Position. Bekenntnis zu guter Arbeit. Stand: Juli 2014

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1 Position Bekenntnis zu guter Arbeit Stand: Juli

2 Vorwort X Vorwort Eine erfolgreiche Wirtschaft bietet auch gute Arbeitsbedingungen In keinem anderen Land der Bundesrepublik finden die Menschen bessere Arbeitsbedingungen vor als in Bayern. Die Verdienste sind höher und die Beschäftigungschancen besser als sonst in Deutschland. Die hohe Zahl an Zuwanderern aus anderen Ländern Deutschlands und aus dem Ausland bestätigt dies. Bayern ist der Beleg, dass sich wirtschaftlicher Erfolg und zufriedene Beschäftigte gegenseitig bedingen. Je motivierter ein Arbeitnehmer ist, desto produktiver ist er. Umgekehrt ist wirtschaftlicher Erfolg mit einem ausreichenden Gewinn die Grundvoraussetzung dafür, dass Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusätzliche, über die gesetzlichen und tariflichen Bedingungen hinausgehende Leistungen und Möglichkeiten gewähren können. Damit die Unternehmen die Herausforderungen des globalen Wettbewerbs bewältigen und dementsprechend erfolgreich wirtschaften können, dürfen sie aber durch rechtliche Vorschriften nicht zu sehr eingeengt werden. Vor allem das ohnehin schon engmaschige deutsche Arbeitsrecht darf nicht weiter reglementiert, sondern muss am Maßstab flexibel und sicher ausgerichtet werden. Bertram Brossardt 14. Juli 2014

3 Inhalt X Inhalt 1 Daten und Fakten Verdienste und Einkommen Bruttoentgelt Niedriglohn Lebensstandard Arbeitsmarkt Arbeitsbedingungen Die Position der vbw Flexibilität als Schlüssel für einen offenen Arbeitsmarkt Tarifautonomie stärken Betriebliche Mitbestimmung mit Maß und Ziel Arbeitsschutz, sachgerecht und umsetzbar Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährden Anforderungs- und Leistungsprofile nicht gegen Arbeitsschutz ausspielen Arbeitsschutz nicht überdehnen... 7 Ansprechpartner / Impressum... 9

4 Daten und Fakten 1 1 Daten und Fakten Höhere Verdienste mehr Beschäftigungschancen bessere Arbeitsbedingungen 1.1 Verdienste und Einkommen Bruttoentgelt Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bayern verdienen überdurchschnittlich gut. Im Schnitt lag das Bruttojahreseinkommen eines Vollzeitbeschäftigten im Freistaat im Jahr 2013 bei ,00 Euro. Das sind 2.651,00 Euro bzw. 5,8 Prozent mehr als im Bundesdurchschnitt. Das überdurchschnittliche Verdienstniveau gilt für alle Wirtschaftsbereiche: Tabelle 1 Bruttojahresentgelt, inkl. Sonderzahlungen, 2013; in Euro Bayern Deutschland Verarbeitendes Gewerbe , ,00 Baugewerbe , ,00 Dienstleistungen , ,00 Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungen insgesamt , ,00 Quellen: Statistisches Bundesamt, Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Niedriglohn In Bayern sind auch etwas weniger Menschen im Niedriglohnsektor beschäftigt. Die Niedriglohngrenze liegt bei zwei Drittel des Medianeinkommens. Während in Westdeutschland 18,4 Prozent der Beschäftigten einen Verdienst unterhalb dieser Grenze erhalten, liegt der entsprechende Anteil in Bayern bei 17,9 Prozent.

5 2 Daten und Fakten Position Bekenntnis zu guter Arbeit Lebensstandard Als Folge der höheren Verdienste ist der Lebensstandard in Bayern überdurchschnittlich hoch. Erwerbstätige im Freistaat sind deutlich weniger armutsgefährdet als in anderen Ländern. Die sog. Armutsgefährdungsquote von Erwerbstätigen in Bayern lag 2012 bei lediglich 5,2 Prozent, bundesweit waren es 7,6 Prozent. Betrachtet man nur die abhängig Erwerbstätigen so sinkt die Quote im Freistaat auf 4,9 und im Bund auf 7,2 Prozent. Beim Lebensstandard liegt Bayern bundesweit an der Spitze. Das sog. Nettoäquivalenzeinkommen eines Haushalts im Freistaat erreichte im Jahr ,4 Prozent des Bundesdurchschnitts. In keinem anderen Land war der Wert höher. 1.2 Arbeitsmarkt Nirgendwo in Deutschland finden die Beschäftigten bessere Arbeitsmarktchancen vor als in Bayern. Seit langen weist der Freistaat die bundesweit niedrigste Arbeitslosigkeit auf. Im Jahresdurchschnitt 2013 lag die bayerische Arbeitslosenquote bei 3,8 Prozent. Bundesweit betrug die Quote 6,9 Prozent, in Westdeutschland waren es 6,0 Prozent. Selbst im Agenturbezirk Nürnberg, dem bayerischen Bezirk mit der höchsten Arbeitslosigkeit, lag die Quote mit 6,5 Prozent noch unter dem Bundesdurchschnitt. In allen anderen Bezirken wurde auch das westdeutsche Niveau deutlich unterschritten. In Bayern ist auch die Langzeitarbeitslosigkeit deutlich schwächer ausgeprägt als im Bundesdurchschnitt. Jeder vierte Arbeitslose im Freistaat galt 2013 als Langzeitarbeitsloser, bundesweit lag der entsprechende Anteil bei 35,6 Prozent. Bayern weist die bundesweit höchste Beschäftigungsintensität auf. Im Jahr 2012 kamen im Freistaat 387 Beschäftigte auf Einwohner, im Bund waren es 360. Auch bei der Erwerbsbeteiligung liegt Bayern an der Spitze. Insgesamt waren im Jahr ,2 Prozent der Bevölkerung zwischen 15 und 65 Jahren erwerbstätig, deutschlandweit lag die Erwerbstätigenquote bei 72,6 Prozent. Auch bei Frauen und älteren Arbeitnehmern sind die Erwerbstätigenquoten in Bayern höher als im Bund.

6 Daten und Fakten 3 Tabelle 2 Erwerbstätigenquoten, 2012 Bayern Deutschland Insgesamt 76,2% 72,6% Frauen 70,8% 67,8% Personen über 55 Jahre 63,4% 61,5% Quelle: Mikrozensus 1.3 Arbeitsbedingungen Die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in Bayern sind gut. Fast 88 Prozent aller Arbeitsverhältnisse sind unbefristet, im Bundesdurchschnitt liegt die Quote um zwei Prozentpunkte niedriger. Die Teilzeitquote im Freistaat ist mit 26,6 Prozent minimal niedriger als deutschlandweit mit 27,0 Prozent. Entscheidend ist aber die Frage, ob die Teilzeittätigkeit freiwillig bzw. aus persönlichen Gründen ausgeführt wird oder ob eine Vollzeitstelle auf dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. In Bayern gaben 8,4 Prozent der Teilzeitbeschäftigten an, keine Vollzeitstelle zu finden, bundesweit waren es mit 15,7 Prozent fast doppelt so viele. In Bayern ist auch die Tarifbindung etwas höher als im Bundesdurchschnitt. Im Jahr 2012 unterlagen 52 Prozent der Beschäftigten einem Flächentarifvertrag, deutschlandweit waren es 50 Prozent. Für jeweils 29 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer galten Firmentarifverträge oder Arbeitsbedingungen, die sich am Flächentarif orientierten. Für die guten Arbeitsbedingungen in den bayerischen Unternehmen spricht die Tatsache, dass der Krankenstand im Freistaat seit mehreren Jahren bundesweit am niedrigsten ist. Im Jahr 2013 lag die bayerische Quote laut AOK bei 4,4 Prozent, im deutschlandweiten Durchschnitt betrug sie 5,1 Prozent.

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8 Die Position der vbw 5 2 Die Position der vbw Flexibilität als Voraussetzung für unternehmerischen Erfolg 2.1 Flexibilität als Schlüssel für einen offenen Arbeitsmarkt Die Unternehmen stehen in einem Wettbewerb, der von Volatilität geprägt ist. In Zeiten konjunktureller Krisen müssen die Arbeitgeber schnell und flexibel reagieren können, um dauerhaften Schaden von ihren Unternehmen abzuwenden. Umgekehrt besteht dann in Boom-Phasen die Möglichkeit, Mitarbeiter ohne Verzögerung einzustellen. Unternehmen brauchen also flexible Formen der Beschäftigung, um wettbewerbsfähig zu sein und flexibel auf Nachfrageschwankungen reagieren zu können. Zu diesen Formen zählen befristete Beschäftigung, Teilzeitarbeit, flexible Arbeitszeiten und Zeitarbeit. Einschränkungen bei diesen Personalinstrumenten wären für den Beschäftigungsaufbau kontraproduktiv. Dort, wo Gerichte mit ihren Entscheidungen Unsicherheiten aufdecken, etwa beim Vorbeschäftigungsverbot von Befristungen, muss der Gesetzgeber für Rechtssicherheit sorgen, z. B. durch Abschaffung dieses Verbots. Die Flexibilität leistet auch einen Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Probleme und kommt den Arbeitnehmern unmittelbar zugute: befristete Stellen geben jungen und älteren Menschen die Chance, sich zu bewähren, und erhöhen so deren Aussicht auf eine dauerhafte Anstellung, Teilzeitstellen ermöglichen eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, flexible Arbeitszeiten ermöglichen es, private und berufliche Tätigkeiten besser miteinander in Einklang zu bringen, über Zeitarbeit gelingt auch weniger Qualifizierten und Arbeitslosen der (Wieder-) Einstieg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Im Übrigen werden auch flexible Beschäftigungsformen wie Befristungen, Teilzeitbeschäftigungen und Zeitarbeit regelmäßig in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen umgesetzt. Diese Beschäftigungsverhältnisse dürfen deshalb nicht als atypisch oder als prekär diffamiert werden. Zudem wird ein Teil der Wertschöpfung durch Werk- und Dienstverträge von externen Spezialisten erbracht. Diese professionelle Arbeitsteilung kommt beiden Seiten zugute: Sie macht die Unternehmen wettbewerbsfähig und die Arbeitsplätze sicherer in den Werk- und Dienstleistungsunternehmen und in den Einsatzunternehmen. Die Fremdvergabe zum Beispiel von Teilen der Produktion und der Zukauf externer Dienstleistungen ermöglichen es den Unternehmen, ihre Prozesse zu flexibilisieren. Gleichzeitig sorgt die Fremdvergabe für eine Verteilung der Risiken und erhöht die Stabilität der Branchen und der Wertschöpfung insgesamt.

9 6 Die Position der vbw Position Bekenntnis zu guter Arbeit Die Entscheidung, ob Wertschöpfung im eigenen Unternehmen erfolgt oder ganz oder in Teilen unter Rückgriff auf Werk- und Dienstverträge gestützt wird, ist Teil der freien Unternehmerentscheidung make or buy. Dies ist ebenso wenig zu regulieren wie die Frage, in welchem Umfang ein Unternehmen am Markt tätig sein will. 2.2 Tarifautonomie stärken In Bayern ist auch die Tarifbindung etwas höher als im Bundesdurchschnitt. Im Jahr 2012 unterlagen 52 Prozent der Beschäftigten einem Flächentarifvertrag, deutschlandweit waren es 50 Prozent. Für jeweils 29 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer galten Firmentarifverträge oder Arbeitsbedingungen, die sich am Flächentarif orientierten. Die im Grundgesetz verankerte Tarifautonomie muss erhalten bleiben. Gesetzliche Mindestlöhne sind ein Angriff auf diese Tarifautonomie und die Soziale Marktwirtschaft. Ein gesetzlicher Mindestlohn, der keinerlei Ausnahmen vorsieht, kann sich niemals an der Realität des Arbeitsmarktes orientieren. Zudem muss die Tarifeinheit gesetzlich geregelt werden. Bei mehreren im Betrieb anwendbaren Tarifverträgen galt bislang immer der Grundsatz der Tarifeinheit in einem Betrieb galt nur ein Tarifvertrag. Das Bundesarbeitsgericht hatte bis zum Jahr 2010 stets entsprechend entschieden. Mit einem Urteil aus dem Jahr 2010 ist das Bundesarbeitsgericht jedoch von dieser Rechtsprechung abgerückt und hat den Grundsatz der Tarifeinheit aufgegeben. Nunmehr müssen alle für einen Betrieb einschlägigen Tarifverträge angewendet werden. Für verschiedene Arbeitnehmer gelten dann verschiedene Tarifverträge mit mehr oder weniger unterschiedlichen Regelungen, je nachdem, welcher Gewerkschaft der einzelne Arbeitnehmer angehört. Es drohen vermehrt Arbeitskämpfe um einzelne Tarifregelungen. Die Tarifeinheit ist wesentlich und unverzichtbar für die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie. Die Tarifautonomie ist ihrerseits wesentliche Grundlage der Sozialen Marktwirtschaft und hat sich in den letzten Jahrzehnten nachhaltig bewährt. Deshalb ist die Tarifeinheit über eine gesetzliche Regelung wieder herzustellen. 2.3 Betriebliche Mitbestimmung mit Maß und Ziel Eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat fördert sowohl die Interessen der Arbeitnehmer als auch die der Arbeitgeber aber nur, wenn die betriebliche Mitbestimmung schnell, flexibel und passgenau ist. Gerade mit Regelungen in Betriebsvereinbarungen lassen sich Arbeitsbedingungen einheitlich und für alle Beschäftigten des Betriebs bindend herstellen, ohne dabei mit

10 Die Position der vbw 7 jedem Arbeitnehmer einzeln verhandeln zu müssen. Dies erleichtert die Personalarbeit erheblich. Wichtig sind aber Kontinuität in der Betriebsratsarbeit sowie Aufgabenentschlackung und Verfahrensbeschleunigung bei der betrieblichen Mitbestimmung. 2.4 Arbeitsschutz, sachgerecht und umsetzbar Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährden Die bayerische Wirtschaft trägt die Verantwortung, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch die Arbeitsbedingungen nicht zu gefährden. Diese Verantwortung nehmen die Unternehmen ernst: Die Zahl der Arbeitsunfälle geht seit Jahren kontinuierlich zurück und die Betriebe arbeiten weiter an der Verbesserung des Arbeitsschutzes. Sie investieren in die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen und verbessern ständig Abläufe, Informationsmanagement und Führungssysteme, um unnötige Belastungen zu vermeiden. Dadurch erhöhen die Unternehmen nicht nur den Gesundheitsschutz der Beschäftigten, sondern vermeiden teure Fehlzeiten und Frühverrentung. Dabei sind sich die Arbeitgeber jedoch ihres begrenzten Einflusses auf das Gesundheitsverhalten der Einzelnen bewusst. Mitarbeiter verbringen nur ein Fünftel ihrer Zeit am Arbeitsplatz und sind dort meist besser geschützt als in anderen Lebensbereichen. Zudem kann und darf ein Arbeitgeber nur sehr begrenzt Einfluss auf die Lebensführung außerhalb der Arbeit nehmen. Es ist daher in erster Linie Aufgabe der Mitarbeiter, die Verantwortung für die eigene Gesundheit zu übernehmen Anforderungs- und Leistungsprofile nicht gegen Arbeitsschutz ausspielen Arbeitsschutz steht jedoch nicht im Gegensatz zu Engagement und Leistung. Ein hohes Anforderungs- und Leistungsniveau bleibt Kennzeichen einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft und fördert Kompetenzen und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter. Anforderungs- und Leistungsprofile dürfen nicht gegen den Arbeitsschutz ausgespielt werden Arbeitsschutz nicht überdehnen Der Arbeitsschutz darf nicht überdehnt werden. So ist z. B. anerkannt, dass Stress viele Ursachen hat. Die Ursachen liegen im privaten, manche auch im Arbeitsumfeld. In einer solchen Situation von Multikausalität kann der Arbeitgeber nur einen sehr beschränkten Anteil zur Problemlösung beitragen.

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12 Ansprechpartner / Impressum 9 Ansprechpartner Volker Leinweber Leiter Volkswirtschaft Telefon Telefax volker.leinweber@vbw-bayern.de Matthias Werner Grundsatzabteilung Recht Telefon Telefax matthias.werner@vbw-bayern.de Impressum Alle Angaben dieser Publikation beziehen sich grundsätzlich sowohl auf die weibliche als auch auf die männliche Form. Zur besseren Lesbarkeit wurde meist auf die zusätzliche Bezeichnung in weiblicher Form verzichtet. Herausgeber: vbw Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. Max-Joseph-Straße München vbw Juli 2014

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