Hygiene (griech. => Hygieia) Hygieneanforderungen
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- Emma Hauer
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1 Hygieneanforderungen in Wohngruppen Hausgemeinschaften M. Christine Klöber Hygiene (griech. => Hygieia) Hygeia, Gustav Klimt Wissenschaft von der Gesundheit Medizinische Primärprävention Prävention durch gefestigte Verfahren Akutmaßnahmen 1
2 Infektionshygiene Hygeia, Gustav Klimt ist nur ein Teil der gesamten Hygiene und nur ein Teil der anzuwendenden Präventionsmaßnahmen in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Erkältungskrankheiten Immunschwäche, Pflegebedürftigkeit (Hautinfektionen, Soor, Atemwegsinfektionen Infektionen mit epidemischen Potential (Noro, Scabies, Influenza) Nosokomiale Infektion (Wundinfektion, MRSA) örtliche Rahmenbedingungen gemeinschaftlicher Versorgung und Unterbringung (Lebensmittelvergiftungen, Legionellose) 2
3 Schwerpunkte von Hygienemaßnahmen im Gesundheitswesen Organisation Hygienefachpersonal, Hygieneplan, Hygieneschulung Medizinische Maßnahmen aseptisches Arbeiten, geregelte Vor- und Nachsorge Personalhygiene PSA, Händehygiene, Impfungen Umgebungshygiene Bau- und Einrichtung, Flächenreinigung und -desinfektion, Lebensmittelhygiene Abfall, Wäsche, Wasser Küchenhygiene, HACCP MP-Aufbereitung Reinigung, Desinfektion, Sterilisation Infektionsprävention-/intervention Räumliche Isolierung, Desinfektionsmaßnahmen Rechtsgrundlagen zu Hygienemaßnahmen in Einrichtungen des Gesundheitswesens Gesetze und Verordnungen Vorschriften Leitlinien, Richtlinien, Empfehlungen und Normen IfSG MPBetreibV ArbSchG LFGB BGVR KRINKO RKI-Empfehlungen DGKH-Leitlinien Normative Regelwerke 3
4 wer prüft was in Sachen Hygiene Gesundheitsamt MDK Heimaufsicht Gewerbeaufsicht Veterinäramt Zu Einrichtungen des Gesundheitswesens zählen: Krankenhäuser Arztpraxen OP-Zentren Dialysezentren Rettungs- und Krankentransportdienste Ambulante Pflegedienste Pflege-Servicedienste Reha-Kliniken Altenheime Pflegeheime Behinderteneinrichtungen Wohneinrichtungen für Suchtkranke Therapeutische Wohngemeinschaften Medizin (Alten)-Pflege Reha betreute Wohnformen 4
5 Das Hygieneniveau und sein Hygienekonzept bedürfen in speziellen Wohnformen der Klärung von Feststellungen, um ein angemessenes Hygienekonzept zu entwickeln: Altersdurchschnitt der Klienten Risiko von Nosokomiale Infektionen Art des Gemeinschaftslebens Ernährungszustand der Klienten und Angebotsformen Medizinische Maßnahmen Grad der Eigenständigkeit der Klienten Sicherheitsaspekte (pers., hyg., psych.) Grad der notwendigen Sauberkeit Normalitätsbezug Höhe der Hilfebedürftigkeit der Klienten Infektionsstatus spezielle Therapiekonzepte Quelle: P. Bergen Mit einigen Fragen können Sie das nötige Hygieneniveau selbst erheben. Haben die zu betreuenden Personen Probleme ihre Individualhygiene selbstbestimmt wahrzunehmen? ja nein hoch gering Gehören medizinisch-pflegerische Maßnahmen zum Leistungsangebot? Sind die zu betreuenden Personen als ansteckungsfähig einzustufen? Sind die zu betreuenden Personen als besonders infektionsgefährdet einzustufen? Besteht die besondere Gefahr von Infektionsausbrüchen? Erfolgt die Essenszubereitung für die Gemeinschaftsverpflegung innerhalb der Einrichtung? Quelle: P. Bergen 5
6 An rechtlichen Forderungen ist in jedem Fall zu erfüllen: Umzusetzende Vorgaben für alle Gemeinschaftseinrichtungen Meldepflichten gemäß 6 IfSG Belehrung gemäß 43 IFSG für Personal mit Lebensmittelkontakt Arbeitsschutzgesetz Arbeitssicherheitsgesetz BGV A 1 Trinkwasserverordnung kommunale Regelung zur Abfallentsorgung Einrichtungen gemäß 36 IfSG bzw. HeimG Einrichtungen, die dem Zweck dienen, ältere Menschen, pflegebedürftige oder behinderte Volljährige aufzunehmen, ihnen Wohnraum zu überlassen sowie Betreuung und Verpflegung zur Verfügung stellen oder vorzuhalten, und die in ihrem Bestand von Wechsel und Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner unabhängig sind und entgeltlich betrieben werden. Hygieneplan Infektionshygienische Überwachung Einhaltung der HeimMindBauV ja nein 6
7 Biostoffverordnung Bei Kontakt mit Biostoffen, ist die Biostoffverordnung anzuwenden. checken: wurden Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt? sind aktuelle Arbeits- und Betriebsanweisungen vorhanden? sind Pflichtschulungen nachweisbar? wird PSA vollständig und kostenfrei gestellt? gibt es Impfangebote? wurde ein Hygieneplan bzw.-konzept erstellt und ist auf dem aktuellen Stand? Gefahrstoffverordnung Bei Kontakt mit Gefahrstoffen, ist die Gefahrstoffverordnung anzuwenden. checken: wurden Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt? sind aktuelle Arbeits- und Betriebsanweisungen vorhanden? sind Pflichtschulungen nachweisbar? wird PSA vollständig und kostenfrei gestellt? gibt es Impfangebote? wurde ein Hygieneplan bzw.-konzept erstellt und ist auf dem aktuellen Stand? 7
8 KRINKO-Empfehlung Infektionsprävention in Heimen Diese Empfehlung gilt nur für Einrichtungen, in denen medizinische und damit assoziierte pflegerische Maßnahmen außerhalb von Krankenhäusern durchgeführt werden. Hervorzuhebende Punkte: personelle und organisatorische Voraussetzungen Personal- und Arbeitshygiene Umgebungshygiene (inkl. Abfall, Wäsche, Trinkwasser) Hygiene im Rahmen medizinisch-pflegerischer Maßnahmen Infektionsintervention Wäschehygiene: Gefahrbewertung durch Umgang mit Schmutzwäsche. Hygieneaktivitäten sind anspruchsorientiert zu planen. Vorgaben und Regelwerke KRINKO Infektionsprävention in Heimen RKI-Altanlagen Ziffer und 6.4 RAL 992 BGR 500 Kap. 2.6 Kernfragen Welche Wäsche ist als Krankenhauswäsche einzustufen? Wann kann von Wäscherei gesprochen werden? Inwieweit können die Haushaltsmaschinen Desinfektionsleistungen liefern? 8
9 Rechtstexte Wäschehygiene KRINKO-Empfehlung Infektionsprävention in Heimen (2005) Da die Bettwäsche in der Regel nicht Bewohner bezogen verwendet wird und eine Mischung der Wäsche während des Aufbereitungsprozesses stattfindet, muss ein desinfizierendes Verfahren gewählt werden. Bewohner eigene Wäsche (z.b. Kleidung) kann in der Regel wie Wäsche im Privathaushalt gewaschen werden. Während eines Ausbruchs von Erkrankungen sowie bei Personen mit bekannter MRSA-Kolonisation wird empfohlen, desinfizierend zu waschen. RKI-Altanlagen Ziffer und 6.4 (1995) Gebrauchte Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes ist mikrobiell verunreinigt und kann durch unsachgemäßen (Seite 7 der Vorlage) Umgang zur Verbreitung von Mikroorganismen und Infektionskrankheiten beitragen. Dies gilt insbesondere für Krankenhäuser, Altenpflege- und Rehabilitationseinrichtungen mit klinischem Charakter und Einrichtungen für ambulantes Operieren. BGR 500 Kap. 2.6 Krankenhauswäsche ist Wäsche, die beim Untersuchen, Behandeln, Pflegen und Versorgen von Kranken in Krankenhäusern sowie in Pflege- und Krankenstationen von Heimen anfällt. Unterteilung in hochinfektiöse, infektiöse und infektionsverdächtige Wäsche. Diskussionspunkt Wäsche: Merkmale von Wäschereien Eigenständigkeit (Eintrag in Gewerberegister) Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt Leistungen können von Kunden in Anspruch genommen werden Leistungen werden durch Personalmitglieder erbracht Desinfektionsleistung von Haushaltsmaschinen Waschmaschinen können Desinfektionsleitungen erzeugen (jedoch keine definierten Desinfektionsverfahren anwendbar) Thermisch ab 70o C Chemothermisch mit geeigneten Waschmitteln Überprüfungsmöglichkeit durch Läppchentest 9
10 Fazit zum Diskussionspunkt Wäsche: Wäsche in besonderen Wohnformen ist meist nicht als Krankenhauswäsche einzustufen Das Waschen kann in Haushaltswaschmaschinen erfolgen Keine Regelungen bei selbständiger Versorgung (d.h., selbständige Personen waschen ihre eigene Wäsche) Hygienegerechtes Vorgehen bei Waschen durch Personal Räumlichkeiten und Betriebsabläufe mit rein/unrein-unterteilung gewerbliche Maschinen sind vorteilhaft routinemäßig keine desinfizierenden Waschverfahren zwingend notwendig desinfizierende Verfahren im Interventionsfall bei Vergabe an Fremdwäschereien normalerweise kein RAL erforderlich Typisches Infektionsgeschehen: Allerweltsinfektion Infektionen der Haut- und Weichteile, der Atemwege und der Mundhöhle bei alten Menschen Nosokomiale Infektionen bei stark pflegeabhängigen Personen (z.b. bei enteraler Ernährung) Kolonisationen mit multiresistenten Erregern (z.b. MRSA, ESBL, VRE) bei Personen mit häufigen Klinikaufenthalten Hämatogen übertragbaren Erkrankungen (z. B HBV, HVC, HIV) bei Suchtkranken Lebensmittelvergiftungen Epidemisch auftretende virale Durchfallerkrankungen 10
11 Hygienemanagement: ausgebildete(r) Hygienebeauftragte(r) und evtl. ein Hygienearbeitskreis sind sinnvoll in großen Einrichtungen bzw. in Einrichtungen mit medizinischer Ausrichtung von besonderer Wichtigkeit sind erreichbare und kompetente Ansprechpartner für den Interventionsfall (Dienstleister?) Ein Hygieneplan ist prinzipiell immer sinnvoll - Einrichtungen gemäß 33 können sich an Rahmenhygieneplänen für Schulen orientieren - Einrichtungen gemäß 36 können Rahmenhygienepläne für Altenpflegeeinrichtungen als Grundlage nehmen Ergänzend zum Hygieneplan sind in medizinischen Einrichtungen für hygienerelevante Bereiche Reinigungsund Desinfektionspläne zu erstellen Hygeia, Gustav Klimt Fazit: Der Hygieneaspekt bleibt ein Thema Bei der Festlegung von Hygienemaßnahmen ist die Anwendbarkeit von Regelwerken zur Krankenhaushygiene kritisch zu hinterfragen Hygienefachwissen muss vorhanden sein Das Hygienekonzept ist ein integraler Bestandteil der Einrichtungskonzeption Hygieneplanung und Umsetzung sind verbindlich zu organisieren Die Maßnahmen sollten das Konzept nicht unterlaufen Es muss den Bewohnerbedürfnissen Rechnung tragen 11
12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Leuschnerstraße Kassel Tel.: 0561 / Fax: 0561 / c.kloeber@kloeber-kassel.de M. Christine Klöber Regelmäßige kostenlose Fachinformationen können Sie auf unserer Homepage anfordern. 12
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