Ökologische Aspekte bei der Neubewilligung, Wiederverleihung und Sanierung von Wasserkraftanlagen
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- Gerhard Falk
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1 ERFA Treffen in Mallnitz 02. April 2011 Ökologische Aspekte bei der Neubewilligung, Wiederverleihung und Sanierung von Wasserkraftanlagen Mag. Gerald Kerschbaumer U. Abt. 15- Ökologie & Umweltdaten Amt der Kärntner K Landesregierung, 9020 Klagenfurt
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3 Seit 30. März M 2010 zusätzliche Verordnungen in Kraft: o NGP = Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan VO 2009 NGPV 2009 => Beinhaltet ein Maßnahmenprogramm zur Zielerreichung (guter ökologischer Zustand bzw. gutes ökologisches Potential aller Gewässer) o Qualitätszielverordnung tszielverordnung ÖKOLOGIE Oberflächengew chengewässer QZV Ökologie OG => Dient der Beurteilung von Oberflächenw chenwässern auf Basis von biologischen, hydromorphologischen und allg. physikal.- chemischen Qualitätskomponenten tskomponenten
4 Vor Detailplanung bzw. Antrag (Neuanlage) bereits Vorbegutachtung (OAS) durch o ASV f. Gewässer sserökolgie o ASV f. Naturschutz o Mitglied(er) des Naturschutzbeirates (Umweltanwalt) o=> Machbarkeit ja/nein
5 Beurteilungskriterien Hydromorphologischer Zustand, wenn sehr gut Hinweis, dass Gutachten nicht positiv sein können k Beurteilung Masterplan Wasserkraft bzw. Kriterienkatalog KärntenK bei Gewässer sserökologie noch Anforderung der Untersuchung biologischer Qualitätselemenete tselemenete (va. Fische, Makrozoobenthos)
6 Kriterien Ökologie Vorhandensein eines Gewässers in einem Schutzgebiet (international, national oder lokal) mit Schutzgut Fische, MZB oder Wasserpflanzen =>z.b.: Natura 2000-Gebiete (naturnahe) Strecken mit Ausstrahlwirkungen sehr gute Fließgew gewässerstrecken - Ökomorphologischer Zustand < 1,5 Laichstrecken mit geeigneten Laichplätzen für seltene/gefährdete Fischarten
7 Kriterien Ökologie Charakteristische Seeausrinne oder - zurinne (In den Zu- und Abflüssen der Seen finden vielfach umfangreiche Laichaktivitäten ten von teilweise besonders geschützten Seefischarten statt). Mindestabfluss (MJNQ [l/s]) < 50 l/ sec (Ausnahme: Inselbetrieb, nicht ans öffentliche Stromnetz anschließbar)
8 Kriterien Ökologie Ökomorphologisch weitgehend unbeeinträchtigte bestehende Ausleitungsstrecken Zukünftig keine weiteren natürliche Seen als Speicher für f r die Wasserkraftnutzung
9 Zusätzliche Kriterien Wasserwirtschaft Gewässer, an denen unter Einsatz öffentlicher Mittel Revitalisierungsprojekte durchgeführt hrt wurden. Zusammenhängende ngende freie Fließstrecken, die für f r den ökologischen Hochwasserschutz (natürlicher Retentionsraum) wichtig sind sollten von energiewirtschaftlicher Nutzung freigehalten werden
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11 Gewässer sserökologische Aspekte bei Wasserkraftwerken Rest (Pflicht-,, Dotations-) ) wasser Erhaltung bzw. Wiederherstellung des Fließgew gewässerkontinuums (Errichtung einer Fischwanderhilfe (FWH))
12 Beurteilungsunterlagen Fischökologische Untersuchung und Bewertung (FIA) an mindestens 2 Strecken Hydrographische Daten (entweder Pegel vorhanden oder Messung im Einvernehmen mit Hydrographischer Abteilung) Hydrologischer Längenschnitt, L Jahresganglinie, Hydrologische Hauptzahlen Genaue ökomorphologische und morphologische Erhebung Makrozoobenthos ev. weitere Untersuchungen
13 Restwasserbemessungen Generelle einheitliche Bewertungskriterien für den Mindestwasserabfluss in der Qualitätszielverordnung Ökologie Q Restwasser mind. => NQT bzw. zusätzlicher Dynamischer Anteil =>MJNQT im Jahresmittel Gestaffeltes Sanierungsziel (bis 2015 bei Altanlagen zumindest soviel Restwasser, sodass durchgängig => im Bereich der prioritären Gebietskulisse = Hauptfließgewässer wie Drau, Gail, Gurk etc.)
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20 Befristete Wasserrechte nach dem österreichischen Wasserrechtsgesetz Rechtzeitig vor Ablauf => Antrag um Wiederverleihung des Wasserrechtes Unbefristet oder befristet: Ökologische Anpassung im Zuge des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes Freiwillige Anpassung (Förderung fürf ökologische Maßnahmen)
21 Prioritäre re Gewässer
22 Maßnahmen bis 2015: Kraftwerke KW Gössnitz KW Rottau KW Seebach KW an der Gurk Brückl, Althofen,. 3 KW Wolfsberg Fischeringerwehr Blaikenkanal KW Paternion Volpiniwehr - Mühlkanal KW Hasslacher Bezirksstädte KW Kellerberg 2 KW Schütt KW Villach KW Rosegg KW Annabrücke KW St. Paul KW Lavamünd Kraftwerksstandorte
23 Maßnahmen bis 2015: Kraftwerke ablaufende Wasserrechte Kraftwerke mit Fristablauf 2015 Bezirksstädte
24 Zusammenfassung der Maßnahmen bis 2015 Herstellung der Durchgängigkeit für den prioritären Fließgewässerraum durch Betreiber von Kraftwerken und Inhaber von Hochwasserschutzmaßnahmen Ablaufende Wasserrechte: Vereinfachte Verfahren, Anpassung an den Stand der Technik, FWH, RW Teilanpassung Restwasser (Durchgängigkeit) Anbindung von Nebengewässern, sogenannte Mündungsoffensive (Vernetzung) Synergieeffekte im Rahmen von Hochwasserschutzprojekten BWV, WLV Erhaltungsmaßnahmen (sehr gute Gewässerstrecken, Hydromorphologisch bedeutende Gewässerabschnitte) Monitoring und diverse Studien zur Abklärung von Maßnahmen
25 Offene Fragen Wie ist eine Steigerung der Wasserkraft- produktion möglich, m ohne ein Gewässer zu verschlechtern? An welchen Gewässerstrecken ist eine neue Wasserkraftnutzung ökologisch verträglich Stark verbaute bzw. beeinträchtigte Gewässer bieten sich zur Wasserkraftnutzung an Trinkwasserkraftwerke (bestehende Gemeindewasserleitungen, Bsp.: Bad Bleiberg)
26 Förderung der Modernisierungsplanung für KKW bis 1 MW Stufe 1 (Vorplanungsphase, Projektstudie) Steigerung des Regelarbeitsvermögen um zumindest 15% Mögliche Maßnahmen zur Modernisierung, Wiedererrichtung oder Erweiterung eines Kleinwasserkraftwerkes samt Wirtschaftlichkeitsabschätzung und Anwendung neuer Technologien im Bereich Kraftwerksbau, Regelungstechnik, etc.; Vorschläge zur ökologischen Verbesserung (z.b. Fischaufstiegshilfe oder dgl.); Vorschläge zur Verbesserung der Umweltsituation (Lärm) Information zum Ökostromgesetz (Förderungsmöglichkeit) max. 50 Projektstudien förderbar. Förderungssatz beträgt max. 90% der Beratungskosten pro Kraftwerksstandort, maximal jedoch 500,-- pro Kleinwasserkraftanlage.
27 Förderung der Modernisierungsplanung für Stufe 2 (Planungsphase) KKW bis 1 MW Detaillierte Planung sowie Gutachten zur Erhöhung des Regelarbeitsvermögens durch befugtes Büro max. 50 Projektstudien förderbar. Förderungssatz beträgt max. 50% der Kosten für die Planung des Projektes zur Erhöhung des Regelarbeitsvermögens um mindestens 15% pro Kraftwerksstandort, maximal jedoch 1.000,-- pro Kleinwasserkraftanlage. Nach Vorlage der Planungsergebnisse, des Gutachtens zur Erhöhung des Regelarbeitsvermögens und der Originalrechnung u. zahlungsbeleg wird vom Nettobetrag 50% bis zur max. Förderhöhe ausbezahlt. Stufe 3 (Umsetzungsphase; nur zur Information) Investitionen zur Umsetzung des in Stufe 2 entwickelten Projektes mit der Möglichkeit zur Förderung durch die OeMAG entsprechend dem Ökostromgesetz. Kontakt: Abteilung 15 Umwelt - Uabt. Energiewirtschaft/Energieförderung Tel:
28 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
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