Schriftliche Kleine Anfrage
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- Harry Gehrig
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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Mathias Petersen (SPD) vom und Antwort des Senats Betr.: Sozialräumliche Hilfen als Alternative zu den Hilfen zur Erziehung Auf Antrag der CDU- und GAL-Fraktion (Drs. 19/8212 vom ) und mit Zustimmung der Hamburger Bürgerschaft erhielt der Senat die Möglichkeit, zur Absicherung der Konsolidierungsziele im Bereich der Hilfen zur Erziehung die sozialräumlichen Angebote (SAE) und die Neuen Hilfen ab dem in einem gemeinsamen Programm umzusetzen. Die entsprechenden finanziellen Volumina (insgesamt Euro, davon Euro für die Neuen sozialräumlichen Hilfen ) wurden in einem neuen Haushaltstitel Sozialräumliche Hilfen und Angebote zusammengefasst und dem Deckungskreis 46 Hilfen zur Erziehung zugeordnet. Der Antrag der SPD-Fraktion (Drs. 20/2172, Neufassung vom ) hat die Sicherstellung dieses Anliegens auch für das Jahr 2012 bewirkt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Frage 1: a) Wurden zur Programmumsetzung der Sozialräumlichen Hilfen konkrete Vereinbarungen mit den Bezirken getroffen? Wenn ja, mit welchen Bezirken und wann? Wenn nein, warum nicht? Zur Umsetzung des Programms Sozialräumliche Hilfen und Angebote wurden mit den einzelnen Bezirksämtern Kontrakte geschlossen. Diese beinhalten im Teil A bezirkliche Rahmenkonzepte, die Vereinbarungen zum Budget, zum Mitteleinsatz für Personal und zu den Zielgebieten umfassen. Dieser Teil ist mit allen Bezirksämtern abgeschlossen. Teil B der Kontrakte enthält gebietsbezogene Angebotsplanungen. Dieser Teil ist mit den Bezirksämtern Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord, Bergedorf und Harburg abgeschlossen. In den Bezirksämtern Hamburg-Mitte und Wandsbek dauern die Planungen zu Teil B noch an. Bezirksamt Abschluss Teil A Abschluss Teil B Hbg.-Mitte Altona Eimsbüttel Hbg.-Nord Wandsbek Bergedorf Harburg Juni 2011 Oktober 2011
2 Drucksache 20/4051 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode b) Unterliegen die Vereinbarungen einer zeitlichen Befristung? Wenn ja, welcher? Wenn nein, warum nicht? Mit jedem Bezirksamt wurde im Kontrakt eine Zwischenauswertung sowie eine Überprüfung der erreichten Ergebnisse nach Ablauf von circa einem Jahr vereinbart. Von der Zielerreichung ist abhängig, ob die jeweiligen Angebote fortgesetzt, modifiziert oder zugunsten neu einzurichtender sozialräumlicher Hilfen und Angebote eingestellt werden. Die Haushaltsmittel stehen strukturell zur Verfügung. Frage 2: a) Für welche Zielgruppen sind die Sozialräumlichen Hilfen ausgerichtet? Adressaten der sozialräumlichen Hilfen und Angebote sind Familien in belastenden Lebenslagen, die besondere Unterstützung bei der Erziehung beziehungsweise im Prozess des Aufwachsens ihrer Kinder benötigen und folgende Merkmale aufweisen: a) Familien und Alleinerziehende mit Kleinkindern; b) junge Menschen in Übergang zur Elternschaft; c) Familien in Trennungs- und Scheidungssituationen; d) Kinder und Jugendliche, deren schulische Probleme mit besonderen individuellen, familiären oder sozialen Problemen einhergehen; e) Jugendliche und Heranwachsende in der Phase der Verselbstständigung (Übergang Schule Arbeit/Beruf, Übergang in eine selbstständige Lebensführung außerhalb der Herkunftsfamilie oder aus Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung); f) Menschen mit Problemlagen aufgrund eines Migrationshintergrundes. b) Gibt es hierfür Vorgaben durch die zuständige Fachbehörde? Wenn ja, welche und auf welche Weise stellt die zuständige Fachbehörde durch ein Controlling sicher, ob die Vorgaben eingehalten wurden? Wenn nein, warum nicht? Zur fachlichen Steuerung aller sozialräumlichen Hilfen und Angebote hat der Senat am 1. Februar 2012 die Globalrichtlinie GR J 1/12 Sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe erlassen. Die aus der Rahmenzuweisung Betriebsausgaben für sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe (Haushaltstitel: ) sowie die aus der Zweckzuweisung Sozialräumliche Hilfen und Angebote (Haushaltstitel: ) geförderten Maßnahmen verfolgen identische fachliche und auf die Strukturen des Hilfesystems bezogene Leitlinien und Ziele. Die Globalrichtlinie sieht ein Berichtswesen vor, das die Ergebnisse der Angebote beider Programmelemente erfassen wird. Dieses Berichtswesen wird derzeit in Abstimmung mit den Bezirksämtern erarbeitet. Frage 3: Mit den Sozialräumlichen Hilfen soll ein deutlicher Effekt auf das Fallaufkommen und die Ausgaben im Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE) erzielt werden. a) Auf welche Hilfearten im Bereich der Hilfen zur Erziehung fokussiert sich dieser Effekt und gibt es hierfür Vorgaben durch die zuständige Fachbehörde? Der ASD ist verpflichtet, sich bei der Einleitung von Unterstützungsmöglichkeiten an den Problemlagen und Bedarfen der betreuten Familien zu orientieren. 2
3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/4051 Mit sozialräumlichen Hilfen und Angeboten entstehen mehr und neue Unterstützungsmöglichkeiten für die vom ASD betreuten Familien. Durch Kooperationen mit den Einrichtungen und Trägern im Sozialraum soll ihnen der Zugang zur sozialen Infrastruktur des Stadtteils eröffnet werden, in dem sie leben. Auf diesem Wege wird dem ASD eine weitere Handlungsoption neben und anstelle einer Hilfe zur Erziehung zur Verfügung gestellt, die in geeigneten Fällen genutzt werden kann. Sozialräumliche Hilfen und Angebote sollen für die Familien frühzeitig und niedrigschwellig erreichbar sein, sodass Problemeskalationen vermieden werden, die zur Entstehung eines Bedarfs an Hilfen zur Erziehung führen könnten. Auf diese Weise werden Alternativen zu förmlichen Hilfen zur Erziehung geschaffen. Die Leitlinien des Programms Sozialräumliche Hilfen und Angebote sowie die Kontrakte mit den Bezirksämtern enthalten keine Angaben zu den Effekten auf einzelne Hilfearten im Bereich der Hilfen zur Erziehung, wenngleich anzunehmen ist, dass der Substitutionseffekt sich am stärksten auf ambulante Hilfen nach 30 und 31 SGB VIII auswirkt. b) Nach welchen Kriterien bemisst es sich, ob ein Effekt auf das Fallaufkommen und die Ausgaben im Bereich der Hilfen zur Erziehung erzielt wurde? c) In welchem Umfang (Fallzahl und Haushaltsmittel) konnten Auswirkungen/Einsparungen erzielt werden? (Bitte getrennt nach Bezirken und Jahren erfassen.) Ein Effekt auf das Fallaufkommen ist nicht beabsichtigt. Vielmehr geht es darum, einen insoweit geeigneten Teil der Anliegen, die den ASD erreichen, nicht allein mit förmlichen Hilfen zur Erziehung zu versorgen, sondern ein alternatives fachlich geeignetes Angebot zu schaffen. Kriterium ist insoweit die Zahl der Fälle mit einem Hilfebedarf im Sinne des SGB VIII, die in sozialräumliche Angebote gesteuert und dort mit der benötigten Hilfe versorgt werden. Der Ausbau der Sozialräumlichen Hilfen und Angebote wird erst im Jahr 2012 abgeschlossen sein. Effekte auf Fallaufkommen und Ausgaben für förmliche Hilfen zur Erziehung sind vor diesem Hintergrund erst dann darstellbar, wenn die notwendige Angebotsstruktur vollumfänglich implementiert ist und vollinhaltlich zum Tragen kommt. d) Welche Angebote konnten mit welchen Mitteln ihre Angebotsstruktur in dem beabsichtigten Ziel neu ausrichten? Wie verhält sich die Relation von eingesparten Mitteln auf der einen Seite sowie neu eingerichteten sozialräumlichen Hilfsangeboten in Bezug auf die jeweiligen durchschnittlichen Einzelfallkosten? (Bitte getrennt nach Zuwendungsempfängern/Trägern, Bezirken und Jahren erfassen.) e) Wenn keine Auswirkungen erzielt wurden, worin liegen die jeweiligen Gründe? (Bitte getrennt nach Bezirken und Jahren erfassen.) Siehe Antwort zu 3. b) und 3. c). Frage 4: a) Durch wen und nach welchen Kriterien wurde die Höhe des Budgets festgelegt? Das Regierungsprogramm der 19. Legislaturperiode sah eine Auswertung des Programms Sozialräumliche Angebotsentwicklung vor, in deren Folge die Programmmittel um 50 Prozent (= 2,097 Millionen Euro) erhöht wurden. Um den Aufbau einer sozialräumlichen Angebotsstruktur nicht nur punktuell an einzelnen Standorten, sondern schwerpunktmäßig in Gebieten mit einem hohen Fallaufkommen an Hilfen zur Erziehung zu ermöglichen, hat der Senat im Jahr 2010 beschlossen, weitere 10 Millionen Euro aus dem Budget der Hilfen zur Erziehung umzuschichten und für den Ausbau sozialräumlicher Hilfen und Angebote einzusetzen. Die Mittel wurden nach einem 3
4 Drucksache 20/4051 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Schlüssel auf die Bezirksämter verteilt, der zu 30 Prozent die Zahl der Anliegen ( Intakes ), zu 40 Prozent den Jugendeinwohnerwert und zu 30 Prozent junge Einwohner im Transferleistungsbezug berücksichtigt. b) Welchen Bezirksämtern und in welcher Höhe wurde in 2011 und 2012 das jeweils anteilige Budget zur Umsetzung der Sozialräumlichen Hilfen zugeteilt? (Bitte getrennt nach Bezirken und Jahren erfassen.) Den Bezirksämtern wurden in den Jahren 2011 und 2012 anteilige Budgets wie folgt zugeteilt: Bezirksamt Ansatz 2011 in Tausend Euro Ansatz 2012 in Tausend Euro Hbg.-Mitte Altona Eimsbüttel Hbg.-Nord Wandsbek Bergedorf Harburg alle c) Wurde den Bezirksämtern das anteilige Budget in der vorgesehenen Höhe in 2011 und in 2012 übertragen? (Bitte getrennt nach Bezirken und Jahren erfassen.) d) Wenn nein, warum nicht? e) Wurde den Bezirksämtern ein Budget in abweichender Höhe zugeteilt? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? (Bitte getrennt nach Bezirken und Jahren erfassen.) Die in der Zweckzuweisung Sozialräumliche Hilfen und Angebote (Haushaltstitel: ) veranschlagten Mittel standen beziehungsweise stehen den Bezirksämtern in den Jahren 2011 und 2012 grundsätzlich in vollem Umfang zur Verfügung. Allerdings wurden die anteiligen Budgets in 2011 und 2012 von den Bezirken nicht in der veranschlagten Höhe abgerufen. Die Verwendung der Mittel setzt eine genehmigungsreife Planung der zu fördernden Maßnahmen voraus. Die Bezirksämter haben unterschiedliche Verfahren der Planung und Beteiligung bezirklicher Gremien gewählt. In zwei Bezirksämtern sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. Die Bezirksämter haben die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel nach Abschluss der bezirklichen Planungen und deren Abstimmung mit der Fachbehörde abgerufen. Anschließend hat die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration den Bezirksämtern die im Haushaltstitel veranschlagten Mittel auf Abforderung umgehend zur Verfügung gestellt. Eine Zuteilung in abweichender Höhe erfolgte wie nachfolgend aufgeführt: Bezirksamt Ansatz 2011 in Tausend Euro Ansatz 2012 in Tausend Euro 2011 abgerufene Mittel bis abgerufene Mittel Hbg.-Mitte , ,05 Altona , ,00 Eimsbüttel , ,00 Hbg.-Nord , ,52 Wandsbek , ,00 Bergedorf , ,33 Harburg , ,92 alle , ,82 4
5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/4051 f) Haben die Bezirksämter das ihnen zugeteilte Budget ausgeschöpft? Wenn nein, wie hoch waren beziehungsweise sind die Restmittel? (Bitte getrennt nach Bezirken und Jahren erfassen.) Siehe Antwort zu 4. c) bis e). Für 2012 kann noch keine Aussage getroffen werden. In 2011 gab es folgende Restmittel: Bezirksamt Restmittel Altona ,01 Eimsbüttel 9.468, 63 Hbg.-Nord 1.205,52 Harburg ,32 alle ,48 g) An welche Zuwendungsempfänger (Träger) wurden bisher Mittel in welcher Höhe beantragt, bewilligt und in welcher Höhe abgerufen? (Bitte getrennt nach Bezirken und Jahren erfassen.) Nach Angaben der Bezirksämter sind die in der Anlage aufgeführten Mittel aus dem Haushaltstitel Sozialräumliche Hilfen und Angebote verausgabt worden. Frage 5: Vom bezirklichen Budget können maximal 25 Prozent für Personalstellen ASD-nah zur Umsetzung der sozialräumlichen Hilfen verwendet werden. In welcher Höhe haben die Bezirksämter in 2011 und 2012 aus dem Budget Mittel für entsprechende Personalstellen eingesetzt? (Bitte getrennt nach Bezirken und Jahren erfassen.) Bisher wurden Mittel für Personalstellen wie folgt eingesetzt: Bezirksamt Hbg.-Mitte Altona Eimsbüttel , ,00 Hbg.-Nord , ,00 Wandsbek ,00 Bergedorf , ,00 Harburg 3.185, ,00 alle , ,00 Frage 6: Ist der Senat nach den bisherigen Erkenntnissen davon überzeugt, dass durch die Sozialräumlichen Hilfen erwartungsgemäß ein deutlicher Effekt auf das Fallaufkommen und die Ausgaben im Bereich der Hilfen zur Erziehung erzielt werden kann? Wenn ja, wie erklärt er sich, dass nach der Haushaltsplanung 2013/2014 der zuständigen Fachbehörde (Stand: April 2012) für 2013 ein weiterer Anstieg bei den Kosten der Hilfen zur Erziehung gegenüber 2011 um 7,09 Prozent erwartet wird? Die Sozialräumlichen Hilfen und Angebote sollen den Ausgabenanstieg begrenzen. Die Steigerung der Ausgaben in den vergangenen Jahren war bereits jährlich in der Regel höher als der in der Frage für zwei Jahre genannte Steigerungssatz. Insofern geht die Haushaltsplanung von einer deutlichen Begrenzung des Ausgabenzuwachses aus. 5
6 Drucksache 20/4051 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Bezirksamt Hamburg-Mitte Anlage Alida Schmidt-Stiftung , , ,09 Alida Schmidt-Stiftung 3.227, , ,94 Stadtteilbezogene Milieunahe , , ,16 Erziehungshilfen ev. (sme) Beschäftigung + Bildung e.v , , ,50 (B+B) Beruf und Integration Elbinseln , , ,00 (BI) Beruf und Integration Elbinseln , , ,00 (BI) Familienhelden e.v , , ,00 Das Rauhe Haus , ,00 Bezirksamt Altona GWA St. Pauli e.v , , ,00 GWA St. Pauli e.v ,00 Vereinigung Pestalozzi , , ,00 gemeinnützige Pestalozzi-Stiftung Hamburg , , ,00 Vereinigung Pestalozzi gemeinnützige , , ,00 Vereinigung Pestalozzi gemeinnützige , , ,00 GM Jugendhilfe , , ,00 movego Jugendhilfe gemeinnützige , , ,00 movego Jugendhilfe gemeinnützige ,00 movego Jugendhilfe gemeinnützige ,00 Diakonisches Werk Hamburg , ,00 Landesverband der inneren Mission e.v. MOTTE Verein für stadtteilbezogene ,00 Kultur und Sozialarbeit e.v. Deutscher Kinderschutzbund ,00 Landesverband Hamburg e.v. Deutscher Kinderschutzbund ,00 Landesverband Hamburg e.v. Ev. Luthergemeinde Hamburg ,00 Bahrenfeld Diakonisches Werk Hamburg- West/Südholstein ,00 Bezirksamt Eimsbüttel Ev.-Luth. Kirchengemeinde Hamburg-Eimsbüttel 4.500, , ,00 6
7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/4051 Verband Kinder- und Jugendarbeit , , ,00 Hamburg e.v. Deutscher Kinderschutzbund , ,00 0,00 Landesverband Hamburg e.v. Initiativkreis Abenteuerspielplatz , , ,00 Linse e.v. Stiftung Das Rauhe Haus , , ,00 Hamburger Kinder- und , , ,34 Jugendhilfe e.v. Verband Kinder- und Jugendarbeit , , ,00 Hamburg e.v. Lenzsiedlung e.v. Verein für , , ,00 Kinder, Jugend und Gemeinwesen ASP Wegenkamp Abenteuer, 3.895, , ,00 Sozialberatung, Parteiliche Unterstützungsangebote im Gemeinwesen für Kinder, Jugendliche und Jungerwachsene e.v. Familien- und Jugendhilfeteam , , ,00 e.v. Jugendsozialarbeit Schanzenviertel e.v , , ,50 Bezirksamt Hamburg-Nord Abendroth-Haus (Stiftung des , , ,00 privaten Rechts) GANGWAY, Verein für Segelschiffpädagogik , , ,11 und Integration von Jugendlichen e.v. (e.v.) Hamburger Kinder- und , , ,20 Jugendhilfe e.v. (e.v.) Internationaler Bund (IB) Freier , ,73 0,00 Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit (e.v.) Nordlicht Verein für soziale und 7.709, ,59 0,00 kulturelle Arbeit e.v. (e.v.) Verbund sozialtherapeutischer , , ,00 Einrichtungen e.v. (VSE) (e.v.) BASIS & WOGE e.v. (e.v.) ,70 0,00 Pestalozzi-Stiftung Hamburg (Stiftung des privaten Rechts) ,24 0,00 Bezirksamt Wandsbek ASB Sozialeinrichtungen (Hamburg) , , ,32 () ASB Sozialeinrichtungen (Hamburg) , , ,66 () Abendroth-Haus (Stiftung des ,34 privaten Rechts) Abendroth-Haus (Stiftung des privaten Rechts) , ,00 7
8 Drucksache 20/4051 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis , ,00 Hamburg-Ost (Öffentlich- rechtliche Körperschaft) Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis , , ,00 Hamburg-Ost (Öffentlich- rechtliche Körperschaft) Verein zur Förderung der kulturellen , , ,00 und politischen Bildung der Jugendlichen in Rahlstedt e.v. (e.v.) Vereinigung Pestalozzi gemeinnützige , , ,48 (g) 0 Erziehungshilfe e.v. (e.v.) , , ,00 Aladin Ambulante Hilfen und Therapie , ,50 0,00 e.v. (e.v.) Aktive Nachbarschaft Jenfeld e.v , , ,00 (e.v.) Trockendock e.v. (e.v.) 3.000,00 0,00 0,00 1. Fußballclub Hellbrook von ,00 0,00 0,00 e.v. (e.v.) Trockendock e.v. (e.v.) 3.000,00 Bezirksamt Bergedorf Landesbetrieb Erziehung und Beratung , , ,00 Familienhelden , , ,00 Sprungbrett e.v , ,00 DRK Hamburg Kinder- und Jugendhilfe , ,99 Familienhelden Kernkontor ,54 Pestalozzistiftung ,64 Bezirksamt Harburg Rauchzeichen e.v , ,00 Rauchzeichen e.v , ,00 AWO Landesverband Hamburg e.v , , ,00 AWO Landesverband Hamburg e.v , ,00 Deutscher Kinderschutzbund LV , , ,00 Hamburg Hamburger Kinder- u. Jugendhilfe , , ,00 e.v. Margaretenhort Kinder- u. Jugendhilfe ,79 0,00 0,00 g Margaretenhort Kinder- u. Jugendhilfe ,15 0,00 0,00 g Margaretenhort Kinder- u. Jugendhilfe ,85 0,00 0,00 g Margaretenhort Kinder- u. Jugendhilfe , ,00 g Verein Nöldekestraße e.v , , ,59 INVIA , ,00 INVIA , ,00 8
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