In der Einrichtung wurde am Dienstag, von 9:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt.
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- Rüdiger Michel
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1 Stadt Augsburg Gesundheitsamt Kreisverwaltungsbehörde FQA (Fachbereich Pflege- und Behinderteneinrichtung - Qualitätsentwicklung und Aufsicht -) früher Heimaufsicht Stadt Augsburg, Hoher Weg 8, Augsburg Dienstgebäude: Hoher Weg 8 Zimmer: 24 Altenhilfe der Stadt Augsburg Ansprechpartner(in): *** Geschäftsleitung Telefon: *** Maximilianstraße 9 kvb-ha.gesundheitsamt@augsburg.de Augsburg Telefax: *** Ihre Zeichen: Unsere Zeichen: 530/Bz/Sparkassen-AltenheimM2 Datum: Unsere Zeichen und Datum bei Antwort bitte angeben Bitte beachten: s haben keine Rechtsverbindlichkeit Hinweise zur -Nutzung unter Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gemäß Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Träger der Einrichtung: Altenhilfe der Stadt Augsburg Maximilianstraße Augsburg Geprüfte Einrichtung: Sparkassen- Altenheim Baumgartnerstraße Augsburg In der Einrichtung wurde am Dienstag, von 9:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt. Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: Wohnqualität Soziale Betreuung Pflege und Dokumentation durch MDK kontrolliert Qualitätsmanagement Arzneimittel Hygiene Personal Mitwirkung Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: Feste Servicezeiten: Telefonzentrale: (0821) Bankverbindungen: Mo - Mi 8:30 16:30 Uhr Internet: Linie 2 Stadtsparkasse Augsburg Do 8:30 17:30 Uhr stadt@augsburg.de Haltestelle: Stadtwerke (BLZ ) Fr 8:30 12:00 Uhr Für Auslandszahlungen Individuelle Servicezeiten IBAN: DE ) nach Terminvereinbarung SWIFT-BIC: AUGSDE77XXX
2 - 2 - I. Daten zur Einrichtung: Einrichtungsart (Mehrfachnennungen möglich): * Stationäre Einrichtung für ältere Menschen * Stationäre Pflegeeinrichtung * Stationäre Einrichtung für Menschen mit Demenz * Stationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung für alte Menschen Angebotene Plätze: 141 davon Beschützende Plätze: 0 davon Plätze für Rüstige: 44 Belegte Plätze: 144 Einzelzimmerquote: Soll:111 Einbettzimmer und 15 Zweibettzimmer) 90,24 % Ist 108 Einzelzimmer und 18 Zweibettzimmer) 85,71% (3 Ehepaare sind eingezogen und leben in Appartements) Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50%): 57,49 % Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungsfachkräfte in der Einrichtung: 6 II. Informationen zur Einrichtung II.1. Positive Aspekte und allgemeine Informationen [Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.] Das Sparkassen Altenheim wurde 1972 erbaut und 1999 renoviert. Die Einrichtung hat eine gute öffentliche Straßenbahnanbindung (Fußweg 400m) in die Innenstadt. Die Rote- Tor Anlagen und der Siebentischwald sind fußläufig zu erreichen. Die Einrichtung besteht aus 6 Stockwerken. Zum Wohnbereich 1 gehören Erdgeschoss, 1. und 2. Stock. Zum Wohnbereich 2 gehören 3., 4., 5., und 6. Stock. Alle Wohnbereiche und die einzelnen Stockwerke verfügen über eigene Aufenthaltsräume und Pflegebäder. Alle Zimmer haben eine eigene Nasszelle, die jedoch noch nicht alle barrierefrei umgebaut sind. Bei Einzug neuer Bewohner wird das Bad barrierefrei umgebaut. Die Aufenthaltsräume in den verschiedenen Etagen sind ansprechend gestaltet (farbige Wände, Tischdecken, Blumen). Der Umgang des Pflege- und Betreuungspersonals mit den Bewohnern wurde als sehr persönlich und wertschätzend erlebt.
3 - 3 - Das Betreute Wohnen hat einen eigenen ambulanten Dienst (seit mit eigener PDL und Dienstplan für alle betreuten Wohnformen). Das betreute Wohnen hat Zugang zu den Hauswirtschaftsleistungen und Küche des Sparkassen-Altenheimes. Das Sparkassen-Altenheim verfügt über eine eigene Küche, die das Essen sehr abwechslungsreich, individuell und gut zubereitet. Zum Essen in den Speisesaal kommen auch die Bewohner des betreuten Wohnens und Besucher/Gäste vom Stadtviertel. Der Wintergarten im Erdgeschoss ist für die Bewohner des Pflegebereiches und Betreutem Wohnen gut zugänglich und wird sehr gut angenommen für Festivitäten. Die Pflegebäder der Wohnbereiche sind sehr großzügig, funktional, modern und ansprechend umgebaut. Zur Orientierung für Bewohner, Angehörige und Besucher wurden in den einzelnen Etagen große Aushänge mit Fotos der Pflege- und Betreuungskräfte ausgehängt. Besonders ansprechend und einladend wirkt der große Speisesaal im EG, der jahreszeitlich dekoriert ist. Der Speisesaal wird auch von den Bewohnerinnen und Bewohnern des angrenzenden Betreuten Wohnens rege genutzt. Die Bewohnerzimmer können individuell möbliert und gestaltet werden. Bei bettlägerigen Bewohnern wird auf ein anregendes Sichtfeld geachtet. z.b. Fotos in Augenhöhe auf dem Nachttisch, zurückgezogene Gardinen, damit ein Blick aus dem Fenster möglich ist. Im Wohnbereich I ist die Fachkraftquote mit 53,4 % erfüllt. Das Personalsoll ist mit minus 0,37 Mitarbeiterstellen nicht erfüllt und sollte zeitnah ausgeglichen werden. Im Wohnbereich II ist die Fachkraftquote mit 68,3 % erfüllt. Das Mitarbeitersoll ist mit 0,6 Stellen minus zurzeit nicht erfüllt und sollte zeitnah ausgeglichen werden. Das Mitarbeitersoll bei den 87 b Kräften ist bei 46 Bewohnern mit 1,93 Stellen erfüllt. Die Dienstpläne der Monate Juli 2011 und August 2011 sind in allen zwei Wohnbereichen, Betreuungsdienst und des Nachtdienstes nachvollziehbar. In den Schichten sind Fachkräfte Schichtleitungen, Der Nachtdienst ist mit mindestens 2 Mitarbeitern besetzt, da sehr viele rüstige Senioren im Haus sind, die weniger Pflegeleistungen in der Nacht benötigen. Wohngruppenbesprechungen und Fachteamsbesprechungen finden regelmäßig statt und werden protokolliert. Der gelebte Dienstplan wird durch die Wohngruppenleitung und PDL abgeglichen. Der Betreuungsdienstplan ist übersichtlich und nachvollziehbar. Soziale Betreuung wird im Haus jeden Tag angeboten.
4 - 4 - Die Angebote der Sozialen Betreuung und Veranstaltungen sind in jedem Stockwerk einsehbar. Im Haus wird das Betreuungskonzept mit dem verschieden Bedürfnissen der Bewohner gut umgesetzt. In der Sozialen Betreuung arbeiten Pflegefachkräfte mit Gerontoausbildung, eine Sozialpädagogin, Betreuungskräfte nach 87 b und viele Ehrenamtliche, in den Wohnbereichen mit. Die Wünsche und Ressourcen der Bewohner werden in der Pflegeplanung in Absprache mit Mitarbeitern für die soziale Betreuung umgesetzt. Gespräch mit dem Heimbeirat um Uhr. Besprechungstermine finden regelmäßig statt. Der Heimbeirat hat die Sozialdienstmitarbeiterin zur Schriftführerin benannt und bespricht alle relevanten Themen des Hauses. Der Heimbeirat besteht aus Bewohner des Pflegebereiches, und Mieter des betreuten Wohnens, die als Paten für die Wohnbereiche agieren. Der Heimbeirat lobt die Hauswirtschaft, Reinigung, Wäscheversorgung und die sehr gute Essensversorgung. Sie loben das Angebot des Metzgerwagen (2-mal in der Woche), Tante Emma Laden (1- mal pro Woche), Offenes Cafe 5-mal pro Woche) Der Heimbeirat lobt die Einrichtungsleitung Herr Link und Pflegedienstleitung Frau Sabic, Sozialdienstmitarbeiterin Frau Daser und alle Mitarbeiter der Pflege und Betreuung. Der Heimbeirat lobt die Aktivitäten im Haus und außerhalb des Hauses. Pflege und Dokumentation wurden vom MDK überprüft und die Ergebnisse können über den MDK Bericht nachgelesen werden. Mit vier Bewohnern wurde ausführlich gesprochen. Die Bewohner fühlen sich Haus wohl und loben die Mitarbeiter. Alle überprüften freiheitseinschränkenden Maßnahmen (FEM) sind vormundschaftsrechtlich genehmigt. Alternativen zu FEM im Haus werden angewandt. Es herrschte eine angenehme Atmosphäre und ein respektvoller Umgang zwischen dem Personal untereinander, gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie gegenüber Besuchern und Gästen. Anwesende Pflegekräfte zeigten sich sehr motiviert und engagiert an ihrer Arbeit. Das Haus hat eine hauseigene Küche, die sehr abwechslungsreich kocht und die Bedürfnisse der Bewohner berücksichtigt. Das Essen wird von den Bewohnern gelobt. II.2 Qualitätsentwicklung [Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über mindestens zwei turnusgemäße Überprüfungen hinweg.] Die soziale Betreuung hat sich qualitativ stark gebessert und wird geplanter durchgeführt und besser dokumentiert.
5 - 5 - Die Freiheitseinschränkenden Maßnahmen wurden reduziert. Das Beschwerdemanagement wurde verbessert und wird zentral beim Sozialdienst geführt, der die Beschwerden an die zuständige Bereichsleitungen weitergibt und das Ergebnis zurückmeldet. II.3. Qualitätsempfehlungen [Hier können Empfehlungen in einzelnen Qualitätsbereichen ausgesprochen werden, die aus Sicht der FQA zur weiteren Optimierung der Qualitätsentwicklung von der Einrichtung berücksichtigt werden können, jedoch nicht müssen. Es kann sich dabei nur um Sachverhalte handeln, bei denen die Anforderungen des Gesetzes erfüllt sind, die also keinen Mangel darstellen.] Bitte auf das Personal- Ist auf den Wohnbereichen achten. Es stehen Kartons in den Lagern auf dem Boden. Hier sollten Regale eingebaut werden, damit besser geputzt werden kann und die Kartons nicht durchweichen. Bitte auf die Kennzeichnung der Eichung bzw. Inbetriebnahme der Blutdruckmessgeräte achten. Bitte das Hauskonzept der Sozialen Betreuung überarbeiten und die Schnittstellen der Bereiche Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft benennen. Aufgrund der großen Anzahl von rüstigen Bewohnern und wenig Dementen sollte die Soziale Betreuung in den Aktivitäten ausgeweitet werden und für das ganze Haus vermehrt Angebote durch Ehrenamtliche angeboten werden. Für die immobileren Bewohner sollten auf den Wohnbereichen vermehrt soziale Betreuung angeboten werden und im Bedarfsfall für nicht demente Bewohner durch Pflegekräfte ergänzt werden. Wenn keine Mitarbeiter der Sozialen Betreuung im Dienst ist, bitten wir die soziale Betreuung durch die Pflege zu gewährleisten. Bitte auf individuelle Orientierungshilfen für die Bewohner achten. Der Qualitätsbereich der Pflege wurde vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen am gleichen Tag geprüft und es wurden Empfehlungen ausgesprochen, die in einem extra Bericht der Einrichtung zugesandt werden. III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt
6 - 6 - [Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.] Es wurden am Besichtungstag keine erstmals festgestellten Mängel in den geprüften Qualitätsbereichen festgestellt. IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel festgestellt. V. Festgestellte erhebliche Mängel Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 des PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG erfolgt Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt. VI. Veröffentlichung des Prüfberichts Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Prüfbericht veröffentlicht wird. Daher kann der zuständigen Behörde binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Prüfberichts seitens des Trägers eine Gegendarstellung in elektronischer Form übermittelt werden, die als gesondertes Dokument zeitgleich mit dem Prüfbericht veröffentlicht wird. Die Gegendarstellung darf sich ausschließlich auf die von der zuständigen Behörde für den Tag der Überprüfung der Einrichtung getroffenen Feststellungen beziehen. In ihr kann beispielsweise dargestellt werden, inwieweit seitens der Einrichtung die im Prüfungszeitpunkt festgestellten Mängel mittlerweile abgestellt wurden. VII. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2) werden. 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Augsburg, Gesundheitsamt in Augsburg, Hoher Weg 8, einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Postfachanschrift: Postfach , Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, Augsburg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere
7 - 7 - Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Augsburg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Postfachanschrift: Postfach , Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, Augsburg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Augsburg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis: Aus Gründen der Vereinfachung und Anonymisierung wurde im Bericht nicht zwischen Bewohner/Bewohnerin und Mitarbeiter/Mitarbeiterin unterschieden. Sämtliche Ausführungen werden im Maskulinen gehalten.
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