Für. Betriebsräte GESTALTE DEINE ARBEITSWELT

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1 Für Betriebsräte GESTALTE DEINE ARBEITSWELT

2 Folgen Sie uns auf Facebook, Instagram und Twitter! CDA_Bund Januar 2018 Herausgeber: CDA-Hauptgeschäftsstelle Postfach Berlin Zinnowitzer Str Berlin Tel.: (030) Mail: info@cda-bund.de

3 DER BETRIEBSRAT WEISS, WELCHE THEMEN DER BELEGSCHAFT UNTER DEN NÄGELN BRENNEN. Schmeckt das Essen in der Kantine nicht? Funktioniert das Bonussystem? Werden zu viele Überstunden gemacht? Betriebsräte vertreten die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit der Unternehmensleitung ringen sie um Lösungen und gestalten ganz konkret die Arbeitsbedingungen vor Ort. WIR HABEN EIN RECHT AUF MITBESTIMMUNG. NUTZEN WIR ES!

4 BETRIEBSRÄTE SIND EIN UNVERZICHTBARERES GEGENÜBER FÜR DEN ARBEITGEBER, DAMIT ES DEM UNTERNEHMEN UND SEINEN MITARBEITERN DAUERHAFT GUT GEHT. Karl-Josef Laumann, CDA-Bundesvorsitzender und ehemaliger Betriebsrat

5 DIE CDA WILL STARKE BETRIEBSRÄTE. WIR FORDERN: > Betriebsratsgründungen erleichtern > Kündigungsschutz für Betriebsratsgründer schon vor der Einladung zur Wahlversammlung > Initiativrechte für Weiterbildungen einführen > Betriebsverfassungsgesetz an die Arbeitswelt 4.0 anpassen SCHON GEWUSST? PERSONALRAT Auch im öffentlichen Dienst gibt es Mitbestimmungsrechte! Wir wollen auch das Personalvertretungsgesetz an die digitale Arbeitswelt anpassen.

6 MITGESTALTEN CHRISTDEMOKRATEN IM BETRIEBSRAT MARTINA RICHTER Betriebsratsvorsitzende GAG Immobilien AG in Köln und Beisitzerin CDU Stadtbezirk Köln-Kalk Betriebsratsarbeit ist ein wichtiger Beitrag für eine faire Arbeitswelt. GERHARD SCHRADER Stellv. Betriebsratsvorsitzender VW Osnabrück und Mitglied im Kreis vorstand CDU Osnabrück Für mich beginnt unsere Demokratie auch in den Betrieben.

7 WERNER BAUMANN Betriebsrat BASF Ludwigshafen und ehrenamtlicher Bürgermeister der VG Maxdorf Die Arbeits- und Sozialpolitik der CDU verdient es in den Betrieben vertreten zu werden. HANS-JÜRGEN KELLNER Betriebsratsvorsitzender Regionalverkehr Köln GmbH und stellv. Vorsitzender OV CDU-Morsbach Ich kämpfe für gleichen Lohn für gleiche Arbeit in allen Unternehmensteilen. Fotos: Martina Richter, Gerhard Schrader, Werner Baumann, RVK/ Kellner

8 BETRIEBSRATS RECHTE ARBEITSZEIT Entscheidungen über Beginn und Ende der Arbeitszeit, die Gestaltung von Arbeitszeitmodellen, die Einführung oder der Abbau von Schichtarbeit: Hier haben Betriebsräte ein Wörtchen mitzureden. PERSONAL- ANGELEGENHEITEN Von der Einstellung, über Fragen der Einund Um gruppierung, bis hin zu Versetzungen und Kündigungen: Bei vielen Personalentscheidungen hat der Betriebsrat starke Mitwirkungsrechte!

9 ARBEITSSCHUTZ Schutz gegen Lärm, Hitze oder den Umgang mit gefährlichen Stoffen, die Ausgestaltung von PC- Arbeitsplätzen oder Maßnahmen gegen Stress- oder psychische Fehlbelastungen: Der Betriebsrat macht gemeinsam mit dem Arbeitgeber Gesundheitsschutz konkret. INFORMATIONS- RECHTE Wissen ist Macht! Deshalb haben Betriebsräte ein Recht auf umfassende Informationen etwa über die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens, oder über wichtige Planungen und deren Auswirkungen auf die Beschäftigten.

10 BETRIEBSRATS KANDIDATUR WER DARF BETRIEBSRAT WERDEN? Wählbar ist, wer wahlberechtigt ist und mindestens sechs Monate im Betrieb arbeitet Stichtag ist der Wahltag. SCHON GEWUSST? BETRIEBSRATSGRÖSSE Die Betriebsratsgröße variiert nach Unternehmensgröße. Beispiele: 5 bis 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer 1 Mitglied 401 bis 700 Arbeitnehmer 11 Mitglieder bis Arbeitnehmer 19 Mitglieder

11 WIE WERDE ICH KANDIDAT? Wer kandidieren möchte, muss als Einzelkandidat oder als Teil einer Wahlliste einen Wahlvorschlag beim Wahlvorstand einreichen. Die Vorschlagsliste muss von fünf Prozent der wahlberechtigten Beschäftigten, jedoch mindestens von drei Wahlberechtigten, unterzeichnet sein sogenannte Stützunterschriften. SCHON GEWUSST? STÜTZUNTERSCHRIFTEN In kleinen Betrieben mit bis zu zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern genügt die Unterzeichnung der Vorschlagsliste durch zwei Wahlberechtigte. Egal wie groß der Betrieb ist, maximal wird die Unterzeichnung durch fünfzig wahlberechtigte Arbeitnehmer benötigt.

12 BETRIEBSRATS WAHLEN WANN? Für bestehende Betriebsräte finden alle vier Jahre von März bis Mai Betriebsratswahlen statt (2018, 2022, ). WIE? Werden mindestens zwei Vorschlagslisten für gültig befunden, gibt es eine sogenannte Listenwahl. Die Arbeitnehmer können sich dann nur für eine der Listen entscheiden. Gibt es nur eine Vorschlagsliste, findet eine Personenwahl statt. Die Beschäftigten können dann den einzelnen Kandidaten ihre Stimme geben.

13 WER DARF WÄHLEN? Wählen dürfen alle Arbeitnehmer über 18. Auch Beschäftige in Elternzeit, Aushilfskräfte oder geringfügig Beschäftigte und Leiharbeiter, die länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden, sind wahlberechtigt. Ausgenommen vom aktiven Wahlrecht sind leitende Angestellte. SCHON GEWUSST? BRIEFWAHL Übrigens eine Briefwahl ist auch bei Betriebsratswahlen möglich, muss aber beantragt werden!

14 BETRIEBSRATS WAHLEN WER ORGANISIERT DIE WAHL? Zehn Wochen vor Ende seiner Amtszeit bestellt der amtierende Betriebsrat einen Wahlvorstand. Dieser besteht in der Regel aus drei wahlberechtigten Beschäftigten. Er übernimmt alle Aufgaben rund um die Durchführung der Betriebsratswahl: Angefangen mit der Prüfung der Wahllisten bis hin zur Feststellung des Wahlergebnisses. SCHON GEWUSST? VEREINFACHTES WAHLVERFAHREN In Betrieben mit höchstens 50 Beschäftigten und nach Vereinbarung in Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten kann ein vereinfachtes Wahlverfahren mit kürzeren Fristen angewendet werden.

15 GEWÄHLT UND JETZT? Betriebsratsmitglieder haben einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser beginnt am Tag der Aufstellung als Wahlbewerber und endet ein Jahr nach der Amtszeit. Für ihre Aufgaben muss der Arbeitgeber sie ohne Einkommensminderung vorübergehend von der Arbeit befreien. Bei Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten sind gestaffelt einige Betriebsräte vollständig freizustellen. Jedes Mitglieder hat während seiner Amtszeit Anspruch auf bezahlte Freistellung für insgesamt drei Wochen zur Teilnahme an Schulungsund Bildungsveranstaltungen neue Betriebsräte sogar vier Wochen. Auch bei der Entlohnung dürfen Betriebsräte nicht schlechter gestellt werden als vergleichbare Beschäftigte. Nähere Informationen zu den Betriebsratswahlen unter:

16 BETRIEBSRATS GRÜNDUNGEN WANN? Wenn im Betrieb noch keine e Interessenvertretung besteht, kann jederzeit eine Wahl durchgeführt werden. IN WELCHEN BETRIEBEN? In allen Betrieben mit mindestens fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern kann eine Betriebsrat gegründet werden. Wahlberechtigt sind auch Beschäftige in Elternzeit, Aushilfskräfte oder geringfügig Beschäftigte und Leiharbeiter, die länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden.

17 WER DARF GRÜNDEN? In Betrieben ohne Betriebsrat kann die Initiative zur Wahl entweder von einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft ausgehen dazu muss mindestens ein Beschäftigter Mitglied der Gewerkschaft sein. Alternativ können auch mindestens drei wahlberechtigte Beschäftigte zu einer ersten Wahlversammlung einladen. WIE? Zur Gründung eines Betriebsrats muss eine Betriebsversammlung mit der Mehrheit der anwesenden Arbeitnehmer einen Wahlvorstand wählen. Dieser kümmert sich dann um die Organisation der Wahl.

18 BETRIEBSRATS GRÜNDUNGEN BLOCKIEREN VERBOTEN Der Arbeitgeber trägt die Kosten der Wahl. Er darf die Wahl weder verhindern, noch Bedingungen an sie stellen sonst macht er sich strafbar. KÜNDIGUNGSSCHUTZ FÜR INITIATOREN Die Einladenden zu einer Wahlversammlung (bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses), die Mitglieder des Wahlvorstandes und die Kandidatinnen und Kandidaten für den Betriebsrat (sechs Monate nachwirkend) haben Kündigungsschutz.

19 GUTE VORSORGE DURCH BETRIEBSRENTEN! ANZEIGE ARBEITNEHMERINNEN UND ARBEITNEHMER WOLLEN EINE VERLÄSSLICHE BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG. > Haben Sie das Thema bereits im Betriebsrat angepackt? > Kennen Sie die neuen Fördermöglichkeiten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes? > Welche Unterstützung benötigen Sie? Wir helfen Ihnen gerne, maßgeschneiderte Modelle zu finden. So kommen die Leistungen dort an, wo sie gebraucht werden: bei Ihren Kolleginnen und Kollegen. Ihr Ansprechpartner der R+V Versicherungsgruppe zu betrieblichen Vorsorgesystemen: Thomas Eismar, Telefon ,

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