6. Organisation. Erst nach Kenntnis der möglichen Gefährdungen können Gegenmaßnahmen erarbeitet und Notfallmaßnahmen
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- Susanne Steinmann
- vor 6 Jahren
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1 6. Organisatin 6.6Ntfallvrsrge Handlungshilfen wie es getan werden kann > 1. Gefährdungsfaktren (Checkliste/ Übersicht) (Vgl. Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dkumentatin, Stand: 5. Mai 2015, Geschäftsstelle der Natinalen Arbeitsschutzknferenz c/ Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Nöldnerstr , Berlin) Gefährdungsfaktren Erst nach Kenntnis der möglichen Gefährdungen können Gegenmaßnahmen erarbeitet und Ntfallmaßnahmen geplant werden Übersicht der Gefährdungsfaktren Mechanische Gefährdungen ungeschützt bewegte Maschinenteile Teile mit gefährlichen Oberflächen bewegte Transprtmittel, bewegte Arbeitsmittel unkntrlliert bewegte Teile Sturz, Ausrutschen, Stlpern, Umknicken Absturz Elektrische Gefährdungen Elektrischer Schlag
2 Lichtbögen elektrstatische Aufladungen Gefahrstffe Hautkntakt mit Gefahrstffen (Feststffe, Flüssigkeiten, Feuchtarbeit) Einatmen vn Gefahrstffen (Gase, Dämpfe, Nebel, Stäube einschl. Rauche) Verschlucken vn Gefahrstffen physikalisch-chemische Gefährdungen (z. B. Brand- und Explsinsgefährdungen, unkntrllierte chem. Reaktinen) Bilgische Arbeitsstffe Infektinsgefährdung durch pathgene Mikrrganismen (z. B. Bakterien, Viren, Pilze) sensibilisierende und txische Wirkungen vn Mikrrganismen Brand- und Explsinsgefährdungen brennbare Feststffe, Flüssigkeiten, Gase explsinsfähige Atmsphäre Explsivstffe Thermische Gefährdungen heiße Medien/Oberflächen kalte Medien/Oberflächen Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen Lärm Ultraschall, Infraschall Ganzkörpervibratinen Hand-Arm-Vibratinen ptische Strahlung (z. B. infrarte Strahlung (IR), ultravilette Strahlung (UV), Laserstrahlung) inisierende Strahlung (z. B. Röntgenstrahlen, Gammastrahlung, Teilchen-strahlung [Alpha-, Beta- und Neutrnenstrahlung]) elektrmagnetische Felder Unter- der Überdruck Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen Klima (z. B. Hitze, Kälte, unzureichende Lüftung)
3 Beleuchtung, Licht Ersticken (z. B. durch sauerstffreduzierte Atmsphäre), Ertrinken unzureichende Flucht- und Verkehrswege, unzureichende Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung unzureichende Bewegungsfläche am Arbeitsplatz, ungünstige Anrdnung des Arbeitsplatzes, unzureichende Pausen-, Sanitärräume Physische Belastung/Arbeitsschwere schwere dynamische Arbeit (z. B. manuelle Handhabung vn Lasten) einseitige dynamische Arbeit, Körperbewegung (z. B. häufig wiederhlte Bewegungen) Haltungsarbeit (Zwangshaltung), Haltearbeit Kmbinatin aus statischer und dynamischer Arbeit Psychische Faktren ungenügend gestaltete Arbeitsaufgabe (z. B. überwiegende Rutineaufgaben, Über- /Unterfrderung) ungenügend gestaltete Arbeitsrganisatin (z. B. Arbeiten unter hhem Zeitdruck, wechselnde und/der lange Arbeitszeiten, häufige Nachtarbeit, kein durchdachter Arbeitsablauf) ungenügend gestaltete sziale Bedingungen (z. B. fehlende sziale Kntakte ungünstiges Führungsverhalten, Knflikte) ungenügend gestaltete Arbeitsplatz- und Arbeitsumgebungsbedingungen (z.b. Lärm, Klima, räumliche Enge, unzureichende Wahrnehmung vn Signalen und Przessmerkmalen, unzureichende Sftwaregestaltung) Snstige Gefährdungen durch Menschen (z. B. Überfall) durch Tiere (z. B. gebissen werden) durch Pflanzen und pflanzliche Prdukte (z. B. sensibilisierende und txische Wirkungen) > 2. Gefährdungsbeurteilung (Mustervrlage) Vgl. hierzu 3. Risikbewertung, 3.4 Arbeitsbedingungen, Handlungshilfe Gefährdungsbeurteilung (Mustervrlage)
4 > 3. Maßnahmenplan/ Beschilderung (Infblatt) Beschilderungen, Hinweistafeln, Kennzeichnung Fluchtwege und Ntausgänge nach ASR A2.3 einrichten, kennzeichnen und freihalten. Die Kennzeichnung der Fluchtwege, Ntausgänge, Ntausstiege und Türen im Verlauf vn Fluchtwegen muss entsprechend der ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung erflgen Die Flucht- und Rettungspläne müssen graphische Darstellungen enthalten über den Gebäudegrundriss der Teile davn den Verlauf der Flucht- und Rettungswege die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen die Lage der Brandschutzeinrichtungen die Lage der Sammelstellen den Standrt des Betrachters. Tafeln für Erste Hilfe und Brandschutz Ausstattung mit Mitteln für Erste Hilfe entsprechend ASR A2.2 Ausstattung mit Mitteln für Brandschutz, auch mögliche Auswirkungen auf Geschäftsbetrieb beachten (z. B. Sprinkleranlagen) Verhalten im Ntfall
5 Fluchtweglängen Flucht- und Rettungswege für Räume, ausgenmmen nachflgende Räume bis zu 35 m für brandgefährdete Räume mit selbsttätigen Feuerlöscheinrichtungen bis zu 35 m für brandgefährdete Räume hne selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen bis zu 25 m für giftstffgefährdete Räume bis zu 20 m für explsinsgefährdete Räume, ausgenmmen nachflgende Räume bis zu 20 m für explsivstffgefährdete Räume bis zu 10 m Fluchtweg- und Rettungsplan Der Arbeitgeber hat für die Bereiche in Arbeitsstätten einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, in denen dies die Lage, die Ausdehnung und die Art der Benutzung der Arbeitsstätte erfrdern. Der Flucht- und Rettungsplan muss den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.3 entsprechen.
6 > 4. Erste Hilfe (Infblatt) Ersthelfer Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist. Empfehlenswert ist der Einsatz vn Ersthelfern, die bereits Erfahrung mitbringen durch ehrenamtliche Tätigkeit z.b. beim Rten Kreuz der dem Technischen Hilfswerk. Die Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb wird durch 26, DGUV Vrschrift 1 vrgegeben. Vn 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer, bei mehr als 20 anwesenden Versicherten, in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5% der Anzahl der anwesenden Versicherten, in snstigen Betrieben 10% der anwesenden Versicherten. Erste-Hilfe-Material In jedem Betrieb ist es ntwendig, ausreichendes Erste-Hilfe-Material zur Verfügung zu haben ( 25 Abs. 2, DGUV Vrschrift 1). Kleiner Verbandkasten, nach DIN Erste-Hilfe-Material; Verbandkasten C für 1-20 Persnen Grßer Verbandkasten, nach DIN Erste-Hilfe-Material; Verbandkasten E für Abweichende Angaben für Verwaltungs- und Grßbetriebe
7 > 5. Brandschutz (Infblatt) Ersthelfer BGV A1 4, 22 (Unfallverhütungsvrschrift der Berufsgenssenschaft) Der Unternehmer hat eine ausreichende Anzahl vn Versicherten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung vn Entstehungsbränden vertraut zu machen. Empfehlenswert ist der Einsatz vn Ersthelfern, die bereits Erfahrung mitbringen durch ehrenamtliche Tätigkeit z.b. bei einer freiwilligen Feuerwehr. Feuerlöscher In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten Maßnahmen gegen Brände ASR A2.2 sind Arten, Anzahl und Kennzeichnung vn Feuerlöschern vrgegeben.
8 > Querverweise welche weiterführenden Infrmatinen und Unterstützungsangebte es gibt INQA-Unternehmenscheck 3.4 Arbeitsbedingungen, 3.5 Ausfall des Unternehmers und vn Führungskräften, 4.3 Beschäftigte einbeziehen, 8.1 Einsatzbedingungen und Ressurcen GDA-ORGAcheck Literatur Geschäftsstelle der Natinalen Arbeitsschutzknferenz c/ Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Nöldnerstr , Berlin: Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dkumentatin, Stand: 5. Mai 2015 Verwaltungs-Berufsgenssenschaft (VBG): Erste Hilfe und Brandschutz INFO MAP und Praxishilfen (Infrmatinen und Praxishilfen zur Ntfallrganisatin) Verwaltungs-Berufsgenssenschaft (VBG): Ntfall-Aushang (Aushang: Verhalten bei Unfällen ) Verwaltungs-Berufsgenssenschaft (VBG): Organisatin der Ersten Hilfe im Betrieb (Praxishilfe Erste Hilfe ) Verwaltungs-Berufsgenssenschaft (VBG): Organisatin des Brandschutzes im Betrieb (Praxishilfe Brandschutz )
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