Nr. 40 Neu-Ulm, den 29. September Jahrgang Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses 97. Sitzung des Umwelt- und Werkausschusses 97
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- Thomas Beyer
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1 Amtsblatt für den Landkreis Neu-Ulm Nr. 40 Neu-Ulm, den 29. September Jahrgang 2017 Inhalt Seite Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses 97 Sitzung des Umwelt- und Werkausschusses 97 Sitzung des Krankenhausausschusses 98 Haushaltssatzung der Kreisspitalstiftung Weißenhorn für das Haushaltsjahr Immissionsschutzrecht; Wesentliche Änderung der Beschaffenheit und des Betriebs einer Anlage zur Metall- Kunststoff-Separation (Anlage zur sonstigen Behandlung von gefährlichen Abfällen) Betreiberin: Cablo Metall-Recycling & Handel GmbH, Flugplatzstraße 1-2, Fehrbellin Betriebsort: Grundstücke Fl.-Nrn und 1261/4 der Gemarkung Straß 99 Wasserrecht; Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser zur Grundwasserabsenkung (Bauwasserhaltung) auf den Grundstücken Fl.Nrn. 245/194, 245/196, 245/198, 245/334 u.a. der Gemarkung Neu-Ulm (Bauvorhaben Südstadtbogen, südlich der Von-Hünefeld-Straße) durch die Realgrund AG, Ulm Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Ermittlung einer etwaigen Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung 99 Einwohnerzahlen der Gemeinden des Landkreises Neu-Ulm am Übung der Bundeswehr 100 Stellenausschreibung 101 Herausgegeben und gedruckt vom Landratsamt Neu-Ulm, Kantstraße 8, Neu-Ulm Erscheint in der Regel jeden Freitag; Einzelpreis 0,13 Euro, zuzüglich Porto; Abonnementpreis halbjährlich 3,30 Euro zuzüglich Porto. Das Amtsblatt können Sie auch unter (Aktuelles/Amtsblätter) abrufen. 96
2 Amtsblatt Nr. 40/2017 Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses Am Montag, 9. Oktober 2017, 09:00 Uhr findet im Landratsamt Neu-Ulm (Sitzungssaal, Zimmer 400b), Kantstraße 8, Neu-Ulm eine Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses statt. Öffentlicher Teil Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses vom und Kreisstraße NU 3: Umbau der Kreuzung St 2020 / NU 3 / Kirchplatz (Tavernenkreuzung) in Pfaffenhofen Aufnahme in das Investitionsprogramm 3. Kreisstraße NU 8: Umbau der Einmündung in die Staatsstraße St 2023 zu einem Kreisverkehrsplatz Zustimmung zur Planung 4. Kreisstraße NU 10: Biberach Beuren Anlage eines Geh- und Radweges zwischen Oberhausen und Beuren 5. Vertreter des Landkreises Neu-Ulm im Aufsichtsrat der Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-Gesellschaft (DING); Ende der Amtszeit der bisherigen Vertreter und Neubestellung 6. Neustrukturierung des Allgäu Airports (Gelände des ehemaligen Fliegerhorstes Memmingerberg); Endgültige Entscheidung über den weiteren Erwerb von Anteilen durch den Landkreis Neu-Ulm, hier: Kommanditanteile an der Grundbesitzgesellschaft II Gewerbepark am Allgäu Airport GmbH & Co. KG und GmbH-Anteile an der Gewerbepark am Allgäu Airport Verwaltungs GmbH sowie Entscheidung über damit zusammenhängende Fragestellungen 7. Informationen und Anfragen Im Anschluss daran findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. Az LABl NU S. 97/2017 Sitzung des Umwelt- und Werkausschusses Am Dienstag, 10. Oktober 2017, 09:00 Uhr findet im Landratsamt Neu-Ulm (Sitzungssaal, Zimmer 400b), Kantstraße 8, Neu-Ulm eine Sitzung des Umwelt- und Werkausschusses statt. Öffentlicher Teil Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Umwelt- und Werkausschusses vom Umstellung auf Fernwärmeversorgung der Berufsschule und der Fachoberschule Neu-Ulm 3. Zuordnung der zuständigen Ausschüsse für die Maßnahmen aus dem Klimaschutz-Teilkonzept Mobilität 4. Bericht über Kooperationspartner im Bereich Marketing für die Mitfahrzentrale 5. Fernwärme Weißenhorn Projektentwicklungsgesellschaft mbh; Änderung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere durch Einführung eines Aufsichtsrats anstelle des Beirats und Neufassung des Namens der Gesellschaft 97
3 Amtsblatt Nr. 40/ Bericht zur Lage beim Abfallwirtschaftsbetrieb 7. Kaufmännische Buchführung; Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr Auswirkungen des Verpackungsgesetzes, Ist-Aufnahme und anstehende Maßnahmen 9. Duale Systeme für die Erfassung und Verwertung von Verkaufsverpackungen; Verlängerung der Nebenentgeltvereinbarungen mit dem Landkreis Neu-Ulm für die Jahre 2018 bis einschließlich Änderungen im Abfallwirtschaftskonzept 11. Kalkulation der Entsorgungsgebühren des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises Neu-Ulm für den Zeitraum 2018 bis Informationen und Anfragen Im Anschluss daran findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. Az LABl NU S. 97/2017 Sitzung des Krankenhausausschusses Am Mittwoch, 11. Oktober 2017, 09:00 Uhr findet im Landratsamt Neu-Ulm (Sitzungssaal, Zimmer 400b), Kantstraße 8, Neu-Ulm eine Sitzung des Krankenhausausschusses statt. Öffentlicher Teil Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen des Krankenhausausschusses vom , und Bericht der Klinikleitung 3. Bericht des Beirats 4. Erweiterung der interdisziplinären Notaufnahme an der Stiftungsklinik Weißenhorn Sachstand des Projekts 5. Jahresergebnis der Kliniken der Kreisspitalstiftung Weißenhorn für das Jahr Weitere Umsetzung des Bürgerentscheids zum Erhalt der Geburtshilfestation an der Illertalklinik Illertissen 7. Informationen und Anfragen Im Anschluss daran findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. Az LABl NU S. 98/
4 Amtsblatt Nr. 40/2017 Haushaltssatzung der Kreisspitalstiftung Weißenhorn für das Haushaltsjahr 2017 I. Aufgrund der Art. 20 (3) des Bayer. Stiftungsgesetzes i.d.f. vom 26. September 2008 (GVBl. S. 834, BayRS ) in Verbindung mit Art. 57 ff. der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern i.d.f. der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 826, BayRS I) hat der Kreistag die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 erlassen. Anlage 1 Die Haushaltssatzung liegt diesem Amtsblatt als Anlage 1 bei. II. Die Regierung von Schwaben hat mit RS vom Nr /11/2 die Haushaltssatzung im genehmigungspflichtigen Teil ( 2 Abs. 1) zur Kenntnis genommen. Eine Genehmigung für den festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von war gemäß Art. 20 Abs. 3 BayStG i.v.m. Art. 65 Abs. 2 LkrO nicht erforderlich. Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren sind in der Haushaltssatzung nicht festgesetzt. III. Der Wirtschaftsplan 2017 liegt gemäß Art. 20 Abs. 3 Bayer. Stiftungsgesetz i.v.m. Art. 59 Abs. 3 Landkreisordnung in der Zeit vom bis auf Zimmer der Kreisspitalstiftung Weißenhorn, Günzburger Straße 41 in Weißenhorn, während der üblichen Geschäftsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Az /4 LABl NU S. 99/2017 Immissionsschutzrecht; Wesentliche Änderung der Beschaffenheit und des Betriebs einer Anlage zur Metall-Kunststoff- Separation (Anlage zur sonstigen Behandlung von gefährlichen Abfällen) Betreiberin: Cablo Metall-Recycling & Handel GmbH, Flugplatzstraße 1-2, Fehrbellin Betriebsort: Grundstücke Fl.-Nrn und 1261/4 der Gemarkung Straß Anlage 2 Die o.g. Bekanntmachung liegt diesem Amtsblatt als Anlage 2 bei. Az /2-G4 LABl NU S. 99/2017 Wasserrecht; Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser zur Grundwasserabsenkung (Bauwasserhaltung) auf den Grundstücken Fl.Nrn. 245/194, 245/196, 245/198, 245/334 u.a. der Gemarkung Neu-Ulm (Bauvorhaben Südstadtbogen, südlich der Von-Hünefeld-Straße) durch die Realgrund AG, Ulm Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Ermittlung einer etwaigen Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung Anlage 3 Die o.g. Bekanntmachung liegt diesem Amtsblatt als Anlage 3 bei. Az /5 LABl NU S. 99/
5 Amtsblatt Nr. 40/2017 Einwohnerzahlen der Gemeinden des Landkreises Neu-Ulm am Die Einwohnerzahlen der Gemeinden des Landkreises Neu-Ulm nach dem Stand vom (Basis Zensus 2011) werden wie folgt bekannt gegeben: Gemeinden Einwohnerstand vom Altenstadt, M Bellenberg Buch, M Elchingen Holzheim Illertissen, St Kellmünz a.d. Iller, M Nersingen Neu-Ulm, GKSt Oberroth Osterberg Pfaffenhofen a.d. Roth, M Roggenburg Senden, St Unterroth Vöhringen, St Weißenhorn, St Kreissumme Az LABl NU S. 100/2017 Die Bundeswehr hat für die Zeit Übung der Bundeswehr vom eine Truppenübung angesagt. Radfahrzeuge können zum Einsatz kommen. Der gesamte Landkreis Neu-Ulm ist betroffen. Wir bitten die Bevölkerung, sich von den Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten. Auf die Gefahr, die von liegen gebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dgl.) ausgeht, weisen wir besonders hin. Über die Schadensabwicklung bei evtl. auftretenden Manöverschäden erteilen die Gemeinden und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Schadensregulierungsstelle des Bundes, in Nürnberg nähere Auskünfte. Az LABl NU S. 100/
6 Amtsblatt Nr. 40/2017 Stellenausschreibung Der Landkreis Neu-Ulm sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen für den Fachbereich Jugend und Familie. Dipl.-Sozialpädagogin/ Dip.-Sozialpädagogen (BA oder FH) bzw. Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit Bachelorabschluss Anlage 4 Die o.g. Stellenausschreibung liegt diesem Amtsblatt als Anlage 4 bei. Az. 12. LABl NU S. 101/2017 gez. Thorsten Freudenberger, Landrat 101
7 Haushaltssatzung Haushaltssatzunq der Kreisspitalstiftunq Weißenhorn für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund des Art. 20 (3) des Bayer. Stiftungsgesetzes i.d.f. vom 26. September 2008 (GVBI. S. 834, BayRS ), in Verbindung mit Art. 57 ff. der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern i.d.f. der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBI. S. 826, BayRS ) erlässt der Kreistag folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Erfolqsplan in den Erträgen mit in den Aufwendungen mit Euro Euro und im Vermöqensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit Euro ab. Erfolgspian Einnahmen Ausgaben GewInnA/erlust Stiftungsklinik Weißenhorn / lllertalklinik lllertissen / Donauklinik Neu-Ulm / Gesamt /
8 Vermögensplan Einnahmen Ausgaben Stiftungsklinik Weißenhorn lllertalklinik lllertissen Donauklinik Neu-Ulm Gesamt Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind 2017 Kreditaufnahmen in Höhe von Euro vorgesehen. Stiftungsklinik Weißenhorn 0 lllertalklinik lllertissen Donauklinik Neu-Ulm 0 Gesamt Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf Euro festgesetzt. 5 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft. Weißenhorn, den Kreisspitalstiftung Weißenhorn X -b S- ThorsJe^Ffeudenberger (Siegel)
9 Anlage 2 zum Kreisamtsblatt Nr. 40 vom Öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheids Immissionsschutzrecht; Wesentliche Änderung der Beschaffenheit und des Betriebs einer Anlage zur Metall-Kunststoff- Separation (Anlage zur sonstigen Behandlung von gefährlichen Abfällen) Betreiberin: Cablo Metall-Recycling & Handel GmbH, Flugplatzstraße 1-2, Fehrbellin Betriebsort: Grundstücke Fl.-Nrn und 1261/4 der Gemarkung Straß Das Vorhaben unterliegt der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit gemäß 4 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG- in der Fassung der Bekanntmachung vom , BGBl. I S. 1274, zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl I S. 2771) i.v.m. Ziffer (G/E) des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV - in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl I S. 1440). Das Genehmigungsverfahren wurde mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Das Landratsamt Neu- Ulm hat der Cablo Metall-Recycling & Handel GmbH die immissionsschutzrechtliche Genehmigung mit Bescheid vom , Az.: /2-G8, erteilt. Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids sowie die Rechtsbehelfsbelehrung werden gemäß 10 Absätze 3, 7 und 8 BImSchG und 21 a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren -9. BImSchV- in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1298), öffentlich bekanntgemacht: Das Landratsamt Neu-Ulm erlässt folgenden B e s c h e i d : 1. Die Cablo Metall-Recycling & Handel GmbH erhält die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Beschaffenheit und des Betriebs ihrer Anlage zur Metall- Kunststoff-Separation (Anlage zur sonstigen Behandlung von gefährlichen Abfällen). Die Änderung betrifft Anlagenteile auf dem gesamten Betriebsgelände und umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen: - Erhöhung der Lagerkapazität für gefährliche Abfälle von derzeit max. 60 t auf künftig max. 400 t - Erhöhung der Behandlungskapazität für nicht gefährliche Abfälle von derzeit 100 t/d auf künftig max. 400 t/d, beschränkt auf eine Jahreskapazität von max t/a, davon max. 190 t/a VPE-Kabel und 200 t/a Stahlwellmantelkabel in der Vorzerkleinerung 3 - Erhöhung der Behandlungskapazität für gefährliche Abfälle von derzeit 5,5 t/d (Telekom-Innenkabel) auf künftig max. 165 t/d (Addition der Verarbeitungskapazität sämtlicher Bearbeitungsanlagen und -schritte); die Verarbeitungsmenge von max t/a der im Betrieb angenommenen gefährlichen Abfälle bleibt unverändert. - Änderung der Betriebszeiten einzelner Betriebseinheiten
10 - Seite Verlegung und zeitgleicher Betrieb der Vorzerkleinerungsanlagen 1 und 2, verbunden mit - der Errichtung und dem Betrieb eines zusätzlichen Filters, an den ausschließlich die Vorzerkleinerung 1 angeschlossen wird, - der Nachrüstung der bisher für die Vorzerkleinerungsanlagen 1 und 2 genutzten Filteranlage und ausschließliche Nutzung für die Vorzerkleinerungsanlage 2, - der Modifizierung der Trichterabsaugung der Vorzerkleinerungsanlage 2 sowie - dem Verzicht auf den Einsatz von gefährlichen Abfällen in der Vorzerkleinerungsanlage 2 - Ausrüstung der Vorzerkleinerungsanlage 3 mit einem höhenverstellbaren Abwurf - Betrieb der Kabelschlitzmaschinen bei der Verarbeitung von als gefährliche Abfälle eingestuften Kabeln und von bleiummantelten Kabeln unter Einsatz einer mobilen Absaugung - Umgruppierung der Aggregate der Zerlegeanlagen 1-3, verbunden mit - der Möglichkeit, deren Eldan-Siebe separat zu betreiben, - mit der Verlegung der Filteranlage 1 sowie - dem Austrag der Vorsichter-Leichtfraktion der behandelten Abfälle und des Filterstaubs der Filteranlagen 1 und 2 in geschlossene Container mit Spezialabdeckung - Gleichzeitiger Einsatz von gefährlichen Abfällen in den Zerlegeanlagen 1 und 3 - Verlegung von Aggregaten der elektrostatischen Nachreinigung - Zerlegung von Trafos - Änderung der Lagerordnung Außerdem sind aus formellen Gründen folgende bereits nach 15 BImSchG angezeigte und umgesetzte Maßnahmen Inhalt des Antrags: - Austausch des vorhandenen Korona-Walzen-Scheiders 1 gegen eine neue Anlage mit eigener Filteranlage - Errichtung und Betrieb eines Korona-Walzen-Scheiders 2 - Einbau einer Schallschutzeinhausung für den Drucklufttank der Filteranlage 2 - Einbau einer auch separat nutzbaren Siebanlage in der Zerlegeanlage Die Anlage erhält die in der beiliegenden Anlage 1 genannten Anlagenkenn- und Auslegungsdaten. Die Anlage 1 wird zum Bestandteil dieses Bescheids erklärt. 1.2 Die Genehmigung erlischt hinsichtlich der Anlagenteile, mit deren Betrieb nicht innerhalb von 3 Jahren nach Unanfechtbarkeit dieses Bescheides begonnen wurde. Sie erlischt außerdem, wenn die gesamte Anlage während eines Zeitraumes von mehr als 3 Jahren nicht mehr betrieben worden ist. 2. Es werden gemäß 31 Abs. 2 BauGB Befreiungen von folgenden Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt - Zaunhöhe im Sichtdreieck (größer als 90 cm) - Zaunhöhe (größer als 1,20 m) - Baugrenze überschritten - Sichtdreieck überbaut 3. Für die Anlage werden folgende
11 - Seite 3 - Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften zugelassen: 3.1 Gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO wird eine Abweichung von Ziff. 6.2 Tabelle 2 IndBauRL zugelassen (tragende und aussteifende Bauteile von Hof 2 (Grundfläche ca m²) einschließlich Überdachung Vorzerkleinerung (Grundfläche ca. 620 m²) ohne Feuerwiderstandsdauer) 3.2 Gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO wird eine Abweichung von Art. 25 Abs. 1 Nr. 3 BayBO zugelassen (tragende und aussteifende Wände und Stützen der offenen Hofüberdachung bei der Zerlegehallle nicht feuerhemmend). 3.3 Vorbehaltlich der Zustimmung der Kreisbrandinspektion beim Landratsamt Neu-Ulm, Fachbereich 45, wird gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO eine Abweichung von Ziff IndBauRL zugelassen (Verzicht auf Wandhydranten im Hof 2)... Die Zustimmung der Kreisbrandinspektion ist schriftlich einzuholen und zusammen mit der Baubeginnsanzeige vorzulegen. 12. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg, Kornhausgasse 4, Augsburg, Postfachanschrift: Postfach , Augsburg. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Die Erhebung einer Klage per einfacher ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit ( - Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung enthält Auflagen. Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheids einschließlich der dazugehörigen Antragsunterlagen liegt in der Zeit vom bis im Landratsamt Neu-Ulm, Kantstraße 8, Neu-Ulm, 2. Stock, Zimmer im Bauamt der Gemeinde Nersingen, Rathausplatz 1, Nersingen, Zimmer H 14 (Eingang links neben der Gemeindehalle) während der Dienststunden zur Einsicht aus.
12 - Seite 4 - Daneben wird der vollständige Genehmigungsbescheid (ohne die dazugehörigen Antragsunterlagen) nach 10 Abs. 8 a BImSchG auch im Internet auf der Homepage des Landkreises Neu-Ulm veröffentlicht, zu finden ist er dort unter dem Pfad Umwelt/ Immissionsschutz/ Informationen zur Industrie- Emissionsrichtlinie/ Genehmigungsbescheide und Überwachungsprotokolle (Link: Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Az /2-G4 Landratsamt Neu-Ulm
13 Anlage 3 zum Kreisamtsblatt Nr. 40 vom Bekanntmachung Wasserrecht; Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser zur Grundwasserabsenkung (Bauwasserhaltung) auf den Grundstücken Fl.Nrn. 245/194, 245/196, 245/198, 245/334 u.a. der Gemarkung Neu-Ulm (Bauvorhaben Südstadtbogen, südlich der Von-Hünefeld- Straße) durch die Realgrund AG, Ulm Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Ermittlung einer etwaigen Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung Die Realgrund AG, Ulm, beantragt die wasserrechtliche Erlaubnis zum Zutagefördern von Grundwasser zur Bauwasserhaltung. Während der Errichtung der Tiefgarage (Bauzeit ca. 2 Jahre) werden zur Trockenhaltung der umspundeten Baugrube bis zu 2,16 Mio m³ Grundwasser zutagegefördert und in die Donau abgeleitet. Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens hat das Landratsamt Neu-Ulm gemäß 5 und 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) festzustellen, ob für die Maßnahme eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die Vorprüfung ergab, dass von der geplanten Grundwasserentnahme keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die in 2 UVPG genannten Schutzgüter ausgehen. Die Entnahmemenge und Förderrate des Grundwassers während der Baumaßnahme wird den Grundwasserstand im Umfeld nicht wesentlich verändern. Ferner korrespondiert der Grundwasserstand im Bereich des Vorhabens mit dem Wasserstand in der Donau. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird daher nicht durchgeführt. Hinweis: Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Az /5 Landratsamt Neu-Ulm
14 Der Landkreis Neu-Ulm ist ein attraktiver Lebens- und Wirtschaftsraum mit hohem Freizeitwert. Als Bildungsregion bietet er die besten Zukunftsperspektiven. Das Landratsamt Neu-Ulm, ein modernes Dienstleistungsunternehmen, präsentiert sich als bürgernahe und kundenorientierte Behörde. Der Landkreis Neu-Ulm sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Dipl.-Sozialpädagogin/ Dipl.-Sozialpädagogen (BA oder FH) bzw. Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit Bachelorabschluss für den Fachbereich Jugend und Familie. Das Aufgabengebiet umfasst die vielfältigen Arbeitsbereiche des Allgemeinen Sozialen Dienstes in der Begleitung von minderjährigen Flüchtlingen, von freien Trägern der Jugendhilfe, betreuten Wohneinheiten sowie die Betreuung und Begleitung von anerkannten Flüchtlingsfamilien. Für diese anspruchsvolle Tätigkeit suchen wir engagierte Bewerber/innen mit einem abgeschlossenen Studium und der Fähigkeit zu fl exibler, selbständiger Arbeit im Team. Erfahrungen in der öffentlichen Jugendhilfe und Verwaltungskenntnisse wären von Vorteil. Der Führerschein der Klasse B ist erforderlich. Die Einstellung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) und Eingruppierung bis Entgeltgruppe S 14 TVöD. Ihre Bewerbung können Sie bis spätestens über unser Online-Bewerberportal unter einreichen. Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich gerne an den Fachbereichsleiter Herrn Lassernig (Tel. 0731/ ). Personalrechtliche Fragen beantwortet Ihnen Herr Traub (Tel. 0731/ ). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Weitere Informationen zum Landkreis Neu-Ulm fi nden Sie unter
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