1. Kernmassnahme Eigenmittel
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- David Julian Brandt
- vor 6 Jahren
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1 Präsentation des Schlussberichts der Expertenkommission TBTF Ausführungen von Prof. Dr. Thomas Jordan, Vizepräsident der Expertenkommission an der Medienkonferenz vom 4. Oktober 2010 Im Folgenden möchte ich Ihnen die wichtigsten Aspekte der beiden Kernmassnahmen Eigenmittel und Liquidität aus dem Massnahmenpaket vorstellen. Zudem werde ich Sie über die volkswirtschaftlichen Auswirkungen dieser beiden Massnahmen orientieren. 1. Kernmassnahme Eigenmittel Im Bereich der Eigenmittel schlägt die Expertenkommission für systemrelevante Banken ein umfassendes Konzept mit drei Komponenten vor. Die erste Komponente bildet die Basisanforderung. Diese stellt das Minimum an Eigenmitteln dar, damit die Banken die normale Geschäftstätigkeit aufrechterhalten können. Die Höhe der Basisanforderung entspricht dem regulatorischen Minimum, das durch den Basler Ausschuss für Bankenaufsicht im Rahmen von Basel III definiert worden ist. Die zweite Komponente hat eine Puffer-Funktion. Sie erlaubt es den Banken, auch grössere Verluste zu absorbieren, ohne dass die Basisanforderung unterschritten wird, womit die Geschäftstätigkeit weiter-
2 - 2 - geführt werden kann. Dieser Puffer ist deutlich umfangreicher konzipiert als von Basel III verlangt. Die dritte Komponente schliesslich ist eine progressive Komponente. Die Eigenmittelanforderungen steigen im Rahmen dieser Komponente progressiv mit dem Grad der Systemrelevanz einer Bank an. Die Systemrelevanz wird dabei anhand der Bilanzsumme und der Marktanteile einer Bank gemessen. Die progressive Komponente hat verschiedene Funktionen: Zum einen sorgt sie dafür, dass systemrelevante Banken über eine besonders solide Kapitalbasis verfügen. Damit soll unter anderem der finanzielle Spielraum für die Bewältigung einer Krise geschaffen werden. Nur wenn dieser Spielraum besteht, lassen sich die vorbereitete Notfallplanung einer Bank umsetzten und die systemrelevanten Funktionen erfolgreich herauslösen. Zum anderen soll die progressive Komponente einen Anreiz zur Begrenzung der systemischen Relevanz einer Bank schaffen. Ein hoher Grad an Systemrelevanz soll aus Sicht der Banken weniger attraktiv sein als ein tiefer Grad. Die progressive Komponente wirkt somit analog einer Lenkungsabgabe: Sie bewirkt, dass es im Interesse der Banken liegt, ihre Systemrelevanz freiwillig zu beschränken. Bei Verbesserungen der allgemeinen Sanier- und Liquidierbarkeit einer Bank können auf der progressiven Komponente Rabatte gewährt werden. Diese progressive Komponente ist im Basel III- Ansatz nicht enthalten. Sie beruht aber auf den Grundsätzen des Financial Stability Board, die einen Kapitalzuschlag für systemrelevante Banken vorsehen. Im Sinne eines komplementären Ansatzes kommt das Drei-Komponenten-Konzept sowohl für die risikogewichtete Eigenmittelquote als auch für die Leverage Ratio, das Verhältnis der Eigenmittel zur
3 - 3 - Bilanzsumme, zum Einsatz. Dies minimiert das Risiko, dass potenzielle Schwächen eines der beiden Ansätze ausgenutzt werden können. Sowohl die Leverage Ratio als auch die risikogewichtete Eigenmittelquote ist somit insgesamt progressiv ausgestaltet. Lassen Sie mich nun etwas zur Höhe der Eigenmittelanforderungen für systemrelevante Banken sagen. Für die risikogewichtete Eigenmittelquote legt die Expertenkommission konkrete Mindestanforderungen vor. Sie basieren auf den Definitionen von Kapital und risikogewichteten Anforderungen, die durch den Basler Ausschuss für Bankenaufsicht vor Kurzem im Rahmen von Basel III festgelegt worden sind. Die Kalibrierung der Leverage Ratio erfolgt später, nachdem die konkrete Ausgestaltung auf internationaler Ebene festgelegt worden ist. Die Kalibrierung der risikogewichteten Eigenmittelquoten ist in Tabelle 1 und in Grafik 1 zusammengefasst (vgl. auch Anhang 1 der Medienmitteilung). Die Basisanforderung beträgt 4,5 Prozent der risikogewichteten Aktiven. Eigenmittel in dieser Höhe müssen in Form von Common Equity gehalten werden. Common Equity ist die Klasse von Eigenmitteln mit der höchsten Qualität. Der Puffer beläuft sich auf 8,5 Prozent der risikogewichteten Aktiven. Davon müssen mindestens 5,5 Prozent in Form von Common Equity und maximal 3 Prozent in Form von bedingten Pflichtwandelanleihen gehalten werden. Diese Anleihen werden beim Unterschreiten einer Common Equity- Quote von 7 Prozent automatisch in Common Equity gewandelt. Man spricht hier auch von sogenannten Contingent Convertible Bonds oder kurz CoCos. Die progressive Komponente beläuft sich bei der aktuellen Grösse der Grossbanken auf 6 Prozent. Diese Komponente wird vollständig in CoCos gehal-
4 - 4 - ten, die beim Unterschreiten einer Common Equity- Quote von 5 Prozent gewandelt werden. Basierend auf den aktuellen Bilanzsummen und Marktanteilen belaufen sich die Eigenmittelanforderungen für die Grossbanken insgesamt somit auf 19 Prozent der risikogewichteten Aktiven. Davon müssen 10 Prozent in Form von Common Equity und 9 Prozent in Form von CoCos gehalten werden. Um die Strenge der Kalibrierung beurteilen zu können, muss beachtet werden, dass unter Basel III die Risikogewichte für die Aktiven deutlich verschärft und die Definition des Kapitals merklich enger gefasst wurden. So ist eine Eigenmittelquote von z.b. 10 Prozent unter Basel III deutlich schärfer als noch unter Basel II. Den Gesamteffekt aller Verschärfungen kann man an den in Franken ausgedrückten absoluten Anforderungen ablesen, die Sie in der Grafik 2 finden (vgl. auch Anhang 2 der Medienmitteilung). Die Vorschläge der Expertenkommission ergeben bei der Annahme, dass die risikogewichteten Aktiven unter Basel III je Bank 400 Mrd. Franken betragen (inkl. Credit Valuation Adjustments, vor Anpassungsmassnahmen der Banken), für jede der beiden Grossbanken ein Gesamtkapitalerfordernis von 76 Milliarden Franken. Dies entspricht rund 5 Prozent der Bilanzsumme der Banken. Im Vergleich zu den Mindestanforderungen von Basel III müssen die Grossbanken gemäss den Vorschlägen der Kommission rund 40 Prozent mehr Common Equity und rund 80 Prozent mehr Gesamtkapital halten. Die Differenz zwischen den internationalen Minimalanforderungen und den Vorschlägen der Expertenkommission wird sich in Zukunft verringern, wenn Basel III mit einem Zuschlag für systemrelevante Banken ergänzt wird.
5 - 5 - Die Vorschläge der Expertenkommission liegen auch deutlich über den bisherigen, gemäss Verfügungen der FINMA vom Herbst 2008 geltenden Anforderungen. Im Vergleich dazu ergeben sich etwa eine Verdopplung beim Gesamtkapital und eine Verfünffachung beim Common Equity. Bei unveränderter Grösse und gleichbleibenden Risiken müssen die Grossbanken über die nächsten Jahre ihre Kapitalbasis erheblich aufstocken. Bei den CoCos handelt es sich um ein neues Kapitalinstrument. Der Markt für CoCos muss in den nächsten Jahren noch aufgebaut werden. Aus Sicht der Finanzstabilität haben CoCos den Vorteil, dass sie im Gegensatz zu Aktien nicht vom Gewinnpotenzial hoher Risiken profitieren. CoCos erfordern vielmehr eine Risikoprämie, welche mit dem Risiko einer Bank zunimmt. Auf diese Weise tragen CoCos zu einer Disziplinierung der Banken bei. Aus Perspektive der Banken haben CoCos den Vorteil, dass sie steuerlich wie Fremdkapital bevorzugt behandelt werden und damit günstiger sind als Eigenkapital. Aus Sicht der Finanzstabilität wäre es wünschenswert, wenn die Banken CoCos auch in der Schweiz emittieren würden. Damit dies möglich ist, braucht es aber Änderungen bei der Verrechnungssteuer und der Emissionsabgabe. Für die Umsetzung der Eigenmittelanforderungen gelten die Fristen von Basel III, die eine schrittweise Einführung bis Ende 2018 vorsehen. Der Aufbau der unterschiedlichen Kapitalkategorien wird durch die FINMA und die SNB im Rahmen der Kapitalplanung der Banken begleitet. Sollte der Aufbau des CoCo- Kapitals nicht im vorgesehenen Umfang realisiert werden können, müssen die besonderen Anforderungen an die systemrelevanten Banken angepasst werden und zwar so, dass das Too big to fail - Problem in vergleichbarem Ausmass reduziert werden kann.
6 - 6 - Der Vorschlag der Expertenkommission, kombiniert mit den Verbesserungen im Rahmen von Basel III, führt zu einer signifikanten Stärkung der Kapitalbasis der Grossbanken. Dank der stärkeren Kapitalbasis erhöht sich die Stabilität dieser Banken direkt. Gleichzeitig wird die implizite Staatsgarantie, welche die Grossbanken zur Zeit geniessen, deutlich reduziert. Die verbesserte Kapitalisierung trägt auf diese Weise zu einer Wiederherstellung der Marktdisziplin und zu einer Risikoreduktion für die Steuerzahler bei. Die signifikante Stärkung der Eigenmittel spielt im Vorschlag der Expertenkommission eine besonders wichtige Rolle; Denn im Gegensatz zu anderen Ländern wird dafür auf andere, einschränkendere Massnahmen verzichtet. 2. Kernmassnahme Liquidität Lassen Sie mich zur zweiten Kernmassnahme, welche die Liquidität betrifft, übergehen. Sie besteht aus den neu entwickelten Liquiditätsanforderungen für die Grossbanken. Diese Anforderungen wurden von der FINMA und der SNB in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Banken entwickelt. Die Anforderungen basieren auf folgendem Konzept: Die Behörden definieren ein allgemeines Stressszenario. Anschliessend bestimmen die Grossbanken die unter diesem Szenario zu erwartenden Zu- und Abflüsse von liquiden Mitteln. Das Stressszenario unterstellt eine allgemeine Krise auf den Finanzmärkten bei einem gleichzeitigen Vertrauensverlust der Gläubiger gegenüber der jeweiligen Bank. Die Banken müssen den Nachweis erbringen, dass sie über ausreichende Liquidität verfügen, um die für ein solches Szenario geschätzten Abflüsse während mindestens einem Monat decken zu können. Dies gewährt den betroffenen Banken und den Behörden die minimal notwendige Zeit, um erforderliche Korrekturmassnahmen einzuleiten.
7 - 7 - Die Anforderungen traten für die Grossbanken bereits per 30. Juni 2010 in Form von brieflich festgehaltenen Grundsätzen in Kraft. Die Expertenkommission schlägt nun vor, diese Grundsätze auf eine rechtliche Basis zu stellen. Auf internationaler Ebene hat der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht quantitative Liquiditätsmindeststandards erarbeitet. Sie sind mit den neuen Vorschriften in der Schweiz methodisch kompatibel. 3. Volkswirtschaftliche Auswirkungen Für die Beurteilung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen des Massnahmenpakets konnte auf die vorliegenden Studien des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht und des Institute of International Finance abgestellt werden. Die Gegenüberstellung von Nutzen und Kosten spricht bei aller Ungewissheit deutlich dafür, dass der Nettoeffekt des vorgeschlagenen Massnahmenpakets positiv zu beurteilen ist. In der kurzen Frist ist mit vertretbaren Übergangskosten zu rechnen. Diese ergeben sich aus leicht höheren Zinsen für Kredite und einem leicht geringeren Wachstum der Kredite. Die Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum sind aber gering. Die vorgeschlagenen langen Übergangsfristen tragen zudem dazu bei, dass diese Anpassungskosten möglichst tief ausfallen. Den betroffenen Banken, dem übrigen Schweizer Finanzsektor und den Kunden wird ausreichend Zeit gelassen, sich allmählich an die neuen Anforderungen anzupassen. In der langen Frist dominiert der Nutzen der strengeren Anforderungen. Er ergibt sich daraus, dass mit höheren Eigenmitteln die Häufigkeit und die Heftigkeit von Finanzkrisen deutlich abnehmen. Der Basler Ausschuss hat in einer breit angelegten Studie den langfristigen Nettoeffekt höherer Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen geschätzt. Basierend auf die-
8 - 8 - sen Schätzungen führen die von der Kommission vorgeschlagenen Massnahmen zu einem positiven und permanenten Nettoeffekt auf das Niveau des Bruttoinlandprodukts. Tabelle 1: Zusammenfassung der Kalibrierung Komponente Kalibrierungsvorschlag I. Basisanforderung 4,5 % Common Equity 1 II. Puffer 8,5 %, wovon - mindestens 5,5 % Common Equity, - bis zu maximal 3 % CoCos (Trigger bei 7 % Common Equity) III. Progressive Komponente 6 % CoCos beim Status quo der Grossbanken 2 (Trigger bei 5 % Common Equity) Total 19 % Total Capital, wovon - mindestens 10 % Common Equity, - bis zu maximal 9 % CoCos 1 Zudem müssen die Basler Minima bezüglich Total Capital (8 %) und Tier 1 (6 %) erfüllt werden. Zu deren Erfüllung können die CoCos der Komponenten II und III angerechnet werden, sofern sie die entsprechenden Kriterien des Basler Ausschusses erfüllen. 2 Zur Zeit (Status quo) haben die Grossbanken eine Bilanzsumme (ohne Netting der Wiederbeschaffungswerte) von rund CHF Mrd. und einen Marktanteil von rund 20 %. Wenn Bilanzsumme und Marktanteile abnehmen (zunehmen), sinkt (steigt) die Höhe der progressiven Komponente.
9 - 9 - Grafik 1: Vorgeschlagene Ausgestaltung der progressiven Komponente 4.5% Zuschlag Marktanteile Anforderung in Prozent der risikogewichteten Aktiven 4.0% 3.5% 3.0% 2.5% 2.0% 1.5% 1.0% 0.5% 0.0% 8% 10% 12% 14% 16% 18% 20% 22% 24% Zuschlag Grösse Marktanteil in inländischen, systemrelevanten Märkten 4.5% Anforderung in Prozent der risikogewichteten Aktiven 4.0% 3.5% 3.0% 2.5% 2.0% 1.5% 1.0% 0.5% 0.0% '000 1'250 1'500 1'750 Bilanzsumme in CHF Mrd.
10 Grafik 2: Vergleich der Eigenmittelanforderungen in Milliarden Franken Milliarden Franken Komponente III (CoCos mit tiefem Trigger) Max. Anteil des Puffers in Form von CoCos (mit hohem Trigger) Tier 2-Kapital Tier 1-Kapital Common Equity (Minimum plus Puffer) Anforderungen gemäss Verfügungen Herbst 2008* (Schweizer Regime; alte Definitionen) Basel III (neue Definitionen) Kalibrierung Expertenkommission (neue Definitionen) (*) Die Verfügungen vom Herbst 2008 treten 2013 in Kraft. Die Verfügungen sehen vor, dass sich die Qualität des Kapitals bis zum Endzustand 2021 laufend verbessert. Die Vorschläge der Expertenkommission implizieren bei risikogewichteten Aktiven von CHF 400 Mrd. (inkl. Credit Valuation Adjustments, vor Anpassungsmassnahmen der Banken) eine gesamte Eigenmittelanforderung von 76 Milliarden. Die langfristige Finanzierung der Banken beträgt ungefähr CHF 200 Mrd. Langfristiges Fremdkapital, das nicht den Eigenmitteln zurechenbar ist, kann innerhalb der Übergangsfristen durch Common Equity oder CoCos substituiert werden.
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