Massnahmen gegen Strassenlärm in der Region Thun

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1 Oberingenieurkreis I Tiefbauamt des Kantons Bern Schlossberg 20 Postfach, 3601 Thun Telefon Telefax info.tbaoik1@bve.be.ch Heinz Ellenberger Telefon heinz.ellenberger@bve.be.ch Medienorientierung vom 3. August 2006 Massnahmen gegen Strassenlärm in der Region Thun Referat von Heinz Ellenberger, Projektleiter beim Oberingenieurkreis I des kantonalen Tiefbauamtes Sehr geehrte Damen und Herren Ich danke Ihnen herzlich für Ihr Erscheinen hier an der Gwattstrasse. Wir haben absichtlich diesen Ort gewählt: Erstens weil hier das entsprechende Ambiente für unser Thema haben und zweitens weil wir Ihnen ein Element aus unserem Gesamtkonzept zeigen möchten. Es geht uns nicht darum, uns selber in Szene zu setzen oder mit einem Paukenschlag morgen auf den Frontseiten zu erscheinen. Es geht uns viel mehr darum, die Öffentlichkeit einmal fundiert zu informieren über ein Thema, dass ausser uns und den Direktbetroffenen kaum jemand richtig wahrnimmt und das doch Viele beschäftigt und eine rechte Stange Steuergelder fordert. Als erstes werde ich Ihnen das Problem etwas besser erläutern und zeigen, was wir als kantonale Behörde dagegen unternehmen: Wie unser Auftrag lautet, wie wir vorgehen, welches unser Möglichkeiten und Grenzen sind. Ein spezielles Gewicht lege ich darauf, Ihnen die Situation in der Region Thun-Spiez vorzustellen. Im Anschluss wird Ihnen mein Kollege, Herr Boss, am Beispiel der Frutigen- und Gwattstrasse Einzelheiten aufzeigen. 210_El_Referat zur Medienorientierung vom doc Seite 1 von 7

2 Was ist das Problem? Im Frühjahr und Sommer habe ich jeweils im Schnitt pro Arbeitstag eine Anfrage von einer Anwohnerin oder einem Grundeigentümer zum Lärmschutz; ein Telefonanruf oder ein Brief. Ich erachte dies als relativ viel. Im Herbst und Winter sind es weniger. Aus Erfahrung kann ich deshalb sagen: "Der Strassenlärm stört die betroffenen Menschen im Berner Oberland ganz erheblich!" Wobei zu erwähnen ist, dass Lärm nur als solcher empfunden wird, wenn ihn auch wirklich jemand stört. Hier unmittelbar an der Gwattstrasse stören uns die vorbei fahrenden Autos und noch mehr die Töffe und Töffli. Gingen wir jedoch 200 Meter von der Strasse weg oder würden wir im Auto vorbei fahren, hätten wir kein Problem damit. Wo also ist das Problem am grössten? Unmittelbar an Strassen mit viel Verkehr und mit vielen Wohnungen. Und das ist bekanntlich an Autobahnen in Siedlungsnähe und an den Hauptstrassen in den Agglomerationen. Nach Schätzungen des Bundesamtes für Umwelt leiden über eine halbe Million Menschen in unserem Land am Strassenlärm. Tausende sind es auch im Berner Oberland. Für sie gibt es zuhause weder Ruhe noch Entspannung. Lärm stört aber nicht nur, er ist auch schädlich. Der Strassenlärm bringt die Menschen um ihren Schlaf und macht sie aggressiv. Sie haben Kopfschmerzen oder leiden an erhöhtem Risiko an Herz- und Kreislaufkrankheiten. Ihre Kinder haben Mühe, sich in der Schule zu konzentrieren. Permanenter Lärm macht krank. Thun ist zwar nicht gerade eine Grosstadt, doch der Strassenlärm an den Kantonsstrassen ist erheblich. Sehr stark belastet sind alle Hauptachsen wie namentlich die alte Oberlandstrasse von Heimberg durch Thun bis Gwatt, die rechstufrige Seestrasse vom Berntorkreisel entlang der Hofstettenstrasse bis Gunten sowie die Verbindungstrassen zwischen Thun und Steffisburg und zwischen Steffisburg und Uetendorf. Ebenfalls erhebliche Belastungen bestehen auf den Kantonsstrassen in Spiez, in Uetendorf sowie an den Aufstiegen nach Sigriswil und Goldiwil. Alle übrigen Strassen in der Agglomeration haben deutlich kleinere Belastungen. Die Lärmbelastung ist abhängig einerseits vom Verkehr, andererseits aber auch von der Art und Lage der Bebauung. Entlang der besagten Strassen haben wir fast durchwegs intensive Wohnbebauung relativ nahe an der Strasse und einen durchschnittlichen Verkehr von täglichen rund 13'000 bis 18'000 Fahrzeugen. Vor den Wohn- 210_El_Referat zur Medienorientierung vom doc Seite 2 von 7

3 blöcken an der Bernstrasse zwischen dem Stuckikreisel und der Autobahnauffahrt verkehren täglich sogar rund 26'000 Fahrzeuge. Dieser Verkehr ist vergleichbar mit Ortsdurchfahrten in der Agglomeration Bern, aber deutlich kleiner als in ländlicheren Regionen 1. Und was besonders bedenklich ist das Problem inimmt zu! Der Verkehr in der Region Thun steigt jedes Jahr um 1-2 % und die Bautätigkeit entlang der Kantonsstrassen ist stark. Wer es sich leisten kann, sucht deshalb eine ruhigere Wohnlage. Wohnungen an lärmigen Strassen sind günstig zu haben. Hauseigentümer, welche dem nicht Rechnung tragen, bleiben auf ihren leeren Wohnungen sitzen. Da hilft oft auch eine Renovation nichts. Deshalb wohnen entlang von lärmigen Strassen vorab sozial schlechter gestellte Bevölkerungsschichten. Die Liegenschaften verlieren pro Dezibel mehr Lärm um rund 1 % an Wert 2. Strassenlärm hat also nicht nur Auswirkungen auf die Volksgesundheit, sondern auch auf die demographische Verteilung von Bevölkerungsschichten und auf die Volkswirtschaft. Lärmschutz: Gesetzliche Pflicht - nicht Kür Längst hat der Staat eingesehen, dass er etwas gegen das Lärmproblem an Strassen unternehmen muss. Die Grundsätze der staatlichen Lärmschutzstrategie sind im Umweltschutzgesetz des Bundes von 1983 (USG) festgelegt; die Details in der dazugehörenden Lärmschutzverordnung von 1987 (LSV). Lärmschutzrecht ist also Bundesrecht, die Umsetzung liegt aber bei den Kantonen, Gemeinden und Privaten. Das USG beschreibt wichtige Prinzipien: Das Vorsorgeprinzip, das Prinzip der Bekämpfung an der Quelle oder das Verursacherprinzip. Weiter definiert es für Behörden die die Ermittlungspflicht und die Sanierungspflicht. Über allem steht das in der Bundesverfassung verankerte Prinzip der Verhältnismässigkeit. Diese wichtigen Grundzüge sind das Fundament unseres Handelns. Es würde hier zu weit führen, sie alle im Detail zu erläutern. Zusammengefasst lautet die behördliche Lärmschutzstrategie: Vermeiden Reduzieren Sanieren. 1 Als Vergleich: Ortsdurchfahrten Emdtal 13'800 Fahrzeuge, Erlenbach i.s. 7'600, Niederstocken, Schwarzenegg oder Guttannen je 1'800 Fahrzeuge. 2 Quelle: Bundesamt für Umwelt 210_El_Referat zur Medienorientierung vom doc Seite 3 von 7

4 Umfassenden Lärmschutz Man hört immer wieder sagen oder kann es lesen, die Behörden würden nichts oder zu wenig gegen den Strassenlärm unternehmen. Dem muss ich aus Sicht des kantonalen Tiefbauamtes klar widersprechen. Das Tiefbauamt richtet sich nach der obgenannten Strategie und handelt umfassend. Denn Lärmschutz heisst nicht einfach Wände! Zum Glück nicht. Stellen Sie sich vor, wir würden gegen jede übermässige Belastung eine Lärmschutzwand aufstellen. Erstens würde dies unsere Dörfer und Städte verunstalten und zweitens wäre die Sache nicht zu bezahlen. Was also tun wir dagegen? Als erstes achten wir sorgfältig darauf, was die Gemeinden entlang von Kantonsstrassen ein- oder umzonen und was sie an Bautätigkeiten zulassen. Zu jeder Zonenplanänderung und zu jedem Baugesuch an Kantonsstrassen nehmen wir aus der Sicht des Strassenlärms Stellung. Zweitens steuern wir den Strassenverkehr mit verkehrplanerischen Massnahmen (z.b. Gesamtverkehrsstudie Thun), mit Bauprojekten (z.b. Neuer Autobahnzubringer Thun Nord, Umbau Hofstettenstrasse, Goldiwilkreisel, Pförtner- und Verkehrsberuhigungsmassnahmen an vielen Orten) oder mit signalisationstechnischen Massnahmen (Geschwindigkeitsreduktionen). Verstetigung des Verkehrs auf tiefem Geschwindigkeitsniveau ist aktiver Lärmschutz. Erst in dritter Priorität sanieren wir Strassenzüge mit dem ausschliesslichen Zweck des Lärmschutzes. Vorgehen bei den Sanierungen 1987 setzte der Bundesrat in der LSV für die Strassensanierung eine Frist bis Weil damals jedoch erst rund 30% der Strassen saniert waren, verlängerte er sie für Hauptstrassen um weitere 15 Jahre bis Am Anfang der kantonalen Tätigkeit stand eine Grobermittlung aller Kantonsstrassen. Gestützt darauf wurden die Prioritäten festgelegt. Diese richten sich nach der Zahl der Betroffenen, nach dem Verkehr und nach der Effizienz. Erste Priorität kantonsweit hatten die Autobahnen. Bei den Kantonsstrassen im Kreis 1 (Berner Oberland) liegt die erste Priorität in der Agglomeration Thun-Spiez, die zweite in der Agglomeration Interlaken, die dritte bei den Talstrassen und als letzte bei allen übrigen Strassen. Für jeden Strassenzug müssen wir ein Sanierungsprojekt erarbeiten. Dabei wird der Lärm für jedes Gebäude mittels Messungen oder Berechungen genau ermittelt und 210_El_Referat zur Medienorientierung vom doc Seite 4 von 7

5 beurteilt. Ist der Immissionsgrenzwert überschritten, muss der Kanton sanieren, ansonsten nicht. Relevant sind nur lärmempfindliche Räumen wie z.b. Wohn-, Schlaf- oder Kinderzimmer. Nicht lärmrelevant sind z.b. WC, Küchen, Reduits und dergleichen. Im nächsten Schritt werden bei allen Grenzwertüberschreitungen Massnahmen geprüft. Im Vordergrund stehen immer solche an der Quelle, wie namentlich Geschwindigkeitsreduktion, neuer Belag oder Verkehrsumlagerungen. Meistens ist das Potenzial aber nicht allzu gross. In zweiter Linie sind wir verpflichtet, Massnahmen im Ausbreitungsbereich, d.h. zwischen Strasse und Gebäude, zu prüfen, konkret Dämme und Wände. Oft stehen solchen Massnahmen aber andere Interessen entgegen, namentlich solche des Ortsbildschutzes, der engen Platzverhältnisse oder der unverhältnismässigen Kosten. Es gibt eine Interessenabwägung. Überwiegen andere Interessen, muss der Kanton die Massnahme nicht bauen. Er erhält "Erleichterungen". Dagegen können sich Grundeigentümer rechtlich wehren. Erst wenn nach gewährten Erleichterungen die Lärmbelastung ein bestimmtes Mass übersteigt 3, dürfen wir Schallschutzfenster einbauen. Wir haben also nicht die Wahl zwischen Fenstern oder Wänden. Ich betone es absichtlich so stark, weil dies oft schwierig zu vermitteln und zu verstehen ist. Stand der Sanierungen in der Region Thun Spiez Insgesamt rechnen wir mit einem Sanierungsvolumen von rund 15 Millionen Franken. Bis heute haben wir Sanierungen ausgeführt für rund 4.8 Millionen, das heisst ziemlich genau ein Drittel. Der Rest der Sanierungen ist im Gang. Wir rechnen damit, dass wir die stark belasteten Strassen in der Region in rund sechs Jahren, d.h. im Jahre 2012/13 fertig saniert haben. Die Nebenstrassen im West- und im Ostamt werden wir erst nach 2012 in Angriff nehmen. Sie finden Angaben zu einzelnen Strassenzügen auf dem Beilageblatt. Noch etwas zum Geld Es gilt das Verursacherprinzip: "Wer Kosten nach diesem Gesetz verursacht, trägt die Kosten", besagt das Umweltschutzgesetz. Über den oder die Verursacher könnten wir lange diskutieren. Der Bund hat das so geregelt, dass in der Regel der Eigentümer als Verursacher gilt. Das heisst, bei Einzonungen sind es die Gemeinden, bei Gebäuden die Privaten und bei Strassen die Strasseneigentümer. Bei Kantonsstrassen trägt also der Kanton die Kosten, bei Gemeindestrassen die Gemeinden. 3 Tags über 68 Dezibel bzw. nachts über 58 Dezibel 210_El_Referat zur Medienorientierung vom doc Seite 5 von 7

6 Das Tiefbauamt plant seine Investitionen für jeweils vier Jahre im Strassenbauprogramm. Bereits dort muss sich der Lärmschutz durchsetzen. Ein gesetzlicher Auftrag heisst noch lange nicht, dass das Geld automatisch zur Verfügung steht. Vom Grossen Rat kommt regelmässig die Forderung, mit dem Lärmschutz könne man noch zuwarten, viel wichtiger seinen vorerst einmal andere Begehren. Ich bin froh, dass wir für die nächsten Jahre im Kreis 1 (Berner Oberland) ein konstantes Investitionsvolumen von rund 1.4 Mio. Franken sichern konnten. An die Kosten der einzelnen Sanierungsprojekte leistete der Bund bis 2004 rund 60 %. Heute sind es noch rund 30 %. Ab 2008 greift der Neue Finanzausgleich (NFA). Wir gehen davon aus, dass uns der bisherige Ansatz erhalten bleibt. Doch sicher ist es nicht. Die Gemeinden sind nach geltendem Strassenbaugesetz verpflichtet, an die dem Kanton verbleiben Kosten einen Beitrag von 40 % zu leisten (gebundene Ausgabe). Mit dem neuen Strassengesetz werden sie voraussichtlich von dieser Pflicht befreit. Sie sehen, dass es bei der Finanzierung von Lärmschutzprojekten für uns immer enger wird. Die Begehrlichkeiten der Gesellschaft an den Staat werden nicht kleiner und die finanziellen Mittel für den Lärmschutz sind langfristig nicht gesichert. Wir müssen sie uns bei der ständig härter werdenden Verteilung der Ressourcen buchstäblich erkämpfen. Aus diesem Grund kann ich auch niemandem 100%-ig versprechen, wann wir bei seiner Liegenschaft den Lärmschutz erbringen werden. Möglichkeit der Vorfinanzierung Weil zahlreiche Grundeigentümer nicht auf uns warten wollen, erwähne ich die Möglichkeit der Vorfinanzierung. Die geht so: Die Grundeigentümer bauen z.b. Schallschutzfenster nach unseren Anforderungen ein und bewahren die Zahlungsbelege sorgfältig auf. Sind wir dann an der Sanierung des entsprechenden Strassenzuges und hat der Grundeigentümer Anrecht auf die Massnahme, werden wir ihm gegen Vorweisung der Belege die Kosten rückerstatten. Für die Anforderungen geben wir auf Anfrage ein Merkblatt mit den technischen Daten ab. 210_El_Referat zur Medienorientierung vom doc Seite 6 von 7

7 Schlussbemerkungen Sie sehen, dass das Lärmproblem an den Kantonsstrassen im Raum Thun Spiez erheblich ist. Ich hoffe, Sie sehen aber auch, dass wir als zuständige Behörde etwas unternehmen dagegen. Rund ein Drittel der Sanierungen sind abgeschlossen, die restlichen sind auf Kurs. Die verfügbaren Geldmittel bestimmen unser Tempo. Wir gehen heute davon aus, dass wir 2012/13 alle stark belasteten Kantonsstrassen in der Region saniert haben. Doch auch nach unseren Sanierungen herrscht an den Kantonsstrassen nicht idyllische Ruhe. Es ist nach wie vor verhältnismässig laut. Wir können und wollen das Rad der Zeit nicht aufhalten - die Zunahme der Mobilität und der Bautätigkeit lässt sich nicht stoppen. Der Strassenlärm ist der Preis für unseren Lebensstandard. Ganz aus der Welt schaffen können wir ihn mit unseren Möglichkeiten nicht. Wir geben uns aber Mühe, mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln für die lärmgeplagten Anwohnerinnen und Anwohner das Beste zu machen. Ich danke Ihnen bestens für Ihre Aufmerksamkeit. Links zum Thema (> Strassenbauprogramm unter Aktuelles, > Lärmschutz unter Produkte) > Strassenlärm 210_El_Referat zur Medienorientierung vom doc Seite 7 von 7

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