Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Breisach - Ihringen - Merdingen

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1 Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Breisach - Ihringen - Merdingen 12. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes Sonderbaufläche Aufbereitung, Lager und Asphaltmischwerk (Stadt Breisach, Ortsteil Oberrimsingen) Begründung Planzeichnung Steckbrief Umweltbericht Stand: Offenlage

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3 BEGRÜNDUNG Seite 3 von 12 INHALT 1 ANLASS DER PLANÄNDERUNG VERFAHRENSABLAUF UND RECHTSGRUNDLAGEN Bisherige Änderungsverfahren Verfahrensdaten Umweltbericht ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN Regionalplan Fortschreibung Regionalplan ALTERNATIVENPRÜFUNG VERKEHRSANSCHLUSS INHALTE DER PLANÄNDERUNG... 11

4 BEGRÜNDUNG Seite 4 von 12 1 ANLASS DER PLANÄNDERUNG Anlass der Änderung des Flächennutzungsplans ist die geplante Erweiterung des vorhandenen Asphaltmischwerks Joos in Oberrimsingen um Flächen zur Lagerung und Aufbereitung von teerfreiem Straßenaufbruch. Zusätzlich soll das bereits bestehende südlich angrenzende Asphaltmischwerk in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden, um die faktische Nutzung der Flächen auch im Rahmen der Bauleitplanung darzustellen. Die Aufnahme dieser Fläche im Flächennutzungsplan als Sonderbaufläche verdeutlicht den inhaltlichen Zusammenhang der beiden Flächen und eröffnet künftige Entwicklungsmöglichkeiten. Das südlich des Plangebiets bereits bestehende Asphaltmischwerk wurde ab Winter 2015 rückgebaut und durch eine neue, insbesondere energieeffizientere Anlage ersetz. Es ist im Außenbereich genehmigt und hält ausreichend Abstand zu schutzwürdigen Nutzungen. Anlass der geplanten Erweiterung des Asphaltmischwerks um Flächen zur Lagerung und Aufbereitung von teerfreiem Straßenaufbruch ist es, das aufbereitete Material vor einer Befeuchtung durch Niederschläge zu schützen und so den Energieverbrauch bei der Verarbeitung zu senken, die Zwischenlagermenge zur Flexibilisierung der Produktion zu erhöhen und die Arbeitsflächen zur Flexibilisierung der Aufbereitung zu erweitern. Zu diesem Zweck wird die 12. punktuelle Flächennutzungsplanänderung durchgeführt. 2 VERFAHRENSABLAUF UND RECHTSGRUNDLAGEN Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Gebiet die vorgesehenen Flächennutzungen in ihren Grundzügen dar. Bebauungspläne, die die baulichen und anderen Nutzungen im Detail verbindlich regeln, sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Für das Gebiet der Gemeinden Breisach, Ihringen und Merdingen wurde im Rahmen ein Flächennutzungsplan aufgestellt. Dieser wurde am rechtswirksam. Zur Flächennutzungsplanänderung wird ein zweistufiges Planungsverfahren, bestehend aus der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung gemäß 3 (1) und 4 (1) BauGB und der Offenlage gemäß 3 (2) und 4 (2) BauGB durchgeführt. Zur Ermittlung, in welchem Umfang der Detaillierungsgrad die Belange des Umweltschutzes in die Flächennutzungsplanänderung Eingang finden müssen, wurde im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung um Stellungnahme gebeten. 2.1 Bisherige Änderungsverfahren Für das Gebiet der Gemeinden Breisach, Ihringen und Merdingen wurde im Rahmen ein Flächennutzungsplan aufgestellt. Dieser wurde am rechtswirksam. Aufgrund konkreter Bauvorhaben wurde der Flächennutzungsplan bereits acht Mal geändert, drei Änderungen befinden sich derzeit im Verfahren. Die vorliegende Flächennutzungsplanänderung stellt die 12. punktuelle Änderung dar.

5 BEGRÜNDUNG Seite 5 von 12 Nummerierung Planungsfall 1. FNP-Änderung Lagerumschlagsfläche Baldinger, Merdingen 2. FNP-Änderung Landschaftspark Schloss Lilienhof Ihringen 3. FNP-Änderung Kirchenacker in Gündlingen, Breisach FNP-Änderung KBC-Gelände, Breisach FNP-Änderung 8 Planungsfälle in Breisach, Ihringen und Merdingen 6. FNP-Änderung Landwirtschaft Rothaus Oberrimsingen und Reitanlage Gündlingen, Breisach FNP-Änderung Griesmattenhof, Breisach FNP-Änderung Feuerwehrhaus Rimsingen, Breisach 9. FNP-Änderung Sonderbaufläche Reitverein, Breisach FNP-Änderung Speckacker, Ihringen (im Verfahren) 11. FNP-Änderung Teilbereich KBC-Areal, Breisach (im Verfahren) 12. FNP-Änderung Sonderbaufläche Aufbereitung, Lager und Asphaltmischwerk, Breisach (im Verfahren)

6 BEGRÜNDUNG Seite 6 von Verfahrensdaten Aufstellungsbeschluss zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans durch den gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie Scoping durch den gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Schreiben Frist Schreiben.. Frist.. Anschreiben vom Umweltbericht Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Planauslage Frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange Behandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung und Offenlegungsbeschluss durch den gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Durchführung der Offenlage zur Beteiligung der Öffentlichkeit Durchführung der Offenlage zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Abwägung über die in der Frühzeitigen Beteiligung und der Offenlage vorgebrachten Anregungen durch den gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft und der 12. FNP-Änderung Der Umweltbericht (Büro Zink) ist ein Teil der Begründung und liegt den Unterlagen als gesonderter Teil bei. Dem Umweltbericht ist zeitlich (d.h. im Zuge der Frühzeitigen Beteiligung) ein Scoping vorgeschaltet. Im Detail wird im Sinne der Abschichtung auf den Umweltbericht zum Bebauungsplan verwiesen. 3 ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN Nach 1 (4) BauGB sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen. Aus diesem Anpassungsgebot ergibt sich für die Verwaltungsgemeinschaft die Verpflichtung zur Beachtung bestehender Ziele bei der Änderung, Ergänzung bzw. Aufstellung von Bauleitplänen. Dies gilt insbesondere für Flächennutzungspläne. Für den Bereich die Stadt Breisach sind die Ziele des Regionalplans Südlicher Oberrhein maßgebend. Darüber hinaus sind in Planaufstellung befindende Planwerke in der Abwägung zu berücksichtigen. Dies betrifft den fortgeschriebenen jedoch noch nicht wirksamen Regionalplan Südlicher Oberrhein.

7 BEGRÜNDUNG Seite 7 von Landesentwicklungsplan Ein Widerspruch zu Zielen des Landesentwicklungsplans ist nicht zu erkennen. Dies gilt auch im Hinblick auf Plansatz des Landesentwicklungsplans, der im Allgemeinen einer Ausweisung von Bauflächen in abgesetzter Lage entgegensteht. Da die Erneuerung der Asphaltmischanlage nicht mit einer Beseitigung aller vorhandenen baulichen Anlagen verbunden ist und letztlich die Erweiterung des bestehenden Betriebs ermöglicht werden soll, liegt ein Ausnahmefall vor. Es handelt sich nicht um einen Störfallbetrieb im Sinne der Seveso-Richtlinien. 3.2 Regionalplan Im derzeit wirksamen Regionalplan vom ist für den Bereich um die 12. Flächennutzungsplanänderung im Osten ein Vorrangbereich für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe der Kategorie B sowie im Westen ein Regionaler Grünzug und ein Vorrangbereich für Überschwemmungen dargestellt. Die Anordnung der Sonderbaufläche bewegt sich, ausgehend von der Raumnutzungskarte des aktuellen Regionalplans im Maßstab 1: , auf die bei der raumordnerischen Beurteilung der Zielverträglichkeit des Vorhabens abzustellen ist, noch innerhalb des Spielraums, der der Verwaltungsgemeinschaft bei der Bauleitplanung zuzubilligen ist. Daher stellt die vorliegende Planung keinen Widerspruch zu den Zielen des Regionalplans (sowie der Raumordnung) dar. Ausschnitt Regionalplan:

8 BEGRÜNDUNG Seite 8 von Fortschreibung Regionalplan Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Südlicher Oberrhein hat am den Beschluss zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans gefasst, da die fachlichen Grundlagen des derzeit gültigen Regionalplans z.t. bis auf das Jahr 1980 zurückgehen. Die Inhalte der Fortschreibung sind bei den weiteren Planungen im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, da mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass die zur Genehmigung vorgelegte Fassung zu einer verbindlichen Vorgabe werden wird. Die aktuelle Fortschreibung des Regionalplans mit Stand Dezember 2016 sieht vor, den Planbereich in einen erweiterten regionalen Grünzug einzubeziehen. Dies ist bei der Abwägung als Belang der Raumordnung zu berücksichtigen. Zu bedenken ist dabei, dass nach der angedachten Fassung des einschlägigen Plansatzes (3.1.1) ein Ausnahmetatbestand seitens der Behörden nicht zu erkennen ist. Bei dem Asphaltmischwerk kann nach Ansicht der Behörden nicht von einer mit dem Abbau oberflächennaher Rohstoffe in Verbindung stehenden temporären Betriebsanlage gesprochen werden. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist nicht befristet. Wie der Begründung des sich in Fortschreibung befindenden Regionalplans (B 50) zu entnehmen ist, kommt es im Übrigen auf einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Anlage und Rohstoffabbau an. Daran fehlt es bei Anlagen, in denen der Rohstoff verwertet wird.

9 BEGRÜNDUNG Seite 9 von 12 Die Änderungen, vor allem der regionale Grünzug, würden für den Bestand und auch die aktuelle Planung der Aufbereitungs- und Lagerflächen Konflikte hervorrufen. Aus diesem Grund hat die Stadt Breisach eine Stellungnahme während der Offenlage eingereicht. Die Lager- und Aufbereitungsflächen sind für das Asphaltmischwerk aus den in Kapitel 4 (Standortalternativen) dargestellten Gründen erforderlich. Das Mischwerk erfordert zwar den Kiesabbau nicht zwingend, jedoch sind die sich daraus ergebenden Synergien gegenüber einem anderen Standort ausschlaggebend, um den Belang des zukünftigen Regionalplans gegenüber der Standortgunst und der Weiterentwicklung des Betriebs abzuwägen. Daher soll am vorliegenden Standort festgehalten werden. 3.4 Wildwegekorridor Als nachrichtliche Übernahme sind im Regionalplan Kernflächen, Trittsteine und Verbundkorridore des Biotopverbunds enthalten. Westlich an das Plangebiets angrenzend verläuft im Bereich des Rheinwaldes ein Wildtierkorridor des Generalwildwegeplans Baden-Württemberg von internationaler Bedeutung. Dieser Korridor wird unter anderem von der streng geschützten Wildkatze (Anhang IV-Art) intensiv genutzt. Telemetriedaten der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg in Freiburg (FVA) zeigen, dass auch der Bereich Franzosenweg" von der Wildkatze aufgesucht und möglicherweise als Korridor genutzt wird. Hierzu fand mit der FVA Freiburg und dem Landratsamt Breisgau- Hochschwarzwald bereits im Vorfeld eine fachliche Abstimmung statt, um mögliche Beeinträchtigungen auszuschließen oder zu minimieren. Diese sieht wie folgt aus: Für den Wegfall der zentralen Gehölzfläche ist im Norden der Sonderbaufläche eine Grünfläche Ausgleich sowie ein langgezogener, nord-süd orientierter Gehölzstreifen auf der Ostseite der Fläche vorgesehen, der bereits jetzt in Teilen vorhanden ist. In der südlichen Spitze der Sonderbaufläche liegen verschiedene kleine Grünflächen (Trittsteinflächen). Nach entsprechender Bepflanzung mit deckungsgebenden Gehölzstrukturen, ermöglichen diese einen Zugang zum östlichen Gehölzstreifen. Dadurch wird sichergestellt, dass eine Korridorfunktion weiterhin aufrechterhalten werden kann und die Wildkatze sowohl von Norden als auch von Süden in das östlich anschließende Ackerland und Kiesgelände mit seinen Gehölz- und Brachflächen gelangen kann. Die Sicherung der Maßnahmen erfolgt im Bebauungsplan, sodass die Funktionsfähigkeit des Korridors insgesamt sichergestellt ist. 4 ALTERNATIVENPRÜFUNG Die Lage der Lager- und Aufbereitungsflächen im Zusammenhang mit dem bestehenden Asphaltmischwerk ist im Rahmen der Flächennutzungsplanung insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Flächensparens und bezüglich des Bedarfs städtebaulich zu prüfen und die Entscheidungsgründe darzulegen. Die Lage des Asphaltmischwerks orientiert sich an den nicht für den aktuellen Abbau vorgesehenen Flächen in unmittelbarem Umfeld des Kiesabbaus. Dabei besteht eine direkte Abhängigkeit zwischen Kiesabbau und Asphaltmischwerk insofern, als für die Produkte aus dem Kiesabbau unmittelbar in den Prozess einfließen. Ein Rohstoffwerk

10 BEGRÜNDUNG Seite 10 von 12 (hier: Kieswerk) ist für die Beschickung mit neuem Rohstoff erforderlich und in großer räumlicher Nähe sinnvoll, wenn nicht zumindest aus betrieblicher Sicht erforderlich. Zwar ist eine Zulieferung entsprechender Abbauprodukte theoretisch verbunden, jedoch aus verschiedenen Gründen nicht sinnvoll. Die unmittelbare Anbindung an den Kiesabbau hat folgende Vorteile: optimierte Betriebsabläufe Reduzierung der erforderlichen Lagerflächen durch Bereitstellung von Grundstoffen vor Ort Vorbelastung durch Kiesabbau Nutzung / Bündelung vorhandener Infrastruktur insbesondere der Verkehrsweg, von Verwaltungseinrichtungen und technischen Einrichtungen durch Bündelung reduzierte Verkehrsflüsse Zudem ist eine Lage des Asphaltmischwerks im Außenbereich fernab wohnbaulicher oder gewerblicher Nutzungen obligatorisch, um etwaigen Nutzungskonflikten vorzubeugen. Eine Neuordnung der Lager- und Aufbereitungsflächen ist aufgrund der Energieeffizienz (Überdachung, keine Vernässung) erforderlich. Dies ergibt sich u.a. aus ministeriellen Vorgaben, aus denen sich der erforderliche Umfang des hier planungsrechtlich vorbereiteten Vorhabens ergibt. Zusätzlich ergibt sich hierdurch eine flächeneffizientere und bezüglich des Betriebsablaufs optimierte Lagerung und Vorprozessierung. Die Lage dieser Flächen muss aus organisatorischen Gründen in unmittelbarem Umfeld der Asphaltmischanlage liegen. Die dabei flächensparendste Alternative stellt die nördlich des Asphaltmischwerks liegende Fläche dar. Hierdurch können Wege optimiert und Inanspruchnahme weiterer Flächen verhindert werden. Eine Lage im Osten wäre mit dem Verlust größerer Schläge landwirtschaftlicher Flächen verbunden gewesen. Der vorliegende Standort berücksichtigt zudem das Konzept des Wildwegekorridors. Eine Ausgestaltung und konkrete Umsetzung der bezüglich der Wildkatze erforderlichen Maßnahmen wird im Rahmen des Bebauungsplans gesichert. Bereits auf Ebene des Flächennutzungsplans wurde ein Grundkonzept zur Bewältigung der Thematik mit den betroffenen Behörden erarbeitet, um die grundsätzliche Machbarkeit des Bauvorhabens diesbezüglich zu klären. Der Flächenbedarf ergibt sich unmittelbar an der aus der Auslastung des Asphaltmischwerks sowie den ministeriellen Vorgaben, welche entsprechend baulich umzusetzen sind. Dabei kommt es zu einer Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen. Durch die Einbeziehung von derzeit nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen (Waldflächen), kann die Inanspruchnahme minimiert werden. Der Verlust der landwirtschaftlichen Flächen wird zur Schaffung von Sonderbauflächen in Kauf genommen. 5 VERKEHRSANSCHLUSS Die Sonderbaufläche Aufbereitung, Lager und Asphaltmischwerk ist über den Franzosenweg erschlossen, welcher nordwestlich des Plangebiets an der K 4933 anschließt und von dort entweder westlich Richtung Rhein (-querung) oder östlich Richtung B31 führt. Am westlichen Rand des Plangebiets verläuft die Straße An der Ries in Nord-Süd Ausrichtung und schließt im Norden an den Franzosenweg, im Süden an die L 134 an.

11 BEGRÜNDUNG Seite 11 von 12 6 INHALTE DER PLANÄNDERUNG Anlass der geplanten Erweiterung ist, dass das derzeit bestehende Asphaltmischwerk im südlichen Bereich neu gebaut und im Norden um Flächen zur Lagerung und Aufbereitung von teerfreiem Straßenaufbruch erweitert werden soll. Die Erweiterung soll entstehen, um das aufbereitete Material vor Befeuchtung durch Niederschläge zu schützen und so den Energieverbrauch bei der Verarbeitung zu senken, die Zwischenlagermengen zur Flexibilisierung der Produktion zu erhöhen und die Arbeitsfläche zur Flexibilisierung der Aufbereitung zu erweitern. Die Fläche ist im wirksamen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt; sie soll im Rahmen der 12. punktuellen Flächennutzungsplanänderung in ein Sondergebiet Aufbereitung, Lager und Asphaltmischwerk geändert werden. Die Änderung der Fläche der bereits bestehenden Anlage (ca. 1,7 ha, südlicher Bereich) bietet mit der Fläche im Norden (Aufbereitung, Lager) die Möglichkeit, auch in Zukunft wettbewerbsfähig und energieeffizienter produzieren zu können. Im Bereich der neu hinzukommenden Betriebsflächen (ca. 1,4 ha, nördlicher Bereich) ist die Ansiedlung folgender Nutzungen geplant: Lagerung und Aufbereitung von teerfreiem Straßenaufbruch auf überdachten und offenen Lager- und Aufbereitungsflächen. Nördlich angrenzend wird aus Gründen des Ausgleichs und zur Sicherung der Biotopvernetzung eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Ausgleich dargestellt. Kleinräumigere Strukturen, die insbesondere als Trittsteine für die Wildkatze dienen, werden auf der Ebene der Flächennutzungsplanung aufgrund der Maßstäblichkeit nicht dargestellt und finden im Rahmen der Bebauungsplanung Berücksichtigung. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung beträgt für die genannten Bereiche zusammen ca. 3,49 ha. Parallel zum Flächennutzungsplanverfahren wird für die Fläche für die Erweiterung mit Aufbereitungs- und Lagerfläche auch ein Bebauungsplan aufgestellt. Durch die Lage im Außenbereich wird die Konfliktträchtigkeit zwischen bestehender Bebauung und den schutzbedürftigen Wohnnutzungen verringert; gegebenenfalls können Emissionen durch die abschirmende Wirkung der Gebäude zusätzlich eingedämmt werden.

12 BEGRÜNDUNG Seite 12 von 12 Die im Flächennutzungsplan dargestellte grüne Linie beschreibt die Fläche B 31a; diese wurde während der Erarbeitung des Flächennutzungsplans 2020 untersucht (Sonderbaufläche Naturbühne), jedoch im Rahmen der 2. Offenlage des Flächennutzungsplans als großflächige gewerbliche Entwicklungfläche (25,6 ha) nicht weiterverfolgt. Rechtswirksamer Flächennutzungsplan Landwirtschaftliche Flächen Planung 12. Änderung Sonderbaufläche Aufbereitung, Lager und Asphaltmischwerk B1 Flächennutzung Fläche in ha Gesamtfläche 3,49 ha Bisherige Darstellung Zukünftige Darstellung Sonderbaufläche Aufbereitung, Lager und Asphaltmischwerk Landwirtschaftliche Fläche 3,49 ha 0 ha Sonderbaufläche B1 0 ha 3,12 ha Grünfläche Ausgleich 0 ha 0,37 ha Breisach, den Der Vorsitzende der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Breisach Ihringen Merdingen Der Planverfasser

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