Ansprüche gegen und von Arbeitgebern
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- Erika Kohler
- vor 6 Jahren
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1 Ansprüche gegen und von Arbeitgebern Prof. Dr. iur. Personenschadenforum 15. Januar Ansprüche des s gegen die 4. Haftungsansprüche der gegen Dritte 5. Haftungsansprüche Dritter gegenüber der 6. Haftungsansprüche der gegenüber dem 1
2 Dritter Dritter (Versicherung des Schädigers) Dritter (Versicherung des Geschädigten) 2. Ansprüche des s gegen die 2.1. Rechtsgrundlage Lohnanspruch Haftungsrechtliche Ansprüche 2.2 Höhe 2.3 Geltendmachung 4. Haftungsansprüche der gegen Dritte 5. Haftungsansprüche Dritter gegenüber der 6. Haftungsansprüche der gegenüber dem 2
3 2.1. Rechtsgrundlage gegen Lohnfortzahlungspflicht nach Art. 324 ff. OR Kein Lohn ohne Arbeit, aber Gläubigerverzug der Lohnfortzahlungspflicht nach Art. 324a OR Lohnfortzahlungspflicht nach Art. 324b OR Haftungsrechtliche Ansprüche Vertragliche Haftung Ausservertragliche Haftung gegen 2.2. Höhe Lohnfortzahlung nach Art. 324a OR: Brutto-Brutto-Lohn Lohnfortzahlung nach Art. 324b OR: Diff. zu 100% des versicherten (Bruttolohnes). Insgesamt weniger Sozialleistungen! Schadenersatz: Wie Dritter: Nettolohn + Rentenschaden 2.3. Durchsetzung Sonderregeln für Klagen aus Arbeitsverhältnis. Problem Schiedsgericht Allgemeine Regeln bei Klagen aus unerlaubter Handlung 3
4 2. Ansprüche des s gegen die 3.1 Rechtsgrundlage 3.2 Höhe 3.3 Geltendmachung 3.4 Konkurrenz zum Anspruch gegenüber der 1. Haftungsansprüche der gegen Dritte 2. Haftungsansprüche Dritter gegenüber der 3. Haftungsansprüche der gegenüber dem 4. Folgerungen 3.1 Rechtsgrundlage Haftungsansprüche des AN gegen Dritte Keine Besonderheiten. Meistens unerlaubte Handlung 3.2 Höhe Nettolohn und Rentenschaden Problem Rentenschaden bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit Erste Säule Solidarität und Rentenbildung beurteilbar. Zweite Säule, sollten Beiträge hier berücksichtigt werden, weil Einrichtung bekannt. Sinnvoller Weise vollständige Berücksichtigung der Beiträge an die 2. Säule U.U. beachten, dass beschränkte Zeit nach Art. 324a OR aufgebraucht! Validen- oder Invalidenlebenserwartung? 4
5 3.3 Geltendmachung Normaler Zivilprozess Haftungsansprüche des AN gegen Dritte 3.4 Konkurrenz zum Anspruch gegenüber der Gegen Dritten Subsidiär zur Lohnfortzahlungspflicht nach Art. 324a/b OR, weil AN keinen Schaden hat. Bez. Forderungen aus Art. 41 ff. OR gegen AG, allgemeine Regeln. 2. Ansprüche des s gegen die 4. Haftungsansprüche der gegen Dritte 4.1. Rechtsgrundlage 4.2. Höhe 4.3. Geltendmachung 4.4. Konkurrenz zum Anspruch des AN gegenüber Dritten 5. Haftungsansprüche Dritter gegenüber der 6. Haftungsansprüche der gegenüber dem 5
6 gegen Dritte 4.1. Rechtsgrundlage hat Schaden aus Lohnfortzahlungspflicht ist aber nicht in absolutem Recht verletzt! Klassischer Reflexschaden, aber vom Bundesgericht anerkannt! 4.2. Höhe gegen Dritte Bundesgericht will nur zusprechen, worauf auch AN Anspruch hätte. Das ist wegen Rentenschaden mehr als nur Nettolohn! Was Solidaritätsbeiträge sind und was rentenbildend, ist im Einzelfall schwierig kaum zu beurteil. Praktikabilität ist zu beachten! Deshalb: Mittellösung: Brutto-Lohn 6
7 4.3. Durchsetzung gegen Dritte Keine Besonderheiten 4.4. Konkurrenz gegenüber dem Anspruch der AN gegen Dritten. Keine echte Konkurrenz, da unterschiedlicher Schaden Analog zur Sozialversicherung: Quotenvorrecht und Befriedigungsvorrecht 2. Ansprüche des s gegen die 4. Haftungsansprüche der gegen Dritte 5. Haftungsansprüche Dritter gegenüber der 6. Haftungsansprüche der gegenüber dem 7
8 Haftungsansprüche Dritter gegen Keine Besonderheiten 2. Ansprüche des s gegen die 4. Haftungsansprüche der gegen Dritte 5. Haftungsansprüche Dritter gegenüber der 6. Haftungsansprüche der gegenüber dem 6.1. Rechtsgrundlagen 6.2. Höhe 6.3. Geltendmachung 8
9 6.1. Rechtsgrundlagen Haftung aus unerlaubter Handlung Haftung aus Arbeitsvertrag Haftungsansprüche der AG gegen AN Art. 321e OR einseitig Zwingend! Schadensnachweis durch AG Nachweise der Kausalität durch AG Nachweis der Vertragsverletzung durch AG, Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses, namentliche Berufsrisiko beachten! Entlastungsbeweis durch AN Haftungsansprüche der AG gegen AN 6.2. Höhe Leichte Fahrlässigkeit: Maximalhaftung ein Monatslohn und bei Risikoarbeit gar keine Haftung Mittlere Fahrlässigkeit: Maximalhaftung zwei Monatslöhne Grobe Fahrlässigkeit: Maximalhaftung drei Monatslöhne Absicht: Gesamter Schaden Das sind nur Richtwerte! 9
10 6.3. Geltendmachung Haftungsansprüche der AG gegen AN Die muss spätestens mit der letzten Lohnabrechnung ihre Schadenersatzforderung geltend machen oder sich diese vorbehalten, ansonsten hat sie ihre Schadenersatzforderung verwirkt. Dabei genügt es nicht, wenn sich die die Schadenersatzforderung bei der Kündigung bloss vorbehält. Prozessual gelten die gleichen Regeln wie für die Klage des s gegenüber der. Wird der Anspruch aus Arbeitsvertrag geltend gemacht, sind je nach Kanton Arbeitsgerichte Zuständig. 2. Ansprüche des s gegen die 4. Haftungsansprüche der gegen Dritte 5. Haftungsansprüche Dritter gegenüber der 6. Haftungsansprüche der gegenüber dem Hauptproblem bleibt die Berechnung des Rentenschadens. Konkurrenz Haftpflicht und Lohnfortzahlungspflicht des AG Bezüglich Regressanspruch der AG gegen Dritten Bezüglich Berechnung des Schadens des AN (Beschränkte Zeit) 10
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