Folgeschäden Auswirkungen für den Betrieb (Arbeitsunfälle, Unfälle, Kosten, Betriebsklima) Abwehr und ihre Bedeutung Motivationsprozess und Motivationshilfen Betriebliche Modelle zur Reduzierung des Alkoholkonsums und Im vergangenen Sommer haben wir an der Bildungsstätte Dresden das Sonderseminar Lasersicherheit (SO 3) durchgeführt. Auf Grund des großen Interesses und vieler Nachfragen haben wir uns entschlossen, das Seminar auch in diesem Jahr anzubieten. Das Seminar richtet sich an bereits tätige Laserschutzbeauftragte, Sicherheitsfachkräfte mit Vorkenntnissen auf dem Gebiet der Lasersicherheit und Konstrukteure von Lasereinrichtungen. In diesem Seminar wird schwerpunktmäßig auf die neuen DIN- Vorschriften (insbesondere DIN 60825, Teil 1) und die neuen Laserklassen sowie die Klassifizierung von Lichtwellenleiter-Kommunikationssystemen eingegangen. In weiteren Einheiten des Seminars geht es um LED-Messungen (Bestimmung des C 6 -Faktors), Neuerungen zum Regelwerk für die Auswahl persönlicher Schutzausrüstung sowie um die Risikoanalyse bei Hochleistungslasern. Carsten Stoldt Termine: Seminar für Lasereinrichtungen in der Mess- und Kommunikationstechnik mit Praktikum (PE 2 KM PR: Seminar für Lasereinrichtungen in der Materialbearbeitung und Beschriftung mit Praktikum (PE 2 MB PR: Sonderseminar Lasersicherheit (SO 3): zur Früherkennung der Betroffenen Hilfen zum Umgang und zur Gesprächsführung mit betroffenen Mitarbeitern, Therapieangebote Praktische Gesprächsübung Zielgruppe: Führungskräfte mit Personalverantwortung, Betriebsräte, Sicherheitsfachkräfte, Betriebsärzte Termin: Schulungsstätte Linowsee Rainer Dschietzig 18 Brücke 2/02

19 Seminar BS 8 Errichtung und Veränderung von Bauwerken Bei betrieblichen Baumaßnahmen, egal ob es sich um einen Neubau, Umbauten oder die Nutzungsänderungen von Bauwerken handelt, steht die Arbeitssicherheit häufig hinten an. Oft spielt hier das Design eine größere Rolle als die Ergonomie. Oder es wird auch für die Kindertagesstätte das attraktive Geländer mit Horizontalverstrebungen gewählt, obwohl es die Kinder zum Klettern einlädt und dadurch Absturzunfälle geradezu provoziert. Die Arbeitssicherheit bereits in die Bauplanung mit einzubeziehen, spart in mehrfacher Hinsicht Kosten. Da nicht alle Details in Vorschriften erfasst und auf die jeweiligen Bedingungen abgestimmt sein können, spielt hier die Erfahrung eine ganz große Rolle. Erfahrung, die der über 70-jährige Dozent, der Architekt und Sicherheitsingenieur Wilhelm Seefeldt, reichlich zu bieten hat. Ein Teilnehmer des Seminars, Siemens Sicherheitsingenieur Hans- Dieter Kuhl, teilte uns anschließend mit: Aus dem Seminar,Errichtung und Veränderung von Bauwerken konnte ich wichtige Informationen und Hinweise, insbesondere zur Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung, mitnehmen. Besonders gut ist der Praxisbezug des Seminars. So wird anhand von Beispielen aufgezeigt, dass eine Verbesserung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes auch ohne große Mehrkosten erreicht werden kann. Einige Themen konnten wegen der Kürze der Zeit leider nur kurz behandelt werden, aber mit den erhaltenen Unterlagen habe ich die Möglichkeit, für mich wichtige Themen zu vertiefen oder zu prüfen, welche weiteren Informationen ich benötige. Zielgruppe: Architekten; Sicherheitsfachkräfte; Führungs- und Fachkräfte, die mit Baumaßnahmen beauftragt sind. Termin: Schulungsstätte Linowsee Anmeldung für alle Kurse: BGFE Referat Schulung Gustav-Heinemann-Ufer Köln Tel. (02 21) Fax (02 21) schulung@bgfe.de Internet: WERBEN FÜR SICHERHEIT Plakate für die Monate Mai/Juni Die Plakate der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik sollen Ihnen bei der betrieblichen Sicherheitsarbeit helfen. Durch die Kombination einfacher Bild- und Textaussagen erarbeitet der Betrachter Themen der Arbeitssicherheit selbstständig. Eigene Interpretationen und Lösungen verstärken das Bewusstsein für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Bestell-Nr. P3/2002 Bestell-Nr. P8/2002 Brücke 2/02 19

20 WERBEN FÜR SICHERHEIT Quiz zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Dieser Ausgabe unseres Mitteilungsmagazins Brücke liegt ein Exemplar des neuen Quiz zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit bei. Mitmachen lohnt sich für die Versicherten der BGFE doppelt. Zum einen bietet das Quiz wichtige Informationen zur Sicherheit am Arbeitsplatz, zum anderen haben unsere Versicherten die Chance, wertvolle Preise zu gewinnen. Sollte die Beilage fehlen, können Sie weitere Exemplare des Quiz (nur solange der Vorrat reicht) bei uns bestellen. Bestell-Nr. Q 2/02 Plakat zum zweiten Sicherheitsquiz Bestell-Nr. Q 2/02 P Aus der Reihe Aufgepasst Gefahrstoffe Gefahrstoffe finden sich heute in fast allen Bereichen des täglichen Lebens. Dies gilt nicht ausschließlich für die gewerbliche Wirtschaft. Auch in privaten Haushalten kommen die verschiedensten chemischen Produkte vor. Man denke nur an die große Auswahl von Lacken, Verdünnern, Klebstoffen, Holzschutzmitteln und Reinigern. Neben dem erwünschten Nutzeffekt treten bei der Verarbeitung von chemischen Produkten oder Gefahrstoffen häufig auch Gesundheitsgefahren auf. Um diesen Gefahren zu begegnen, wurden entsprechende Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften erlassen. Eine der wichtigsten Verordnungen ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Diese Broschüre möchte auf der Grundlage bestehender Regelungen mögliche Gefahren beim Umgang mit Gefahrstoffen aufzeigen sowie Tipps und Hinweise für den sicheren Umgang mit ihnen geben. Bestell-Nr.: AB 5 -- Preis: EUR 1,10 Aus der Reihe Aufgepasst Benutzen von Leitern Die Broschüre befasst sich mit den grundsätzlichen Anforderungen beim Umgang mit Leitern, insbesondere im Bereich des Elektrohandwerks. Es soll Fachwissen, welches ebenfalls im Ausbildungs- betrieb bzw. in der Berufsschule vermittelt wird, ergänzen und vertiefen. Die Broschüre zeigt, welche Gefahren in der Praxis entstehen können und wie man sich bei der Benutzung von Leitern richtig verhält. Eine Vielzahl von Leiterunfällen beweisen, dass gerade das falsche Verhalten auf der Leiter bzw. der falsche Umgang schwerwiegende Folgen haben kann. In der Broschüre werden die gängigsten Leiterarten behandelt. Für den Umgang mit speziellen Leiterarten sowie für Arbeiten auf anderen hochgelegenen Arbeitsplätzen sind besondere Kenntnisse und Erfahrungen erforderlich. Bestell-Nr. AB 14, Preis: EUR 1,10 20 Brücke 2/02

21 URTEILE Spaziergang in der Mittagspause Ein Unfall infolge Ausrutschens während eines Spazierganges in der Mittagspause zum Auftanken frischer Luft, ist kein versicherter Arbeitsunfall. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom , nachdem bereits Klage und Berufung der Klägerin ohne Erfolg geblieben waren. Diese war als Technische Angestellte im Planungsamt des Landkreises beschäftigt. Am Unfalltag verließ sie mit einigen Kollegen gegen 12:30 Uhr den Betrieb. Als sie das Gebäude über den rückwärtigen Eingang wieder betreten wollte, rutschte sie auf einer vereisten Stelle aus, stürzte und verletzte sich erheblich. Im Revisionsverfahren rügte die Klägerin insbesondere, dass das Landessozialgericht ausdrücklich festgestellt habe, dass sie seit einigen Tagen an Magenproblemen litt und ohne den Spaziergang nicht in der Lage gewesen wäre, den zweiten Teil ihres Arbeitstages durchzustehen. Für sie selbst sei stets klar gewesen, dass sie ohne Bewegung an der frischen Luft ihre Arbeit nicht habe fortsetzen können. Das BSG führt dazu aus: In der Regel ist es erforderlich, dass das Verhalten, bei dem sich der Unfall ereignet hat, der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist und diese Tätigkeit den Unfall herbeigeführt hat. Es muss eine sachliche Verbindung bestehen, der sog. innere Zusammenhang. Dabei stehen Überlegungen nach dem Zweck des Handelns im Vordergrund, also die Handlungstendenz des Versicherten, so wie sie durch die objektiven Umstände des Einzelfalles bestätigt wird. Hierfür ist ggf. der volle Nachweis zu erbringen. Gericht bejaht inneren Zusammenhang während einer Pause nur, wenn die Tätigkeit davon bestimmt ist, dem Betrieb zu dienen Nach den bindenden tatsächlichen Feststellungen des LSG hatte die Klägerin im Unfallzeitpunkt ihre betriebliche Tätigkeit unterbrochen und befand sich auf einem Spaziergang. Wegen der Verhältnisse an ihrem Arbeitsplatz war die Klägerin nicht gezwungen, einen Spaziergang durchzuführen. Eine besondere Staubbelastung oder Ausdünstungen der Büroausstattung am Arbeitsplatz bestand nicht. Dass der Unfall während einer von der Klägerin selbst bestimmten Unterbrechung (Pause) eintrat, begründet keinen Versicherungsschutz. Verunglückt ein Versicherter während einer derartigen Pause, besteht der innere Zusammenhang nur, wenn die Tätigkeit davon bestimmt war, dem Betrieb zu dienen. Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG steht ein Spaziergang während einer Arbeitspause mit der versicherten Tätigkeit in innerem Zusammenhang, wenn er aus besonderen Gründen zur notwendigen Erholung für eine weitere betriebliche Tätigkeit erforderlich ist. Solche Gründe sind gegeben, sofern der Versicherte auf Grund besonderer Belastungen durch die bisher verrichtete Tätigkeit zur Durchführung des Spazierganges veranlasst war, um sich zu erholen und seine Arbeitsfähigkeit für die nachfolgende betriebliche Tätigkeit wiederherzustellen oder zu erhalten. Insoweit besteht eine Parallele, etwa zur Aufnahme von Nahrung während der Arbeitspause. Allein das allgemeine Interesse des Unternehmers daran, dass Arbeitspausen in vernünftiger Weise zur Erholung und Entspannung verwendet werden, damit die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers erhalten bleibt, reicht nicht aus, um den inneren Zusammenhang der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit und dem Verhalten in der Pause zu begründen. Ein innerer Zusammenhang wie bei der Nahrungsaufnahme ist nur dann anzunehmen, wenn die bisherige betriebliche Tätigkeit als wesentliche Ursache, z. B. eine besondere Ermüdung des Versicherten verursacht hat, die ohne betriebliche Tätigkeit gar nicht oder erst später aufgetreten wäre. Eine derartige Ausnahmesituation lag bei dem Spaziergang der Klägerin nicht vor, denn diese war zuvor keinen besonderen betrieblichen Belastungen ausgesetzt. Die betriebliche Tätigkeit vorbereitende Verrichtungen sind dem persönlichen Lebensbereich des Versicherten zuzurechnen Soweit der Spaziergang wegen der seit Tagen bestehenden Magenbeschwerden erforderlich war, also aus Gründen, die mit der betrieblichen Tätigkeit in keinem Zusammenhang standen, ist dies, wie etwa das Besorgen von Schmerztabletten, zu den Maßnahmen der Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit zu zählen. Diese sind, wie zahlreiche andere die betriebliche Tätigkeit vorbereitende Verrichtungen (z. B. die Besorgung von Nahrungsmitteln oder deren Verzehr), grundsätzlich dem persönlichen Lebensbereich des Versicherten und nicht der versicherten Tätigkeit zuzurechnen. Verrichtungen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit dienen zwar auch der Erhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit; im Vordergrund der versicherungsrechtlichen Zuordnung steht indessen im Regelfall die Gesundheit des Versicherten, an deren Erhaltung oder Wiederherstellung er ein eigenwirtschaftliches Interesse hat. Lediglich wenn die Maßnahme zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit unvorhergesehen, plötzlich erforderlich wird, rückt das betriebliche Interesse des Arbeitgebers an der Wiederherstellung oder Erhaltung der Arbeitsfähigkeit des Versicherten zumindest gleichwertig neben dessen eigenwirtschaftlichem Interesse. Unter Zugrundelegung dieser Maßstäbe bestand für den unfallbringenden Spaziergang kein innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit. (Urteil des BSG v , Az. B 2 U 30/00 R) Günter Drong Brücke 2/02 21

22 URTEILE Mobbing am Arbeitsplatz Wirtschaftliche Krisen und unsichere Zukunftsperspektiven sind der Nährboden für zunehmenden Konkurrenz- und Leistungsdruck in den Betrieben. Wenn dazu noch Stress durch Neid, Missgunst und Intrigen kommt, ist Mobbing Tür und Tor geöffnet. Mitarbeiter können diesem Druck oft nicht standhalten. Ein Einzelfall aus der Sozialgerichtsbarkeit belegt dies deutlich. Bei dem als Vertriebsleiter im Betrieb beschäftigten Kläger kam es seit dem Wechsel in der Führungsspitze des Unternehmens zu innerbetrieblichem Mobbing mit zunehmend unerträglichen Arbeitsbedingungen. Dies hatte schwere gesundheitliche Auswirkungen zur Folge und führte schließlich zur Arbeitsunfähigkeit des Klägers. Der Arbeitgeber entzog ihm die Prokura und kündigte ihm. Danach beantragte der Kläger bei der Berufsgenossenschaft unter Vorlage mehrerer Arztberichte die Anerkennung seiner Depression usw. als Berufskrankheit. In seinem Urteil stellt das LSG fest, dass die beim Kläger bestehende depressive Erkrankung und psychosomatische Störung weder als Folge eines Arbeitsunfalles noch einer Berufskrankheit aufzufassen sind. Zutreffend hatte bereits das SG darauf hingewiesen, dass das Krankheitsbild und die Umstände der beruflichen Tätigkeit nicht in der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (Berufskrankheitenliste) erfasst sind. Neue Erkenntnisse zur Bedeutung von Mobbing am Arbeitsplatz für bestimmte Berufsgruppen, die seit der letzten Änderung der Berufskrankheitenliste bekannt geworden sind, liegen nicht vor. Eine Entschädigung wie eine Berufskrankheit ( Quasi-BK ) scheidet daher ebenfalls aus. Es sei eine allgemein bekanntetatsache, dass in der Arbeitswelt Mobbing in allen Schichten sowohl zwischen Arbeitnehmern untereinander als auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber vorkomme. Berufsbedingte Belastungen, die über einen längeren als eine Arbeitsschicht umfassenden Zeitraum bestehen, seien auch bei der Kausalitätsprüfung eines Arbeitsunfalles außer Acht zu lassen. Ein solcher Versicherungsfall erfordere ein körperlich schädigendes, zeitlich begrenztes einmaliges Ereignis bzw. die Summe kleinster Schädigungen längstens innerhalb einer Arbeitsschicht. Der Kläger habe aber selbst seine Gesundheitsstörungen auf zeitlich länger andauernde Einwirkungen zurückgeführt. Eine gegen die Nichtzulassung der Revision im angefochtenen Urteil des LSG gerichtete Beschwerde wurde vom BSG mit Beschluss als unzulässig verworfen. (Urteil des LSG Baden-Württemberg v , Az. L 7 U 18/01 mit BSG-Beschluss v Az. B 2 U 285/01 B) Günter Drong SICHERHEIT IM STRASSENVERKEHR 16 % steigen bei angetrunkenen Fahrern ein fahrer hatten ein mulmiges Gefühl beim Mitfahren mit einem angetrunkenen Fahrer, taten es aber trotz besseren Wissens. Dagegen meinten 73 % der jungen Erwachsenen, noch nie mit einem alkoholisierten Fahrer mitgefahren zu sein. Eine Ursache für die Bereitschaft, entgegen der eigenen Vernunft zu handeln, ist gerade bei jungen Leuten das Bedürfnis nach Zugehörigkeit: Sie passen sich häufig dem Verhalten der Peer-Gruppe, der Gleichaltrigen, an. Doch auch wenn eine junge Frau oder ein junger Mann dem Konformitätszwang standhält, verliert der Aspekt Sicherheit an Bedeutung, wenn die Infrastruktur schlecht ist. Denn oft sehen die jungen Menschen ohne Führerschein, eigenes Auto und ohne genügend Geld für ein Taxi, in einem alkoholisierten Fahrer die einzige Möglichkeit, nach Hause zu kommen. E ine repräsentative Umfrage im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates ergab, dass 16 % der befragten jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 24 Jahren schon mehrfach mit betrunkenen Autofahrern mitgefahren sind. Wiederum 69 % dieser jungen Bei- Tatsache ist, dass bei 7,2 % aller Unfälle mit Personenschaden 1999 Alkoholeinfluss eine der Unfallursachen war, aber 14 % aller Verkehrstoten in Deutschland an den Folgen eines Alkoholunfalls starben -- dies war rund jeder siebte Getötete. Diese unterschiedlichen Anteile belegen die überdurchschnittliche Schwere der Alkoholunfälle. DVR 22 Brücke 2/02

23 SICHERHEIT IM STRASSENVERKEHR Allianz Versicherung/pbw Gesichert in die Pedale pbw. Egal, ob lang geplanter Radausflug oder Kurztrip zum Supermarkt, begeisterte Radler sollten ihren Drahtesel in Schuss halten. Denn das Fahren mit einem nicht verkehrssicheren Zweirad ist nicht nur gefährlich, sondern auch verboten und kann Bußgelder zwischen 20 und 50 Mark einbringen. Deshalb müssen Vorder- und Rückbremse funktionstüchtig sein, Scheinwerfer und Schlussleuchte genügend Licht erzeugen und eine laute Klingel sollte montiert sein. Zusätzlich zu einer guten Beleuchtung machen Reflektoren andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig auf das Bike aufmerksam, falls die Tour einmal bis in die Abendstunden dauert. Wer sich ein Rad zulegen will, sollte sich deshalb nach dessen Straßentauglichkeit erkundigen. Ein Mountainbike z. B. lässt sich zwar gut fahren, doch es verfügt oft nicht über die gesetzlich festgelegte Grundausstattung. Experten der Allianz Versicherung raten überdies zur Anschaffung von Extrazubehör: Ein Helm schützt bei einem Sturz vor schweren Kopfverletzungen. Gepolsterter Sattel und verstellbarer Lenker sorgen für mehr Bequemlichkeit. Flickzeug und Luftpumpe helfen bei Plattfüßen, ein solides Schloss bewahrt vor Diebstahl und ein stabiler Gepäckträger sichert das Transportgut. pbw Unfallursache: Toter Winkel Auch mit asphärischen Außenspiegeln ist der Blick über die Schulter unverzichtbar Abbiegen, Spurwechsel, Überholen. Situationen, in denen es oft kracht und die nicht selten tragisch enden. Obwohl im Rückspiegel nichts zu sehen ist, befindet sich ein anderes Fahrzeug direkt an der Seite: Im so genannten Toten Winkel, der nicht nur Autofahrern zum Verhängnis werden kann. Besonders gefährdet sind Fußgänger und Radfahrer. Laut einer Studie befanden sich vier von sechs getöteten Radfahrern, die von einem LKW erfasst wurden, im toten Winkel des Fahrzeugs. Trauriges Fazit: Unter Fußgängern und Zweiradfahrern sind in Deutschland jährlich rund 140 Todesopfer auf Grund rechtsabbiegender Lastwagen zu beklagen. Dramatisch auch ein Fall, der im letzten Jahr vor dem Oberlandesgericht Hamm verhandelt wurde. Ein Autofahrer hatte ein zweijähriges Kind beim Ausparken seines Wagens so stark verletzt, dass es erblindete. Der Fahrer hatte versäumt, den Straßenbereich hinter der A-Säule, dem Holm zwischen Windschutzscheibe und Tür, einzusehen. Beim Ausparken überrollte er das Kind. Die Eltern verklagten ihn daraufhin auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, das OLG gab ihnen Recht. Begründung: Die Straßenverkehrsordnung verlange vom Autofahrer, sich vor dem Losfahren zu vergewissern, dass er seinen Wagen gefahrlos in Bewegung setzen könne. Dazu gehöre auch, die toten Winkel hinter der A- bzw. B-Säule des Fahrzeugs im Auge zu behalten. Ein Blick über die Schulter genügt oft, um Unfälle zu vermeiden. Simpel, aber wirkungsvoll. Hilfreich ist auch ein asphärischer Spiegel, der den unerlässlichen Schulterblick zwar keinesfalls ersetzt, jedoch einen breiteren Sichtradius schafft. Asphärische Spiegel sind erkennbar an einer Trennlinie im Spiegelglas und kombinieren einen leicht- und einen extrem gewölbten Bereich. Gegenüber einem normalen Planspiegel wird dadurch das Sichtfeld fast verdoppelt. Während das Auto im normalen Spiegel im toten Winkel verschwindet, zeigt der asphärische Spiegel das Auto so lange, bis es fast auf gleicher Höhe ist. Allerdings ist dieses Plus an Sicherheit noch längst kein Standard. Bei vielen Herstellern gehören asphärische Spiegel seit Jahren zur Serienausstattung, bei einigen sind sie aber noch nicht einmal als Sonderausstattung erhältlich. Beim Kauf eines Neuwagens sollte man unbedingt darauf achten, dass das Fahrzeug mit einem asphärischen Rückspiegel ausgestattet ist -- am besten auf Fahrer- und Beifahrerseite. Wer umrüsten will, wird im Zubehörhandel fündig. Aber aufgepasst: Klebespiegel sind nicht nur ungeeignet, sondern laut Kraftfahrtbundesamt sogar verboten. Besser sind Weitwinkel-Einsätze, die es passgenau für die meisten Autotypen gibt. Für ca. 20,-- EUR pro Außenspiegel kann auf beiden Seiten nachgerüstet werden. Auf jeden Fall nicht vergessen: Auch mit asphärischen Spiegeln ist eine vorausschauende Fahrweise wichtig. Ob beim Abbiegen oder Spurwechsel -- der Schulterblick ist unverzichtbar. DVR Brücke 2/02 23

24 ARBEITSSCHUTZMANAGEMENT Einführung eines Arbeitsschutz-Management-Systems (AMS) bei der Siemens VDO Automotive AG Nach vorangegangenem ausführlichen System- und Umsetzungsaudit konnte der Projektleiter, Dipl.-Ing. Jürgen Reinert, im Dezember letzten Jahres die Arbeitsschutz-Management-Bescheinigung an den Werkleiter Herr Scheid und an die leitende Sicherheitsfachkraft Herrn Auburger überreichen. Die Firma Siemens VDO Automotive AG ist ein namhafter Hersteller von Komponenten für die Automobilindustrie. Anfang des Jahres 2001 entschloss sich die Werkleitung am Standort Regensburg ein Arbeitsschutz-Management-System (AMS) einzuführen. Die Analyse von Unfällen der letzten Jahre hatte gezeigt, dass kaum noch technische Unzulänglichkeiten unfallursächlich waren. Vielmehr stand das menschliche Fehlverhalten im Mittelpunkt der meisten Unfallereignisse. Somit lag der Entschluss der Werkleitung nahe, mit Hilfe Möglichkeiten zur Optimierung des Arbeitsschutzes am Beispiel der WEMAG AG Schwerin eines standardisierten und strukturierten AMS alle Vorgesetztenebenen und alle Mitarbeiter für die Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu sensibilisieren und zu motivieren. In den Folgemonaten wurden die bereits im Werk bestehenden Regeln und Festlegungen den berufsgenossenschaftlichen Forderungen angepasst, in einem AMS-Handbuch dokumentiert und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bekannt gemacht. Hierbei erhielt der Betrieb ständige Unterstützung durch das Auditorenteam der BG. Klaus Ebel Allgemein dienen Managementsysteme der Optimierung der vorliegenden Ablauf- und Produktionsprozesse durch das Erkennen und den Ausgleich von Schwachstellen in allen organisatorischen Ebenen und technischen Abläufen. Ganzheitliche bzw. integrierte Managementsysteme reduzieren die zu erwartenden Störfaktoren innerhalb einer Ablaufstruktur, welche sich in Form von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Erkrankungen, Ausfallzeiten oder durch fehlende Motivation auswirken können. Für ein optimiertes und prozessorientierte Arbeitsschutzsystem ist es daher unbedingt notwendig, die beteiligten Mitarbeiter vollständig und dauerhaft in die Prozessanalyse und -betrachtung einzubinden. Für viele Mitgliedsbetriebe der BGFE ist dies keine unbekannte Verfahrensweise. Die WEMAG AG -- Schwerin bringt dies in ihrer Unternehmensleitlinie auf den Punkt: Der Arbeits- und Gesundheitsschutz für unsere Mitarbeiter ist fester Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie und muss ständig hinterfragt und verbessert werden! Vor diesem Hintergrund wurde die berufsgenossenschaftliche AMS- Axel Hoese Überprüfung der Managementsystemfähigkeit. Hier werden die Arbeitsanweisungen zur Ausführung elektrotechnischer Arbeiten innerhalb einer Umspannanlage geprüft. Projektgruppe Anfang 2000 beauftragt, zusammen mit den Fachexperten der WEMAG AG, ein auf die Belange der Firma zugeschnittenes Arbeitsschutz-Management- System zu entwickeln und die standortbezogene Implementierung vor- zubereiten. Zur Analyse der einzelnen Betriebsabläufe war es notwendig, bei der Managementbeschreibung auf eine strenge Ablaufund Prozessorientierung zu achten. Ziel der gemeinsamen Projektarbeit war es, durch klare und eindeutige Beschreibungen innerhalb der Systemdokumentation (AMS- Handbuch) die Zuständigkeiten, Aufgaben und Verpflichtungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz aufzuzeigen und festzulegen. Dabei wurde viel Wert auf eine direkte Verknüpfung zum bg lichen Leitfaden 5 Bausteine für einen gut organisierten Betrieb -- auch in Sachen Arbeitsschutz gelegt. So sollte eine dauerhafte abteilungsund bereichsübergreifende Vergleichs- und Bewertungsmöglichkeit gewährleistet werden. Die gewählte Gliederung des Handbuchs: 24 Brücke 2/02

25 Leitfaden 5 Bausteine für einen gut organisierten Betrieb -- auch in Sachen Arbeitsschutz, zu beziehen über: Präventionsabteilung Tel. (02 21) , -501, -502 Fax (02 21) versand@bgfe.de 1. Führen und organisieren 2. Arbeitsbedingungen beurteilen 3. Mitarbeiter beteiligen und unterweisen 4. Arbeitsschutz planen 5. Aus Fehlern lernen erlaubt eine reibungslose Anwendung auf alle Betriebsbereiche der WEMAG AG. Daneben ermöglicht die Systembeschreibung überbetriebliche Umsetzungsvarianten prozessbezogen zu vergleichen (Benchmarking). Vervollständigt wurden die Einzelmodule im AMS- Handbuch durch erklärte Unternehmensziele, um einen kontinuierlichen und prozessorientierten Verbesserungsprozess (KVP) zu gewährleisten. Nur durch qualifizierte Mitarbeiter ist eine stetige Weiterentwicklung des Arbeitsschutzes möglich. Qualifizierungsmaßnahmen, Gesundheitsförderungsprogramme für alle Mitarbeiter und der technische Anlagen- und Maschinenschutz tragen maßgeblich zur Erfüllung der vereinbarten Ziele bei. Die jährliche Bewertung der Arbeitsschutzmaßnahmen durch die Unternehmensleitung dient der Überprüfung und Systembeurteilung, um gemeinsam neue zweckmäßige Zielvereinbarungen aufstellen zu können. Durch ein kombiniertes Systemund Umsetzungsaudit konnte sich das AMS-Auditeam von der Funktionsfähigkeit des Arbeitsschutz- Management-Systems überzeugen. AMS-Projektleiter Axel Hoese stellte zufrieden fest: Im Versorgungsgebiet der WEMAG AG funktioniert der Arbeitsschutz hervorragend. Somit war es nur konsequent, dass am 2. November 2001 den Vorstandsmitgliedern der WEMAG AG die angestrebte AMS- Bescheinigung überreicht werden konnte. Axel Hoese/Dieter Seibel GUTE BEISPIELE FÜR SICHERES ARBEITEN Bilder Hubert Homberg Parkplatz für Tonne und Co. Sind Sie nicht auch schon einmal eilig um die Ecke gedüst und dabei fast mit einem wild abgestellten Hubwagen, einem Abfallbehälter oder einem Kollegen kollidiert? Zugegeben, was Zusammenstöße mit Kollegen angeht, ist unser System nicht besonders hilfreich. Tonnen jeglicher Art, Hubwagen oder Ähnliches lassen sich aber -- ohne großen Kostenaufwand -- auf den mit farbigen Klebebändern am Boden markierten Parkplätzen einparken. So sind sie übersichtlich untergebracht und können nicht aus Unachtsamkeit zur Stolperfalle werden. Brücke 2/02 25

26 GUTE BEISPIELE FÜR SICHERES ARBEITEN Sicherheits-Scheckheft Die Firma Alcan Deutschland GmbH hat für ihre Mitarbeiter ein Sicherheits-Scheckheft entwickelt, um sicherheitsgerechtes Verhalten zu honorieren. Seit Einführung des Scheckheftes können die Mitarbeiter für die unten aufgeführten Aktivitäten Punkte sammeln, die nach Ablauf eines Jahres mit tollen Preisen honoriert werden. Weitere Beispiele aus der Praxis Sicherheit an Kabelablängmaschinen An dieser Ablängmaschine sind alle Gefahrstellen mit einer klappbaren Verdeckung und Sicherheitsgrenztaster mit Personenschutzfunktion gesichert. Vorbildliche Lagerung von Kabeltrommeln in Paternostern. Klaus Ebel Klaus Ebel 26 Brücke 2/02

27 AUS UNFÄLLEN LERNEN Unfall in einem Wasserkraftwerk Abb. 1: Leitapparat der Kaplan-Turbine nach Überholungsarbeiten, noch vor Einbau des ursprünglichen Reguliergestänges. Im Rahmen einer Revision in einem Laufwasserkraftwerk wurde einer der Generatoren des Kraftwerks überholt. Auch der Regulierring des Leitapparates der zugehörigen Kaplan-Turbine war überholt worden und sollte nach der erneuten Montage reguliert werden. Da das ursprüngliche Reguliergestänge zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingebaut war (siehe Abb. 1) wurden die Einstellarbeiten an den Leitschaufeln unter Rückgriff auf 2 Kettenzüge (Abb. 2) durchgeführt. Nach mehrmaligen Verstellvorgängen brach das Augenteil einer Gusslasche ab. Ein Revisionsmitarbeiter wurde von dem weggeschleuderten 20 x 40 cm großen Bauteil im Bereich des Kopfes getroffen und schwer verletzt. Abb. 3: Mit einem kopfseitigen Anschlagen des Hebebandes am Einsteckbolzen wurden Biegemomente in das Gussportal eingebracht. Abb. 2: Einstellarbeiten an der Leitschaufel unter Zuhilfenahme zweier Kettenzüge Im Rahmen der Schadensermittlung musste festgestellt werden, dass bereits vor dem Unfallereignis Anrisse in dem Gusswerkstück vorlagen, die im Laufe der Zeit korrodiert sind. Die Gussqualität des Verstellrings musste nach dem Stand der Technik als minderwertig eingestuft werden. Wir weisen darauf hin, dass neben dem hohen Lebensalter der Kraftwerksanlage von einigen Jahrzehnten, die ungünstige Befestigung der Bänder beim Einsatz der Kettenzüge maßgeblich mit für den Bruch der Gusslasche verantwortlich waren. Abb. 3 verdeutlicht, dass mit einem kopfseitigen Anschlagen des Hebebandes am Einsteckbolzen Biegemomente in das Gussportal eingebracht wurden. Der Betreiber der Wasserkraftanlage hat zwischenzeitlich den Verstellring für den Leitapparat überarbeiten lassen und eine neue Befestigungskonstruktion angebaut (siehe Abb. 4), die für zukünftige Instandhaltungsarbeiten mit einem geeigneten Anschlagpunkt ausgerüstet ist. Abb. 4: Für zukünftige Instandhaltungsarbeiten wurde eine neue Befestigungskonstruktion angebaut und mit einem geeigneten Anschlagpunkt ausgerüstet. Bitte achten Sie bei vergleichbaren Arbeiten darauf, dass Montagehilfsmittel wie Hebebänder, Kettenzüge und Winden in bestimmungsgemäßer Art und Weise eingesetzt werden. Dr. Reinhard Lux Brücke 2/02 27

28 AUS UNFÄLLEN LERNEN Absturz bei Demontage der Weihnachtsbeleuchtung Bilder Goos Situation unmittelbar nach dem Unfall: Der Arbeitskorb ist auf das Kabinendach gestürzt. Mit Hubmast und Arbeitskorb aufgerüstetes Mehrzweckbaufahrzeug Mitte Januar war es wieder soweit, zwei Mitarbeiter des Bauhofs erhielten den Auftrag zur Demontage der weihnachtlichen Straßenbeleuchtung. Dazu bedienten sie sich eines so genannten Mehrzweckfahrzeuges, einer Baumaschine, die ihrem Erscheinungsbild nach einem mittelgroßen Traktor nicht unähnlich ist. An diesem Fahrzeug lassen sich -- je nach Betriebszweck die unterschiedlichsten Arbeitsgeräte an der Fahrzeugfront oder an der Heckzone anbauen. Im vorliegenden Fall wurde die Maschine zu einem Gabelstapler mit auf den Gabelzinken aufgeschobenem Arbeitskorb umgewandelt. Am Unfalltag hatten der Maschinenfahrer und ein Elektriker bereits mehrere Leuchtkörper in der näheren Umgebung ohne Vorkommnisse abgebaut. Auch am Unfallort war der Leuchtkörper bereits abgehangen und ein Seilende von einem der beiden Halteanker entfernt worden. Nun sollte noch das einseitig herabhängende Seil und der übrig gebliebene Wandanker entfernt werden. Gleichzeitig wollte man die Öffnung des Gewindedübels in der Hauswand mit einem Stopfen verschließen. Zu diesem Zweck fuhr der Maschinenfahrer seinen Arbeitskollegen mit dem Arbeitskorb auf eine Höhe von ca. 6 Meter hoch, so dass dieser bequem an den Wandanker greifen konnte. Plötzlich kippte der Hubmast mitsamt der Arbeitsbühne und dem darin befindlichen Elektriker nach hinten (Richtung Fahrerkabine) weg. Die Konstruktion stürzte bei diesem -- einem gefällten Baum ähnlichen -- Bewegungsablauf auf die Fahrerkabine. Dabei wurde der Elektriker aus dem Arbeitskorb geschleudert und zog sich einen 4-fachen Beckenbruch sowie mehrere Rippenbrüche zu. Skizze des Unfallablaufes Unfallursache: Die Unfallursache konnte eindeutig geklärt werden. Der Arbeitskorb war mit Haltebolzen und Sicherungssplinten gegen ein Abrutschen von den Gabelzinken des Anbaustaplers gesichert worden. Eine, bzw. beide beteiligten Personen hatten es aber versäumt, einen hydraulischen Verriegelungsbolzen nach Montage des Gabelstapler-Hubmastes und des Arbeitskorbes auszufahren. Dieser massive Bolzen mit ca. 60 mm Durchmesser schiebt sich dabei beidseitig in dafür vorgesehene Aufnahmelöcher des Anbauteiles hinein. Er bewirkt auf diese Weise, gemeinsam mit den beiden Haltegabeln des Anbauteiles, eine kraft- und formschlüssige Verbindung des Anbaugerätes mit dem Fahrzeug. Von insgesamt 3 sicherheitstechnisch vorzunehmenden Maßnahmen wurde also eine nicht angewandt. Durch den inaktiven Verriegelungsbolzen genügte vermutlich eine ausreichend große Gewichts-/Schwerpunktverlagerung des Arbeitskorbes mit Hubmast, um diese Konstruktion aus dem Gleichgewicht zu bringen. Da das Anbauteil auf Grund seines erheblichen Gewichtes und der gabelartigen Lagerung am Fahrzeug unter den übrigen Umständen am Einsatztag eine (scheinbar) stabile Einheit bildete, bemerkten die beiden Versicherten den Mangel fatalerweise nicht. Situation unmittelbar nach dem Unfall: Beide Haltegabeln sind vom Führungs-/ Aufnahmebolzen des Fahrzeuges gesprungen. Deutlich zu sehen ist der nicht ausgefahrene Verriegelungszylinder bzw. Bolzen. 28 Brücke 2/02

29 TIPPS FÜR DIE GESUNDHEIT Schlaganfall In modernen Industrienationen und damit auch in Deutschland, ist der Schlaganfall nach den Herz-Kreislauferkrankungen und dem Krebs die dritthäufigste Todesursache. Viele Menschen, die einen Schlaganfall erleben, leiden an schweren neurologischen Ausfällen wie z. B. Halbseitenlähmung oder Sprachstörungen. Sie bedürfen einer oft jahrelangen mühsamen Rehabilitation, um diese Ausfälle auch nur teilweise kompensieren zu können. meidbar. Dies verlangt jedoch Selbstdisziplin von den Patienten. Eine familiäre Belastung mit Schlaganfällen sollte Anlass sein, gezielt nach den im Folgenden genannten Risikofaktoren zu fahnden und diese konsequent zu behandeln. Untersuchungen haben gezeigt, dass eine Reihe von Risikofaktoren -- insbesondere der Bluthochdruck -- die Wahrscheinlichkeit eines Schlaganfalls um ein Vielfaches erhöhen. Die konsequente Behandlung von Risikofaktoren ermöglicht eine wirkungsvolle Vorbeugung. Mit Vollendung des 35. Lebensjahres haben Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse alle zwei Jahre Anspruch auf eine ärztliche Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten, insbesondere zur Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit. Bluthochdruck Der Bluthochdruck gilt als der größte Risikofaktor des Schlaganfalls. Dies gilt sowohl für durch Minderdurchblutung bedingte Schlaganfälle wie auch für Hirnblutungen. Nach den Leitlinien der WHO (Weltgesundheitsorganisation) beträgt der maximal zulässige Ein zu hoher Blutdruck sollte durch diätetische Maßnahmen oder erforderlichenfalls Höchstwert 139 / Medikamente normalisiert werden. 89 mmhg. Dr. Grunenberg Viele Menschen fürchten sich vor schwerer Behinderung, Abhängigkeit von der Hilfe anderer sowie vor Siechtum. Die häufigste Ursache hierfür in der westlichen Welt ist der Schlaganfall, der bis zu 80 % auf durch Minderdurchblutung bedingten Hirninfarkten beruht. Alter, Geschlecht und familiäre Belastungen sind schicksalhafte Risikofaktoren für einen Schlaganfall, sie sind als solche nicht beeinflussbar. Risiken wie Rauchen, Alkoholkonsum und Übergewicht hingegen sind ver- Da die tägliche Kochsalzaufnahme und die Übergewichtigkeit Einfluss auf den Blutdruck nehmen, gehört zu den vorbeugenden Maßnahmen die Reduzierung der täglichen Kochsalzaufnahme sowie die Gewichtsnormalisierung. Im Übrigen ist die Gewichtsnormalisierung ein wesentlicher Bestandteil der Blutdrucktherapie. Reichen diätetische Maßnahmen nicht aus, den Blutdruck zu normalisieren, ist eine medikamentöse Blutdruckeinstellung erforderlich. Rauchen Auch Rauchen erhöht dosisabhängig das Risiko für Hirninfarkte. Das relative Risiko, einen Schlaganfall zu > Brücke 2/02 29

30 TIPPS FÜR DIE GESUNDHEIT erleiden, ist bei starken Rauchern (über 40 Zigaretten pro Tag) doppelt so hoch wie bei einem Konsum von weniger als 10 Zigaretten pro Tag. Zuckerkrankheit Bei der Zuckerkrankheit ist das Risiko eines Schlaganfalls auf das 2--3fache erhöht. Die Zuckerkrankheit begünstigt die Verschlüsse der Hirnarterien (insbesondere der dünnen Hirnarterien). Übergewicht Auch Übergewicht ist ein Risikofaktor für Schlaganfälle. Das Übergewicht ist häufig vergesellschaftet mit anderen verhaltensabhängigen Risikofaktoren für die Gefäße wie Rauchen, übermäßiger Alkoholkonsum und Bewegungsmangel. Fettstoffwechselstörungen Fettstoffwechselstörungen sollen auch Einfluss auf das Schlaganfallrisiko nehmen. Bei hohen Blutfettwerten gehören diätetische Maßnahmen und Senkung der Gesamtkalorienzahl zu den Basismaßnahmen. Empfohlen wird ein hoher vegetarischer Anteil in der Nahrung, häufiger Obst-, Gemüse- und Fischmahlzeiten (nur fettarme Fische), kein Verzehr sichtbaren Fettes, Vermeidung von Innereien, Schokolade usw. Durch derartige Maßnahmen werden gleichzeitig Übergewicht und Bluthochdruck vermindert. Bewegungsmangel Ein stark verhaltensabhängiger Risikofaktor ist der Bewegungsmangel. Ausdauersportarten wie Radfahren, Schwimmen, Langlauf, Joggen etc. wirken sich günstig aus. Dabei sollten Untrainierte bei Aufnahme einer sportlichen Aktivität langsam beginnen. Das Auftreten eines Schlaganfalls kann durch Maßnahmen wie strenge Blutdruckbehandlung Rauchverzicht und Gewichtsnormalisierung drastisch reduziert werden. Dr. med. Beate Grunenberg Dr. Grunenberg Bei Fettstoffwechselstörungen empfiehlt sich ein hoher vegetarischer Anteil in der Nahrung. FÜHRUNGSKRÄFTEBRIEF Wenn Mitarbeiter Gefahren ausblenden" Ein wichtiges Ziel jeder Führungskraft ist die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter. Nicht nur weil die Führungskraft per Gesetz verantwortlich ist für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, sondern auch, weil mit gesunden Mitarbeitern und unfallfreiem Arbeiten andere Unternehmensziele wie hohe Qualität, effiziente Produktion und gute Rendite besser erreicht werden. Wo technisch und organisatorisch alles für den Arbeits- und Gesundheitsschutz getan ist, bleibt als letztes Risiko das Verhalten der Mitarbeiter. Es ist für die Führungskraft jeder Ebene eine große Herausforderung und schwierige Aufgabe, jeden Mitarbeiter dauerhaft zu sicherheitsgerechtem Verhalten zu bewegen. Warum ist das so schwierig? Weil es keinem Menschen auf die Stirn geschrieben steht, weshalb er sich in einer bestimmten Situation so und nicht anders verhält. Und was die Sache noch schwieriger macht: Der Mensch weiß oft selbst nicht, was seine wahren Motive sind und konstruiert auf Nachfrage irgendwie plausible Erklärungen für sein Tun oder Lassen. Eine unbewusst praktizierte Methode, mit der Führungskräfte auch in der Arbeitssicherheit immer wieder ausgebremst werden, ist das Ausblenden : Der Mitarbeiter verneint die Existenz des Problems, zu dessen Lösung ihn die Führungskraft bewegen will. In dieser Phase dem Mitarbeiter eine Lösung zu verordnen, bringt nur selten dauerhaften Erfolg: Wer kein Problem sieht, akzeptiert auch keine Lösungsvorschläge! Menschen erlernen und praktizieren erwünschtes Verhalten am besten, wenn sie ein Problem erkennen und entdecken, dass sie selbst zur Lösung des Problems fähig sind. Wenn sie dann das Problem anpacken, haben sie in aller Regel auch Erfolg -- denn niemand torpediert seine eigenen Lösungsvorschläge. Der Weg vom Verneinen des Problems bis zu seiner Lösung führt allerdings über eine steile Treppe. Die Führungskraft kann dem Mitarbeiter mit der Einblendtechnik von einer Stufe auf die andere helfen. 30 Brücke 2/02

31 FÜHRUNGSKRÄFTEBRIEF Wenn Sie als Führungskraft ein Problem geortet haben und auch schon die Lösung kennen, stehen Sie ganz oben auf der Treppe. Wenn Sie von dort oben dem Mitarbeiter die Lösung zurufen, verlangen Sie, dass er die Treppe mit einem gewaltigen Sprung überwindet -- das werden viele Mitarbeiter nicht tun. Also müssen Sie zu ihm heruntergehen und ihn Stufe um Stufe nach oben führen wie in folgendem schematisierten Beispiel: Ein Staplerfahrer stellt regelmäßig Paletten vor einer Fluchttür ab. Sie sagen: Die Fluchttür muss frei bleiben. Sie dürfen hier keine Paletten abstellen. Weil der Staplerfahrer den Platz vor der Fluchttür nicht aufgeben will, verneint er das Problem: Fluchttür? Die wird doch gar nicht gebraucht. Was soll hier schon passieren? Und wenn, dann gehen die sowieso alle vorne raus. Hier hinten kommt doch außer mir gar keiner hin. Sie halten dem entgegen: Und wenn es vorne brennt? Kennen Sie dann außer diesem Ausgang hier noch einen anderen? Staplerfahrer: Nein, dann gibt es nur noch diesen Ausgang. Der Staplerfahrer hat das Problem erkannt, er ist auf der ersten Stufe. Mit Ihrer Frage haben Sie die Realität in sein Bewusstsein eingeblendet. Nun aber spielt der Mitarbeiter die Bedeutung des Problems herunter: Na ja, die paar Paletten sind doch schnell bei Seite geräumt. Ich bin doch immer in der Nähe. Wiederum versuchen Sie, die Realität einzublenden und den Staplerfahrer auf die nächste Stufe zu holen: Hier in der Halle arbeiten 50 Leute. Stellen Sie sich vor, die drängeln sich alle in Panik vor Ihren Paletten. Wie wollen Sie dann mit dem Stapler daran kommen? Staplerfahrer nach kurzem Überlegen: Das scheint wohl doch ein ernstes Problem zu sein. Aber ich weiß nicht, wohin mit den Paletten. Hier ist einfach zu wenig Platz. Jetzt ist der Stapler auf der zweiten Stufe: Er hat die Bedeutung des Problems erkannt; aber er bestreitet die Lösbarkeit. Staplerfahrer. Aber die Werkstatt hat hier vorne vier Paletten mit Ersatzteilen stehen. Wenn die in die Werkstatt kämen, wäre das Problem gelöst, ich könnte meine Paletten dann dort zwischenlagern. Schön! Der Staplerfahrer ist auf der dritten Stufe: Er hat erkannt, dass das Problem lösbar ist, bestreitet aber, das Problem selbst lösen zu können. Jetzt appellieren Sie an seine Fähigkeit, Probleme zu lösen. Die Idee mit der Werkstatt passt Ihnen aber nicht: Einen Zwischenlagerplatz schaffen für die Paletten, das ist ein guter Vorschlag. Sehen Sie noch eine andere Möglichkeit, als die Ersatzteilpaletten in der Werkstatt zu lagern? Wollen wir mal durchs Lager gehen? Sie gehen voran, der Staplerfahrer folgt, er macht Vorschläge, sie ermuntern ihn anerkennend zu Alternativen. Er ist nun auf der vierten Stufe: Er hat entdeckt, dass er selbst das Problem lösen kann. Sie folgen schließlich seinem Vorschlag, die Paletten in der zweiten Regalreihe so zu stapeln, dass die Werkstattpaletten dort Platz finden. Beschwingt von Ihren anerkennenden Worten nimmt der Staplerfahrer die fünfte Stufe: Er handelt, er setzt die Paletten um --das Problem ist gelöst. In der Praxis wird der Aufstieg von der Ebene des Verneinens zum Gipfel des Handelns selten so glatt verlaufen. Der Mitarbeiter wird immer wieder mal die Realität ausblenden und eine Stufe zurückgehen -- besonders dann, wenn die Führungskraft der Versuchung erliegt, eine Lösung vorzuschlagen. Dann muss die Führungskraft mit geschickten Fragen und Argumenten die Realität wieder einblenden und den Mitarbeiter auf die nächsthöhere Stufe holen. Wichtig ist, dass der Mitarbeiter letztlich einen eigenen Vorschlag in die Tat umsetzen kann. Martina Hesse-Spötter Nun holen Sie ihn auf die 3. Stufe: Bis auf das Problem mit der Fluchttür haben Sie Ihren Bereich hier sehr gut organisiert. Als wir voriges Jahr das neue Hochregal bekamen, wurde es auch nach Ihren Vorschlägen bestückt. Das hat sich prima bewährt. Was meinen Sie, wo Sie noch Platz schaffen können für diese Paletten hier? Ich kann da gar nichts machen, antwortet der 5. Stufe: Der Mitarbeiter löst das Problem, er handelt 4. Stufe: Der Mitarbeiter entdeckt seine Fähigkeiten, das Problem zu lösen 3. Stufe: Der Mitarbeiter bejaht die generelle Lösbarkeit des Problems 2. Stufe: Der Mitarbeiter versteht die Bedeutung des Problems 1. Stufe: Der Mitarbeiter erkennt das Problem Brücke 2/02 31

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