Infobrief. Nr. 01/17
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- Friederike Schubert
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1 Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Gartenstraße 105, Karlsruhe Telefon , Telefax Adalbert-Stifter-Straße 105, Stuttgart Telefon , Telefax * Infobrief Infobrief * Infobrief Nr. 01/17 Infobrief * Infobrief Stuttgart, den An sämtliche Versicherungsämter, Stadt- und Gemeindeverwaltungen und Versichertenberaterinnen und -berater im Bereich der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg I. Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) Zum tritt die geänderte Verfahrensweise zur Prüfung des Hinzuverdienstes in Kraft. Die Hinzuverdienstprüfung bzw. die Feststellung der zustehenden Rente erfolgt künftig in den folgenden zwei Schritten: 1. Prognosebetrachtung zu Beginn einer Rente und anschließend jeweils zum des Folgejahres Als Hinzuverdienst wird im Rahmen einer vorausschauenden Prognosebetrachtung der voraussichtliche kalenderjährliche Hinzuverdienst berücksichtigt. Verfahrensweise bei Anträgen auf eine vorgezogene (vor Erreichen der Regelaltersgrenze) Altersrente mit einem Rentenbeginn ab Gibt der Versicherte an, dass er auch nach dem Rentenbeginn noch Hinzuverdienst erzielen wird, ist die Prognose über den voraussichtlichen kalenderjährlichen Hinzuverdienst bei Beantragung einer vorgezogenen Altersrente mit einem Rentenbeginn ab auf dem Vordruck Erklärung zum Hinzuverdienst bei Altersrente / Knappschaftsausgleichsleistungen (R0230) mit Stand anzugeben. 1
2 Der Vordruck kann auf unserer Internetseite aufgerufen werden. Über die entsprechenden Änderungen bei eantrag/expertenversion erfolgt noch eine weitere Information. Hinweis: Wenn (künftige) Rentenbezieher damit einverstanden sind, werden Überzahlungen von bis zu 200 Euro unmittelbar von der laufenden Rente bis zu deren Hälfte abgezogen (Ziffer 5 des Vordrucks R0230 mit Stand ). Sie sollen durch diese Regelung davon entlastet werden, kleinere Beträge an den Rentenversicherungsträger überweisen zu müssen. Das einmal erklärte Einverständnis zu diesem Verfahren kann jederzeit schriftlich gegenüber dem Rentenversicherungsträger mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Verfahrensweise bei Anträgen auf eine vorgezogene (vor Erreichen der Regelaltersgrenze) Altersrente mit einem Rentenbeginn vor dem Bei einem Rentenbeginn vor dem ist weiterhin der Vordruck R0230 mit Stand zu verwenden. Die Antragsteller sind darauf hinzuweisen, dass sie ggfs. zum Hinzuverdienst nochmals befragt werden. 2. Spitzabrechnung In der Regel zum 1. Juli des Folgejahres wird die Prognose rückwirkend überprüft und gegebenenfalls korrigiert. Es wird dabei der tatsächliche Hinzuverdienst im abgelaufenen Kalenderjahr ermittelt und mit dem voraussichtlichen (prognostizierten) Hinzuverdienst verglichen. Weicht der tatsächlich erzielte Hinzuverdienst von dem prognostizierten ab, ergibt sich ein veränderter Rentenanspruch. 3. Weitere Informationen zur Flexirente Weitere Informationen zur Flexirente finden Sie auch auf der Microseite flexirente.drv.info oder auf unserer Internetseite unter folgendem Pfad: Rente & Reha Rente Allgemeines Flexirente Ansprechpartner: Herr Martin Branz Tel Fax martin.branz@drv-bw.de oder Ihre regional zuständigen Ansprechpartner Ansprechpartnerin: Frau Stefanie Schuhmacher Tel Fax stefanie.schuhmacher@drv-bw.de oder Ihre regional zuständigen Ansprechpartner 2
3 II. Neuorganisation der griechischen Sozialversicherung ab : Die griechischen Sozialversicherungsträger IKA-ETAM, OGA, OAEE, NAT und GLK wurden ab zu dem einheitlichen Träger EFKA fusioniert. Damit verbunden sind grundsätzliche Änderungen in der Ermittlung des griechischen Rentenanspruches ( für Neurentner ab 01/2017). Neu ist die Einführung einer nationalen Rente ( Art. 7 Gesetz 4387/2016). Zur Ermittlung eines Rentenanspruches werden auch Aufenthaltszeiten in Europa oder in Ländern, mit denen Griechenland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, zugrunde gelegt. Als Nachweis für Aufenthaltszeiten können Versicherte auch Bescheinigungen der Einwohnermeldeämter vorlegen. Wie uns bekannt wurde, wurden bereits vereinzelt Meldebescheinigungen beantragt. Ansprechpartnerin: Frau Knödler Tel Fax hannelore.knoedler@drv-bw.de oder Ihre regional zuständigen Ansprechpartner III. Elektronische Übermittlungsersuchen gem. 74a Abs. 1 SGB X (= Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Ansprüche) Seit Juli 2015 ermöglicht das Verfahren Elektronische Übermittlungsersuchen den Städten, Kommunen und Landkreise mit einer einfachen Webanwendung, die Anfragen zum aktuellen Arbeitgeber und/oder der Anschrift des Versicherten online zu erfassen und verschlüsselt zu übertragen. Die Beantwortung der Anfrage erfolgt häufig schon am gleichen Tag. Bereits in den Info-Briefen 2/2015 und 2/2016 haben wir Sie auf diese Möglichkeit hingewiesen. Erfreulicher Weise nutzen bereits einige Städte, Kommunen und Landkreise diese einfache, schnelle und kostengünstige Anfragemöglichkeit. Künftig werden wir daher im Hinblick auf den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in der Verwaltung ( 3, 4 SGB X Amtshilfe und Grenzen der Amtshilfe) Übermittlungsersuchen gem. 69 SGB X, 74a Abs. 1 SGB X oder aufgrund ihrer Aufgabe als Amtsvormund/Amtspfleger/Amtsbeistandschaft zum aktuellen Arbeitgeber und/oder Anschrift des Versicherten zu unserer Entlastung zurückgeben und bitten Sie unser elektronisches Verfahren zu nutzen. Den Flyer Elektronische Übermittlungsersuchen haben wir Ihnen beigefügt. Im Internet finden Sie unter alle Informationen. 3
4 Wichtiger Hinweis: Bitte leiten Sie diese Informationen an die betroffenen Dienststellen in Ihrer Verwaltung weiter. Ansprechpartnerin: Frau Ille Tel Fax oder Ihre regional zuständigen Ansprechpartner Mit freundlichen Grüßen Fachsupport, Zentrale Dienste, Prüfdienste gez. Iding 4
5 Kurz erklärt: Was sind Übermittlungsersuchen? Die Vorteile auf einen Blick Bei der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) gehen jährlich rund Anfragen zu Versichertendaten ein, nochmal genauso viele werden an die einzelnen RV-Träger gesendet. Andere Behörden bitten mit diesen Anfragen um Amtshilfe und erfragen so z.b. die aktuelle Anschrift eines Versicherten oder seinen derzeitigen Arbeitgeber. Diese Informationen können gemäß 68 ff. SGB X an andere Behörden herausgegeben werden, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann. So werden z. B. Anschriftendaten erfragt, weil eine öffentlich-rechtliche Forderung durch einen Schuldner nicht beglichen wurde und die Behörde eine Vollstreckung anstrebt. Aber auch im neuen, elektronischen Verfahren werden die Anfragen nicht ohne Sachbearbeitung beantwortet. Zwischen Anfrage und Antwort ist der Mensch als Entscheider weiter im Verfahren eingebunden. - Beantwortung der Anfrage häufig schon am gleichen Tag - Intuitive Bedienung der Anwendung - Komfortable Druckfunktionen - Wegfall von Papier und Portokosten bei allen Beteiligten - Der Status der Anfragen ist in der Anwendung sichtbar. - Keine zusätzliche Softwareinstallation notwendig Impressum Elektronische Übermittlungsersuchen > > Wer kann am Verfahren teilnehmen? > > Wie funktioniert eine elektronische Anfrage? > > Jetzt neu: Auch für Anfragen durch Amtsbeistandschaften, Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften nach 74 SGB X Deutsche Rentenversicherung Bund Nationaler Datenaustausch Referat 0551 Berner Str Würzburg Telefon: 0931/ Telefax: 0931/ uebermittlungsersuchen@drv-bund.de Internet: Stand: BND_FY_608250_00
6 Wie kann eine Behörde an dem Verfahren teilnehmen? Wer darf sich für das Verfahren anmelden? Wie funktioniert eine Anfrage? Im Internet finden Sie unter weitere Informationen und einen einen Link zur elektronisch unterstützen Antragstellung für die Zulassung von dezentralen Administratoren für die Behörde. Der Antrag muss schriftlich bei der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) eingereicht werden. Nach erfolgreicher Prüfung des Antrages wird den Administratoren Benutzername und Kennwort übermittelt. Zusätzlich wird ein organisationsspezifisches Browserzertifikat erstellt und übersandt. Die Webanwendung ist nur mit diesem Zertifikat erreichbar. Die Administratoren in der Behörde können dann einzelne Anwender im Verfahren zulassen. Für die Anwender muss an jedem Arbeitsplatz ein aktuelles Betriebssystem, ein aktueller Internetbrowser und das Browserzertifikat installiert sein. Das Verfahren bedient Amtshilfeersuchen zur Erfüllung sozialer Aufgaben ( 69 SGB X), von Amtsvormundschaften/ -pflegschaften und -beistandschaften ( 74 SGB X) und zur Begleichung öffentlich-rechtlicher Forderungen ( 74a Abs. 1 SGB X). Für die Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit (und deren Jobcentern), Berufsgenossenschaften, Optionskommunen und Minijobzentrale steht das Verfahren esolution zur Verfügung. Nähere Infos hierzu finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Bund. Wussten Sie schon? Seit 2015 können Sie Anfragen auch elektronisch übermitteln. Ihr Vorteil: Schnellere Antwort, weniger Papier. Mehr Informationen: Direkt im Browser werden die Suchbegriffe über eine intuitiv zu bedienende Website vorgegeben und weitere Information zusammengetragen. Im persönlichen Falljournal ist auf einen Blick ersichtlich, ob die Anfrage erfolgreich war, noch geprüft wird oder zu den angefragten Daten kein Versicherter ermittelt werden konnte.
7 Anlage Formulare Formularnummer Formularbezeichnung aktuelle vernichten bis R Verkürzter Antrag auf Versichertenrente (AGRTAQ) (AGRTAQ) R Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (AGRTAQ) (AGRTAQ) R Einnahmen aus Kapitalvermögen (AGRTAQ) (AGRTAQ) R Kurzfristiges Erwerbsersatzeinkommen (AGRTAQ) (AGRTAQ) R Antrag auf Hinterbliebenenrente (AGRTAQ) (AGRTAQ) R Antrag auf Weiterzahlung der Waisenrente für eine volljährige Waise (AGRTAQ) (AGRTAQ) R Anlage zum Antrag aus Witwen-/Witwerrente Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit (AGRTAQ) (AGRTAQ) R Anlage zum Antrag auf Halbwaisenrente bzw. Vollwaisenrente (AGRTAQ) (AGRTAQ) R Bruttoarbeitsentgelt/Ausbildungsvergütung (AGRTAQ) (AGRTAQ) R Meldung zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nach 201 Abs. 1 SGB V R Merkblatt Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherung R Antrag auf Weiterzahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung / Berufsunfähigkeit / Erwerbsunfähigkeit über den Wegfallmonat hinaus (AGRTAQ) (AGRTAQ) R Antrag auf Versichertenrente (AGRTAQ) (AGRTAQ)
8 Formularnummer Formularbezeichnung aktuelle vernichten bis R Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung ( 106 SGB VI) (AGRTAQ) (AGRTAQ) R Fragebogen / Bescheinigung zur Prüfung des Waisenrentenanspruchs (AGRTAQ) (AGRTAQ) R Anlage zum Antrag auf Hinterbliebenenrente / Erziehungsrente Angaben zum Einkommen (AGRTAQ) (AGRTAQ) R Fragebogen zur Prüfung der Vertrauensschutzregelungen (AGRTAQ) (AGRTAQ) R Antrag auf Zahlung der bisherigen Altersrente als Vollrente oder Teilrente (AGRTAQ) (AGRTAQ) R Anlage zum Rentenantrag zur Feststellung der Erwerbsminderung (AGRTAQ) (AGRTAQ) R Ergänzungsblatt zum Vordruck R (AGRTAQ) (AGRTAQ) R Selbsteinschätzungsbogen (AGRTAQ) (AGRTAQ) R Anlage zum Antrag auf Erziehungsrente (AGRTAQ) (AGRTAQ) V Merkblatt zur Versicherungspflicht der Gewerbetreibenden in Handwerksbetrieben (AGBGLBE) (AGBGLBE) V V Erläuterungen zum Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht kraft Gesetzes als selbständig Tätiger bzw. zum Antrag auf Versicherungspflicht als selbständig Tätiger Erläuterungen zum Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht kraft Gesetzes als selbständig Tätiger (AGBGLBE) (AGBGLBE) (AGBGLBE) (AGBGLBE) V Merkblatt Versicherungspflicht auf Antrag für selbständig Tätige (AGBGLBE) (AGBGLBE) V Erläuterungen zum Antrag auf Beitragszahlung für die freiwillige Versicherung in der Rentenversicherung (AGBGLBE) (AGBGLBE)
9 Formularnummer Formularbezeichnung aktuelle vernichten bis V Merkblatt über die freiwillige Versicherung bei Aufenthalt im Inland (AGBGLBE) (AGBGLBE) V Berechnungsgrößen und Beitragswerte (AGBGLBE) (AGBGLBE) V Antrag auf Kontenklärung (kein Rentenantrag) (AGKK) (AGKK) V Erläuterungen zum Antrag auf Kontenklärung (AGKK) (AGKK) V Fragebogen zu Änderungen seit der letzten Kontenklärung (AGKK) (AGKK) V Erläuterungen zum Fragebogen zu Änderungen seit der letzten Kontenklärung (AGKK) (AGKK) V Antrag auf Feststellung von KEZ/BÜZ wegen Kindererziehung (AGKK) (AGKK) V Erläuterungen zum Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (AGKK) (AGKK Ansprechpartner: Jennifer Wieber Ulrike Jung Susanne Gödecke Telefon Telefon Telefon Telefax Telefax Telefax oder Ihre regional zuständigen Ansprechpartner
Infobrief. Nr. 02/16
Deutsche Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung-bw.de Baden-Württemberg info@drv-bw.de Gartenstraße 105, 76122 Karlsruhe Telefon 0721 825-0, Telefax 0721 825-21229 Adalbert-Stifter-Straße 105,
MehrInfobrief. Nr. 01/15
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