Herzlich willkommen zu der Veranstaltung Betriebsnachfolge im Handwerk. Großer Saal der Handwerkskammer Hannover 8. Oktober 2011
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1 Herzlich willkommen zu der Veranstaltung Betriebsnachfolge im Handwerk Großer Saal der Handwerkskammer Hannover 8. Oktober 2011 Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
2 Betriebsnachfolge im Handwerk am 8. Oktober 2011 Programm Ab Einlass und Eröffnung der begleitenden Ausstellung Begrüßung Jans-Paul Ernsting, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Hannover Grußwort Ute Stahlmann, Abteilungsleiterin im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Generationswechsel im Handwerk Ergebnisse einer Studie Dr. Klaus Müller, Geschäftsführer des Volkswirtschaftlichen Instituts für Mittelstand und Handwerk an der Universität Göttingen Vorstellung des Pilotprojekts des Landes Niedersachsen Nachfolgemoderatoren Dagmar Duprée, Abteilung Wirtschaftsund Arbeitsmarktpolitik, Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Betriebswirtschaftliche Fragestellungen der Nachfolge Jörg Hagemann, Handwerkskammer Hannover Unternehmensnachfolge Bedeutung für das Rating und die Finanzierung; Vorbereitung Bankgespräch Jan Striefler, Sparkasse Hannover Marc Tripler, Volksbank Hannover Unser Beratungsangebot Ihre Wünsche Dr. Zulia Gubaydullina, Handwerkskammer Hannover Pause mit Imbiss und Getränken, Gespräche mit den Kooperationspartnern Was ist das Unternehmen wert? Substanz und Ertrag: Die Unternehmensbewertung durch die Handwerkskammer Dr. Annette Hasler und Dr. Zulia Gubaydullina, Handwerkskammer Hannover Steuerrechtliche Aspekte der Betriebsübergabe Dr. Harald Stang, Raupach & Wollert- Elmendorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Hannover Unternehmensnachfolge Wissensweitergabe und Wissensmanagement Benita von Steinaecker, Handwerkskammer Hannover Arbeitsrechtliche Aspekte der Betriebsübergabe Janine Brechlin, Handwerkskammer Hannover Ab Gespräche mit Kooperationspartnern Kooperationspartner der begleitenden Ausstellung Akademie des Handwerks Betriebsbörse der Handwerkskammer Hannover Förderungs- und Bildungszentrum der Handwerkskammer Hannover Personaldienstleister der Handwerkskammer: Projekt- und Service GmbH Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB ) GmbH Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mbh Agentur für Arbeit Hannoversche Volksbank Sparkasse Hannover Steuerberaterkammer Niedersachsen/DATEV Förderprogramme und Finanzierungshilfen Michael Krause, NBank Rainer Breselge, NBB Sabine Gräßler-Zorn, Agentur für Arbeit Antwortbogen auf der Rückseite
3 Nachfolgemoderatorinnen und -moderatoren für Niedersachsen Handwerkskammer Hannover, 8. Oktober 2011 Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
4 Nachfolgemoderatorinnen und -moderatoren für Niedersachsen Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
5 Nachfolgemoderatorinnen und -moderatoren für Niedersachsen Welche Aufgaben haben die Moderatorinnen und Moderatoren? strukturiert analysieren nach bestimmten Kriterien Unternehmen selektieren, für die das Thema relevant sein könnte aktiv ansprechen und sensibilisieren auch diejenigen erreichen, die das Tabuthema bislang scheuen moderieren und informieren Erstberatung leisten, weitere Beratungs- und Förderangebote aufzeigen, Prozess begleiten vernetzen und matching sich landesweit vernetzen, abgebende und an Übernahme interessierte Unternehmer zusammenbringen Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
6 Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Friedrichswall 1 D Hannover
7 Betriebsnachfolge im Handwerk 08. Oktober 2011 Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
8 Betriebswirtschaftliche Fragestellungen der Nachfolge Jörg Hagemann Handwerkskammer Hannover Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
9 Vorbereitung der Betriebsübergabe Die Weichen müssen rechtzeitig gestellt werden Ab dem 55. Lebensjahr sollte man sich spätestens Gedanken über das Nachfolgethema machen nicht nur aus persönlichen sondern auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen Eine nicht geregelte Nachfolge kann zur Herabstufung im Rating führen, ggf. zur Ablehnung einer Finanzierungsanfrage Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
10 Überlegungen zum Generationswechsel Erfüllt der Betrieb grundsätzlich die Voraussetzungen für eine Fortführung? (Standort, Betriebsräume, gesetzliche Auflagen etc.) Ist ein Nachfolger innerhalb der Familie oder ein Mitarbeiter vorhanden und auch geeignet? Suche eines qualifizierten Nachfolgers über Inserate in Fachzeitschriften und/oder über die Betriebsbörse der Handwerkskammer? Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
11 Betriebsbörse Veröffentlichung der Angebote anonym unter Chiffre im Internet: und Den Anbietern werden Interessenten zwecks Kontaktaufnahme genannt Die Betriebsberater der Handwerkskammer helfen die Nachfolge vorzubereiten Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
12 Ziele der Betriebsübergabe Das Unternehmen soll langfristig erhalten bleiben, die Arbeitsplätze sollen gesichert werden Die Altersversorgung der übergebenen Generation soll sichergestellt werden Die weichenden Erben werden angemessen berücksichtigt (Erbvertrag, Pflichtteilsanspruch) Der Nachfolger darf durch die Übernahme nicht zu stark belastet werden Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
13 Vorteile einer Übernahme vorhandener Kundenstamm qualifizierte und eingearbeitete Arbeitskräfte zweckentsprechende und eingerichtete Betriebsräume Standort mit Bestandsschutz Einarbeitung durch Betriebsvorgänger Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
14 Ganz wichtig: Der Betrieb kann vor der Übergabe zwar verkleinert werden, darf aber auf keinen Fall heruntergefahren werden Nachfolger legen Wert auf funktionierende Kundenund Geschäftskontakte und gutes Personal Der Übernehmer will auf jeden Fall die letzten Jahresabschlüsse sehen Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
15 Risiken einer Übernahme Kapitalbedarf höher als bei Neugründung oftmals überhöhte Kaufpreisforderung Investitionsstau führt zu Mehrkosten Pflicht zur Übernahme aller bestehenden Arbeitsverträge ( 613a BGB) Gefahr der Haftung für Verbindlichkeiten, Gewährleistungen und Steuern ( 25 HGB, 75 AO) Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
16 Fortführung des Betriebes unter gleicher Firma (Name) Der Betrieb muss im Handelsregister eingetragen sein oder vom Nachfolger eingetragen werden Dadurch Firmenfortführung mit oder ohne Inhaberzusatz möglich. Beim Einzelunternehmen weiterer Zusatz e. K. oder e. Kfr. für eingetragener Kaufmann bzw. Kauffrau. Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
17 Persönliche Voraussetzungen prüfen Fach- u. Branchenkenntnisse Kaufmännisches Wissen Praxiserfahrung Führungsqualitäten Persönliches Umfeld Vermögensverhältnisse Handwerksrechtliche Voraussetzungen Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
18 Handwerksrolleneintragung Bei zulassungspflichtigem Handwerk gemäß Anlage A zur Handwerksordnung: a) Qualifikation des Nachfolgers als Handwerksmeister/ Ingenieur/ Techniker b) Ausnahmebewilligung nach 7 und 8 HWO c) Beschäftigung eines Betriebsleiters mit Voraussetzung nach a) oder b) Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
19 Aktivitäten im Übergabeprozess Eigene Situation analysieren Testament erstellen Erbrechtliche Situation regelmäßig überprüfen Sensibles Auge für mögliche Nachfolger entwickeln Nachfolger ausbilden und aufbauen Zeitvorstellung festlegen Beratung in Anspruch nehmen Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
20 Formen der Betriebsübergabe Schenkung Verpachtung Betriebsübergabe schrittweise (Anteilsverkauf/ - schenkung bei Kapital- oder Personengesellschaft) Verkauf Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
21 Schenkung bei Betriebsübergabe in der Familie unentgeltliche Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen zu Buchwerten - keine einkommenssteuerliche Konsequenz - meist keine Schenkungssteuer, da hohe Freibeträge eventuell Vereinbarung einer Rente oder "dauernden Last" erbrechtliche Regelung zwingend erforderlich Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
22 Verpachtung Verpächter bleibt Eigentümer des Betriebes Pachthöhe abhängig von Größe/ Zustand der Räume sowie vom Wert der Maschinen und Geräte Problem: Instandhaltung, Neu-/ Ersatzbeschaffung Vorteil: Geringeres Finanzierungsproblem ggü. Kauf Verpächter hat einkommenssteuerrechtlich Wahlrecht zwischen Betriebsaufgabeerklärung und Ruhender Gewerbebetrieb (keine Auflösung Stiller Reserven) Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
23 Schrittweise Einbindung des Nachfolgers durch Beteiligung Arbeitnehmerverhältnis mit Beteiligung Eintritt als vollhaftender Gesellschafter in eine GbR bzw. OHG Eintritt als Kommanditist in eine KG Übertragung von Geschäftsführung und/oder Gesellschaftsanteilen an den Nachfolger Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
24 Verkauf (nur Betrieb oder Betrieb mit Immobilie) endgültige und klare Lösung für Käufer und Verkäufer Höhe des Kaufpreises als Problem für Nachfolger Frage der Finanzierung/ Stellung von Sicherheiten u. U. steuerliche Probleme beim Übergeber (Aufdeckung der Stillen Reserven als Unterschied zwischen Buchwert und Verkehrswert; es entsteht ein Veräußerungsgewinn; Freibetrag *) *GmbH: ; der Freibetrag schmilzt sukzessive bei Veräußerungsgewinnen über ( Gmbh über ) Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
25 Unternehmenskaufpreis Kaufpreis ergibt sich auf dem Verhandlungsweg Einflussfaktoren: - Wert des Sachanlagevermögens (Substanzwert) - Wert des Kundenstamms (Firmenwert) - Wert des Waren- und Materialbestandes Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
26 Bewertung durch die Handwerkskammer Bewertung des beweglichen Anlagevermögens (Zeitwert der Betriebsausstattung) Unternehmensbewertung nach AWH-Standard (Arbeitskreis Wertermittlung Handwerk) Aussagen zum Unternehmenswert bei Fehlen eines betriebswirtschaftlichen Gewinns Pachtwertermittlung Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
27 Finanzierung Einsatz von Eigenkapital erforderlich Beantragung von Existenzgründungskrediten (KfW, NBank) möglich, jedoch nur über die Hausbank bei nicht ausreichenden Sicherheiten: Beantragung einer Ausfallbürgschaft der Niedersächsischen Bürgschaftsbank (NBB) Darlehensvereinbarung mit Verkäufer, Kaufpreisstundung, Kaufpreisreduzierung Verwandtenhilfe Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
28 Betriebsübergabe muss ein Interessenausgleich sein Übergeber Anständiger Übergang des Lebenswerkes Sicherung des Lebensunterhaltes Freistellung von Verpflichtungen Weiterbeschäftigung als Arbeitnehmer/Berater Übernehmer persönliche und fachliche Voraussetzungen Verkraftbarkeit der Belastungen (Ehe/Familie) Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
29 Service der Handwerkskammer Hannover Existenzgründung Betriebsübergabe Unternehmensbewertung Vertragliche Gestaltung (Kauf-/Pachtvertrag) Finanzierung (Abgabe von Stellungnahmen) technische Betriebsberatung/Umweltberatung Betriebsbörse Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
31 S Sparkasse Hannover Unternehmensnachfolge Bedeutung für das Rating und die Finanzierung Vorbereitung Bankgespräch Jan Striefler - Sparkasse Hannover Marc Tripler - Hannoversche Volksbank
32 Einführung Vorteile einer frühzeitigen Regelung B Der Zeitverlauf erhöht die Chancen, persönlich, fachlich und finanziell qualifizierte Nachfolger zu finden. B Verschiedene Nachfolgeszenarien können sorgfältig geplant und überprüft werden. B Eine frühzeitige Regelung wirkt sich positiv auf das Rating aus. B Frühes Handeln ermöglicht effektive Strategien für die persönliche und für die familiäre Altersversorgung. B Die Nachfolgeregelung kann steuerlich und erbrechtlich möglichst günstig gelöst werden. B Eine geregelte Nachfolge sichert Arbeitsplätze. Das beweist soziale Verantwortung. S Sparkasse Hannover Seite 2
33 Einführung Nachfolge im Mittelstand ein zentrales Thema B Sinkendes Interesse beim Nachwuchs B Steigende Bedeutung bei Kreditentscheidungen Zentrale Aspekte der Nachfolge B Absicherung der Familie B Fortbestand des Unternehmens B Verantwortung für Mitarbeiter B Frühzeitige Beschäftigung mit Thematik Emotionale Gesichtspunkte im Nachfolgeprozess B Unternehmensfortführung über viele Generationen B eigenes Lebenswerk B Rückzug fällt nicht leicht S Sparkasse Hannover Seite 3
34 Ausgangslage Rechtzeitige Regelung stellt Unternehmer vor Probleme B wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Fragen klären B Verzahnung geschäftliches mit privatem Umfeld Probleme B Suche nach geeignetem Nachfolger gestaltet sich schwierig B Angst, das Familienvermögen zu verlieren B Rückzug fällt nicht leicht B Alterssicherung ist nicht ausreichend geregelt B Keine oder falsche Kaufpreisvorstellungen B Hohes Konfliktpotenzial B Nachfolge geschieht plötzlich und unerwartet und ist deshalb wenig bis gar nicht vorbereitet (WICHTIG Notfall-Regelungen: geregelte Stellvertretung, Kontovollmachten, Testament, Passwörter, wichtige Dokumente, ) S Sparkasse Hannover Seite 4
35 Wichtige Schritte zur Nachfolge (1/2) Zeitpunkt / Zeitraum für die Nachfolge festlegen Persönliche Ziele definieren B Alterssicherung / Familiensicherung B Langfristige Sicherung des Unternehmens / Lebenswerkes B Abgabe der Verantwortung oder weiterhin Einfluss besitzen B Integration in Nahvision Das Unternehmen auf die Übergabe vorbereiten B Schwachstellen erkennen, analysieren und beseitigen B Strategie festlegen (Markt, Produkte, Vertrieb, Organisation, Investitionen) B Altlasten definieren und beseitigen B Transparenz für alle Beteiligten schaffen S Sparkasse Hannover Seite 5
36 Wichtige Schritte zur Nachfolge (2/2) BMitarbeiter und Führungskräfte für das Thema sensibilisieren BNachfolger finden (Nachfolge innerhalb der Familie, Mitarbeiter oder extern) BÜbergabemodalitäten festlegen BRechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen festlegen BNachfolger intensiv vorbereiten BÜbergabe des Unternehmens an den Nachfolger Aktiv mit der Nachfolge auseinandersetzen und diese auch angehen! S Sparkasse Hannover Seite 6
37 Wichtige Fragen der Sparkasse / Bank an den derzeitigen Unternehmer B Aktive Beschäftigung mit dem Thema Nachfolge? Ab ca. Anfang 50 ein Muss! B Entwicklung konkreter Lösungsszenarien erfolgt? B Gibt es bereits einen potenziellen Nachfolger? B Evtl. erforderliche betriebliche Optimierungsmaßnahmen entwickelt und abgestimmt (z.b. Modernisierungsmaßnahmen)? B Kaufpreisvorstellung / Unternehmenswert ermittelt? B Unterstützung eingeholt (z.b. Handwerkskammer / Steuerberater / Unternehmensberater)? B Planungen für den neuen Lebensabschnitt? Nachfolgestrategie beeinflusst Ratingnote und daher Kreditkonditionen S Sparkasse Hannover Seite 7
38 Finanzierung des Nachfolgers: Maßnahmen vor dem Bankgespräch B Praktische Informationen über das Zielunternehmen durch tätige Mitarbeit oder Hospitation im Betrieb B Einblick in betriebswirtschaftliche Unterlagen B Kenntnisse über relevante Verträge, z.b. Mietverträge B Prüfung des Kaufpreises durch Handwerkskammer, Steuerberater... B Erstellung des Businessplanes S Sparkasse Hannover Seite 8
39 Inhalte des Businessplanes B Vorhabensbeschreibung B Markt- und Konkurrenzanalyse B Standort B Marketing / Vertrieb B Rechtsform B Personalplanung B Investitionsplan B Investitionsplan (Kaufpreis und zukünftige Investitionen) B Grober Finanzierungsplan (Eigenkapitaleinsatz) S Sparkasse Hannover Seite 9
40 Unterlagen für die Sparkasse/Bank vor dem Gespräch B Businessplan B Die letzten 3 Jahresabschlüsse sowie die aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung inkl. Summen- und Saldenliste des Zielunternehmens B Ertragsvorschau für mindestens 2 Jahre B Detaillierter Liquiditätsplan für die ersten 12 Monate B Vertragsentwürfe (Kaufvertrag, Gesellschaftsvertrag...) B Informationen zur Kaufpreisermittlung B Zeugnisse und Lebenslauf B Persönliche Selbstauskunft (Vermögen / Schulden / monatliche Ausgaben...) S Sparkasse Hannover Seite 10
41 Das Bankgespräch B Alle Gesellschafter, evtl. auch Steuerberater, Unternehmensberater B Offene und vertrauensvolle Atmosphäre B Prüfung der Unternehmereigenschaft B Gemeinsame Analyse der eingereichten Unterlagen B Klärung offener Fragen B Darstellung der Kaufpreiszahlung (Verrentung, Stufenplan, Einmalzahlung...) B Evtl. Anforderung weiterer Unterlagen B Erstellung eines groben Finanzierungskonzeptes S Sparkasse Hannover Seite 11
42 Aufbau eines Finanzierungskonzeptes B Angemessener Eigenmitteleinsatz (Bar- und Sacheinlagen), i.d.r. mindestens 15 % B Verwandtendarlehen B Öffentliche Fördermittel Unternehmerkapital für Gründung NBank / KfW B Bankdarlehen B Lieferantenkredite B Betriebsmittelkredit S Sparkasse Hannover Seite 12
43 Sicherstellung der Finanzierung B Persönliche Haftung des Gründers mit dem gesamten Vermögen B Teilweise Mithaftung des Ehegatten B Sicherungsübereignung des Betriebsvermögens Anlagevermögen Warenlager Forderungen B Risikoabsicherung gegen Todesfall des Gründers B Grundpfandrechte B Bürgschaften von Dritten z.b. Verwandte Niedersächsische Bürgschaftsbank Im Vordergrund steht die Tragfähigkeit des Vorhabens! S Sparkasse Hannover Seite 13
44 Grober Zeitplan B Einreichung der vollständigen Unterlagen bei der Bank B innerhalb ca. 2 Wochen: B innerhalb ca. 4-6 Wochen: B innerhalb ca. 1 Woche: B Innerhalb ca. 4-6 Wochen: B Innerhalb ca. 2 Wochen: erstes Bankgespräch Kreditentscheidung der Hausbank Weiterleitung der Anträge an KfW / NBank / NBB Entscheidung der KfW / NBank / NBB Erstellung der Kredit- und Sicherheitenverträge B Kreditbereitstellung somit nach ca. 3 Monaten S Sparkasse Hannover Seite 14
45 Unsere Angebote zum Thema Nachfolge B Beratung und allgemeine Information, z.b. mit Broschüren und Informationsveranstaltungen B Unternehmensbörse nexxt/change B Unternehmensbewertung durch unsere Netzwerkpartner, insbesondere Handwerkskammer B Unternehmensberatung durch unsere Netzwerkpartner B Erarbeitung eines detaillierten Finanzierungskonzeptes für den Nachfolger B Vermögensberatung und Anlage der Erlöse aus dem Unternehmensverkauf S Sparkasse Hannover Seite 15
46 Fazit Sprechen Sie uns frühzeitig an, um die Finanzierung optimal planen und begleiten zu können. Für Fragen und Informationen rund um das Thema Betriebsnachfolge stehen wir gern zur Verfügung. Besuchen Sie uns an unseren Informationsständen! Wir freuen uns auf Sie! S Sparkasse Hannover Seite 16
47 Was ist das Unternehmen wert? Substanz und Ertrag: Die Unternehmensbewertung durch die Handwerkskammer Dr. Zulia Gubaydullina und Dr. Annette Hasler 8. Oktober 2011 Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
48 Übersicht 1. Bewertungsprozess 2. Ertragswertermittlung 3. Substanzwertermittlung (Dr. Annette Hasler) Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
49 Bewertungsprozess Vorstellung des Übergebers Preis Vorstellung des Übernehmers Schwierigkeiten Keine Preisvorstellung Überschätzung Schwierigkeiten, einen Nachfolger zu finden bis hin zur Liquidation des Unternehmens Schwierigkeiten beim Finanzieren des Kaufpreises Schwierigkeiten beim Erwirtschaften der Überschüsse bis hin zur Zahlungsunfähigkeit des Übernehmers Unterschätzung Keine angemessene Honorierung der Leistungsfähigkeit des Unternehmens Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
50 Bewertungsprozess Vorstellung des Übergebers Auftrag an die HWK Preis Vorstellung des Übernehmers Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
51 Wie wird der Wert ermittelt? Gewinne der kommenden Jahre zusammenrechnen Alternativ Gewinne der kommenden Jahre auf der Basis von verschiedenen Faktoren schätzen Vermögenswerte (Substanz) Firmenwert (Bekanntheitsgrad, spezielles Know-How, Mitarbeiter, Standort, Produkt, usw.), der sich in den Gewinnen der letzten Jahre niederschlägt Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
52 Bewertungsprozess Vorstellung des Übergebers Preis Auftrag an die HWK Substanzwertermittlung Ertragswertermittlung Vorstellung des Übernehmers Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
53 Substanz-, Ertrags-,Firmen- und Unternehmenswert Ertragswert Firmenwert Substanzwert Unternehmenswert Substanzwert Ertragswert Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
54 Ertragswertermittlung nach AWH-Standard: Vergangenheit + Kalk. Kosten + Korrekturen Steuerliches Ergebniss - Korrekturen - Kalkulatorische Kosten Betriebswirtschaftliches Ergebnis Positive Korrekturen: Außerordentliche Aufwendungen Einstellung in die Anspar- Abschreibung Verkauf von Anlagevermögen unter Buchwert usw. Einmalige / überdurchschnittlich hohe Forderungsausfälle Nicht durch Versicherungen ersetzte Schäden Evtl. überhöhte Einstellungen in Rückstellungen Negative Korrekturen: Außerordentliche Erträge Auflösung der Anspar-Abschreibung Verkauf von Anlagevermögen über Buchwert Versicherungsentschädigungen Kalkulatorische Kosten Unternehmergehalt Miete Zinsen Abschreibung Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
55 Ertragswertermittlung nach AWH-Standard: Zukunft + Kalk. Kosten + Korrekturen Steuerliches Ergebniss - Korrekturen Chancen und Risiken Kundenabhängigkeit Produkt- und Leistungsangebot Branchenentwicklung und Konjunktur Standort und Wettbewerb Betriebsausstattung Beschäftigtenstruktur Personenabhängigkeit Sonstiges - Kalkulatorische Kosten Risiken Betriebswirtschaftliches Ergebnis Kapitalisierungszinssatz = Ertragswert Chancen Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
56 Ermittlung Unternehmenswert Ertragswert Firmenwert Substanzwert Unternehmenswert Substanzwert Ertragswert Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
57 Bewertungsprozess Vorstellung des Übergebers Preis Vorstellung des Übernehmers Auftrag an die HWK Objektivierter Unternehmenswert Substanzwertermittlung Ertragswertermittlung Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
58 Zusammenfassung In den meisten Fällen stellt der Substanzwert den Mindestwert des Unternehmens dar Auf der Basis von Substanzwert und weiteren betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Informationen wird der Ertragswert ermittelt Der daraus ermittelte Unternehmenswert kann als Ausgangspunkt für die Preisverhandlung verwendet werden Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
59 Substanzwertermittlung Dr. Annette Hasler Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
60 Definition Substanzwert ist der Gegenwartswert bzw. der Zeitwert der beweglichen Wirtschaftsgüter. Der Zeitwert ist der Wert einer Maschine (bzw. Anlage, Gerät, Betriebseinrichtung etc.) zu einem Stichtag, unter Berücksichtigung von Alter Anschaffungspreis Verwendung, Einsatz Betriebszustand, insbesondere Abnutzung und Instandhaltung Durchschnittliche technische Lebensdauer Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
61 Substanzwertermittlung Voraussetzung für die Bewertung der Maschinen: Eigentum des Betriebsinhabers Funktionsfähigkeit der Maschine Bewertung des gesamten Betriebes, nicht einzelner Maschinen Weiterführung des Betriebes an Ort und Stelle Verfügbarkeit der erforderlichen Informationen Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
62 Substanzwertermittlung Grundlagen für die Bewertung durch die HWK: Leitsätze für die Bewertung von Maschinen des Instituts für Sachverständigenwesen e.v. (IfS) Standard der Arbeitsgemeinschaft der Wert ermittelnden Betriebsberater im Handwerk (AWH) Auflistung der Maschinen durch den Eigentümer Besichtigung der Maschinen und ergänzende Auskünfte durch den Eigentümer Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
63 Substanzwertermittlung Vorgehensweise: 1. Auftragserteilung durch den Eigentümer 2. Datenerfassung durch den Eigentümer Bezeichnung der Maschine, des Geräts, der Einrichtung etc. Hersteller, Typ, Modell, Serien-Nr. Baujahr bzw. Anschaffungsjahr Neupreis zum Baujahr Bemerkungen zum Zustand, Arbeitsgenauigkeit, Zubehör etc. Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
64 Substanzwertermittlung Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
65 Substanzwertermittlung Vorgehensweise: 1. Auftragserteilung durch den Eigentümer 2. Datenerfassung durch den Eigentümer 3. Ortstermin zur Besichtigung der Maschinen, Geräte etc. 4. Auswertung in der Kammer Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
66 Substanzwertermittlung Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
67 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
68 NBank Engagement für Niedersachsen Michael Krause, Hannover,
69 Regionale Verankerung Beratung und Förderung aus einer Hand Kapitalmarktzugang Einbindung der regionalen Förderkompetenz Kooperationsvereinbarungen mit Wirtschaftsförderern, Verbänden und Kammern
70 NBank Ausrichtung Gründung: 2004 Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts Gesellschafter: Land Niedersachsen Bilanzsumme: ca. 5 Mrd. Ca. 400 Mitarbeiter Bündelung der Wirtschafts-, Arbeitsmarkt-, Wohnraum- und Infrastrukturförderung
71 Förderwege der NBank in der Wirtschaftsförderung Förderkredite Anreize NBank Zuschüsse Beratung Hausbank KMU Förderkredite
72 Gebündelte Förderkompetenz Wirtschaft Arbeitsmarkt Wohnraum Infrastruktur Beratung über Fördermöglichkeiten Begleitung von Förderanträgen Abwicklung von Förderanträgen
73 Nachfolgeberatung Förderung der Planung und Begleitung der Unternehmensnachfolge Konzeptionelle Beratung von KMU und Freiberuflern, begleitendes Coaching oder Moderation der Veränderungsprozesse bei der Übergabe eines Unternehmens Erstellung eines Wertgutachtens des Unternehmens im Rahmen bzw. aufbauend auf eine Nachfolgeberatung ebenfalls einmal je Unternehmen förderfähig Förderhöhe bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, max. 400 je Tagewerk, inkl. Auslagen und Reisekosten, ohne Umsatzsteuer (höchstens 25 Tagewerke) Beratung durch akkreditierte Berater Bestandteil der Initiative Unternehmensnachfolge in Niedersachsen
74 Niedersachsen-Gründerkredit Förderung langfristiger Investitionen und Betriebsmittel Existenzgründer bis zu 3 Jahre nach Geschäftsaufnahme Zinsgünstiges Darlehen für KMU, Gründer und Freiberufler Kreditrahmen für Investitionen von bis Risikogerechtes Zinssystem Integrierte Bürgschaft der NBB mit Risikoübernahme bis zu 80%
75 Niedersachsen-Kredit Förderung langfristiger Investitionen und Betriebsmittel Bestehende Unternehmen ab 3 Jahre nach Geschäftsaufnahme Zinsgünstiges Darlehen für KMU und Freiberufler Kreditrahmen für Investitionen von bis Kreditrahmen für Betriebsmittel bis Risikogerechtes Zinssystem Integrierte Bürgschaft der NBB mit Risikoübernahme bis zu 80 %
76 Finanzierungsberatung Koordination und Moderation von Finanzierungsgesprächen Beteiligungsberatung Bürgschaftsberatung Unterstützung durch Netzwerkaktivitäten
77 NBank-Beratungssprechtage Gemeinsame Förderberatung von NBank und örtlichen Wirtschaftsfördereinrichtungen Zielgruppe: Existenzgründer und Unternehmen des Mittelstandes Beratung über öffentliche Finanzierungshilfen von Land, Bund und EU für konkrete Finanzierungsanlässe Regelmäßige Termine an derzeit 33 niedersächsischen Standorten
78 Mehr Informationen finden Sie unter Rufen Sie uns gerne an: Montag bis Freitag von 8.00 bis Uhr! Unsere Infoline: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
79 Niedersächsische Bürgschaftsbank Betriebsnachfolge im Handwerk => Sicherheiten und Eigenkapital für Ihre Finanzierungen Rainer Breselge 1
80 Wesentliche Erfolgskriterien für gelungene Nachfolge Eigenkapital bei Jungunternehmern?? Tragfähiges Geschäftsmodell Unternehmerpersönlichkeit Eigenkapital Sicherheiten Rainer Breselge 2
81 Wesentliche Erfolgskriterien für gelungene Nachfolge Tragfähiges Geschäftsmodell Eigenkapital Unternehmerpersönlichkeit Vorräte, Forderungen, gebrauchte Maschinen, Firmenwert als Sicherheiten für die Bank?? Sicherheiten Rainer Breselge 3
82 Wesentliche Erfolgskriterien für gelungene Nachfolge Tragfähiges Geschäftsmodell Eigenkapital Unternehmerpersönlichkeit Sicher - heiten Rainer Breselge 4
83 Gründe für die Ablehnung von Invstitionskrediten* Formale Darstellung überzeugt nicht 3,0% Investitionsvorhaben zu risikoreich 13,4% Investitionsvorhaben überzeugt inhaltlich nicht 4,3% Rentabilität zu gering 29,3% EK-Quote zu niedrig 42,1% Unzureichende Sicherheiten 53,7% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% * Umfrage KfW bei Unternehmern Rainer Breselge 5
84 Wesentliche Erfolgskriterien für gelungene Nachfolge Tragfähiges Geschäftsmodell Unternehmerpersönlichkeit Eigenkapital + MBG Eigene Sicherheiten + NBB Rainer Breselge 6
85 Kurzinfo zur NBB und MBG Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft, Rechtsform: GmbH Keine erwerbswirtschaftliche Orientierung, aber Gewinnerzielungsabsicht Vergabe öffentlich geförderter Bürgschaften bis 1 Mio. und Beteiligungen bis 1 Mio. (Land und Bund tragen einen Teil des Ausfalls) Unterstützung von KMU* in Niedersachsen * Kleine und Mittlere Unternehmen lt.eu-definition: Mitarbeiter < 250 Personen (umgerechnet auf Vollzeitarbeitskräfte), Jahresumsatz max. 50 Mio. oder Bilanzsumme max. 43. Mio. (jeweils Gruppenbetrachtung) Rainer Breselge 7
86 Verbindung der NBB zum Handwerk Alle HWK in Niedersachsen sind Gesellschafter der NBB 3 Betriebsberater im Bewilligungsausschuss 28% aller Bürgschaftsfälle per gehören zum Handwerk Betriebsübernahmen jeweils 20 bis 30% des jährlichen Neugeschäftes Rainer Breselge 8
87 Praxisfall Branche: Geschäftszahlen: Fahrzeugbau Umsatz knapp 2 Mio. p.a. Ergebnis: GmbH-typisch, GF-Gehälter rd. T 100 Finanzierungsanlass: Firmenübernahme von den Eltern Kaufpreis: T 300 für GmbH Anteile von T 75 Gesamtinvestitionen: inkl. NK T 321 Finanzierung: T 49 EK, 272 Niedersachsenkredit Bürgschaftswunsch: 80%ige BÜ für Kredit von T 272 Frage: Ergebnis: Ist bei Firmenübergabe von den Eltern überhaupt öffentliche Unterstützung erforderlich? 80%ige BÜ-Übernahme Rainer Breselge 9
88 Kosten der NBB-Bürgschaft Bearbeitungsentgelt*: Je nach Programm 0,7% bis 1,25% - einmalig, nur bei Bewilligung, jeweils zzgl. ges. MWSt. laufende Avalprovision*: Je nach Programm 0,7% bis 1,5% p.a. * Jeweils bezogen auf den verbürgten Kredit und zzgl. ges. MWSt Rainer Breselge 10
89 Kostenvorteile für den Kunden Preisklassen-Matrix der KfW Unternehmerkredit 10/2/10 - Stand: % BÜ - 2,6% mit unserer Bürgschaft Bonitätsklasse Besicherung Absicherung A > 70% B > 40 - < 70% A C C D E 2,45% 2,70% 3,10% 3,40% 3,90% 4,50% 6,80% E F G 2,45% 3,10% 3,90% 4,50% 5,20% 6,80% 6,80% < 40% B E H H I 2,70% 3,90% 5,70% 5,70% 6,80% 9,10% Verbesserung durch NBB-BÜ 0,25% 1,20% 2,60% 2,30% 2,90% 4,60% F I 6/3 I I Verbesserung durch MBG-Beteiligung Rainer Breselge 11
90 Nutzen der NBB-Bürgschaft Unsere Sicherheit für Ihre Finanzierung Betriebsmittel- und Investitionsfinanzierungen bis zu 80% verbürgt Erstrangige Absicherung für Hausbank möglich Vorzeitige Rückgabe der Bürgschaft (außer NBB combi) möglich Günstigere Kreditkonditionen möglich Entscheidungssicherheit für die Hausbank Rainer Breselge 12
91 Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mbh Stille Beteiligungen der MBG = Eigenkapital auf Zeit Nachrangdarlehen mit Haftung im Insolvenzfall Laufzeiten 5 bis max. 10 Jahre, Rückzahlung zum Nominalwert, vorzeitige Kündigung durch Beteiligungsnehmer möglich Kein Eingriff in die laufende Geschäftsführung Bonitätsabhängige Entgelte sind steuerlicher Aufwand Beteiligungen verbessern die wirtschaftliche Eigenmittel => besseres Rating => bessere Kreditkonditionen Keine Sicherheiten aus dem Unternehmen; daher frei für Bankkredite. Persönliche Haftung der für das Unternehmen wesentlichen Gesellschafter/Personen erforderlich Rainer Breselge 13
92 Niedersächsische Bürgschaftsbank Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Sprechen Sie uns an wir helfen Ihnen gern Rainer Breselge 14
93 Sabine Gräßler-Zorn, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Die neuen Voraussetzungen für den Gründungszuschuss
94 Künftige Voraussetzungen für den Gründungszuschuss Ermessensleistung (keine Pflichtleistung mehr) Vermittlungsvorrang von Anfang an Gründungsüberzeugung und hohes Engagement Seite 2
95 Weitere wichtige Voraussetzungen persönliche Eignung Tragfähigkeit der Gründung (wie bisher durch Sachverständige/Kammern eingeholt) bei Antragstellung muss noch ein Restanspruch auf 150 Tage Arbeitslosengeld I vorhanden sein Agentur für Arbeit Hannover Seite 3
96 Förderung des Gründungszuschuss 1. Phase: Zuschuss setzt sich zusammen aus ALG I + Pauschale von 300 für 6 Monate 2. Phase: Pauschale von 300 für 9 Monate insgesamt 15 Monate Förderung Agentur für Arbeit Hannover Seite 4
97 Inkrafttreten der Veränderungen Der neue Gründungszuschuss gilt voraussichtlich ab Agentur für Arbeit Hannover Seite 5
98 Voraussetzungen für den Gründungszuschuss Vielen Dank für Ihr Interesse! Agentur für Arbeit Hannover Seite 6
99 Steuerrechtliche Aspekte der Betriebsübergabe RA, StB, Dipl.-Kfm. Dr. Harald Stang Betriebsnachfolge im Handwerk, Handwerkskammer Hannover, 08. Oktober 2011
100 I. Zielkonflikte der Betriebsübergabe Kontinuität des Unternehmens Erhalt des Familienfriedens Wirtschaftliche Absicherung Steuerliche Optimierung 2
101 II. Hauptziele der steuerlichen Optimierung Minimierung der Erbschaft- /Schenkungsteuer Ertragsteuervermeidung Vermeidung der Aufdeckung von stillen Reserven Verlustnutzung 3
102 III. Neuerung: ErbStG In Kraft seit dem Bedeutung der Erbschaftsteuerplanung hat sich für die Nachfolgegestaltung spürbar erhöht Weitreichende Steuerfreistellungen Existenzvernichtende Steuerbelastungen Gestaltungsspielräume nutzen! 4
103 IV. Steuerliche Rahmenbedingungen ErbStG: deutlich erhöhte Freibeträge Eltern EUR Enkel EUR Kinder EUR Ehegatten EUR Steuerklasse II (z.b. Geschwister) EUR
104 IV. Steuerliche Rahmenbedingungen ErbStG: einige weitere Neuerungen Verschonungsabschlag für Betriebsvermögen 100% bzw. 85% Lohnsummenkontrolle Bei Kleinbetrieb bis 10 Beschäftigte: Erwerber kommt in den Genuss des Verschonungsabschlags unabhängig von dem Lohnsummenvergleich Verwaltungsvermögen Abzugsbetrag Bewertung des steuerpflichtigen Erwerbs: Rechtsform des Unternehmens spielt keine Rolle mehr 6
105 IV. Steuerliche Rahmenbedingungen Ein Beispiel: Abzugsbetrag Das nach Abzug des Verschonungsabschlags verbleibende Vermögen bleibt außer Ansatz, soweit der Wert dieses Vermögens insg. EUR nicht übersteigt Beispiel: Betriebsvermögen: EUR 1 Mio. Verschonungsabschlag: 85% = EUR Abzugsbetrag EUR Erbschaftsteuerfreiheit 7
106 IV. Steuerliche Rahmenbedingungen Verschonungsabschlag für Betriebsvermögen Verschonungsabschlag 85%, wenn Behaltensfrist 5 Jahre Innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb insgesamt 400% der Ausgangslohnsumme nicht unterschritten werden Prozentsatz von max. 50% Verwaltungsvermögen 8
107 IV. Steuerliche Rahmenbedingungen Verschonungsabschlag 100% D.h., dem Erwerber wird das unwiderrufliche Wahlrecht eingeräumt, völlige Erbschaftsteuerfreiheit zu erlangen, wenn Folgendes eingehalten wird: Behaltensfrist von 7 Jahren Prozentsatz von max. 10% Verwaltungsvermögen Lohnsumme von 700% 9
108 V. Fazit Weitsichtige Planung: Übergabe auf Erhalt des Betriebes ausrichten Strukturierung der Nachfolgeplanung bietet Gestaltungsspielraum (z.b. Betriebs-/Verwaltungsvermögen, Lohnsumme) Durch das neue ErbStG bieten sich bei der Betriebsübergabe weitreichendere Möglichkeiten der steuerlichen Optimierung als dies bisher der Fall war. 10
109 Wir bedanken uns für Ihre Teilnahme und Aufmerksamkeit 11
110 RA, StB, Dipl.-Kfm. Dr. Harald Stang Expertise Beratung bei der Unternehmensnachfolge unter gleichzeitiger erbrechtlicher und erbschaftsteuerrechtlicher Gestaltung Georgstraße Gesellschaftsrechtliche Hannover Beratung Unternehmenstransaktionen Tel Fax hstang@raupach.de 12
111 Unsere Büros Berlin Kurfürstendamm Berlin Telefon: Telefax: Düsseldorf Schwannstraße Düsseldorf Telefon: Telefax: duesseldorf@raupach.de Frankfurt am Main Franklinstraße Frankfurt am Main Telefon: Telefax: frankfurt@raupach.de Hamburg Hanse-Forum Axel-Springer-Platz Hamburg Telefon: Telefax: hamburg@raupach.de Hannover Georgstraße Hannover Telefon: Telefax: hannover@raupach.de München Rosenheimer Platz München Telefon: Telefax: munich@raupach.de Stuttgart Löffelstraße Stuttgart Telefon: Telefax: stuttgart@raupach.de 13
112 Werkzeug Wissen im Handwerk Unternehmensnachfolge Wissensweitergabe und Wissensmanagement TechnologieTransfer im Handwerk Benita v. Steinaecker 08. Oktober 2011 Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
113 Wissen ist kostbarer Rohstoff effektives Werkzeug und dessen sinnvolle Verfügbarkeit im Betrieb ist ein wichtiger Erfolgsfaktor TechnologieTransfer im Handwerk Benita v. Steinaecker 11. Oktober Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
114 Was bedeutet Wissen? Quelle: North, K. (1999): Wissensorientierte Unternehmensführung TechnologieTransfer im Handwerk Benita v. Steinaecker 11. Oktober Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
115 Situation in vielen Betrieben TechnologieTransfer im Handwerk Benita v. Steinaecker 11. Oktober Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
116 Was bedeutet Wissensmanagement? beschäftigt sich mit Wissen erzeugen Wissensangebot Geschäftsprozesse Wissen speichern Quelle: Fraunhofer IPK, nach G. Probst Wissensdomänen Wissensnachfrage Wissen anwenden Wissen verteilen dem Erwerb, der Entwicklung, der Erzeugung dem Speichern und Bewahren dem Verteilen und Kommunizieren der Nutzung, dem Anwenden und Verwerten von Wissen TechnologieTransfer im Handwerk Benita v. Steinaecker 11. Oktober Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
117 Explizites und Implizites Wissen Explizites Wissen kann kommuniziert und dokumentiert werden Explizites Wissen Implizites Wissen Implizites Wissen kann nicht einfach sprachlich ausgedrückt werden, z.b. das handwerkliche Fingerspitzengefühl oder das Taktgefühl in der sozialen Kommunikation TechnologieTransfer im Handwerk Benita v. Steinaecker 11. Oktober Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
118 Explizites und Implizites Wissen Öffentliches Wissen Explizites Wissen kann kommuniziert und dokumentiert werden Persönliches Wissen Implizites Wissen kann nicht einfach sprachlich ausgedrückt werden, z.b. das handwerkliche Fingerspitzengefühl oder das Taktgefühl in der sozialen Kommunikation TechnologieTransfer im Handwerk Benita v. Steinaecker 11. Oktober Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
119 Umgang mit Wissen + Kodifizieren Kommunizieren TechnologieTransfer im Handwerk Benita v. Steinaecker 11. Oktober Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
120 Warum Wissensmanagement bei der Unternehmensnachfolge? Situation: Inhaber als Träger wichtigen Wissens geht neuer Inhaber mit eigenen Erfahrungen/ Wissen kommt, übernimmt evtl. Mitarbeiterteam, Kunden, Lieferanten etc. Fragestellungen: Welches Wissen des alten Inhabers wird weiterhin benötigt? Wie kann das relevante Wissen erhalten werden? TechnologieTransfer im Handwerk Benita v. Steinaecker 08. Oktober 2011 Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
121 Wissensweitergabe beim Wechsel: Der Prozess Bedrohtes Wissen lokalisieren und bewerten Ausgewähltes Wissen erfassen und transferieren Regelprozesse und -aktivitäten implementieren Vorbereitung Erfassung Transfer Evaluation TechnologieTransfer im Handwerk Benita v. Steinaecker 11. Oktober Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
122 Wissensweitergabe beim Wechsel: Der Prozess Bedrohtes Wissen lokalisieren und bewerten Ausgewähltes Wissen erfassen und transferieren Regelprozesse und -aktivitäten implementieren Vorbereitung Erfassung Transfer Evaluation TechnologieTransfer im Handwerk Benita v. Steinaecker 11. Oktober Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
123 Welches Wissen des alten Inhabers wird weiterhin benötigt? Möglichkeiten der Ist-Analyse: Wissensbilanz Wissensmanagement-Audit Wissensorientierte Prozessanalyse Selbstbewertung nach dem Wissensexzellenz-Ansatz Erfolgsfaktoren: Partizipation und Polyphonie Pragmatismus und Problemorientierung Reifegrad und Realismus TechnologieTransfer im Handwerk Benita v. Steinaecker 11. Oktober Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
124 Wissensweitergabe beim Wechsel: Der Prozess Bedrohtes Wissen lokalisieren und bewerten Ausgewähltes Wissen erfassen und transferieren Regelprozesse und -aktivitäten implementieren Vorbereitung Erfassung Transfer Evaluation TechnologieTransfer im Handwerk Benita v. Steinaecker 11. Oktober Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
125 Wie kann das relevante Wissen erhalten werden? a) Explizites Wissen öffentliches Wissen strukturiert zugänglich machen: -Ordnerstrukturen selbsterklärend aufbauen/ standardisieren - Informationsplattformen/ Möglichkeiten/ Raum für Austausch wie Teamkalender (zb. Outlook), To-do-Listen - Datenbanken - Intranet - Wikis TechnologieTransfer im Handwerk Benita v. Steinaecker 11. Oktober Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
126 Wie kann das relevante Wissen erhalten werden? b) Implizites persönliches Wissen öffentlich machen: - Wissenslandkarten Persönliche Wissenskarte TechnologieTransfer im Handwerk Benita v. Steinaecker 11. Oktober Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
127 Wie kann das relevante Wissen erhalten werden? b) Implizites persönliches Wissen öffentlich machen: - Wissenslandkarten: Persönliche Wissenskarte, Wissensträgerkarte, Persönliches Kompetenzrad, Wissensstrukturkarte, Prozessorientierte Wissenslandkarte, Gelbe Seiten, Visualisieren und Kommunizieren: Gespräche Teamsitzungen Rückfragen Dokumentation TechnologieTransfer im Handwerk Benita v. Steinaecker 11. Oktober Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
128 klare und erprobte Konzepte für den Umgang mit Wissen in Handwerksbetrieben, die finanziell und zeitlich zu handhaben sind TechnologieTransfer im Handwerk Benita v. Steinaecker Mark Ziegler 08. Oktober 2011 Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
129 Kontakt Technologie-Transfer-Stelle der Handwerkskammer Hannover Förderungs- und Bildungszentrum Benita v. Steinaecker Seeweg Garbsen Tel oder b.vonsteinaecker@fbz-garbsen.de TechnologieTransfer im Handwerk Benita v. Steinaecker 11. Oktober Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
130 Einen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Technologie-Transfer im Handwerk Benita v. Steinaecker - Mark Ziegler 08. Oktober 2011 Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
131 Nachfolgeveranstaltung am 08. Oktober 2011 Arbeitsrechtliche Aspekte beim Betriebsübergang Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover
132 Arbeitsrechtliche Aspekte beim Betriebsübergang Gliederung Gliederung Schutzzweck des 613 a BGB Voraussetzungen des 613 a BGB Rechtsfolgen bei einem Betriebsübergang Fazit Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover 08. Oktober
133 Arbeitsrechtliche Aspekte beim Betriebsübergang Schutzzweck Schutzzweck des 613 a BGB Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Sicherung des Arbeitsplatzes Schutz der Kontinuität des Betriebsrates Verteilung des Haftungsrisikos zwischen dem alten und dem neuen Inhaber Ordnung der Auswirkungen des Betriebsübergangs auf kollektivvertragliche Regelungen Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover 08. Oktober
134 Arbeitsrechtliche Aspekte beim Betriebsübergang Voraussetzungen Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des 613 a BGB Geht ein Betrieb oder ein Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. 1. Betrieb oder Betriebsteil 2. Übergang 3. Inhaberwechsel 4. Übergang durch Rechtsgeschäft Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover 08. Oktober
135 Arbeitsrechtliche Aspekte beim Betriebsübergang Voraussetzungen 1. Betrieb oder Betriebsteil Ein Betrieb ist eine auf Dauer angelegte wirtschaftliche Einheit. Diese Einheit ist eine organisierte Gesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigener Zielsetzung. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich. Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover 08. Oktober
136 Arbeitsrechtliche Aspekte beim Betriebsübergang Voraussetzungen 2. Übergang Inhaberwechsel Einstellung wirtschaftlicher Betätigung im Betrieb Fortführung durch Unternehmer Wahrung der Identität Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover 08. Oktober
137 Arbeitsrechtliche Aspekte beim Betriebsübergang Voraussetzungen 2. Übergang Kriterien zur Beurteilung: Sieben-Punkte Prüfung 1. Art des betreffenden Unternehmens oder Betriebs (-teils) 2. Übergang der materiellen Betriebsmittel (Gebäude, bewegliche Sachen) 3. Übernahme der Hauptbelegschaft durch den neuen Inhaber 4. Übergang der Kunden- und Lieferantenbeziehungen 5. Grad der Ähnlichkeit zwischen den vor und nach Übergang verrichteten Tätigkeiten 6. Dauer einer Unterbrechung 7. Wert der übergehenden immateriellen Aktiva Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover 08. Oktober
138 Arbeitsrechtliche Aspekte beim Betriebsübergang Voraussetzungen 3. Inhaberwechsel Wechsel der Leitungsmacht auf eine andere natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft. Der Wechsel des Namens oder der Rechtsform ist kein Inhaberwechsel ( 190 ff. UmwG). Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover 08. Oktober
139 Arbeitsrechtliche Aspekte beim Betriebsübergang Voraussetzungen 4. Übergang durch Rechtsgeschäft Übergang im Rahmen vertraglicher Beziehungen: zum Beispiel Kaufvertrag, Pachtvertrag, Schenkung usw.; NICHT hingegen Erbfall Betriebliche Fortführungsmöglichkeit für Erwerber Keine unmittelbaren vertraglichen Beziehungen erforderlich Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover 08. Oktober
140 Arbeitsrechtliche Aspekte beim Betriebsübergang Voraussetzungen Unterrichtungspflicht, 613 a Abs. 5 BGB In Textform und vor Betriebsübergang Inhalt: Grund für den Übergang, Zeitpunkt oder geplanter Zeitpunkt des Übergangs, rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen des Übergangs sowie die hinsichtlich der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Aussicht genommenen Maßnahmen. Folge einer unzureichenden oder verspäteten Unterrichtung: Widerspruchsfrist beginnt nicht zu laufen und unter Umständen Schadensersatzpflicht. Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover 08. Oktober
141 Arbeitsrechtliche Aspekte beim Betriebsübergang Voraussetzungen Widerspruchsrecht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, 613 a Abs. 6 BGB Wahlrecht: gegenüber Betriebsveräußerer und Betriebserwerber, in Schriftform, innerhalb eines Monats nach Zugang der (ordnungsgemäßen) Unterrichtung und ohne Angabe von Gründen. Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover 08. Oktober
142 Arbeitsrechtliche Aspekte beim Betriebsübergang Rechtsfolgen Rechtfolgen für den Erwerber Eintritt in die Rechte und Pflichten sämtlicher zur Zeit des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse, 613 a Abs. 1 S. 1 BGB Kündigungsverbot gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wegen des Betriebsübergangs, 613 a Abs. 4 BGB Gesamtschuldnerische Haftung nach 613 a Abs. 2, 421, 426 BGB Verboten sind nur Kündigungen, bei denen der Betriebsübergang die überwiegende Ursache bildet; sonstiges Kündigungsrecht bleibt hingegen erhalten. Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover 08. Oktober
143 Arbeitsrechtliche Aspekte beim Betriebsübergang Rechtsfolgen Rechtfolgen für den bisherigen Inhaber Weiterhaftung für die bis zum Übergang entstandenen Verpflichtungen Fortbestand des Arbeitsverhältnisses, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses widersprochen hat Kündigungsverbot gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wegen des Betriebsübergangs, 613 a Abs. 4 BGB Gesamtschuldnerische Haftung nach 613 a Abs. 2, 421, 426 BGB Verboten sind nur Kündigungen, bei denen der Betriebsübergang die überwiegende Ursache bildet; sonstiges Kündigungsrecht bleibt hingegen erhalten Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover 08. Oktober
144 Arbeitsrechtliche Aspekte beim Betriebsübergang Rechtsfolgen Rechtfolgen für den Arbeitnehmer Das Arbeitsverhältnis besteht mit dem gleichen Inhalt weiter Keine Unterbrechung der Betriebszugehörigkeit Kündigungsschutz Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover 08. Oktober
145 Arbeitsrechtliche Aspekte beim Betriebsübergang Fazit FAZIT Detaillierte und rechtzeitige Vorbereitung des Betriebsübergangs Fokus auf vollständiges und korrektes Unterrichtungsschreiben Kündigungsverbot wegen Betriebsübergangs Nach Widerspruch eines Arbeitnehmers: ggf. betriebsbedingte Kündigung durch den Betriebsveräußerer möglich Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, Hannover 08. Oktober
20. Oktober 2012 Arbeitsrechtliche Aspekte der Betriebsübernahme
Arbeitsrechtliche Aspekte der Betriebsübernahme Arbeitsrechtliche Aspekte beim Betriebsübergang Gliederung Gliederung A. Schutzzweck des 613 a BGB B. Voraussetzungen des 613 a BGB C. Rechtsfolgen bei einem
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