DGUV V3 Die elektrische Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nach BetrSichV ab 2008 DIN VDE
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- Erna Glöckner
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1 DGUV V3 Die elektrische Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nach ab 2008 DIN VDE Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 1
2 Inhalt Teil A: -Die Betriebssicherheitsverordnung -VBG 4-BGV A3- DGUV V3 Entwicklung der Verordnung -Gefährdungsbeurteilung -Die BGV A3 Vorschrift -Wer darf prüfen -Die Prüfung, Prüfablauf -Die Dokumentation -Das Prüfgerät Secustar FM Teil B: Das Dokumentationsprogramm PC-Doc Access Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 2
3 Die Betriebssicherheitsverordnung Die Betriebssicherheitsverordnung ( ) ist eine von vielen Verordnungen die aus dem EG Vertrag (Artikel 137/138) Richtlinien und Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern durch Umsetzung von europäischen in nationales Recht im Jahre 2002 eingeführt wurde. Sie steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Arbeitsschutzgesetz. Medinzinproduktegesetz Energiewirtschaftsgesetz Gesetze über EMV Geräte und Produktsicherheitsgesetz Arbeitsschutzgesetz Betriebssicherheitsverordnung Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 3
4 Die bisherige Verordnung bis Mai 2008 Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 4
5 Die Verordnung ab Juni 2008 Seit August 2008 ist die in der BGV A3 Prüfung benannte VDE 0701 & 0702 Prüfung zu einer gemeinsamen Prüfung VDE 0701/0702 zusammengefasst. BGV A3/GUV-V A2 (bis ) VDE 0100/0105 Elektrische Anlagen VDE 0701/0702 VDE 0113 Elektrische Maschinen Wiederholungsprüfung Prüfung nach Änderung u. Instandsetzung Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 5
6 Zusammenspiel zwischen Betriebsicherheitsverordnung und BGV A3 Geräte Maschinen Werkzeuge Produktionsanlagen DGUV V3 (ehem.bgv A3) Elektrische Gefährdung Freileitungen UA-Anlagen Fremdanlagen Niederspannungs- Energieanlagen in Gebäuden Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 7
7 Entwicklung der Verordnung -Bis zum 30. März 1979 nannte sich die Verordnung für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit VBG 4. Diese gab es seit Ab dem 1.April 1979 wurde diese in die BGV A3 umbenannt. Bis zum Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung im Jahre 2002 mussten Geräte zwar geprüft, aber die Prüfergebnisse nicht dokumentiert werden. -Seit 2002 ist festgelegt, daß Prüfungen, Intervalle und Ergebnisse dokumentiert und mindestens bis zur nächsten Prüfung abrufbereit sein müssen. Da es sehr viele Vorschriften (BGV), Regeln (BGR) und Informationen (BGI) gibt (z.b. GUV V3, BGV-A1..X, BGVB hat man eine Neuordnung angestrebt. Die Vorschriften, Regeln und Informationen sind seit Mai 2014 einheitlich mit DGUV Nr. 1 bis 84, die Regeln mit DGUV-R und die Informationen mit DGUV-I bezeichnet. Die ehemalige BGV A3 ist in die DGUV V3 überführt worden. Zentrale Elektronikwerkstatt BGVA3 8
8 Geltungsbereich der Betriebssicherheitverordnung Die Betriebssicherheitsverordnung (kurz: ) gilt für alle Betriebe, Unternehmen, den öffentlichen Dienst, die Bundeswehr. Die gilt für den Einsatz und die Benutzung von Betriebsmitteln in allen Bereichen, in denen Menschen (dienstlich) arbeiten. Mit der Betriebssicherheitsverordnung wird die EG Richtlinie umgesetzt, die eine Neuordnung zwischen Arbeitsrecht und Unfallverhütungsvorschriften vorgenommen hat und mögliche bestehende Doppelregelungen beseitigt. Die hat als Hauptziel die Schaffung eines anwenderfreundlichen und verständlichen Geräte- und Anlagensicherheitsrecht Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 9
9 Die Betriebssicherheitsverordnung () und die Technischen Regeln der Betriebssicherheit (TRBS) lösen seit 2007 mehr und mehr die Verordnungen der Berufsgenossenschaften ab. Die Ziele der sind aus gesetzgeberischer Sicht: - Freiheitsgrade zu erhöhen - Planung bei Bau - Durchführung - Kontrolle der Prüfungen von Arbeitsmittel und überwachungsbedürftiger Anlagen Mit steigender Flexibilität steigt aber auch die individuelle Betreiberverantwortung hinsichtlich: - Durchführung der Prüfungen - Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen - Dokumentation der Prüfmaßnahmen Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 10
10 Betriebssicherheitsverordnung 1 Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für die Bereitstellung von Arbeitsmittel durch den Arbeitgeber und die Benutzung von Arbeitsmittel durch Beschäftigte bei der Arbeit. (2) Diese Verordnung gilt auch für überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne 2 Abs. 2a Gerätesicherheitsgesetz. (seit ersetzt durch GPSG) Dazu gehören: Steuer und Regeleinrichtungen zum Betrieb von Anlagen, Druckkessel- Anlagen, Filteranlagen, Anlagen zur Befüllung von brennbaren Stoffen oder Flüssigkeiten, Anlagen in EX-Bereichen, Aufzugsanlagen. Speziell Physik z.b. Anlagen zur Erstellung von Halbleitern jegliche Anlage die unter abgeschlossener Atmosphäre arbeitet. Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 11
11 Betriebssicherheitsverordnung 2 Begriffsbestimmung Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Hebe-Maschinen Beförderungsanlagen die verwendungsfertig eingesetzt werden können, ohne das weitere Teile hinzugefügt werden müssen. Bereitstellung umfasst alle Maßnahmen, die der Arbeitgeber zu treffen hat, damit den Beschäftigten nur der Verordnung entsprechende Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Benutzung umfasst alle Maßnahmen, wie Erprobung, Ingangsetzung, Stillsetzung, Gebrauch, Wartung, sowie Prüfung, Sicherheitsmaßnahmen bei Betriebsstörungen, Um-, Abbau und Transport. Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 12
12 Die Gefährdungsbeurteilung (TRBS 1111) 3 Gefährdungsbeurteilung Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage zur Prüfungsdurchführung. Der Arbeitgeber hat die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung nach 5 des Arbeitsschutzgesetzes in Verbindung mit 3 zu ermitteln. Für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist der Arbeitgeber, für die Durchführung der sicherheitstechnischen Bewertung ist der Betreiber verantwortlich. Entscheidend ist, wie das Gerät bewegt, benutzt, berührt, behandelt und von seiner Umgebung beansprucht wird und welche Gefahren für den Benutzer im Fall eines Fehlers vom Gerät ausgehen können. Abs.(3) Für Arbeitsmittel sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind. Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 13
13 Übersicht über mögliche Gefährdungsfaktoren 1. Mechanische Gefährdungen 1.1 ungeschützt bewegte Maschinenteile 1.2 Teile mit gefährlichen Oberflächen 1.3 bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel 1.4 unkontrolliert bewegte Teile 1.5 Sturz, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken 1.6 Absturz 2. Elektrische Gefährdungen 2.1 Elektrischer Schlag 2.2 Lichtbögen 2.3 Elektrostatische Aufladungen 3. Gefahrstoffe 3.1 Hautkontakt mit Gefahrstoffen (Feststoffe, Flüssigkeiten, Feuchtarbeit) 3.2 Einatmen von Gefahrstoffen (Gase, Dämpfe, Nebel, Stäube einschl. Rauche) 3.2 Verschlucken von Gefahrstoffen 3.3 physikalische-chemische Gefährdungen (z.b. Brand und Explosionsgefährdungen, unkontrollierte chem. Reaktionen) Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 14
14 4. Biologische Arbeitsstoffe 4.1 Infektionsgefährdung durch pathogene Mikroorganismen (z.b. Bakterien, Viren, Pilze) 4.2 sensibilisierende und toxische Wirkungen von Mikroorganismen 5. Brand und Explosionsgefährdungen 5.1 brennbare Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase 5.2 Explosionsfähige Atmosphäre 5.3 Explosivstoffe 6. Thermische Gefährdungen 6.1 heiße Medien/Oberflächen 6.2 kalte Medien/Oberflächen Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 15
15 7. Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen 7.1 Lärm 7.2 Ultraschall, Infraschall 7.3 Ganzkörpervibrationen 7.4 Hand-Arm-Vibrationen 7.5 nicht ionisierende Strahlung (z.b. Infrarote Strahlung (IR), ultraviolette Strahlung (UV), Laserstrahlung) 7.6 ionisierende Strahlung (z.b. Röntgenstrahlen, Gammastrahlung, Teilchenstrahlung (Alpha-, Beta- und Neutronenstrahlung)) 7.7 elektromagnetische Felder 7.8 Unter- oder Überdruck 8. Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen 8.1 Klima (z.b. Hitze, Kälte, unzureichende Lüftung) 8.2 Beleuchtung, Licht 8.3 Ersticken (z.b. durch sauerstoffreduzierte Atmosphäre), Ertrinken 8.4 unzureichende Flucht- und Verkehrswege, unzureichende Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung 8.5 unzureichende Bewegungsfläche am Arbeitsplatz, ungünstige Anordnung des Arbeitsplatzes, unzureichende Pausen-, Sanitärräume Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 16
16 9. Physische Belastung/ Arbeitsschwere 9.1 schwere dynamische Arbeit (z.b. manuelle Handhabung von Lasten) 9.2 einseitige dynamische Arbeit, Körperbewegung (z.b. häufig wiederholte Bewegungen) 9.3 Haltungsarbeit (Zwangshaltung), Haltearbeit 9.4 Kombination aus statischer und dynamischer Arbeit 10. Psychische Faktoren 10.1 ungenügend gestaltete Arbeitsaufgabe (z.b. überwiegende Routineaufgaben, Über- undunterqualifikation) 10.2 ungenügend gestaltete Arbeitsorganisation (z.b. Arbeiten unter hohem Zeitdruck, wechselnde und /oder lange Arbeitszeiten, häufige Nachtarbeit, kein durchdachter Arbeitsablauf) 10.3 ungenügend gestaltete soziale Bedingungen (z.b. fehlende soziale Kontakte, ungünstiges Führungsverhalten, Konflikte) 10.4 ungenügend gestaltete Arbeitsplatz- und Arbeitsumgebungsbedingungen (z.b. Lärm, Klima, räumliche Enge, unzureichende Wahrnehmung von Signalen und Prozessmerkmalen, unzureichende Softwaregestaltung) 11. Sonstige Gefährdungen 11.1 durch Menschen (z.b. Überfall) 11.2 durch Tiere (z.b. gebissen werden) 11.3 durch Pflanzen und pflanzliche Produkte (z.b. sensibilisierende und toxische Wirkungen) Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 17
17 GEFÄHRDUNGSPUNKTE Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 18
18 Die BGV A3 Vorschrift Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit A3 (vorherige VBG 4) seit 1. April 1979, seit April 2014 DGUV V3. Die BGV A3 erfüllt und genügt den TRBS In dieser Vorschrift ist festgelegt, was wann wie oft geprüft wird. Die technischen Regeln zur Durchführung und Grenzwerte liefern die VDE Bestimmungen. Die TRBS 2131, geboren am , gestorben: Der Grund: TRBS 2131 ist bei der rechtsförmlichen Prüfung "durchgefallen" Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Betriebsmittel in bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig erkannt werden. Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln (VDE) zu beachten. Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch (?) mit Eintragungen des Prüfdatums sowie der Geräte und zugehörigen Messwerte zu führen. Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 19
19 Prüffristen Für alle zu prüfenden Betriebs und Arbeitsmittel gelten Fristen für die Wiederholungsprüfung. Ergibt sich dabei eine Fehlerquote < 2%, so können die Prüffristen nach Einschätzung des Prüfers verlängert bzw. in begründeten Fällen verkürzt werden. Ende 2007 ist die TRBS 2131 in Kraft getreten und hat die BGV A3 als grundlegende Norm zur Prüfung elektrischer Betriebsmittel, Anlagen und Maschinen abgelöst. Im Gegensatz zur BGV A3, in der die Prüffristen relativ starr vorgegeben waren, unterliegt nun dem Prüfer die Bestimmung der Termine für Wiederholungsprüfungen. Die TRBS 2131 ist seit dem ersatzlos gestrichen worden. Die Festlegung der Fristen wird durch eine Gefährdungsbeurteilung ermittelt und muss vom Prüfer sachkundig begründet werden (TRBS 1111). Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 20
20 Prüffristen ortsveränderlicher Betriebsmittel Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 21
21 Wer darf prüfen? Grundsätzlich: Die Prüfung muss von einer Elektrofachkraft oder unter ihrer Verantwortung/Aufsicht vorgenommen werden ( 3 BGV A3). Betriebssicherheitsverordnung sagt dazu: 2 Begriffsbestimmung Elektrofachkraft ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen, sowie Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen hat und somit die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. sowie Erfahrungen aus der Praxis (Neuerung in VDE 0100) Befähigte Person - im Sinne dieser Verordnung ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Elektrisch unterwiesene Person (EUP) ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde. Eine EuP arbeitet immer unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Hierunter ist nicht zu verstehen, dass diese ständig zugegen sein muss; sie muss sich vielmehr in angemessenen Zeitabschnitten davon überzeugen, ob die erteilten Anweisungen beachtet werden und Prüfungen nach den gängigen Regeln durchgeführt werden. Hierarchie Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 23
22 Die Prüfung Frage: Wann muss geprüft werden? Betriebssicherheitsverordnung 10 Prüfung von Arbeitsmitteln Die Prüfungspflicht besteht: (1) Nach Montage oder vor der ersten Inbetriebnahme, sowie jeder Montage auf einer neuen Baustelle / Standort. (2) Wenn Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, oder bei außergewöhnlichen Ereignissen. (3) Nach Instandsetzung. Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 24
23 Prüfen von elektrischen, ortsveränderlichen Betriebsmittel: Diese Norm gilt für die Prüfverfahren und Grenzwerte der Prüfung nach Instandsetzung und Wiederholungsprüfung zur Feststellung der elektrischen Sicherheit an elektrischen Geräten, die durch eine Steckvorrichtung von der elektrischen Anlage getrennt werden können. Dabei sind die unterschiedlichen Betriebs- und Umgebungsbedingungen zu beachten. Die Notwendigkeit der Wiederholungsprüfung sowie die Häufigkeit wird in dieser Norm nicht geregelt. Diese Norm gilt nicht für:.. Geräte im Ex-Bereich, im Bergbau und medizinisch elektrische Geräte.. Das Instandhalten durch den Benutzer gemäß Gebrauchsanleitung. Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 25
24 Bei Prüfungen an Geräten mit dem Hinweis Hoher Ableitstrom darf die Prüfung nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung obliegt der Elektrofachkraft. Das Gerät ist bei einer Wiederholungsprüfung nur dann zu öffnen, wenn ein begründeter Verdacht auf einen Sicherheitsmangel nur auf diese Weise geklärt werden kann. Ein Gerät, bei dem ein Mangel zu einer Gefährdung führen kann, ist der weiteren Benutzung zu entziehen und entsprechend zu kennzeichnen. Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 26
25 Abkehr vom bisherigen Verfahren: Prüfablauf ist abgeleitet von der Schutzklasse. Hinwendung zur Prüfung von Schutzmaßnahmen, die an dem jeweiligen berührbaren leitfähigen Teil nachzuweisen sind!! Heißt: Der Prüfer legt den Prüfablauf nach Begutachtung des Prüflings selber fest. Beispiel: Ein Gerät der Schutzklasse II (Schutzisolierung, nichtleitendes Material) mit Stecker der Schutzklasse I wird nun nicht nach Schutzklasse I (wegen des Steckers) geprüft, sondern nach der Schutzmaßnahme, in diesem Fall Schutzisolierung. Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 27
26 Schutzklassen: heute: SELV Safety Extra Low Voltage Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 28
27 Die Festlegung der Prüfgänge erfolgt nicht mehr nach der Schutzklasse des Gerätes, sondern nach der Schutzmaßnahme, die an dem jeweiligen berührbaren leitfähigen Teil nachzuweisen ist. Werden Grenzwerte überschritten, können vom Hersteller vorgegebene Werte maßgebend sein. Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 29
28 Frage: Wie kann ich als EuP insbesondere bei der Erstaufnahme von Geräten die angewendete Schutzmaßnahme ermitteln? 1. Das Prüfgerät selbst erkennt aufgrund des angeschlossenen Steckers die Schutzmaßnahme, aber: Das Prüfgerät kann nicht das angeschlossene Gerät erkennen. Zur Erinnerung: Die Schutzmaßnahme ist entscheidend, nicht der Stecker! Dazu folgende Beispiele: Zentrale Elektronikwerkstatt BGVA3 30
29 Gerät mit Schutzmaßnahme Schutzerdung, Metallgehäuse Zentrale Elektronikwerkstatt BGVA3 31
30 Gerät mit Schutzmaßnahme Schutzerdung, Metallgehäuse Zentrale Elektronikwerkstatt BGVA3 32
31 Gerät mit Schutzmaßnahme Schutzisolierung, Kunststoffgehäuse und Schukostecker Frage: Wofür dann der Schukostecker? Zentrale Elektronikwerkstatt BGVA3 33
32 Gerät mit Schutzmaßnahme Schutzisolierung, Kunststoffgehäuse und Schukostecker Hier: Die Erde ist hier Funktionserde, nicht Schutzmaßnahme! Zentrale Elektronikwerkstatt BGVA3 34
33 1.Gerät mit Schutzmaßnahme Schutzisolierung, Kunststoffgehäuse und Schukostecker 2.Gerät mit Schutzmaßnahme Schutzisolierung, Kunststoffgehäuse und 2 pol. Flachstecker Im Fall 1 erkennt das Prüfgerät aber aufgrund des Steckers SK I. Zentrale Elektronikwerkstatt BGVA3 35
34 Kein Hinweis, damit SK I SKII Schlussfolgerung: Beide Geräte sind nur nach SK II, Schutzisolierung prüfbar, da Kunststoffgehäuse! Zentrale Elektronikwerkstatt BGVA3 36
35 Frage: Schutzmaßnahme hier? Metallgehäuse komplett Zentrale Elektronikwerkstatt BGVA3 37
36 Schutzmaßnahme: Schutzisolierung trotz Metallgehäuse aber kein Hinweis auf Schutzisolierung. Zentrale Elektronikwerkstatt BGVA3 38
37 Frage: Schutzmaßnahme hier? Metallgehäuse komplett Zentrale Elektronikwerkstatt BGVA3 39
38 Schutzmaßnahme: Schutzisolierung trotz Metallgehäuse, aber: Zentrale Elektronikwerkstatt BGVA3 40
39 Hier korrekter Hinweis auf Schutzmaßnahme Schutzisolierung! Zentrale Elektronikwerkstatt BGVA3 41
40 Grundsätzlich lässt sich feststellen: 1. Metallgehäuse, (Schukostecker), dann ist die Schutzmaßnahme die Schutzerdung 2. Schutzmaßnahme Schutzisolierung, Gehäuse häufig aus Kunststoff, kann aber auch aus Metall sein, Stecker kann 2-polig sein, kann aber auch ein Schukostecker haben! Richtigerweise sollte immer das Symbol der Schutzisolierung aufgebracht sein. Gängige Praxis: Oft ist dies nicht der Fall. Schlussfolgerung: Die angewandte Schutzmaßnahme muß daher neben der Erkennung durch das Prüfgerät vom Prüfer überprüft werden und ggf. im Prüfgerät angepasst werden. Daher: Der Prüfer muss mitdenken!! Wenn die Schutzmaßnahme nicht eindeutig festgestellt werden kann, muß dies durch die Elektrofachkraft festgestellt werden. Zentrale Elektronikwerkstatt BGVA3 42
41 Definition ortsfest/ortsveränderlich Ortsfeste Betriebsmittel:... sind festangebrachte Betriebsmittel, oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden (Stecker). Ortsveränderliche Betriebsmittel:... sind Betriebsmittel, die während des Betriebes bewegt oder leicht von einem Platz zu einem anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind. Ortsveränderlich ist demnach auch ein Betriebsmittel, welches fest angeschlossen ist aber mit einem langen Anschlusskabel versehen ist. Somit wird der Unterschied von ortsfest und ortsveränderlich nicht über den Stecker entschieden!! Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 43
42 Grundsätzliches vor dem Prüfen!! Mängel sind unverzüglich zu beseitigen. Bei einer unmittelbaren Gefährdung durch die elektrische Anlage oder durch die Betriebsmittel sind diese nicht mehr zu benutzen bzw. auszusondern. Prüfvorgang: Die nachstehend aufgeführten Prüfungen sind in der angegebenen Reihenfolge durchzuführen. Jede der Prüfungen muss bestanden sein, bevor mit der nächsten Prüfung begonnen wird. 1. Für alle Geräte gilt: Sichtprüfung 2. Für alle Geräte mit Schutzleiter Prüfung des Schutzleiters, sofern möglich 3. Für alle Geräte Messung des Isolationswiderstandes, sofern dies technisch möglich ist 4. Für Geräte der Schutzklasse I eine Messung des Schutzleiterstromes 5. Für Geräte der Schutzklasse II, sowie für berührbare leitfähige Teile von Geräten der Schutzklasse I die nicht an den Schutzleiter angeschlossen sind, Messung des Berührungsstromes 6. Funktionsprüfung 7. (Wahlweise) Anbringen der Prüfplakette, technisch sinnvoll, Erkennungsmerkmal des ordnungsgemäßen Zustandes. Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 44
43 Beispiele der Sichtprüfung: Schäden am Gehäuse Zustand der Isolierung allgemein Zustand der Anschlussleitung Funktion der Verriegelung Unzulässige Eingriffe und Änderungen Ordnungsgemäßer Zustand der Schutzabdeckungen Freie Kühlöffnungen und Lüftungsschlitze Verschmutzung und Korrosion Lesbarkeit von Warnsymbolen und Aufschriften Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 45
44 Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 46
45 Prüfverfahren Prüfungen bei Geräten der Schutzklasse I Bei Geräten mit der Schutzmaßnahme Schutzerdung kann eine passive Prüfung vorgenommen werden, sofern keine Schütze oder Elektronikteile bei der Prüfung nicht mit einbezogen sind die zur kompletten Funktion beitragen. Andernfalls muss eine aktive Prüfung vorgenommen werden. Schutzleiterwiderstand Isolationswiderstand Ersatzableitstrom Direkte Strommessung Differenzstrom passive Messung aktive Messung, Netzbetrieb erforderlich Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 47
46 Passive Messung:Messung des Schutzleiterwiderstandes Messaufbau: Anzeigediplay Secutest: Grenzwerte: Max 0,3 Ohm (bis 5m Zuleitung) Ohm pro 7,5m (Max 1 Ohm) Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 48
47 Passive Messung: Schutzleiterprüfung bei Festanschluss Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 49
48 Passive Messung: Messung des Isolationswiderstandes Messaufbau: Anzeigedisplay Secutest: Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 51
49 Wichtige Hinweise zum Isolationswiderstand: Die ISO-Messung ist nur gültig, wenn alle Stromkreise im Gerät eingeschaltet sind. Wenn bei der ISO-Messung nicht alle sicherheitsrelevanten Teile erreicht werden oder die ISO-Messung aus anderen Gründen nicht durchgeführt werden kann, muss anstelle von ISO/EA eine Schutzleiterstrom (SK I) bzw. Berührungsstrommessung (SK II) durchgeführt werden. Wenn diese aus anderen Gründen nicht durchführbar ist, sollte die Entscheidung begründet und dokumentiert werden. Die Messung darf bei Geräten der Informationtechnik entfallen. Die Messung darf ebenfalls entfallen bei SELV führenden Teilen, wenn durch das dabei nötige Adaptieren (z.b. an Schnittstellen) oder durch den Messvorgang, eine Beschädigung des Gerätes erfolgen kann. Geräte mit SELV/PELV oder integrierten Überspannungsableitern dürfen mit einer Meßspannung von 250V DC geprüft werden. Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 52
50 Prüfen von elektrischen, ortsveränderlichen Betriebsmitteln: An jedem Gerät mit Schutzleiter ist der Schutzleiterstrom zu messen. Messungen des Schutzleiterstromes kann mit 3 Meßmethoden erfolgen: Messung des Ersatzableitstrom Direkte Strommessung Differenzstrommessung. Beim Überschreiten der Grenzwerte ist festzustellen ob durch Herstellerangaben bzw. Produktnormen andere Grenzwerte gelten. Beim Secutest, Secustar wird der Ersatzableitstrom (passiv) oder Differenzstrom gemessen (aktiv). Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 53
51 Passive Messung:Messung des Ersatzableitstromes Messaufbau: Anzeigedisplay Secutest: Grenzwerte: SK I < 3,5 ma SK II < 0,5 ma Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 54
52 Zusammenfassung: passive Prüfung Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 55
53 Jetzt: Aktive Prüfung! Grenzwerte: < 3,5 ma oder 1 ma/kw Zusätzlich: Berührungsstrom an jedem berührbaren leitfähigen Teil, das nicht an den Schutzleiter angeschlossen ist soweit vorhanden!! Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 56
54 Bild: Berührungsstrommessung Wichtig: Das Gerät muss isoliert stehen, da sonst kein bzw. ein falscher Wert für den Berührungsstrom gemessen werden kann! Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 57
55 Prüfungsvergleich: Passive-Aktive Prüfung Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 58
56 Prüfung von Verlängerungsleitungen Schutzleiterwiderstand bei Verlängerungsleitungen: Grenzwerte: Max 0,3 Ohm (bis 5m Zuleitung) Ohm pro 7,5m (Max 1 Ohm)bis 16A!! 0,3 Ohm + 0,1 Ohm (7,5m) + 0,1 Ohm (7,5m) = 0,5 Ohm Bei höheren Strömen ist der zulässige Wert des Schutzleiterwiderstandes in Abhängigkeit des Querschnittes zu berechnen. Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 59
57 Prüfung von Verlängerungsleitungen In der alten Verordnung war es vorgeschrieben den Schutzleiter mit 20 A zu prüfen, neuerdings wird nur noch mit +/-200mA geprüft. Der Secutest SIII hat die Option umzuschalten! Sinnvollerweise prüft man insbesondere Verlängerungsleitungen nochmal in dieser Stellung. Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 60
58 Die Funktionsprüfung Nach erfolgreicher Prüfung wird als Abschluss noch die Funktionsprüfung durchgeführt. Wird die aktive Messung verwendet, so kann die Funktionsprüfung entfallen, da das Gerät schon während der Prüfung an Netzspannung betrieben wurde. Sollen Leistungsdaten erfasst werden, so muss dies trotzdem gemacht werden. Die Funktionsprüfung umfasst: -Die Feststellung der bestimmungsmäßigen Gebrauchsmöglichkeit soweit dies Einfluss auf die elektrische Sicherheit hat. Sie wird nach Instandsetzung oder Änderung vollständig und soweit wie nötig auch bei der Wiederholungsprüfung durchgeführt. -Nach Instandsetzung, Änderung ist eine Funktionsprüfung des Gerätes durchzuführen. Eine Teilprüfung kann ausreichend sein. -Bei der Wiederholungsprüfung ist eine Funktionsprüfung des Gerätes bzw. seiner Teile nur insoweit vorzunehmen, wie es zum Nachweis der Sicherheit erforderlich ist. Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 61
59 Die Dokumentation 11 Betriebssicherheitsverordnung-Aufzeichnungen (TRBS 1131) Im Gegensatz zur BGV A3 sagt der Gesetzgeber: Dokumentationpflicht!! Ein Aufkleber am Prüfling reicht NICHT aus!! Es müssen schriftliche Protokolle o. ä. zur Dokumentation verwendet werden. Grundsätzlich gilt: Je mehr schriftliche Unterlagen (Prüfergebnisse, Gefährdungsbeurteilung) im Unfallfalle beigebracht werden kann desto geringer ist die Chance daß eine Person zur Rechenschaft gezogen werden kann. Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 62
60 Die Dokumentation 11 Betriebssicherheitsverordnung-Aufzeichnungen Der Arbeitgeber hat die Ergebnisse der Prüfungen nach 11 aufzuzeichnen. Die zuständige Behörde kann verlangen, dass ihr dieses Aufzeichnungen auch am Betriebsort zur Verfügung gestellt werden. Die Aufzeichnungen sind über einen angemessenen Zeitraum aufzubewahren, mindestens bis zur nächsten Prüfung. Werden Arbeitsmittel, die 10 Abs.1 und 2 (Prüfung von Arbeitsmitteln) unterliegen (Arbeitsmittel für Baustellen und Montagearbeiten), außerhalb des Unternehmens verwendet, ist ihnen ein Nachweis über die Durchführung der letzten Prüfung beizufügen. Kann eine der Einzelprüfungen nicht durchgeführt werden, so ist vom Prüfer zu entscheiden, ob die Sicherheit des Gerätes trotzdem bestätigt werden kann. Diese Entscheidung ist zu begründen und zu dokumentieren. Werden in dieser Norm angegebene Grenzwerte überschritten so gelten die Grenzwerte gemäß Produktnorm. Wenn keine Produktnorm vorhanden ist oder in der betreffenden Produktnorm keine Angaben enthalten sind, gelten die Herstellerangaben. Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 63
61 Das Prüfgerät Secustar Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 64
62 Die für die Prüfungen verwendeten Meßgeräte sind regelmäßig zu prüfen und zu kalibrieren Anmerkung: Je nach Einsatz und Beanspruchung ist ein Kalibrierintervall von Jahren vorgesehen. Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 66
63 Das war s..mit Teil A weiter mit Teil B!!! Zentrale Elektronikwerkstatt BGV A3 Sicherheitsprüfung 67
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