Dokumentation des 3. Planungsforums für den SuedOstLink Halle (Saale), 8. März 2017
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1 Dokumentation des 3. Planungsforums für den SuedOstLink Halle (Saale), 8. März 2017 Dokumentation des 3. Planungsforums für den SuedOstLink Halle (Saale), 8. März
2 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemein Über das 3. Planungsforum für den SuedOstLink Programm Teilnehmerinnen und Teilnehmer Begrüßung und Einführung Vortrag zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Vortrag zum Vorschlagstrassenkorridor und den ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen Dokumentation der Arbeitsgruppen Arbeitsgruppe Nord (Sachsen-Anhalt) Arbeitsgruppe Süd (Thüringen/Sachsen) Vortrag zum Bundesfachplanungsverfahren und Beteiligungsmöglichkeiten in der Antragskonferenz Dokumentation des 3. Planungsforums für den SuedOstLink Halle (Saale), 8. März
3 1. Allgemein 1.1 Über das 3. Planungsforum für den SuedOstLink Das 3. Planungsforum für den SuedOstLink ist Teil der Maßnahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung für das Vorhaben. Der SuedOstLink ist eine geplante Verbindung zur Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) zwischen Sachsen-Anhalt und Bayern. Sie soll Wolmirstedt bei Magdeburg mit dem bisherigen Kraftwerksstandort Isar bei Landshut verbinden. Vorhabenträger für den nördlichen Teil des Projekts ist der Stromübertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH. Den südlichen, bayerischen Teil verantwortet der Netzbetreiber TenneT TSO GmbH. Planungsgrundlage für das Vorhaben ist die Bestätigung der Notwendigkeit im Bundesbedarfsplangesetz. Mit dessen Novellierung zum 31. Dezember 2015 wurde die Erdverkabelung für dieses Projekt zum Regelfall. Mit der Änderung wurden auch die aktuellen Netzverknüpfungspunkte festgelegt. 50Hertz hat diesen veränderten Rahmenbedingungen Rechnung getragen und Trassenkorridorvarianten für die Umsetzung als Erdkabel erarbeitet. Diese sind Bestandteil des Antrags auf Bundesfachplanung, den die beiden Vorhabenträger für den nördlichsten der vier Abschnitte, Abschnitt A von Wolmirstedt bis Raum Naumburg/Eisenberg, am 8. März 2017 bei der Bundesnetzagentur in Bonn eingereicht haben. Das Planungsforum ist Bestandteil einer Serie von Veranstaltungen, die die Planungen für den SuedOstLink fachlich begleiten. Wurde beim 1. Planungsforum in Jena am 21. Juni 2016 die Methodik zur Trassenkorridorfindung vorgestellt, lernten die geladenen Vertreterinnen und Vertreter aus Landespolitik, Verwaltung und Verbänden der Bundesländer Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen bei der zweiten Auflage der Veranstaltung am 28. September 2016 in Leipzig die Ergebnisse der Trassenkorridorfindung und somit das Trassenkorridornetz kennen. Beim 3. Planungsforum in Halle/Saale hat Vorhabenträger 50Hertz nun den Vorschlagstrassenkorridor sowie ernsthaft in Betracht kommende Alternativen vorgestellt. Zunächst wurde Rückschau auf die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung gehalten, die über fast ein Jahr lang die Planungen begleitet hatte. Viele wertvolle Hinweise hatten 50Hertz während dieser Zeit erreicht. Es wurde erörtert, wie mit diesen umgegangen worden ist, wie sie bewertet worden sind und welche Hinweise letztlich in den Antrag auf Bundesfachplanung eingeflossen sind. Anschließend wurde die angewandte Methode der Trassenkorridorfindung erläutert und dar- Dokumentation des 3. Planungsforums für den SuedOstLink Halle (Saale), 8. März
4 gestellt, wie in einem abschnittsweisen Vergleich Vorschlagstrassenkorridor und Alternativen ermittelt worden waren. In zwei regionalen Arbeitsgruppen hatten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, detailliert Fragen zu den Korridorverläufen zu stellen. Anschließend wurde ein Ausblick auf das im Anschluss beginnende Verfahren der Bundesfachplanung gegeben und die Möglichkeiten vorgestellt, wie sich Träger öffentlicher Belange, aber auch Bürgerinnen und Bürger weiter in das Verfahren einbringen können. Die vorliegende Dokumentation bündelt Fragen und Antworten sowie Hinweise, die während des 3. Planungsforums für den SuedOst- Link geäußert wurden. Alle beim Planungsforum verwendeten Materialien, Karten und auch diese Dokumentation sind online zu finden unter Dokumentation des 3. Planungsforums für den SuedOstLink Halle (Saale), 8. März
5 1.2 Programm Das 3. Planungsforum für den SuedOstLink dauerte knapp vier Stunden. Diese Zeit wurde genutzt, um den Vorschlagstrassenkorridor und die ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen sowie deren Ermittlung vorzustellen. Das Programm sah u.a. eine Rückschau auf die bisher geleistete Arbeit in Trassenkorridorfindung und früher Öffentlichkeitsbeteiligung vor und gab den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Ein- und Ausblick auf Karten und das weitere Verfahren. Zeit Tagesordnungspunkt 11:00 11:15 Uhr Begrüßung durch Olivier Feix, 50Hertz, und Moderator Dr. Christoph Ewen 11:15 11:45 Uhr Überblick über Hinweise und Anregungen aus der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung und deren Auswertung Mark Pazmandy, Gesamtprojektleiter SuedOstLink, 50Hertz 11:45 12:15 Uhr Ermittlung der Trassenkorridoralternativen und Findung des Vorschlagstrassenkorridors Jenny Fernández, Umweltplanerin, IBUe Ingenieurbüro für Umwelt und Energie 12:15 13:00 Uhr Mittagspause 13:00 14:30 Uhr Aufteilung in Arbeitsgruppen (Nordraum: Sachsen-Anhalt und Süd-Raum: Thüringen/Sachsen) 14:30 15:00 Uhr Kaffeepause 15:00 15:15 Uhr Zusammenfassung der Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen (Plenum) 15:15 15:35 Uhr Bundesfachplanungsverfahren und Beteiligungsmöglichkeit in der Antragskonferenz Dr. Reinhard Ruge, Stellv. Leiter Recht, 50Hertz 15:35 15:45 Uhr Verabschiedung und Ausblick Dokumentation des 3. Planungsforums für den SuedOstLink Halle (Saale), 8. März
6 1.3 Teilnehmerinnen und Teilnehmer Name Ardelt, Kathleen Beck, Lars Berend, Martina Böttger, Janina Brandt, Dr. Susanne Brauckhoff-Sell, Susanne Butz, Regina Döhrer, Paul Fischer, Steffen Fischer, Uwe Geheeb, Robert Gerhardt, Dieter Groß, Eckhard Hauser, Johann Hepner, Christine Heßler, Klaus Horn, Axel Hucke, Kathrin Ilgenstein, Simone Irmer, Marek Iser, Uwe Jäger, Martin Kirsch, Dr. Annetta Kleinert, Christina Körner, Dr. Ariane Krauß, Michael Lotzmann, Robby Lück, Joachim Mättig, Petra Müller, Heide Müller, Reinhard Oehler, Maria Pfau, Jens Institution Industrie- und Handelskammer Magdeburg Landratsamt Vogtlandkreis Landkreis Mansfeld-Südharz Landtag von Sachsen-Anhalt Bauernverband Sachsen-Anhalt Bürgerdialog Stromnetz Landratsamt Saale-Orla-Kreis Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Saalekreis Bauernverband Saaletal e.v. Thüringer Landtag Thüringer Landesverwaltungsamt Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg Kreistag Salzlandkreis Landkreis Mansfeld-Südharz Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Thüringer Bauernverband e.v. Thüringer Bauernverband e.v. Landkreis Börde Regionale Planungsgemeinschaft Halle Burgenlandkreis Stadt Könnern Regionale Planungsgemeinschaft Halle Landkreis Saalekreis Burgenlandkreis Energieversorgung Halle Netz GmbH Landkreis Harz Bürgerdialog Stromnetz Landesdirektion Sachsen Landesdirektion Sachsen Regionale Planungsstelle Ostthüringen Landratsamt Saale-Orla-Kreis Sächsischer Landesbauernverband e.v. Dokumentation des 3. Planungsforums für den SuedOstLink Halle (Saale), 8. März
7 Reip, Dr. Hans S. Scharf, Marion Schilling, Marion Schmidt, Rüdiger Schneider, Karl Scholtyssek, Andreas Scholz, Elke Thieme, Udo Wechselberger, Tilo Weiß, Peter Welzel, Andreas-Peter Winkler, Dr. Thoralf Zimmer, Matthias Zorn, Dr. Anke Naturschutzbund Landesverband Thüringen e.v. Landkreis Börde Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg Gemeinde Hohe Börde Planungsverband Region Chemnitz Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau Saale-Holzland-Kreis Burgenlandkreis Salzlandkreis Landkreistag Sachsen-Anhalt Landesdirektion Sachsen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Landesdirektion Sachsen Landesdirektion Sachsen Dokumentation des 3. Planungsforums für den SuedOstLink Halle (Saale), 8. März
8 2. Begrüßung und Einführung Moderator Dr. Christoph Ewen und Olivier Feix, Leiter Naturschutz/Genehmigungen bei 50Hertz, begrüßten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 3. Planungsforums für den SuedOstLink. Sie betonten die Information aus erster Hand: Denn gleichentags mit der Veranstaltung ging der erste Antrag nach 6 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) für den nördlichsten Abschnitt des SuedOstLinks an die Bundesnetzagentur als zuständiger Genehmigungsbehörde. Der Antrag auf Bundesfachplanung für den ersten Abschnitt des SuedOstLinks sei heute bei der Bundesnetzagentur eingegangen. Welches Resümee lasse sich nach der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung ziehen? Wir haben einen sehr hohen Aufwand betrieben. Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung war beim SuedOstLink so umfangreich, wie noch in keinem anderen Projekt bei 50Hertz. Aber die Bemühungen haben sich bezahlt gemacht. Wir konnten die Planungen vielerorts bestätigen und an einigen Orten haben die Hinweise auch zu Veränderungen geführt. Was erwarte die Anwesenden heute? Heute will 50Hertz zum einen zeigen, wie die Inhalte des Antrags auf Bundesfachplanung ermittelt worden sind. Zum anderen sollen die Anwesenden erfahren, wie sie weitere Hinweise und Stellungnahmen in der richtigen Form und zum richtigen Zeitpunkt in die nun folgende formelle Beteiligung einbringen. Denn wir sind überzeugt: Je besser wir den Wissensstand der Menschen vor Ort kennen, desto besser wird die Planung für den SuedOstLink. Das Planungsforum für den SuedOstLink gehe nun in die dritte Runde. Habe sich dieses Format für die Planungen bewährt? Seit dem 2. Planungsforum haben wir mehr als 600 Hinweise bekommen, die für den Antrag auf Bundesfachplanung und die weiteren Planungsschritte wichtig waren. Dies hat gezeigt: Das Planungsforum eignet sich gut, um einen überschaubaren Kreis an vornehmlich Fachleuten über den Planungsstand zu informieren und Hinweise einzuholen. Für die Information der breiten Öffentlichkeit hingegen braucht es andere, offenere Formate zum Beispiel unsere Infomärkte, mit denen wir im Herbst im Planungsraum unterwegs waren, oder Marktplatzbesuche mit unserem DialogMobil, die nun folgen sollen. Dokumentation des 3. Planungsforums für den SuedOstLink Halle (Saale), 8. März
9 3. Vortrag zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Fast ein ganzes Jahr lang hat 50Hertz während der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Hinweise für die Planungen des SuedOstLinks gesammelt. Gesamtprojektleiter Mark Pazmandy blickte auf die verschiedenen Maßnahmen zurück und erörterte die Ergebnisse. Lange vor der Abgabe des Antrags auf Bundesfachplanung und damit lange vor dem Eintritt in das offizielle Genehmigungsverfahren ist 50Hertz auf die Bürgerinnen und Bürger, auf Länder, Landkreise und Kommunen sowie weitere Träger öffentlicher Belange zugegangen, um zu informieren und möglichst viele Interessen in das Projekt einzubinden. Die Aktivitäten konzentrierten sich dabei auf die Nordhälfte des Vorhabens zwischen Wolmirstedt und der thüringisch-bayerischen Landesgrenze. Die Südhälfte des Vorhabens wird durch den Projektpartner TenneT realisiert, der dort auch die Öffentlichkeitsbeteiligung verantwortet. Dazu gab es neben dem Planungsforum, das vor allem die auf die Partizipation einer überregionalen, schwerpunktmäßig fachlichen Ebene abzielt, verschiedene, für weitere Zielgruppen entwickelte Formate. Eine länderübergreifende Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Länderministerien sicherte koordiniertes Vorgehen über den Planungsraum. Infomärkte vor Ort in den Landkreisen ermöglichten bei zehn Terminen im Herbst 2016 eine breite Information der Bürgerinnen und Bürger und brachten lokale Hinweise zum dort vorgestellten Trassenkorridornetz. Zudem beginnt nach dem 3. Planungsforum eine DialogMobil-Tour mit geplant 16 Stopps auf Marktplätzen. Im Mittelpunkt steht hierbei die Auswertung der erhaltenen Hinweise, die Erläuterung der Antragsinhalte und der Beteiligungsoptionen im weiteren Verfahren. Bis zur Fertigstellung des Antrags auf Bundesfachplanung haben 50Hertz insgesamt 665 Hinweise erreicht: 560 Hinweise wurden als raumkonkret eingestuft davon 232 Hinweise relevant für Antrag nach 6 NABEG, davon 328 Hinweise relevant im weiteren Verfahren (z.b. für die Unterlagen nach 8 NABEG oder die Planfeststellung). Ergebnis: Die Hinweise führten in 9 Fällen zu Anpassungen an bestehenden Trassenkorridorsegmenten. In Thüringen wurden sogar 2 komplett neue Trassenkorridorsegmente eingefügt. Frage zum Vortrag Im Vorfeld sei viel über mögliche Freileitungsalternativen gesprochen worden. Wann werde das konkreter? Die nun anstehenden Antragskonferenzen, zu denen die Bundesnetzagentur einlädt, werden abschnittsweise durchgeführt. Dort können kommunale Gebietskörperschaften, konkret Städte, Gemeinden und Landkreise, den Antrag stellen, dass für ihr Terrain die Möglichkeit eines Freileitungsteilabschnitts geprüft werden soll. Nimmt die Bundesnetzagentur dieses Prüfverlangen in den Untersuchungsrahmen auf, kann diese Dokumentation des 3. Planungsforums für den SuedOstLink Halle (Saale), 8. März
10 Prüfung dann im Rahmen der Erarbeitung der zusätzlichen Unterlagen nach 8 NABEG erfolgen. Mit ihrem Beschluss zur Bundesfachplanung entscheidet letztlich die Bundesnetzagentur, ob es auf einem Teilabschnitt zu einer Freileitungsausnahme kommt. 4. Vortrag zum Vorschlagstrassenkorridor und den ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen Der Vorschlagstrassenkorridor und die ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen standen im Fokus des 3. Planungsforums für den SuedOstLink. Jenny Fernández vom IBUe Ingenieurbüro für Umwelt und Energie erklärte den Anwesenden, wie die Vorschlagsvariante und die Alternativen ermittelt wurden. Inhalt des Antrags auf Bundesfachplanung für den SuedOstLink sind ein Vorschlagstrassenkorridor, als dem aus Sicht der Vorhabenträger am besten geeigneten Verlauf, sowie eine Reihe von ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen. Die Ermittlung erfolgte in mehreren Schritten: 1. Strukturierung des Planungsraums Ziel war es, frühzeitig geeignete Bereiche für die Trassenkorridorfindung zu erkennen. Dazu wurde geprüft, ob es aufgrund von Raumwiderständen, von Realisierungshemmnissen oder sonstigen zu berücksichtigenden Belangen geboten ist, auch von der Luftlinie weiter entfernte Bereiche bei der Korridorsuche mit einzubeziehen. Mithilfe einer computergestützten Raumanalyse wurde ein vorläufiger Untersuchungsraum abgegrenzt. Die folgende fachplanerische Überprüfung umfasste im Wesentlichen eine Einzelfallprüfung von Flächen, die besonders hohen Raumwiderständen unterlagen, eine Analyse von Bündelungsoptionen und die Identifizierung von Raumsituationen, an denen Querungen mit erhöhtem technischen Aufwand erforderlich sind. 2. Ermittlung des Trassenkorridornetzes Innerhalb dieses Raums wurde in einem zweiten Schritt nach geeigneten Trassenkorridorsegmenten gesucht. Diese Trassenkorridorfindung identifiziert Strecken zur Verbindung der beiden Netzverknüpfungspunkte (Wolmirstedt bei Magdeburg und Isar bei Landshut) innerhalb des strukturierten Untersuchungsraums. Dabei wurden neben den Raumwiderständen auch andere Kriterien berücksichtigt, allen voran mögliche Bündelungsoptionen mit vorhandenen Infrastrukturen wie Freileitungen, Rohrleitungen, Autobahnen oder Eisenbahntrassen. Im Planungsraum von 50Hertz wurden insgesamt 35 Trassenkorridorsegmente mit einer Gesamtlänge rund 685 Kilometern identifiziert. Im Zuge der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Trassenkorridorsegmente dem Planungsforum und bei zehn Infomärkten der Öffentlichkeit vorgestellt. 665 Einzelhinweise zum Trassenkorridornetz wurden geprüft. An neun Stellen wurden die Korridore angepasst, zwei komplett neue Segmente eingefügt. 3. Vergleich der Alternativen Im weiteren Schritt wurden Trassenkorridorsegmentkombinationen innerhalb definierter Abschnitte miteinander verglichen. Diese Abschnitte umfassten die Räume zwischen Wolmirstedt und dem Raum Naumburg/Eisenberg (Abschnitt A) sowie zwischen dem Raum Naumburg/Eisenberg und dem Raum Hof (Abschnitt B). Zwei weitere Abschnitte betreffen den bayerischen Raum. Der Vergleich ergab Dokumentation des 3. Planungsforums für den SuedOstLink Halle (Saale), 8. März
11 jeweils eine Vorschlagsvariante sowie ernsthaft in Betracht kommende Alternativen. Weitere Verläufe, unter anderem entlang der Autobahn 9 in Thüringen und der Autobahn 14 östlich des Geiseltalsees in Sachsen-Anhalt, waren aus Sicht der Planer mit solchen Nachteilen verbunden, dass sie nicht Teil der Alternativen wurden. Fragen zum Vortrag Korridorführung entlang der Autobahn 14 sei zwar geprüft worden, sei aber nicht in den Antrag eingeflossen. Wieso nicht? Eine Bündelung mit der Autobahn 14 findet sich als Alternative zwischen Plötzkau und Halle. Im nördlicheren Verlauf waren Bündelungen mit anderen linearen Infrastrukturen, wie Freileitungen und der Pipeline Stade- Teutschenthal planerisch günstiger. Insgesamt ist die Bündelung mit Autobahnen bei der Planung von Erdkabelkorridoren mit Schwierigkeiten verbunden. So liegen häufig Gewerbe- und Industrieansiedlungen unmittelbar an der Autobahn, die für die Trassenkorridorplanung nicht zur Verfügung stehen. Zudem müssen, weniger problematisch bei der Freileitungsplanung, mit einem Erdkabel zahlreiche Auf- und Abfahren sowie Unterquerungen der Autobahn gekreuzt werden. Wo genau lasse sich die Bewertung des Trassenkorridorvergleichs nachvollziehen? Inhalt des Antrags auf Bundesfachplanung sind auch genaue Beschreibungen der einzelnen Trassenkorridorsegmente. In einem Anhang findet sich für jedes Segment ein Steckbrief. Der beschreibt detailliert den Verlauf und die Vorteile bzw. Schwierigkeiten. Darüber hinaus ist im Antragstext die Methodik und der konkrete Vergleich der einzelnen Segmentstränge dokumentiert. Wie sei der Begriff des Konflikts im Raum zu verstehen? Seien das soziale Konflikte? Nein. Die Trassenkorridorplanung ist alleine bestimmt durch raumplanerische Aspekte. Das Schutzgut Mensch ist in den Raumwiderstandskriterien berücksichtigt. Ein großes Thema sei der Bodenschutz. Vor allem während des Baus könnten Böden in Mitleidenschaft gezogen werden. Wie solle das aufgegriffen werden? Im weiteren Verlauf der Bundesfachplanung wird 50Hertz die möglichen Maßnahmen zum Schutzgut Boden noch genauer betrachten. Das Bodenthema ist zum Beispiel auch wichtiges Thema in der strategischen Umweltprüfung. Die Auswirkungen auf die unterschiedlichen Böden werden genau geprüft. Ob es dabei um die Wiederherstellung der Bodenstruktur oder die Entschädigung gehe: Ziel sei es, das Erdkabel nicht zulasten der Landwirte zu realisieren. Soll mit dem Antrag auf Prüfung einer eventuellen Hybridvariante bis zur Antragskonferenz gewartet werden? 50Hertz betonte, dass eine sogenannte Hybridleitung, also die gemeinsame Führung von Drehstrom- und Gleichstromseilen auf einem Mast, technisch machbar sei. Nun müssten sich Landkreise und Gemeinden eine Meinung bilden ob für sie ein Antrag zur Prüfung einer Freileitungsalternative infrage komme. Dieser kann direkt bei der Antragskonferenz bei der Bundesnetzagentur gestellt werden. Dokumentation des 3. Planungsforums für den SuedOstLink Halle (Saale), 8. März
12 5. Dokumentation der Arbeitsgruppen In zwei Arbeitsgruppen wurden am Nachmittag des 3. Planungsforums der Vorschlagstrassenkorridor und die Alternativen betrachtet. Um einen detaillierten Blick auf die Regionen zu ermöglichen, wurden die Gruppen in einen Nordraum, bestehend aus Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Sachsen-Anhalt (Arbeitsgruppe Nord), und einen Südraum für Thüringen und Sachsen (Arbeitsgruppe Süd) unterteilt. Die beiden Arbeitsgruppen wurden jeweils durch zwei Mitglieder des SuedOstLink-Teams moderiert. Fachplanerische Erläuterungen übernahmen zudem Experten von 50Hertz, die je nach Themenlage zwischen den Gruppen wechselten. Experten waren Olivier Feix, Leiter Genehmigung / Naturschutz, Dr. Uwe Ziebold, Fachbereichsleiter Leitungstechnik, Dr. Reinhard Ruge, stellv. Leiter Recht, und Dr. Dirk Manthey aus der Öffentlichkeitsbeteiligung. In den Regionalgruppen veranschaulichten Karten die Verläufe von Vorschlagstrassenkorridor und Alternativen im jeweils fokussierten Teil des SuedOstLinks. Sonderkarten zeigten Bündelungsoptionen mit Infrastrukturen, Raumwiderstände sowie zugrunde liegende empfindliche Gebiete. Diese Karten sind, wie diese Dokumentation, auf der Projektwebseite von 50Hertz verfügbar unter Dokumentation des 3. Planungsforums für den SuedOstLink Halle (Saale), 8. März
13 5.1 Arbeitsgruppe Nord (Sachsen-Anhalt) Die Arbeitsgruppe Nord (Sachsen-Anhalt) wurde moderiert von Bernhard Segbers, Projektleiter Genehmigungen für den SuedOstLink, und Axel Happe, verantwortlich für die Öffentlichkeitsbeteiligung zum SuedOstLink (beide 50Hertz). In der Gruppe diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die Verläufe von Vorschlagstrassenkorridor und Alternativen innerhalb des Abschnitts A des SuedOstLinks von Wolmirstedt bis Raum Naumburg/Raum Eisenberg. Fragen aus der Arbeitsgruppe Nord (Sachsen-Anhalt) Ist der Hybrid-Mast vergleichbar mit einer 380kV-Leitung? Neben der reinen HGÜ-Freileitung könnte die Freileitungsoption auch die Bündelung einer Gleichstrom-Freileitung mit einer bestehenden Drehstrom-Freileitung auf einem Mast bedeuten. Dies wird auch als Hybridleitung bezeichnet. Eine so solche Hybridleitung würde den Austausch der bestehenden Drehstrommaste erfordern. Diese wären dann mit voraussichtlich rund 70 Metern etwa 10 bis 15 Meter höher als eine reguläre 380-kV-Drehstromleitung mit zwei Systemen. Allerdings würde im Gegenzug der Bau einer zusätzlichen Trasse vermieden. Wie hoch sei der Kostenunterschied zwischen Erd- und Freileitung? Die Kosten für die Erdkabelvariante können noch nicht genau benannt werden, da diese von mehreren Faktoren abhängig sind. Die Übertragungsnetzbetreiber gehen von Kosten vom drei- bis achtfachen im Gegensatz zu einer Freileitung aus. Sind bereits in Abschnitten Freileitungsteilabschnitte vorgesehen? Und: Gebe es eine Mindestlänge für einen Freileitungsabschnitt? Nein, der im Antrag auf Bundesfachplanung ausgewiesene Vorschlagstrassenkorridor sowie die Alternativen sind für den Einsatz eines Erdkabels geplant. Mögliche Freileitungsoptionen sind darin nicht definiert. Eine konkrete Mindestlänge für Freileitungsteilabschnitte gibt es nicht. Allerdings ist aus technologischer Sicht und aufgrund von Effizienzerwägungen von einem häufigen Wechsel zwischen Erdkabel- und Freileitungsrührung abzusehen, da für jeden Wechsel ein gesondertes Übergangsbauwerk, vergleichbar einem kleinen Umspannwerk, benötigt wird. Warum gebe es entlang der Autobahn 14 keinen Trassenkorridor? Eine Bündelung mit der Autobahn 14 findet sich als Alternative zwischen Plötzkau und Halle. Im nördlicheren Verlauf waren Bündelungen mit anderen linearen Infrastrukturen, wie Freileitungen und der Pipeline Stade- Teutschenthal planerisch günstiger. Sei es möglich die Leitung bei Langenweddingen als Hybridtrasse durch das Sülzetal umzusetzen? Als Alternative käme eine Hybridtrasse in Frage, da mit einer Freileitung der Sülzebachlauf leichter zu kreuzen wäre. Dies hängt jedoch davon ab, ob ein Antrag auf Freileitungsprüfung bei der Bundesnetzagentur gestellt und 50Hertz mit der Prüfung beauftragt werde. Ob es schlussendlich zu einer Freileitungsvariante kommt, muss die Prüfung zeigen. Und letztlich entscheidet die Behörde in ihrem Bescheid. Ist eine Hybridführung störanfälliger, wenn zwei verschiedene Übertragungsarten über einen Mast verlaufen? Ein Hybrid-Mast bedeutet die gleichzeitige Führung von Gleich- und Drehstrom auf einem Mast. Die Technische Universität Ilmenau hat im Auftrag von 50Hertz die gemeinsame Führung von Gleich- und Drehstrom auf einem Dokumentation des 3. Planungsforums für den SuedOstLink Halle (Saale), 8. März
14 Gestänge geprüft. Ergebnis: Eine Bündelung von 525-Kilovolt(kV)-Gleich- und 380-kV- Drehstrom ist grundsätzlich machbar. Wird die Trasse bei möglichen Erd- oder Hybridverläufen im Detail anders sein? Mit dem Beschluss der Bundesfachplanung wird ein durchgehender, verbindlicher bis Meter breiter Trassenkorridor durch die Bundesnetzagentur definiert. Hier ist auch definiert, auf welchen Teilabschnitten eine Freileitungsausnahme realisiert wird. Wo genau innerhalb des Korridors die letztendliche Trasse, also der Kabelgraben oder die Freileitungsmasten verortet werden, das muss das nachfolgende Planfeststellungsverfahren zeigen. Wie viele Erdkabelgräben werden bei einer Spannungsebene von 525 kv für eine Übertragung von 2 Gigawatt benötigt? Bei einer Spannungsebene von 525 kv wären zwei Erdkabel sowie ggf. zusätzliche metallische Rückleiter in einem Graben machbar. Bei der ebenfalls möglichen, niedrigeren Spannungsebene von 320 kv wären es vier Erdkabel plus ggf. Rückleiter in einem oder zwei Gräben. bewertet. Technisch ist es möglich, Autobahnen zu unterqueren. Wo quert die Trasse die Autobahn 143? Auch dieser Punkt wird im weiteren Verfahren geklärt werden. Innerhalb des Meter breiten Trassenkorridors besteht genügend Spielraum zur Querung der Infrastruktur. Warum findet im Salzlandkreis die westliche Trassenführung den Vorzug? Ein Trassenverlauf entlang der Autobahn ist schwierig, da es hier hohe Verdichtungsräume gibt. Die Bündelung mit der Pipeline Stade- Teutschenthal und die Führung um den Geiseltalsee stellen sich im Vergleich als planerisch günstiger dar. Warum führen die Korridore 009 und 011 nicht westlich an Könnern vorbei? Hier orientiert sich der alternative Trassenkorridorverlauf an dem Verlauf der Autobahn 14 und quert die Saale in Bündelung mit der Autobahn. Der Leitungsbau sollte möglichst bodenschonend und konfliktfrei mit der landwirtschaftlichen Nutzung verlaufen. Besteht hier die Möglichkeit nach produktionsintegrierten Ausgleichsmaßnahmen? Es wird Kompensationsmaßnahmen geben Ziel ist es, diese ohne landwirtschaftliche Beeinträchtigungen zu realisieren. Wie berührt die Trasse die künftige Autobahn 143? Die Planung für die Autobahn 143 liegt uns bereits vor und wird als mögliches Hindernis Dokumentation des 3. Planungsforums für den SuedOstLink Halle (Saale), 8. März
15 5.2 Arbeitsgruppe Süd (Thüringen/Sachsen) Die Arbeitsgruppe Süd (Thüringen/Sachsen) wurde moderiert von Mark Pazmandy, Gesamtprojektleiter SuedOstLink, und Jenny Fernández, Umweltplanerin des beauftragten Ingenieurbüros für Umwelt und Energie (IBUe). Die Arbeitsgruppe war besetzt mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus den Bundesländern Thüringen und Sachsen. Fragen aus der Arbeitsgruppe Süd (Thüringen/Sachsen) 50Hertz habe neben einem Vorschlagskorridor auch Alternativen erarbeitet wie werde die BNetzA diese im Vergleich zum Vorschlagskorridor behandeln? Gelten die vorgeschlagenen Trassenkorridore als einzig mögliche Varianten? 50Hertz hat nach Kriterien der Raumordnung Trassenkorridore erarbeitet. Diese werden von der BNetzA gleichwertig behandelt. Im Laufe der Bundesfachplanung können diese Trassenkorridore durch die BNetzA noch verändert werden. Gebe es bereits nähere Informationen zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen? Es gibt erste Gespräche zu Möglichkeiten der Umsetzung von naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Festgelegt werden diese allerdings erst im Planfeststellungsverfahren. Denn erst hier wird der konkrete Trassenkorridorverlauf definiert. Ziel ist es, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen möglichst im Einvernehmen mit den Landwirten zu realisieren. Könne sich durch eine mögliche Freileitungsausnahme der Trassenverlauf ändern? Durch eine Freileitungsprüfung kann ein neuer Trassenkorridorverlauf entstehen besonders dann, wenn die Leitung in Bündelung mit einer Dokumentation des 3. Planungsforums für den SuedOstLink Halle (Saale), 8. März
16 bestehenden linearen Infrastruktur Autobahn oder Freileitung realisiert werden soll. zudem mit außerordentlichen bautechnischen Schwierigkeiten verbunden. Dies alles hat in Summe dazu geführt, die beiden A9-Varianten in Thüringen abzuschichten. Der Trassenkorridorabschnitt westlich von Gera sei ohne planerische Alternative. Sei dies mit der BNetzA abgestimmt worden? Für den Abschnitt östlich von Jena konnte keine Alternative dargestellt werden. Der BNetzA ist dieser Sachverhalt bekannt. Wer könne eine Freileitungsprüfung beantragen? Das Verlangen ist von der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft zu stellen dies umfasst Städte, Gemeinden und Landkreise. Jedoch können auch mehrere Gemeinden ein gemeinsames Verlangen, ggf. auch mit dem Landkreis gemeinsam einreichen. Werde es eine bodenkundliche Baubegleitung geben? Und werde diese bereits während der Planung einbezogen? Eine bodenkundliche Baubegleitung ist fest eingeplanter Teil der Bauausführung. Was für Hinweise seien eingegangen? Es gingen Hinweise seitens der Bevölkerung und von Landes- und Kommunalbehörden ein. Im Anhang VII des Antrags, der Dokumentation der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Trassenkorridorfindung ist jeder einzelne Hinweis und dessen Bewertung nachzulesen. Im zweiten Planungsforum wurde von einem Muffenabstand von ca. 800 Metern gesprochen. Hat sich hier etwas geändert? Die Kabelabschnitte werden zwischen 800 und Meter lang sein und dann jeweils mit einer Muffe verbunden. Wie kam es zum Vorschlagstrassenkorridor? Welche Gewichtung wurde den einzelnen Widerständen zugemessen? Die exakte Gewichtung einzelner Kriterien und Raumwiderstandsklassen ist im Antrag auf Bundesfachplanung beschrieben. Warum sei die Variante entlang der Autobahn 9 verworfen worden? Eine Bündelung mit der Autobahn 9, besonders in den Trassenkorridorsegmenten 22 und 29, hat sich aufgrund zahlreicher Industrie- und Gewerbeareale entlang der Autobahn, aber auch aufgrund von Naturschutzgebieten, z.b. nördlich des Hermsdorfer Kreuzes, als schwierig erwiesen. Außerdem besteht zwischen Hermsdorf und Bad Klosterlausnitz eine Engstelle durch Siedlungsräume. Die Saale- Querung an der Staatsgrenze zu Bayern wäre Besteht die Möglichkeit, dass die Trasse mit der vorhandenen Freileitung zwischen Weida und Remptendorf gebündelt wird? Sollte ein Antrag auf Prüfung einer Freileitungsausnahme hierzu eingereicht werden, kann uns die Bundesnetzagentur diese Möglichkeit zur Prüfung aufgeben. Dokumentation des 3. Planungsforums für den SuedOstLink Halle (Saale), 8. März
17 6. Vortrag zum Bundesfachplanungsverfahren und Beteiligungsmöglichkeiten in der Antragskonferenz Mit dem Einreichen des Antrags auf Bundesfachplanung für den ersten Abschnitt des SuedOstLinks und der anschließenden Bestätigung durch die Vollständigkeit durch die Bundesnetzagentur beginnt das formelle Genehmigungsverfahren. Dr. Reinhard Ruge, Stellvertretender Leiter Recht bei 50Hertz, nahm dies zum Anlass, um den Verlauf des Gesamtprozesses von der Bedarfsplanung bis zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens zu skizzieren. Insbesondere zeigte er Möglichkeiten zu Beteiligung im weiteren Verfahren des SuedOstLinks auf. Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) in Deutschland erstellen regelmäßig Prognosen zur Entwicklung von Stromverbrauch und -erzeugung. Dieser Szenariorahmen wird nach öffentlicher Diskussion von der Bundesnetzagentur (BNetzA) geprüft und genehmigt. Auf der Grundlage des genehmigten Szenariorahmens erarbeiten die Übertragungsnetzbetreiber alle zwei Jahre den sogenannten Netzentwicklungsplan (NEP). Beide werden öffentlich zur Diskussion gestellt. Vertiefende Informationen gibt es auf den Internetseiten des Netzentwicklungsplans ( und der Bundesnetzagentur ( Mindestens alle vier Jahre stimmen Bundestag und Bundesrat über den Bundesbedarfsplan ab, der alle aktuellen Maßnahmen für ein stabiles und leistungsfähiges Stromnetz in Deutschland enthält. Als Vorhaben Nr. 5 wurde Ende 2015 die Gleichstromverbindung SuedOstLink erneut bestätigt. Mit der Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes wurde zudem der Planungsrahmen für den SuedOstLink mit neuen Netzverknüpfungspunkten, Erdkabelvorrang und Geradlinigkeitsgebot neu gesetzt. Grundlage des Genehmigungsverfahrens ist das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Im ersten Schritt, der Bundesfachplanung, ermitteln die Übertragungsnetzbetreiber einen bis zu Metern breiten Vorschlagstrassenkorridor zwischen den Netzverknüpfungspunkten sowie weitere, ernsthaft in Betracht kommende Alternativen. Diese Planungen reichen die Vorhabenträger als Antrag auf Bundesfachplanung (nach 6 NABEG) bei der Bundesnetzagentur ein. Im Falle des SuedOstLinks reichen die Vorhabenträger die Planungen zeitlich um wenige Wochen versetzt in insgesamt vier Abschnitten ein. Auch alle folgenden Genehmigungsschritte bis zum Bundesfachplanungsbeschluss werden nach Abschnitten getrennt ablaufen, wobei diese allerdings nicht identisch mit den Abschnitten der Bundesfachplanung sein müssen. Nach Erhalt und Bestätigung der Vollständigkeit der Unterlagen lädt die Bundesnetzagentur Träger öffentlicher Belange und Öffentlichkeit zu Antragskonferenzen. Auch auf Basis der hier gewonnen Erkenntnisse entscheidet die BNetzA dann über den Untersuchungsumfang. Dieses Papier gibt dem Vorhabenträger auf, mit welchen Untersuchungen und Konkretisierungen er die bereits eingereichten Unterlagen nach 6 NAGEB ergänzen muss. Diese Unterlagen nach 8 NABEG sind dann Gegenstand der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung und Erörterung durch die Bundesnetzagentur. Auf Basis dieser Verfahrenserkenntnisse fasst die Behörde dann den Bescheid zur Bundesfachplanung. Dokumentation des 3. Planungsforums für den SuedOstLink Halle (Saale), 8. März
18 Der darin genehmigte Trassenkorridorverlauf ist verbindlich für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren. Und der Bescheid legt auch fest, auf welchen Teilabschnitten eine Freileitungsausnahme zu realisieren ist. Im nachfolgenden Schritt der Planfeststellung folgt innerhalb des festgelegten Trassenkorridors u.a. die Feintrassierung des SuedOst- Links durch 50Hertz. Aber auch über Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird in diesem Verfahrensschritt entschieden. Der Planfeststellungsbeschluss ist Voraussetzung für den Baubeginn. Im aktuellen Verfahrensstand ist die nächste Möglichkeit der förmlichen Beteiligung die Antragskonferenz. Hier können insbesondere die Länder Alternativenvorschläge einbringen und die Gemeinden Anträge auf Freileitungsprüfverlangen stellen. Aber auch Träger öffentlicher Belange, Umweltvereinigungen und private können ihre Hinweise und Stellungnahmen abgeben. 50Hertz ist dankbar für frühzeitige Hinweise, um diese in der Planung noch berücksichtigen zu können. Bestimmte Handlungen müssen allerdings formal in der Antragskonferenz vorgenommen werden, wie etwa das Stellen eines Antrags auf Freileitungsprüfverlangen. Sollte dieses schon gestellt worden sein, muss es dort noch einmal förmlich wiederholt werden. Fragen zum Vortrag Stehen die Örtlichkeiten der Antragskonferenzen schon fest? Nein, diese werden demnächst durch die Bundesnetzagentur bekannt gegeben. Wie viele Antragskonferenzen wird es pro Abschnitt geben? Die BNetzA plant für den Abschnitt A zwischen Wolmirstedt und dem Raum Naumburg/Eisenberg zwei Antragskonferenzen und für den Abschnitt B von Raum Naumburg/Eisenberg bis Raum Hof eine Antragskonferenz. Für Bayern sind im Abschnitt C zwei und im Abschnitt D eine Antragskonferenz vorgesehen. Was ist der Unterschied zwischen einem Koppelpunkt und einem Abschnitt? Koppelpunkte sind gesetzt worden, um den Vergleich zwischen den Korridorsegmenten zu ermöglichen. Sie sind Teil der Korridorfindung. Die vier Abschnitte hingegen wurden aus Praktikabilitätsgründen für die Genehmigung gebildet. Dokumentation des 3. Planungsforums für den SuedOstLink Halle (Saale), 8. März
19 Mehr zu aktuellem Stand und Grundlagen des SuedOstLinks unter Kontakt für Fragen und Hinweise: Axel Happe Öffentlichkeitsbeteiligung SuedOstLink Naturschutz / Genehmigung 50Hertz Transmission GmbH Heidestraße Berlin T F axel.happe@50hertz.com Dokumentation des 3. Planungsforums für den SuedOstLink Halle (Saale), 8. März
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