Neue Regelwerke Neufassung DIN EN 378 : 2017

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1 Neue Regelwerke 2017 Neufassung DIN EN 378 : 2017 Herausforderungen für die Zukunft insbesondere Anforderungen an Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln (A2L / A2 / A3) Carsten Hoch Referat Kältetechnik TÜV SÜD Industrie Service GmbH Ridlerstraße 65, München carsten.hoch@tuev-sued.de Tel. 089/ TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 1

2 Frühere Situation: Vorschriften in D mit Relevanz für Kälteanlagen VBG 20: Unfallverhütungsvorschrift Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen Herstellung und Betrieb von Kälteanlagen / Wärmepumpen Fokus: Anlagenbetrachtung Vorschrift des Arbeitsschutzes (Recht der BGen) Druckbehälterverordnung Vorschriften aus dem staatlichen Recht für Druckbehälter und Rohrleitungen sowie für sicherheitsrelevante Ausrüstungsteile (Sicherheitsventile und Sicherheitsschalteinrichtungen) Fokus: Betrachtung der Einzel-Komponente Druckbehälter Prüfungen durch technische Überwachungsorganisationen DIN 8975 (Teile 1 bis 12) Nationale Norm Umfassende Beschreibung der Anforderungen an die Anlage und die Komponenten TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 2

3 Heutige Situation: Zweiteilung Herstellung und Betrieb Herstellung ( Bereitstellung auf dem Markt ): EU-Recht CE-Kennzeichnung Druckgeräterichtlinie und Maschinenrichtlinie harmonisierte Norm DIN EN Betrieb: Deutsches Recht Eigenverantwortung des Arbeitgebers / Betreibers Betriebssicherheitsverordnung 2015 (mit Novellierung 2016) TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 3

4 Herstellung EU-Recht und deutsches Recht EU-Recht (Binnenmarkt) : Richtlinie 2009/125/EG Allgemeine Produktsicherheit Deutschland: Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) EU-Richtlinien für einzelne Produktgruppen Deutschland: meist Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSV) Für Kälteanlagen besonders relevant: Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG (MRL) 9. ProdSV Druckgeräte-Richtlinie 2014/68/EU (DGRL) 14. ProdSV Wichtig: Konformitätsvermutung bei sachgerechter Anwendung von harmonisierten Normen, z.b. DIN EN TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 4

5 DIN EN 378 Neufassung 2017 Kälteanlagen und Wärmepumpen Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen Ein Entwurf der Neufassung wurde bereits im Jahr 2014 veröffentlicht seitdem wurden noch vielfältige Änderungen eingearbeitet bitte den Entwurf von 2014 nicht beachten! Wie bisher: 4 Teile Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und Auswahlkriterien; Teil 2: Konstruktion, Herstellung, Prüfung, Kennzeichnung und Dokumentation; Teil 3: Aufstellungsort und Schutz von Personen; Teil 4: Betrieb, Instandhaltung, Instandsetzung und Rückgewinnung; Wie bisher: Teil 2 ist als harmonisierte Norm mit der DGRL und der MRL vorgesehen Neu ist: Angleichung wo möglich an die internationale Norm ISO 5149 Neu ist: Einführung eines Bezugs zur internationalen Norm ISO 817:2014 Refrigerants Designation and safety classification (Anh. F aus EN 378-1:2012 entfällt) Daraus ergibt sich die Einführung einer neuen Brennbarkeitsklasse 2L Redaktionelle Überarbeitungen, wo erforderlich auch Klarstellungen TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 5

6 DIN EN 378 Neufassung 2017 Wertigkeit der Norm DIN EN 378 Die Norm dient zur Beschreibung des Standes der Technik. Der Teil 2 soll eine besondere Bedeutung bekommen als harmonisierte Norm. Bei sachgerechter Anwendung der Norm gelten die bezogenen Anforderungen der EU-Binnenmarkt-Richtlinien DGRL und MRL als erfüllt (siehe Anhänge ZA, ZB). Die Teile 1, 3, und 4 sind keine harmonisierte Norm! Wenn nationale gesetzliche Regelungen hinsichtlich des Betriebes von Kälteanlagen abweichende Anforderungen setzen, gelten diese gesetzlichen Regelungen. Beispiele für D: BetrSichV, GefStoffV, ChemKlimaschutzV. Noch ein Warnhinweis : Infolge der umfangreichen textlichen Änderungen ist die deutsche Sprachfassung zum heutigen Stand noch an vielen Stellen unverständlich. TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 6

7 DIN EN 378 Neufassung, Änderungen in Teil 1 Aktualisierung von Begriffsbestimmungen Klassifikation der Aufstellungsbereiche -zukünftig Zugangsbereiche genanntwie bisher: a Allgemeiner Zugangsbereich b Überwachter Zugangsbereich c Zugangsbereich, zu dem nur befugte Personen Zutritt haben Klassifikation der Aufstellungsorte: I Kälteanlage im Personen-Aufenthaltsbereich (wie bisher) II Verdichter im Maschinenraum oder im Freien (wie bisher) III Maschinenraum oder im Freien (wie bisher) IV Belüftetes Gehäuse (neu eingeführt) Klassifikation der Kälteanlagen: Direkt freisetzendes System Indirektes System Sonderbestimmung für Eisbahn-Kälteanlagen (ehemals Anhang G, jetzt Anhang F) TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 7

8 DIN EN 378 Neufassung, Änderungen in Teil 1 Klassifikation der Kältemittel NEU Wird übernommen aus der Norm ISO 817: Giftigkeitsklassen, Kennzeichnung mit Buchstaben A ( weniger giftig ) und B ( mehr giftig ) 4 Brennbarkeitsklassen, Kennzeichnung mit den Ziffern 1, 2 und 3 sowie der Kombination 2L 1 - keine Flammenausbreitung (bei 60 C und Normaldruck) 2L erfüllt die Voraussetzungen für die Klasse 2 und zusätzlich die Bedingung Brenn- Geschwindigkeit 10 cm/sec bei 20 C und Normaldruck ( geringe Brennbarkeit ) 2 - Flammausbreitung bei 60 C und Normaldruck, Verbrennungswärme < kj/kg und Untere Entzündbarkeitsgrenze > 3,5 Vol% ( brennbar ) 3 - Flammausbreitung bei 60 C und Normaldruck, und erfüllt nicht die Voraussetzungen für die Klasse 2 ( höhere Brennbarkeit ) Ammoniak ist jetzt in die Brennbarkeitsklasse 2L eingeordnet. TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 8

9 DIN EN 378 Neufassung, Änderungen in Teil 1 Festlegungen zu Aufstellungsort und Grenzwerte für die Kältemittel-Füllmenge NEU Komplett überarbeitet und angeglichen an die Norm ISO Tabelle für die Giftigkeitsklassen A und B 3 Tabellen für die Brennbarkeitsklassen 2L, 2 und 3 Prinzipielles Vorgehen: Bestimmung der zulässigen Grenzwerte der Füllmenge aus der Tabelle zur Giftigkeit und aus der zutreffenden Tabelle zur Brennbarkeit Der niedrigere Wert wird dann als zulässiger Grenzwert der Füllmenge herangezogen. Zudem sind noch mehrere Sonderregelungen ( z.b. Alternative Vorgehensweise für bestimmte Kältemittel der Klassen A1 und A2L und bestimmte Anlagen) enthalten. Gesamteinschätzung: die Festlegungen sind recht kompliziert und beinhalten viele Ausnahmen. Die Praktikabilität muss sich erst noch herausstellen. TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 9

10 DIN EN 378 Neufassung, Änderungen in Teil 2 Schwerpunkte: Mehrere Abschnitte wurden neu formuliert mit dem Ziel eine Verbesserung der Verständlichkeit zu erreichen, z.b. Bauteilprüfungen für verschiedene Komponenten, Festlegung der PS-Werte, Auswahl der Sicherheitseinrichtungen (Fließbild). Neufassung der Anforderungen an Komponenten nach Tabelle 1 entsprechend dem Stand der Technik, auch Überarbeitung von Bauteil-Standards wurden berücksichtigt Neufassung der Anforderungen hinsichtlich einer Schadensbegrenzung in Fall eines externen Brandes dies wurde abgetrennt von den Vorschriften zur Auswahl von Sicherheitseinrichtungen für den Betrieb (Fließbild) und steht jetzt im Abschnitt Neufassung der Anforderungen für elektronische Sicherheitsschalteinrichtungen Neufassung der Anforderungen aus Belastungen durch Transport und Vibrationen Neufassung der Anforderungen zur Dichtheitsprüfung (bei der Herstellung) TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 10

11 DIN EN 378 Neufassung, Änderungen in Teil 2 Festlegung der PS-Werte als Ausgangspunkt für die Konstruktion einer Kälteanlage Neu eingeführt wurde der Begriff Abschnitt der Kälteanlage (im Teil 1) mit dem Ziel, die gewachsene Vielfältigkeit im Aufbau von Kälteanlagen widerzuspiegeln. Unter Abschnitt der Kälteanlage wird verstanden: mehrere miteinander verbundene Komponenten, die im Betrieb dem gleichen Druck bzw. der gleichen Druckquelle ausgesetzt sind, wie vom Hersteller vorgesehen Typisch ist bei vielen (einfachen) Anlagen: eine Hochdruck-Seite und eine Niederdruck-Seite Aber: bei vielen Anlagen (insbesondere Neukonstruktionen) gibt es noch weitere Abschnitte: Mitteldruckstufe, Zwischendruckstufe, mehrere Hochdruckstufen für unterschiedliche Wärmenutzungen und so weiter Wichtig ist: die Druck-Absicherung erfolgt (mindestens) für einen Abschnitt der Kälteanlage, nicht für eine einzelne Komponente! TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 11

12 DIN EN 378 Neufassung, Änderungen in Teil 2 Festlegung der PS-Werte als Ausgangspunkt für die Konstruktion einer Kälteanlage Nicht Neu: die Festlegung der PS-Werte (je Abschnitt) erfolgt durch den Hersteller. Mit PS wird der maximal zulässige Druck bezeichnet, für den entsprechend der Festlegung durch den Hersteller die Kälteanlage bzw. ihre Abschnitte drucktechnisch ausgelegt sind. Im Betrieb der Kälteanlage wird der PS nicht überschritten, es sei denn es kommt zu einer kurzzeitigen Überschreitung infolge des Arbeitsbereiches eines Sicherheitsventils (Überschreitung beschränkt auf max. 1,1 x PS). Vorzugsweise erfolgt die drucktechnische Auslegung so, dass die auftretenden Drücke infolge ausreichender Druckfestigkeit der drucktragenden Wandung ertragen werden. Sofern dies nicht möglich ist: Einsatz von Sicherheitseinrichtungen oder ggf. anderen / ergänzenden Maßnahmen gemäß Fließbild im Abschnitt TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 12

13 DIN EN 378 Neufassung, Änderungen in Teil 2 Neufassung des Fließbildes zur Anwendung von Sicherheitseinrichtungen ( ) Ausgehend von: Festlegung der PS-Werte je Abschnitt durch den Hersteller. Teil A des Fließbildes gibt den allgemeinen Rahmen vor. Teile B, C und D stehen dazu im Bezug und betreffen spezifische Risiken: Teil B: Risiko Verdichter für größere Kälteanlagen (zu schützende Druckgeräte Kat. 1) Teil C: Risiko Verdichter für kleinere Kälteanlagen (zu schützende Druckgeräte SEP ) Teil D: Risiko Antriebs-Wärmequelle bei Sorptions-Kälteanlagen Die Vorgaben zur Einstellung der Sicherheitseinrichtungen stehen im Text vor dem Fließbild keine größeren Änderungen gegenüber der vorhergehenden Fassung. Neu gefasst im Abschnitt : Schadensbegrenzende Maßnahmen im Fall eines externen Brandes verschiedene Möglichkeiten stehen dem Hersteller zur Wahl. TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 13

14 DIN EN 378 Neufassung, Änderungen in Teil 2 Anforderungen zur Prüfung von Kälteanlagen im Abschnitt 6.3 Anpassung an die neue DGRL, technisch nur geringe Änderungen Druckfestigkeitsprüfung ggf. ergänzende zerstörungsfreie Prüfungen Dichtheitsprüfung (siehe auch folgende Folien) Funktionsprüfung der Sicherheitsschalteinrichtungen Konformitätsprüfung der Gesamtanlage Diese Prüfungen müssen dokumentiert werden! TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 14

15 DIN EN 378 Neufassung, Änderungen in Teil 2 Neufassung der Anforderungen zur Dichtheitsprüfung Abschnitt (früher 6.3.4) Kältesätze mit einer Füllmenge bis 5 kg, die mit Kältemittel in der Anlage geprüft werden nach : Bei Prüfung mit Kältemittelfüllung dürfen keine Leckagen festzustellen sein. Für werksgefertigte Verbindungen bei einem Druck von min. 0,25 x PS: Sensitivität max. 3 gr/jahr bei Verbindungen in hermetisch dichten Anlagen Sensitivität max. 5 gr/jahr bei sonstigen Anlagen Für vor Ort gefertigte Verbindungen: Sensitivität max. 5gr/Jahr bei einem Druck von min. dem Stillstands-/Betriebsdruck Regelmäßige Kalibrierung des Prüfgeräts (Detektor) nach den Herstellervorgaben ist erforderlich. Nach einer festgestellten Leckage muss diese beseitigt werden und die Dichtheitsprüfung ist zu wiederholen. TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 15

16 DIN EN 378 Neufassung, Änderungen in Teil 2 Neufassung der Anforderungen zur Dichtheitsprüfung Abschnitt (früher 6.3.4) Alle anderen Anlagen (= die nicht von abgedeckt sind) nach : Die Dichtheitsprüfung darf nicht mit Kältemittel erfolgen. Verwendung eines ungefährlichen Gases (trockener Stickstoff empfohlen) Die Prüfung soll dazu dienen, die Dichtheit in Bezug auf den PS-Wert festzustellen. (Es muss nicht unbedingt bei Prüfdruck = PS geprüft werden.) Annahmekriterium bei GWP 150: keine feststellbare Leckage bei Sensitivität 10-6 Pa m³/s oder besser (das bedeutet: ein Helium-Schnüffler oder gleichwertig) Annahmekriterium bei GWP < 150: keine feststellbare Leckage bei Sensitivität 10-3 Pa m³/s oder besser (das bedeutet: ein Seifenblasen-Test oder gleichwertig) Nach einer festgestellten Leckage muss diese beseitigt werden und die Dichtheitsprüfung ist zu wiederholen. Unverständlich, aber trotzdem enthalten: die vorstehenden Annahmekriterien (entwickelt für Werksprüfungen ) sollen auch für Dichtheits-Prüfungen am Aufstellort der Kälteanlagen gelten! TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 16

17 DIN EN 378 Neufassung, Änderungen in Teil 2 Anforderungen zur Kennzeichnung und Dokumentation im Abschnitt 6.4 Kennzeichnungsschild der Kälteanlage - Name und Anschrift des Herstellers - Typ, Seriennummer, Herstelljahr - Kältemittel (Kurzzeichen) und Füllmenge - maximal zulässiger Druck für jede Abschnitt der Kälteanlage - elektrische Daten Kennzeichnung der Rohrleitungen Betriebsanleitung Konformitätserklärung und zugehörige Bescheinigungen Kurz-Betriebsanweisung RI-Fließbild nach EN 1861, Elektro-Schaltplan Betriebstagebuch / Anlagenprotokoll TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 17

18 DIN EN 378 Neufassung, Änderungen in den Teilen 3 und 4 Schwerpunkte: In Teil 3 wird ein zusätzlicher Abschnitt aufgenommen, in dem die Anforderungen an die Aufstellungsumgebung bei den Alternativen Vorgehensweisen aus dem Teil 1 für (bestimmte) Kältemittel der Klassen A1 und A2L beschrieben sind. In Teil 3 werden die Anforderungen für Ammoniak-Maschinenräume dahingehend geändert, dass unter bestimmten Bedingungen Sprinkler-Anlagen zugelassen sind. In Teil 3 ist (deutlicher als bisher) beschrieben, dass bei Einsatz von brennbaren Kältemitteln alle elektrischen Betriebsmittel im Maschinenraum bei Überschreitung einer max. Konzentration von 25% der unteren Entzündbarkeitsgrenze abgeschaltet werden, es denn sie sind für die relevante Ex-Zone geeignet (ATEX-Klassifizierung vorhanden). In Teil 4 sind nur wenige Änderungen aufgenommen. Die wichtigsten Änderungen sind die genauere Spezifizierung / Untersuchung von wiederverwendetem Kältemittel. TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 18

19 DIN EN 378 Neufassung und Ausblick Nach der Überarbeitung ist vor der Überarbeitung Die Anerkennung von DIN EN 378-2:2017 als harmonisierte Norm unter der DGRL 2014/68/EU steht noch aus. Erwartet: noch in Harmonisierung unter der MRL 2006/42/EG ist erfolgt mit einer Übergangsfrist bis November Die Verbesserung der deutschen Sprachfassung (Übersetzung) wird erforderlich sein. Zeitraum: so schnell wie möglich. Es sind weitere Änderungen vorgesehen, die zur Zeit in der Europäischen Arbeitsgruppe CEN TC 182 WG 6 beraten werden. Es sind mehrere Amendments vorgesehen. Zeitraum: in den nächsten Jahren. Zu den Amendments wird sicher auch die Überarbeitung der Liste der Kältemittel in DIN EN Anhang E gehören (Markteinführung neuer Kältemittel bzw. Kältemittel- Gemische). Es werden auch einige Bauteil-Normen überarbeitet (z.b. für Druckbehälter oder Ventile) ggf. hat dies Auswirkungen auf DIN EN 378. TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 19

20 Konsequenzen für den Einsatz brennbarer Kältemittel (I) Grundlage sind die Anforderungen aus Anhang I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Abschnitte und Im Rahmen der Risikobeurteilung müssen folgende Schritte berücksichtigt werden: Beurteilung zum Vorhandensein von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre Beurteilung zum Vorhandensein von potentiellen Zündquellen Ggf. Einsatz von Betriebsmitteln, die für explosionsgefährdete Bereiche geeignet sind EN kann als allgemeines Hilfsmittel genutzt werden, dort sind im Anhang B Leitlinien zur Bewertung der Dichtheit von Anlagen / Betriebsmitteln angegeben. Und natürlich auch die ATEX Richtlinien 1999/92/EG, 2014/34/EU, sowie die nationale Umsetzung im Rahmen der Gefahrstoffverordnung bzw. Betriebssicherheitsverordnung. Die Hilfestellung durch die Neufassung der DIN EN 378:2017 ist begrenzt! TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 20

21 Konsequenzen für den Einsatz brennbarer Kältemittel (II) Beurteilung zum Vorhandensein von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre Entwurf, Herstellung und Betrieb der Kälteanlage mit brennbarem Kältemittel so, dass der Kältemittelkreislauf dicht ist und dicht bleibt. Dabei sind alle Einflüsse auf die Dichtheit zu berücksichtigen dies beinhaltet auch dynamische Belastungen aus dem Betrieb, z.b. Schwingungen, Pulsationen. Bestimmte Arten lösbarer Verbindungen müssen vermieden werden, z.b. Klemmringverschraubungen in Rohrleitungen größer als DN32 Die Anzahl lösbarer Verbindungen muss so weit wie möglich minimiert werden. Es müssen alle Betriebsbedingungen berücksichtigt werden dies beinhaltet neben dem normalen Betrieb (Verdichter in Betrieb, Stillstand, Druckausgleich, etc.) auch Service und Wartung, wie vom Hersteller der Kälteanlage vorgesehen. Leckagesimulationsversuche als Mittel zur Bestimmung gefährdeter Bereiche nicht praktikabel für den Anlagenbau Weitere Maßnahmen zur Risikominimierung: Minimierung der Füllmenge, Konzentrationsverdünnung durch Belüftung, zusätzliche Maßnahmen gegen externe Beschädigung. TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 21

22 Konsequenzen für den Einsatz brennbarer Kältemittel (III) Beurteilung zum Vorhandensein von potentiellen Zündquellen Dieser Schritt bezieht sich auf gefährdete Bereiche. Innerhalb der gefährdeten Bereiche, kann der Hersteller Ex-geschützte Komponenten verwenden (z.b. Magnetventilspulen, Motoren, Ventilatoren). Die Kategorie der Ex-geschützten Komponenten muss entsprechend der Einteilung der gefährdeten Bereich in Bezug auf das Vorhandensein gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre ausgewählt werden. Die typische Bewertung für eine Kälteanlage mit einer kleinen Füllmenge resultiert meist in einen gefährdeten Bereich Zone 2 und demzufolge kann der Einsatz von Kategorie 3 Komponenten als ausreichend angesehen werden. (z.b. Ex na nach DIN EN ) Die vorgenannte Bewertung berücksichtigt als worst case die komplette Freisetzung der Füllmenge in einer kurzen Zeit (in der Regel werden darunter einige Minuten bis zu einer viertel Stunde, im Extremfall max. eine halbe Stunde, verstanden). TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 22

23 Konsequenzen für den Einsatz brennbarer Kältemittel (IV) Einsatz von Betriebsmitteln, die für explosionsgefährdete Bereiche geeignet sind Auf dem Markt sind inzwischen eine Reihe von Komponenten mit entsprechenden Nachweisen verfügbar. Bei Einsatz solcher Komponenten zu beachten: die Installations-/Betriebsanleitung ist aufmerksam zu lesen und dort enthaltene Vorgaben müssen beachtet werden. Die vorhandene Kategorie der Ex-geschützten Komponenten muss beachtet werden. es gibt mehr als nur eine Kategorie. Und was ist mit öffentlichen Bereichen innerhalb von Gebäuden? In solchen Bereichen können in der Regel keine gefährdeten Bereiche festgelegt werden. Bitte immer daran denken, wo die Festlegungen zum Explosionsschutz historisch herkommen: Bereiche aus Industrie und Bergbau. Daher wird empfohlen, sich an die Aufstellbedingungen aus der DIN EN 378 zu halten. Das grundlegende Vorgehen ist weitgehend unabhängig davon, ob ein Kältemittel der Klasse A2L, A2 oder A3 eingesetzt wird. TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 23

24 Wichtige Informationen: Einsatz brennbarer Kältemittel (I) Einsatz geeigneter Bauteile das bezieht sich nicht nur auf die elektrischen Bauteile sondern auch auf alle kältemittelführenden Teile ZWINGEND für Druckbehälter / Wärmeübertrager / weitere Druckgeräte Einstufung nach Druckgeräterichtlinie entsprechend Fluidgruppe 1 Für die Erstellung von kältemittelführenden Rohrleitungen sind bei Durchmesser größer DN25 bzw. PS * DN > 1000 bar erhebliche weiterführende Anforderungen zu beachten. Rohrleitung in Kategorie II: geprüfte Arbeitsverfahren, geprüftes Personal, Materialnachweise (vollständige Rückverfolgbarkeit Zeugnis 3.1). Beispiel: PS 25 bar: bei > DN 40 ist diese Bedingung erfüllt ab Cu 54x2 Häufig werden indirekte Systeme zur Anwendung kommen. Häufig werden Anlagen / Baugruppen zur Außenaufstellung zur Anwendung kommen. Häufig werden Container-Lösungen zur Anwendung kommen. Container als Maschinenraum ausgerüstet (Einbau der sicherheitstechnischen Ausrüstung häufig einfacher als in bestehenden Gebäuden) TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 24

25 Wichtige Informationen: Einsatz brennbarer Kältemittel (II) Elektrische Betriebsmittel mit ATEX-Zertifizierung mindestens der Gerätekategorie 3 für die Expl.-gruppe IIA und die Temperaturklasse T2 sind keine potentielle Zündquelle Einsatzbestimmungen des Herstellers (Betriebsanleitung) sind zu beachten. Diese Bewertung geht von einer kleinen Kältemittelfüllmenge aus. Sofern elektrische Betriebsmittel keine ATEX-Zertifizierung besitzen, muss eine Einzelfall- Bewertung vorgenommen werden Variante 1: Einzelbewertung, dass keine potentielle Zündquelle Variante 2: Abschaltung mit Gassensor und Folgeschaltung in der Praxis: es wird eine Kombination aller vorgenannten Maßnahmen angewendet. Warum gibt es völlig unterschiedliche Einstufungen von elektrischen Komponenten zu kaufen und alle geben an für (bestimmte) brennbare Kältemittel geeignet zu sein? Alle Komponenten sind für einen bestimmten Einsatzfall von ihrem Hersteller vorgesehen. Der Komponenten-Hersteller muss dazu Limits angeben diese Hinweise sind teilweise schwer zu finden. TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 25

26 DIN EN 378 Neufassung 2017 TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 26

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