Parkraummanagement für die Stadtbezirke Stuttgart-Mitte, Stuttgart-Nord, Stuttgart-Süd, Stuttgart-Ost und Stuttgart-Bad Cannstatt

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1 Landeshauptstadt Stuttgart Technisches Referat Referat Recht/Sicherheit und Ordnung Referat Städtebau und Umwelt Gz: T/RSO/StU GRDrs 717/2014 Stuttgart, Parkraummanagement für die Stadtbezirke Stuttgart-Mitte, Stuttgart-Nord, Stuttgart-Süd, Stuttgart-Ost und Stuttgart-Bad Cannstatt Einführungsbeschluss der 1. Umsetzungsstufe Bau-, Vergabe- und Honorarbeschluss Beschlußvorlage Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin Ausschuss für Umwelt und Technik Verwaltungsausschuss Gemeinderat Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung öffentlich öffentlich öffentlich Beschlußantrag: 1. Der Einführung einer Parkraumbewirtschaftung in dem im Lageplan zur Gebietseinteilung der 1. Umsetzungsstufe festgelegten Straßenraum (Anlage 1) wird zugestimmt. 2. Der Beschaffung und Aufstellung der Parkscheinautomaten sowie der erforderlichen Beschilderung und Markierung gemäß der Kostenschätzung des Tiefbauamts vom 20. August 2014 (Anlage 3) mit Gesamtkosten von EUR (einschließlich aktivierungsfähigen Eigenleistungen von voraussichtlich EUR) wird zugestimmt. 3.1 Die Auszahlungen in Höhe von EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) werden im Teilfinanzhaushalt 660 Tiefbauamt beim Projekt Parkscheinautomaten, Ausweitung PRM, Stufe 1 3, Ausz.Gr Sonstige Baumaßnahmen wie folgt gedeckt: Jahr 2015 Jahr 2016 Jahr 2017 Jahr EUR EUR EUR EUR Seite 1

2 Durch die geänderten Umsetzungsstufen erhöht sich der Bedarf in 2015 um 0,7 Mio. EUR, der kassenmäßig innerhalb des Teilfinanzhaushalts 660 gedeckt wird. Die veranschlagten Gesamtkosten sind ausreichend. 3.2 Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen von voraussichtlich EUR sind beim Projekt Parkscheinautomaten, Ausweitung PRM, Stufe 1 3 veranschlagt. 3.3 Die für Ziffer 4 und 5 erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen sind im Haushaltsplan 2014/15 beim Projekt bzw. innerhalb des Teilfinanzhaushalts 660 veranschlagt. 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens gemäß Ziffer 3 für die Beschaffung der Parkscheinautomaten, die erforderlichen Lieferleistungen auszuschreiben und ohne erneute Beschlussfassung der Gremien Anfang 2015 zu beauftragen. 5. Das Projektsteuerungsbüro Drees & Sommer, Untere Waldplätzle 37, Stuttgart wird mit der Projektsteuerung im Umfang von EUR beauftragt. Das Projektsteuerungsbüro unterstützt die Stadtverwaltung im Hinblick auf Organisation, Kosten- und Terminkontrolle sowie Ausschreibungs- und Vergabeverfahren. Begründung: Historie In der GRDrs 317/2013 wurde aufgezeigt, wo und mit welchem Kosten- und Personalaufwand eine Erweiterung des Parkraummanagements (PRM) eingeführt und betrieben werden kann. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für 2014/2015 den dafür entsprechenden Finanz- und Personalbedarf bereit gestellt. Folgende Umsetzungsstufen in den Stadtbezirken mit der prognostizierten Anzahl der erforderlichen Parkscheinautomaten (PSA) wurden hierbei vorgeschlagen: , Umsetzungsstufe 1: Mitte, Nord (280 PSA) , Umsetzungsstufe 2: Süd (380 PSA) , Umsetzungsstufe 3: Ost, Bad Cannstatt (460 PSA) Mit der GRDrs 144/2014 wurde die Reihenfolge der Einführung des Parkraummanagements in den Stadtbezirken für die 1. und 2. Umsetzungsstufe wie folgt verändert: , Umsetzungsstufe 1: Teile von Mitte, Nord und Süd (360 PSA) , Umsetzungsstufe 2: Teile von Mitte, Nord und Süd (300 PSA) , Umsetzungsstufe 3: Ost, Bad Cannstatt (460 PSA) Seite 2

3 Einteilung der Bewohnerparkgebiete für die 1. Umsetzungsstufe Die genaue Abgrenzung der Teilgebiete für die 1. Umsetzungsstufe des PRM wurde im Juli 2014 in den Bezirksbeiräten Mitte, Nord und Süd abgestimmt. Es ergaben sich kleinere Veränderungen, über die hier im Einzelnen berichtet wird: Die Gebietseinteilung wurde gegenüber der GRDrs 144/2014 insofern angepasst, dass nun bestehende Parkgewohnheiten der Anwohner sowie natürlich gegebene Grenzen bei der Einrichtung der Bewohnerparkgebiete stärker berücksichtigt werden. Aufgrund der sich dadurch ergebenden Änderungen mussten die einzelnen Teilgebiete erneut angepasst werden, um entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur StVO eine räumliche Ausdehnung von m nicht zu überschreiten. Daraus resultiert die Aufteilung der bisherigen Teilgebiete S1 und S2 in die Teilgebiete S1 bis S4, zudem wurde das Gebiet S1 im Bereich der Lehenstraße erweitert und um die Krapfstraße ergänzt. Das Eiernest in Stuttgart-Süd wurde auf Wunsch des Bezirksbeirats und des Ausschusses für Umwelt und Technik in die 1. Umsetzungsstufe vorgezogen und ist nun Bestandteil des Teilgebiets S4. Dafür wird der Bereich zwischen Adler-/Schickhardt- und Böblinger Straße zurückgestellt und in der 2. Umsetzungsstufe realisiert. Der Vorschlag der Bezirksbeiräte Mitte sowie Süd, die neuen Teilgebiete an den bestehenden Bewohnerparkgebieten sowie den Parkgewohnheiten der Bewohner und nicht an den Bezirksgrenzen zu orientieren, wurde übernommen. Dadurch liegen die Teilgebiete M6 und M7 teilweise im Stadtbezirk Süd. Zudem wurde das Gebiet M7 um die Bopserwaldstraße (bis Bopserklinge) ergänzt. Die überarbeitete, aktuelle Gebietseinteilung für die 1. Umsetzungsstufe (Teilgebiete N9, M6, M7, S1, S2, S3, S4, Gebührenzone City Ci1, Ci2, Ci3) ist in Anlage 1 dargestellt. Gebührenzone City Im Kernbereich der Gebührenzone City, mit Ausnahme der bestehenden Bewohnerparkgebiete Kerner- und Justizviertel östlich der B 14 bzw. nördlich der Charlottenstraße (erst in der 2. Umsetzungsstufe), stehen ca Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum zur Verfügung. Davon sind bereits seit Jahren Parkplätze, das heißt mehr als 90 % aller Parkmöglichkeiten tagsüber als Kurzzeitparkplätze bewirtschaftet. Auf diesen Kurzzeitparkplätzen ist die Höchstparkzeit in der Regel auf eine Stunde begrenzt, die Parkgebühren belaufen sich auf 3,20 EUR/Stunde. Die noch bestehenden 185 gebührenfreien Parkplätze sollen in der 1. Umsetzungsstufe ebenfalls mit der oben beschriebenen Regelung bewirtschaftet werden. Somit wäre für alle Parkplätze im Kernbereich der Gebührenzone City im Sinne einer Vollbewirtschaftung ein Parkschein zu lösen. Bisher wurde dieser Parkraum montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr und samstags von 8 bis 18 Uhr bewirtschaftet. Diese Bewirtschaftungsdauer wird auf 8 bis 22 Uhr werktags (montags bis samstags) verlängert. Das neue Europaviertel mit Milaneo und Stadtbibliothek bis einschließlich Wolframstraße wird ausgehend von den dortigen Nutzungsansprüchen ebenfalls der Gebührenzone City zugeordnet. Darüber hinaus wird die Gebührenzone City in Richtung Norden bis an die Seite 3

4 angrenzenden Bewohnerparkgebiete erweitert (siehe Anlage 1). Für die Bewohner des Kernbereichs der Gebührenzone City soll mit dem Instrument einer Ausnahmegenehmigung nach StVO in Form eines Parkausweises eine bewoh-nerfreundliche Regelung gefunden werden. Angedacht ist - analog zu den Bewohner-parkausweisen - für Bewohner mit Hauptwohnsitz ohne privaten Stellplatz einen Parkausweis auszustellen. Damit könnten Bewohner des Kernbereichs der Gebührenzone City erstmals auch tagsüber ohne zeitliche Begrenzung im öffentlichen Straßenraum parken. Die Aufteilung des Kernbereiches der Gebührenzone City in drei verschiedene Teilgebiete (Ci1, Ci2 und Ci3) und die Höhe der Verwaltungsgebühr für diese Ausnahmegenehmigung wurden am 04. November wie vom Ausschuss für Umwelt und Technik entschieden - in einem Arbeitskreis mit Vertretern des Bezirksbeirates und des Gemeinderates vorgestellt und diskutiert. Dabei hat die Verwaltung eine Gebühr in Höhe von 400 Euro/jährlich für eine entsprechende Ausnahmegenehmigung vorgeschlagen. Über die Ergebnisse dieses Arbeitskreises wurde im Ausschuss für Umwelt und Technik am 18. November 2014 berichtet. Einteilung der Bewohnerparkgebiete für die 2. und 3. Umsetzungsstufe Die Gebietseinteilungen für die 2. und 3. Umsetzungsstufen werden im Projektablauf sukzessive mit den Bezirken besprochen. Über die Ergebnisse und Änderungen wird berichtet. Parkregelung Die künftigen Parkregelungen sind in der GRDrs 317/2013 ausführlich beschrieben. Demnach wird die Bewirtschaftungsdauer flächendeckend auf 8 bis 22 Uhr verlängert. In Kurzzeitparkbereichen ist das Parken für alle Nutzer während dieser Zeit gebührenpflichtig (derzeit 0,60 EUR/h, Maximalparkdauer zwei Stunden), abweichend davon können Bewohner mit Parkausweis montags bis freitags ab 19 Uhr und samstags ab 14 Uhr frei parken. Die bisherige Regelung, dass bei einer Parkdauer bis zu 30 Minuten keine Parkgebühr erhoben wird, bleibt bestehen ( Brötchentaste ). Auf den sonstigen Stellplätzen in den Bewohnerparkgebieten können Bewohner innerhalb des Teilgebiets, in dem sie ihren Wohnsitz haben, mit einem Bewohnerparkaus-weis gebührenfrei parken. Alle anderen Nutzer müssen im Zeitraum von 8 bis 22 Uhr am Parkscheinautomat ein entsprechendes Ticket lösen (derzeit 0,60 EUR/h, Tagesticket 6,50 EUR). Die Parkgebühren sollen stadtweit zum 01. Oktober 2015 turnusmäßig erhöht werden. Das Tiefbauamt wird bis Ende Dezember 2014 eine neue Gebührensatzung zur Abstimmung in die Gremien einbringen. Ausschreibung Parkscheinautomaten Der Auftrag zur Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme aller Parkscheinautomaten für die Umsetzungsstufen 1 bis 3 wird mit einem Rahmenvertrag ausgeschrieben und an einen Bieter vergeben. Darin enthalten sind Mindestabnahmemengen sowie Abrufpositionen, die es dem Tiefbauamt Seite 4

5 ermöglichen, in gewissem Umfang auf Änderungen und Wünsche der Bezirke in den Umsetzungsstufen 2 und 3 reagieren zu können. Die Anzahl der PSA für die 1. Umsetzungsstufe ist planerisch erhoben. Es sind 360 PSA erforderlich. Die Anzahl für die 2. und 3. Umsetzungsstufe wird sich nach den Abstimmungen in den Bezirken gegebenenfalls verändern. Ausschreibung Fundamente, Schilder und Markierung Die Leistungen zur Herstellung der Fundamente sowie weitere Leistungen (Beschilderung, Markierung) werden vom Tiefbauamt für die Umsetzungsstufen 1 bis 3 separat ausgeschrieben und vergeben. Öffentlichkeitsarbeit Um die Bevölkerung und die betroffenen Fahrzeughalter über die zukünftigen Parkregeln in den neuen PRM-Teilgebieten zu informieren, wird mit entsprechendem zeitlichem Vorlauf Informationsmaterial auf der Homepage der Stadt hinterlegt. Begleitet wird dies durch Informationen im Amtsblatt und diversen Pressemitteilungen. Analog zur Einführung des Parkraummanagements im Stuttgarter Westen werden Flyer erstellt, die mit ausreichender Vorlaufzeit gezielt an die Bevölkerung verteilt werden und in den Bürgerbüros ausliegen. Terminplan für die Einführung der 1. Umsetzungsstufe Die Ausschreibung für die Beschaffung der Parkscheinautomaten wurde im Oktober 2014 veröffentlicht. Zur Einhaltung der weiteren Terminplanung ist nach Wertung der Angebote die Vergabe und Bestellung der Parkscheinautomaten im Januar 2015 erforderlich. Im Dezember 2014 soll die neue Gebührensatzung beschlossen werden. Ab Mai 2015 wird mit der Ausführung der Fundamente, der Beschilderung und dem Aufstellen der Automaten begonnen. Ab 01. Juli 2015 werden die Bewohnerparkausweise durch die Bürgerbüros ausgestellt. Die Inbetriebnahme der 1. Umsetzungsstufe erfolgt zum 01. Oktober Finanzielle Auswirkungen Die Verwaltung hält auf Basis des derzeitigen Planungsstandes weiterhin am Ziel fest, das Gesamtprojekt innerhalb des mit GRDrs 317/2013 vorgegebenen finanziellen und personellen Rahmens abwickeln zu können. Durch die nun unter intensiver Beteiligung der Stadtbezirke vorliegenden Detailplanungen zur 1. Umsetzungsstufe und der dadurch geänderten Anzahl der erforderlichen Parkscheinautomaten ergeben sich Verschiebungen, welche im Folgenden sowie in Anlage 2 ausführlich dargestellt sind. Referat Recht, Sicherheit und Ordnung Die auf Basis der GRDrs 317/2013 und der GRDrs 144/2014 weiterentwickelte und jetzt geplante 1. Umsetzungsstufe bezieht vornehmlich zusätzliche Flächen mit hohem Parkdruck rund um den City-Bereich (Europaviertel, Milaneo und Stuttgart-Süd) ein, die als besonders überwachungsintensiv einzustufen sind. Die Gebietsfläche in dieser Umsetzungsstufe vergrößert sich um 13 %, die Zahl der Bewohner um 38 %, die Zahl der Parkscheinautomaten um 80 Stück. Seite 5

6 Die Funktionalität des Parkraummanagements kann nur durch eine regelmäßige und konsequente Überwachung gewährleistet werden. Die Kontrollintensität ist entscheidend, um eine optimale Umschlagshäufigkeit zu erreichen und damit eine Belegung durch Dauerparker zu vermeiden. Der in GRDrs 317/2013 ursprünglich genannte Bedarf für Überwachungskräfte ist daher an die veränderte Infrastruktur, Gebietscharakteristik und Nutzungsfrequenz anzupassen. Es ergibt sich bei der Verkehrsüberwachung ein Mehrbedarf von drei Überwachungskräften bzw. Planstellen gegenüber den im Stellenplan 2015 bereits geschaffenen 18 Planstellen. Diese Fortschreibung zieht weitere Veränderungen an der Stellenausstattung Stellenbedarfe bei der Bußgeldstelle, der Ausgabe der Bewohnerparkausweise und der Stadtkämmerei, Beitreibung, nach sich. Dieser Mehrbedarf wird hier lediglich nachrichtlich mitgeteilt. Stellenschaffungen im laufenden Doppelhaushalt sind nicht vorgesehen. Angesichts des Einführungstermins der 1. Umsetzungsstufe zum ist es vertretbar, den Zeitraum bis zu den Beratungen des Stellenplan 2016/2017, mit den vorhandenen Überwachungskräften zu überbrücken und diesen vorgezogenen Stellenbedarf im Rahmen des Haushalts- und Stellenplanverfahren 2016/2017 zu berücksichtigen. Somit bleiben im Haushaltsjahr 2015 die bereits in der GRDrs 317/2013 aufgezeigten finanziellen und stellenplanmäßigen Auswirkungen sowohl auf der Aufwands- wie auf der Ertragsseite (Verkehrsüberwachung) im laufenden Doppelhaushalt unverändert. Die Neukonzeption führt durch die Zunahme der betroffenen Wohnbevölkerung auch zu einer Steigerung der prognostizierten Gebühreneinnahmen aus Bewohnerparkausweisen und Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende um rd EUR. Völliges Neuland wird mit der vorgeschlagenen Regelung von Ausnahmegenehmigungen für Bewohner der Gebührenzone City betreten. Hier kann auf keinerlei Erfahrungswerte zurückgegriffen werden. Als Schätzwert wird angenommen, dass für 1/5 der im Gebiet gemeldeten Kraftfahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung zum Jahrespreis von 400 EUR beantragt wird. Dies würde Gebühreneinnahmen von weiteren EUR erbringen. Zum Zeitpunkt der Schlussredaktion dieser Vorlage war das Verfahren zur Beschlussfassung der Neuregelung noch nicht abgeschlossen. Referat Städtebau und Umwelt Der Kosten- und Stellenbedarf des Referats Städtebau und Umwelt hat sich durch die fortgeschriebene Detailplanung nicht geändert. Technisches Referat Durch die geänderte Reihenfolge der Einführung des Parkraummanagements in den zu bewirtschaftenden Stadtbezirken ergeben sich Verschiebungen in den Stückzahlen benötigter Parkscheinautomaten der einzelnen Stufen. Demnach werden 80 Parkscheinautomaten, welche bisher zur Einführung der 2. Umsetzungsstufe vorgesehen waren, bereits zur Einführung der 1. Umsetzungsstufe benötigt. Dies hat Auswirkungen auf notwendige Investitionen im Ergebnis- und Finanzhaushalt sowie bei den Folgekosten. Seite 6

7 Durch die vorgezogene Inbetriebnahme dieser Parkscheinautomaten ergeben sich Anpassungen der prognostizierten Erträge aus Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten. Zudem wurden in der Kalkulation die zu erwartenden Mehrerträge durch Anpassungen der Gebührensatzung ebenso berücksichtigt wie die im Zuge der Detailplanung vorgesehenen zusätzlichen Parkscheinautomaten im Bereich der Innenstadt, welche erfahrungsgemäß deutlich höhere Erträge einbringen. Die Mehrkosten begründen sich durch den gestiegenen Unterhaltungsaufwand im Bereich Münzgeldzählung, Sachkosten Papier/Ersatzteile, Software Wartungsvertrag (Lizenzen) und Telekommunikationskosten. Nach der Diskussion mit dem Haupt- und Personalamt bezüglich der Stellenschaffungen für die Erweiterung des Parkraummanagements wurde als Zugeständnis auf die Stelle des "Teamleiters Wartung mit Koordinierungsaufgaben" zunächst verzichtet. Sollte sich jedoch die Notwendigkeit dieser Stelle im laufenden Betrieb der 1. und 2. Umsetzungsstufen abzeichnen, behält sich das Tiefbauamt eine Beantragung im Doppelhaushalt 2018/2019 vor. Die Personalkosten für die Wartung der Parkscheinautomaten erhöhen sich durch die 80 zusätzlichen Parkscheinautomaten in der 1. Umsetzungsstufe nicht. Legt man den Wert von 340 PSA/MA (mittlere Wartungsleistung in S-West) zugrunde, ergibt sich in der 1. Umsetzungsstufe ein Stellenbedarf von insgesamt rund 1,1 Stellen. Zum Stellenplan 2015 wurde eine Wartungspersonalstelle (EG 6) geschaffen. In der kurzen Zeit, bis zur Einführung der Stufe 2, ist es vertretbar, den vorgezogenen Mehrbedarf mit dem bestehenden Personal abzudecken. Ebenso bleiben die Personalkosten für die Entleerung der Parkscheinautomaten unverändert. Die Angaben zur Kontierung können der Anlage 4 entnommen werden. Beteiligte Stellen Referat AK Referat WFB Vorliegende Anträge/Anfragen --- Erledigte Anträge/Anfragen --- Matthias Hahn Dr. Martin Schairer Dirk Thürnau Bürgermeister Bürgermeister Bürgermeister Anlagen Anlage 1: Übersichtsplan Teilgebietseinteilung Umsetzungsstufe 1 Anlage 2: Finanzielle Auswirkungen Anlage 3: Kostenübersicht Anlage 4: Angaben zur Kontierung Seite 7

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